Endlich Klarheit über den Einbau besohlter Schwellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zeitnah und umfassend über die Umsetzung des Einbaus von besohlten Schwellen im genannten Streckenabschnitt zu informieren. Die betroffenen Anwohner erwarten Klarheit über den Erfolg dieser Maßnahme zum Schutz vor Erschütterungen. Eine zeitnahe Antwort wird als notwendig erachtet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und vollständig zum Einbau der besohlten Schwellen im Streckenabschnitt von Bahn-km 190,500 bis 191,900 Stellung zu nehmen.
Dabei ist insbesondere zu beantworten:
- Wurden im gesamten genannten Streckenabschnitt besohlte Schwellen eingebaut?
- Falls nein: Welche konkreten Teilabschnitte sind davon ausgenommen und warum?
- Wann wurde der Einbau abgeschlossen?
- Welche Nachweise liegen über die vollständige Umsetzung der im Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof festgelegten Erschütterungsschutzmaßnahme vor?
Der Magistrat wird zudem gebeten, die ausstehenden Fragen des Ortsbeirats vollständig zu beantworten und nicht erneut lediglich auf die Zuständigkeit oder noch ausstehende Auskünfte Dritter zu verweisen. Nach mehr als einem Jahr Wartezeit erwartet der Ortsbeirat eine konkrete und nachvollziehbare Antwort zum tatsächlichen Umsetzungsstand.
Begründung
Vorgang: V 870/24; ST 1209/24; ST 406/25; OM 7182/25 OBR 9; ST 1724/25; ST 611/26; OM 31/26 OBR 9 Seit Juni 2025 wartet der Ortsbeirat auf eine klare Antwort auf eine eigentlich einfache, aber für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wichtige Frage: Wurden im gesamten Streckenabschnitt von Bahn-km 190,500 bis 191,900 die zugesagten besohlten Schwellen eingebaut - ja oder nein? In der Sitzungsniederschrift des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.11.2018 wurde ausdrücklich festgehalten, dass der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West vom 06.05.2004, zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, hinsichtlich der Erschütterungsschutzmaßnahme "besohlte Schwelle" für den Streckenabschnitt von Bahn-km 190,500 bis 191,900 entsprechend geändert wird.Trotz dieser eindeutigen Festlegung liegt dem Ortsbeirat bis heute keine nachvollziehbare Auskunft darüber vor, ob die Maßnahme tatsächlich im gesamten festgelegten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Ortsbeirat seit Juni 2025 auf eine konkrete Sachstandsmitteilung wartet. Gerade bei einer Maßnahme, die dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Erschütterungen dienen soll, muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die zugesagte Schutzmaßnahme umgesetzt wurde. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und vollständig zum Einbau der besohlten Schwellen im Streckenabschnitt von Bahn-km 190,500 bis 191,900 Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu beantworten:
- Wurden im gesamten genannten Streckenabschnitt besohlte Schwellen eingebaut?
- Falls nein: Welche konkreten Teilabschnitte sind davon ausgenommen und warum?
- Wann wurde der Einbau abgeschlossen?
- Welche Nachweise liegen über die vollständige Umsetzung der im Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof festgelegten Erschütterungsschutzmaßnahme vor? Der Magistrat wird zudem gebeten, die ausstehenden Fragen des Ortsbeirats vollständig zu beantworten und nicht erneut lediglich auf die Zuständigkeit oder noch ausstehende Auskünfte Dritter zu verweisen.Nach mehr als einem Jahr Wartezeit erwartet der Ortsbeirat eine konkrete und nachvollziehbare Antwort zum tatsächlichen Umsetzungsstand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Oktober 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.