Bildung eines Sonderausschusses "Neubau Städtische Bühnen" für die XX. Wahlperiode
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt die Bildung eines Sonderausschusses zur Planung des Neubaus der Städtischen Bühnen vor. Ziel ist es, eine strukturierte und fraktionsübergreifende Mitarbeit an diesem wichtigen Projekt sicherzustellen.
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Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 29.12.2026.Warum?
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Thema Kultur verfolgenAntrag
- Die Stadtverordnetenversammlung bildet mit Wirkung ab 06.11.2026 für die XX. Wahlperiode gemäß § 62 (1) HGO und § 10 (2) GO STVV einen Sonderausschuss, mit 21 Mitgliedern:
Ausschuss
Sitzungstermin
Sitzungsbeginn
Neubau Städtische Bühnen
Dienstag 2 Wochen vor dem Plenum
18 Uhr
- Die Zusammensetzung bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
- Der Ausschuss konstituiert sich zwischen den Stadtverordnetenversammlungen vom 05.11.2026 und 10.12.2026.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung bildet mit Wirkung ab 06.11.2026 für die XX. Wahlperiode gemäß § 62 (1) HGO und § 10 (2) GO STVV einen Sonderausschuss, mit 21 Mitgliedern: Ausschuss Sitzungstermin Sitzungsbeginn Neubau Städtische Bühnen Dienstag 2 Wochen vor dem Plenum 18 Uhr
- Die Zusammensetzung bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
- Der Ausschuss konstituiert sich zwischen den Stadtverordnetenversammlungen vom 05.11.2026 und 10.12.2026.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. September 2026 brachten CDU, GRÜNE, SPD, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.