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Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichen

Vorlagentyp: STMagistrat
63 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, das sofortige Abschleppen von nicht zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Aufgrund rechtlicher und fiskalischer Bedenken ist dies jedoch nicht ohne Weiteres umsetzbar. Stattdessen wird angestrebt, die bestehenden Prozesse zur Entfernung solcher Fahrzeuge zu optimieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Eine pauschale unverzügliche Entfernung nicht zugelassener Fahrzeuge (und auf diese, so wird unterstellt, bezieht sich die Anregung) aus dem öffentlichen Verkehrsraum ist weder rechtlich noch fiskalisch legitim.

Rechtlich, da laut ständiger Rechtsprechung derartige Maßnahmen unabhängig der Rechtsgrundlage grundsätzlich im sogenannten gestreckten Verwaltungsverfahren zu erfolgen haben und fiskalisch, da entgegen mancher Erwartungshaltung die entstehenden Kosten für Abschleppung und Verwahrung oftmals nicht an Verantwortliche weitergereicht werden können; die Ermittlungen nach einem rechtlich Verantwortlichen laufen häufig ins Leere. Demzufolge hätte der Magistrat häufig die Kosten für Abschleppung und Verwahrung zu tragen.

Die Problematik im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter nicht zugelassener Fahrzeuge besteht bundesweit. Im Jahr 2020 wurde von der Stadt Saarbrücken eine Städteumfrage zum Verfahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt. Das Ergebnis verdeutlicht, dass es keiner Stadt möglich ist, grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung unverzüglich abzuschleppen. Hintergrund sind bestehende übergeordneter Rechtsgrundlagen und einer in den einzelnen Bundesländern gefestigten Rechtsprechung, wonach die Bearbeitung grundsätzlich im sogenannten gestreckten Verwaltungsverfahren durchzuführen, also vorab ein Bescheid zu erlassen ist.

Dies trifft auch auf die Stadt Nürnberg zu, weshalb diese auch nur in den Straßen das sofortige Abschleppen praktiziert, wo nicht zugelassene Fahrzeuge das Straßenbild prägen. Nur unter dieser, beziehungsweise ähnlichen Voraussetzungen ist die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Auch wenn derartige Extremzustände in Frankfurt am Main nicht vorliegen, werden in geeigneten Straßen zumindest vereinzelt bereits jetzt Sonderaktionen mit sofortiger Abschleppung durchgeführt.

Der Magistrat greift für Maßnahmen bei nicht zugelassenen Fahrzeugen auch weiterhin auf die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das (hessische) Polizeirecht (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG) zurück. Das Hessische Straßengesetz (§ 17a HStrG) würde keine schnelleren Maßnahmen ermöglichen.

Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen, dass die Prozesse weiter optimiert werden. Um nicht zugelassene Fahrzeuge zumindest deutlich zügiger aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen zu können, werden organisatorische Prozesse gestrafft und rechtliche Räume konsequent ausgeschöpft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2022OFOF 638/6Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2022OMOM 3190Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichenDirektanregung
  3. 22. Mai 2023OFOF 782/6Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkws ohne Nummernschild im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 6. Juni 2023VV 682Sofortiges Abschleppen von Pkws ohne Nummernschild im öffentlichen RaumAnfrage
  5. 16. Juni 2023STST 1366Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichenStellungnahme
  6. 16. Oktober 2023STST 2106Sofortiges Abschleppen von Pkws ohne Nummernschild im öffentlichen RaumStellungnahme
  7. 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 63 Wochen
    STST 217Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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