Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsspiegel
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, keinen Verkehrsspiegel anzubringen, da solche Spiegel die Verkehrssicherheit nicht erhöhen, sondern zusätzliche Gefahrenquellen darstellen können. Die Verkehrsteilnehmenden sind angehalten, Verantwortung zu übernehmen und sich vorsichtig in den Verkehr einzureihen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kommt hier zur gleichen Auffassung wie bei vergleichbaren Anregungen und wird dementsprechend keinen Verkehrsspiegel anbringen. Demnach ist es den Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass keine anderen geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden.
Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass Verkehrsspiegel dem fließenden Verkehr auf Straßen dienen und ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt sind. Es handelt sich nicht um offizielle Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Zudem haben sich diese in der Vergangenheit vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden.
Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Mit seiner Vorgehensweise folgt der Magistrat der bundesweit restriktiven Handhabung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2026OFOF 36/12Erhöhung der Verkehrssicherheit durch VerkehrsspiegelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. August 2026OMOM 560Erhöhung der Verkehrssicherheit durch VerkehrsspiegelDirektanregung
- 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1502Erhöhung der Verkehrssicherheit durch VerkehrsspiegelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab