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Ausreichende Kühlung in Sommermonaten für Schulen im Nordend

Vorlagentyp: OFFDP

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, in den Schulen im Nordend während der Sommermonate für eine ausreichende Kühlung zu sorgen, um die Lernbedingungen zu verbessern. Angesichts der steigenden Temperaturen im letzten Sommer wird eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, die Raumtemperatur zu regulieren und damit den Unterricht zu ermöglichen. Das erwartete Ergebnis ist die Sicherstellung einer angenehmen Lernumgebung mit maximal 25°C in den Klassenräumen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, an den Schulen im Nordend in den Sommermonaten für ausreichende Kühlung zu sorgen. Das kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  1. Die vorhandenen Lüftungsanlagen müssen ertüchtigt und regelmäßig gewartet werden.
  2. Soweit auf Schuldächern im Ortsbezirk Solaranlagen installiert sind oder künftig installiert werden, soll geprüft werden, ob und inwieweit diese Schulklassen mit Klimageräten ausgestattet werden können, die mit dem vor Ort erzeugten Strom versorgt werden.
  3. Ergänzend sollen für die Klassenräume Ventilatoren angeschafft werden. Die Fenster sollen mit Hitzeschutzfolie beklebt werden. Wo noch nicht vorhanden, sollen Außenrollos bzw. Jalousien eingebaut werden. Bei denkmalgeschützten Schulgebäuden sind diese Maßnahmen mit der Denkmalpflege abzustimmen.
  4. Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen, wo immer dies möglich und sinnvoll ist, in Abstimmung mit Schulleitung und Elternvertretung.
  5. Alle Schulen im Ortsbezirk 3 sind daraufhin zu überprüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Innentemperatur während der Unterrichtszeit von max. 25°C zu erreichen.

Begründung

Der letzte Sommer hat gezeigt, dass die steigenden Außentemperaturen die Lernbedingungen an den Schulen im Nordend sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter der Schulen unzumutbar gemacht haben.

Zu 1: Moderne Schulgebäude, teils im Passivhausstandard, verfügen häufig über integrierte Lüftungsanlagen, die für Kühlung sorgen sollen. Das funktioniert aber nur, wenn die Anlagen in Betrieb, richtig eingestellt und regelmäßig gewartet sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Lüftungsanlagen instand zu setzen und während der warmen Monate regelmäßig zu warten.

Zu 2: Auf einigen Frankfurter Schuldächern wurden Solaranlagen installiert, deren Strom bisher in das städtische Netz eingespeist wird. Gerade an heißen, sonnigen Tagen, wenn der Kühlbedarf am größten ist, erzeugen diese Anlagen besonders viel Strom. Es soll daher geprüft werden, ob dieser Strom direkt vor Ort genutzt werden kann, um die Schulklassen mit Klimageräten zu kühlen. Möglicherweise bestehende Nutzungs- oder Einspeiseverträge sollten zeitnah angepasst werden. Soweit Schulen im Nordend über solche Anlagen verfügen oder sie im Zuge anstehender Dachsanierungen erhalten, sollte diese Möglichkeit genutzt werden.

Zu 3: Ergänzend sollen alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die die Räume kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand kühlen. Außenliegender Sonnenschutz hält die Wärme schon vor der Scheibe ab und ist wirksamer als Schutz im Rauminneren. Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen Folien und außenliegender Sonnenschutz mit der Denkmalpflege abgestimmt werden. Das darf jedoch kein Grund sein, auf wirksamen Hitzeschutz zu verzichten.

Zu 4: Schulhöfe sind vielerorts großflächig versiegelt und heizen sich im Sommer stark auf. Das belastet die Kinder und das Stadtquartier, und bei Starkregen kann das Wasser nicht versickern. Wo immer möglich und sinnvoll, sollten versiegelte Flächen daher entsiegelt und bepflanzt werden. Schulleitung und Elternvertretung sollen dabei einbezogen werden, damit die Umgestaltung zur tatsächlichen Nutzung des Hofes passt.

Zu 5: Die Kehrseite der Schulpflicht ist die Pflicht des Staates (hier des Schulträgers), in dafür zur Verfügung gestellten Räumen Unterricht und Lernen zu ermöglichen. Ab einer Temperatur von mehr als 25°C in Klassen- und Lehrerzimmern wird die Erfüllung dieser staatlichen Pflicht erheblich eingeschränkt bzw. ist nicht mehr möglich. Perspektivisch sind daher alle Schulen technisch so auszurüsten, dass diese Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Oktober 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein.

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