Einsatz der Fußverkehrsbeauftragten
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Paulsplatz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Auf dem Paulsplatz befinden sich seit längerer Zeit provisorische Fahrleitungsmasten, die durch massive Betonfundamente20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Betonklötze vor der Paulskirche - Ein Dauerzustand?05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radbügel Paulsplatz/Römerberg 2713.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Bevor der Magistrat auf die einzelnen Fragen eingeht, möchte er betonen, dass die im zweiten Absatz der Anfrage getroffenen Annahmen nicht zutreffen. Die Position der Fußverkehrsbeauftragten ist als beratende Funktion konzipiert und organisatorisch auch so verankert. Die Fußverkehrsbeauftragte verfügt derzeit nicht über die personellen Ressourcen, um sämtliche Aufgaben wie strategische Planung, Straßenplanung, Beratung innerhalb der Verwaltung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Beschwerdemanagement selbstständig abzudecken. Vielmehr geht es darum, dass sie das Thema in der laufenden Bearbeitung stärkt und mit den vorhandenen Abteilungen und Einheiten der Verwaltung zusammenarbeitet. In der Stadtverwaltung ist die Stelle dem Amt für Straßenbau und Erschließung zugeordnet. Eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Ämtern oder Dienststellen gibt es nicht. Der Kontakt zur Fußverkehrsbeauftragten erfolgt über das E-Mail-Postfach fussverkehr@stadt-frankfurt.de und wird seit Anfang 2024 auch auf https://frankfurt.de/themen/verkehr/fussgaenger/fussverkehr aufgeführt. Die Fußverkehrsbeauftragte erhält über das angesprochene Postfach Fußverkehr diverse Nachrichten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die Problemstellen und Problemthemen im Stadtgebiet melden. Zu den am häufigsten genannten Themenfeldern gehören: Mangelnde Querungsstellen an für den Fußverkehr relevanten Stellen. Lange Wartezeiten an Ampeln. Beschwerden über Radfahrende und E-Scooter auf Gehwegen. Die Einschränkung der Gehwege durch Außengastronomie oder Gehwegparken. Mangelhafte Führung des Fußverkehrs an Baustellen. Diese Aspekte finden Eingang in die derzeit in Aufstellung befindliche Fußverkehrsstrategie sowie wo möglich in aktuelle Projekte. Die Fußverkehrsbeauftragte übernimmt zudem die Aufgabe, die für solche Themen verantwortlichen städtischen Dienststellen für die Belange des Fußverkehrs zu sensibilisieren und langfristig Verbesserungen herbeizuführen. Sie fördert die fachliche Vernetzung und ist zentrale Ansprechpartnerin für Belange des Fußverkehrs gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Fußverkehrsbeauftragte ist auch eine wertvolle Impulsgeberin bei der Vorbereitung und der laufenden Erarbeitung der Fußverkehrsstrategie als Teilstrategie zum Masterplan Mobilität. Darüber hinaus führt die Fußverkehrsbeauftragte eigene Begehungen durch und bringt durch die Mitarbeit in Planungsprozessen innerhalb der Verwaltung die Belange des Fußverkehrs ein. Einige wichtige Arbeitsfelder (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), in denen sie tätig ist und Lösungsvorschläge unterbreitet, sind folgende: Die Fußverkehrsbeauftragte wirkt darauf hin, die Beschilderung sowie weitere Einbauten wie unnötige Poller auf Gehwegen zu reduzieren, um auf Gehwegen mehr Raum für den Fußverkehr zu schaffen. Bezüglich der Beschilderung gab es auch einen ämterübergreifenden Austausch. An die Fußverkehrsbeauftragte werden zahlreiche Beschwerden über Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr herangetragen. Da nicht alle Konflikte durch eine Anpassung der Infrastruktur gelöst werden können, sondern das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden eine wichtige Rolle spielt, arbeitet die Fußverkehrsbeauftragte derzeit an einem Vorschlag für eine Kommunikationskampagne. Mit dieser sollen Regeln geklärt und die gegenseitige Rücksichtnahme gefördert werden. Die Fußverkehrsbeauftragte hat eigenständig Zählungen im öffentlichen Raum durchgeführt und unter anderem die Analyse der Nutzung am Paulsplatz als eine Grundlage für den Wettbewerb Haus der Demokratie begleitet. Zudem hat sie die Erstellung einer neuen Karte betreut, die das Potenzial des Fußverkehrs in Frankfurt visualisiert. Diese Datengrundlage dient als wichtige Basis für zukünftige Planungen im Bereich Fußverkehr. Die Fußverkehrsbeauftragte empfiehlt fachlich fundiert die Platzierung weiterer Fußgängerüberwege in der Stadt. Die Fußverkehrsbeauftragte arbeitet gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt, dem Stadtschulamt und dem Kinderbüro an einem neuen Konzept zur Erstellung und Umsetzung sicherer Schulwege. Es wurde grundsätzlich gebaut wie geplant. Die in der freigegebenen Ausführungsplanung dargestellten Gehwegbreite wurde gegenüber der Bau- und Finanzierungsvorlage lediglich um 15 Zentimeter zugunsten der Tiefe der Fahrgastwartefläche reduziert. Wegen der nicht linear verlaufenden Gebäudekanten und den Schienen der Straßenbahn entstehen punktuell Einengungen im Gehwegbereich. Diese ergeben sich aus der freigegebenen Ausführungsplanung. Die Grundform der Haltestellen mit Radwegführungen hinter den Fahrgastwarteflächen entspricht bewährtem Standard und ist verkehrssicher. Eine durchgängige Gehwegbreite von 2,30 Meter respektive 2,10 Meter indes war zu keiner Zeit vorgesehen und vor allem aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Zwischen den Fixpunkten Schiene und Gebäudekanten sind mit dem Umbau eigene Flächen für die diversen Verkehrsteilnehmenden entstanden (Gehweg, Radweg und Wartebereich der barrierefrei ausgebauten Straßenbahnhaltestelle), die für mehr Verkehrssicherheit sorgen: Der Ausstieg der Fahrgäste der Straßenbahn erfolgt nicht mehr auf die Straße, Radfahrende müssen im Haltestellenbereich nicht mehr zwischen den Schienen fahren und Fußgängerinnen und Fußgänger haben den Gehweg für sich. Das Aufstellen von Verkehrszeichen liegt nicht im freien Ermessen der Behörde, sondern ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) beziehungsweise bei Baustellenschildern auch in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geregelt: "Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,5 m, keineswegs weniger als 0,3 m betragen" (lfd.Nr. 43 zu den §§ 39 bis 43 VwV-StVO). Verkehrszeichen sind somit grundsätzlich in den Seitenbereichen aufzustellen, beim Fehlen von Straßenbegleitgrün oder eines baulich ausgebildeten Sicherheitsraums zwischen Fahrbahn und Gehweg dann zwangsläufig auf letzterem. Aufgrund dieser Vorgaben und vor allem in Ermangelung anderer Möglichkeiten sind die Einflussmöglichkeiten diesbezüglich sehr begrenzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2022NRNR 380Subventioniertes Gehwegparken am Mainkai beendenSTVV-Antrag · ÖkoLinX-ELF
- 16. September 2025AA 370Einsatz von FußverkehrsbeauftragtenSTVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
- 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 233 WochenBB 295Einsatz der FußverkehrsbeauftragtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis