Tätigkeitsbericht Fachgebiet "Innovative Wohnprojekte"
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Zusammenfassung
Dieser Bericht beschreibt die Tätigkeit des Fachgebiets "Innovative Wohnprojekte" im Jahr 2025, welches die Entwicklung von gemeinschaftlichem und genossenschaftlichem Wohnen fördert. Ziel ist es, die Mietpreisentwicklung zu dämpfen und eine Bedarfsorientierte Wohnraumpolitik zu unterstützen. Die Ergebnisse sind die erfolgreiche Entwicklung von Wohnprojekten und die Verbesserung der kooperativen Zusammenarbeit.
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Aufgabe des Fachgebiets "Innovative Wohnprojekte" ist es, die Entwicklung von gemeinschaftlichem und genossenschaftlichem Wohnen in Frankfurt am Main zu fördern. Dies folgt wohnungswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen: Um die Mietpreisentwicklung in Frankfurt am Main zu dämpfen, soll die gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung von Wohnraum gestärkt werden. Partizipation bei Entwicklung und Betrieb von Wohnraum soll bedarfsgerechte Wohnmodelle schaffen, Quartiere beleben, soziale Aktivitäten und umweltfreundliche Lebensstile ermöglichen sowie demokratische Kompetenzen stärken. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören insbesondere:
- Förderung des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. (§ 4994/2024; E 69/2024)
- Steuerung des Liegenschaftsfonds (§ 5082/2014; M 120/2014 & § 1217/2017; M 42/2017)
- Begleitung der Anwendung des Baulandbeschlusses (§ 5590/2020; M 220/2019)
- Durchführung von Konzeptverfahren und Anhandgaben (§ 5783/2015; M 26/2015)
- Prüfung Gemeinwohlorientierung bei städtischen Erbbaurechten (§ 7134/2026; M 213/2025)
- Mitwirkung an der "Infobörse für gemeinschaftliches Wohnen" (§ 10659/2006)
- Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" (§ 7003/2025; M 194/2025)
- Weiterentwicklung der fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen in Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit städtischen Fachämtern und externen Fachleuten Im Berichtsjahr 2025 wurden folgende Schwerpunkte bearbeitet: Konzeptverfahren und Anhandgaben
- Beratung des St. Katharinen- und Weißfrauenstift bei der Entwicklung des gemeinschaftlichen Mietwohnprojekts "Im Kreuzerhohl", Vorbereitung und Durchführung des Gruppenauswahlverfahrens sowie initiale Begleitung der ausgewählten Projektgruppe "Wohnbar:FFM"
- Begleitung des Wohnprojekts "Adaptiv" während der Anhandgabe der ehemaligen Akademie der Arbeit. Die Anhandgabe wurde im Berichtsjahr beendet, da das Konzept aufgrund der veränderten bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar war
- Begleitung des Wohnprojekts "GoN" während der Anhandgabe des Mietwohnprojekts der ABG Frankfurt Holding auf dem Baufeld B5 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld
- Begleitung des Wohnprojekts "Freunde für's Leben" während der Anhandgabe des Baufelds A3.1 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld
- Begleitung des Auszubildendenwohnprojekts von WiF e. V. und BSMF mbH während der Anhandgabe des Baufelds A8 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld
- Begleitung der Anwendung des Baulandbeschlusses in städtischen Planungsverfahren
- Begleitung der Reprivatisierung von Vorkaufsrechtliegenschaften durch das Amt für Bau und Immobilien
- Im Berichtszeitraum wurden die Wohnprojekte Kolle (Konzeptverfahren Schöffenstraße) und sonara (Konzeptverfahren Bolongarostraße 112) fertiggestellt Organisatorische Weiterentwicklung und Zusammenarbeit
- Einführung einer ämterübergreifenden Auswertung abgeschlossener Konzeptverfahren im Rahmen eines "Lessons-Learned"-Prozesses
- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V.
- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
- Fachliche Weiterbildung und interkommunaler Erfahrungsaustausch Fachliche und strategische Weiterentwicklung
- Fachliche Begleitung der durch das Amt für Bau und Immobilien erarbeiteten Beschlussvorlage "Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte", insbesondere hinsichtlich der gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung (M 213/2025; Beschlussfassung § 7134/2026)
- Entwicklung der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" (M 194/2025; § 7003/2025) und Einführung eines digitalen Antragsprozesses
- Inhaltliche und organisatorische Mitgestaltung der Infobörse für gemeinschaftliches Wohnen sowie Organisation eines gemeinsamen Informationsstands städtischer Ämter für Interessierte und Fachpublikum
- Fachliche Begleitung der Untersuchung zur Gründung eines Auszubildendenwerks durch die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH mit dem Ergebnis eines Umsetzungsszenarios
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht.