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Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen - Einsatz mechanischer Wegfahrsperren prüfen

Vorlagentyp: OFCDU

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Möglichkeit zu prüfen, Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum durch mechanische Wegfahrsperren zu sichern. Dies soll helfen, nicht zugelassene Fahrzeuge besser zu regulieren und die Identifikation der verantwortlichen Personen zu vereinfachen. Eine effektive Lösung könnte dazu beitragen, die Nutzung des öffentlichen Parkraums zu optimieren und wiederholte Verstöße zu minimieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

1) ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen nicht zugelassene bzw. ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Kraftfahrzeuge durch die zuständige Behörde in geeigneten Fällen vorübergehend mit einer mechanischen Wegfahrsperre (Radkralle) gesichert werden können;

2) ob eine solche Maßnahme insbesondere in Fällen eingesetzt werden könnte, in denen zunächst die rechtlich verantwortliche Person ermittelt und das erforderliche Verwaltungsverfahren durchgeführt werden muss;

3) ob dadurch verhindert werden könnte, dass Fahrzeuge während des laufenden Verfahrens entfernt, umgesetzt oder an anderer Stelle erneut im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden;

4) ob eine mechanische Wegfahrsperre in geeigneten Fällen gegenüber einem sofortigen Abschleppen ein milderes und kostengünstigeres Mittel darstellen könnte;

5) ob durch die erforderliche Kontaktaufnahme zur Aufhebung der Wegfahrsperre zugleich die Feststellung der rechtlich verantwortlichen Person erleichtert werden könnte, und

6) sofern ein solches Vorgehen rechtlich zulässig ist, ob eine Erprobung zunächst an besonders betroffenen Standorten im Stadtteil Nied möglich wäre.

Begründung

Der Ortsbeirat 6 hat sich bereits mehrfach mit nicht zugelassenen Fahrzeugen beschäftigt, die teilweise über längere Zeit öffentlichen Verkehrsraum und Parkplätze in Nied belegen.

Der Magistrat hat eine pauschale unverzügliche Entfernung solcher Fahrzeuge insbesondere mit den Anforderungen des Verwaltungsverfahrens und wirtschaftlichen Erwägungen abgelehnt.

Nach ST 217 laufen Ermittlungen nach einer rechtlich verantwortlichen Person häufig ins Leere. Zudem kommt es nach Beobachtungen aus dem Stadtteil vor, dass die betreffenden Fahrzeuge während des laufenden Verwaltungsverfahrens entfernt, an anderer Stelle erneut im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder durch andere kennzeichenlose Fahrzeuge ersetzt werden.

In ST 860 erläutert der Magistrat erneut, dass grundsätzlich zunächst eine rechtlich verantwortliche Person zu ermitteln und dieser eine angemessene Frist zur Entfernung des Fahrzeugs einzuräumen ist. Als Rechtsgrundlagen für das Vorgehen der Städtischen Verkehrspolizei nennt der Magistrat insbesondere die StVO in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Eine vorübergehende mechanische Wegfahrsperre könnte möglicherweise an genau diesen Punkten ansetzen. Das Fahrzeug müsste zunächst nicht abgeschleppt und verwahrt werden, könnte während des laufenden Verfahrens aber nicht ohne Weiteres entfernt oder an einen anderen Standort umgesetzt werden.

Zugleich könnte eine Wegfahrsperre dazu beitragen, die verantwortliche Person festzustellen, da diese zur weiteren Nutzung bzw. Entfernung des Fahrzeugs Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen müsste.

Sollten hierbei bei unterschiedlichen Fahrzeugen wiederholt dieselben Personen oder Gewerbebetriebe als Verantwortliche festgestellt werden, könnten wiederkehrende Fälle zudem leichter erkannt und von der zuständigen Behörde geprüft werden.

Eine konsequent eingesetzte Wegfahrsperre könnte in solchen Fällen zudem eine präventive Wirkung entfalten. Wer damit rechnen muss, dass ein ohne Zulassung beziehungsweise ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug zeitnah mit einer Wegfahrsperre versehen wird und dessen Entfernung anschließend nur nach Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde möglich ist (und ggf. verbunden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren), hätte deutlich weniger Anreiz, öffentlichen Parkraum auf diese Weise als längerfristige Abstellfläche zweckwidrig zu nutzen.

Damit könnte die Maßnahme nicht nur die Durchführung des jeweiligen Verfahrens erleichtern, sondern möglicherweise auch dazu beitragen, wiederkehrende Fälle einer zweckwidrigen Nutzung öffentlichen Parkraums durch dieselben Verantwortlichen zu reduzieren.

Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob mechanische Wegfahrsperren unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in geeigneten Fällen eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Verfahrens darstellen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein.

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