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Bildung eines Sonderausschusses "Neubau Städtische Bühnen" für die XX. Wahlperiode

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNESPDVolt

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Bildung eines Sonderausschusses zur Planung des Neubaus der Städtischen Bühnen vor. Ziel ist es, eine strukturierte und fraktionsübergreifende Mitarbeit an diesem wichtigen Projekt sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bildet mit Wirkung ab 06.11.2026 für die XX. Wahlperiode gemäß § 62 (1) HGO und § 10 (2) GO STVV einen Sonderausschuss, mit 21 Mitgliedern:

Ausschuss

Sitzungstermin

Sitzungsbeginn

Neubau Städtische Bühnen

Dienstag 2 Wochen vor dem Plenum

18 Uhr

  1. Die Zusammensetzung bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
  2. Der Ausschuss konstituiert sich zwischen den Stadtverordnetenversammlungen vom 05.11.2026 und 10.12.2026.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bildet mit Wirkung ab 06.11.2026 für die XX. Wahlperiode gemäß § 62 (1) HGO und § 10 (2) GO STVV einen Sonderausschuss, mit 21 Mitgliedern: Ausschuss Sitzungstermin Sitzungsbeginn Neubau Städtische Bühnen Dienstag 2 Wochen vor dem Plenum 18 Uhr
  2. Die Zusammensetzung bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
  3. Der Ausschuss konstituiert sich zwischen den Stadtverordnetenversammlungen vom 05.11.2026 und 10.12.2026.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. September 2026 brachten CDU, GRÜNE, SPD, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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