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Schwimmbad am Hilton-Hotel in Frankfurt: Einmalige Gelegenheit nutzen

Vorlagentyp: NRIBF
1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Prüfung von Möglichkeiten zur weiteren Nutzung des Schwimmbades im ehemaligen Stadtbad Mitte in Frankfurt, insbesondere für den Schwimmsport. Dies ist von Bedeutung, da der Betrieb zum 12. Oktober 2026 endet und eine dauerhafte Infrastruktur für Schwimmkurse und Vereinssport sichergestellt werden soll.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 30.12.2026.Warum?

Hochstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das Schwimmbad im ehemaligen Stadtbad Mitte in der Hochstraße nach der Beendigung des bisherigen Betriebs für die Frankfurter Bevölkerung und insbesondere für den Schwimmsport zu erhalten und weiter zu nutzen. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, frühzeitig Gespräche mit dem Eigentümer, möglichen Betreibern sowie Frankfurter Sportvereinen und Schwimmsportorganisationen aufzunehmen und verschiedene Modelle für eine zukünftige Nutzung zu prüfen. Dabei können Kooperationen mit Frankfurter Sportvereinen wie Eintracht Frankfurt und Makkabi Frankfurt berücksichtigt werden. Ziel soll es sein, die vorhandene Infrastruktur möglichst dauerhaft für Schwimmkurse, Vereinssport sowie Angebote für Kinder und Erwachsene zu erhalten.

Begründung

Das Schwimmbad am Hilton-Hotel befindet sich im ehemaligen Stadtbad Mitte in der Hochstraße. Das Bad verfügt über ein vorhandenes 25-Meter-Schwimmbecken und wurde über viele Jahre von der Öffentlichkeit genutzt. Der bisherige Betreiber beendet seinen Betrieb an diesem Standort zum 12. Oktober 2026. Damit stellt sich kurzfristig die Frage, wie das vorhandene Schwimmbad anschließend genutzt werden kann. Für Frankfurt bietet sich damit eine besondere Gelegenheit. Es müsste kein neues Schwimmbad gebaut werden. Ein bestehendes 25-Meter-Becken mit der notwendigen Infrastruktur befindet sich in zentraler Lage und könnte grundsätzlich weiterhin für den Schwimmsport genutzt werden. Gleichzeitig ist der Bedarf an Schwimmangeboten in Frankfurt groß. Besonders bei Schwimmkursen für Kinder gibt es eine hohe Nachfrage. Zusätzliche Wasserflächen könnten dazu beitragen, mehr Kindern das Schwimmenlernen zu ermöglichen und gleichzeitig Angebote für Erwachsene und den Vereinssport auszubauen. Auch Frankfurter Sportvereine verfügen über entsprechende Erfahrungen und Angebote. Eine Zusammenarbeit mit Vereinen wie Eintracht Frankfurt und Makkabi Frankfurt könnte deshalb bei der Entwicklung eines tragfähigen Nutzungskonzepts hilfreich sein. Das ehemalige Stadtbad Mitte wurde ursprünglich als öffentliches Bad genutzt. Jetzt besteht die Möglichkeit, diese vorhandene Infrastruktur erneut stärker für die Frankfurter Bevölkerung zu nutzen. Der Magistrat sollte deshalb nicht abwarten, bis über die weitere Nutzung entschieden ist, sondern frühzeitig mit dem Eigentümer, möglichen Betreibern und Sportvereinen Gespräche führen. So könnte geprüft werden, ob das Schwimmbad erhalten und langfristig für Schwimmkurse, Vereinssport und weitere Angebote genutzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. Oktober 2026 brachte IBF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ältestenausschusses
Sitzung 4 · 01.10.2026
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 78 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 78 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVolt
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und FDP (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

Mitdiskutieren

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