Förderung des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen
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Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 26
Betreff: Förderung des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5082 (M 120)
- Für die Vergabe von Grundstücken, die gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 1849 vom 28.06.2012 und § 5082 vom 25.09.2014 (Liegenschaftsfonds) für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte zur Verfügung gestellt werden, wird das in der Anlage 1 beschriebene Vergabeverfahren angewandt. Die Vergabe findet im Rahmen eines Konzeptverfahrens statt und erfolgt zum Festpreis (Verkehrswert zuzüglich ggf. Entwicklungszuschlag für Gemeinkosten).
- Es dient zur Kenntnis, dass das Vergabeverfahren auch bei Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING angewandt werden soll, die für Wohnprojekte im Sinne der o. g. Stadtverordnetenbeschlüsse zur Verfügung gestellt werden.
- Ein Muster der Bewertungskriterien (Anlage 2) dient zur Kenntnis.
- Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung des Amtes für Wohnungswesen (Tätigkeitsbericht) über die durchgeführten Vergabeverfahren. Begründung: A Zielsetzung Bereits in den Wohnungspolitischen Leitlinien im Jahre 2005 wurde beschlossen, innovative Wohngruppen zu fördern. Im Jahre 2006 wurde festgelegt, dass ein Anteil der Neubauflächen für Wohngruppen und Initiativen vorzuhalten sei. 2012 und 2014 folgten Beschlüsse zur Einrichtung eines Liegenschaftsfonds, um Grundstücke in einem konzeptionellen Verfahren mit Festpreisen vergeben zu können. Es besteht auf Seiten der Gruppen gegenüber Einzelpersonen oder Gesellschaften, Firmen etc. ein Wettbewerbsnachteil im Hinblick auf Finanzierung und Entscheidungsfindung bedingt durch die heterogene Struktur der Gruppen. Die damit einhergehenden Nachteile stehen den langfristig stadtentwicklungspolitischen Interessen der Stadt Frankfurt am Main entgegen und bedeuten für die Gruppen z.T. einen erheblichen finanziellen Aufwand, der im schlechtesten Fall ohne Ergebnis bleibt. Dies gilt es nun durch die Festlegung eines Vergabeverfahrens/Auswahlverfahrens zu präzisieren und in die Umsetzung zu bringen. B Alternativen Keine. C Lösung Neben den bereits durch die städtische Förderung geschaffenen Informations- und Beratungsmöglichkeiten durch das Netzwerk Frankfurt am Main, sind nun entsprechende Verfahren festzulegen, damit gemeinschaftliche Wohnprojekte auch in Frankfurt am Main vermehrt und regelmäßig in die Umsetzung gelangen. Die neue Richtlinie sichert eine objektive Bewertung und Transparenz und bietet den Gruppen Planungssicherheit und ausreichend Zeit ihr Projekt zu realisieren. D Kosten Keine. Anlage _Richtlinien (ca. 59 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2015, NR 1159
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2012NRNR 293Bewohnerparken in der Leverkuser Straße zwischen Brüning- und LuciusstraßeSTVV-Antrag · SPD
- 7. Januar 2013BB 4Liegenschaftsfonds zur Förderung von WohnprojektenMagistratsbericht
- 23. Januar 2015Sie sind hierMM 26Förderung des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken an WohninitiativenMagistratsvortrag
- 12. März 2015NRNR 1159Politische Beteiligung im Beirat zur Vergabe von Grundstücken an WohninitiativenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 31. Oktober 2016BB 275Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2015Magistratsbericht
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 297 WochenBB 16Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2016Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Buchst. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Buchst. b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 26 = Annahme ohne Zusatz, NR 1159 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 26 und NR 1159 = Ablehnung) NPD (M 26 = Enthaltung, NR 1159 = Ablehnung) REP (M 26 = Annahme ohne Zusatz, NR 1159 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. Buchst. a) CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Ablehnung) Buchst. b) CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 26 und NR 1159 = Ablehnung)