Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das sofortige Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dies soll die Parkplatzsituation in Frankfurt verbessern und den Aufwand zur Halterermittlung reduzieren. Die Maßnahmen haben sich in Nürnberg bewährt und könnten auch in Frankfurt zu einer Reduzierung von 'Geisterautos' führen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage von § 17a des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) alle Pkw, die in Frankfurt ohne amtliches Kennzeichen auf öffentlichem Grund stehen, ohne vorherige Ankündigung unverzüglich abzuschleppen. Die auf dieser Grundlage abgeschleppten Pkw sollten nach einer Frist von sechs Wochen automatisch verwertet oder verschrottet werden, wenn sie nicht vorher von den Besitzern nach Bezahlung aller Strafen und Kosten abgeholt worden sind. Hierbei sollte die Rechtslage in Hessen mit der Rechtslage der Stadt Nürnberg in Bayern verglichen werden. Die Stadt Nürnberg schleppt seit Jahren auf Grundlage von Artikel 18b des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im öffentlichen Raum parkende Pkw ohne Nummernschild unverzüglich ab. Da Artikel 18b des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes fast gleichlautend ist wie § 17a des Hessischen Straßengesetzes, könnte sich aus dem hessischen Gesetz ähnlich wie in Nürnberg ein Recht für die Stadt Frankfurt zum sofortigen Abschleppen ergeben. Beide Gesetze sind auf der nächsten Seite dargestellt. Durch ein sofortiges Abschleppen sogenannter "Geister- und Schrottautos" würde der Stadt Frankfurt und ihren Bürgern sehr viel Ärger und Arbeit erspart werden. Belegte Parkplätze für die Bewohner der Straßen wären wieder zugänglich. Die Stadt Frankfurt bräuchte nicht mehr in einem langwierigen viele Wochen und ggf. Monate dauernden Verfahren die Halter der Pkw ermitteln. Begründung: In vielen Straßen Frankfurts gehören Pkw ohne Nummernschild, die im öffentlichen Raum geparkt werden, zum normalen Bild. Etliche von diesen Pkw werden auf diese Weise im öffentlichen Parkraum entsorgt. Andere werden von Kfz-Betrieben "zwischengeparkt". Den Bürgern nehmen diese "Geisterautos" Parkplätze weg. "Geisterautos" werden in Frankfurt bisher nur dann sofort abgeschleppt, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht. Ansonsten bleiben sie erst einmal viele Wochen und teilweise sogar Monate stehen, währenddessen die Stadt versucht, die rechtmäßigen Halter zu finden, um diese zur Entfernung der Pkw aufzufordern. Das Ermitteln der Halter dieser Pkw bindet viele Ressourcen in der Stadt Frankfurt und ist oftmals erfolglos. Entweder werden die Halter nicht ermittelt und die Pkw werden nach vielen Wochen endlich abgeschleppt und entsorgt oder die Pkw sind plötzlich verschwunden, durch neue Pkw ohne Kennzeichen ersetzt (für die ein neues Verfahren zur Suche des Halters eingeleitet wird), oder sie sind einfach nur auf einen anderen Parkplatz umgesetzt worden (und auch hier beginnt wieder ein neues Verfahren zur Suche nach dem Halter). Die Stadt Nürnberg schleppt seit Jahren im öffentlichen Raum geparkte Pkw ohne Kennzeichen unverzüglich ohne Ankündigung ab und verzichtet auf ein langwieriges Ermitteln der Halter. Die Stadt beruft sich auf Artikel 18b des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: "Werden Autowracks oder andere Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt oder wird sonst eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis nach Art. 18 oder Art. 18a benutzt oder kommt der Erlaubnisnehmer seinen Pflichten nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde die erforderlichen Anordnungen erlassen. Sind solche Anordnungen nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder nicht erfolgversprechend, so kann sie den rechtswidrigen Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen." § 17a des Hessischen Straßengesetzes lautet fast genauso: "Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 16 oder § 16a benutzt oder werden Autowracks oder Gegenstände verbotswidrig abgestellt oder kommt ein Erlaubnisnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Sind solche Anordnungen nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder nicht erfolgversprechend, so kann sie den verbotswidrigen Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen." Das unverzügliche Abschleppen hat in Nürnberg dazu geführt, dass deutlich weniger "Geister- und Schrottautos" auf den Nürnberger Straßen abgestellt werden, was zu einer weiteren Reduzierung des Aufwands mit diesen Pkw geführt hat. Es wäre schön, wenn diese erfolgversprechenden Maßnahmen auch in Frankfurt durchgeführt werden könnten.
Begründung
In vielen Straßen Frankfurts gehören Pkw ohne Nummernschild, die im öffentlichen Raum geparkt werden, zum normalen Bild. Etliche von diesen Pkw werden auf diese Weise im öffentlichen Parkraum entsorgt. Andere werden von Kfz-Betrieben "zwischengeparkt". Den Bürgern nehmen diese "Geisterautos" Parkplätze weg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2022OFOF 638/6Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2022Sie sind hierOMOM 3190Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichenDirektanregung
- 22. Mai 2023OFOF 782/6Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkws ohne Nummernschild im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023VV 682Sofortiges Abschleppen von Pkws ohne Nummernschild im öffentlichen RaumAnfrage
- 16. Juni 2023STST 1366Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichenStellungnahme
- 16. Oktober 2023STST 2106Sofortiges Abschleppen von Pkws ohne Nummernschild im öffentlichen RaumStellungnahme
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 217Stadt Frankfurt: Sofortiges Abschleppen von Pkw ohne Nummernschild im öffentlichen Raum ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1