Stadtteilküche im Riederwald und Ostend
Zusammenfassung
Die Anfrage betrifft die Durchführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben der Stadtteilküche Riederwald und Ostend. Es wird der Magistrat gefragt, ob die Veranstaltungen ordnungsgemäß angemeldet wurden und welche Kontrollen stattfanden.
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Der Magistrat muss bis zum 13.01.2027 antworten. Noch 82 Tage.Warum?
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Die Initiative "Stadtteilküche Riederwald" hat ihr Projekt in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortsbeirates 11 am 14. September 2026 erneut vorgestellt und dafür geworben. Dabei informierte sie darüber, dass an bisher mindestens vier Terminen bereits Essensausgaben stattgefunden haben (insgesamt ca. 1.500 Essen, jeweils an drei Tagen von Donnerstag bis Samstag). Bis zum Jahresende sollen weitere Essensausgaben erfolgen.
Die bisherigen sowie die folgenden Termine wurden von der Initiative "Stadtteilküche" zusammen mit den beiden christlichen Kirchengemeinden organisiert und durchgeführt. In der anschließenden Sitzung wurde dieses Projekt auch unter der Tagesordnungsnummer TO 49 behandelt.
Da es sich aufgrund der Regelmäßigkeit um eine wiederkehrende, gewerbliche bzw. lebensmittelrechtlich relevante Tätigkeit handelt, gelten hierfür strikte gesetzliche Vorgaben bezüglich der personellen Voraussetzungen (u. a. Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG), der betrieblichen und baulichen Hygiene, der sachgerechten Lagerung und Kühlung von Lebensmitteln sowie der allgemeinen Sauberkeit und des Schutzes vor Umwelteinflüssen.
Die Stadtteilküche bot auf dem Gelände des Mousonturms im Ostend zuletzt weitere Essensausgaben vom 17. September bis 4. Oktober, jeweils Donnerstag bis Sonntag, an.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Waren die bisherigen Termine im Riederwald und Mousonturm bereits vor der ersten Essensausgabe ordnungsgemäß beim Ordnungsamt (Lebensmittelüberwachung) bzw. beim Gesundheitsamt angemeldet?
- Wurde dem Ordnungsamt bzw. dem Gesundheitsamt für diese Veranstaltungen namentlich eine rechtlich verantwortliche Person benannt?
- Ist dem Magistrat bzw. den zuständigen Behörden bekannt, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Infektions- und Gesundheitsschutz bei den bisherigen Terminen im Riederwald sowie im Ostend konkret eingehalten wurden?
- Zu Frage 3: Erfolgten hierzu bisher Kontrollen und welche Ergebnisse liegen ggf. bereits vor?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Oktober 2026 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.