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  • Carsharing für jeden Ortsteil im Frankfurter Westen
    OFOB 6
    03.10.2026 · CDU, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2026, OF 196/6 Betreff: Carsharing für jeden Ortsteil im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird das zweite Carsharing Zuteilungsverfahren im Frankfurter Westen wieder freiwillig verlaufen - das heißt, die Carsharing-Anbieter können sich aus einer Liste von Vorschlägen die aus ihrer Sicht besten Standorte aussuchen ? 2. Welche Mindestversorgung mit Carsharing-Stationen stellt der Magistrat pro Ortsteil oder pro 10.000 Einwohner sicher ? 3. Kann der Magistrat aus den bisherigen Standortentscheidungen der Carsharing-Anbieter erkennen, nach welchen Kriterien Carsharing-Anbieter Standorte auswählen ? 4. Kann eine Übersicht veröffentlicht werden, aus der erkennbar ist, warum bestimmte Standorte gewählt bzw. nicht gewählt wurden ? 5. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die bisher nicht berücksichtigten Standortvorschläge für die Carsharing-Anbieter attraktiver zu gestalten und so eine Realisierung aller vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte zu ermöglichen ? Begründung: Das erste Zuteilungsverfahren im Westen für die Ortsbezirke 2, 6 und 7 ist im September 2025 durchgeführt worden. Der Stadtteil Sossenheim steht dabei beispielhaft für weitere bisher unversorgte Stadtteile. Der Ortsbeirat hatte 7 Standorte vorgeschlagen, die aber alle abgewählt wurden. Die Stadtteile im Frankfurter Westen sind stärker als die Frankfurter Innenstadt auf individuelle Mobilität angewiesen. Carsharing ist deshalb ein ganz wesentlicher Baustein, um mittelfristig die Anzahl der am Straßenrand parkenden Autos deutlich zu reduzieren und Platz für ein attraktiveres und klimaresilienteres Wohnumfeld zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung von sichernden Maßnahmen
    OFOB 11
    02.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 100/11 Betreff: Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung von sichernden Maßnahmen Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25; OM 7873/26 OBR 11; ST 81/26; OM 452/26 OBR 11; ST 1244/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt: Der Ortsbeirat erachtet als einzige sicherheitsfördernde Maßnahme des Magistrats für mindestens die folgenden 3 Jahre durch das Anbringen des Verkehrsschildes 277.1 ("Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge. .") als nicht ausreichend für den Verkehrsbereich nördliche Rampe der Carl-Ulrich Brücke, zumal eine Überprüfung recht schwierig erscheint und die Maßnahme damit nahezu unwirksam ist. Der Unfallatlas Deutschland, der die polizeilich erfassten und den Statistikämtern gemeldeten Unfälle abbildet, weist für den beschriebenen Straßenabschnitt (nördliche Anfahrt / Rampe der Carl-Ulrich-Brücke) für die vergangenen 8 Jahre 13 Unfälle aus, alle unter Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten: 1. alle Risse, Löcher und größeren Unebenheiten vor allem auf dem östlichen Fußweg der Brückenrampe zu beseitigen, um die Nutzung des Fußweges für Fußgängerinnen und Fußgänger mit und ohne Kinderwagen, Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen sowie Fahrradschiebende etwas sicherer zu gestalten. 2. Pflanzen im entsprechenden Bereich so zurückzuschneiden, dass sie weder das Gehen/Fahren noch die Sicht behindern. Alle Verkehrs- und wegweisenden Schilder müssen lesbar gehalten werden. 3. auf der Fahrbahnmitte der beschriebenen Brückenrampe eine durchgezogene Mittellinie aufzutragen und damit das Überholverbot unterstützend zu signalisieren. Man kann davon ausgehen, dass nahezu alle Überholversuche auf diesem Streckenabschnitt mit überhöhter Geschwindigkeit durchgeführt werden. Der Radverkehr ist an dieser Stelle leicht bergab mit meist mehr als 20 km/h unterwegs. 4. nochmals vertieft bei den eigenen Kräften der Verkehrsüberwachung zu prüfen und bei Landesbehörden sowie örtlichen Polizeibehörden prüfen zu lassen, ob nicht eine Ermittlung der Geschwindigkeiten in diesem Bereich durch Handlasermessgeräte (Messungen bis zu 1000 m Entfernung möglich) oder laserbasierte Blitzersysteme (vollautomatische Erfassung von Fahrzeugen ab 75 m) möglich ist. Ein entlang der Straße liegender Grünstreifen nördlich der Messstelle bietet ausreichend Platz für entsprechende Geräte. Dort besteht eine freie Sichtachse bis zum Messbereich (50 m - 150 m). 5. die Ermittlung aktueller Verkehrszahlen durchzuführen und die Offenlegung zu betreiben, wie viele Unfälle mit Rad- und Fußgängerbeteiligung in der elektronischen Unfalldatenbank von Hessen Mobil sowie in den Lagebildern der Polizeipräsidien Frankfurt und Südosthessen für diesen spezifischen Brücken- und Rampenbereich registriert sind. Die dokumentierten Unfallzahlen (Unfallatlas Deutschland - Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und die von der Straßenverkehrsbehörde genannten, nicht mehr ganz aktuellen Verkehrszahlen (2019-2023) von täglich 18.000 Kfz, 2.000 Radlern und 1.000 Lkw, Bussen etc. erfordern dies nachdrücklich. 6. die Umsetzung des Verkehrskonzeptes "Fechenheimer Fackeln" beschleunigt voranzutreiben. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrerinnen und Radfahrer weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Schon im Jahr 2010 wurde vom Ortsbeirat eine Investition in die Verkehrssicherheit der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke gefordert. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung immer wieder diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen nun vor. Dennoch ist mit dem Beginn der Umsetzung frühestens ab 2030 zu rechnen. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht tragbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Unfallatlas Deutschland, bearbeitet durch ADFC 2025) (Foto privat, nördliche Brückenrampe Carl-Ulrich Brücke) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 81 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 452 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1244 Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße
    OFOB 11
    02.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 102/11 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Vorgang: OM 7620/25 OBR 11; ST 479/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann die - laut Stellungnahme ST 479 für das dritte Quartal 2026 geplante, aber bisher nicht umgesetzte - Wiederherstellung des Radweges entlang der Jakobsbrunnenstraße (nördliche Fahrbahnseite zwischen Konstanzer Straße und Leo-Gans-Straße) nun tatsächlich erfolgen wird, um dieses akute Sicherheitsrisiko für den Radverkehr endlich zu beseitigen. Begründung: Die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße ist durch häufige Baustellen vielfach aufgerissen, von fehlenden Asphaltstücken geprägt und an vielen Stellen nur notdürftig geflickt. Durch die mangelhafte Oberfläche ist der Radweg nicht mehr verkehrssicher; es besteht erhebliche Unfall- und Sturzgefahr für Radfahrende. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand derart verschlechtert, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Verkehrssicherheit deutlich verbessern. Diese Notwendigkeit wird vom Magistrat in seiner eigenen Stellungnahme ST 479 ausdrücklich geteilt. Da der angekündigte Zeitraum (drittes Quartal 2026) ergebnislos verstrichen ist, ist diese Auffrischung des Beschlusses zur Abwendung von Unfällen zwingend erforderlich. (Fotos privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7620 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 479 Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Mehr Platz auf dem Gehweg Wurmbachstraße
    OFOB 2
    02.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 161/2 Betreff: Mehr Platz auf dem Gehweg Wurmbachstraße Vorgang: OM 2737/22 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Wurmbachstraße den Parkraum so neu zu ordnen, dass der Gehweg von parkenden Fahrrädern entlastet wird. Dafür sollen 1. offensichtlich aufgegebene und nicht mehr genutzte Fahrräder von den Drängelgittern am Gehweg entfernt werden. 2. hinreichend Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn geschaffen werden. 3. geprüft werden, ob ein versetztes Schrägparken für Kfz kombiniert mit Fahrradbügeln und Baumscheiben entlang der Wurmbachstraße analog zur Falkstraße realisierbar ist. Ist dies der Fall, soll dies zunächst kurzfristig mit Pflanzbeeten oder -kübeln, nach erfolgter Prüfung der Leitungen im Untergrund mit Baumpflanzungen in Baumscheiben umgesetzt werden. Begründung: Der Gehweg der Wurmbachstraße ist chronisch mit an die Drängelgitter angeschlossenen Fahrrädern verengt (siehe Abb. 1). Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es nur (seit Ende September 2026 durch Umsetzung der OM 2737 aus 2022) an der Kreuzung zur Wurmbachstraße/Am Weingarten. Diese reichen aber nicht aus, um alle im Gehwegbereich am Drängelgitter angeschlossenen Fahrräder aufzunehmen. Es sollten daher weitere geschaffen werden, damit der Gehweg frei gehalten werden kann und auch mit Kinderwägen, Rollstühlen etc. so nutzbar ist, dass man bei Entgegenkommen aneinander vorbei kann. Um diesem Problem gerecht zu werden, muss der Parkraum der Wurmbachstraße neu geordnet werden. In diesem Zuge sollten sich auch mindestens 2 neue Bäume entlang der bisher Baumfreien Wurmbachstraße pflanzen lassen. Eine Parkordnung analog zur Falkstraße im Abschnitt zwischen Weingarten und Markgrafenstraße sollte möglich sein, da die Wurmbachstraße mit ca. 14 m gegenüber der Falkstraße mit knapp über 13 m sogar breiter ist (siehe Abb. 3). Abbildung 1: Gehweg Abbildung 2: Vergleich der Straßenbreite Wurmbach- und Falkstraße (Quelle: geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2737 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Weiteres Café in der Kaimauer am Main nach Konzept des Maincafés weiterverfolgen
    OFOB 5
    02.10.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 229/5 Betreff: Weiteres Café in der Kaimauer am Main nach Konzept des Maincafés weiterverfolgen Der Ortsbeirat 5 bittet dem Magistrat, die Möglichkeit zur Einrichtung eines Cafés nach dem Vorbild des bestehenden Main-Cafés in der südlichen Kaimauer im Bereich der Alten Brücke und des Hauses der Jugend weiterzuverfolgen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob der auf Höhe des Hauses der Jugend vorhandene Raum mittel- oder langfristig für einen kleinen gastronomischen Betrieb genutzt und gegebenenfalls durch überschaubare bauliche Maßnahmen angepasst oder erweitert werden kann. In die Prüfung sollen auch die erforderliche Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser sowie die Einrichtung öffentlich nutzbarer Toiletten einbezogen werden. Das Konzept soll sich am bestehenden Main-Café orientieren und mit möglichst geringen Eingriffen in die Grün- und Freiflächen verbunden sein. Ein Standort ausschließlich für mobile Gastronomie wird nicht als gleichwertiger Ersatz für dieses Konzept angesehen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich bereits mehrfach für ein weiteres Café nach dem Vorbild des bestehenden Maincafés ausgesprochen. Dabei geht es nicht lediglich um die Schaffung eines zusätzlichen gastronomischen Angebots. Das Maincafé verbindet ein niedrigschwelliges gastronomisches Angebot mit weiteren positiven Funktionen für den öffentlichen Raum. Hierzu gehören insbesondere die Präsenz eines Betreibers, der auch das unmittelbare Umfeld im Blick hat, sowie die Möglichkeit öffentlich nutzbarer Toiletten. Gerade letzteres ist am stark frequentierten Mainufer weiterhin von erheblicher Bedeutung. Zugleich lässt sich ein solches Angebot in die bestehende Kaimauer integrieren, ohne hierfür größere Teile der Grünanlage in Anspruch zu nehmen. Bereits beim bisherigen Maincafé kommt eine vergleichsweise kleine Betriebsfläche aus; der Ortsbeirat hatte deshalb schon in seinem früheren Antrag darauf hingewiesen, dass für ein solches Konzept keine großflächige Gastronomie erforderlich ist. Die Ausführungen des Magistrats in B 198 sollten daher nicht dazu führen, das Konzept insgesamt aufzugeben. Insbesondere sollte nochmals geprüft werden, ob der vorhandene Raum auf Höhe des Hauses der Jugend gegebenenfalls mit überschaubaren baulichen Anpassungen perspektivisch genutzt werden kann. Auch die Lage im Überschwemmungsbereich erscheint angesichts der Erfahrungen mit dem bestehenden Maincafé nicht als Grund, eine solche Nutzung ohne weitere Prüfung auszuschließen. Die vom Magistrat vorgeschlagene mobile Gastronomie kann das gastronomische Angebot ergänzen, erfüllt aber nicht sämtliche mit dem bisherigen Konzept verbundenen Funktionen. Ziel des Ortsbeirates 5 ist ein möglichst zurückhaltend in die Kaimauer integriertes Angebot, das Gastronomie, Aufenthaltsqualität, Betreuung des unmittelbaren Umfelds und ein Toilettenangebot miteinander verbindet. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 198 Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Verwendung der Stellplatzablösemittel
    OFOB 5
    02.10.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 230/5 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat erneut auf, Mittel aus der Stellplatzablöse zu je mindestens 20 Prozent in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren. Ferner sollten die derzeitigen Rücklagen für die Schaffung von Park and Ride Anlagen genutzt werden. Begründung: Der Parkdruck, gerade im Ortsbezirk 5, wächst zusehends. Um diesen nicht zusätzlich zu steigern, ist es notwendig, dass die Stellplatzabgabe zu einem nennenswerten Anteil auch in die Schaffung von Stellplätzen fließt. Insbesondere sind Park & Ride Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig ist es notwendig, den Radverkehr als emissionsfreie Alternative zum PKW zu fördern. Vor dem Hintergrund fordert der Ortsbeirat 5 den Magistrat auf, die Mittel aus der Stellplatzablöse künftig zu je mindestens 20 Prozent in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 266 Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Anbringen des Verkehrszeichens 209-30 an der Einfahrt in den Bischofsweg von der Darmstädter Landstraße
    OFOB 5
    02.10.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 233/5 Betreff: Anbringen des Verkehrszeichens 209-30 an der Einfahrt in den Bischofsweg von der Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet dem Magistrat an der Einfahrt in den Bischofsweg von der Darmstädter Landstraße aus das Verkehrszeichen 209-30 mit dem Zusatz 12-24 Uhr erlaubt anbringen zu lassen. Begründung: Vor der Einfahrt in den Bischofsweg zu den erlaubten Zeit von 12 bis 24 Uhr kommt es immer wieder zu Staus, da Ortsfremde durch die auf der Fahrbahn angebrachten Pfeile, "rechts und links abbiegen erlaubt", in der Gegenrichtung, irritiert sind und stehen bleiben. Deshalb ist es erforderlich hier durch das Anbringen des Verkehrszeichens 209-30 mit dem Zusatz "12-24 Uhr erlaubt", Klarheit zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Haushaltskonsolidierung konsequent umsetzen – Halbierung der Fraktionsmittel für die Ortsbeiräte und die Stadtverordnetenversammlung
    OFOB 16
    02.10.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 33/16 Betreff: Haushaltskonsolidierung konsequent umsetzen - Halbierung der Fraktionsmittel für die Ortsbeiräte und die Stadtverordnetenversammlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem geänderten Konsolidierungsbedarf des städtischen Haushalts Rechnung zu tragen und die den Fraktionen zur Verfügung gestellten Fraktionsgelder strukturell anzupassen. Hierzu ist die "Satzung über die Gewährung von Geldleistungen an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt am Main (Fraktionsmittelsatzung)" so zu ändern, dass die jährlichen Zuweisungen (sowohl Sockelbeträge als auch Kopfpauschalen) für alle Fraktionen im Römer und in den Ortsbeiräten mit Wirkung zum nächsten Haushaltsjahr um 50 Prozent gekürzt werden. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verzeichnet im laufenden Haushalt ein massives Defizit von weit über 380 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Sommer 2026 bereits zu drastischen und kurzfristigen Maßnahmen gegriffen, wie dem nachträglichen Einzug von Restmitteln und Rücklagen aus den Verfügungsbudgets der Ortsbeiräte. Diese Ad-hoc-Maßnahmen belasten die verlässliche Arbeit vor Ort und führen zu planerischen Engpässen bei bereits zugesagten Projekten im Stadtteil. Gleichzeitig zeigt die parlamentarische Praxis der freien Wählergemeinschaft wir Bergen-Enkheimer (WBE) im Ortsbeirat 16, dass die regulär zugewiesenen Fraktionsgelder in einem ordentlichen Geschäftsjahr für eine sachgerechte und rein ehrenamtliche Fraktionsarbeit nicht annähernd voll ausgeschöpft werden müssen. Ein erheblicher Teil dieser Mittel verbleibt ungenutzt. Eine pauschale, strukturelle Halbierung der Fraktionsgelder ist daher das richtige Signal an die Bürgerinnen und Bürger: Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin müssen bei den politischen Fraktionen selbst beginnen. Während die Kürzung bei den rein ehrenamtlichen Ortsbeiräten symbolischen Charakter hat, führt eine synchrone Halbierung der beträchtlichen Fraktionsbudgets in der Stadtverordnetenversammlung zu spürbaren, echten Einsparungen im städtischen Gesamthaushalt. Die gesetzlich geschützte Mindestausstattung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bleibt u.a. auch bei einer Halbierung der Sätze gewahrt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

  • Einladung von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger zum Thema „Seniorengerechtes Wohnen in NiederEschbach“
    OFOB 15
    02.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 43/15 Betreff: Einladung von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger zum Thema "Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Herrn Dezernenten Prof. Dr. Gwechenberger zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates Nieder-Eschbach einzuladen, um über das Thema seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach zu informieren. Insbesondere darüber, welche Möglichkeiten bestehen, bei zukünftigen Bauvorhaben seniorengerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und welche Wohnformen seitens der Stadt für Nieder-Eschbach als sinnvoll und zukunftsorientiert angesehen werden. Begründung: Der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft nimmt zu. Damit steigt auch der Bedarf an geeigneten und bezahlbaren Wohnangeboten, die den unterschiedlichen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden. Auch in Nieder-Eschbach stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten für seniorengerechtes und barrierearmes Wohnen bestehen und welche weiteren Angebote künftig benötigt werden. Dabei geht es sowohl um eigenständiges Wohnen in geeigneten Wohnungen als auch um alternative Wohnformen und gegebenenfalls betreute Wohnangebote. Der Ortsbeirat möchte sich daher über den aktuellen Stand, bestehende Angebote sowie mögliche zukünftige Entwicklungen und Planungen der Stadt Frankfurt am Main informieren. Im Rahmen der Sitzung soll den Mitgliedern des Ortsbeirates und den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

  • Vollständige digitale Bereitstellung der Tagesordnung und Sitzungsunterlagen für Ortsbeiratssitzungen
    OFOB 15
    02.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 44/15 Betreff: Vollständige digitale Bereitstellung der Tagesordnung und Sitzungsunterlagen für Ortsbeiratssitzungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, beim Büro der Stadtverordnetenversammlung prüfen zu lassen, ob die Tagesordnung einschließlich der zugehörigen Unterlagen für die Sitzungen der Ortsbeiräte künftig auch als vollständiges zusammenhängendes PDF-Dokument digital zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Derzeit besteht zwar die Möglichkeit, die Tagesordnung einer Ortsbeiratssitzung digital herunterzuladen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Unterlagen müssen jedoch jeweils separat geöffnet bzw. heruntergeladen werden. Diese Form der Bereitstellung ist in der praktischen Nutzung umständlich und insbesondere bei umfangreicheren Sitzungen mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Eine vollständige, zusammenhängende PDF-Datei würde den Zugriff und die Vorbereitung auf die Sitzungen deutlich erleichtern. Insbesondere könnten die Unterlagen einfacher gespeichert, durchsucht und bei Bedarf auch ausgedruckt werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine unkompliziertere digitale Bereitstellung dazu beitragen könnte, den Postversand der Sitzungsunterlagen zu reduzieren. Ortsbeiratsmitglieder, die grundsätzlich mit einer digitalen Bereitstellung einverstanden sind, könnten dann leichter auf die Zusendung in Papierform verzichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

  • Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen
    OFOB 15
    02.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 45/15 Betreff: Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Zebrastreifen auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen um mindestens 4 Meter in westliche Richtung verlegt werden kann (in Richtung des Kreisels), dabei insbesondere die Anforderungen für Busse, Lkw sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zu berücksichtigen. Begründung: Der derzeitige Abstand zwischen dem westlich der U-Bahn-Schienen gelegenen Zebrastreifen und der Bahnschranke beträgt lediglich etwa 18 Meter. Der Fußgängerüberweg befindet sich dabei zwischen dem ehemaligen Standort der Volksbank und der Pizzeria Da Mario. Diese Situation kann insbesondere für längere Fahrzeuge, wie Busse, Lkw oder landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, zu problematischen und möglicherweise gefährlichen Situationen führen. Bei der Fahrt eines entsprechend langen Fahrzeugs aus östlicher Richtung besteht vor der Überquerung der U-Bahn-Schienen für den Fahrer unter Umständen nicht ausreichend Übersicht darüber, ob sich gleichzeitig Fußgänger dem Zebrastreifen nähern oder diesen überqueren möchten. Muss ein langes Fahrzeug vor dem Zebrastreifen warten, kann es zu einer Situation kommen, in der sich das Fahrzeug gleichzeitig im Bereich der Bahnschranke bzw. der U-Bahn-Gleise befindet. Bereits mehrfach war zu beobachten, dass Fahrzeuge aufgrund ihrer Länge in diesem Bereich Probleme hatten. In mindestens einem Fall hat sich die senkende Bahnschranke sogar auf den Bus aufgesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

  • Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
    OFOB 11
    02.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2026, OF 99/11 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 4639/24 OBR 11; ST 2016/24; OM 6946/25; ST 1840/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: da der Magistrat offensichtlich die Besorgnis des Ortsbeirats 11 zur Verkehrssicherheit an der Mainkur teilt und dem Antrag des Ortsbeirats auf eine angepasste Ampelschaltung und Modernisierung der Ampelanlage in seiner Stellungnahme ST 1119/23 zustimmt, sollten nun die in den Stellungnahmen ST 1119/23 und ST 2016/24 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung an der Mainkur umgehend initiiert werden. Die angekündigte Umsetzung ab dem dritten Quartal 2026 ist bisher nicht erfolgt. Der Magistrat wird aus den oben aufgeführten Gründen gebeten, dem Ortsbeirat einen verbindlichen und zeitnahen Termin für die Umsetzung der vom Magistrat definierten Schritte zu nennen. Begründung: Die Situation an der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße "Alt-Fechenheim" ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119/23, die mittlerweile mit der ST 2016/24 konkret geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um an dieser Stelle endlich eine sichere Verkehrssituation zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Die Zukunft der Kommunen sichern – Vermögensteuer jetzt
    NR
    01.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, NR 77 Betreff: Die Zukunft der Kommunen sichern - Vermögensteuer jetzt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt setzt sich aktiv beim Hessischen Städtetag dafür ein, dass eine auskömmliche und zukunftssichere Finanzierung der Kommunen auf die Beine gestellt wird. 2. Die Stadt Frankfurt unterstützt die Forderungen des Deutschen Städtetages, der ein Sofortprogramm zur Rettung der Kommunen fordert. 3. Die Stadt Frankfurt übt über den Hessischen Städtetag Druck auf Bund und Länder aus, um eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer voranzutreiben. Begründung: Die Zukunft der Demokratie entscheidet sich vor Ort, in den Städten, Gemeinden und Dörfern. Die Kommunen sind ein Barometer dafür, wie handlungsfähig der Staat ist. Die Realität vor Ort ist, dass die Kommunen am finanziellen Limit sind. Auch in Frankfurt spüren die Menschen die Unterfinanzierung der Stadt. Während der Finanzstandort Frankfurt Umsatzrekorde bricht, schwört die Stadtregierung ihre Bürger*innen auf eine Haushaltspolitik im Schatten des Spardiktats ein. Genau hier muss gegengesteuert werden. Die Sparpolitik der Bundesregierung schadet den Kommunen. Dies ist besonders eindrücklich bei den geplanten Kürzungen vom Wohngeld. Hier werden unter dem Namen der Konsolidierungspolitik soziale Kosten auf die Kommunen umgewälzt. Mehrkosten sind jedoch das Letzte, was die Kommunen brauchen. Vielmehr benötigen sie dringende Zuwendungen und eine zukunftsfähige Finanzierung von Seiten des Bundes. Eine Einnahmequelle, die eine sofortige Entlastung der Kommunen bedeuten könnte, wäre die Wiedereinführung und Umsetzung der Vermögenssteuer. Mit einer Vermögenssteuer könnten rund 147,4 Milliarden Euro pro Jahr eingenommen werden. Allein das Bundesland Hessen könnte mithilfe der Steuer, die seit 1997 ausgesetzt ist, rund 8 Milliarden Euro an Einnahmen generieren. Genug, um die Kommunen zu stärken und ihre Finanzierung auf sichere Beine zu stellen. Für diese offensichtliche und zukunftsgerichtete Finanzierungsstrategie braucht es nur den politischen Willen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 07.10.2026

  • Schwimmbad am Hilton-Hotel in Frankfurt: Einmalige Gelegenheit nutzen
    NR
    01.10.2026 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, NR 78 Betreff: Schwimmbad am Hilton-Hotel in Frankfurt: Einmalige Gelegenheit nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das Schwimmbad im ehemaligen Stadtbad Mitte in der Hochstraße nach der Beendigung des bisherigen Betriebs für die Frankfurter Bevölkerung und insbesondere für den Schwimmsport zu erhalten und weiter zu nutzen. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, frühzeitig Gespräche mit dem Eigentümer, möglichen Betreibern sowie Frankfurter Sportvereinen und Schwimmsportorganisationen aufzunehmen und verschiedene Modelle für eine zukünftige Nutzung zu prüfen. Dabei können Kooperationen mit Frankfurter Sportvereinen wie Eintracht Frankfurt und Makkabi Frankfurt berücksichtigt werden. Ziel soll es sein, die vorhandene Infrastruktur möglichst dauerhaft für Schwimmkurse, Vereinssport sowie Angebote für Kinder und Erwachsene zu erhalten. Begründung: Das Schwimmbad am Hilton-Hotel befindet sich im ehemaligen Stadtbad Mitte in der Hochstraße. Das Bad verfügt über ein vorhandenes 25-Meter-Schwimmbecken und wurde über viele Jahre von der Öffentlichkeit genutzt. Der bisherige Betreiber beendet seinen Betrieb an diesem Standort zum 12. Oktober 2026. Damit stellt sich kurzfristig die Frage, wie das vorhandene Schwimmbad anschließend genutzt werden kann. Für Frankfurt bietet sich damit eine besondere Gelegenheit. Es müsste kein neues Schwimmbad gebaut werden. Ein bestehendes 25-Meter-Becken mit der notwendigen Infrastruktur befindet sich in zentraler Lage und könnte grundsätzlich weiterhin für den Schwimmsport genutzt werden. Gleichzeitig ist der Bedarf an Schwimmangeboten in Frankfurt groß. Besonders bei Schwimmkursen für Kinder gibt es eine hohe Nachfrage. Zusätzliche Wasserflächen könnten dazu beitragen, mehr Kindern das Schwimmenlernen zu ermöglichen und gleichzeitig Angebote für Erwachsene und den Vereinssport auszubauen. Auch Frankfurter Sportvereine verfügen über entsprechende Erfahrungen und Angebote. Eine Zusammenarbeit mit Vereinen wie Eintracht Frankfurt und Makkabi Frankfurt könnte deshalb bei der Entwicklung eines tragfähigen Nutzungskonzepts hilfreich sein. Das ehemalige Stadtbad Mitte wurde ursprünglich als öffentliches Bad genutzt. Jetzt besteht die Möglichkeit, diese vorhandene Infrastruktur erneut stärker für die Frankfurter Bevölkerung zu nutzen. Der Magistrat sollte deshalb nicht abwarten, bis über die weitere Nutzung entschieden ist, sondern frühzeitig mit dem Eigentümer, möglichen Betreibern und Sportvereinen Gespräche führen. So könnte geprüft werden, ob das Schwimmbad erhalten und langfristig für Schwimmkurse, Vereinssport und weitere Angebote genutzt werden kann. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ältestenausschuss Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 78 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 78 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und FDP (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

  • Bessere Beleuchtung des Verbindungswegs vom Schulzentrum zum Praunheimer Weg
    OFOB 8
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 104/8 Betreff: Bessere Beleuchtung des Verbindungswegs vom Schulzentrum zum Praunheimer Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen den Ernst-Reuter-Schulen I und II am Hammarskjöldring 17a bis zum Praunheimer Weg durch eine verbesserte Beleuchtung sicherer und besser auszuleuchten. Begründung: Der Verbindungsweg wird auch in den Abendstunden von Schülerinnen und Schülern sowie anderen Passantinnen und Passanten sowie bei Abendveranstaltungen im Schulzentrum genutzt. Bei Dunkelheit ist der Weg derzeit nur unzureichend ausgeleuchtet, was bei den Nutzern zu einem Unsicherheitsgefühl führt. Eine bessere Beleuchtung würde die Aufenthalts- und Wegequalität verbessern und insbesondere in den Abendstunden für mehr Sicherheit sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Basketballkorb in Niederursel
    OFOB 8
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 106/8 Betreff: Basketballkorb in Niederursel Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und an welcher Stelle im Stadtteil Niederursel die Aufstellung eines öffentlich zugänglichen Basketballkorbs möglich ist, die Ergebnisse der Prüfung dem Ortsbeirat 8 darzustellen, einschließlich einer Bewertung zu Eignung, Sicherheit, Lärmschutz, Pflegeaufwand und Kosten. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde der Wunsch geäußert, im Stadtteil einen öffentlich nutzbaren Basketballkorb zu installieren, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein zusätzliches niedrigschwelliges Bewegungsangebot zu ermöglichen. Basketball zählt zu den besonders beliebten Freizeitsportarten, da es ohne Vereinsbindung und mit geringem Aufwand genutzt werden kann. Der Ortsbeirat 8 sieht den Bedarf für zusätzliche Sport- und Begegnungsflächen im Stadtteil sehr positiv und unterstützt dies ausdrücklich. Da jedoch verschiedene Aspekte wie Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Untergrundbeschaffenheit, Pflegeaufwand sowie die Verfügbarkeit geeigneter Flächen zu berücksichtigen sind, soll der Magistrat eine fachliche Prüfung vornehmen und mögliche Standorte bewerten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Bücherschrank vor der Stadtbücherei im Nordwestzentrum
    OFOB 8
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 107/8 Betreff: Bücherschrank vor der Stadtbücherei im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Nordwestzentrum vor der Stadtbücherei einen öffentlichen Bücherschrank aufzustellen. Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung gestellt. Begründung: Öffentliche Bücherschränke erfreuen sich in Frankfurt großer Beliebtheit. Im Ortsbezirk 8 gibt es bislang keinen Bücherschrank im Nordwestzentrum. Der Standort unmittelbar vor der Stadtbücherei bietet sich besonders an, da hier bereits ein passendes Umfeld für den Austausch von Büchern besteht. Die Stadtbücherei hat sich mit der Aufstellung eines Bücherschranks an diesem Standort einverstanden erklärt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Krähensichere Abfalleimer für die Karl-Kirchner-Siedlung
    OFOB 10
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 120/10 Betreff: Krähensichere Abfalleimer für die Karl-Kirchner-Siedlung Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dafür zu sorgen, dass die Karl-Kirchner-Siedlung mit krähensicheren Abfalleimern ausgestattet wird. Begründung: Die mangelnde Sauberkeit in der Karl-Kirchner-Siedlung ist Dauerthema im zuständigen Präventionsrat. Ein Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers sind krähensichere Abfalleimer, um zumindest die durch Tiere verursachte Vermüllung einzudämmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Lärmbelästigung durch Schachtabdeckung in der Homburger Landstraße 170
    OFOB 10
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 121/10 Betreff: Lärmbelästigung durch Schachtabdeckung in der Homburger Landstraße 170 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schachtabdeckung im Fahrbahnbereich Homburger Landstraße 170 stadtauswärts so eingepasst wird, dass beim Überfahren keine lauten metallisch-schlagenden Geräusche mehr entstehen. Begründung: Die Homburger Landstraße ist eine stark befahrene Straße und nahezu alle Autos überfahren die Schachtabdeckung vor Hausnummer 170. Dabei entsteht jedes Mal ein lautes, knallendes Geräusch, das auch in der Nachbarschaft noch deutlich zu hören ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • ÖPNV für alle: Ausfälle von Fahrtreppen und Aufzügen inakzeptabel
    OFOB 2
    01.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 146/2 Betreff: ÖPNV für alle: Ausfälle von Fahrtreppen und Aufzügen inakzeptabel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrtreppen und Aufzüge an den U-Bahn Stationen funktionieren und nicht ständig ausser Betrieb sind. Ist eine Wartung unerlässlich, so ist das Wartungsintervall kurz zu halten und die Station auch für Ortsfremde verständlich auszuschildern, beispielsweise durch Erläuterungen an der Bockenheimer Warte, wie Fahrgäste auch über den jeweils anderen Bahnsteig zur richtigen Linie gelangen können. Begründung: Es ist nicht hinnehmbar, dass Fahrgäste immer wieder gezwungen sind, auch mit schwerem Gepäck die langen Treppen an der Bockenheimer Warte hinaufzusteigen. Durch bessere Informationen wäre es beispielsweise eine Überlegung wert, mit Gepäck schon am Hauptbahnhof auf die parallel verlaufende Linie 16 auszuweichen. Schließlich ist es nicht akzeptabel, dass die Ausfälle sich derart häufen und die Fahrtreppen und Aufzüge nach Wartungen regelmäßig nur kurzweilig wieder in Betrieb sind. Schließlich ist der Bahnsteig der Linie U4 auch über den Bahnsteig der Linie U 6/7 erreichbar. Hier sind entsprechende Hinweise, insbesondere für Ortsfremde, zu montieren, damit auch für diese Fahrgäste die Nutzung der U-Bahn möglichst attraktiv bleibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Grüneburgweg: Fahrradstraße auch stadteinwärts
    OFOB 2
    01.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 148/2 Betreff: Grüneburgweg: Fahrradstraße auch stadteinwärts Vorgang: OM 7642/25 OBR 2; ST 180/26 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fahrradstraße tatsächlich umzusetzen und den Grüneburgweg auch stadteinwärts durchgehend in beide Richtungen für Fahrradfahrer zu öffnen. Des Weiteren wird der Magitstrat gebeten, den Ortsbeirat über den Zeitplan zur angekündigten Verstetigung (vgl. ST 180 aus 2026) zu informieren und hinsichtlich einzelner Punkte frühzeitig einzubeziehen. Begründung: Fahrradstraßen sind sinnvoll, wenn sie ins Radwegenetz eingebunden sind. Aus Bockenheim kommend wird von vielen Radfahrern der Weg am Botanischen Garten entlang genutzt. Wollen die Radfahrer dann weiter ins Westend einfahren, dann weichen viele in den Grüneburgpark aus, da der Grüneburgweg an dieser Stelle nicht für Radfahrer geöffnet ist. Im Grüneburgpark befindet sich auf dieser Höhe ein Kleinkinderspielplatz, sodass es ungünstig ist, hier Radfahrer quasi in den Park umzuleiten. Die legale Wegeverbindung verliefe über die Feldbergstraße. Zahlreiche Schüler fahren aus Bockenheim täglich ins Westend. Eine Wegeverbindung direkt über den Grüneburgweg wäre dem Umweg durch die Feldbergstraße vorzuziehen. Es ist dem Ortsbeirat unklar, warum dieser Teil der Maßnahme nicht umgesetzt wird. Es erscheint nicht sinnvoll, das Projekt zu verstetigen, wenn für diese Verkehrsströme noch nicht feststellbar ist, wie sich die Maßnahme auswirken würde. Schließlich wäre die Alternative, die Fahrradstraße, die derzeit im Grüneburgweg geführt wird, in der Form durch die bestehende Verbindung über die Feldbergstraße zu ersetzen. Es ist für den Ortsbeirat nicht erkennbar, warum hier keine Gesamtlösung geschaffen wurde. Der Ortsbeirat bittet um Information zur weiteren Planung bezüglich der Fortführung der Maßnahmen am Grüneburgweg. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7642 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Mehr Aufenthaltsqualität am Freimannplatz und an der Bockenheimer Warte und Bockenheimer Campus
    OFOB 2
    01.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 158/2 Betreff: Mehr Aufenthaltsqualität am Freimannplatz und an der Bockenheimer Warte und Bockenheimer Campus Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte feststellbar zunimmt? 2. wie und ob sich die Situation an der Station Bockenheimer Warte nach Ansicht/Eindruck der VGF hinsichtlich Vermüllung und anderer Verschmutzungen entwickelt hat? 3. welche Maßnahmen an der Universitätsbibliothek/Freimann-Platz, bis hin zum Bockenheimer Depot bzw. Richtung Dondorf Druckerei ergriffen wurden, um Matratzenlagern und Vermüllung vorzubeugen und dafür Sorge zu tragen, dass Toiletten auch genutzt werden bzw. die Freiflächen, etwa hinter den Litfaßsäulen an der Zeppelinallee/Gebüsch ebendort nicht dazu zweckentfremdet werden? 4. ob der Magistrat gemeinsam mit der Universitätsbibliothek bzw. dem Land Hessen als Eigentümer im Gespräch zur Entwicklung der Flächen am Bürgersteig der Zeppelinallee zwischen Bockenheimer Warte und Dondorf Druckerei, derzeit Schirn, steht? 5. ob etwas gegen den sich ausbreitenden Drogenkonsum am ehemaligen Campus Bockenheim getan wird bzw. wie die zuständigen Ämtern/die Polizei hier die Lage beurteilen? 6. ob gegebenenfalls Begrünungsmaßnahmen geplant sind? 7. ob es denkbar wäre, dem Bücherflohmarkt einen Raum im ehemaligen Campus anzubieten, um die mit Plastikplanen am Marktplatz (Bockenheimer Warte) bedeckten Bücher aus dem Straßenbild verschwinden zu lassen und trocken zu lagern? Der Ortsbeirat steht gerne zum Dialog bereit. Der Ortsbeirat würde einen Rundgang mit den Beteiligten begrüßen. Es wäre wünschenswert, diese zentralen Lagen des Stadtteils sinnvoll zu nutzen und die Aufenthaltsqualität hier zu steigern. Die in den ST 2196 aus 2924 und die ST 1719 aus 2025 bieten hier keine tatsächliche Lösungsvorschläge an. Begründung: Die Schirn bereichert Bockenheim und der Stadtteil empfängt zusätzliche Gäste aus anderen Stadtteilen oder von auswärts. Das ist sehr positiv. Sowohl die Besucher des Museums, als auch Anwohner, Menschen, die rund um die Bockenheimer Warte arbeiten oder aus anderen Gründen an die Bockenheimer Warte kommen, möchten sich wohlfühlen und sollten das Gefühl erlangen, gerne wieder zu kommen. Leider ist die Aufenthaltsqualität weder am Freimann-Platz noch gegenüber an der Nordseite des ehemaligen Campus' Geländes nicht gerade einladend. Dort und auch in den U-Bahn Stationen finden sich alte Matratzen, Müll und leider wird die Toilette an der U-Bahn Station auch nicht von allen sich dort aufhaltenden Menschen genutzt, dies führt zu unangenehmen Gerüchen und teilweise auch Rückständen von Fäkalien. Schließlich berichten Anwohner und Passanten auch zunehmend von Drogenkonsum an der Nordseite des ehemaligen Campus' Geländes. Dies ist höchst bedauerlich. Dieser zentrale Platz könnte durch Begrünung, weniger Müll und ein insgesamt gepflegteres Erscheinungsbild sehr viel einladender wirken. Der Ortsbeirat würde sich über eine Einbeziehung in eine Planung freuen. Wohnungslose Menschen müssen sich irgendwo aufhalten. Es ist eine zentrale Aufgabe der Kommune, dafür Sorge zu tragen. Ebenso wichtig ist es aber, dass bestimmte Einrichtungen von allen Menschen gerne genutzt und besucht werden und der Aufenthalt als angenehm und positiv empfunden wird. Bezüglich der Situation bezüglich des Mülls wird auch auf die OF 110/2 aus 2026 verwiesen. Die dort beantragten sogenannten Dashbuttons sollten, als Versuch die Situation zu verbessern, eingesetzt werden. Als langfristigen Lösungsansatz begrüßt der Ortsbeirat die in der ST 1441 aus 2026 dargestellten Maßnahmen. Es sollten jedoch auch weiterhin offensichtliche täglich auftretende Problemsituationen an der Bockenheimer Warte angegangen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Sossenheim: Verkehrssituation an der Albrecht-Dürer-Schule verbessern – Maßnahmen gegen das morgendliche Verkehrschaos ergreifen
    OFOB 6
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 167/6 Betreff: Sossenheim: Verkehrssituation an der Albrecht-Dürer-Schule verbessern - Maßnahmen gegen das morgendliche Verkehrschaos ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Bereich der Albrecht-Dürer-Schule in der Sossenheimer Riedstraße insbesondere während des morgendlichen Schulbeginns zu untersuchen und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umzusetzen. Hierzu soll sich der Magistrat mit der Schulleitung abstimmen und insbesondere prüfen, 1. durch welche verkehrsorganisatorischen Maßnahmen der Kfz-Verkehr unmittelbar vor der Schule während des morgendlichen Schulbeginns wirksam reduziert werden kann, 2. ob zunächst im Rahmen einer zeitlich begrenzten zweimonatigen Testphase eine Zufahrtsbeschränkung für den Elterntaxi-Verkehr, beispielsweise zwischen 7:30 Uhr und 8:15 Uhr, eingerichtet werden kann, 3. wie eine solche Testphase organisatorisch und personell verlässlich umgesetzt werden könnte, beispielsweise zunächst durch geeignete mobile Absperreinrichtungen, 4. ob und in welcher Form die Schulleitung, die Schulelternschaft sowie gegebenenfalls weitere Angehörige der Schulgemeinde in die Konzeption und Durchführung einer Testphase eingebunden werden können, wobei Art und Umfang einer solchen Beteiligung durch den Magistrat gemeinsam mit der Schule und der Schulelternschaft auszuloten sind, 5. welche dauerhaften baulichen oder technischen Maßnahmen - beispielsweise eine Schrankenlösung oder eine andere geeignete Zufahrtsregelung - bei erfolgreicher Erprobung in Betracht kommen, 6. welche geeigneten alternativen Hol- und Bringmöglichkeiten außerhalb des unmittelbaren Schulbereichs bestehen oder eingerichtet werden könnten, ohne die Verkehrsproblematik lediglich in angrenzende Straßen zu verlagern. Dabei sind die notwendigen Zufahrtsmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Rettungs-, Einsatz-, Liefer- und sonstige berechtigte Verkehre angemessen zu berücksichtigen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse seiner Prüfung sowie die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen und einen möglichen Zeitplan für deren Erprobung beziehungsweise Umsetzung mitzuteilen. Begründung: Im Bereich der Albrecht-Dürer-Schule in der Sossenheimer Riedstraße kommt es insbesondere während des morgendlichen Schulbeginns regelmäßig zu erheblichen Verkehrsproblemen durch sogenannte Elterntaxis. Die Sossenheimer Riedstraße ist in diesem Bereich sehr eng. Begegnungsverkehr ist nur eingeschränkt möglich. Zahlreiche Fahrzeuge fahren morgens dennoch bis unmittelbar in den Bereich der Schule. Aufgrund der örtlichen Situation müssen Fahrzeuge anschließend teilweise weiter in Richtung Unterfeld fahren, dort wenden und über dieselbe Verbindung wieder zurückfahren. Hierdurch entstehen regelmäßig Rückstaus und unübersichtliche Verkehrssituationen. Zugleich wird die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Anwohnerschaft beeinträchtigt; insbesondere kann das Ein- und Ausfahren aus Grundstückszufahrten zeitweise erheblich erschwert werden. Die derzeitige Situation ist weder für die Anwohnerschaft noch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld einer Schule zufriedenstellend. Aus Sicht des Ortsbeirates besteht daher konkreter Handlungsbedarf. Welche Maßnahme unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der schulischen Abläufe und der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen am besten geeignet ist, soll dabei bewusst nicht durch den Ortsbeirat vorweggenommen werden. Die Entwicklung einer praktikablen und verlässlich umsetzbaren Lösung liegt vielmehr in der Verantwortung des Magistrats und der zuständigen Fachämter. Als eine mögliche Variante sollte geprüft werden, ob eine zeitlich begrenzte Zufahrtsbeschränkung während des morgendlichen Schulbeginns zunächst versuchsweise eingerichtet werden kann. Eine solche Testphase könnte Erkenntnisse darüber liefern, ob hierdurch eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation erreicht wird und welche Anforderungen an eine dauerhafte Lösung zu stellen wären. Bei der Vorbereitung einer solchen Testphase erscheint es sinnvoll, neben der Schulleitung auch die Schulelternschaft einzubeziehen. Gerade die unmittelbar Betroffenen können wichtige praktische Erfahrungen und Hinweise zur konkreten Ausgestaltung beitragen. Ob und in welchem Umfang beispielsweise Eltern im Rahmen einer Testphase unterstützend eingebunden werden können, sollte jedoch nicht vom Ortsbeirat vorgegeben, sondern vom Magistrat gemeinsam mit Schulleitung und Schulelternschaft erörtert werden. Entscheidend ist, dass die Verantwortung für die Entwicklung und verlässliche Umsetzung einer geeigneten Maßnahme beim Magistrat und den zuständigen Fachstellen verbleibt. Eine dauerhafte Lösung darf insbesondere nicht davon abhängig sein, dass freiwillige Unterstützungsleistungen einzelner Eltern jederzeit zur Verfügung stehen. Ziel ist eine dauerhaft tragfähige und praktikable Lösung, die die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler verbessert, die Belastungen für die Anwohnerschaft reduziert und zugleich die notwendigen Zufahrtsmöglichkeiten berücksichtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Sossenheim: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Alt-Sossenheim / Siegener Straße verbessern – Ortstermin durchführen
    OFOB 6
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 168/6 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Alt-Sossenheim / Siegener Straße verbessern - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin im Kreuzungsbereich Alt-Sossenheim / Siegener Straße unter Beteiligung des zuständigen Fachamtes und des Ortsbeirates durchzuführen. Im Rahmen des Ortstermins soll insbesondere geprüft und abgestimmt werden, 1. ob die bereits vorhandenen Flexipoller hinsichtlich ihrer Positionierung optimiert bzw. versetzt werden können, sodass die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet wird, gleichzeitig aber das wiederkehrende Zuparken der dortigen Grundstückszufahrt verhindert wird, 2. ob im Kurvenbereich weitere Flexipoller oder vergleichbare geeignete Sicherungselemente angebracht werden können, um das Befahren des Gehweges insbesondere durch größere Fahrzeuge und Lkw zu verhindern, 3. welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, um die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger in diesem stark frequentierten Kreuzungsbereich dauerhaft zu verbessern. Begründung: Der Kreuzungsbereich Alt-Sossenheim / Siegener Straße ist sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Fußgängerinnen und Fußgänger von besonderer Bedeutung. Die betreffende Fußwegeverbindung ist zudem Bestandteil des Schulwegplans und wird entsprechend auch von Schülerinnen und Schülern genutzt. Gleichzeitig ist der Bereich durch den Verkehr unter anderem aus Richtung Rödelheim sowie aus Richtung Eschborn stark belastet. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden bereits Flexipoller angebracht. Diese Maßnahme wird grundsätzlich begrüßt. In der praktischen Nutzung hat sich jedoch gezeigt, dass die derzeitige Positionierung noch nicht in allen Bereichen optimal ist. So werden Fahrzeuge teilweise unmittelbar hinter den vorhandenen Pollern abgestellt und blockieren dadurch eine Grundstückszufahrt. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner entstehen hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen. Darüber hinaus besteht insbesondere im Kurvenbereich weiterer Handlungsbedarf. Nach den Beobachtungen vor Ort fahren größere Fahrzeuge und Lkw dort wiederholt über den Gehweg. Dabei kam es nach Angaben der Anwohnerschaft bereits zu Beschädigungen angrenzender Zaunanlagen. Unabhängig von den hierdurch entstehenden Sachschäden ist insbesondere die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern problematisch. Dies wiegt aufgrund der Bedeutung der Verbindung als Schulweg besonders schwer. Da die bereits installierten Flexipoller grundsätzlich einen geeigneten Ansatz zur Sicherung des Bereichs darstellen, erscheint eine gemeinsame Betrachtung vor Ort sinnvoller als eine abstrakte Festlegung weiterer Standorte. Der Ortsbeirat bittet deshalb um einen zeitnahen gemeinsamen Ortstermin mit dem zuständigen Fachamt und den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, um die vorhandenen Problemlagen unmittelbar in Augenschein zu nehmen, die Positionierung der bestehenden Flexipoller zu überprüfen und gemeinsam geeignete zusätzliche Maßnahmen für einen sicheren Kreuzungsbereich festzulegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Sossenheim: Treppe zum Kirchberg vor dem Sossenheimer Weihnachtsmarkt wieder öffnen
    OFOB 6
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 169/6 Betreff: Sossenheim: Treppe zum Kirchberg vor dem Sossenheimer Weihnachtsmarkt wieder öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die derzeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrte Treppenanlage zwischen Alt-Sossenheim und dem Kirchberg mit höchster Priorität instand zu setzen und nach Möglichkeit noch vor dem Sossenheimer Weihnachtsmarkt 2026 wieder für den Fußgängerverkehr zu öffnen, 2. hierfür zu prüfen, ob notwendige Arbeiten kurzfristig vorgezogen oder zunächst solche Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden können, die eine verkehrssichere Wiederöffnung ermöglichen, 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, welche konkreten Arbeiten an der Treppenanlage, den Randsteinen und der angrenzenden Mauer erforderlich sind und bis wann mit einer Wiederöffnung gerechnet werden kann. Darüber hinaus wird um Mitteilung gebeten, warum erst drei Jahre nach erste Antragsstellung im Ortsbeirat 6 gehandelt wird. Begründung: Die Treppenanlage zwischen Alt-Sossenheim und dem Kirchberg stellt eine wichtige direkte Fußwegeverbindung im Sossenheimer Ortskern dar. Ihre Sanierungsbedürftigkeit ist bereits seit längerer Zeit bekannt. Bereits 2023 hatte die CDU im Ortsbeirat auf den Zustand der Treppe hingewiesen und die Stadt zum Handeln aufgefordert. Zwischenzeitlich hat sich die Situation soweit verschärft, dass die Treppe nach Angaben der Stadt nicht mehr verkehrssicher ist und vollständig für Fußgängerinnen und Fußgänger gesperrt werden musste. Als Grund werden notwendige Instandsetzungen unter anderem an den Randsteinen und der angrenzenden Mauer genannt. Mit Blick auf den bevorstehenden Sossenheimer Weihnachtsmarkt auf dem Kirchberg erhält die Angelegenheit eine zusätzliche Dringlichkeit. Der Kirchberg wird zu diesem Anlass von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern aufgesucht. Eine Sperrung gerade während des Weihnachtsmarktes wäre daher besonders nachteilig. Der Ortsbeirat erwartet deshalb, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die erforderlichen Arbeiten zu beschleunigen und die Treppe noch vor Beginn des Weihnachtsmarktes verkehrssicher wieder zu öffnen. Sollte eine vollständige Sanierung in diesem Zeitraum nicht realisierbar sein, sollte zumindest geprüft werden, ob durch geeignete vorgezogene Sicherungsmaßnahmen eine sichere Nutzung ermöglicht werden kann. Nach einem bereits seit 2023 bekannten Sanierungsbedarf sollte es nun das Ziel sein, die wichtige Fußwegeverbindung nicht über die bevorstehende Veranstaltungszeit hinaus gesperrt zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Sossenheim: Wann beginnt endlich die Umgestaltung des Cäcilia-Lauth-Parks?
    OFOB 6
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 170/6 Betreff: Sossenheim: Wann beginnt endlich die Umgestaltung des Cäcilia-Lauth-Parks? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 kurzfristig über den aktuellen Sachstand zur geplanten Umgestaltung des Cäcilia-Lauth-Parks in Sossenheim zu berichten und insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der grundlegenden Umgestaltung des Cäcilia-Lauth-Parks? 2. Sind die Bau- und Finanzierungsvorlage zwischenzeitlich fertiggestellt und die notwendigen Mittel vollständig gesichert? Falls nein, welche Schritte stehen noch aus und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen? 3. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich Ausschreibung und Vergabe der vorgesehenen Bauleistungen? 4. Wann ist nach heutigem Planungsstand mit dem tatsächlichen Beginn der Bauarbeiten zu rechnen und wann soll die Gesamtmaßnahme abgeschlossen sein? 5. Kann der bislang in Aussicht gestellte Zeitplan mit einer Fertigstellung bzw. Eröffnung im Jahr 2027 weiterhin eingehalten werden? Falls nein, welche Gründe haben zu einer Verzögerung geführt und welcher neue Zeitplan wird verfolgt? 6. Welche der im Beteiligungsverfahren entwickelten und angekündigten Maßnahmen werden Bestandteil der endgültigen Planung sein und sind deren Finanzierung und Umsetzung jeweils gesichert? 7. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Planungsstand einschließlich eines belastbaren Zeit- und Maßnahmenplans schriftlich vorzulegen Begründung: Die grundlegende Erneuerung des Cäcilia-Lauth-Parks beschäftigt Sossenheim und den Ortsbeirat seit vielen Jahren. Seit Herbst 2023 ist das Büro Schröder Landschaftsarchitekten mit der Neuplanung und Gestaltung beauftragt. Im April und Mai 2024 fanden weitere Beteiligungsformate statt, deren Ergebnisse in die Planung eingeflossen sind. Für die Umgestaltung wurden umfangreiche Maßnahmen angekündigt. Hierzu gehören unter anderem die Verbesserung und Ergänzung der Spielangebote, eine barriereärmere Gestaltung, neue Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eine Neuordnung des Grillbereichs. Der rund 2,07 Hektar große Spielpark besitzt als zentrale Grün- und Freizeitfläche zwischen den Sossenheimer Wohngebieten eine erhebliche Bedeutung für den Stadtteil. Im März 2025 wurde öffentlich noch davon ausgegangen, dass im Jahr 2026 die Bau- und Finanzierungsvorlage, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen und bei planmäßigem Verlauf eine Eröffnung im Jahr 2027 möglich sein werde. Dabei wurde über Fördermittel in Höhe von 1,78 Millionen Euro berichtet. Auch im Juli 2025 wurde öffentlich kommuniziert, dass die Umgestaltung im Jahr 2026 beginnen solle. Umso unbefriedigender ist es, dass Ende September 2026 weiterhin kein erkennbarer Beginn der eigentlichen Umgestaltung erfolgt ist. Der Presseberichterstattung vom 30. September 2026 ist zu entnehmen, dass zwar die Aufstellung einer Komposttoilette vorgesehen ist, die Arbeiten an der eigentlichen Umgestaltung des Parks jedoch noch nicht begonnen haben. Nach einem mehrjährigen Planungs- und Beteiligungsprozess besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein berechtigtes Interesse daran, nunmehr einen konkreten und belastbaren Zeitplan zu erhalten. Insbesondere ist zu klären, ob die bisher für 2027 in Aussicht gestellte Fertigstellung weiterhin realistisch ist und, sofern dies nicht der Fall sein sollte, aus welchen Gründen es zu Verzögerungen gekommen ist. Der Cäcilia-Lauth-Park ist eine der bedeutenden öffentlichen Grün-, Spiel- und Begegnungsflächen Sossenheims. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich intensiv in den Planungsprozess eingebracht. Sie dürfen deshalb erwarten, transparent darüber informiert zu werden, wann aus den vorliegenden Planungen tatsächlich sichtbare Verbesserungen vor Ort werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Höchst: Wie geht es mit der Umgestaltung der Bolongarostraße weiter?
    OFOB 6
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 187/6 Betreff: Höchst: Wie geht es mit der Umgestaltung der Bolongarostraße weiter? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Werden die bereits 2023 vorgestellten oder aktualisierte Planungsleistungen neu ausgeschrieben? 2. Kann der Zeitplan, die weitere Planung im Herbst 2026 wiederaufzunehmen, angesichts der Tatsache, dass die Planungsleistungen erst jetzt wieder neu ausgeschrieben werden, eingehalten werden? 3. Ist allen Beteiligten bewusst, welche historischen Funde unter der Bolongarostraße zu erwarten sind und was das für den Fortgang der Bauarbeiten bedeuten kann? 4. Ist es vorgesehen, rund um den Bolongaropalast spätestens nach dessen Fertigstellung mit moderner LED-Technik ausgestattete historisierende Beleuchtung zu installieren? Begründung: In der Stellungnahme ST 1306/2026 auf das Auskunftsersuchen V 1398/2026 wird darauf hingewiesen, dass die Planung wieder aufgenommen werden muss, da das beauftragte Ingenieurbüro den Vertrag mit der Stadt gekündigt hat. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme (04.09.2026) war die erneute Ausschreibung "in Bearbeitung" und der Auftrag sollte "schnellstmöglich" erteilt werden. Da die im Jahr 2023 vor-gestellte Planung vermutlich veraltet ist, stellt sich die Frage, welche Planungsleistungen ausgeschrieben werden und ob die weitere Planung im Herbst 2026 wieder aufgenommen werden kann, also bis zum 21.12.2026. Am 15.09.2026 fand die Buchvorstellung "Forschungen zum römischen Höchst, Stadt Frankfurt am Main" statt. Die dort vorgestellten Ergebnisse deuten darauf hin, dass bei Bauarbeiten mit historischen Funden zu rechnen ist. Zudem ist bekannt, dass sich die alte Brücke über den Stadtgraben am westlichen Stadttor "Specht" dort befindet. Das könnte die Arbeiten stark verzögern, was in den Planungen unbedingt berücksichtigt werden muss. Um den restaurierten Bolongaropalast herum sollte, falls nicht vorgesehen, eine historisierende Beleuchtung für ein einheitliches Gesamtbild installiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Höchst: Historisierende Beleuchtung auf dem Schlossplatz installieren
    OFOB 6
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 188/6 Betreff: Höchst: Historisierende Beleuchtung auf dem Schlossplatz installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine einheitliche historisierende Beleuchtung auf dem Höchster Schlossplatz zu installieren. Begründung: Historisierende Leuchten sind eine gezielte Gestaltung von Straßen- und Platzbeleuchtung im Stil historischer Epochen, um das ästhetische Erscheinungsbild zu wahren oder wiederherzustellen. Auf dem Höchster Schlossplatz ist die Beleuchtung völlig uneinheitlich; vor wenigen Monaten wurde sogar eine historisierende Leuchte durch eine "normale" ersetzt. Diese Leuchten sollten mit moderner LED-Technik ausgestattet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Frankfurter Westen: Kinder- und Familienzentren im Frankfurter Westen stärken
    OFOB 6
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 198/6 Betreff: Frankfurter Westen: Kinder- und Familienzentren im Frankfurter Westen stärken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, welche Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungen im Ortsbezirk 6 bereits als Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) oder nach einem vergleichbaren sozialraumorientierten Ansatz arbeiten, 2. darzustellen, nach welchen Kriterien bestehende Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelt werden und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, 3. mitzuteilen, ob seitens der Stadt Frankfurt eine Ausweitung entsprechender Angebote im Ortsbezirk 6 vorgesehen ist und welche Stadtteile bzw. Einrichtungen hierfür grundsätzlich in Betracht kommen, 4. darzustellen, welche personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung einer bestehenden Kindertageseinrichtung zu einem Kinder- und Familienzentrum erforderlich sind, 5. zu prüfen, inwieweit die im Kinder- und Familienzentrum Sindlingen bestehenden Angebote und die dortige sozialraumorientierte Arbeit als Orientierung für die Weiterentwicklung entsprechender Angebote in weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 6 dienen können. Begründung: Der Jahresbericht 2025 der Kita Frankfurt macht deutlich, welche Bedeutung einer stärkeren Sozialraumorientierung bei der Unterstützung von Kindern und Familien zukommt. Gleichzeitig wird darin deutlich, dass eine solche Arbeit entsprechende zeitliche Ressourcen sowie eine verlässliche institutionelle Unterstützung benötigt. Ein positives Beispiel im Frankfurter Westen ist das Kinder- und Familienzentrum in Sindlingen. Dort werden über die klassische Kindertagesbetreuung hinaus unterschiedliche niedrigschwellige Angebote für Familien und den Stadtteil miteinander verbunden. Hierzu gehören unter anderem Elternsprechstunden, ein Sprach-Café, digitale Sprechstunden mit Kinderbetreuung, Angebote für Alleinerziehende und Väter sowie soziale Beratung. Hinzu kommt die Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil. Kinder- und Familienzentren können damit eine wichtige Schnittstelle zwischen frühkindlicher Bildung, Familienunterstützung, Beratung und dem sozialen Umfeld eines Stadtteils bilden. Gerade niedrigschwellige Angebote können dazu beitragen, Familien frühzeitig zu erreichen und vorhandene Unterstützungsstrukturen besser miteinander zu verknüpfen. Der Ortsbezirk 6 umfasst neun sehr unterschiedliche Stadtteile. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, einen Überblick darüber zu erhalten, in welchem Umfang entsprechende Strukturen im Frankfurter Westen bereits vorhanden sind und welche Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung bestehen. Dabei soll ausdrücklich nicht vorweggenommen werden, an welchen Standorten weitere Kinder- und Familienzentren eingerichtet werden sollen. Vielmehr soll der Magistrat zunächst die bestehenden Strukturen, die fachlichen Kriterien sowie die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen darstellen und auf dieser Grundlage mögliche Perspektiven für den Ortsbezirk 6 aufzeigen. Ziel sollte es sein, erfolgreiche sozialraumorientierte Ansätze - wie sie beispielsweise in Sindlingen bereits praktiziert werden - dort weiterzuentwickeln und gegebenenfalls auf weitere geeignete Standorte im Frankfurter Westen zu übertragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Rasengittersteine als Einfahrtshilfe beim Kätcheslachweiher instand setzen
    OFOB 12
    01.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 71/12 Betreff: Rasengittersteine als Einfahrtshilfe beim Kätcheslachweiher instand setzen Beim kleinen Absetzbecken nach der Brücke rechts Richtung Kalbach befindet sich eine kleine Einfahrt sowie am großen Teichbecken nach dem Eingang auf die Bastionsanlage sind Rasengittersteine gesetzt, die bis in den See reichen. Diese dienen der Einfahrt für Bewirtschaftungsfahrzeuge (auch Wasserentnahmestelle für Löschfahrzeuge). Beide Zufahrten sind rechtsseitig durch Lösen und Absetzen der Steine nur noch schlecht befahrbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Amt für Stadtentwässerung die beiden Einfahrten wieder instand zu setzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Nachpflanzen von Baum 15 und 16 oberhalb des Kätheslachweiher entlang der Stadtvillenpromenade
    OFOB 12
    01.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 72/12 Betreff: Nachpflanzen von Baum 15 und 16 oberhalb des Kätheslachweiher entlang der Stadtvillenpromenade Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Rahmen seiner Baumpflanzaktionen zwei fehlende Bäume im Bereich des Spazierweges entlang der Stadtvillen oberhalb des Kätheslachparks nachzupflanzen. Begründung: Die dort vorhandene Baumallee sollte wieder vollständig mit Bäumen bepflanzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Stadtteil der Quartiere - Freiräume sichern und Schutz vor elektromagnetischen Feldern weiterentwickeln
    OFOB 8
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 79/8 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Freiräume sichern und Schutz vor elektromagnetischen Feldern weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 6953/25 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der weiteren Planung des "Lachgrabenquartiers", das in Dimension und Dichte an die vorhandenen Siedlungsstrukturen angepasst werden soll (§ 6953 v. 11.12.2025), sicherzustellen, dass Wohnbauflächen sowie sonstige schutzbedürftige Nutzungen, insbesondere Kitas, Schulen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, möglichst weit von bestehenden und künftigen Höchstspannungsfreileitungen entfernt angeordnet werden. Dabei sind insbesondere folgende Planungsgrundsätze zu beachten: - Bei der Bauleitplanung sind die Belange des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Besonders schutzbedürftige Nutzungen sollen möglichst außerhalb höher belasteter Bereiche elektromagnetischer Felder angeordnet werden. Dabei sind die nach der 26. BImSchVVwV maßgeblichen Einwirkungsbereiche der vorhandenen und geplanten Anlagen zu berücksichtigen. - Die Anforderungen der 26. BImSchV einschließlich des Minimierungsgebots nach § 4 Abs. 2 sind einzuhalten. Soweit eine neue Höchstspannungsfreileitung planfestgestellt wird, sind zudem die entsprechenden landesgesetzlichen Abstandsvorgaben für neue Trassen, insbesondere der 400-Meter-Abstand (Ziel 5.3.4-5 des Landesentwicklungsplans Hessen, LEP), frühzeitig in die Bauleitplanung einzubeziehen. Begründung: Das Lachgrabenquartier soll nach den aktuellen Planungen in reduziertem Umfang entwickelt werden. Diese Verkleinerung ist aus Sicht des Ortsbeirats weiterhin erforderlich. Die verbleibenden Freiflächen sind für Kaltluftentstehung und Frischluftversorgung der angrenzenden Stadtteile von großer Bedeutung. Angesichts des Klimawandels und der außergewöhnlich hohen Sommertemperaturen im Sommer 2026 ist ihr Erhalt wichtiger denn je. Zugleich plant die Hessische Landesregierung, die bisherige 400-Meter-Vorsorgeregel für bestehende Höchstspannungsfreileitungen im Landesentwicklungsplan aufzuheben. Die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV bleiben davon unberührt, jedoch ist die 400-Meter-Prämisse als "Vorsorge-Abstand" bisher bei allen Entscheidungen zum "Stadtteil der Quartiere" vorausgesetzt worden. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen einer langfristigen Belastung durch elektromagnetische Felder werden weiterhin wissenschaftlich untersucht. Fällt die 400-MeterRegel bei Bestandsleitungen, sollte die Stadt nun bei der Bauleitplanung selbst dem vorsorgenden Gesundheitsschutz Rechnung tragen und vermeidbare Belastungen möglichst minimieren. Hinzu kommt der geplante Neubau der Höchstspannungsleitung Bommersheim-Eschborn. Für die weitere Planung des Lachgrabenquartiers ist daher frühzeitig zu prüfen, wie Wohnbebauung und andere schutzbedürftige Nutzungen mit möglichst großem Abstand zur bestehenden und künftigen Leitungsinfrastruktur angeordnet werden können. Der Erhalt der klimawirksamen Freiräume und eine vorsorgende Anordnung der Bauflächen sind dabei miteinander zu verbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Radverkehrsanlage auf dem Praunheimer Weg und Am Stockborn
    OFOB 8
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 82/8 Betreff: Radverkehrsanlage auf dem Praunheimer Weg und Am Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - die jüngst vorgenommenen Markierungsarbeiten auf dem Praunheimer Weg und am Stockborn unverzüglich zurückzubauen, insbesondere o den Rückbau der Abbiegespuren rückgängig zu machen, o den Radweg wieder auf die bisherige Führung zurückzulegen, o die Radschutzstreifen zu entfernen, die derzeit zu Erschütterungen und Sicherheitsrisiken für Radfahrende führen; o und dabei den Tempo 30 Abschnitt auf dem Praunheimer Weg zwischen Europäischer Schule und Erich-Kästner Schule beizubehalten. Hierzu ist ein Ortstermin zur Abstimmung der weiteren Maßnahmen anzuberaumen an dem die Europäische Schule, die Euro Kids, die zuständigen Dezernate und der Ortsbeirat teilnehmen. - darzustellen, auf welcher Entscheidungsgrundlage die Maßnahmen unter dem vorherigen Verkehrsdezernenten mit solchem Zeitdruck umgesetzt wurden, obwohl der Baubeginn des Erweiterungsbaus der Europäischen Schule sich verzögert und aktuell kein baulicher Anlass für die veränderte Verkehrsführung besteht; - offenzulegen, warum der Ortsbeirat 8 nicht angemessen beteiligt wurde, obwohl die Maßnahme erhebliche Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil hat; - darzustellen, warum keine Bürgerbeteiligung (z. B. Informationsveranstaltung, OnlineBeteiligung, Anwohnerhinweise) durchgeführt wurde, obwohl die Maßnahme eine deutliche Veränderung der Verkehrsführung darstellt; - eine verkehrliche Bewertung vorzulegen, die die aktuellen Auswirkungen dokumentiert, insbesondere: o Stauentwicklung in den Hauptverkehrszeiten, o Sicherheit für Radfahrende auf dem Radschutzstreifen, o Auswirkungen auf den Busverkehr und den Schulverkehr, o Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner; - eine alternative Verkehrsführung zu prüfen, die erst zum tatsächlichen Baubeginn der Europäischen Schule umgesetzt wird und bis dahin die Belastungen für alle Verkehrsteilnehmenden minimiert. Begründung: Die Markierungsarbeiten auf dem Praunheimer Weg und am Stockborn wurden unter dem vorherigen Verkehrsdezernenten in den Sommerferien kurzfristig umgesetzt, ohne den Ortsbeirat 8 einzubinden und ohne die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Durch den Rückbau von Abbiegespuren und die Verlegung des Radwegs auf die Fahrbahn kommt es aktuell auf dem Gerhart-Hauptmann Ring, dem Praunheimer Weg, am Stockborn und auf der Bernadottestraße zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, insbesondere zu Staus in den Hauptverkehrszeiten. Radfahrende müssen streckenweise über einen Radschutzstreifen fahren, der zu spürbaren Erschütterungen führt und die Sicherheit beeinträchtigt. Der Magistrat begründete die Maßnahme mit dem geplanten Erweiterungsbau der Europäischen Schule, dessen Baubeginn für Ende August angekündigt war. Da sich dieser Baubeginn jedoch verzögert, besteht die neue Verkehrsführung derzeit ohne unmittelbaren baulichen Anlass. Die Maßnahme hat somit eine erhebliche Belastung für den Stadtteil geschaffen, ohne dass der ursprünglich angeführte Zweck aktuell erfüllt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Damit die Müllabfuhr durchkommt: Sperrflächen an der Heddernheimer Landstraße/Domitianstraße
    OFOB 8
    01.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2026, OF 98/8 Betreff: Damit die Müllabfuhr durchkommt: Sperrflächen an der Heddernheimer Landstraße/Domitianstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kurvenbereich der Heddernheimer Landstraße an der Einmündung in die Domitianstraße je eine Sperrfläche zu markieren und diese durch Poller zu sichern, damit das irreguläre Parken in der Kurve verhindert wird und die Müllfahrzeuge der FES jederzeit ungehindert in die Domitianstraße einbiegen können. Begründung: Im Kurvenbereich wird regelmäßig beidseitig so geparkt, dass die Einfahrt für die Müllfahrzeuge der FES erschwert oder unmöglich wird. In der Folge kann der Hausmüll teilweise nicht ordnungsgemäß geleert werden. Entsprechend markierte und gesicherte Sperrflächen können das Parken an dieser Stelle verhindern und damit die reibungslose Müllentsorgung sicherstellen. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Transparenz in der Methodik für den Frankfurter Mietspiegel II
    A
    30.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 30.09.2026, A 39 Betreff: Transparenz in der Methodik für den Frankfurter Mietspiegel II In seiner Antwort (Bericht B 275/26) auf die Anfrage A 11/26 hat der Magistrat die anhaltende Kritik von Wohnungsunternehmen, Verbänden und Eigentümern an der Methodik des Mietspiegels 2026 überwiegend mit Verweis auf Bundesvorgaben kommentiert. Das reicht nicht aus, um den erheblichen Einwänden von Mieter- sowie Vermieterverbänden gerecht zu werden. Ein qualifizierter Mietspiegel ist zentrale Rechtsgrundlage für Mietverhältnisse und muss für Vermieter, Mieter und Gerichte einfach anwendbar, nachvollziehbar und investitionsfreundlich sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie bewertet der Magistrat, dass trotz europaweiter Ausschreibung nur eine einzige Bewerbung einging? Sieht die Verwaltung darin ein Indiz, dass das aktuelle MsV-Modell für Institute und Marktteilnehmer zu starr bzw. zu kostspielig geworden ist? Welche Konsequenzen zieht sie daraus für künftige Verfahren? Wie viele Bewerber gab es bei den Mietspiegelausschreibungen bzw. Fortschreibungen 2022 und 2024? 2. Warum lehnt der Magistrat einen einfachen Praxistest mit Musterwohnungen (z.B. Westend, Bergen-Enkheim, Gallus) ab, der unmittelbar zeigen würde, wie sich die neue Methodik auf die ortsübliche Vergleichsmiete auswirkt und ob einzelne Stadtteile durch das Modell de facto abgewertet werden? 3. Wenn die neuen Wohnlagenkategorien angeblich keine "Abwertungen" darstellen: Wie erklärt der Magistrat dann, dass ehemals stabile Randbezirke (z.B. Seckbach, Bergen-Enkheim, Kalbach-Riedberg) rechnerisch niedrigere Lage-Zuschläge erhalten und Eigentümer dort sinkende Vergleichsmieten beobachten? 4. Wie bewertet der Magistrat die Einbindung der Wohnungswirtschaft und der Mieterschaft (Antwort auf Frage 6), wenn gerade die beteiligten Verbände (u.a. Haus & Grund Frankfurt, IHK Frankfurt, VdW Südwest, Interessenverband Mieterschutz, Mieter helfen Mietern e.V.) den Mietspiegel 2026 weiter ablehnen? Welche konkreten Einwände dieser Verbände wurden in der Mietspiegel-Kommission protokolliert, und wie wurde mit diesen Einwänden im weiteren Prozess umgegangen? 5. Mit welcher empirischen Methodik rechtfertigt der Magistrat die Reduktion von Zuschlägen für erhaltenswerte Altbaumerkmale (z.B. hohe Decken von 2,63 €/m² auf 0,21 €/m²)? Wie wird sichergestellt, dass technisch unveränderte, wertbeständige Substanz nicht allein durch Modellwechsel faktisch entwertet wird? 6. Wie soll eine statistische Validierung für Bürger und Gerichte nachvollziehbar sein, ohne dass überprüfbare Musterfälle vorliegen? 7. Der Magistrat führt einen stadtweiten Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete um 6,8% an. In welchen Stadtteilen oder klar abgegrenzten Teilräumen sind die Mieten im Mietspiegel 2026 besonders stark gestiegen, und in welchen Quartieren kam es im Gegenzug zu rechnerischen Korrekturen nach unten? Wo genau im Stadtgebiet entstehen die treibenden Effekte für den Gesamtschnitt? 8. Welche Belege hat der Magistrat dafür, dass die Abwertung äußerer Lagen nicht zu einem Investitionsstau bei privaten Kleinvermietern und WEGs führt, deren Sanierungs- und Modernisierungsentscheidungen direkt von der darstellbaren Vergleichsmiete abhängen? 9. Der Magistrat betont die hohe Prognosegüte (R²) des neuen Modells. Um die Aussagekraft für alle Stadtteile bewerten zu können, bitten wir um Offenlegung der zentralen Modellgüte-Kennzahlen (R², adjustiertes R²) separat für Innenstadt- und Außenstadtlagen. Nur so lässt sich prüfen, ob die Modellqualität in äußeren Lagen tatsächlich gleich hoch ist. 10. Zu Einsprüchen, Bußgeldverfahren und Diskrepanz zur behaupteten "Überhöhten-Quote": 1. Wie viele Einsprüche, Beschwerden oder Hinweise wegen angeblich überhöhter Mieten hat das Amt für Wohnungswesen seit 2022 erhalten? Wie viele davon mündeten in ein Bußgeldverfahren nach § 5 WiStrG, und in wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt? Bitte nennen Sie die Zahlen nach Jahren (2022-2026). 2. Wie viele gerichtliche Auseinandersetzungen (Widerspruchsbescheide, Klagen, Ordnungswidrigkeiten-Verfahren) im Zusammenhang mit Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG gab es in Frankfurt in den Jahren 2022 bis 2025? Bitte nennen Sie die Anzahl der Verfahren pro Jahr. 3. Das Amt für Wohnungswesen führt an, dass bei fast 50% der Mietverhältnisse bei Mietbeginn eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete vorlag. Wie erklärt der Magistrat die Diskrepanz zwischen dieser Quote und der sehr geringen Zahl an Bußgeldverfahren und Gerichtsprozessen? 4. Trifft es zu, dass die Auswertung: · ausschließlich Mieten bei Einzug (Vertragsbeginn) betrachtet, · auch Neubau und Erstbezug einschließt, · auf gemittelten Werten basiert, ohne die zulässige 10%-Überschreitung bei Neuvermietungen sowie Renovierungs- und Ausstattungszuschläge (z.B. Einbauküchen) hinreichend zu berücksichtigen, und · daher auch städtischen Gesellschaften und Genossenschaften "überhöhte" Neuvermietungen unterstellt? Falls ja: Wie wird methodisch sichergestellt, dass marktübliche und rechtlich zulässige Mieten nicht systematisch als "überhöht" erscheinen? Falls nein: Wie werden solche Zuschläge konkret behandelt? 5. Welche rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse (z.B. Nachweis der Ausnutzung eines geringen Angebots, Einzelfallprüfung, Spannenbetrachtung statt Mittelwert, 10%-Neuvermietungsquote, Ausstattungszuschläge) führen dazu, dass eine statistische "Schwellenüberschreitung" nicht automatisch einen Rechtsverstoß nach § 5 WiStrG darstellt? 11. Zur Plausibilität der "50%-Überhöhten-Quote" und Erklärung der Diskrepanz zur Rechtspraxis 1. Auf welcher statistischen Kennzahl (Mittelwert, Median, Spannenmitte) basieren die Angaben, dass fast 50% der Mietverhältnisse Mieten aufweisen, die bei mietbeginn 20-50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen, und ein Viertel sogar über 50%? Wurde der Durchschnitt (Mittelwert) zugrunde gelegt? 2. Wenn ein Mittelwert verwendet wurde: Wie berücksichtigt die Auswertung, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nach BGH-Rechtsprechung eine Spanne (in Frankfurt ca. ±19% um den Mittelwert) darstellt? Inwiefern relativiert dies die behauptete "Überhöhten-Quote"? 3. Haus & Grund hält die Quoten für unplausibel und verweist auf nur 17 Gerichtsverfahren 2022-2025. Wie erklärt der Magistrat diese Diskrepanz zwischen statistischem Modell und tatsächlicher Rechtspraxis? 4. Inwiefern fließen Neubau, Erstbezug sowie Renovierungs- und Ausstattungszuschläge (z.B. Einbauküchen) in die Quoten ein? Werden solche Zuschläge herausgerechnet oder pauschal ignoriert? 5. Die Zahlen unterstellen auch städtischen Gesellschaften und Genossenschaften "überhöhte" Neuvermietungen. Wie bewertet der Magistrat die Plausibilität dieser Ergebnisse, wenn im Mietspiegel zugleich anerkannt wird, dass öffentliche Eigentümer strukturell günstiger vermieten? Wie hoch ist der Anteil städtischer und genossenschaftlicher Fälle an der Stichprobe, und wie viele betreffen gedeckelte Bestandsanpassungen vs. echte Neuvermietungen? 6. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um in der öffentlichen Kommunikation klarzustellen, dass eine statistische "Schwellenüberschreitung" keinen massenhaften Rechtsbruch abbildet, sondern lediglich eine Preisverteilung auf Basis von Mittelwerten, die Neubau, Erstbezug, Renovierung und Ausstattung nicht hinreichend differenziert? 12. Medienberichten zufolge stammen viele Einsprüche gegen überhöhte Mieten beim Amt für Wohnungswesen von der Bundesagentur für Arbeit, nicht von Mietern selbst. Wie viele Einsprüche seit 2022 gingen von der Bundesagentur für Arbeit aus, wie viele von Mietern bzw. Mieterverbänden, und wie bewertet der Magistrat diese Zusammensetzung im Hinblick auf die Aussagekraft der Mietspiegel-Statistiken? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.06.2026, A 11 Bericht des Magistrats vom 04.09.2026, B 275 Versandpaket: 07.10.2026

  • Mietpreisbremse in Frankfurt: Transparenz bei Kontrollen, Datenaustausch und Kosten
    A
    30.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 30.09.2026, A 40 Betreff: Mietpreisbremse in Frankfurt: Transparenz bei Kontrollen, Datenaustausch und Kosten Die Hessische Landesregierung hat am 24. September 2026 den Entwurf einer neuen Mieterschutzverordnung vorgestellt. Danach soll die Mietpreisbremse in Frankfurt am Main fortgeführt und der Geltungsbereich der Regelungen auf insgesamt 71 Kommunen ausgeweitet werden. Mit der geplanten Fortführung der Mietpreisbremse stellt sich für Frankfurt am Main die Frage, wie mögliche Verstöße in der Praxis erkannt, erfasst und verfolgt werden. Von besonderem Interesse ist dabei, aus welchen Quellen die entsprechenden Hinweise stammen, ob und wie das Amt für Wohnungswesen Erkenntnisse aus dem Leistungsbezug nach dem SGB II nutzt und wie die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Frankfurt am Main sowie dem Jugend- und Sozialamt ausgestaltet ist. Darüber hinaus bedarf es der Klärung, auf welcher rechtlichen Grundlage ein möglicher Austausch von Sozialdaten erfolgt, ob die Herkunft der Meldungen und die Ergebnisse der Verfahren systematisch dokumentiert werden und welche finanziellen Auswirkungen erfolgreiche Verfahren auf die von der Stadt zu tragenden Kosten der Unterkunft haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Anzeigen und Hinweise wegen eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) sind beim Amt für Wohnungswesen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils eingegangen? 2. Wie verteilen sich diese Eingänge jeweils auf die Anzeigenden: · Mieterinnen und Mieter selbst, · Mieterorganisationen und Rechtsanwälte, · das Jobcenter Frankfurt am Main, · das Jugend- und Sozialamt einschließlich der Sozialrathäuser, · sonstige städtische Stellen, · eigene Recherche des Amtes (Mietenmonitor), · sonstige? Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent. 3. Dieselbe Aufschlüsselung wird für die Verfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und § 291 StGB erbeten. 4. Erfasst das Amt für Wohnungswesen die Herkunft der Eingänge systematisch? Falls nein: seit wann nicht, und ist beabsichtigt, eine solche Erfassung einzuführen? 5. Wie viele der in den Jahren 2022 bis 2025 eingegangenen Hinweise führten jeweils zu einer Prüfung durch das Amt für Wohnungswesen, zur Aufnahme eines förmlichen Verfahrens und zu einem abgeschlossenen Verfahren? 6. Wie viele der seit 2022 abgeschlossenen Verfahren führten zu einer tatsächlichen Rückzahlung oder Rückforderung zu viel gezahlter Miete beziehungsweise zu einer sonstigen rechtlich oder finanziell wirksamen Anpassung des Mietverhältnisses? 7. Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien beurteilt das Amt für Wohnungswesen, ob ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt, und wie wird sichergestellt, dass daraus abgeleitete Rückforderungen oder Anpassungen der Miethöhe rechtssicher und vor den zuständigen Gerichten belastbar sind? 8. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat zur Wirksamkeit des Mietenmonitors vor, insbesondere im Hinblick auf die Zahl der dadurch angestoßenen Prüfungen, Verfahren und erfolgreichen Abschlüsse? 9. Besteht zwischen dem Jobcenter Frankfurt am Main und dem Amt für Wohnungswesen eine Vereinbarung, Dienstanweisung, Arbeitshilfe oder sonstige Absprache über die Weitergabe von Mietverhältnissen mit auffälliger Miethöhe? Falls ja: Seit wann besteht sie, und wird sie der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt? 10. Findet zwischen dem Jobcenter Frankfurt am Main, dem Amt für Wohnungswesen und dem Jugend- und Sozialamt ein Austausch personenbezogener oder sozialer Daten im Zusammenhang mit auffälligen Miethöhen oder möglichen Verstößen gegen die Mietpreisbremse statt? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dieser, welche datenschutzrechtlichen Prüfungen und Beteiligungen haben stattgefunden und wie werden die betroffenen Personen über eine entsprechende Datenverarbeitung informiert? 11. In wie vielen Fällen hat umgekehrt das Amt für Wohnungswesen in den Jahren 2022 bis 2025 Daten beim Jobcenter oder beim Jugend- und Sozialamt angefordert? 12. Werden im Leistungsverfahren Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Frankfurter Mietspiegel um mehr als zehn beziehungsweise zwanzig Prozent übersteigen, systematisch oder IT-gestützt gekennzeichnet? Wenn ja, seit wann? 13. Wie hat sich die Stadt Frankfurt am Main in der Trägerversammlung des Jobcenters zu diesem Verfahren positioniert? Soweit dem Magistrat Angaben zum Jobcenter nicht unmittelbar vorliegen: Ist er bereit, sie in seiner Eigenschaft als Trägerin nach § 44b SGB II zu erheben und nachzuliefern? 14. In welcher Höhe haben sich aus abgeschlossenen Verfahren des Amtes für Wohnungswesen Minderungen der von der Stadt zu tragenden Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II ergeben? Werden solche Effekte überhaupt erfasst? 15. Wurde die Herkunftsstruktur der Meldungen bei der Darstellung der Frankfurter Verfahrenszahlen gegenüber Bundesgremien offengelegt? Falls nein: aus welchem Grund? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 07.10.2026

  • Bildung eines Sonderausschusses „Neubau Städtische Bühnen“ für die XX. Wahlperiode
    NR
    30.09.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2026, NR 73 Betreff: Bildung eines Sonderausschusses "Neubau Städtische Bühnen" für die XX. Wahlperiode Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung bildet mit Wirkung ab 06.11.2026 für die XX. Wahlperiode gemäß § 62 (1) HGO und § 10 (2) GO STVV einen Sonderausschuss, mit 21 Mitgliedern: Ausschuss Sitzungstermin Sitzungsbeginn Neubau Städtische Bühnen Dienstag 2 Wochen vor dem Plenum 18 Uhr 2. Die Zusammensetzung bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. 3. Der Ausschuss konstituiert sich zwischen den Stadtverordnetenversammlungen vom 05.11.2026 und 10.12.2026. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 07.10.2026

  • Zuwendungen transparent und nachvollziehbar gestalten – Mittelverwendung prüfen und Interessenkonflikte wirksam vermeiden
    NR
    30.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2026, NR 74 Betreff: Zuwendungen transparent und nachvollziehbar gestalten - Mittelverwendung prüfen und Interessenkonflikte wirksam vermeiden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt gemäß § 8 Abs. 5 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt am Main das Revisionsamt mit einer Sonderprüfung der in der Berichterstattung der Hessenschau vom 24. September 2026 dargestellten Zuwendungsvorgänge. Die Revisionsordnung erlaubt der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich, das Revisionsamt im Einzelfall mit Prüfungen zu beauftragen. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere: a. die im Haushalt 2024 vorgesehene und nach der Berichterstattung ausgezahlte Digitalisierungsförderung in Höhe von 10.000 Euro an die Indian Culture and Sports Association e.V. (ICSA) zur Einrichtung einer Koordinations-App, b. die für den Haushalt 2026 vorgesehenen weiteren 10.000 Euro zur Weiterentwicklung der Vereins-App der ICSA, insbesondere der Etatantrag E 299/2026, c. die im Jahr 2024 vorgesehene Förderung des Hindu Cultural Center e.V. in Höhe von 5.000 Euro für eine Anlage zur Übertragung von Veranstaltungen in Bild und Ton, d. weitere städtische Zuwendungen an die genannten Vereine im Zeitraum seit 2021, soweit dies zur Beurteilung der Fördervoraussetzungen, der Mittelverwendung oder möglicher Mehrfachförderungen erforderlich ist. 2. Das Revisionsamt soll insbesondere feststellen, · welche Stelle oder Person die jeweilige Förderung erstmals angeregt hat, · welche Angaben dem jeweiligen Etatantrag zugrunde lagen, · welche fachliche Prüfung vor Beschlussfassung und Auszahlung stattgefunden hat, · ob Förderfähigkeit und tatsächlicher Förderbedarf geprüft wurden, · welche Rechnungen, Aufträge, Verträge, Zahlungsnachweise und sonstigen Belege vorliegen, · welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden, · ob die geförderten Gegenstände oder Anwendungen vorhanden und bestimmungsgemäß nutzbar sind, · ob Verwendungsnachweise fristgerecht, vollständig und sachlich zutreffend vorgelegt wurden, · ob die Fördermittel vollständig und zweckentsprechend eingesetzt wurden, · ob haushalts-, zuwendungs-, vergabe- und sonstige einschlägige Vorschriften eingehalten wurden, · ob frühere städtische Förderungen bei späteren Förderentscheidungen berücksichtigt wurden, · und ob Rückforderungs-, Erstattungs- oder sonstige Ansprüche der Stadt bestehen. Dabei ist insbesondere aufzuklären, wie die im Etatantrag E 299/2026 enthaltene Darstellung zustande kam, wonach eine bereits bestehende App rege genutzt werde. Der öffentlich dokumentierte Etatantrag spricht von einer bereits bestehenden und genutzten Anwendung; gegenüber der Hessenschau erklärte der ICSA-Vorsitzende dagegen, die weitere Umsetzung sei zunächst zurückgestellt worden. 3. Die für 2026 vorgesehenen weiteren 10.000 Euro für die Indian Culture and Sports Association e.V. sollen nicht ausgezahlt werden, bevor · die Verwendung der Förderung aus dem Jahr 2024 geprüft, · der tatsächliche Stand des geförderten Digitalisierungsprojektes festgestellt, · der Bedarf für eine Anschlussförderung nachvollziehbar belegt · und die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen abschließend geprüft worden sind. Dies gilt, soweit keine bereits bestehenden zwingenden rechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. 4. Ergeben sich aus der Sonderprüfung Anhaltspunkte für eine nicht zweckentsprechende Verwendung städtischer Mittel, sind bestehende Rückforderungs-, Erstattungs- und Schadensersatzansprüche konsequent zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Ergeben sich konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Sachverhalte, sind diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Über die ergriffenen Maßnahmen ist der Haupt- und Finanzausschuss unter Beachtung bestehender Datenschutz-, Steuergeheimnis-, Geschäftsgeheimnis- und sonstiger Vertraulichkeitsvorschriften zu unterrichten. 5. Bei der Sonderprüfung darf nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, wer einen Etatantrag formal unterschrieben oder als Fraktion eingebracht hat. Soweit anhand von Akten, E-Mails, Vermerken und sonstigen Unterlagen nachvollziehbar, soll festgestellt werden, · von wem der Fördervorschlag ursprünglich stammt, · wer Kontakt zum Zuwendungsempfänger hergestellt hat, · wer die Förderung innerhalb eines politischen Gremiums oder einer Fraktion angeregt hat, · wer die Begründung und die für die Förderung maßgeblichen Tatsachen geliefert hat, · und wer die Förderung politisch oder administrativ weiterverfolgt hat. Eine spätere Übernahme eines Vorschlags durch eine oder mehrere Fraktionen darf die tatsächliche Entstehungsgeschichte einer Förderung nicht verdecken. 6. Förderinitiativen können nicht nur von Stadtverordneten ausgehen. Bei der Entwicklung des künftigen Kontrollsystems sind deshalb Förderinitiativen einzubeziehen, die ausgehen von · Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, · Fraktionen, · Mitgliedern des Magistrats einschließlich haupt- und ehrenamtlicher Stadträtinnen und Stadträte, · Mitgliedern der Ortsbeiräte, · Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, · Mitgliedern der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV), · Gruppen oder Listen innerhalb der KAV · sowie sonstigen kommunalpolitischen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Das ist insbesondere deshalb erforderlich, weil Ortsbeiräte zu wichtigen Angelegenheiten ihres Ortsbezirks - ausdrücklich auch zum Haushaltsentwurf - zu hören sind und ein Vorschlagsrecht besitzen. 7. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Vorschriften über den Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO bei allen kommunalen Entscheidungsprozessen konsequent zu beachten sind. § 25 HGO untersagt die beratende oder entscheidende Mitwirkung unter anderem dann, wenn die Entscheidung der handelnden Person oder einem Angehörigen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder wenn die Person in bestimmter Weise für die betroffene Organisation tätig ist. Die Vorschrift erfasst haupt- wie ehrenamtliche Tätigkeiten. Dies gilt damit insbesondere für · Stadtverordnete, · Mitglieder des Magistrats, · Mitglieder der Ortsbeiräte · und Mitglieder der KAV. Für Ortsbeiratsmitglieder und Mitglieder des Ausländerbeirats erklärt die HGO die §§ 24 bis 26 ausdrücklich für anwendbar. Mögliche Interessenkonflikte sind vor Beratung und Entscheidung offenzulegen. Über das Vorliegen eines gesetzlichen Widerstreits der Interessen entscheidet das hierfür zuständige Organ oder Hilfsorgan nach § 25 HGO. 8. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und dem Rechtsamt darzustellen, welche Anzeige-, Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten derzeit für die unterschiedlichen kommunalpolitischen Funktionsträger bestehen. Dabei ist ausdrücklich zu unterscheiden: · Stadtverordnete und Magistratsmitglieder: § 26a HGO gilt für beide Gruppen, weil Stadtverordnetenversammlung und Magistrat die beiden Organe der Gemeinde nach § 9 HGO sind. § 26a verpflichtet ihre Mitglieder zur jährlichen Anzeige einschlägiger Mitgliedschaften und Tätigkeiten. · Stadtverordnete: Die Frankfurter Geschäftsordnung geht über die gesetzliche Anzeige hinaus. Sie verlangt detaillierte Angaben unter anderem zu beruflichen Tätigkeiten sowie Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten, Vereinen und Stiftungen. Bestimmte Angaben müssen anschließend auf der Internetseite der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht werden. · Magistratsmitglieder: Sie unterliegen ebenfalls § 26a HGO. Die geltende veröffentlichte Geschäftsordnung des Magistrats enthält jedoch keine der Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Regelung. Die Magistratssitzungen selbst sind nicht öffentlich. · Ortsbeirats- und KAV-Mitglieder: Diese sind keine Mitglieder eines Gemeindeorgans nach § 9 HGO. §§ 82 Abs. 2 und 86 Abs. 6 HGO verweisen ausdrücklich auf §§ 24 bis 26 HGO, nicht jedoch auf § 26a HGO. Für sie besteht daher nicht dieselbe gesetzliche §-26a-Struktur wie für Mitglieder von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat. 9. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Rechtsamt ein Konzept für einen gremienübergreifenden Frankfurter Transparenzstandard vorzulegen. Ziel soll sein, dass für Mitglieder des Magistrats hinsichtlich der nach § 26a HGO anzuzeigenden Tätigkeiten mindestens ein mit der Veröffentlichungspraxis der Stadtverordnetenversammlung vergleichbares öffentliches Transparenzniveau hergestellt wird, soweit dem keine höherrangigen rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die bereits für Stadtverordnete praktizierte Veröffentlichung bestimmter beruflicher und organschaftlicher Tätigkeiten zeigt, dass eine strukturierte öffentliche Darstellung möglich ist. Für Ortsbeiräte und KAV soll geprüft werden, wie trotz der fehlenden unmittelbaren Anwendung des § 26a HGO durch Geschäftsordnungs-, Satzungs- oder sonstige rechtlich zulässige Regelungen ein vergleichbarer Transparenzstandard geschaffen werden kann. 10. Bei jeder haushaltswirksamen Initiative, durch die einem konkret benannten Verein, Verband, Unternehmen, einer Stiftung oder einer sonstigen externen Organisation eine städtische Zuwendung zugutekommen soll, ist künftig ein Interessenhinweis vorzusehen. Dieser soll unabhängig davon erforderlich sein, ob die Initiative von Stadtverordneten, Magistratsmitgliedern, Ortsbeiratsmitgliedern, KAV-Mitgliedern oder anderen kommunalpolitischen Stellen ausgeht. Anzugeben sind, soweit rechtlich zulässig und für die Förderentscheidung relevant, insbesondere · eigene Organ- oder Leitungsfunktionen beim Zuwendungsempfänger, · entgeltliche Tätigkeiten für den Zuwendungsempfänger, · wirtschaftliche Beteiligungen oder Geschäftsbeziehungen, · Vertretungsfunktionen, · sowie relevante Funktionen naher Angehöriger beim Zuwendungsempfänger. Die Verwaltung soll hierfür ein standardisiertes Formular entwickeln. 11. Unabhängig von der gesetzlichen Befangenheitsschwelle des § 25 HGO soll als zusätzlicher kommunaler Integritätsstandard gelten: Wer selbst oder über einen Angehörigen ein besonderes persönliches, wirtschaftliches, berufliches oder organschaftliches Näheverhältnis zu einem konkret vorgesehenen Zuwendungsempfänger besitzt, soll einen auf diesen Empfänger gerichteten Förder- oder Etatantrag nicht selbst federführend vorbereiten, formulieren, verhandeln oder in das politische Verfahren einbringen. Dies soll gleichermaßen gelten für · Stadtverordnete, · Magistratsmitglieder, · Ortsbeiratsmitglieder · und KAV-Mitglieder. Besteht ein solcher Bezug, soll a. dieser offengelegt werden, b. die weitere politische Bearbeitung durch eine nicht betroffene Person erfolgen, c. die Verwaltung den tatsächlichen Förderbedarf eigenständig überprüfen, d. und dokumentiert werden, von wem die ursprüngliche Förderinitiative ausgegangen ist. Soweit bereits ein Widerstreit der Interessen im Sinne des § 25 HGO vorliegt, gelten selbstverständlich die weitergehenden gesetzlichen Mitwirkungsverbote. Dieser zusätzliche Standard soll also nicht die gesetzlichen Befangenheitsregeln ersetzen oder eigenmächtig erweitern, sondern bereits unterhalb dieser Schwelle Transparenz herstellen und den Anschein sachfremder Einflussnahme vermeiden. 12. Bei individuell bestimmten Zuwendungen soll künftig aus der Förderakte hervorgehen, · wer die Zuwendung erstmals angeregt hat, · aus welchem politischen oder administrativen Bereich die Initiative stammt, · welche Tatsachen zur Begründung mitgeteilt wurden, · durch wen diese Angaben überprüft wurden, · wann der Zuwendungsempfänger erstmals Kontakt zur Stadt aufgenommen hat, · und ob ein Interessenhinweis abgegeben wurde. Bei aus Fraktionen kommenden Etatanträgen soll gegenüber der fördernden Verwaltungsstelle jedenfalls dokumentiert werden, welche natürliche oder organisatorische Stelle den konkreten Fördervorschlag initiiert hat, soweit dies rechtlich zulässig ist. 13. Bei individuell benannten externen Zuwendungsempfängern soll vor der ersten Auszahlung mindestens geprüft und dokumentiert werden: · Rechtsstatus des Empfängers, · Vertretungsberechtigung, · Satzungszweck, · tatsächliche Tätigkeit, · nachvollziehbare Projektbeschreibung, · konkreter Finanzierungsbedarf, · Kosten- und Finanzierungsplan, · weitere öffentliche Förderungen, · erforderliche Angebote, Aufträge oder Verträge, · Plausibilität des angegebenen Projekts, · sowie gegebenenfalls bestehende Interessenkonflikte. Eine Bewilligung durch die Stadtverordnetenversammlung ersetzt nicht die fachliche und zuwendungsrechtliche Prüfung vor Auszahlung. 14. Bei einer Folge- oder Anschlussförderung für dasselbe oder ein unmittelbar darauf aufbauendes Vorhaben darf grundsätzlich keine weitere Auszahlung erfolgen, bevor · die frühere Förderung abgerechnet, · der Verwendungsnachweis geprüft, · die tatsächliche Umsetzung festgestellt · und der Bedarf für die Anschlussmaßnahme plausibilisiert worden ist. Abweichungen sind schriftlich zu begründen und aktenkundig zu machen. 15. Das Revisionsamt wird gebeten, aus den Haushaltsjahren 2021 bis 2026 risikoorientiert eine Stichprobe weiterer individuell durch Etatanträge bestimmter Zuwendungen zu bilden. Besonders berücksichtigt werden sollen Fälle, · in denen die Förderung auf die Initiative einer einzelnen kommunalpolitisch tätigen Person zurückgeht, · in denen persönliche oder organisatorische Beziehungen zum Empfänger bestanden, · in denen innerhalb kurzer Zeit wiederholt Fördermittel gewährt wurden, · in denen der Förderzweck nur schwer nachprüfbar ist, · oder in denen Anschlussförderungen erfolgten, bevor die vorherige Förderung abschließend geprüft war. Die Prüfung dient ausdrücklich der Beurteilung des Systems und nicht der pauschalen Verdächtigung von Zuwendungsempfängern oder Mandatsträgern. 16. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie ein digitales und öffentlich zugängliches Frankfurter Zuwendungsregister eingeführt werden kann. Dieses soll - soweit rechtlich zulässig - insbesondere enthalten: · Zuwendungsempfänger, · Förderzweck, · beschlossene Fördersumme, · tatsächlich ausgezahlte Summe, · Haushaltsjahr, · zuständige Verwaltungsstelle, · Grundlage der Förderung, · Status des Verwendungsnachweises, · sowie bei politisch initiierten Einzelzuwendungen die Herkunft der Förderinitiative in geeigneter Form. Personenbezogene Angaben sind nur insoweit zu veröffentlichen, wie hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. 17. Der Magistrat soll der Stadtverordnetenversammlung künftig jährlich in einer zusammengefassten Übersicht berichten, a. welche individuell bestimmten Zuwendungen auf Etatanträgen beruhen, b. welche Beträge beschlossen und tatsächlich ausgezahlt wurden, c. welche Verwendungsnachweise noch ausstehen, d. welche Mittel nicht oder nicht vollständig verwendet wurden, e. welche Rückforderungen ausgesprochen wurden f. und welche Anschlussförderungen bewilligt wurden. 18. Der Magistrat wird gebeten, innerhalb von drei Monaten über die Umsetzung der Punkte 8 bis 17 zu berichten und erforderliche Änderungen von Geschäftsordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Förderverfahren vorzuschlagen. Das Revisionsamt berichtet über die Sonderprüfung nach den für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften. Begründung: Die Hessenschau berichtete am 24. September 2026 über mehrere Frankfurter Fördervorgänge, die Fragen nach der Prüfung von Etatanträgen, der Mittelverwendung und dem Umgang mit Interessenbeziehungen aufwerfen. Demnach wurden im Jahr 2024 10.000 Euro für eine Digitalisierungsförderung an die Indian Culture and Sports Association e.V. ausgezahlt. Im Vorstand dieses Vereins sitzen nach der Berichterstattung unter anderem der Vater und ein Bruder des damaligen Stadtverordneten Rahul Kumar. Kumar habe den Fördervorschlag nach Angaben der SPD-Fraktion in deren interne Vorberatungen eingebracht. Für den Haushalt 2026 wurde eine weitere Förderung über 10.000 Euro für die "Weiterentwicklung der Vereinsapp" beantragt. Der öffentlich dokumentierte Etatantrag E 299/2026 begründet die Anschlussförderung damit, dass die bereits bestehende Anwendung von Vereinsmitgliedern rege genutzt werde. Gegenüber der Hessenschau erklärte der Vereinsvorsitzende dagegen, die weitere Umsetzung des Digitalprojekts sei zunächst zurückgestellt worden. Dieser Widerspruch bedarf einer unabhängigen Prüfung. Die Hessenschau berichtet außerdem über eine von Kumar angestoßene Förderung des Hindu Cultural Center aus dem Jahr 2024 über 5.000 Euro für eine Anlage zur Übertragung von Veranstaltungen in Bild und Ton. Auch hier ist zu prüfen, ob die vorgesehene Technik angeschafft, bezahlt und entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurde. Diese Berichterstattung beweist für sich genommen weder eine zweckwidrige Verwendung öffentlicher Mittel noch einen Verstoß gegen § 25 HGO. Sie zeigt aber einen konkreten Kontrollbedarf. Zugleich macht der Fall ein strukturelles Problem sichtbar. Eine Zuwendung kann politisch bereits lange vorbereitet sein, bevor sie als förmlicher Etatantrag erscheint. Derjenige, der die Förderung tatsächlich angeregt hat, muss mit dem formalen Antragsteller nicht identisch sein. Förderimpulse können zudem nicht nur aus der Stadtverordnetenversammlung kommen, sondern ebenso aus Magistrat, Ortsbeiräten oder KAV. Die bestehenden Transparenzregeln sind dabei unterschiedlich. § 26a HGO gilt für die Mitglieder der beiden Gemeindeorgane - Stadtverordnetenversammlung und Magistrat. Frankfurt hat für seine Stadtverordneten darüber hinaus eine konkrete Veröffentlichungspflicht geschaffen: Bestimmte nach der Geschäftsordnung anzuzeigende berufliche und organschaftliche Tätigkeiten werden im Internet veröffentlicht. Eine entsprechende öffentliche Veröffentlichung ist in der derzeit veröffentlichten Geschäftsordnung des Magistrats nicht vorgesehen. Magistratsmitglieder unterliegen damit zwar der gesetzlichen Anzeigepflicht des § 26a HGO, jedoch nicht demselben Frankfurter Veröffentlichungsregime wie die Stadtverordneten. Bei Ortsbeiräten und der KAV ist die Lücke noch grundsätzlicher. Die Mitglieder sind ehrenamtlich Tätige im Sinne der §§ 24 bis 26 HGO und unterliegen damit insbesondere dem Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO. § 26a HGO wird in §§ 82 Abs. 2 und 86 Abs. 6 HGO dagegen gerade nicht genannt. Für den Schutz öffentlicher Mittel kann es jedoch nicht davon abhängen, aus welchem kommunalpolitischen Gremium eine Förderinitiative stammt. Frankfurt benötigt deshalb neben der nachträglichen Prüfung einen einheitlichen präventiven Standard: Interessen offenlegen - Förderinitiative nachvollziehbar machen - Bedarf unabhängig prüfen - frühere Förderung kontrollieren - erst danach auszahlen. So werden Zuwendungsempfänger ebenso geschützt wie Mandatsträger und kommunalpolitische Gremien. Zugleich wird verhindert, dass persönliche oder organisatorische Nähebeziehungen erst nach einer Auszahlung öffentlich sichtbar werden oder eine ursprünglich personenbezogene Förderinitiative hinter einem später gemeinsam eingebrachten Etatantrag nicht mehr nachvollziehbar ist. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Ältestenausschuss Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 74 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 74 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

  • Klare Richtlinien für die Verwendung investiver Mittel der Ortsbeiräte
    NR
    30.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2026, NR 75 Betreff: Klare Richtlinien für die Verwendung investiver Mittel der Ortsbeiräte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. verbindliche Richtlinien zur Verwendung der den Ortsbeiräten zugeordneten investiven Mittel zu erarbeiten und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen; 2. in diesen Richtlinien nachvollziehbar darzustellen, a. welche Arten von Maßnahmen aus den investiven Mitteln der Ortsbeiräte finanziert werden können, b. welche sachlichen, zeitliche oder sonstige Voraussetzungen und Grenzen für eine Finanzierung gelten, c. welche Fachämter bei welchen Arten von Maßnahmen, für die Prüfung und Umsetzung zuständig sind und d. wie das Antrags-, Prüf- und Umsetzungsverfahren konkret abläuft; 3. den Richtlinien eine beispielhafte, nicht abschließende Übersicht geeigneter investiver Maßnahmen beizufügen. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Stadtbild, öffentlicher Raum, Barrierefreiheit, Begrünung, Aufenthaltsqualität, Verkehrsinfrastruktur sowie Ausstattung von Einrichtungen im Ortsbezirk berücksichtigt werden; 4. den Ortsbeiräten einen digitalen Zugang zu verschaffen, der ihnen jederzeit eine aktuelle Übersicht über die jeweils vorhandenen investiven Mittel sowie deren Bindungen und Verwendungszwecke erlaubt; 5. sicherzustellen, dass Anträge der Ortsbeiräte auf Verwendung investiver Mittel innerhalb einer angemessenen Frist fachlich geprüft werden und die Ortsbeiräte eine nachvollziehbare schriftliche Begründung erhalten, sofern eine Maßnahme nicht umgesetzt werden kann; 6. dem Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeiräten über das Ergebnis und den vorgesehenen Zeitplan zu berichten. 7. bis zum Vorliegen dieser Richtlinien von einer Erhöhung des Ortsbeiratsbudgets auf 1 Euro pro Einwohner abzusehen. Begründung: Nach den derzeitigen Regelungen werden Mittel, die innerhalb von 2 Jahren vom Ortsbeirat nicht ausgegeben wurden, in das investive Budget des Gremiums überführt. Dadurch haben sich in den Ortsbeiräten erhebliche Mittel angesammelt, die grundsätzlich für dauerhafte Verbesserungen vor Ort eingesetzt werden könnten, wobei jedoch erhebliche Unsicherheit darüber besteht, für welche konkreten Maßnahmen diese Mittel tatsächlich verwendet werden dürfen. Nachfragen bei den zuständigen Fachämtern sind für alle Beteiligte sehr zeitaufwendig, werden vielfach nur im Einzelfall und ohne einheitlich erkennbare Kriterien beantwortet. Für die Ortsbeiräte ist daher nur schwer absehbar, welche Vorhaben zulässig, finanzierbar und praktisch umsetzbar sind. Dies erschwert eine verlässliche Beratung und führt dazu, dass vorhandene Mittel trotz bestehender Bedarfe nicht oder nur sehr langsam eingesetzt werden können. Nach den im Ortsbeirat 3 vorgetragenen Informationen beläuft sich das Volumen der ortsbeiratsübergreifend angesammelten investiven Mittel auf rund zwei Millionen Euro. Gerade angesichts einer solchen Größenordnung ist es erforderlich, den Ortsbeiräten klare und einheitliche Orientierung zu geben. Die beantragten Richtlinien sollen nicht zu einer Einschränkung der Entscheidungsmöglichkeiten der Ortsbeiräte führen. Sie sollen vielmehr Transparenz schaffen, die Beratung erleichtern, unnötige Abstimmungsschleifen vermeiden und sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen im jeweiligen Gremium zügig geprüft und umgesetzt werden können. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 75 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 75 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

  • Kinder im Zentrum Gallus e. V. – Zukunftsperspektiven für das Mehrgenerationenhaus im Gallus
    NR
    30.09.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2026, NR 76 Betreff: Kinder im Zentrum Gallus e. V. - Zukunftsperspektiven für das Mehrgenerationenhaus im Gallus Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit der Instone Real Estate Group SE eine Kaufoption für die Stadt Frankfurt oder eine stadtnahe Gesellschaft zu marktüblichen Preisen zu verhandeln und damit den langfristigen Verbleib des Mehrgenerationenhauses (MGH) am etablierten Standort zu ermöglichen, 2. die Verhandlungen mit der Instone Real Estate Group SE über eine befristete Verlängerung des Mietvertrages in der Liegenschaft Idsteiner Straße 91 zu wirtschaftlich vertretbaren und haushalterisch darstellbaren Konditionen abzuschließen, um die sozialen Angebote des "Kinder im Zentrum Gallus e.V." am Standort zu erhalten, 3. parallel zu prüfen und zu berichten, ob langfristig auf dem städtischen Gelände "Teves West" an der Rebstöcker Straße - neben den bestehenden Nutzungen, die zu sichern sind - oder auf dem städtischen Gelände auf dem ehemaligen FAZ-Areal Platz für die Ansiedlung des MGH ist bzw. geschaffen werden könnte. Bei der Planung einer möglichen Verlagerung werden die derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer des Mehrgenerationenhauses mit einbezogen. Ziel sollte sein, dass seine Angebote auch am neuen Standort weiterhin gut erreichbar und in möglichst vergleichbarem Umfang nutzbar bleiben. Begründung: Der "Kinder im Zentrum Gallus e.V." wirkt seit 1975 als wichtiger Träger für außerschulische Bildung und gesellschaftliche Teilhabe im Gallus. Seit 2007 betreibt er das Mehrgenerationenhaus (MGH) in dem historischen Gebäude von Radio Braun in der Idsteiner Straße 91. Das MGH ist inzwischen Hessens größtes Mehrgenerationenhaus. Täglich kommen über 600 Menschen ins Haus, 130 Kinder werden in der Musik-Kita betreut, rund 200 Familien erhalten Unterstützung in Erziehungshilfen, im Familienzentrum und bei der Versorgung mit Lebensmitteln, etwa 300 Menschen nutzen Bildungsangebote, 39 Vereine und Initiativen sind hier aktiv. Für viele ist es der einzige konsumfreie Ort der Begegnung im Quartier. 2019 verkaufte ein privater Eigentümer die Liegenschaft an Instone Real Estate. Im gleichen Jahr begannen Gespräche mit Bildungsdezernat, Sozialdezernat und Planungsdezernat über einen langfristigen Verbleib des Vereins am Standort. Mehrere Optionen wurden seitdem diskutiert. Ein Wegfallen der umfassenden Angebote ist in keinem Fall im Sinne des Stadtteils und muss verhindert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.09.2026, NR 65 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 65 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); Linke und AfD (= Votum im Plenum); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (NR 65 = Annahme)

  • Förderung der „Indian Culture and Sports Association e. V.“ auf den Prüfstand
    A
    29.09.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 29.09.2026, A 38 Betreff: Förderung der "Indian Culture and Sports Association e. V." auf den Prüfstand Mit Etatantrag E 188 der damaligen Koalition aus GRÜNEN, SPD, FDP und Volt vom 6. Juni 2024 wurden einmalig 10.000 Euro als "Digitalisierungsförderung" für die Indian Culture and Sports Association e. V. (ICSA) in den städtischen Haushalt eingestellt. Laut Antragsbegründung plante der Verein, in seiner Sportabteilung eine Koordinations-App zu etablieren, um Trainingseinheiten besser zu steuern. Laut Presseberichten hat die Stadt diesen Zuschuss ausgezahlt. Zugleich ist öffentlich bekannt geworden, dass die ICSA zum Zeitpunkt der Berichterstattung weder nachweisbare Sportangebote noch Training, Spielbetrieb, Geschäftsräume oder eine Website unterhielt. Der Vereinsvorsitzende Kishan Agarwal erklärte, die beschriebene Infrastruktur werde man "mit der Zeit" aufbauen; die weitere Umsetzung sei wegen Verzögerungen beim geplanten Cricket-Platz in Frankfurt-Griesheim zurückgestellt worden. Eine existierende App hat er dabei nicht bestätigt. Gleichwohl wurde mit Etatantrag E 299 der Koalition aus GRÜNEN, SPD und Volt vom 26. Januar 2026 eine weitere einmalige Zuwendung von 10.000 Euro an dieselbe Vereinigung "zur Weiterentwicklung der Vereins-App" in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. In der Begründung heißt es, die App werde von den Vereinsmitgliedern "sehr rege genutzt". Die Auszahlung dieser Mittel steht derzeit noch aus, da die Genehmigung des Haushalts 2026 durch das Hessische Innenministerium aussteht. Beide Anträge hat der damalige Stadtverordnete Rahul Kumar (SPD) nach Angaben der SPD-Fraktion in deren interne Vorberatungen eingebracht. Die Fraktion hat sich nach eigener Darstellung auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen. Im Vorstand der ICSA saßen zum Zeitpunkt der fraglichen Vorgänge laut Presseberichten der Vater und der Bruder Kumars. Ob der Stadtverordnete Kumar einen möglichen Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO angezeigt hat, ist öffentlich nicht bekannt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: I. Fördermittel aus Etatantrag E 188 vom 06.06.2024 1.) Zu welchem Termin und an welche juristische Person (genaue Bezeichnung, Registergericht, VR-Nummer, Anschrift, gesetzliche Vertretung) wurden die mit Etatantrag E 188 vom 06.06.2024 beschlossenen Mittel ausgezahlt? 2.) Unter welchem Zuwendungsbescheid und mit welchen Auflagen ist diese Auszahlung erfolgt? 3.) Welche Unterlagen wurden seitens der städtischen Verwaltung vor Bewilligung bzw. Auszahlung dieser Fördersumme geprüft (Satzung, Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeitsbescheid, Mitgliederzahl, Tätigkeitsberichte, Kostenvoranschlag/Angebot zur App, Finanzierungsplan, Vertretungsnachweis)? 4.) War der städtischen Verwaltung bei Bewilligung bzw. Auszahlung der Fördermittel bekannt, dass sowohl der Vater als auch der Bruder des damaligen Stadtverordneten Rahul Kumar (SPD) zu diesem Zeitpunkt dem ICSA-Vorstand angehörten? 5.) Welches städtische Amt war fachlich zuständig und durch wen wurde intern die Förderfähigkeit der ICSA bejaht? 6.) Liegt ein vollständiger, fristgerechter Verwendungsnachweis für diese Fördermittel vor? Falls nein: welche Frist wurde gesetzt, welche Mahnungen erfolgten, welche Konsequenzen sind vorgesehen? 7.) Wurde die im Antrag beschriebene Koordinations-App tatsächlich entwickelt und in Betrieb genommen? Falls ja: Wann, durch wen, zu welchen Kosten, und welche Nachweise (Vertrag, Rechnung, Abnahme, Nutzerzahlen) liegen vor? 8.) Welche konkreten Prüfungen der Mittelverwendung hat die Verwaltung nach Auszahlung vorgenommen? 9.) Sieht der Magistrat Anhaltspunkte für einen Rückforderungsanspruch nach den städtischen Zuwendungsrichtlinien? Wenn ja: in welcher Höhe und in welchem Verfahrensstand befindet sich dieser? 10.) Wurde der Vorgang nach erfolgter Presseberichterstattung bereits dem Revisions- und/oder dem Rechtsamt vorgelegt? Falls ja: wie ist hier der Verfahrensstand? II. Fördermittel aus Etatantrag E 299 vom 26.01.2026 1.) Welchen aktuellen Verfahrensstand hat der Etatantrag E 299 "Weiterentwicklung Vereinsapp - Indian Culture and Sports Association e. V.", über den weitere 10.000 EUR Fördermittel an diesen Verein ausgezahlt werden sollen? 2.) Auf welcher tatsächlichen Grundlage steht die Antragsbegründung, die App werde "von den Vereinsmitgliedern sehr rege genutzt", obwohl der Vereinsvorsitzende nach Presseberichten erklärt hat, die App existiere noch nicht? 3.) Wird der Magistrat die Auszahlung dieser Fördermittel aussetzen, bis a) der Verwendungsnachweis 2024 vollständig geprüft, b) die Existenz und Nutzung der App nachgewiesen und c) eine mögliche Rückforderung der 2024 erfolgten Zuwendung entschieden ist? 4.) Welche rechtlichen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, einen bereits beschlossenen, aber noch nicht ausbezahlten Etatantrag nicht auszuführen oder der Stadtverordnetenversammlung eine Aufhebung bzw. Sperre vorzuschlagen? 5.) Wurde dieser Vorgang nach erfolgter Presseberichterstattung bereits dem Revisions- und/oder dem Rechtsamt vorgelegt? Falls ja: wie ist hier der Verfahrensstand? III. Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO 1.) Hat der Stadtverordnete Rahul Kumar (SPD) an der Beratung oder Abstimmung über die Etatanträge E 188 / 2024 und/oder E 299 / 2026 in der Stadtverordnetenversammlung teilgenommen? 2.) Liegt zu diesen Beratungen bzw. Abstimmungen eine Mitteilung des Stadtverordneten Rahul Kumar (SPD) nach § 25 Abs. 4 HGO an die jeweilige Vorsitzende bzw. den jeweiligen Vorsitzenden vor, dass ein Widerstreit der Interessen vorliegen könnte? Falls ja: wann und mit welchem Inhalt? Falls nein: Ist dem Magistrat bekannt, warum eine solche Anzeige unterblieben ist? 3.) Wie bewertet der Magistrat - ggf. nach Beteiligung des Rechtsamts - die Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 HGO, insbesondere Nr. 1 (unmittelbarer Vor- oder Nachteil), Nr. 2 (Angehörige) und Nr. 6 (Tätigwerden in anderer als öffentlicher Eigenschaft) im Hinblick auf die Tatsache, dass ein Stadtverordneter Zuschüsse an einen Verein anstößt, in dessen Vorstand nahe Angehörige sitzen? 4.) Wie bewertet der Magistrat die beiden vorliegenden Fälle im Hinblick auf das Urteil des Hess. VGH (Urteil vom 28.11.2013; Az. 8 A 865/12), nach dem auch derjenige als in einem Interessenwiderstreit befindlich gilt, der ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat? 5.) Welche Rechtsfolgen sieht der Magistrat aufgrund der - sowohl im Falle des Etatantrags E188 / 2024 und E299 / 2026 durch den Stadtverordneten Rahul Kumar (SPD) offensichtlich unterbliebenen Anzeigen nach § 25 Abs. 4 HGO - einschließlich der Unwirksamkeitsregel des § 25 Abs. 6 HGO - für diese beiden Haushaltsbeschlüsse? Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 188 Etatantrag vom 26.01.2026, E 299 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 30.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 38 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt gegen FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

  • Am Zebrastreifen des Übergangs Wächtersbacher Straße / Kaufland eine parallele Radfurt für Fahrradfahrer zur Birsteiner Straße einrichten
    OFOB 11
    29.09.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 103/11 Betreff: Am Zebrastreifen des Übergangs Wächtersbacher Straße / Kaufland eine parallele Radfurt für Fahrradfahrer zur Birsteiner Straße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) am Übergang Wächtersbacher Straße/Kaufland eine parallel geführte, markierte Radfurt einzurichten, sodass der Radweg in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Bushaltestelle Lauterbacher Straße sicher über die Fahrbahn weitergeführt wird und Anschluss an den Radweg von der Wächtersbacher Straße in Richtung Birsteiner Straße besteht. Der Magistrat wird zudem gebeten, dabei die Vorrangregelung für den Radverkehr eindeutig zu regeln und beschildern bzw. deutlich zu markieren. Begründung: In Höhe der Bushaltestelle Lauterbacher Straße endet der Radweg in Fahrtrichtung stadtauswärts unmittelbar vor dem Zebrastreifen. Eine durchgehende Radverbindung zum Radweg von der Wächtersbacher Straße in Richtung Birsteiner Straße fehlt damit. Radfahrende stehen an dieser Stelle vor der Frage, wie sie die Fahrbahn sicher queren sollen. Rechtslage: Der besondere Vorrang an einem Fußgängerüberweg nach § 26 StVO gilt für Fußgänger:innen. Wer mit dem Fahrrad fährt, ist im Sinne der StVO kein Fußgängerr:in und hat am Zebrastreifen daher keinen Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr. Diesen Vorrang haben Radfahrende nur, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben. Das ist vielen Radfahrenden nicht bekannt. Ebenso rechnen Kraftfahrende häufig nicht damit, dass ein Radfahrer den Zebrastreifen befährt. Folge: Aus dieser Diskrepanz zwischen dem, was Radfahrende annehmen, und dem, was rechtlich gilt, entstehen gefährliche Situationen: Radfahrende fahren im Vertrauen auf einen Vorrang über den Zebrastreifen, den sie nicht haben, und Kraftfahrende halten nicht an oder werden überrascht. Lösung: Eine parallel zum Zebrastreifen markierte Radfurt führt den Radverkehr geordnet über die Fahrbahn, macht die Querungsstelle für alle Verkehrsteilnehmenden erkennbar und ermöglicht eine eindeutige Vorrangregelung. Zugleich wird die Lücke im Radwegenetz geschlossen. Copyright (c) 2012-2025 Apple Inc. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Kurzfristige Hitzeschutzmaßnahmen für das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium
    OFOB 4
    29.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 105/4 Betreff: Kurzfristige Hitzeschutzmaßnahmen für das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche kurzfristig umsetzbaren Hitzeschutzmaßnahmen die Schulgemeinschaft des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren bis zum Sommer 2027 eigeninitiativ ergreifen kann. Dabei sollen insbesondere niedrigschwellige Maßnahmen geprüft werden, beispielsweise die Beschaffung von Ventilatoren mit finanzieller Unterstützung des Fördervereins, die Entsiegelung von Flächen auf dem Schulhof im Rahmen eines Projekts mit dem Verein Umweltlernen oder das Installieren einer Vernebelungsanlage zur Kühlung auf dem Pausenhof finanziert durch den Förderverein. Begründung: Wie viele andere Schulen ist auch das Heinrich-von Gagern Gymnasium nicht ausreichend auf ausgeprägte Hitzeperioden vorbereitet. Da in diesem Jahr etwa jede zweite Frankfurter Schule eine Hitzebelastung gemeldet hat und bislang kein stadtweites Hitzeschutzkonzept für Schulen vorliegt, ist derzeit nicht absehbar, wann langfristige Maßnahmen an der Schule umgesetzt werden können. Zugleich besteht bei Schulleitung, Schülerschaft und Eltern ein großes Interesse kurzfristig selbst aktiv zu werden und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Deshalb soll geklärt werden, welche Vorhaben bis zum Sommer 2027 realisierbar sind und welche Unterstützung oder Abstimmung seitens der Stadt dafür erforderlich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Die Stadt Frankfurt hat einen eigenen städtischen Abschleppdienst einzurichten
    OFOB 11
    29.09.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 107/11 Betreff: Die Stadt Frankfurt hat einen eigenen städtischen Abschleppdienst einzurichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Einen eigenen städtischen Abschleppdienst einzurichten und 2. bis zu dessen Einrichtung einen externen Abschleppdienst zu beauftragen, der mehrmals wöchentlich in den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach an noch durch den Ortsbeirat zu benennenden Brennpunkten Fahrzeuge abschleppt. Begründung: Damit in Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in den übrigen Stadtteilen wirksam gegen Verkehrsverstöße vorgegangen werden kann, braucht die Stadtpolizei verlässliche Unterstützung. Ein eigener städtischer Abschleppdienst stellt sicher, dass falsch geparkte Fahrzeuge und Altfahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. Die Städtische Verkehrspolizei ist personell unterbesetzt und kann ihre Aufgaben nicht in ausreichendem Umfang wahrnehmen. Zudem bestehen häufig Unsicherheiten, ob und in welchem Umfang die Verkehrspolizei Abschleppdienste beauftragen kann. Hinzu kommt, dass die Verwarngelder für Falschparken in Deutschland zu niedrig sind, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, um abschreckend zu wirken. Deshalb muss regelmäßig und konsequent abgeschleppt werden, auch die abgemeldeten Fahrzeuge, die Parkplätze, die in allen Stadtteilen rar sein, "besetzen". Bis ein städtischer Abschleppdienst aufgebaut ist, soll ein externer Abschleppdienst die Städtische Verkehrspolizei übergangsweise entlasten. Der externe Abschleppdienst soll die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach regelmäßig abfahren und die Abschlepparbeiten übernehmen. Nur so lässt sich dauerhaftem Falschparken und das "Besetzen" von Parkraum in diesen Stadtteilen wirksam begegnen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Unterholzbeseitigung im Riederwald durch Ziegenbeweidung zum Schutz der Wohngebäude durch Minimierung der Waldbrandgefahr
    OFOB 11
    29.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 109/11 Betreff: Unterholzbeseitigung im Riederwald durch Ziegenbeweidung zum Schutz der Wohngebäude durch Minimierung der Waldbrandgefahr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Brandgefahr im Riederwald ausgehend von trockenem Unterholz durch die Beweidung durch Ziegen oder anderer Maßnahmen zu veranlassen. Begründung: Die Wohngebäudebestand reicht im Stadtteil Riederwald (Raiffeisenstraße und Motzstraße) bis an den Waldrand. Anwohner und Anwohnerinnen sind mit ihrer Sorge, dass ein eventueller Waldbrand ihre Wohnungen in Mitleidenschaft ziehen könnte, an den OBR herangetreten, mit der Bitte, eine Unterholzbeseitigung zu veranlassen, da Unterholz als Brandbeschleuniger fungiert. Angesichts dessen, dass die Sommer in unserer Stadt immer heißer und trockener werden, ist eine entsprechende Waldpflege dringend angezeigt. Ziegen eignen sich besonders für diese Maßnahme, da sie große Mengen (verholzter) Biomasse verdauen können. Darüber hinaus haben sie gegenüber schweren Maschinen den Vorteil, durch ihr geringes Gewicht einer unerwünschten Verdichtung des Waldbodens entgegenzuwirken. Der Magistrat kann auch anderen Maßnahmen ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Freiligrathschule und Schule am Mainbogen dringend entlasten! - Bauliche Anpassung für geeignete Bildungs und Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume
    OFOB 11
    29.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 111/11 Betreff: Freiligrathschule und Schule am Mainbogen dringend entlasten! - Bauliche Anpassung für geeignete Bildungs- und Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu Schul- und Aufenthaltsräumen für die Freiligrathschule. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Freiligrathschule kurzfristig auf ihre Eignung zur Nutzung als Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume zu prüfen und - sofern die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen - den Umbau zeitnah umzusetzen. Dabei ist zu prüfen, ob für die Maßnahme Mittel aus dem Startchancen-Programm eingesetzt werden können. Dem Ortsbeirat ist über das Ergebnis der Prüfung sowie den vorgesehenen Zeitplan zu berichten. Begründung: Begründung: 1. Es besteht nachweisbarer Raumbedarf an Freiligrathschule und Schule am Mainbogen. Der Erweiterungsbau der Freiligrathschule und der Schule am Mainbogen wird von der Schulgemeinde seit Jahren erwartet. Der eklatante Raumbedarf an beiden Schulen ist seit langem bekannt. Insbesondere zusätzliche Klassenräume sowie weitere pädagogisch nutzbare Flächen werden dringend benötigt, um den Anforderungen eines modernen Schulbetriebs in beiden Schulen gerecht zu werden. 2. Der Ganztagsanspruch verschärft den Flächenbedarf insbesondere an der Grundschule. Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsanspruchs fehlen der Freiligrathschule zusätzliche Gruppen- und Besprechungsräume, Musik- und Werkräume sowie geeignete Arbeitsplätze für das Personal in Schule und Nachmittagsbetreuung. Weniger als fünf Lehrerarbeitsplätze für ein Kollegium mit knapp 50 Personen sind vorhanden. Ein Konferenzraum steht nicht zur Verfügung. 3. Die ehemalige Hausmeisterwohnung stellt eine konkret vorhandene Fläche dar, deren schulische Nutzung geprüft werden kann. Zur Schaffung flexibler Raumstrukturen, die sowohl für den Vormittagsunterricht als auch für die Nachmittagsbetreuung nutzbar sind, ist die bauliche Anpassung der ehemaligen Hausmeisterwohnung bestens geeignet. Dies würde zu erheblichen Entlastungen führen, zumal die Vorbereitungsmaßnahmen für den Umbau der Liegenschaft in Schul- und Aufenthaltsräume besonders effizient und mit möglichst geringen Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs durchgeführt werden könnten. 4. Der besondere Unterstützungsbedarf des Stadtteils unterstreicht die Priorität. Die besondere Dringlichkeit wird zusätzlich durch das Frankfurter Sozialmonitoring 2024 unterstrichen. Fechenheim-Süd liegt auf Rang 113 von 114 Stadtbezirken (MONITORING 2024 ZUR SOZIALEN SEGREGATION UND BENACHTEILIGUNG IN FRANKFURT AM MAIN. TEIL 1. AUFLAGE 2 - file://Downloads/Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung - Teil 1-1.pdf). Ein Beispiel hierfür ist die Kinderarmut: Während im Frankfurter Durchschnitt 16,7 % der unter 15-Jährigen Sozialgeld beziehen, sind es in Fechenheim-Süd 30,7 %. Gerade in einem Stadtteil mit ausgeprägten sozialen Belastungslagen kommt einer leistungsfähigen schulischen Infrastruktur besondere Bedeutung zu. Die Stadt Frankfurt hat zwar Maßnahmen erlassen, die diesen Raum Bedarf abfedern sollen, z.B. durch die Zurverfügungstellung der neuen Holzmodulanlage an der Schule Am Mainbogen zur Optimierung von Betreuungs- und Multifunktionsräumen oder die Mensa. Die Bilanz in der Realität ist allerdings ernüchternd. Hunderte von Kinder im Grundschul- und Jugendalter müssen sich den engen Raum und die äußerst knappen Ressourcen teilen. Nicht nur während der Essenszeiten führt dies zu massiven Engpässen. Die Maßnahmen der Stadt Frankfurt entlasten die Umstände zwar notdürftig, dies entspricht aber nicht einer modernen, langfristigen und bedarfsgerechten Förderung der Schülerinnen und Schüler, gerade solchen mit erhöhten Betreuungsbedarf. Zudem kann ein pädagogisches Mittagessen, das gerade für Kinder in einem benachteiligten Stadtteil während ihrer Grundschulzeit von enormer Bedeutung ist, nicht durchgeführt werden. Eine Mensa, die für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I konzipiert ist, ist dafür nicht geeignet. Die neu aufgestellte, zweigeschossige Holzmodulanlage (mit insgesamt 20 Klassenräumen) ist explizit so konzipiert, dass Teilflächen von der Freiligrathschule genutzt werden können, um dortige Raumengpässe abzufedern. Hier wird allerdings der zusätzlichen Raumbedarf der Schule Am Mainbogen selbst, schlicht vergessen. Der Realität Fechenheims entsprechend darf der dringend benötigte Ausbau schulischer Infrastruktur nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Die Schulen brauchen Räumlichkeiten, die einen optimalen Schulbetrieb für beide Schulen zeitgleich ermöglichen. Gerade vor dem Hintergrund, dass beide Schulen am Start Chancen-Programm teilnehmen, ist zudem zu prüfen, ob für die erforderlichen baulichen Anpassungen Mittel aus Säule I des Programms eingesetzt werden können. Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und Eltern der Freiligrathschule sowie der Schule Am Mainbogen haben ein berechtigtes Interesse daran über eine geeignete räumliche Infrastruktur für eine positive Lern-Atmosphäre zu verfügen. Die Schulen brauchen dies weiterhin auch zur Planungssicherheit. Deshalb wird der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Freiligrathschule kurzfristig auf ihre Eignung zur Nutzung als Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume zu prüfen und - sofern die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen - den Umbau zeitnah umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Grundschulen im Ostend
    OFOB 4
    29.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 112/4 Betreff: Grundschulen im Ostend Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft darüber, · was mit den Räumlichkeiten in der ehemaligen Erasmus-Schule (Sonnemannstraße 9) geschieht, die nicht von der Abendhaupt- und Abendrealschule genutzt werden, · wo und wann die noch fehlende Grundschule im Ostend gegründet wird, · welche neuen Grundschulbezirke sich daraus ergeben und · wann die Linnéschule saniert werden soll und an welchem Standort sie während der Sanierung untergebracht wird. Begründung: Der Internetseite der Schulbauoffensive ist zu entnehmen, dass am ehemaligen Standort der Erasmus-Schule ein Interimsstandort für Schulen entstehen soll. Dort soll ab Sommer 2027 zunächst eine neu zu gründende Grundschule untergebracht werden. Anschließend soll der Standort während der dringend erforderlichen Sanierung der Linnéschule, als deren Ausweichquartier dienen. In den Stadtteilen und Schulgemeinden herrschen Unsicherheit bis Unwissen darüber, wie es weitergehen wird. Für die Planungen der Schulleitungen und der betroffenen Familien sind ein verlässlicher Zeitplan und transparente Informationen allerdings von großer Bedeutung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Einrichtung einer nachhaltigen Lichtquelle zwischen den Häusern in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße
    OFOB 11
    29.09.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 113/11 Betreff: Einrichtung einer nachhaltigen Lichtquelle zwischen den Häusern in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Im Bereich der Grünanlage zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5,7,17,23,29 und der Birsteiner Straße 88, 94,100 nachhaltige Lichtquellen anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern gehören die Fußwege und die Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden, die Gehwege sind uneben. Die sich dort befindlichen Bodenplatten haben sich im Laufe der Zeit gegeneinander verschoben oder sind durch u.a. durch Befahren mit Fahrzeugen der Gärtner:innen gebrochen. Die Anwohner:innen finden diese Dunkelheit unangenehm. Da die Wege nicht eben sind, sind Stolperfallen nicht zu erkennen, des weiteren fühlen sich die Anwohner:innen nicht sicher in der Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem Gebiet, parken die Anwohner:innen oftmals weiter entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen. Copyright google maps Copyright: Google Maps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Gespendeter Wald
    OFOB 10
    29.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 114/10 Betreff: Gespendeter Wald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man einen Miyawaki-Wald am Frankfurter Berg, an der Wiese beim Jugendzentrum, der von der Deutschen Bank gespendet werden soll, pflanzen kann. Begründung: Das Projekt Trinkwasserwald e.V. mit der Ansprechpartnerin Frau Springmann von derDeutschen Bank, bietet an, hinter dem Jugendhaus Frankfurter Berg oder auf der Wiese nebenan, einen Miyawaki - Wald zu pflanzen und die gesamten Kosten zu übernehmen. Dies wäre unter Beteiligung der Jugendlichen eine gute Idee, die Probleme der Klimakrise zu beleuchten, die Gemeinschaft zu stärken und zu beleben und einen langfristigen Lern - und Erholungsort zu schaffen . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Ausbau und Erreichbarkeit der Städtischen Verkehrspolizei für Fechenheim, Riederwald und Seckbach und alle anderen Stadtteile in Frankfurt am Main für 24 Stunden, an sieben Tagen die Woche
    OFOB 11
    29.09.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 114/11 Betreff: Ausbau und Erreichbarkeit der Städtischen Verkehrspolizei für Fechenheim, Riederwald und Seckbach und alle anderen Stadtteile in Frankfurt am Main für 24 Stunden, an sieben Tagen die Woche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Städtische Verkehrspolizei personell aufzustocken, damit die Verkehrsüberwachung in allen Stadtteilen, insbesondere in Fechenheim, Riederwald und Seckbach, in ausreichendem Umfang erfolgen kann, und 2. die Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei auf eine Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr auszuweiten. Begründung: Die Städtische Verkehrspolizei verfügt nicht über ausreichend Personal. Der Außendienst kann Kontrollen daher nur im Rahmen der vorhandenen personellen Möglichkeiten durchführen. Das führt dazu, dass die Verkehrsüberwachung nicht in allen Stadtteilen gleichermaßen gewährleistet ist und in Fechenheim, Riederwald und Seckbach nicht im notwendigen Umfang stattfindet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gesetzlich vorgesehenen Verwarngelder für Parkverstöße zu niedrig sind. Die Verwarngelder werden von vielen Verkehrsteilnehmenden in Kauf genommen und entfalten kaum abschreckende Wirkung. Damit die Überwachung dennoch spürbar wirkt und Verkehrsverstöße tatsächlich Konsequenzen haben, wäre eine sehr häufige und flächendeckende Kontrolle erforderlich. Dafür fehlt derzeit das Personal. Hinzu kommt, dass die Städtische Verkehrspolizei nur eingeschränkt erreichbar ist: montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr, wobei samstags mit reduzierter Personalstärke gearbeitet wird. Außerhalb dieser Zeiten ist die Landespolizei für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig. Die Landespolizei hat jedoch vorrangig andere Aufgaben, sodass die Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei faktisch kaum geleistet werden kann. Eine personelle Aufstockung und eine Erreichbarkeit an sieben Tagen rund um die Uhr sind daher erforderlich, damit die Aufgaben der Verkehrsüberwachung in allen Stadtteilen gleichberechtigt und wirksam wahrgenommen werden können. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11