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- Wege zur Kita Weltensegler – Sicherheit von Kindern hat VorrangOFOB 205.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 151/2 Betreff: Wege zur Kita Weltensegler - Sicherheit von Kindern hat Vorrang Vorgang: OM 8005/26 OBR 2; ST 883/26 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, durch geeignete bauliche Maßnahmen, z.B. Drängelgitter, dafür sorgen, dass der Geh- und Zugangsbereich vor der Kita Weltensegler, Am Dammgraben 101, für Kinder und ihre Begleitpersonen sicher und übersichtlich gestaltet wird. Hierzu soll insbesondere eine eindeutige räumliche Trennung zwischen dem von Kindern und Fußgänger*innen genutzten Bereich und der Fahrbahn hergestellt werden. Der Ortsbeirat hält insoweit an seiner Anregung OM 8005 vom 19.01.2026 fest und bittet den Magistrat, seine in der Stellungnahme ST 883 vorgenommene Abwägung zu überprüfen. Begründung: Eltern von Kindern der Kita Weltensegler sind erneut an den Ortsbeirat herangetreten und haben auf die aus ihrer Sicht unbefriedigende und teilweise gefährliche Situation vor der Kita hingewiesen. Gerade für jüngere Kinder muss der tägliche Weg zur Kita so gestaltet sein, dass Gefährdungen durch parkende und ein- oder ausparkende Fahrzeuge möglichst ausgeschlossen werden bzw. die Sicht durch diese Fahrzeuge nicht behindert wird. Bereits mit der Anregung OM 8005 hatte der Ortsbeirat deshalb darum gebeten, die vorhandenen Poller an die Gehwegkante zu versetzen. Anlass waren Hinweise aus der Kuhwaldsiedlung auf gefährliche Situationen und Sichtbehinderungen durch dort abgestellte Fahrzeuge (siehe OM 8005). Die Argumentation des Magistrats in ST 883 vom 18.05.2026 überzeugt den Ortsbeirat hinsichtlich des Bereichs unmittelbar vor der Kita nicht. Der Magistrat begründet den Verzicht auf eine Versetzung der Poller damit, dass es sich bei den vier Stellplätzen um einen baulich hergestellten Seitenstreifen handele, das Parken dort legal sei und der verbleibende Gehweg ausreichend breit sei. Eine Entfernung des Parkstreifens sei daher "nicht sinnvoll und dem gemeinsamen Miteinander nicht förderlich". Aus Sicht des Ortsbeirats setzt diese Abwägung die falsche Priorität. Bei der Gestaltung des unmittelbaren Umfelds einer Kindertagesstätte muss die Sicherheit der Kinder Vorrang vor dem Interesse am Erhalt einzelner Pkw-Stellplätze haben. Dabei geht es nicht allein um die verbleibende Breite des Gehwegs, sondern um einen sicheren und übersichtlichen Weg zur Kita, gute Sichtbeziehungen sowie darum, Konflikte zwischen kleinen Kindern und parkenden beziehungsweise rangierenden Fahrzeugen möglichst zu vermeiden. Ein kinderfreundliches Wohnquartier zeichnet sich gerade dadurch aus, dass Kinder ihre alltäglichen Wege sicher zurücklegen können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, die Situation erneut aus der Perspektive der Kinder und ihrer Eltern zu bewerten und die notwendigen baulichen Maßnahmen für einen sicheren Weg zur Kita Weltensegler. umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8005 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 883 Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeilsheim: Positionskorrektur der Findlinge in der PfaffenwieseOFOB 605.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 173/6 Betreff: Zeilsheim: Positionskorrektur der Findlinge in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Rückversetzung der 2023 aufgestellten Findlinge in Ihre ursprünglichen Positionen zu beauftragen. Die Positionskorrektur betrifft die Findlinge an den Einmündungen Geierskopfweg/Pfaffenwiese und Hesselbergweg/Pfaffenwiese. Begründung: Die Findlinge an diesen beiden Einmündungen wurden so verschoben, dass Ihre gedachte Funktion nicht mehr gewährleistet ist. An der Einmündung Hesselbergweg liegt ein Findling auf dem alten Radweg und stellt dadurch eine zusätzliche Gefahr dar. (siehe Bilder im Anhang) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeilsheim: Aufstellung zusätzlicher Findlinge in der PfaffenwieseOFOB 605.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 174/6 Betreff: Zeilsheim: Aufstellung zusätzlicher Findlinge in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung weitere Findlinge zu beauftragen, um die Sichtbehinderungen an den Ausfahrten Geierskopfweg und Risselsteinweg zur Pfaffenwiese zu unterbinden. Begründung: An diesen beiden Einmündungen ist der Blick auf den Fußweg sowie Radweg wegen parkender Fahrzeuge stark eingeschränkt. Das stellt eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. (siehe Bilder im Anhang) Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeilsheim: Straßenbelagsverwerfung auf der Pfaffenwiese an den Haltestellen „Kolberger Weg“, „Stadthalle Zeilsheim“ und „Lenzenbergstraße“ in beide FahrtrichtungenOFOB 605.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 175/6 Betreff: Zeilsheim: Straßenbelagsverwerfung auf der Pfaffenwiese an den Haltestellen "Kolberger Weg", "Stadthalle Zeilsheim" und "Lenzenbergstraße" in beide Fahrtrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den oben genannten Bushaltestellen, auf der Pfaffenwiese, umgehend die Instandsetzung des Fahrbahnbelages zu beauftragen. Zum Teil sind Verwerfungen in Höhe von mehreren Zentimetern vorhanden. (Bilder im Anhang) Begründung: Die Fahrbahnschäden sind so gravierend, dass sie eine Gefahr für Zweiradfahrer sowie Fußgänger darstellen. Beim Überqueren der Fahrbahn zur gegenüberliegenden Haltestelle sind die Schäden potenzielle Stolperfallen für jeden Fußgänger. Für Zweiradfahrer stellen sie eine Gefahr beim Überfahren der Schadstellen dar, die zum Sturz führen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeilsheim: Freischneiden des Lachgrabens und beseitigen von Hindernissen im BachbettOFOB 605.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 176/6 Betreff: Zeilsheim: Freischneiden des Lachgrabens und beseitigen von Hindernissen im Bachbett Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Freischneiden des Lachgrabens von der Unterquerung A66 bis zur Jahrhunderthalle, zu veranlassen sowie die Hindernisse im Bachbett entfernen zu lassen. (Bilder im Anhang) Begründung: Der Lachgraben führt im Herbst und Winter immer Wasser. Durch die Hindernisse im Bachbett besteht die Gefahr einer Überschwemmung. Dadurch können Schäden am Bachbett sowie in den umliegenden Gärten entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Erneutes Auskunftsersuchen zum Planungsstand des Neubaus der IGS 15OFOB 605.10.2026 · GRÜNE, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 190/6 Betreff: Nied: Erneutes Auskunftsersuchen zum Planungsstand des Neubaus der IGS 15 Ursprünglich war von Seiten der Stadträtin Weber geplant, die Pläne zum Neubau der IGS 15 am 13. Januar 2026 in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Diese Vorstellung, die auch Bestandteil der Einladung zur Ortsbeiratssitzung im Januar 2026 war, wurde abgesagt. Stattdessen sollte die Planung im Rahmen der Veranstaltung zur Schulbauoffensive West am 27. Januar 2026 vorgestellt werden. Diese Vorstellung wurde jedoch erneut - noch am Tag der Veranstaltung - durch das Dezernat abgesagt. Bürger*innen, Schulbeirät*innen und Mitglieder des Ortsbeirats hatten sich auf diese Vorstellung eingestellt, wurden jedoch erneut - und diesmal sehr kurzfristig - vertröstet. Der Vorschlag, die Planung der IGS 15 am 24. Februar 2026 in der letzten Sitzung der Wahlperiode im Ortsbeirat vorzustellen, wurde zwar während der Vorstellung der Schulbauoffensive West freundlich zur Kenntnis genommen, wurde am 24. Februar 2026 jedoch nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 einstimmig beschlossen, Stadträtin Weber darum zu bitten, in der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats nach der Kommunalwahl Auskunft über den dann vorliegenden Planungsstand zu geben. Leider erfolgte bislang weder eine schriftliche Stellungnahme noch eine Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat am 05. Mai 2026. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat folgendes beschließen: 1. Stadträtin Weber wird mit Verweis im Rahmen ihrer Auskunftspflicht nach §4 Absatz 9 darum gebeten, die Pläne zur IGS 15 schriftlich auszuführen. 2. Aufgrund der bereits erheblichen Verzögerung der Vorstellung der Pläne verkürzt der Ortsbeirat die Frist zur Beantwortung auf vier Wochen mit Verweis auf §4 Absatz 10, Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte. Antragsteller: GRÜNE Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen in Nied – Ergebnisse der eingeleiteten VerfahrenOFOB 605.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 191/6 Betreff: Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen in Nied - Ergebnisse der eingeleiteten Verfahren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Wie viele Verfahren wegen nicht zugelassener bzw. ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter Kraftfahrzeuge wurden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 im Stadtteil Nied eingeleitet? 2) In wie vielen dieser Fälle konnte eine rechtlich verantwortliche Person ermittelt werden? Wurden hier bei unterschiedlichen Fahrzeugen ggf. wiederholt dieselben Personen oder etwaige Gewerbebetriebe als rechtlich Verantwortliche festgestellt? 3) In wie vielen Fällen konnte keine rechtlich verantwortliche Person ermittelt werden? Wurden dabei die betreffenden KFZ abgeschleppt (wie viele Fälle?) oder waren diese ohne Ermittlung des Halters bereits vor Fristablauf entfernt worden? 4) Welche Erkenntnisse hat die Städtische Verkehrspolizei über die Hintergründe der in Nied abgestellten nicht zugelassenen bzw. kennzeichenlosen Fahrzeuge? 5) Welche konkreten Maßnahmen zur Straffung bzw. Optimierung der Abläufe bei nicht zugelassenen Fahrzeugen wurden seit der Stellungnahme ST 217 vom 26.01.2024 umgesetzt? Begründung: Nicht zugelassene bzw. ohne Kennzeichen abgestellte Fahrzeuge beschäftigen den Ortsbeirat 6 und insbesondere den Stadtteil Nied seit mehreren Jahren. Dabei stellt sich für den Ortsbeirat insbesondere die Frage, wie die eingeleiteten Verfahren tatsächlich enden: Wie häufig kann ein Verantwortlicher ermittelt werden, wie viele Verfahren werden bis zu einer abschließenden Erledigung geführt und wie häufig sind die betreffenden Fahrzeuge bereits während des laufenden Verfahrens nicht mehr am festgestellten Standort vorhanden? Diese Fragen sind auch deshalb von Interesse, weil der Magistrat in ST 217 mitgeteilt hat, dass die Ermittlungen nach einem rechtlich Verantwortlichen häufig ins Leere laufen. Bereits zuvor hatte der Ortsbeirat auf die Beobachtung hingewiesen, dass Fahrzeuge während laufender Verfahren verschwinden, umgesetzt oder durch andere Fahrzeuge ohne Kennzeichen ersetzt werden. Darüber hinaus hat der Magistrat sowohl in ST 217 als auch erneut in ST 860 auf Maßnahmen zur Straffung und Optimierung der Abläufe hingewiesen. Welche konkreten Veränderungen vorgenommen wurden und welche Auswirkungen diese auf die Bearbeitungsdauer hatten, geht aus den Stellungnahmen bislang nicht hervor. Mit der Anfrage soll daher ein Überblick über Umfang, Verlauf und Ergebnis der Verfahren in Nied sowie über die inzwischen vorgenommenen Verfahrensverbesserungen gewonnen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen – Einsatz mechanischer Wegfahrsperren prüfenOFOB 605.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 192/6 Betreff: Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen - Einsatz mechanischer Wegfahrsperren prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1) ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen nicht zugelassene bzw. ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Kraftfahrzeuge durch die zuständige Behörde in geeigneten Fällen vorübergehend mit einer mechanischen Wegfahrsperre (Radkralle) gesichert werden können; 2) ob eine solche Maßnahme insbesondere in Fällen eingesetzt werden könnte, in denen zunächst die rechtlich verantwortliche Person ermittelt und das erforderliche Verwaltungsverfahren durchgeführt werden muss; 3) ob dadurch verhindert werden könnte, dass Fahrzeuge während des laufenden Verfahrens entfernt, umgesetzt oder an anderer Stelle erneut im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; 4) ob eine mechanische Wegfahrsperre in geeigneten Fällen gegenüber einem sofortigen Abschleppen ein milderes und kostengünstigeres Mittel darstellen könnte; 5) ob durch die erforderliche Kontaktaufnahme zur Aufhebung der Wegfahrsperre zugleich die Feststellung der rechtlich verantwortlichen Person erleichtert werden könnte, und 6) sofern ein solches Vorgehen rechtlich zulässig ist, ob eine Erprobung zunächst an besonders betroffenen Standorten im Stadtteil Nied möglich wäre. Begründung: Der Ortsbeirat 6 hat sich bereits mehrfach mit nicht zugelassenen Fahrzeugen beschäftigt, die teilweise über längere Zeit öffentlichen Verkehrsraum und Parkplätze in Nied belegen. Der Magistrat hat eine pauschale unverzügliche Entfernung solcher Fahrzeuge insbesondere mit den Anforderungen des Verwaltungsverfahrens und wirtschaftlichen Erwägungen abgelehnt. Nach ST 217 laufen Ermittlungen nach einer rechtlich verantwortlichen Person häufig ins Leere. Zudem kommt es nach Beobachtungen aus dem Stadtteil vor, dass die betreffenden Fahrzeuge während des laufenden Verwaltungsverfahrens entfernt, an anderer Stelle erneut im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder durch andere kennzeichenlose Fahrzeuge ersetzt werden. In ST 860 erläutert der Magistrat erneut, dass grundsätzlich zunächst eine rechtlich verantwortliche Person zu ermitteln und dieser eine angemessene Frist zur Entfernung des Fahrzeugs einzuräumen ist. Als Rechtsgrundlagen für das Vorgehen der Städtischen Verkehrspolizei nennt der Magistrat insbesondere die StVO in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Eine vorübergehende mechanische Wegfahrsperre könnte möglicherweise an genau diesen Punkten ansetzen. Das Fahrzeug müsste zunächst nicht abgeschleppt und verwahrt werden, könnte während des laufenden Verfahrens aber nicht ohne Weiteres entfernt oder an einen anderen Standort umgesetzt werden. Zugleich könnte eine Wegfahrsperre dazu beitragen, die verantwortliche Person festzustellen, da diese zur weiteren Nutzung bzw. Entfernung des Fahrzeugs Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen müsste. Sollten hierbei bei unterschiedlichen Fahrzeugen wiederholt dieselben Personen oder Gewerbebetriebe als Verantwortliche festgestellt werden, könnten wiederkehrende Fälle zudem leichter erkannt und von der zuständigen Behörde geprüft werden. Eine konsequent eingesetzte Wegfahrsperre könnte in solchen Fällen zudem eine präventive Wirkung entfalten. Wer damit rechnen muss, dass ein ohne Zulassung beziehungsweise ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug zeitnah mit einer Wegfahrsperre versehen wird und dessen Entfernung anschließend nur nach Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde möglich ist (und ggf. verbunden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren), hätte deutlich weniger Anreiz, öffentlichen Parkraum auf diese Weise als längerfristige Abstellfläche zweckwidrig zu nutzen. Damit könnte die Maßnahme nicht nur die Durchführung des jeweiligen Verfahrens erleichtern, sondern möglicherweise auch dazu beitragen, wiederkehrende Fälle einer zweckwidrigen Nutzung öffentlichen Parkraums durch dieselben Verantwortlichen zu reduzieren. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob mechanische Wegfahrsperren unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in geeigneten Fällen eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Verfahrens darstellen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Pilotprojekt „Müllblitzer“ gegen illegale Müllablagerungen in Nied prüfenOFOB 605.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 193/6 Betreff: Nied: Pilotprojekt "Müllblitzer" gegen illegale Müllablagerungen in Nied prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die seit 2026 in Bad Nauheim und Offenbach eingesetzten sogenannten "Müllblitzer" zur Erkennung und Verfolgung illegaler Müllablagerungen auch in Nied im Rahmen eines Pilotprojekts eingesetzt werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1) ob die dort eingesetzte anlassbezogene und KI-gestützte Technik unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auch in Frankfurt eingesetzt werden kann, 2) ob sich aufgrund der technischen Weiterentwicklung gegenüber der in der Stellungnahme ST 1530 vom 04.07.2022 geprüften Videoüberwachung eine andere rechtliche Bewertung ergibt, 3) ob bei rechtlicher und technischer Machbarkeit zunächst ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt an einem bekannten Müll-Hotspot im Stadtteil Nied durchgeführt werden kann und 4) ob ein mögliches Pilotprojekt durch gezielte Informations- und Aufklärungsmaßnahmen für die Anwohner des betroffenen Gebietes begleitet und hierbei insbesondere der bereits in Nied eingesetzte Kiezhausmeister ("Main-Kümmerer") einbezogen werden kann. Begründung: Illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen beschäftigen den Ortsbeirat 6 und insbesondere den Stadtteil Nied seit vielen Jahren. Der Ortsbeirat hatte deshalb neben präventiven Maßnahmen und dem Einsatz eines Kiezhausmeisters auch angeregt zu prüfen, ob an besonders betroffenen Standorten eine Videoüberwachung als letztes Mittel möglich ist. Der Magistrat teilte hierzu in ST 1530 vom 04.07.2022 nach Rücksprache mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit, dass eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums zur Feststellung illegaler Müllentsorgung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zulässig und wegen der damit verbundenen Erfassung unbeteiligter Personen unverhältnismäßig sei. Seit dieser Stellungnahme haben sich die technischen Möglichkeiten jedoch weiterentwickelt. Die Stadt Bad Nauheim setzt seit Ende August 2026 im Rahmen eines Pilotprojekts sogenannte Wildmüllblitzer ein. Dabei erkennt eine KI typische Ablagevorgänge und sichert nur bei einem Verdachtsfall eine kurze Bildsequenz. Eine fortlaufende Bildaufzeichnung findet nach Angaben der Stadt nicht statt. Verdachtsfälle werden anschließend von geschulten Beschäftigten geprüft; nicht benötigte Bilddaten werden gelöscht. Für das Projekt wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Auch die Stadt Offenbach hat im September 2026 einen mobilen Müllblitzer an einem bekannten Müll-Hotspot in Betrieb genommen. Das System soll anschließend flexibel an weiteren Problemstellen eingesetzt werden. Besonders interessant ist, dass Offenbach ausdrücklich eine anlassbezogene Videoüberwachung einsetzt: So erfolgt keine Daueraufzeichnung und kein Live-Streaming an Behördenmitarbeiter. Die Bildanalyse erfolgt lokal. Erst wenn das System das Zurücklassen eines Gegenstandes erkennt, wird eine kurze Sequenz dauerhaft und verschlüsselt gespeichert. Da es sich bei Bad Nauheim und Offenbach ebenfalls um hessische Kommunen handelt, erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob die dort inzwischen eingesetzte Technik auch für Frankfurt eine rechtlich zulässige Möglichkeit bietet, an besonders belasteten Standorten gezielter gegen illegale Müllablagerungen vorzugehen. Ein mögliches Pilotprojekt sollte zugleich nicht ausschließlich auf Kontrolle und Sanktionierung setzen. Bereits bei der ursprünglichen Anregung zur Einführung von Kiezhausmeistern in Nied ("Main-Kümmerer") war vorgesehen, dass diese nicht nur Müll-Hotspots und illegale Ablagerungen melden, sondern insbesondere präventiv arbeiten und im regelmäßigen Dialog mit den Bürgern über Abfallentsorgung und Umweltschutz informieren. Der inzwischen in Nied eingesetzte "Main-Kümmerer" könnte deshalb in die begleitende Aufklärungsarbeit einbezogen werden. Ziel sollte es sein, regelmäßig über die richtige Entsorgung zu informieren und zugleich stärker zu vermitteln (u.a. mit Slogans wie "Unser Nied. Unser Zuhause. Gemeinsam sauber halten"), dass illegale Müllablagerungen unmittelbar das eigene Wohnumfeld beeinträchtigen. Ein Pilotprojekt könnte damit Aufklärung und Prävention auf der einen sowie eine bessere Ermittlung bewusster Verstöße auf der anderen Seite miteinander verbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sehr angespannte Fahrrad- und Kfz-Stellplatzsituation in der Gelnhäuser StraßeOFOB 1005.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 94/10 Betreff: Sehr angespannte Fahrrad- und Kfz-Stellplatzsituation in der Gelnhäuser Straße Vorgang: OM7925/26 OBR 10; OM 8124/26 OBR 10; ST 1154/26 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, am südlichen Ende der Gelnhäuser Straße im Bereich des Wendehammers a) auf dem nördlichen Bürgersteig des Wendehammers Fahrradstellplätze zu ermöglichen. b) auf dem südlichen Bürgersteig des Wendehammers die bereits seit Jahren genutzten Stellplätze gemäß StVO zu legalisieren. Begründung: Die Stellplatzsituation für Fahrräder und für PKWs ist seit Jahren insgesamt äußerst schwierig bis sehr angespannt. Dies auch, da leider der sehr beliebte und gut besuchte Saalbau Ronneburg über keine auskömmliche Tiefgarage verfügt und so der Parkdruck vor Ort enorm hoch ist, obwohl dies für einen Saalbau erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8124 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1154 Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Engelthaler Straße – hier: Verbot des Fahrens gegen Einbahnstraße durchsetzenOFOB 1005.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 95/10 Betreff: Engelthaler Straße - hier: Verbot des Fahrens gegen Einbahnstraße durchsetzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig das bewußt nicht erlaubte, sehr gefährliche Fahren gegen die Einbahnstraße im Grundnetzstraßen-Bereich der Engelthaler Straße in Eckenheim unterbunden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sigmund-Freud-StraßeOFOB 1005.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 96/10 Betreff: Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die Sigmund-Freud-Straße vor motorisierten Fahrzeugen im Abschnitt gegen die Einbahnstraße, das heißt also im Bereich zwischen der Steinkleestraße sowie der Niederbornstraße, a) schützen und überwachen zu lassen. b) entsprechende technische Maßnahmen dort unterstützend umzusetzen, ggf. als Versuch im Rahmen eines Pilotprojektes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen FundenSTOB 805.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1448 Betreff: Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen Funden Die Existenz der Bodendenkmäler sowie die gesetzliche Bedingung, diese auszugraben, wenn sie von der Baumaßnahme betroffen sind, wurde der Bauherrschaft und ihrem Architektenteam umfangreich dargelegt, ebenso wie der standardisierte Grabungsablauf. Seit 2022 hat der Magistrat-Denkmalamt-darauf hingewiesen, dass das Gelände mitten in der römischen Großstadt liegt und es sehr wahrscheinlich ist, dass dort archäologische Befunde liegen. Dies ausdrücklich anhand der Tatsache, dass der Altbau nicht unterkellert war. Das Denkmalamt hat, vor dem Hintergrund der zu erwartenden Ausgrabungszeit, angeboten, die Ausgrabung vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahme durchzuführen. Dies erleichtert die Planung nachfolgender Tätigkeiten wie zum Beispiel Rohbau. Die Bauherrschaft hat sich jedoch ausdrücklich für eine baubegleitende Variante entschieden. Und eine Ausgrabungszeit zwischen dem Abbruch der Altbebauung und der Neubaumaßnahme und dem Rohbau geplant, da man bis zum Arbeitsbeginn der Bodendenkmalpflege das Vorhandensein von archäologischen Denkmälern nicht berücksichtigt hat. Dies ist risikobehaftet und ausschließlich in den Entscheidungen der Bauherrschaft begründet. Obwohl die Kosten bei der Bauherrschaft liegen, hat das Denkmalamt seit Anfang 2026 einen Teil der Grabungskosten übernommen, um einen möglichst schnellen und geeigneten Abschluss der archäologischen Arbeiten herbeizuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 150
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und RadbügelSTOB 1305.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1449 Betreff: Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und Radbügel Der Anregung wird entsprochen. Die Bänke werden durch das Grünflächenamt installiert. Der für die Reinigung von Fahrbahnen, Geh- und Fahrradwegen sowie der öffentlichen Plätze beauftragte Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), reinigt die im Straßenverzeichnis aufgeführten Abschnitte gemäß der festgelegten Reinigungsklasse. Die Reinigung des Straßenabschnittes Alt-Erlenbach (RKL I) erfolgt demnach einmal wöchentlich (i.d.R. immer dienstags). Dabei erfolgen bspw. auch die Papierkorbleerungen und die Aufnahme aller Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter. Der genannte Bereich wurde mit zwei weiteren Papierkörben ausgestattet. In unmittelbarer Nähe zum Eiscafé befinden sich somit insgesamt 4 Papierkörbe. Sobald die gewünschten Sitzbänke angebracht wurden, können auch zusätzliche Papierkörbe aufgestellt werden. Für die gewünschte Positionierung der Radbügel hat der Magistrat einen Vorschlag erarbeitet (siehe Skizze). Die Radbügel können entsprechend diesem Vorschlag eingeplant werden. Falls gewünscht, können zusätzliche Bügel vorgesehen werden, sodass über die gesamte Länge der Hausnummer 29a kein Falschparken mehr möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 95
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau DornbuschSTOB 905.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1450 Betreff: Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau Dornbusch Der Magistrat hat sich mit der ABG Frankfurt Holding in Verbindung gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Die ABG Frankfurt Holding GmbH teilt zur Anregung des Ortsbeirates folgendes mit: "In den Toiletten im Saalbau Dornbusch ist leider nicht genügend Platz zur Installierung von Wickelvorrichtungen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Nachfrage nach einer Wickelvorrichtung im Saalbau Dornbusch äußerst gering ist. Dies kommt ungefähr einmal pro Jahr vor. In diesen Fällen wurden bislang immer zufriedenstellende Ad-hoc-Lösungen gefunden. Wenn der Saalbau im Betrieb ist, befindet sich immer SAALBAU-Personal vor Ort, das weiterhelfen kann." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 210
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den HöllbergspielplatzSTOB 905.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1451 Betreff: Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den Höllbergspielplatz Zu 1.: Der Wunsch, die Spielgeräte vor einer starken Aufheizung durch Sonneneinstrahlung zu schützen, ist insbesondere an heißen Tagen nachvollziehbar. Stark aufgeheizte Spielgeräte können die Nutzung eines Spielplatzes beeinträchtigen. Die Installation von Sonnenschirmen unmittelbar über Spielgeräten, insbesondere über Rutschen, ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der vorhandene Baumbestand sorgt bereits für eine natürliche Beschattung des Spielplatzes. Eine zusätzliche wünschenswerte Beschattung der Spielgeräte durch Sonnenschirme ist aufgrund der geltenden Sicherheitsanforderungen leider nicht möglich. Zu 2.: Nach Fertigstellung des Projekts werden insgesamt 13 Parkbänke auf dem Gelände des Spielplatzes zur Verfügung stehen. Damit sollte eine ausreichende Zahl an Sitzmöglichkeiten für die Besucher:innen vorhanden sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 223
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schotterparkplatz Alter FlugplatzSTOB 1005.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1452 Betreff: Schotterparkplatz Alter Flugplatz Das Umweltamt der Stadt Frankfurt sowie das Amt für Bau und Immobilien haben den Hinweis des Ortsbeirates aufgegriffen und die Fläche des Parkplatzes in diesem Sinne wunschgemäß hergerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7249
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkSTOB 505.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1453 Betreff: Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler Park Der in der Anregung angeführte Durchgangsweg im Tiroler Park ist inzwischen kein ausgewiesener Schulweg mehr. Die Schule verfügt seit Fertigstellung der Außenanlagen über einen separaten Zugang über den Riedhofweg. Da die Hundewiese als ausgewiesener Sammelplatz für die Evakuierung der Schule dient, muss sie jederzeit schnell und ungehindert zugänglich sein. Eine Umzäunung würde diese Funktion einschränken und den Anforderungen des Brandschutzes entgegenstehen. Da der Tiroler Park nicht direkt an eine stark befahrene Straße grenzt und die Hundeauslauffläche bereits durch eine dichte, seit Jahren bewährte Bepflanzung eingefasst ist, wird eine zusätzliche Einzäunung als nicht erforderlich angesehen. Dabei wird vorausgesetzt, dass Hundebesitzer:innen ihre unangeleint laufenden Hunde jederzeit unter Kontrolle haben. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Einzäunung nicht angezeigt. Die Errichtung würde Kosten von rund 10.000 Euro verursachen. Hinzu kämen laufende Aufwendungen für Unterhaltung und Instandhaltung. Angesichts des bestehenden Schutzes und des begrenzten zusätzlichen Nutzens steht dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Kosten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7015
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung der südlichen Felder in OberradSTOB 505.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1454 Betreff: Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung der südlichen Felder in Oberrad Vorläufige Stellungnahme: Zu 1: Im Laufe des Jahres 2026 wurden im Stadtteil Oberrad durch die Stadtpolizei 28 illegale Abfallablagerungen registriert. Ein Drittel der Feststellungen (entsprechend 9 Fällen) konzentrierten sich hierbei auf den Bereich der örtlichen Feldgemarkung. Besonders hervorzuheben ist, dass es sich um erkennbar gewerbliche Renovierungs- und Sanierungsabfälle - darunter konkret Farbeimer sowie Bauschutt durchsetzt mit Störstoffen - handelt. Da es sich bei den jeweiligen Ablagerungsflächen überwiegend um nicht umfriedete Flächen handelt, wird zur ordnungsgemäßen Beseitigung das Umweltamt informiert. Zu 4: Nach den vorliegenden Erkenntnissen erfolgen derartige Entsorgungen zur Nachtzeit. Das Entdeckungsrisiko ist zur Nachtzeit am niedrigsten. Die Meldung durch Anlieger oder Passanten geschieht typischerweise am darauffolgenden Tag. Ein Verursacher konnte im Rahmen der Streifentätigkeiten durch Kräfte der Stadtpolizei bislang nicht auf frischer Tat angetroffen werden. Sachdienliche Hinweise oder Zeugenaussagen zur Identifizierung von Tatverdächtigen liegen der Stadtpolizei nicht vor. Die Stadtpolizei wird im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten den Bereich im Hinblick auf illegalem Sperrmüll überwachen. Eine Dauerüberwachung ist leider nicht möglich. Zu 2,3,5: Die Flurstücke in dem angesprochenen Bereich befinden sich weit überwiegend in Privatbesitz. Reinigungsleistungen der FES nach Straßenreinigungssatzung werden hier nicht erbracht. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität sowie zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen beitragen. Vor der Umsetzung konkreter Maßnahmen sollte jedoch zunächst das bestehende Verschmutzungsbild und dessen Ursachen näher betrachtet werden. Dabei sind insbesondere Art, Umfang und örtliche sowie zeitliche Verteilung der Abfälle, die jeweiligen Nutzungsformen und mögliche Verursachendengruppen zu berücksichtigen. Ebenso sollte geprüft werden, ob vorhandene Entsorgungsmöglichkeiten ausreichend sind und tatsächlich genutzt werden. Auf dieser Grundlage kann fachlich beurteilt werden, welche Maßnahmen - beispielsweise zusätzliche Abfallbehälter, eine angepasste Reinigungsfrequenz, Sensibilisierungsmaßnahmen oder andere präventive Ansätze - an den jeweiligen Stellen tatsächlich zielführend sind. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt steht für eine entsprechende fachliche Betrachtung beratend und unterstützend zur Verfügung. Anzumerken ist, dass hinsichtlich des Sachverhalts noch interne Abstimmungen stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 270
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann geht es weiter mit dem Europagarten?STOB 105.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1455 Betreff: Wann geht es weiter mit dem Europagarten? Zu 1.) Es ist vorgesehen, den Europagarten 2.0 in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Der 1. Bauabschnitt beinhaltet die innere Mitte der Parkanlage, der 2. Bauabschnitt die beiden rahmenden Promenaden. Der Stadtverordnetenbeschluss zum "Europagarten 2.0 - Planungsvorlage Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage und 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen" liegt dem Magistrat seit dem 29.01.2026 vor. Die Bau- und Finanzierungsvorlage für die Gestaltung des 1. Bauabschnitts - Innere Parkmitte wird im Herbst 2026 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Als erste vorbereitende Maßnahme des 1. Bauabschnitts starteten im Februar 2026 die Baumrodungen auf der zentralen Rasenfläche sowie weitere Rückbauarbeiten. Im Frühjahr 2026 folgte die Tiefenlockerung des Bodens, die mit der Einsaat einer Gründüngung abgeschlossen wird. Anschließend muss der Boden eine Vegetationsperiode ruhen, um das Bodengefüge zu stabilisieren und das Bodenleben zu aktivieren. Im 1. Quartal 2027 wird die Gründüngung mit weiteren Bodenhilfsstoffen in den Boden eingearbeitet. Vorbehaltlich eines Stadtverordnetenbeschlusses zur Bau- und Finanzierungsvorlage ist folgender Zeitplan vorgesehen: Bei einer erfolgreichen Vergabe der Landschaftsbauarbeiten können im Frühjahr 2027 die Arbeiten in der inneren Parkmitte gemäß der vorgelegten Planung beginnen. Die Baumpflanzungen in der zentralen Fläche sind dann für Herbst 2027 vorgesehen, im Anschluss erfolgt die Ansaat der Wiesen/des Rasens. Eine Freigabe der inneren Parkmitte kann voraussichtlich im Frühjahr 2028 erfolgen. Der Magistrat ist bestrebt, je nach Möglichkeit, einzelne Parkteile zuvor zur Nutzung freizugeben. Beispielsweise die Flächen östlich des Querweges oder das Blütenparterre inclusive Fontänenfeld. Parallel wird die Bau- und Finanzierungsvorlage mit einem detailliertem Zeitplan für den 2. Bauabschnitt, die umliegenden Promenaden, erstellt und dem Ortsbeirat sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung der Grunderneuerung ist in der Haushaltsplanung 2026-2029 berücksichtigt. Zu 2.) Der Projektstand verblieb während des politischen Diskurses auf der Homepage unverändert. In dieser Phase hat das Grünflächenamt über Pressemitteilungen kommuniziert und den Planungsstand in öffentlichen Ortsbeiratssitzungen dargelegt. Nach dem Stadtverordnetenbeschluss und vor den ersten Maßnahmen war das Grünflächenamt im Februar 2026 mit einem Infopavillon vor Ort und hat interessierten Bürger:innen das Projekt erläutert. Drei Banner informieren an drei Orten am Parkrand über die Neugestaltung des Europagartens sowie die zugrundeliegenden Maßnahmen. Die Homepage stellt eine weitere Kommunikationsplattform dar, die inzwischen aktualisiert und entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt angepasst wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1363
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“STOB 605.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1456 Betreff: Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt "Gündi-West" Der Magistrat hat geprüft, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes in den genannten Liegenschaft Zimmer angeboten werden können. Das ehemalige Parkside Hotel in der Liederbacher Str. 34-36 ist räumlich verplant. Es gibt dort keine weiteren Flächen, die für andere Zwecke verwendet werden können. Auch sind alle Prüfungen und Verhandlungen abgeschlossen und die Verträge sind bereits unterzeichnet. Dem Magistrat ist aktuell leider keine Liegenschaft bekannt, die das Anforderungsprofil der Gündi-West Initiative erfüllt und an sie vermittelt werden könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7905
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenSTOB 205.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1457 Betreff: Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen Die Bauaufsicht hat für die Liegenschaft Ginnheimer Straße 24-26 keine Abbruchgenehmigung erteilt und kann diese folglich auch nicht einstweilig aussetzen. Nach der Novelle der Hessischen Bauordnung sind Abbrüche grundsätzlich baugenehmigungsfrei und lediglich in bestimmten Fällen anzeigepflichtig, etwa wenn statische Belange betroffen sind. In diesem Fall sind jedoch die für das Grundstück geltenden städtebaulichen und sozialen Erhaltungssatzungen zu beachten. Für den beabsichtigten Abbruch ist daher eine Genehmigung nach den Erhaltungssatzungen erforderlich. Entsprechende Anträge wurden bislang nicht bei der Bauaufsicht eingereicht. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass diese vor Durchführung der Abbruchmaßnahmen einzureichen sind. Auf dem Grundstück gibt es nur im Vorderhaus rechts, Ginnheimer Straße 24, genehmigten Wohnraum. Dieses Gebäude soll nach den derzeit bekannten Planungen erhalten bleiben. Die anderen Gebäude, deren Abbruch seitens des Bauherrn beabsichtigt ist, sind baurechtlich als Lager- beziehungsweise Büroflächen genehmigt. Eine Genehmigung für die bisherige Wohnnutzung liegt nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 361
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Westend: Denkmalschutz des Gebäudes in der Hamburger Allee 20 (EXPERIMINTA) prüfenSTOB 205.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1458 Betreff: Westend: Denkmalschutz des Gebäudes in der Hamburger Allee 20 (EXPERIMINTA) prüfen Das Science Center "EXPERIMINTA" befindet sich in der Hamburger Allee 22-24. a) Zum Denkmalwert dieses Hauses teilte das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen am 04.08.2026 mit, "dass die Voraussetzungen für eine Ausweisung als Kulturdenkmal nicht vorliegen." Weiter heißt es in der Stellungnahme des Landesamtes: "Der Bau wurde 1926 nach Plänen des Architekten und Bauunternehmers Anton Hilf für dessen eigenes Unternehmen errichtet. In seiner architektonischen Gestaltung ist er für die Entstehungszeit weder besonders herausragend noch innovativ; eine über den lokalen Entstehungszusammenhang hinausreichende architekturgeschichtliche Bedeutung ist nicht erkennbar. Zudem ist der bauzeitliche Bestand nur eingeschränkt überliefert. Das Dach wurde infolge von Kriegsschäden mindestens erneuert evtl. auch verändert, die Fenster stammen aus späteren Sanierungsphasen. Auch im Inneren erfolgten offenbar Anpassungen an die heutigen beziehungsweise vorausgegangenen Nutzungen. Das Treppenhaus mit Aufzugseinbau aus den 1990er- oder 2000er-Jahren weist ebenso wie die schlicht ausgebauten Ausstellungsräume keine besondere gestalterische Qualität auf. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand lassen sich daher keine Gründe feststellen, die eine Erfassung des Gebäudes als Kulturdenkmal begründen würden." b) Hierzu kann der Magistrat keine Aussage treffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 151
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung von Räumlichkeiten der alten Berkersheimer Grundschule in der Berkersheimer Untergasse als Bürgertreff und Familienzentrum für jung und altOFOB 1004.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 103/10 Betreff: Nutzung von Räumlichkeiten der alten Berkersheimer Grundschule in der Berkersheimer Untergasse als Bürgertreff und Familienzentrum für jung und alt Seit dem Umzug der Berkersheimer Grundschule in den Neubau in Berkersheim West (In den Gräben) im Jahr 2019 stehen die Gebäude im Ortskern in der Berkersheimer Untergasse leer. Die Stadt wartete zunächst richtigerweise ab, wie sich die Geburtenzahlen im zuständigen Grundschulbezirk entwickeln. Nachdem nun klar ist, dass die dreizügige Grundschule in Berkersheim West ausreicht, ist eine Diskussion über die zukünftige Nutzung der alten Berkersheimer Grundschule erforderlich, um Leerstand und Verwahrlosung zu verhindern. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen zu beauftragen, ein Konzept für die Nutzung der Räumlichkeiten der alten Berkersheimer Grundschule zur Nutzung als Bürgertreff und Familienzentrum für jung und alt vorzulegen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Naturverträgliche Zugänge zur Nidda schaffenOFOB 1004.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 104/10 Betreff: Naturverträgliche Zugänge zur Nidda schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, legale, sichere und barrierefreie Zugänge zur Nidda entlang des Ufers in Bonames, Berkersheim und am Frankfurter Berg zu schaffen. Begründung: Angesichts des klimawandelbedingten Anstiegs der Temperaturen in Frankfurt am Main, werden die Flüsse im Stadtgebiet in den Sommermonaten immer wichtiger für die Abkühlung der Bevölkerung. Gleichzeitig gilt es die Flüsse und Auen zu schützen und die Wasserqualität insgesamt zu verbessern. Mögliche konkrete Maßnahmen: Entfernung der Steine zur Uferbefestigung, Abflachung des Ufers an geeigneten Stellen, Förderung von Kiesbänken, Entwicklung von Flußbadkonzepten. Vergleichbare Konzepte in europäischen Städten wie Berlin, Paris oder Regensburg sollten Berücksichtigung finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bessere Mülleimer-Standorte auf dem Grünstreifen der HabsburgeralleeOFOB 404.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 104/4 Betreff: Bessere Mülleimer-Standorte auf dem Grünstreifen der Habsburgerallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Mülleimer im Grünstreifen der Habsburgerallee besser platziert werden können. Begründung: Die Grünstreifen in der Mitte der Habsburgerallee zwischen Rhönstraße und Wittelsbacherallee sind stark verschmutzt. Ein möglicher Grund sind fehlende Mülleimer an den Bänken. Die Mülleimer stehen stattdessen an den Zugängen zu dem Bereich. Das Aufstellen der Mülleimer neben den Sitzbänken würde deren Nutzung erleichtert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Durchsetzung der Tempo-30-Zone auf dem Berkersheimer WegOFOB 1004.10.2026 · Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 105/10 Betreff: Durchsetzung der Tempo-30-Zone auf dem Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den zuständigen Stellen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Berkersheimer Weg zwischen den Straßen Am Neuenberg und Homburger Landstraße sicherzustellen. Soweit dieses Ziel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen nicht erreicht werden kann, ist an bauliche Maßnahmen, z. B. an die Anhebung der Zebrastreifen auf Fußwegniveau zu denken. Begründung: Der Berkersheimer Weg ist in diesem Abschnitt Tempo-30-Zone. Diese Festsetzung wird jedoch von den meisten Autofahrenden ignoriert. Dies führt regelmäßig zu Gefährdungen anderer, insbesondere auch von Kindern, die die Berkersheimer Grundschule oder den am Berkersheimer Weg gelegenen Kindergarten besuchen. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - EScooterStellplätze an der Bushaltestelle „Am Neuenberg“OFOB 1004.10.2026 · Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 106/10 Betreff: E-Scooter-Stellplätze an der Bushaltestelle "Am Neuenberg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für die Schaffung einer Abstellfläche für E-Scooter (Elektroroller) an der Haltestelle Am Neuenberg zu sorgen. Begründung: E-Scooter sind ein gern genutztes Mittel, um "den letzten Kilometer" zwischen Wohnung und ÖPNV-Haltestellen zurückzulegen. Das führt an der Haltestelle Am Neuenberg regelmäßig dazu, dass morgens die gesamte Haltestelle mit E-Scootern zugestellt ist. Quelle: Privat Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielplatz am NordparkOFOB 1004.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 107/10 Betreff: Spielplatz am Nordpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Bau eines Spielplatzes im Nordpark in Bonames zu prüfen. Begründung: Ein naturnah gestalteter Spielplatz würde das bestehende Angebot sinnvoll ergänzen und den Nordpark und den Alten Flugplatz insbesondere für Familien mit jüngeren Kindern noch attraktiver machen. Denkbar wären Spiel-, Kletter- und Bewegungselemente aus natürlichen Materialien, die sich harmonisch in die Umgebung einfügen und den besonderen Charakter des Geländes und des Ortes Bonames bewahren. Damit könnte ein vielseitiger Ort entstehen, an dem Naturerlebnis, Bewegung, Spielen und Begegnung miteinander verbunden werden und Kinder unterschiedlicher Altersgruppen passende Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung finden. Vorschlag: Spielelemente könnten sich am alten Talisman von Bonames, dem Storch, orientieren. Beispielsweise in Karben wurden Spielplätze entsprechend gestaltet, siehe Foto. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neugestaltung des Danziger Platzes nach Beendigung der BauarbeitenOFOB 404.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 107/4 Betreff: Neugestaltung des Danziger Platzes nach Beendigung der Bauarbeiten Vorgang: OM 4214/19 OBR 4; ST 870/19 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die in ST 870 / 2019 genannte amtsübergreifend abgestimmte Planung der Verkehrslage des Danziger Platzes und der angrenzenden Straßen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Informationen gebeten, wann die Planung für die Gestaltung des Platzes beginnt und wie der Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger in diese einbezogen werden sollen. Begründung: Anwohnende und der Ortsbeirat haben ein berechtigtes Interesse, über den aktuellen Stand der Planung informiert und an der Gestaltung des Platzes beteiligt zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4214 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 870 Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erweiterung der Boulebahn am WendelsgartenOFOB 1004.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 108/10 Betreff: Erweiterung der Boulebahn am Wendelsgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erweiterung der Boulebahn am Wendelsgarten zu prüfen, damit wenigstens zwei Spiele gleichzeitig stattfinden können. Begründung: Die derzeitigen Maße der Bahn machen es leider nicht möglich, dass mehrere Spiele gleichzeitig stattfinden können. Die Bouleinitiative in Bonames und der Vereinsring setzten sich dafür ein mit der Erweiterung der Bahn auch eine weitere Entsiegelung der Fläche zu erreichen. Auf beiden Seiten der jetzigen Bahn ist noch Platz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz der Biodiversität an der Uferböschung FranziusstraßeOFOB 404.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 108/4 Betreff: Schutz der Biodiversität an der Uferböschung Franziusstraße Vorgang: M 101/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wann und wie die im Zuge der Bauarbeiten an der Franziusstraße geschädigten und darum zu fällenden Bäume vor Ort durch Neupflanzungen ersetzt werden, wie in Bericht M 101 / 2026 angekündigt. Des weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ein Zaun oder andere bauliche Maßnahmen zum Schutz der Uferböschung vor unerlaubter Nutzung und Vermüllung möglich ist. Begründung: Die Böschung des Mainufers unterhalb der Franziusstraße ist eine der wenigen unversiegelten Uferböschungen im Frankfurter Stadtgebiet. Der Erhalt und die Pflege der Vegetation ist mit Blick auf Hitzeschutz und Biodiversität dringend geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.07.2026, M 101 Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung des Logistikkonzeptes durch Bauträger und StadtplanungsamtOFOB 1004.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 109/10 Betreff: Vorstellung des Logistikkonzeptes durch Bauträger und Stadtplanungsamt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten den Gesamtverantwortlichen Bauträger fürs Hilgenfeld sowie den genehmigenden und überwachendend Logistik-/Verkehrs-Planer des Stadtplanungsamtes zeitnah in eine Ortsbeiratssitzung (z.B. im November 2026) einzuladen, um das Logistikkonzept für die Baustellenzufahrt vorzustellen. Begründung: Eine Initiative der Anwohnerschaft in im alten Ortskern von Bonames richtet sich mit einer Beschwerde für das Hilgenfeld an Mitglieder des Ortsbeirats über die mangelnde Einhaltung des Konzepts zur Baustellenlogistik. Derzeit frequentieren Baustellenfahrzeuge und LKW die Straßen im alten Ortskern von Bonames, des Stadplanaungsamtesesum die Baustelle zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nutzung des Geländes Lindleystraße 1 bis 3OFOB 404.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 109/4 Betreff: Nutzung des Geländes Lindleystraße 1 bis 3 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob es Pläne zur neuerlichen Bebauung des Brachgrundstückes Lindleystraße 1-3 gibt und wenn ja, welcher Art diese sind. Begründung: Das aktuelle Gebäude ist seit einem Brand unbrauchbar und verfällt zusehends. Dies ist bedauerlich, da die Lage interessante Nutzungsmöglichkeiten bietet. Denkbar wäre z.B. ein mehrgeschossiges Gebäude, dessen untere Geschosse für die Schifffahrt oder das Handwerk nutzbar wären. Dies würde dem industriellen Charakter des Osthafens Rechnung tragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus NiddaOFOB 1004.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 110/10 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda zu prüfen. Begründung: Das Haus Nidda und die Sporthalle des TSV Bonames direkt dahinter, werden intensiv durch kulturelle und sportliche Veranstaltungen genutzt. Regelmäßig strömen Kinder und Erwachsene aus der Halle. Nicht selten rennen Kinder auf die gegenüberliegende Straßenseite, um den Weg durch die Dornholzhäuser Straße oder andere anliegende Straßen zu nutzen. Der Zebrastreifen entschleunigt den Verkehr, Fußgänger erhalten durch den Zebrastreifen eine erhöhte Aufmerksamkeit, parkende Autos werden an dieser Stelle minimiert und das Unfallrisiko könnte deutlich reduziert werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen an der S-BahnHaltestelle „Frankfurter Berg“OFOB 1004.10.2026 · Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 112/10 Betreff: Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen an der S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen - welche Gründe die Reparatur der Personenaufzüge an der S-Bahnhaltestelle Frankfurter Berg derart verzögert hat, dass sie über drei Wochen nicht nutzbar waren, - welche Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG als Betreiberin getroffen wurden, um sicherzustellen, dass derartige Ausfallzeiten in Zukunft verhindert werden. Begründung: Nach dem Umbau der S-Bahnhaltestelle Frankfurter Berg ist diese außer über die Personenaufzüge nur noch über Metalltreppen erreichbar. Dabei ist ein Auf- und Abstieg zu bewältigen, der auf jeder Strecke etwa der Höhe etwa der 2. Etage eines Wohnhauses entspricht. Selbst für normal sportliche Menschen stellt dies ein erhebliches Zugangshindernis dar. Für Seh- und Gehbehinderte sowie Menschen mit Kinderwagen oder sperrigen Gepäckstücken stellen diese Treppen ein unüberwindliches Hindernis dar. Funktionierende Aufzüge sind daher unumgänglich. Trotzdem war die Aufzuganlage im September 2026 über drei Wochen defekt, ohne dass eine Reparatur erfolgt ist. So lange keine Rampen existieren, die die Erreichbarkeit ohne technische Lösungen garantieren, müssen derartige Ausfallzeiten im Interesse Aller unbedingt vermieden werden. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsführung Homburger Landstraße / Gießener StraßeOFOB 1004.10.2026 · Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 117/10 Betreff: Verkehrsführung Homburger Landstraße / Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Navigationssysteme, insbesondere auch Google Maps die Gießener Straße anstelle der Homburger Landstraße als Hauptroute für den Autoverkehr ausweisen. Begründung: Die Gießener Straße wurde als Umgehungsstraße für die Homburger Landstraße gebaut, um den engen Ortskern vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Trotzdem weist u. a. Google Maps weiterhin die Homburger Landstraße als Hauptverkehrsroute aus, so dass der Autoverkehr weiterhin hauptsächlich über die Homburger Landstraße fließt. Das führt aufgrund der stellenweise nur knapp schulterbreiten Gehwege entlang der Homburger Landstraße zu gefährlichen Situationen für den Fußverkehr aber auch zu erheblichen Belastungen der Anwohnenden durch Lärm, Erschütterungen und Abgase. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Kinderfeste 2027 im Sinaipark und der Marie-Bittorf-AnlageOFOB 904.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 150/9 Betreff: Unterstützung der Kinderfeste 2027 im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Kinderfeste 2027 im Sinaipark und in der Marie-Bittorf-Anlage mit Mitteln aus seinem Ortsbeiratsbudget. Das Kinderfest im Sinaipark unterstützt der Ortsbeirat mit 3.500 € aus seinem Budget. Das Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage wird mit 1.000 € unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, das Nötige dazu umzusetzen und gleichzeitig gebeten, die Mittel zeitnah an die Kinderbeauftragten auszuzahlen. Bei Rückfragen unterstützt der Ortsbeirat gerne, damit eine schnelle Kostenübernahme erfolgen kann. Begründung: Seit einigen Jahren organisieren die Kinderbeauftragten der drei Stadtteile erfolgreich diese beiden Kinderfeste. Gleichzeitig warten sie teilweise nach wie vor auf die Begleichung von Kosten, bei denen sie privat in Vorkasse gegangen sind. Dies sollte sich nicht wiederholen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Fitnessanlage in HöchstOFOB 604.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 161/6 Betreff: Öffentliche Fitnessanlage in Höchst Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Standort(eventuell im Stadtpark oder am Mainufer) für eine öffentliche Fitness- bzw. Calisthenics-Anlage in Höchst zu prüfen und deren Umsetzung voranzutreiben. Begründung: Öffentlich zugängliche Fitness- und Calisthenics-Anlagen im Stadtteil bieten kostenfreie und barrierearme Bewegungsangebote für Bürger*innen aller Altersgruppen. Besonders für Eltern, die mit ihren Kindern unterwegs sind, für Jugendliche und ältere Bürger*innen schaffen die Fitness-Anlagen oft eine spontane Gelegenheit, etwas für ihre Gesundheit zu tun und Bewegung in ihren Alltag an der frischen Luft integrieren zu können. Die Anlagen würden eine gute Ergänzung zu den bereits bestehenden Spielplätzen, Bolzplätzen und Parkanlagenbieten darstellen und die Lebensqualität im Stadtteil verbessern. Viele Menschen in Höchst haben keine finanziellen oder zeitlichen Ressourcen für eine Mitgliedschaft in privaten Fitness-Centern und auch die Fitness-Geräte in lokalen Sport-Vereinen sind häufig auf bestimmte Zielgruppen oder Zeiten begrenzt. Integrierte Spiel- und Sportanlagen wie im Ostpark würden auch den Stadtteilen im Frankfurter Westen gut stehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2026, OF 153/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Fitnessanlage in ZeilsheimOFOB 604.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 162/6 Betreff: Öffentliche Fitnessanlage in Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Standort, z.B. im Bechtenwaldpark, für eine öffentliche Fitness- bzw. Calisthenics-Anlage in Zeilsheim zu prüfen und deren Umsetzung voranzutreiben. Begründung: Öffentlich zugängliche Fitness- und Calisthenics-Anlagen im Stadtteil bieten kostenfreie und barrierearme Bewegungsangebote für Bürger*innen aller Altersgruppen. Besonders für Eltern, die mit ihren Kindern unterwegs sind, für Jugendliche und ältere Bürger*innen schaffen die Fitness-Anlagen oft eine spontane Gelegenheit, etwas für ihre Gesundheit zu tun und Bewegung in ihren Alltag an der frischen Luft integrieren zu können. Die Anlagen würden eine gute Ergänzung zu den bereits bestehenden Spielplätzen, Bolzplätzen und Parkanlagenbieten darstellen und die Lebensqualität im Stadtteil verbessern. Viele Menschen in Zeilsheim haben keine finanziellen oder zeitlichen Ressourcen für eine Mitgliedschaft in privaten Fitness-Centern und auch die Fitness-Geräte in lokalen Sport-Vereinen sind häufig auf bestimmte Zielgruppen oder Zeiten begrenzt. Integrierte Spiel- und Sportanlagen wie im Ostpark würden auch den Stadtteilen im Frankfurter Westen gut stehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2026, OF 153/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anbindung an ÖPNV von Sindlingen/Zeilsheim in den SchulferienOFOB 604.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 166/6 Betreff: Anbindung an ÖPNV von Sindlingen/Zeilsheim in den Schulferien Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Anbindung an den ÖPNV für Kinder und Jugendliche in den Ferien - Auskunft darüber zu erteilen, welche Baustellen auf den Linien S1 und S2 in den jeweiligen Schulferien - besonders Sommerferien - im Schuljahr 2026/27 noch geplant sind bzw. welche Ausfälle zu erwarten sind, - zu prüfen, wie Kinder und Jugendliche, die in den Ferien Zuhause in Frankfurt bleiben, die vielfältigen Ferienangebote am Museumsufer oder in der Innenstadt (Main- und Opernspiele, Wasserspielplätze usw.) trotz S-Bahn-Ausfällen leicht und regelmäßig erreichen können, z.B. über die Einrichtung von Ferien-Shuttles. Begründung: Bauarbeiten im Bereich des Schienenverkehrs werden aus Rücksicht auf die Pendler*innen und den Schüler*innenverkehr häufig in die Ferienzeit verlegt. In den letzten Jahren hat dies immer wieder zu Komplettausfällen der S1/S2 in den Ferien geführt (z.B. Vollsperrung des Offenbacher Tunnels Sommerferien 2025 und 2026, Ausfall der S1 durch Stellwerkumbau in den Osterferien 2026 usw.). Leider bedeutet das für die wachsende Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die in den Ferien Zuhause in Frankfurt bleiben, dass sie die vielen tollen Ferienangebote in der Stadt - vom Ferienprogramm der Museen bis zu den Wasserspielplätzen- nur sehr schwer erreichen können, da die Familien in den Stadtteilen Sindlingen und Zeilsheim auf eine verlässliche S-Bahn Verbindung angewiesen sind. Sinnvolle Maßnahmen zur Teilhabe wie die Frankfurter Ferienkarte für den ÖPNV können so kaum genutzt werden und keine Erleichterung bringen. Daher bitten wir zunächst um Auskunft zu den weiterhin geplanten Bauarbeiten, vor allem für die Sommerferien 2027, auf den Strecken der Linien S1 und S2 verbunden mit der Anfrage, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um Kinder und Jugendliche auch in schwer erreichbaren Stadtteilen wie Sindlingen und Zeilsheim für attraktive Ferienangebote in der kultur- und angebotsreichen Frankfurter Innenstadt (Hbf - Ostend) abholen zu können. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutzgeländer an der Kreuzung Andreasstraße/Zuckschwerdtstraße unmittelbar vor den StraßenbahnschienenOFOB 604.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 185/6 Betreff: Schutzgeländer an der Kreuzung Andreasstraße/Zuckschwerdtstraße unmittelbar vor den Straßenbahnschienen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Rande des Gehsteigs an der Kreuzung Andreasstraße/Zuckschwerdtstraße in Frankfurt Höchst zum Schutz der dort häufig zu Fuß oder auf dem Laufrad passierenden (Klein-)Kinder ein Schutzgeländer unmittelbar neben den Straßenbahnschienen errichtet werden kann. Begründung: Viele Familien mit ihren Kindern sind in der Andreasstraße und Zuckschwerdtstraße in unmittelbarer Nähe der Straßenbahnhaltestelle "Zuckschwerdtstraße" zu Fuß, mit dem Laufrad, Fahrrad oder Roller auf dem Weg zu ihren Kitas, Katholische Kita St. Josef und Caritas-Kita Alte Villa, unterwegs. Auf ihrem Weg in die Kita sind die Kinder in Frankfurt Höchst leider vielen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt. Eine besonders gefährliche Stelle ist dabei die Kreuzung, wo die schmale und wenig befahrene Andreasstraße uneinsehbar in die Zuckschwerdtstraße mündet und genau an dieser Stelle die Straßenbahnschienen ohne Grünstreifen oder Absperrung frei liegen. Kinder laufen hier Gefahr, direkt in die Straßenbahn "hineinzurennen". Auch die Zuckschwerdtstraße entlang ist diese Stelle gefährlich, da hier häufig mehrere Familien oder Kindergruppen unterwegs sind und schnell ein Kind ins Gleisbett fallen kann. Daher bitten wir um eine zeitnahe Prüfung der beschriebenen Kreuzung (Foto liegt bei) sowie geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Schutzgeländer, an dieser Stelle auf dem Weg zu einem verkehrssicheren und kinderfreundlicheren Höchst und Frankfurter Westen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung zur Fortführung des Höchster DesignparcoursOFOB 604.10.2026 · GRÜNE, Linke, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 189/6 Betreff: Unterstützung zur Fortführung des Höchster Designparcours Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Stadtplanungsamt, die Wirtschaftsförderung Frankfurt und das Kulturamt zu beauftragen, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass der Höchster Designparcours auch im kommenden Jahr - auch in neuer Trägerschaft - nahtlos fortgeführt werden kann, und zwar insbesondere durch die Bereitstellung von personellen, organisatorischen und räumlichen Ressourcen, durch Beratung und Unterstützung beim Übergang in eine neue, sichere Trägerstruktur sowie durch Abstimmung mit dem Land Hessen zur Anknüpfung an bisherigen und zukünftigen Fördermöglichkeiten. Begründung: Der Höchster Designparcours ist seit seiner Gründung im Jahr 2012 - entstanden als gemeinsames Projekt der Frankfurter Leerstandsagentur Radar und der ProjektStadt im Rahmen des Förderprogramms "Innenstadt Höchst" - zu einem festen Bestandteil des kulturellen (Er-)Lebens im Stadtteil Frankfurt-Höchst geworden. Der Parcours fand zuletzt zweimal jährlich - verbunden mit den regionalen Festen Höchster Weihnachtsmarkt und Höchster Schlossfest - mit immer mehr teilnehmenden Ausstellenden statt. Bei der 25. Ausgabe im Juli 2026 präsentierten mehr als 70 Kreative ihre Arbeiten an 15 Orten in der Höchster Innenstadt. Dabei wurden teils Leerstehende oder sonst nicht offen zugängliche Räume zu Kreativ- und Begegnungsräumen für Groß und Klein. Der Designparcours hat Höchst als kreativen und lebendigen Stadtteil über die Stadtgrenzen hinaus bekannt gemacht und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der lokalen Kulturlandschaft. Dabei belebt das Format Leerstand, stärkt kulturelle und soziale Initiativen vor Ort, fördert den lokalen Einzelhandel und verbindet auf einzigartige Weise Kultur- und städtebauliches Erleben. Mit dem Auslaufen des Förderprogramms "Innenstadt Höchst" endet die bisherige Förder- und Organisationsgrundlage. Die 25. Ausgabe war die vorerst letzte in gewohnter Form. Für eine gelingende Überführung des Projekts "Designparcours" an das ab 2027 erwartete neue Quartiermanagement in Höchst bzw. an den unterstützenden Verein Kulturraum B25 ist die Begleitung und Unterstützung der genannten städtischen Akteure von wesentlicher Bedeutung, damit spätestens zum Sommer 2027 wieder ein Designparcours in Höchst realisiert werden kann und die bisher erfolgreich aufgebauten Strukturen und Kooperationen fortgeführt und ggf. erweitert werden können. Antragsteller: GRÜNE Linke Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausfälle und Verspätungen der Buslinie 55OFOB 604.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 195/6 Betreff: Ausfälle und Verspätungen der Buslinie 55 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen bzw. die traffiQ zu befragen, zu wie vielen Ausfällen und Verspätungen es seit 01/2026 auf der Buslinie 55 zwischen Sindlingen und Rödelheim gekommen ist. Begründung: Aus Zeilsheim, Sindlingen, Höchst und Sossenheim wird regelmäßig von Ausfällen und Verspätungen auf der Strecke der Buslinie 55 berichtet, weshalb es jeden Tag zur Herausforderung wird, pünktlich zur Arbeit oder in die Schule zu kommen. Schüler*innen berichten sogar von Bussen, die immer wieder so überfüllt sind, dass sie an den Haltestellen vorbeifahren. Da auf den Strecken mindestens fünf weiterführende Schulen angefahren werden, berichten Schüler*innen vor allem in den Stoßzeiten am Morgen und Mittag von regelmäßigen Verspätungen, was für die Kinder und Jugendlichen regelmäßig mit Stress und Beeinträchtigungen im Schulalltag verbunden ist. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stadtteilküchen für den Frankfurter WestenOFOB 604.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 197/6 Betreff: Stadtteilküchen für den Frankfurter Westen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten - ob und an welchen Standorten in den Stadtteilen Höchst, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Nied, Griesheim, Sossenheim, Schwanheim und Goldstein die Einrichtung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist, - wie die Stadtteilküche so gestaltet werden kann, dass sie für alle Bürger*innen des Stadtteils gut erreichbar und barrierearm ist, - wie gewährleistet werden kann, dass dort täglich mittags und abends gesunde Mahlzeiten zu einem Preis von maximal 1,50 Euro pro Portion angeboten werden können. Dabei soll insbesondere auch geprüft werden, ob dafür Leerstand an zentralen Orten wie z.B. dem Bahnhof Höchst (Bahnhofshalle, ehemaliges Zollamt) als Standort in Frage kommen und öffentliche kühle Räume als Maßnahme zum Hitzeschutz auch als Begegnungs- und Aufenthaltsort im Rahmen der Stadtteilküche genutzt werden könnten. Begründung: Die Einrichtung von Stadtteilküchen im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt ist ein wichtiger Schritt, um das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Bei einer Armutsgefährdung von über 20% in Frankfurt und gerade in den von sozioökonomischer Benachteiligung besonders betroffenen Stadtteilen Zeilsheim-Nord, Griesheim-Ost und Höchst (Monitoring 2024) können Stadtteilküchen einen wichtigen Beitrag für eine gesunde und öffentliche Nahverpflegung darstellen. Steigende Lebensmittelpreise, drohende Kürzungen im Sozialsystem und Überhitzung der Städte wird die Lage der Menschen zusätzlich verschärfen. Gleichzeitig werden Menschen einsamer und brauchen intergenerationale Orte der Begegnung. Stadtteilküchen bieten außerdem die Chance, regionale und nachhaltige Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen und Lebensmitteln aus ökologisch verantwortungsvoller Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die beschlossene Einrichtung und Finanzierung der Stadtviertelküche in Riederwald hat gezeigt, was möglich ist und wie viele Menschen sich aus Politik und Initiativen zur Umsetzung einer gemeinsamen Stadtteilküche bewegen lassen. In Höchst wurden über das Bündnis Frankfurter Stadtteilküche in Zusammenarbeit mit Foodsharing, Shelter im Gündi West und Wohnprojekten bereits mehrmals ein Angebot der Stadtteilküche organisiert, wobei viele Initiativen und Vereine in den Stadtteilen an einer Zusammenarbeit interessiert sind und das Projekt unterstützen. Eine von der Stadt bereitgestellte und finanziell unterstützte feste Räumlichkeit für die Stadtteilküche könnte hier Hand in Hand mit Vereinen und Initiativen vor Ort agieren und Kooperationen im Stadtteil stärken. Saalbauten, Vereine, Begegnungsräume in Wohnprojekten und in Wohnungsbaugesellschaften verfügen bereits über Räumlichkeiten, in denen sich Stadtteilküchen als dringend notwendige soziale Infrastruktur einrichten ließen. Hinzu kommen zahlreiche Leerstände in jedem Stadtteil im OB6, die so wieder belebt und in Nutzung gebracht werden könnten. Auch eine Kombination mit Kreativen Projekten wie im Mousonturm wäre hier denkbar. So kann die Stadt Frankfurt im Ortsbezirk einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradbügel am Netto-Markt in der Melibocusstraße 52 installierenOFOB 504.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 258/5 Betreff: Fahrradbügel am Netto-Markt in der Melibocusstraße 52 installieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen, ob unmittelbar neben der Hausnummer 52 am Netto-Markt in der Melibocusstraße in Niederrad Fahrradbügel installiert werden können. Dabei soll zunächst geklärt werden, ob es sich bei der betreffenden Fläche um öffentlichen Straßenraum oder um ein privates Grundstück handelt. Sollte die Fläche öffentlich sein, wird der Magistrat gebeten, die Installation von Fahrradbügeln an dieser Stelle zu veranlassen. Sollte es sich um eine private Fläche handeln, wird der Magistrat gebeten, mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Installation zu erörtern. Begründung: Im unmittelbaren Umfeld des Netto-Marktes in der Melibocusstraße 52 werden bereits regelmäßig Fahrräder abgestellt. Dies zeigt den Bedarf an geeigneten und sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten. Vor Ort scheint ausreichend Platz vorhanden zu sein, um Fahrradbügel zu installieren, ohne den Fußverkehr oder andere Verkehrsteilnehmende zu beeinträchtigen. Die Installation der Fahrradbügel soll auf einer bislang ungenutzten Fläche erfolgen. Mit der Einrichtung zusätzlicher Fahrradbügel kann die Nahmobilität in Niederrad gestärkt und das sichere Abstellen von Fahrrädern beim Einkaufen erleichtert werden. Foto: Privat Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mietspiegel ist in jetziger Form unbrauchbar um Energiesparen zu fördernOFOB 704.10.2026 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 62/7 Betreff: Mietspiegel ist in jetziger Form unbrauchbar um Energiesparen zu fördern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Mietspiegel wie folgt zu ändern: Damit der Mietspiegel überhaupt eine ordnungspolitische Wirkung als Anreiz zum Verbessern des energetischen Zustands von Gebäuden entfacht, werden die Grundmieten mit einen Malus in Abhängigkeit der Energieausweisklasse belegt. Ausgehend vom Energieausweis Klasse A, kommen Abzüge auf die Grundmiete in Höhe des zu erwartenden Mehrverbrauchs zur Anrechnung. Einzig für die Klasse A+ kann ein geringfügiger Aufschlag vereinbart werden. Begründung: Die in der B251 beschriebene Ergänzung der Liste um eine Vielzahl von Merkmalen ist unnötig kompliziert und intransparent. Es gibt ein etabliertes Instrument, um die energetische Effizienz eines Gebäudes zu beschreiben, den Energieausweis. Dieser ist bereits verpflichtend, es entstehen also keine zusätzlichen Aufwände. Sollte kein Energieausweis vorgelegt werden können, werden Häuser automatisch in die schlechteste Effizienzklasse H eingeordnet. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 251 Beratung im Ortsbeirat: 7
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns – Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim / Assenheimer StraßeOFOB 704.10.2026 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2026, OF 72/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim / Assenheimer Straße Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; EA 57/23; OA 472/24; ST 203/25; ST 1236/25 Im Jahre 2022 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf, Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim zu beginnen. Der vorgeschlagene Quartiersplatz bezieht sich auf die Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20/Assenheimer Straße 1. Desweiteren wurde eine neue Platzgestaltung zur Aufwertung dieses Platzes gefordert. Nach dem Bericht der Vertreterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung im OBR7 am 21.01.2025, hatte sich der OBR7 für eine Verkehrsführung nach der darin betrachteten Variante Nr. 4 der Präsentation des Stadtplanungsamtes (Stand: 14.01.2025) ausgesprochen. Darin wird die Fahrtrichtung in Alt Roedelheim 1-13 umgekehrt, so dass der Verkehr aus der Assenheimer Strasse in Richtung Reichsburgstrasse abfliessen kann und der Wegfall der Schraegparkplätze auf der Nordseite der Strasse. Desweiteren wird die Fahrtrichtung in der Burgfriedenstrasse 1-6 umgekehrt, so dass fuer die Anwohner die Burgfriedenstrasse und Alt-Rödelheim West erreichbar wären. Durch diese Massnahmen, wäre ein Großteil des durchfahrenden Verkehrs umgeleitet und somit eine Beruhigung des Platzes erreicht. (s.a. Bild unten) Vom OBR wird diese Form der Verkehrsberuhigung als Vorraussetzung angesehen, um den Quartiersplatz sinnvoll und Anwohnerfreundlich aufzuwerten. Ein lebendigerer Platz entspicht auch dem Wunsch der Anwohner, welche in einer Unterschriftenaktion (2022) in kürzester Zeit mehr als 730 Unterschriften sammelten. Zur Aufwertung gehört etwa eine erweiterte Begrünung (z.B. mehr Bäume, Sträucher) sowie zusätzliche unversiegelte Flächen zu schaffen, die u.a. das Versickern von Regenwasser ermöglichen würden. Die Aufstellung von Sitzbänken, eines Trinkwasserbrunnens sowie weitere Klimafreundliche Maßnahmen wurden ebenfalls gewünscht. Da sich die Neubaumaßnahmen kurz vor dem Abschluss befinden (vstl. 01/2027), sollen die in den Magistratsstellungnahmen ST 1236 und ST203 in Aussicht gestellten Planungen zur Aufwertung des Platzbereichs nun endlich begonnen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat damit beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Verkehrsführung nach der betrachteten Variante 4 umzusetzen 2. Die Aufwertung des Quartiersplatzes inklusive Klimafreundlicher Maßnahmen zügig in Angriff zu nehmen Darstellung der Variante Nr. 4 aus der Präsentation des Stadtplanungsamtes (v. 14.01.2025) Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 203 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 7
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rücknahmen Abpollerung eines Pkw-Stellplatzes in der Gräfstraße auf Höhe der Hausnummer 103OFOB 203.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2026, OF 152/2 Betreff: Rücknahmen Abpollerung eines Pkw-Stellplatzes in der Gräfstraße auf Höhe der Hausnummer 103 Vorgang: OM 7060/25 OBR 2 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu der Abpollerung des bislang als PKW-Parkplatz genutzten Bereichs in der Gräfstraße auf Höhe Hausnummer 103 Stellung zu nehmen und insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welchem konkreten Grund wurde der bislang als PKW-Parkplatz genutzte Bereich auf Höhe Gräfstraße 103 durch Poller dem ruhenden Verkehr entzogen? 2. Wann wurde die Maßnahme angeordnet und welche städtische Stelle hat die Anordnung veranlasst? 3. Auf welcher verkehrsrechtlichen Anordnung beziehungsweise sonstigen Rechtsgrundlage beruht die Maßnahme? 4. Warum erfolgte keine vorherige Information des Ortsbeirats? 5. Steht die Aufstellung der Poller in Zusammenhang mit der Direktanregung OM 7060/2025 "Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden"? Falls ja: Warum wurde die Maßnahme auf einen bislang als Parkplatz genutzten Bereich der Gräfstraße erstreckt, obwohl sich die genannte Direktanregung auf die Falkstraße zwischen Gräfstraße und Clemensstraße sowie dort bereits mit Halteverbot beziehungsweise Markierungen belegte Bereiche bezieht? 6. Kann der bisherige PKW-Stellplatz wiederhergestellt und können die Poller entfernt werden? Falls nein: Welche konkreten verkehrlichen oder rechtlichen Gründe stehen einer Wiederherstellung entgegen? Begründung: Auf Höhe der Gräfstraße 103 wurde ein bislang zum Abstellen von PKW genutzter Bereich durch Poller gesperrt. Für den Ortsbeirat ist bislang nicht nachvollziehbar, aus welchem konkreten Anlass und auf welcher Grundlage dieser Stellplatz dem ruhenden Verkehr entzogen wurde. Dem Ortsbeirat 2 ist zwar die Direktanregung OM 7060/2025 "Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden" bekannt. Diese betrifft jedoch nach ihrem Wortlaut die Falkstraße zwischen Gräfstraße und Clemensstraße und zielt insbesondere darauf, illegales Parken in Bereichen zu verhindern, in denen bereits ein absolutes Halteverbot besteht beziehungsweise Flächen entsprechend markiert sind. Ein öffentlich auffindbarer Beschluss des Ortsbeirats 2, mit dem ausdrücklich die Entfernung eines regulären PKW-Stellplatzes auf Höhe Gräfstraße 103 beschlossen oder angeregt wurde, ist nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, ob die Abpollerung auf einer gesonderten verkehrsrechtlichen Anordnung beruht und ob der Ortsbeirat vor Umsetzung der Maßnahme beteiligt beziehungsweise informiert wurde. Angesichts des hohen Parkdrucks im Ortsbezirk sollte der Wegfall regulärer PKW-Stellplätze nachvollziehbar begründet werden. Sofern keine zwingenden verkehrlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen, sollte der Stellplatz wieder für den ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7060 Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sperrmüllsammelstelle an der Litfaßsäule Ziegenhainer Straße 26OFOB 903.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2026, OF 163/9 Betreff: Sperrmüllsammelstelle an der Litfaßsäule Ziegenhainer Straße 26 An der Litfaßsäule auf Höhe der Ziegenhainer Straße 26 findet einmal im Monat die Sperrmüll-Siedlungsabfuhr statt. Die Fläche gehört zum öffentlichen Straßenraum. Nach der Abfallsatzung darf Sperrmüll dort frühestens am Vortag der Abfuhr stehen; tatsächlich wird er zum Teil schon Wochen vorher abgestellt. Jedes Mal kommt Rest- oder Gewerbemüll hinzu, auch von Ortsfremden, die Müll aus Lieferwagen abladen. Am Abfuhrtag nimmt die FES nur einen Teil mit, den Rest holt erst nach einer weiteren Beschwerde ein zweites Fahrzeug ab. Anwohnerinnen und Anwohner melden das seit Jahren über den Mängelmelder und sind nun auf den Ortsbeirat zugekommen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Vonovia als Eigentümerin der angrenzenden Wohnanlage einzuwirken, damit sie gemeinsam mit der FES den Sperrmüll ihrer Mieterinnen und Mieter so organisiert, dass er nicht mehr wochenlang auf dem öffentlichen Gehweg an der Litfaßsäule liegt. Möglich wäre etwa ein abschließbarer Sperrmüllplatz auf dem eigenen Grundstück oder ein durch die Gesellschaft beauftragter Dienstleister, der die Stelle kontrolliert und Fremd- und Restmüll beseitigt; 2. darauf hinzuwirken, dass, solange die Situation noch nicht in den Griff bekommen wurde, die FES am Abfuhrtag den gesamten an der Litfaßsäule liegenden Abfall mitnimmt, also auch Restmüll und Störstoffe, statt erst nach einer erneuten Beschwerde ein weiteres Fahrzeug zu schicken. Solange die FES nicht den gesamten Müll mitnimmt, sehen andere darin leider eine Legitimierung, laufend illegalen Sperrmüll abzuladen; 3. sollte binnen sechs Monaten nach Beschluss keine Besserung erkennbar sein, die Fläche an der Litfaßsäule nicht mehr für die Siedlungsabfuhr von Sperrmüll freizugeben und die angeschlossenen Haushalte auf das übliche System umzustellen, sodass Sperrmüll individuell angemeldet werden muss. Sperrmüll und Restmüllsäcke an der Litfaßsäule. Quelle: Privat Litfaßsäule, Ausschnitt April 2025. Quelle: Geoportal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.