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Klare Richtlinien für die Verwendung investiver Mittel der Ortsbeiräte

Vorlagentyp: NRFDP
1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Erstellung von verbindlichen Richtlinien für die Verwendung der investiven Mittel der Ortsbeiräte. Dies soll Klarheit schaffen, um eine effizientere Nutzung der Mittel zu gewährleisten und somit dauerhafte Verbesserungen im Ort zu ermöglichen. Erwartet wird eine Erhöhung der Transparenz und Verminderung von Unsicherheiten in der Mittelverwendung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 29.12.2026.Warum?

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Antrag

1. verbindliche Richtlinien zur Verwendung der den Ortsbeiräten zugeordneten investiven Mittel zu erarbeiten und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen; 2. in diesen Richtlinien nachvollziehbar darzustellen, a. welche Arten von Maßnahmen aus den investiven Mitteln der Ortsbeiräte finanziert werden können, b. welche sachlichen, zeitliche oder sonstige Voraussetzungen und Grenzen für eine Finanzierung gelten, c. welche Fachämter bei welchen Arten von Maßnahmen, für die Prüfung und Umsetzung zuständig sind und d. wie das Antrags-, Prüf- und Umsetzungsverfahren konkret abläuft; 3. den Richtlinien eine beispielhafte, nicht abschließende Übersicht geeigneter investiver Maßnahmen beizufügen. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Stadtbild, öffentlicher Raum, Barrierefreiheit, Begrünung, Aufenthaltsqualität, Verkehrsinfrastruktur sowie Ausstattung von Einrichtungen im Ortsbezirk berücksichtigt werden; 4. den Ortsbeiräten einen digitalen Zugang zu verschaffen, der ihnen jederzeit eine aktuelle Übersicht über die jeweils vorhandenen investiven Mittel sowie deren Bindungen und Verwendungszwecke erlaubt; 5. sicherzustellen, dass Anträge der Ortsbeiräte auf Verwendung investiver Mittel innerhalb einer angemessenen Frist fachlich geprüft werden und die Ortsbeiräte eine nachvollziehbare schriftliche Begründung erhalten, sofern eine Maßnahme nicht umgesetzt werden kann; 6. dem Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeiräten über das Ergebnis und den vorgesehenen Zeitplan zu berichten. 7. bis zum Vorliegen dieser Richtlinien von einer Erhöhung des Ortsbeiratsbudgets auf 1 Euro pro Einwohner abzusehen.

Begründung

Nach den derzeitigen Regelungen werden Mittel, die innerhalb von 2 Jahren vom Ortsbeirat nicht ausgegeben wurden, in das investive Budget des Gremiums überführt. Dadurch haben sich in den Ortsbeiräten erhebliche Mittel angesammelt, die grundsätzlich für dauerhafte Verbesserungen vor Ort eingesetzt werden könnten, wobei jedoch erhebliche Unsicherheit darüber besteht, für welche konkreten Maßnahmen diese Mittel tatsächlich verwendet werden dürfen. Nachfragen bei den zuständigen Fachämtern sind für alle Beteiligte sehr zeitaufwendig, werden vielfach nur im Einzelfall und ohne einheitlich erkennbare Kriterien beantwortet.

Für die Ortsbeiräte ist daher nur schwer absehbar, welche Vorhaben zulässig, finanzierbar und praktisch umsetzbar sind. Dies erschwert eine verlässliche Beratung und führt dazu, dass vorhandene Mittel trotz bestehender Bedarfe nicht oder nur sehr langsam eingesetzt werden können. Nach den im Ortsbeirat 3 vorgetragenen Informationen beläuft sich das Volumen der ortsbeiratsübergreifend angesammelten investiven Mittel auf rund zwei Millionen Euro. Gerade angesichts einer solchen Größenordnung ist es erforderlich, den Ortsbeiräten klare und einheitliche Orientierung zu geben.

Die beantragten Richtlinien sollen nicht zu einer Einschränkung der Entscheidungsmöglichkeiten der Ortsbeiräte führen. Sie sollen vielmehr Transparenz schaffen, die Beratung erleichtern, unnötige Abstimmungsschleifen vermeiden und sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen im jeweiligen Gremium zügig geprüft und umgesetzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. September 2026 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ältestenausschusses
Sitzung 4 · 01.10.2026
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 75 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 75 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung