Rückbau verbreiterter Feldwege und Kreuzungsbereiche nach Abschluss des Baus von Windenergieanlagen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Rückführung von verbreiterten Feldwegen und Kreuzungsbereichen nach dem Bau von Windenergieanlagen sicherstellt. Dies soll dazu beitragen, eine unnötige dauerhafte Flächennutzung zu vermeiden und die Landschaft sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten sicherzustellen, dass Feldwege sowie Kreuzungs-, Einmündungs- und Kurvenbereiche, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen verbreitert, befestigt oder anderweitig baulich verändert wurden, nach Abschluss der Bauarbeiten wieder auf ihren ursprünglichen Zustand beziehungsweise auf die ursprünglich erforderliche Breite zurückgebaut werden.
Begründung
Für die Errichtung von Windenergieanlagen sind aufgrund der Größe und des Gewichts der zu transportierenden Bauteile teilweise erhebliche Verbreiterungen von Feldwegen sowie von Kurven-, Einmündungs- und Kreuzungsbereichen erforderlich. Diese Eingriffe dienen in erster Linie der zeitlich begrenzten Bau- und Transportphase.
Nach Abschluss der Errichtung besteht für einen Teil dieser zusätzlichen Flächen kein dauerhafter Bedarf mehr. Eine unnötige dauerhafte Verbreiterung und Befestigung von Feldwegen sollte daher vermieden werden.
Der Rückbau temporär benötigter Flächen trägt dazu bei, zusätzliche Bodenversiegelungen beziehungsweise Bodenbefestigungen auf das notwendige Maß zu begrenzen, das Landschaftsbild zu erhalten und landwirtschaftlich oder ökologisch nutzbare Flächen wiederherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 13 diesen Antrag ein.