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- Optimierung des Spielplatzes an der Bürgeler StraßeOFOB 1129.09.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 115/11 Betreff: Optimierung des Spielplatzes an der Bürgeler Straße Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Spielplatz bedarfsgerecht aufzuwerten und dabei insbesondere den Bedarf von Familien mit kleinen Kindern stärker zu berücksichtigen. Begründung: Der derzeit gut ausgestattete und viel genutzte Spielplatz an der Dietersheimer Straße bietet vielfältige Spielmöglichkeiten. Allerdings fehlen bislang altersgerechte Spielangebote für kleine Kinder sowie geeignete Aufenthaltsbereiche für deren Familien. Dazu gehören insbesondere Lern-, Bewegungs- und Spielmodule, geeigneter Sonnenschutz, ein gepflegter Sandspielbereich sowie die erwähnten geeigneten Aufenthaltsbereiche für Eltern. Diese Lücke führt dazu, dass Familien mit Kindern unterschiedlichen Alters den Spielplatz derzeit nur eingeschränkt und nur mit erheblichen organisatorischen Aufwand gemeinsam nutzen können. Während für ältere Kinder bereits vielfältige Angebote bestehen, werden die Bedürfnisse der jüngsten Nutzerinnen und Nutzer bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen, durch die der Spielplatz familiengerechter und altersübergreifend nutzbar wird. Ziel sollte es sein, einen sicheren, attraktiven und barrierearmen Aufenthalts- und Spielort für Kinder verschiedener Altersgruppen, mit und ohne Einschränkungen, und ihre Familien zu schaffen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Ergänzung altersgerechter Lern-, Bewegungs- und Spielmodule für Kleinkinder unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit 2. Aufwertung des Sandspielbereichs durch ein integriertes Spielmodul zum Rutschen, Klettern und Balancieren sowie durch Vergrößerung des Sandbereiches 3. Die vorhandenen Sonnenschutz- und Beschattungsmöglichkeiten sind bedarfsgerecht anzupassen bzw. zu erweitern. Dabei sind die Lichtgegebenheiten und die Platzierung der Spielgeräte (Ost-West-Ausrichtung) zu berücksichtigen, um eine Aufheizung der Geräte zur Mittagszeit zu verhindern. 4. Schaffung eines ausgewogenen Angebots für unterschiedliche Altersgruppen 5. Einrichtung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Familien zum Essen oder gemeinsamen Sitzen 6. Berücksichtigung der Barrierefreiheit sowohl für spielende Kinder als auch für begleitende Personen. 7. Erstellung eines ausgeklügelten Planes zur regelmäßigen Reinigung und Pflege des gesamten Spielbereiches insbesondere zur Befreiung des Sandes von Verunreinigungen durch Tiere sowie Glasscherben, Zigaretten/Kippen sowie zur Erhaltung von Hygienestandards und Sicherheit. Mit diesen Maßnahmen kann der Spielplatz familiengerecht weiterentwickelt werden und für einen angenehmen Aufenthalt für alle Besucherinnen, unabhängig vom Alter gewährleistet. Anlage: Hinweiskarten Foto: Spielplätze.de https://spielplatznet.de/spielplatz/4198/Frankfurt%20a m%20Main/Dietesheimer%20Stra%C3%9Fe Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Die Lauterbacher Straße 4 muss eine Seniorenwohnanlage bleibenOFOB 1129.09.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 117/11 Betreff: Die Lauterbacher Straße 4 muss eine Seniorenwohnanlage bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 soll als solche erhalten bleiben. Die ABG Frankfurt Holding wird aufgefordert, bei Neuvermietungen den Charakter der Anlage zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass neue Mieter:innen die Voraussetzungen für den Einzug in eine Seniorenwohnanlage erfüllen. Begründung: Bei der Lauterbacher Straße 4 in Frankfurt am Main handelt es sich um eine Seniorenwohnanlage. Das Haus ist zwar bereits aus der sozialen Bindung herausgefallen, wird aber überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern bewohnt, die älter als 60 Jahre sind und nur geringen Unterstützungsbedarf haben. Voraussetzungen für den Einzug in eine solche Anlage sind: - ein Mindestalter von 60 Jahren, - ein aktueller Wohnsitz in Frankfurt oder ein nachweisbarer enger Bezug zur Stadt (z. B. Kinder, die in Frankfurt leben), - ein Wohnberechtigungsschein oder Registrierschein - sowie ggf. weitere Kriterien. Gegenwärtig werden Wohnungen jedoch auch an Personen unter 60 Jahren vermietet. Zudem werden Wohnungen "freigehalten", statt sie an Berechtigte zu vergeben. Bezahlbarer Wohnraum für Senior:innen ist in Frankfurt am Main kaum zu finden und nur sehr schwer zu bekommen. Die ABG Frankfurt Holding muss daher dazu angehalten werden, die Wohnungen auch künftig ausschließlich an den Personenkreis zu vermieten, der zum Einzug in eine Seniorenwohnanlage berechtigt ist. Hinzu kommt: Die häusliche Pflege wird erheblich erleichtert, wenn mobile Pflegedienste an einem Ort mehrere Personen versorgen können und nicht täglich zahlreiche, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Adressen anfahren müssen. Die ABG Frankfurt Holding hält dafür vor Ort bereits zwei zusätzliche Parkplätze für Pflegedienste vor. Nicht zuletzt verbindet die Hausgemeinschaft die Bewohner:innen: Man kennt sich, hilft sich gegenseitig im Alltag und verbringt gemeinsam Zeit miteinander. Diese gewachsene Gemeinschaft gilt es zu erhalten. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Präzisierung des Mietspiegels der Stadt Frankfurt bei gleichartigen Wohnungen in Wohnsiedlungen durch dortige VergleichswohnungenOFOB 1129.09.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 118/11 Betreff: Präzisierung des Mietspiegels der Stadt Frankfurt bei gleichartigen Wohnungen in Wohnsiedlungen durch dortige Vergleichswohnungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Amt für Wohnungswesen wird gebeten, für den Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main verbindliche Mietwerte für Wohnsiedlungen zu ermitteln. Hierzu wird je Siedlungsgebiet eine Wohnung durch den Gutachterausschuss geprüft und als Vergleichswohnung im Anhang des Mietspiegel eingetragen. In die Bewertung sollen nicht nur die bisher üblichen spärlichen Merkmale einfließen, sondern alle Faktoren, die für die Wohn- und Lebensqualität der jeweiligen Wohnanlage vorherrschen, müssen als maßgeblich erachtet werden. Begründung: Der Mietspiegel ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um Mieten für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar zu halten. Ein qualifizierter Mietspiegel stellt hierbei jedoch noch höhere Anforderungen. Eine vorgegebene Form für einen Mietspiegel gibt es nicht. Die festgesetzten Werte eines entsprechenden Gebietes sind meist sehr groß und überspannen oft mehrere Straßenzüge. Die primäre Einstufung erfolgt momentan nur grob mittels einer Wohnlagenkarte, die fast alle Bereiche außerhalb eines 4 Kilometerkreises um das Zentrums der Stadt mit der Kategorie 1 von 10 versieht. Eine weitere Abstufung nach unten ist dadurch nicht mehr möglich und gute attraktive Angebote werden benachteiligt. Es ist besser gezielt größere, gleichartige Wohnsiedlungen, meist eines Eigentümers, exemplarisch zu bewerten. Wohnraum ist vielfältig, und gerade deshalb ist es schwierig, einen fairen Mietpreis zu bestimmen. Je mehr Parameter berücksichtigt werden, desto genauer wird der Mietspiegel, aber desto komplizierter und aufwendiger wird auch die Abwägung. In der Praxis bleiben deshalb manche Faktoren völlig unberücksichtigt, andere werden hingegen überbewertet. Beispiele hierfür sind Wohnungen mit Garten, deren Gartenfläche sich erst seit Einwendungen aus unserem Bereich, nun endlich im Frankfurter Mietspiegel erfasst werden. Reihenhäuser werden lapidar wie Wohnungen behandelt und nicht gesondert erwähnt oder ausgeschlossen. Im Mainzer Mietspiegel zum Beispiel werden Reihenhäuser explizit ausgenommen vom Mietspiegel. Um alle maßgeblichen Faktoren, positive wie negative, gleichermaßen zu erfassen, soll das Wohnungsamt je Wohnsiedlung eine Wohnung klassifizieren und beurteilen. Diese dient dann als Muster und Maßstab für die Mietpreisgestaltung gleichartiger Wohnungen mit Zu- und Abschlägen in dieser Siedlung. Faktoren, die im Mietspiegel keine Rolle spielen, werden erfahrungsgemäß von Wohnungsbaugesellschaften vernachlässigt. Negative Beispiele sind unsanierte Treppenhäuser, einfachste Linoleumbeläge in den Hausfluren, fehlende sichere Fahrradabstellplätze, nicht verschließbare Haustüren, durchfeuchtete Kellerräume, unbenutzbare Trockenräume, Instandsetzungsrückstau usw. Positiv wirken sich dagegen ein persönlich ansprechbarer Hausmeister, Mülltonnen außerhalb des Sicht- und Geruchbereichs der Wohnungsfenster, gepflegte Grünanlagen, Durchgeführte Instandsetzungen/Sanierungen sowie sichere, leicht erreichbare Abstellplätze für Fahrräder und E-Bikes, PV-Anlagen auf dem Dach mit Mieterstrom, usw. aus. Eine differenziertere und genauere Bewertung von Mietwohnraum stärkt langfristig die Bausubstanz und weckt bei den Vermietern ein größeres Eigeninteresse, sich um ihre Wohnanlagen zu kümmern. Bei einer großen Berliner Aktiengesellschaft etwa zeigt sich derzeit, dass die Kommunikation für Mieter immer schwieriger wird und berechtigte Einwände gegen Mängel an der Wohnsubstanz abgewiesen werden. Im Vordergrund steht dort der kurzfristige "Shareholder Value" mit guten Renditen, nicht die langfristige, wertsteigernde Investition. Sichtbare Probleme werden einfach nicht abgestellt, da diese keine Abbild im Mietspiegel finden. Im Mietspiegel muss sich deutlicher niederschlagen, ob eine Wohnung attraktiv ist oder nicht. In einem Markt, in dem ein nur ungenügendes Angebot besteht, fehlt die selbstregulierende Wirkung des Preises. Selbst die schimmligste und lauteste Wohnung lässt sich in Frankfurt noch zum Mietspiegelpreis vermieten. Deshalb ist es wichtig, die Gruppe der Siedlungswohnungen mit einem eigenen und präziseren Quadratmeterwert zu erfassen. Vermieter, die sich um Ihre Mietobjekte kümmern, werden damit ausdrücklich gewürdigt. Weniger engagierten Vermietern muss klar werden, dass das Gesamtpaket stimmen muss und Schlechtleistungen sich in den festgelegten Mietpreisen entsprechend abbilden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Feuerwerk in Preungesheim unterbindenOFOB 1029.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 119/10 Betreff: Feuerwerk in Preungesheim unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in Preungesheim insbesondere in der Karl-Kirchner-Siedlung und im Apfelviertel das regelmäßige Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der zugelassenen Zeiten unterbunden werden kann, das viele Bewohner verschreckt und ängstigt. Mögliche Maßnahmen könnten zum Beispiel regelmäßige Streifenbesuche der Schutzpolizei, das Aufstellen von Verbots-Schildern mit Strafandrohung oder ähnliches sein. Begründung: Zur Zeit bemerken Bewohner beinahe jeden Tag, dass in der Karl-Kirchner-Siedlung und im Apfelviertel am frühen Abend Feuerwerk gezündet wird; das verschreckt viele Bewohner - insbesondere mit kleinen Kindern und Tieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreien Übergang an der Friedberger Landstraße herstellenOFOB 329.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 123/3 Betreff: Barrierefreien Übergang an der Friedberger Landstraße herstellen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine am gemeinsamen Fuß‑ und Radwegübergang an der Friedberger Landstraße (Höhe Nr. 93) hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu überprüfen und diese so anzupassen, dass eine niveaugleiche bzw. abgesenkte Querung ermöglicht wird. Dabei ist sicherzustellen, dass der Übergang den Anforderungen einer für alle Menschen zugänglichen und komfortablen Querung entspricht - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende sowie Radfahrende. Begründung: Der Übergang an der Friedberger Landstraße 93 wird regelmäßig genutzt und erfüllt eine wichtige Funktion für den Fuß‑ und Radverkehr. Die derzeit unzureichend abgesenkten Bordsteine erschweren vielen Menschen die sichere und komfortable Querung, insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen, Rollstuhlfahrenden, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen sowie Radfahrenden. Eine nachträgliche Absenkung der Bordsteine würde die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit an dieser Stelle deutlich verbessern und trägt zu einer gleichberechtigten Mobilität im Stadtteil bei, ohne größere bauliche Eingriffe zu erfordern. Fotos: Google Maps Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 519OFOB 1029.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 124/10 Betreff: Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 519 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie bei dem geplanten Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplan B 519 die Vorgaben aus dem Umweltbericht, eine flächensparende Verkehrserschließung und eine nachhaltige Entwässerung umgesetzt werden sollen. Begründung: In der textlichen Begründung zum Bebauungsplan B 519 ist fest gehalten, dass Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Klima, Wasser und Boden durch die Bebauung zu erwarten sind. In diesem Zusammenhang muss bereits zu Beginn einer konkreten Planung ein Verkehrskonzept mit einer flächensparenden Planung, ein abgestimmtes Entwässerungskonzept, ein Konzept zum Erhalt des alten Baumbestandes auf der Fläche sowie eine aktualisierte Kartierung der nach §44 BNatSchG potentiell geschützten Arten vorgelegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung LeonhardsgasseOFOB 1129.09.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 90/11 Betreff: Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, den Zustand der Fahrbahndecke sowie des Gehwegs in der Gewinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur zeitnahen Sanierung einzuleiten. Insbesondere soll die stark beschädigte Fahrbahndecke, sowie den vorhandenen Gehweg auf dem betreffenden Abschnitt erneuert bzw. grundlegend saniert werden. Begründung: Der Abschnitt der Gewinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse ist eine wichtige und stark frequentierte Verkehrsverbindung. Er wird unter anderem von den Buslinien 42 und 44 befahren. Aufgrund der dortigen Endhaltestelle kommt es regelmäßig zu An- und Abfahrten der Linienbusse. Die damit verbundene hohe Verkehrsbelastung hat über die Jahre deutliche Spuren an der Fahrbahndecke hinterlassen. Darüber hinaus dient die Straße als Zufahrt zur Hammerranch, zum Kleingartenverein sowie zu den dort vorhandenen öffentlichen Parkplätzen. Entsprechend wird dieser Straßenabschnitt nicht nur durch den Linienverkehr, sondern auch durch Anlieger, Besucherinnen und Besucher sowie weitere Verkehrsteilnehmer regelmäßig genutzt. Auch der unmittelbar an der Straße verlaufende Gehweg befindet sich mittlerweile in einem sehr schlechten und teilweise desolaten Zustand. Die Oberfläche weist zahlreiche Beschädigungen und Unebenheiten auf. Dadurch ist die Nutzung insbesondere für Menschen mit Gehhilfen oder Rollatoren sowie für Eltern mit Kinderwagen erheblich erschwert. Teilweise ist eine sichere und komfortable Nutzung nur noch eingeschränkt möglich. Der Gehweg hat zudem eine wichtige Funktion für die Naherholung. Er wird nicht nur von Fahrgästen auf dem Weg zur Bushaltestelle genutzt, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern für Spaziergänge entlang des Naturschutzgebiets Seckbacher Ried. Die Sanierung von Fahrbahn und Gehweg ist daher nicht nur aufgrund des sichtbaren baulichen Zustands erforderlich, sondern auch im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, ÖPNV-Nutzung und die Aufenthalts- und Erholungsqualität des Bereichs. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um Prüfung und zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie um Information über das weitere Vorgehen und den vorgesehenen Zeitrahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bodenweg: Belag erneuern und bedarfsgesteuerte Beleuchtung prüfenOFOB 429.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 90/4 Betreff: Bodenweg: Belag erneuern und bedarfsgesteuerte Beleuchtung prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Belag des Bodenwegs im Abschnitt zwischen Wasserleitungsweg und Valentin-Senger-Straße zu erneuern. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung, beispielsweise mithilfe von Bewegungsmeldern, zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten. Begründung: Der Belag des Bodenwegs befindet sich in diesem Abschnitt in einem sehr schlechten Zustand. Der Weg wird von zahlreichen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen als direkte, autofreie Verbindung zwischen Bornheim und Preungesheim genutzt. Die Erneuerung des Belags ist daher erforderlich, um die sichere und komfortable Nutzung dieser wichtigen Verbindung zu verbessern. Zugleich soll geprüft werden, ob eine bedarfsgesteuerte Beleuchtung die Nutzbarkeit bei Dunkelheit erhöhen kann, ohne den Weg dauerhaft zu beleuchten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weiterführung des Fahrradwegs auf Höhe der Bushaltestelle „Lahmeyerstraße“ in Richtung RiederwaldOFOB 1129.09.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 92/11 Betreff: Weiterführung des Fahrradwegs auf Höhe der Bushaltestelle "Lahmeyerstraße" in Richtung Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fahrradweg auf Höhe der Bushaltesstelle Lahmeyerstraße in Richtung Riederwald sinnvoll weiterzuführen. Begründung: In Höhe der Bushaltstelle Lahmeyerstraße geht der Fahrradweg nur in Richtung Borsigallee weiter. Der Fahrradweg ist von der Bushaltestelle Lahmeyerstraße in Richtung Riederwald weiterzuführen, damit ein Übergang bis zum Beginn des Fahrradweg nach dem Möbelhaus Pocco in Richtung Riederwald und somit eine Anbindung gegeben ist. Copyright (c) 2012-2025 Apple Inc. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Änderung der Ampelschaltung für Fußgänger am Johanna-Tesch-PlatzOFOB 1129.09.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 93/11 Betreff: Änderung der Ampelschaltung für Fußgänger am Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Schaltung der Fußgängerampel am Johanna-Tesch-Platz ist zu ändern, damit Fußgänger:innen auch die Möglichkeit haben sicher zur U-Bahn Haltestelle zu gelangen und die U-Bahn auch erreichen zu können. Begründung: Die Ampelschaltung am Johanna-Tesch-Platz ist nicht ideal geschaltet und die Fußgänger:innen gehen oft bei "rot "über die Ampel, damit sie die U-Bahn (U4 und U7) erreichen können. Es kommt dadurch immer zu gefährlichen Situationen. Es dauert sehr lange, bis die Fußgängerampel auf "grün" schaltet, daher muss die Ampelschaltung optimiert werden, damit die Fußgänger:innen die Möglichkeit haben, in angemessener Zeit über die Straße zur U-Bahn-Haltestelle zu gelangen und auch ggf. noch ein Ticket für die U-Bahn kaufen zu können. Somit muss die Ampelschaltung so geschaltet werden, dass bei "Drücken" der Taste zum Überqueren die Ampel für die Autofahrer unverzüglich auf "rot" schaltet und kurz danach wieder auf "grün". Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetmittel für den Weihnachtsmarkt 2026 des Vereinsrings PreungesheimEckenheim e. V.OFOB 1029.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2026, OF 99/10 Betreff: Budgetmittel für den Weihnachtsmarkt 2026 des Vereinsrings Preungesheim-Eckenheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund der weiter steigenden Aufwendungen für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2026 in Eckenheim unterstützt der Ortsbeirat 10 den Vereinsring Preungesheim/Eckenheim mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Arbeit des Vereinsrings. Diese Arbeit liegt auch im Interesse der Menschen in den Ortsbezirken. Der Vereinsring und die Vereine aus Preungesheim und Eckenheim müssen den Weihnachtsmarkt aus eigenen Mittel bestreiten. Dies sollte unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Transparenz bei der Förderung der Initiative Zukunft Bockenheim e. V.NR28.09.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 28.09.2026, NR 72 Betreff: Transparenz bei der Förderung der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert mit der Initiative Zukunft Bockenheim e.V. offenzulegen, a. wann erstmals Kontakt mit der Fraktion der GRÜNEN im Römer bezüglich der Veranstaltung "Milieuschutz - Möglichkeiten, Wirkung und Grenzen - Bockenheim fragt nach" aufgenommen wurde, b. welche Fraktionen, Ämter, Dezernate oder weiteren Schnittstellen für eine Teilnahme angeschrieben bzw. eingeladen wurden, c. nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgte und d. wann die Einladungen versendet wurden. 2. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, offenzulegen, a. wann er erstmals von der Initiative Zukunft Bockenheim e.V. zur Teilnahme an der Veranstaltung angeschrieben wurde, b. ob und wie im Vorfeld der der Teilnahme an der Veranstaltung geprüft wurde, inwiefern eine parteipolitische Nähe besteht, c. wie er entschieden hat, welche Mitarbeiter zur Teilnahme an der Veranstaltung entsandt werden. 3. Der Magistrat wird aufgefordert die Kriterien offenzulegen, nach denen die städtische Förderung von Vereinen bewilligt wird, und insbesondere darzulegen, ob und wie dabei eine mögliche parteipolitische Neutralität der geförderten Vereine geprüft wird. 4. Der Magistrat wird aufgefordert festzustellen, ob ein Verstoß gegen diese Neutralitäts- und Förderkriterien bei der Initiative Bockenheim e.V. vorliegt. Begründung: Am 9. September 2026 lud die Initiative Zukunft Bockenheim e. V. zur Veranstaltung "Milieuschutz - Möglichkeiten, Wirkung und Grenzen - Bockenheim fragt nach" ein. Auffällig war, dass als einzige im Römer vertretene politische Fraktion ausschließlich die GRÜNEN anwesend waren und zudem mit ihrem Logo auf den Informationsplakaten im Quartier sichtbar in Erscheinung traten. Darüber hinaus wird der Verein durch verschiedene, unter anderem von der GRÜNEN-Fraktion eingebrachte Etatanträge städtisch gefördert. Allein für das Haushaltsjahr 2026 beläuft sich die städtische Förderung des Vereins sowie seiner Trägerschaften (E 214/26, E 222/26, EA 109/26) auf insgesamt 215.000 Euro. Gebunden an den aus Art. 21 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien dürfen städtische Ressourcen und städtische Kontakte nicht so eingesetzt werden, dass einzelne Parteien gegenüber anderen einseitig begünstigt werden. Die wiederholte Antragstellerschaft der GRÜNEN-Fraktion bei der Förderung der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. sowie deren ausschließliche politische Präsenz bei der Veranstaltung am 9. September 2026 wecken den begründeten Eindruck einseitiger parteipolitischer Nähe. Bei einer Fördersumme von 215.000 Euro im Jahr 2026 besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse an der Klärung, ob die Stadt ihrer Aufsichtspflicht nachkommt, um sicherzustellen, dass geförderte zivilgesellschaftliche Akteure nicht als Plattform für einseitige parteipolitische Profilierung genutzt werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 30.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 72 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 72 auf die Tagesordnung II der 5. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Welche Auswirkungen können Rechenzentren auf die Erwärmung von Wohngebieten haben?OFOB 1128.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2026, OF 112/11 Betreff: Welche Auswirkungen können Rechenzentren auf die Erwärmung von Wohngebieten haben? Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, - Welche Erkenntnisse ihm über mögliche Auswirkungen der Abwärme von Rechenzentren auf die Temperaturen in nahegelegenen Wohngebieten vorliegen, - ob ihm Erkenntnisse oder Untersuchungen aus Frankfurt, Deutschland oder vergleichbaren Regionen vorliegen und inwieweit die Ergebnisse der vorliegenden Studie aus Phoenix auf die Verhältnisse in Frankfurt übertragbar sind, - ob und wie mögliche Auswirkungen der Abwärme auf die Temperaturen in Wohngebieten bei der Planung und Genehmigung von Rechenzentren berücksichtigt werden können und - ob er gegebenenfalls eigene Untersuchungen beauftragen oder anregen wird, um mögliche Auswirkungen auf die Temperaturen in Wohngebieten in Frankfurt zu ermitteln. Begründung: Eine aktuelle wissenschaftliche Studie aus dem Großraum Phoenix in den USA untersucht die Auswirkungen der Abwärme von Rechenzentren auf die Temperaturen in der Umgebung. Für Wohngebiete in der Windfahne von Rechenzentren wurde in einem Bereich von bis zu 500 Metern ein Temperaturanstieg von bis zu zwei Grad Celsius sowie im Durchschnitt von 0,7 bis 0,9 Grad Celsius gemessen: https://asmedigitalcollection.asme.org/sustainablebuildings/article/7/2/024501/1 233035/Data-Center-Waste-Heat-as-an-Emerging-Urban Im Ortsbezirk 11 gibt es bereits mehrere Rechenzentren. Weitere Ansiedlungen sind geplant. Damit stellt sich auch für die betroffenen Wohngebiete die Frage, ob und in welchem Umfang die Abwärme von Rechenzentren zu einer zusätzlichen Erwärmung beitragen kann. Der Ortsbeirat nimmt die zunehmenden Belastungen durch heiße Sommer im Zuge des Klimawandels ernst. Deshalb möchte er besser verstehen, ob neben den bekannten stadtklimatischen Faktoren auch die Abwärme wohngebietsnaher Rechenzentren messbare Auswirkungen auf die Temperaturen haben kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine sachliche Einschätzung auf Grundlage vorhandener Erkenntnisse und - soweit erforderlich - um weitere Untersuchungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Westen: Überprüfung der Ausstattung bestehender und neu eingerichteter CarsharingStellplätze bzgl. Ladeinfrastruktur für ElektromobilitätOFOB 628.09.2026 · GRÜNE, Linke, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2026, OF 160/6 Betreff: Frankfurter Westen: Überprüfung der Ausstattung bestehender und neu eingerichteter Carsharing-Stellplätze bzgl. Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen Standorten und in welchem Umfang die bestehenden sowie kürzlich neu eingerichteten Car-Sharing-Stellplätze im Frankfurter Westen mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden können. Dafür sollen entsprechende zusätzliche E-Ladesäulen geschaffen werden. Dabei soll insbesondere geprüft werden: 1. Welche Standorte technisch und wirtschaftlich geeignet sind 2. Welche Maßnahmen zur Nachrüstung erforderlich wären 3. Welche Förderprogramme genutzt werden können 4. In welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung möglich ist Begründung: Beispielweise hat der Anbieter book-n-drive auf Nachfrage erklärt, dass bereits für Frankfurt neue Elektrofahrzeuge bestellt sind und signalisiert, dass diese im Frankfurter Westen nicht eingesetzt werden können, solange keine Ladeinfrastruktur bereitgestellt wird. Damit besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf, um die Nutzung moderner E-Car-Sharing-Angebote zu ermöglichen und die Attraktivität des Car-Sharings in den Stadtteilen zu sichern. Zudem verfügen andere Frankfurter Stadtteile bereits über Car-Sharing-Standorte mit Ladepunkten. Um eine ausgewogene Infrastrukturentwicklung sicherzustellen, sollte der Frankfurter Westen entsprechend berücksichtigt werden. Dabei sollen bestehende E-Ladesäulen-Plätze erhalten bleiben und Car-Sharing-Plätze mit entsprechenden Ladesäulen nachgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE Linke Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.08.2026, OF 149/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sindlingen: Unterführung reinigen und kreative Angebote für Kinder und Jugendliche schaffenOFOB 628.09.2026 · SPD, GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2026, OF 164/6 Betreff: Sindlingen: Unterführung reinigen und kreative Angebote für Kinder und Jugendliche schaffen Die Unterführung in Sindlingen ist an vielen Stellen mit Graffiti und Schriftzügen besprüht. Zugleich fehlen Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Möglichkeiten, sich im öffentlichen Raum künstlerisch auszudrücken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Reinigung der besprühten Flächen in der Sindlinger Unterführung mit den zuständigen Stellen zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit lokalen Akteur*innen zu prüfen, wie Kindern und Jugendlichen im Stadtteil geeignete Flächen oder Angebote für eine legale künstlerische Gestaltung zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Die zahlreichen Graffiti und Schriftzüge beeinträchtigen den Gesamteindruck der Unterführung. Eine Reinigung würde zu einem gepflegteren Umfeld beitragen. Gleichzeitig sollten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen und Fähigkeiten kreativ einzubringen. Ein gemeinsam mit Einrichtungen und Initiativen im Stadtteil entwickeltes Angebot könnte dafür Raum schaffen. (Foto: Privat) Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Freigabe der Wasgaustraße für den Radverkehr in GegenrichtungOFOB 628.09.2026 · SPD, GRÜNE, Linke, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2026, OF 171/6 Betreff: Unterliederbach: Freigabe der Wasgaustraße für den Radverkehr in Gegenrichtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass die Wasgaustraße in Unterliederbach für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben wird. Dabei soll insbesondere geprüft werden: - Ob die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen vollständig vorliegen - Wie die Freigabe unter Berücksichtigung der dort verkehrenden Buslinien sicher umgesetzt werden kann - Welche verkehrstechnischen Maßnahmen (Beschilderung, Markierungen) erforderlich sind - In welchem zeitlichen Rahmen die Umsetzung erfolgen kann Die Freigabe der Wasgaustraße in Gegenrichtung würde: - eine bestehende Netzlücke im Radverkehr schließen, - den Schulweg vieler Kinder sicherer machen, - eine bereits heute häufig praktizierte, aber nicht legale Nutzung in geordnete Bahnen lenken, - und die Verkehrssicherheit im Stadtteil insgesamt verbessern. Begründung: Ein Anwohner der Wasgaustraße hat sich mit einer fachlich fundierten Anregung an das Radfahrbüro der Stadt Frankfurt gewandt. Die Rückmeldung des Straßenverkehrsamtes bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr grundsätzlich gegeben sind: - Tempo 30 wurde im Sommer bereits angeordnet und erfüllt die rechtliche Grundvoraussetzung für eine Freigabe - Die Fahrbahnbreite beträgt durchgängig über 4,50 m und ist laut Straßenverkehrsamt auch unter Berücksichtigung der dort verkehrenden drei Buslinien ausreichend für einen sicheren Begegnungsverkehr - Eine Fahrradstraße kann aufgrund des Linienbusverkehrs nicht eingerichtet werden; die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr sei jedoch möglich - Eine politische Anregung des Ortsbeirats ist hilfreich Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Goldstein: Schulweg durch den Goldsteinpark zur Goldsteinschule prüfenOFOB 628.09.2026 · CDU, GRÜNE, Linke, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2026, OF 177/6 Betreff: Goldstein: Schulweg durch den Goldsteinpark zur Goldsteinschule prüfen Im Rahmen des vom Kinderhaus Goldstein des Caritasverbands Frankfurt e. V. organisierten "Bolzplatz-Talks" berichteten Kinder, dass sie auf dem Weg zur Goldsteinschule regelmäßig den Goldsteinpark durchqueren, anstatt entlang der Straße zu gehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Goldsteinschule und den zuständigen Stellen zu prüfen, ob der Weg aus Richtung der Siedlung Im Heisenrath durch den Goldsteinpark zur Goldsteinschule als empfohlener Schulweg in den Schulwegplan aufgenommen werden kann. Dabei sollen die tatsächliche Wegeführung und mögliche Gefahrenstellen unter Beteiligung von Kindern und Eltern betrachtet werden. Der Magistrat wird zudem gebeten darzulegen, welche Anforderungen sich aus der Nutzung als Schulweg für die Grunderneuerung des Goldsteinparks ergeben. Dabei soll geprüft werden, wie der Weg auch bei Dunkelheit sicher genutzt werden kann und welche Beleuchtung dafür erforderlich ist. Die Belange des Natur- und Artenschutzes sind zu berücksichtigen. Dem Ortsbeirat 6 ist über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Begründung: Die Rückmeldungen beim "Bolzplatz-Talk" zeigen, dass der Weg durch den Goldsteinpark für Kinder bereits Teil ihres Schulwegs ist. Diese Nutzung sollte bei der Prüfung der Schulwegführung und bei der Grunderneuerung des Parks berücksichtigt werden. Der derzeitige Entwurf zur Grunderneuerung sieht aus ökologischen Gründen keine Beleuchtung mehr vor. Der Ortsbeirat 6 hat den Planungen unter der Maßgabe zugestimmt, dass die bestehende Beleuchtung erhalten und ertüchtigt wird. Da Kinder den Weg zur Schule durch den Park nutzen, sollte bei der weiteren Planung geprüft werden, wie eine sichere Wegeführung und der Schutz der Fauna miteinander vereinbart werden können. Antragsteller: CDU GRÜNE Linke Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim/Goldstein: Sachstand zur Sanierung der EuropabrückeOFOB 628.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2026, OF 179/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: Sachstand zur Sanierung der Europabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Autobahn GmbH aufzufordern, die Bürger und Bürgerinnen sowie den Ortsbeirat in einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Griesheim oder/gegebenenfalls Goldstein über den Bauzustand und die erforderliche Sanierung der Europabrücke zu informieren. Hierzu zählen Informationen 1. über den Umfang und die Art und Weise der Sanierung, 2. dem Zeitplan und 3. wie die Großbaustellen Europabrücke und Ausbau Umspannwerk Griesheim zusammen harmonieren. Begründung: In den vorgenannten Stadtteilen gehen die Gerüchte um, dass die Europabrücke dringendst saniert werden muss. Wie wir wissen, müssen solche Sanierungen schnellstmöglich umgesetzt werden, um keinen Einsturz der Brücke zu riskieren. Die Gerüchte geben auch an, dass mit dieser Sanierung Fakten in Bezug auf den 10spurigen Ausbau geschaffen werden sollen. Und dies, obwohl die vorgelegte Machbarkeitsstudie jede Menge offener Fragen in der Umsetzung noch offen hat. Der Ausbau ist ein gravierender ökologischer und klimatischer Einschnitt auf städtischem Areal und wird nicht nur eine Schneise in den Stadtteilverbund Frankfurts zementieren, sondern die Bürger und Bürgerinnen, die rechts und links der Strecke leben und ihr zu Hause haben, massiv belasten. Selbst nur bei der Sanierung müssen die betroffenen Stadtteile mit ihren Bürgern und Bürgerinnen mit ihren Befürchtungen und Ängsten ernst genommen werden. Bei einem solchen großen Bauprojekt einer Brückensanierung gebietet es der Respekt den betroffenen Menschen gegenüber, rechtzeitig und seriös zu informieren und sie mitzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigung Eschborner LandstraßeOFOB 728.09.2026 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2026, OF 74/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OM 6798/25 OBR 7; ST 1460/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße zu veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, durch beispielsweise Teilaufpflasterungen oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen: Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.2.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. In der ST 1460 wurden einige vorgeschlagene Maßnahmen bereits abgelehnt. Jedoch ist die Fahrbahn an einer Stelle so breit, dass drei Fahrzeuge nebeneinander fahren können, was verkehrswidrigerweise auch zu beobachten ist, außerdem fehlt die Fahrbahnmarkierung. Eine Verengung durch Verschwenkung von der Seite oder eine mittige Verkehrsinsel könnte dazu beitragen, den Verkehr zu entschleunigen und so die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg und der Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren, zu verbessern. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Beratung im Ortsbeirat: 7
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann wird die Straßenbahnhaltestelle „Cassellastraße“ barrierefrei umgebaut?OFOB 1127.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2026, OF 101/11 Betreff: Wann wird die Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" barrierefrei umgebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah mitzuteilen, wann der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Casellastraße vorgesehen ist und welcher konkrete Zeitplan hierfür besteht. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle Casellastraße wird von vielen Menschen genutzt - unter anderem für Einkäufe, Arbeitswege und Fahrten nach Hause. Ein barrierefreier Umbau würde die Haltestelle deutlich aufwerten und die selbstständige Mobilität von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck verbessern. Zudem erleichtert ein niveaugleicher Einstieg den Fahrgastwechsel, verkürzt die Ein- und Ausstiegszeiten und kann damit zu einem zuverlässigeren Betriebsablauf beitragen. Darüber hinaus erhöht eine barrierefreie Gestaltung die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen und stärkt die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs im Stadtteil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - „Neue Mitte Griesheim“ – Vorstellung vom 15.09.2026OFOB 627.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2026, OF 159/6 Betreff: "Neue Mitte Griesheim" - Vorstellung vom 15.09.2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert - unter Bezugnahme auf die vorgenannte Vorstellung durch Vertreter und Vertreterinnen des Stadtplanungsamtes - sicherzustellen, dass 1. die freien Flächen tatsächlich nicht als Abstellflächen für PKW, LKW, E-Scooter und Fahrräder genutzt werden können und die Zufußgehenden und den Freiraum nutzenden Personen dies uneingeschränkt tun können, 2. der gewählte Bodenbelag durch das hohe Verkehrsaufkommen, welches in diesem Bereich stattfindet und stattfinden wird, nicht in kürzester Zeit zu Stolperfallen wird, Ferner wird der Magistrat aufgefordert, 3. mitzuteilen, was aus der ursprünglichen Planung zum Penny-Gelände geworden ist, 4. die Abstellfläche der E-Scooter an der vorgesehenen Fläche nicht zu realisieren, sondern die Abstellfläche der E-Scooter auf der für 30 Fahrräder vorgesehenen Fläche rechts neben dem Treppenaufgang zur Unterführung anzusiedeln (hiervon die obere eingezeichnete Abstellfläche gesehen vom Bahnhof aus), 5. sämtliche Dächer zu begrünen, die dort neu als Schutz u.a. auch vor Hitze ent-stehen und keine dunklen Dachbeläge oder Glasdächer zu nutzen und 6. zu prüfen, ob nicht doch noch mehr Flächen, insbesondere die Flächen entlang der Fahrbahnen, begrünt werden können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, wie sichergestellt wird, dass mit der noch ausstehenden Wiederherstellung einer Überfahrt von Griesheim Mitte nach Griesheim-Süd die geplanten Baumaßnahmen Neue Mitte nicht zerstört werden. Begründung: Die neue Mitte war ein wichtiger Bestandteil des Bund-Länder-Umbauprogramms. Wie jetzt festzustellen ist, sind weder der Gemeinschaftsgarten noch der Neubau des Penny-Areals vorgesehen und es wird auch nicht den geplanten bürger- und nutzerfreundlichen breiten Zugang zum Bahnhof von Griesheim-Süd kommend geben, da dort nun eine Erweiterung des Stellwerks vorgesehen ist. Dieser Bereich ist stark frequentiert und wird auch nach Errichtung der neuen Verbindung von Mitte nach Süd oder umgekehrt von durchfahrenden Fahrzeugen jeder Art genutzt werden. Um den Zufußgehenden ihren Raum zu erhalten und den Menschen, die den Ort als Aufenthaltsort nutzen möchten, muss dafür gesorgt werden, dass dies auch störungsfrei erfolgen kann. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Raum zum Abstellen der Miet-E-Scooter so eingeschränkt wird, dass er nicht die Wege der Fußgänger und die Zugänge zu den Aufzügen und Treppen zum Bahnhof und der Fußgängerunterführung blockiert. Außerhalb dieser Bereiche darf das Abstellen von Miet-E-Scootern nicht möglich sein. Wie täglich zu beobachten ist, werden am Griesheimer Bahnhof mehr E-Scooter als Fahrräder abgestellt. Deshalb bietet sich die zweite nördlich der Bahn gelegene Fahrradabstellfläche dafür hervorragend an. Ebenso muss verhindert werden, dass Fahrzeuge auch nur kurzfristig auf den für die Zufußgehenden und Rastenden vorgesehenen Flächen abgestellt werden können. Von ganz großer Wichtigkeit ist, dass die neu gebauten Dächer keine zusätzlichen Hitze-Hotspots werden, sondern durch eine Begrünung dazu beitragen, dass diese Bereiche neben den Bäumen und Grünzügen weitere Flächen sind, die zur Kühlung beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 02.10.2026, OS 19/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Taxi-Stand in der GotenstraßeOFOB 627.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2026, OF 172/6 Betreff: Unterliederbach: Taxi-Stand in der Gotenstraße der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu überprüfen, ob der Taxistand in der Gotenstraße vor der Einfahrt zum Parkhaus gegenüber dem alten Krankenhaus, direkt am Blumenstand, entfallen und dort stattdessen öffentliche Parkplätze, insbesondere für Anwohner, ggf. mit eingeschränkten Parkzeiten tagsüber, eingerichtet werden können. Begründung: Dieser Taxistand wird seit dem Umzug des Klinikum Höchst in den Neubau in der Windthorststraße nicht mehr genutzt. Er umfasst circa drei Parkplätze ist immer noch ausgeschildert mit dem Verkehrszeichen 229. In der Gotenstraße herrscht ein Mangel an öffentlichen Parkplätzen und das Varisano-Klinikum hat in der Windthorststraße einen neuen Taxistand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordertOFOB 1127.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2026, OF 87/11 Betreff: U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) - Geologisches Gutachten gefordert Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah ein geologisches Gutachten zur geplanten Verlängerung der U4 in Richtung Bergen (Maßnahme U-016 im Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+) in Auftrag zu geben. Begründung: Im Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ werden die Verlängerung der U4 bis zum Atzelbergplatz als Maßnahme U-027 sowie die Weiterführung nach Bergen als Maßnahme U-016 beschrieben. Die bisher zugrunde gelegten Kriterien sind vor allem verkehrs- und planungstechnischer Natur. In der Bevölkerung bestehen jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der geologischen Beschaffenheit des Lohrbergs. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von sichtbaren Bodenbewegungen in ihren Gärten und an den Zuwegen, die auf Verschiebungen am Lohrberg hindeuten könnten. Daher sollte zunächst ein geologisches Gutachten in Auftrag gegeben werden, um die Machbarkeit eines Tunnels unter dem Lohrberg zu prüfen, bevor die weiteren verkehrstechnischen Untersuchungen fortgeführt werden. Die Ergebnisse dieses Gutachtens bilden die Grundlage für die weitere Planung und gegebenenfalls für die Prüfung alternativer Lösungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Warum soll das Bauvorhaben in der Henriette-Fürth-Straße nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen und somit objektiv rechtwidrig sein und ist die schulische Kapazität wirklich ausreichend?OFOB 626.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2026, OF 163/6 Betreff: Warum soll das Bauvorhaben in der Henriette-Fürth-Straße nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen und somit objektiv rechtwidrig sein und ist die schulische Kapazität wirklich ausreichend? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, dem Ortsbeirat 6 im Rahmen der Bürger:innenfragestunde kurzfristig zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Angesichts der bereits jetzt sehr angespannten Parkplatzsituation möge der Magistrat darlegen, wo die Anwohner:innen, die bisher einen Stellplatz auf dem zukünftigen Baufeld nutzen konnten, künftig parken sollen (es wird an die ausstehende Erledigung der Ortsbereitsratsvorlage OF 132/6) erinnert); 2. Warum ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ausgeschlossen wird, obwohl sich die Erschließungssituation des Grundstücks durch die vorhabenbedingte Überlastung der Henriette-Fürth-Straße und durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert wird und die entstehende Gesamtbelastung infolgedessen als unzumutbar zu betrachten ist (vgl.: OVG Münster Urt. v. 15.5.2013 - 2 A 3009/11, BeckRS 2013, 51668 Rn. 31, beck-online)? 3. Wie die Andienung der Baustelle geplant ist; 4. Welche Maßnahmen geplant sind, um die Anbindung des Wohngebietes an den ÖPNV zu verbessern und eine solche Verbesserung zuverlässig zu kontrollieren? 5. Die Ergebnisse der Untersuchungen die zu den Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Mikroklima des Quartiers ggf. vorgenommen worden sind? 6. Ob Maßnahmen geplant sind, um die sicher zu erwartenden negativen Auswirkungen auf das Mikroklima in dem Quartier zu minimieren? 7. Wie zusätzliche Schulkapazitäten für die zusätzlich zu erwartenden Kinder geschaffen werden? Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, die in B318/2015 gegebene Auskunft zu der angeblich ausreichenden Beschulungskapazität in der Umgebung des Baugebietes zurückzuweisen. Begründung: A. Ruhender Verkehr Die Anwohner:innen sind dieser Tage aufgefordert worden, ihre Fahrzeuge von dem Parkplatz in der Henriette-Fürth-Straße zu entfernen. Die bestehenden Stellplatz-Mietverträge wurden zuvor gekündigt. Damit fallen in dem Wohngebiet 166 Stellplätze weg. Durch das Vorhaben werden nur ca. 80 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, sodass es zu einem Nettoverlust von rd. 86 Stellplätzen kommt. Hinzu kommt, dass sich der Parkdruck durch das Bauvorhaben mit 160 Wohneinheiten in der Henriette-Fürth-Straße weiter erhöhen wird. Bereits jetzt ist die Versorgung mit Stellplätzen rund um die Henriette-Fürth-Straße so prekär, dass in diesem Bereich bestehende Halteverbote fast durchgängig missachtet werden und Fahrzeuge auch auf dem Bürgersteig parken. Das ist gefährlich, weil in dieser Gegend viele Kinder wohnen. Gleichzeitig ist der Anschluss des Gebietes an den ÖPNV mäßig, was insbesondere für die frühen Morgen- und Abendstunden und das Wochenende gilt. Zudem fallen Busse häufig aus, was sich zwar nicht in den von der Stadt zur Verfügung gestellten Statistiken ausweist, aber von den Anwohner:innen berichtet wird. Daher kann der motorisierte Individualverkehr nicht durch das aktuelle ÖPNV-Angebot substituiert werden, insbesondere weil viele Anwohner:innen dieses Quartiers am Flughafen im Sichtdienst arbeiten. Im Übrigen ist eine Anfrage des Ortsbeirates (OF 132/6) zu diesem Thema am 12.05.2026 mit dem Hinweis beantwortet worden, dass zu dieser Frage noch nicht Stellung bezogen werden könne. Nunmehr schafft der Magistrat Fakten, ohne dass dem Ortsbeirat 6 zuvor die erbetene Auskunft erteilt oder sonst wie informiert worden wäre, was als Ausdruck mangelnder Wertschätzung des Magistrats gegenüber dem Ortsbeirat gewertet werden muss. B. Verschlechterung des Klimas Die Realisierung des Bauvorhabens würde eine bestehende Frischluftschneise zwischen dem Main und der südlich angrenzenden mehrstöckigen Wohnbebauung verschließen. Bereits jetzt heizt sich das Gebiet rund um das geplante Bauvorhaben im Sommer auf Temperaturen von über 41°C auf und die Errichtung des Neubaus wird keine relevante Verschattung bringen, weil es nach Norden eine Flanke schließt, über die bisher kühlere vom Main kommende Luft einströmen konnte und an ihre Stelle eine sich aufheizende Südfassade setzt. Hierdurch wird eine Situation geschaffen, die einen Hitzestau erwarten lässt. C. Baustellenzufahrt Ungeklärt, zumindest gegenüber dem Ortsbeirat 6 nicht offengelegt, ist die Frage, wie die Baustellen für den Baustellenverkehr geregelt werden soll. Diese Frage konnte bei einer Ortsbegehung im November 2025, an der zwar der Vorstand des Bauträgers und der Hessische Staatsminister und Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum teilgenommen hat. Ein Magistratsvertreter war leider nicht anwesend. D. Schulsituation Der Darstellung des Magistrats in der B318 zur Schulsituation wird widersprochen. Bereits jetzt ist die Minna-Specht-Schule nach Auskunft der Schulleitung überlastet. Diese Einschätzung wird durch den Umstand belegt, dass die Schulräume im Obergeschoss im Sommer wegen Überhitzung nicht genutzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wildes Parken an der Dieburger Straße 12 bis 20 unterbinden!OFOB 1126.09.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2026, OF 97/11 Betreff: Wildes Parken an der Dieburger Straße 12 bis 20 unterbinden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Befahren und Beparken des Gehweges auf der Dieburger Str. 12 bis 20 baulich zu unterbinden und Passanten, Rollstuhlfahrende sowie Eltern mit Kindewägen zu schützen. Dazu soll er: 1. Der Gehweg physisch sichern mittels Poller, Absperrbügel/Pfosten, Kniegeländer oder Hochbeete um das Auffahren zu verhindern. 2. Einrichten ein absolutes Halteverbot um durch Zusatzzeichen das geltende Parkverbot verdeutlichen. Begründung: Auf der Strecke Dieburger Str. 12 bis 20 wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Durch das wilde Befahren und Beparken wird die Nutzung des Gehweges erheblich eingeschränkt. Die massive Behinderung zwingt die Menschen (insbesondere Kinder, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Rollstuhl/Kinderwagen oder Fahrrad) auf der Straße auszuweichen. Die Situation ist nicht nur eine Zumutung sondern liegt hier eine akute Verkehrsgefährdung, nicht allein durch das Betreten der Straße, sondern weil unmittelbar davor sich eine Bushaltstelle befindet, bei der stehende o abfahrende Büse gerne von Raser überholt werden. Bei den Manövern können die auf der Straße befindenden Menschen, übersehen werden, was zu den schweren Unfällen führen kann. Zum Schutz der Menschen ist dringend für Regelung zu sorgen. Anlage: Hinweiskarten Foto: Google Maps Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 281 Betreff: "Blühendes Band" zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7210 - NR 873/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 418/25 - Zwischenbericht: Die Absprachen mit den städtischen Ämtern und der Feuerwehr zur Aufstellung von Pflanzkübeln in der Fahrgasse haben stattgefunden. Zusätzlich fanden Gespräche mit Gewerbetreibenden vor Ort statt, Leitungsträger wurden eingebunden. Insgesamt sollen 22 Pflanzkübel aufgestellt und bepflanzt werden. Am Fischerplätzchen kann ein zusätzlicher Baum gepflanzt werden, hierzu werden die erforderlichen Flächen entsiegelt. Zur Aufstellung von weiteren 15 Pflanzkübeln in der Braubachstraße fanden ebenfalls stadtinterne Abstimmungen unter Einbeziehung der VGF aufgrund der Fahrstrommasten statt. Gespräche mit Gewerbebetreibenden wurden ebenfalls geführt. Die Aufstellung der insgesamt 37 Pflanzkübel in den oben genannten Straßen wird voraussichtlich aufgrund von Lieferschwierigkeiten erst im vierten Quartal 2026 erfolgen. Grundsätzlich werden baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg verwendet, die sich dort bewährt haben. Damit ist ein einheitliches Erscheinungsbild in der Ausstattung des städtischen Freiraums gewährleistet. Die Bepflanzung wird in ähnlicher Weise wie im Oeder Weg erfolgen. Weitere Pflanzkübelstandorte entlang der im NR 873 benannten Achsen werden durch das Fachamt im Weiteren in Betracht gezogen: a) Kaiserplatz - Kirchnerstrasse b) Limpurgergasse - Saalgasse c) Roßmarkt - Katharinenkirche d) Sandgasse Alle möglichen Platzierungen müssen im Hinblick auf die Zugänglichkeit von Schächten, Leitungen und Rettungswegen und auf weitere parallele Nutzungen (Gastronomie und sonstige temporäre Nutzungen oder Veranstaltungen) überprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.02.2024, NR 873 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Digitalisierung der Verwaltung – Pilotprojekt SportstättenvergabeB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 282 Betreff: Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 201 - NR 1104/25 CDU, NR 1159/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 177/26 - Zwischenbericht: Im Berichtszeitraum wurde die Bearbeitung des Projekts zur Implementierung eines transparenten digitalen Buchungs- und Belegungssystems fortgeführt. Die Projektgruppe arbeitet dabei fortlaufend an der Konzeption sowie der fachlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Verfahrens. Zur Gewinnung weiterer fachlicher Erkenntnisse nahm die Projektleitung am RUBIN-Anwendertreffen teil und nutzt den Austausch mit anderen Anwenderkommunen. RUBIN ist das derzeit eingesetzte Buchungs- und Abrechnungssystem. Das System ist grundsätzlich auf die Buchung und Organisation von Messen und Kongressen ausgerichtet und daher nicht speziell auf die Anforderungen der Vereinsbelegung zugeschnitten. Dennoch wird geprüft, inwieweit durch individuelle Einstellungen oder Anpassungen Lösungen umgesetzt werden können, um RUBIN an die spezifischen Anforderungen der Vereinsbelegung anzupassen und weiterhin für die vorgesehenen Zwecke nutzen zu können. Ergänzend erfolgte ein amtsüber-greifender Austausch unter Beteiligung des Amtes für Bau und Immobilien sowie des Stadt-schulamtes. Beide Bereiche haben ihre Mitwirkung im weiteren Projektverlauf zugesagt, um die fachlichen Anforderungen und Schnittstellen frühzeitig zu berücksichtigen. Weiterhin fanden in den letzten Monaten Gespräche und Abstimmungen u.a. auch mit dem Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege statt, die die Bedarfe hessischer Kommunen in Bezug auf digitale Belegungs- und Buchungssysteme ermitteln und zusammentragen. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit bestehende Lösungen für die Anforderungen geeignet sind bzw. als Orientierung dienen können. Insbesondere ein in Nordrhein-Westfalen eingesetztes Tool wird geprüft. Die Projektgruppe führt die Abstimmungsprozesse fort und bereitet auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die weiteren Umsetzungsschritte vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1104 Antrag vom 10.03.2025, NR 1159 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 177 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Nachhaltige Wirksamkeit des Pavillons der DemokratieB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 283 Betreff: Nachhaltige Wirksamkeit des Pavillons der Demokratie Vorgang: A 381/25 CDU Der Pavillon der Demokratie ist ein Projekt des Magistrats. Der Pavillon zieht planmäßig von der Paulskirche aus durch alle 16 Ortsbezirke - bislang machte der Pavillon Station in acht Stadtteilen. Die Antworten zu den einzelnen Fragen sind wie folgt: Zu 1) Es haben über 1000 Schüler:innen, etwa 300 Partner:innen in Form von Vereinen, Organisationen, Initiativen und religiösen Gemeinschaften teilgenommen. Im Schnitt haben am Tag rund 500 Personen den Pavillon besucht, entweder die Veranstaltungen selbst oder sie waren in den Häuschen mit den Storytelling-Formaten und Fragezetteln aktiv. Zu 2) 2024 gab es zwei Kick-off-Treffen, zu denen jeweils alle Stadtteile und Partner:innen eingeladen waren, an denen jeweils 150 Personen teilgenommen haben. Die Treffen fanden einige Monate vor dem Start des Pavillons statt. 2025 gab es für die einzelnen Stadtteile jeweils Vorbereitungstreffen. Zu 3) Keine. Der Pavillon ist ein offenes Format, teilweise wurden Veranstaltungen zeitlich parallel durchgeführt oder Initiativen miteinander vernetzt, um zusammen etwas auf die Beine zu stellen. Zu 4) Die Vernetzung hat durch das Pavillonprogramm bereits stattgefunden. Der Austausch der Initiativen geht größtenteils bilateral weiter. In einigen Fällen unterstützt der Magistrat Initiativen bei der Umsetzung von Maßnahmen oder bei Folgeveranstaltungen. Zu 5) Hier und da wurden Sachkosten ersetzt, etwa für Bastelmaterialien für Kinder und Jugendliche. Diese Kosten beliefen sich jeweils im zweistelligen Bereich. Zu 6) Die Dokumentation ist durch die Pavillon-Broschüre erfolgt. Weitere Auswertungen finden sich unter www.pavillon-der-demokratie.de Zu 7) Ja, siehe Antwort 6. Zu 8) Viele Anregungen betrafen bereits laufende Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung oder waren durch politische Entscheidungen abgedeckt. Einige wurden in den politischen verwalterischen Prozess eingespeist. Eine Übersicht ist auf der Website des Pavillons sichtbar. Zu 9) Das Sonderförderprogramm setzt direkt auf der Arbeit mit dem Pavillon auf und fördert die Vernetzung der Initiativen in den Stadtteilen. Zu 10) Das Pavillonprogramm 2026 war fest geplant, inklusive einer erneuten Teilnahme am Museumsuferfest Ende August - diesmal im Rahmen von World Design Capital. Aufgrund der Budgetkürzungen konnten die Veranstaltungen letztlich nicht wie geplant durchgeführt werden. Zu 11) Zu den Kosten hat der Magistrat bereits gegenüber der Stadtverordnetenversammlung am 6. November 2025 Auskunft gegeben. Die Veranstaltungen wurden aus laufenden Mitteln finanziert. Zu 12) Während der Veranstaltungszeit zwischen Februar und Oktober 2025 gab es wöchentliche Besprechungen der Mitarbeiter:innen im Dezernat mit den Mitarbeiter:innen des AmKA, die in die Vorbereitung eingebunden waren. Zu 13) Der Auf- und Abbau wurde durch externe Dienstleister erledigt. Die Mitarbeitenden haben die Aufgaben im Rahmen ihrer üblichen Arbeitszeit verrichtet. Eine Zeiterfassung für einzelne Aufgaben findet nicht statt. Zu 14) Die Erstellung hat etwa 30.000 Euro gekostet, der Druck 8.920 Euro. Zu 15) Es handelt sich um eine Veranstaltung der Stadt Frankfurt am Main, die sich vornehmlich an die Zivilgesellschaft richtete. Gleichwohl waren die Ortsbeiräte in ihrer Gesamtheit eingeladen und vorab eingebunden. Die Ortsvorsteher wurden für die Eröffnung und Gastbeiträge in der Broschüre beziehungsweise der Website angefragt. Zu 16) Der Beirat war in der konzeptionellen Phase sehr stark eingebunden und auch in der Moderation der Vorbereitungstreffen. Insgesamt hat es 14 Beiratssitzungen gegeben. Zu 17) Die Broschüre sollte wegen der Wahlkampfpause spätestens Anfang Oktober vorliegen. Der Redaktionsschluss war für die Veranstaltung im Gallus deswegen leider zu früh. Geplant ist ein ausführlicherer Rückblick für die Website. Zu 18) Die Veranstaltungen im Pavillon der Demokratie waren für die teilnehmenden Initiativen kostenfrei. Abseits der Aufstellungskosten für den Pavillon waren die Kosten für die Stadt Frankfurt sehr überschaubar, so wurden wie oben geschildert zum Beispiel teilweise Sachkosten für Materialien erstattet. Zu 19) Die Stadtteile wurden aufgrund ihrer Größe und Lage ausgewählt. So war das Ziel, jedes Jahr zentralere Stadtteile wie das Nordend oder Sachsenhausen zu besuchen, wie auch einige, die mehr am Rand liegen, wie zum Beispiel Fechenheim und Höchst. Ziel ist es, Demokratieformate in alle 16 Ortsbezirke zu tragen. Zu 20) Die Formate haben sich in erster Linie an die Zivilgesellschaft gerichtet. Wo es Überschneidungen gab, wurden andere Dezernate eingebunden - so zum Beispiel die Stabsstelle Paulskirche / Haus der Demokratie zusammen mit der Stiftung Polytechnische Gesellschaft. Zu 21) Das AmkA ist selbstverständlicher Teil des genannten Dezernats. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.11.2025, A 381 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mieter*innenschutz fördern – Gutscheine ausstellenB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 284 Betreff: Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 198 - E 66/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 161/26 - Zwischenbericht: Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern sind inzwischen abgeschlossen. Die letzten Verfahrensfragen wurden geklärt. Mit der Ausgabe der Gutscheine wird im Oktober 2026 begonnen. Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich veranschlagten Mittel aufgrund des Beschlusses über den Jahresabschluss 2025 nicht übertragen wurden. Die erforderlichen Aufwendungen sind daher aus dem Dezernatsbudget des Dezernats III zu finanzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 66 Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 161 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Griesheim: Änderung der Verkehrsführung in der FabriciusstraßeB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 285 Betreff: Griesheim: Änderung der Verkehrsführung in der Fabriciusstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 252 - OA 2/26 OBR 6 - Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil in enger Beobachtung. Entwicklungen im Verkehrsgeschehen werden immer wieder neu bewertet und bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen getroffen. Sie hält an der Entscheidung zu Drehung der Fabriciusstraße aus dem genannten Gründen weiterhin fest. Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Straßenverkehrsbehörde hier eigenständig handelt, da sie ihre Aufgaben im Namen des Oberbürgermeisters (dem diese nach landesrechtlicher Weisung zufallen) erfüllt und nicht namens des Magistrats als gemeindliche Selbstverwaltung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.05.2026, OA 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in SchwanheimB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 286 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 167 - OA 559/25 OBR 6, l. B 96/26 - Zwischenbericht: Die weitere Vorgehensweise zum Grillplatz Schwanheim befindet sich weiterhin in der dezernatsübergreifenden Abstimmung. Dabei sind insbesondere die unterschiedlichen Nutzungsinteressen sowie die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des Standortes zu berücksichtigen. Die Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat kann daher derzeit noch nicht abschließend berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Methodische Mängel beim Mietspiegel 2026B25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 287 Betreff: Methodische Mängel beim Mietspiegel 2026 Vorgang: A 16/26 AfD Zu Frage 1: Es werden keine Schlüsse aus dem Projekt Mietenmonitor für die Gewichtung im Rahmen der Mietspiegel-Erstellung gezogen. Zu Frage 2: Die einzelnen Datenbestände werden zweckbestimmt erhoben und verarbeitet. Eine Verknüpfung von Datenbeständen ist weder vorgesehen noch möglich. Zu Frage 3: Die Datenbestände sind grundsätzlich nicht vergleichbar, da grundlegende Unterschiede bei der Auswahl-Grundgesamtheit und Methodik der Daten-Erhebung bestehen. Trotz dieser Diskrepanzen bei Erhebungsmethodik und Datengrundlage, zeigen sich bei der Betrachtung der jeweiligen Ergebnisse ähnliche Tendenzen. Zu Frage 4: Die Wahl der Stichprobenmindestgröße wurde im Einklang mit den Anforderungen der MsV (§ 11 Abs. 3 MsV) getroffen. Zu Frage 5: Der Rücklauf bzw. die Ausfallquote lag im erwartbaren Bereich, hat sich jedoch - mutmaßlich aufgrund der Einführung der Auskunftspflicht - gegenüber früheren Erhebungen deutlich verbessert. Der Magistrat verweist ergänzend auf das Kapitel 4 der öffentlich zugänglichen Dokumentation des Frankfurter Mietspiegels 2026. Im Rahmen der Erhebung wurden keine Daten zur Frage danach, ob Wohnraum ehemals preisgebunden war oder nicht, erhoben. Zu Frage 6: Der Gesamtbestand an Wohnungen für Sozialwohnungsberechtigte betrug im Jahr 2023 28.033 Wohnungen. Im Jahr 2024 verringerte sich der Bestand auf 27.842 Wohnungen. Im Jahr 2025 stieg der Bestand wieder auf 28.266 gebundene Wohnungen. Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Zu Frage 8: Im Rahmen der Stichprobenziehung wurde die Auswahlgrundlage auf Basis des Melderegisters um die beim Amt für Wohnungswesen geführten, öffentlich geförderten Wohnungen sowie um Bestände von Dritten mit nach § 87a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes geförderten Wohnungen bereinigt. Ein Abgleich von vermerkten Förderende-Fristen mit dem Stichtag der Mietspiegelerhebung wurde vorgenommen. Ferner enthielt der Screening-Fragebogen entsprechende Filter-Fragen, um die Mietspiegel-Relevanz festzustellen. Der Magistrat verweist ergänzend auf die Kapitel 3 und 4 der öffentlich zugänglichen Dokumentation des Frankfurter Mietspiegels 2026. Zu Frage 9: Siehe Antwort zu Frage 8. Zu Frage 10: Bei der Frage ist nicht klar erkennbar, worauf sich das hypothetische Szenario bezieht. Die Frage kann deshalb nicht beantwortet werden. Zu Frage 11: Nein. Zu Frage 12: Der Anteil der Mietverhältnisse in der Stichprobe, bei denen angegeben wurde, dass ein Staffelmietvertrag vorlag, lag bei 8 Prozent, bei Indexmietverträgen bei 7,9 Prozent. Der Vertragstyp ist ein sogenanntes außergesetzliches Merkmal. Solche Merkmale dürfen bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Hilfe des Mietspiegels nicht einfließen, können aber seit Erlass der Mietspiegel-Verordnung durch die Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen kontrolliert werden. Für den Mietspiegel 2026 wurden, soweit ein Preiseinfluss festgestellt wurde, außergesetzliche Merkmale - darunter auch der Vertragstyp - auf alle Fälle quadratmeterbezogen umgelegt. Hierzu wurde ein Verfahren entsprechend der Mittelwert-Imputation gewählt, dass in Fällen von multiplikativen Absolutmietenmodellen empfohlen wird. Der Magistrat verweist ergänzend auf das Kapitel 7 der öffentlich zugänglichen Dokumentation des Frankfurter Mietspiegels 2026. Zu Frage 13: Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zur hessischen Mieterschutzverordnung hat keine Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung und datenmäßige Gewichtung der Neuvertragsmieten im aktuellen Mietspiegelverfahren. Der Position der Landesregierung folgend, ist die hessische Mieterschutzverordnung (HeMISchuVO) weiterhin formell in Kraft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 16.07.2026, A 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kaisersack barrierefrei haltenB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 288 Betreff: Kaisersack barrierefrei halten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 164 - OA 580/25 OBR 1, B 90/26 - Nach Ablauf des genehmigten Zeitraumes für die Aufstellung des Gastrocontainers (September 2026) ist keine weitere Verlängerung vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2025, OA 580 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 90 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - ÖPNV ausbauen – mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffenB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 289 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 250 - OA 465/24 Ziff. 2+3 OBR 16, l. B 103/26 - Den Zwischenbericht B 103/2026 kann der Magistrat wie folgt ergänzen: Zu 2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden frühestens im vierten Quartal 2026 vorliegen und anschließend in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Zu 3a. Die Stadtverordnetenversammlung hat den GVP-Schiene 2035+ am 29.01.2026 (§ 7132) beschlossen und den Magistrat mit der Durchführung vertiefender Untersuchungen beauftragt. Die in der Anregung genannten Schienenmaßnahmen (unter anderem Stadtbahnverlängerung zur Leuchte und Stadtbahnverlängerung Seckbacher Landstraße - Atzelberg - Bergen) wurden aus verkehrlicher und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht positiv bewertet. Sie wurden als weiterzuverfolgende Maßnahme in den GVP-Schiene 2035+ aufgenommen. Die Verfügbarkeit von serienreifen und typengenehmigten autonomen Shuttlebussen ist bisher nicht gegeben, wird aber für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich noch nicht abschätzen. Die anfänglichen Stückzahlen werden aber noch vergleichsweise gering sein und die Produktion erst langsam hochgefahren werden, wobei zunächst vor allem bereits bestehende Projekte Zugriff auf diese wenigen Fahrzeuge haben. Die anspruchsvollen topographischen Gegebenheiten in Bergen-Enkheim, die von bisherigen autonomen Shuttles nicht zu bewältigen waren, könnten die Verfügbarkeit geeigneter Fahrzeuge weiter verzögern. Überdies muss der, zumindest in der Anfangszeit, teure Betrieb in einem sinnvollen und wirtschaftlichen Betriebskonzept verankert sein. Dieses Konzept ist wiederum abhängig von der verfügbaren Technik, der Kapazität der autonomen Shuttles sowie weiteren Faktoren wie Regularien und Sicherheit. Die Entwicklungen werden intensiv beobachtet und Ideen für einen Betrieb gesammelt. Zu 3b. Wie oben erwähnt, wurden die Stadtbahnverlängerung zur Leuchte und die Stadtbahnverlängerung Seckbacher Landstraße - Atzelberg - Bergen aus verkehrlicher und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht positiv bewertet. Darüber hinaus wurde eine Verlängerung nach Maintal untersucht. Diese wurde allerdings bereits im Zuge der Grobbewertung aufgrund eines ungünstigen Ergebnisses nicht mehr weiterverfolgt. Zu 3c. Für die Buslinie 551 ist der RMV zuständig. Das derzeitige Angebot entspricht den Bedienstandards des regionalen Nahverkehrsplans. Entsprechend der dem RMV vorliegenden Fahrgastzählungen besteht keine Notwendigkeit, die Fahrtenhäufigkeit der Linie zu verdoppeln. Daher ist eine Angebotsausweitung nicht vorgesehen. Eine weitere Buslinie mit einer Linienführung Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel - Bad Homburg ist nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.06.2024, OA 465 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 103 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Saubere und funktionsfähige GrillplätzeB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 290 Betreff: Saubere und funktionsfähige Grillplätze Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6898 - NR 1271/25 CDU, B 173/26 - Zwischenbericht: Der Magistrat kann derzeit noch nicht abschließend berichten. Der Magistrat wertet aktuell unterschiedliche Lösungsansätze bundesweiter Kommunen sowie Erfahrungen und Maßnahmen der vergangenen Jahre an allen Frankfurter Grillplätzen aus. Dabei wird auch die Einführung einer Onlinereservierung geprüft. Ein abschließender Bericht erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1271 Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 173 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 11 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfenB25.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 291 Betreff: Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 251 - OA 1/26 OBR 1 - Zwischenbericht: Die Anregung konnte im zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, da eine umfassende Prüfung der technischen, rechtlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zum Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke nach dem Prinzip "Energyfish" des Herstellers Energyminer zeitaufwändig ist und die Beteiligung verschiedener Stellen erfordert. Neben der o.g. Prüfung der Machbarkeit wäre bei positivem Ausgang auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Gewässereigentümer des Mains und Betreiber der Bundeswasserstraße zu beteiligen. Zu den rechtlichen Voraussetzungen lässt sich nach Beteiligung der zuständigen Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, bereits sagen, dass das Einbringen von Strömungskraftwerken in Gewässer sowie deren Nutzung wasserrechtlich erlaubnispflichtig sind. Im Verfahren ist dann u.a. auch die Verträglichkeit mit der Gewässerökologie und der Fischfauna zu prüfen und nachzuweisen. Aus technischer Sicht können gemäß der Herstellerangaben die Turbinen derzeit nur in Flüssen eingesetzt werden, die gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen u.a. eine Mindesttiefe von 1 Meter sowie eine Mindestfließgeschwindigkeit von 1 m/s. Aus diesem Grund kommen im Stadtgebiet Frankfurt nur Main und Nidda in Frage. Da der Main als Bundeswasserstraße auf dem Stadtgebiet staugeregelt ist, beträgt seine durchschnittliche Fließgeschwindigkeit bei einem mittleren Abfluss ca. 0,5 m/s. Das bedeutet, dass für den Großteil des Jahres keine ausreichende Fließgeschwindigkeit für den Betrieb der Strömungskraftwerke vorhanden ist. Dies gilt analog für die Nidda, die im Unterlauf ebenfalls staugeregelt ist oder sich im Rückstaubereich des Mains befindet. Eine finale Einschätzung zur Machbarkeit wird nach Vorliegen aller Stellungnahmen abgegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.05.2026, OA 1 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ortsbeiratsmittel zur Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen auf das gesamte jährliche Ortsbeiratsbudget anwendenM25.09.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2026, M 131 Betreff: Ortsbeiratsmittel zur Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen auf das gesamte jährliche Ortsbeiratsbudget anwenden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2014, § 5183 (NR 1005) Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 25.09.2026 I. Es dient zur Kenntnis, dass seit dem Jahr 2007 für Verschönerungs-, Gestaltungs- und Instandsetzungsvorhaben in den Ortsbezirken jährlich ein nach der jeweiligen Einwohnerzahl des Ortsbezirks gestaffelter Haushaltsansatz ("Ortsbeirats-Budget") den Ortsbeiräten zur Verfügung steht. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass ab dem Jahr 2014 die Verwendungsmöglichkeit auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert wurde. Diese Förderung hat jedoch nicht mehr als die Hälfte des jährlichen Ortsbeirats-Budget betragen. III. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183, wird dahingehend geändert, dass die Beschränkung auf die Hälfte des jährlichen Ortsbeiratsbudgets für eine Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen aufgehoben wird und somit der gesamte Budgetansatz hierzu zur Verfügung steht. IV. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel des Ortsbeiratsbudgets des Hauptamtes (Produktgruppe 35.01, Kostenstellen 100 101-100 117). Eine Erhöhung des Ortsbeiratsbudgets ist hiermit nicht verbunden. V. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183 (NR 1005) wurde die Möglichkeit geschaffen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen bei der Durchführung von zeitlich begrenzten Projekten über das Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass die Ortsbeiräte ihr Budget zielgerichtet für die Bedarfe vor Ort einsetzen, indem sie gemeinnützige Institutionen und somit das Ehrenamt fördern. Dies dient dem Wohl der örtlichen Bevölkerung. Ein Blick auf die in letzter Zeit auf den Weg gebrachten OIB-Beschlüsse zeigt, dass die Ortsbeiräte zu bis zu 90 Prozent der OIB-Beschlüsse für die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Idee einsetzen. Begrenzung der Verwendungsmöglichkeit für Zuschüsse auf 50 Prozent des Budgets hält der Magistrat daher nicht für sachgerecht. Durch eine Aufhebung dieser nicht mehr zeitgemäßen Regelung wird den Ortsbeiräten ermöglicht, vollumfänglich selbst beurteilen können, wofür sie ihr Budget verwenden. Der Magistrat sieht es als angebracht an, dass den Ortsbeiräten künftig das gesamte jährliche Budget für die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen zur Verfügung gestellt wird. Das gesamte jährliche Budget der Ortsbeiräte soll uneingeschränkt für die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen zur Verfügung stehen. B. Alternativen Es verbleibt bei der jetzigen Regelung. C. Lösung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Freigabe der OIB-Mittel auch für Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen in voller Höhe. Eine Inanspruchnahme der OIB-Mittel für Verschönerungsmaßnahmen bleibt im Rahmen des verfügbaren Budgets weiterhin möglich. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die vorgeschlagene Maßnahme führt zu keinem zusätzlichen Haushaltsmittelbedarf; die Umsetzung erfolgt innerhalb des bestehenden Ortsbeiratsbudgets. Es handelt sich lediglich um eine Anpassung der Verwendungsmöglichkeit des Ortsbeiratsbudgets. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.09.2014, NR 1005 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 30.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 131 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 131 auf die Tagesordnung II der 5. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Sozialbezirksvorsteherinnen / Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen / SozialpflegerM25.09.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2026, M 132 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Sozialbezirksvorsteherinnen / Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen / Sozialpfleger Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7353 (M 27) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen als Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger) für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung zu ernennen. Soweit bisher tätige Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte nicht mehr erneut ernannt werden, scheiden sie aus dem Ehrenbeamtenverhältnis aus. Begründung: Gemäß § 2 der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger vom 13. März 2026 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7353 (M 27), werden für diese Funktionen Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte ernannt. Die Ernennung erfolgt für die Dauer der XX. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung. Nach Ablauf der XIX. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung ist es nun erforderlich, erneut Sozialbezirksvorsteherinnen / Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen / Sozialpfleger zu benennen. Die Ortsbeiräte unterbreiteten hierzu dem Magistrat die in der Vorschlagsliste, Spalte 2, aufgeführten Vorschläge. Er hat in jedem Einzelfall zu entscheiden, welchen Vorschlägen er bei der Benennung folgt. Hierbei sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten: - dass die Bürgerinnen / Bürger Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitliedstaates der Europäischen Union besitzen und die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung einzutreten - die Eignung der vorgeschlagenen Persönlichkeit - die Kontinuität der Arbeit des ehrenamtlichen Dienstes - die zu berufenden Bürger:innen sollen sich in der Gemeinde allgemeinen Ansehens erfreuen und das Vertrauen der anderen Bürger:innen genießen - dass die zu ernennenden Bürger:innen ihr Ehrenamt gewissenhaft, unparteiisch und unter Wahrung der Verschwiegenheit ausüben - dass die Bürger:innen die erforderliche Befähigung zumindest durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben haben - dass die zu berufenden Bürger:innen über besondere Erfahrungen im Sozialwesen verfügen Die auf diesen Grundlagen ermittelten Personen sind mit den Vorschlägen der Ortsbeiräte identisch und in Spalte 2 der Vorschlagsliste benannt. Bei den Bemerkungen "wie bisher" sind die in Spalte 1 genannten Personen daher zu ernennen. Soweit bisher tätige Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamte lediglich in Spalte 1 erwähnt, aber nicht in Spalte 2 mit "wie bisher" oder in einem anderen Sozialbezirk genannt werden, sind sie zu entpflichten. Ihnen wird der Dank des Magistrats ausgesprochen. Sofern bisherige Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte in der beigefügten Vorschlagsliste nicht erwähnt sind, werden Sie in einer der noch folgenden Magistratsvorlagen Berücksichtigung finden. Der Magistrat bittet die Stadtverordnetenversammlung um Zustimmung. Anlage 1_Korrekturschreiben (ca. 458 KB) Anlage 2_Vorschlagsliste_S4_neu (ca. 23 KB) Anlage 3_Vorschlagsliste (ca. 40 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 27 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 30.09.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Mittelverpflichtung „EU-Förderprogramm „ELENA“ (Anteil Amt für Bau und Immobilien (ABI)): Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage zur energetischen Sanierung von öffentlichen Bestandsgebäuden (Tranche 1)M25.09.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2026, M 134 Betreff: Mittelverpflichtung "EU-Förderprogramm "ELENA" (Anteil Amt für Bau und Immobilien (ABI)): Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage zur energetischen Sanierung von öffentlichen Bestandsgebäuden (Tranche 1) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4688 (NR 908) Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 25.09.2026 I. Der energetischen Sanierung sowie auch der Errichtung von PV-Anlagen auf "öffentlichen Bestandsgebäuden" unter dem im Amt für Bau und Immobilien (ABI) verorteten Anteil des "ELENA-Projekts" wird zugestimmt II. Für die Baumaßnahmen i. R. des ELENA Projektes (Anteil ABI) werden insgesamt 36.000 T€ benötigt. Die Baumaßnahmen werden in 3 Bauabschnitten/Tranchen durchgeführt. III. Für den ersten Bauabschnitt (Tranche 1) werden Mittel i.H.v. 10.911 T€ bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a. für die Baumaßnahme die Mittel in der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandgebäude" zur Verfügung stehen, b. die Maßnahme für den ersten Bauabschnitt (Tranche 1) über eine in der Produktgruppe 34.04 neu einzurichtenden Projektdefinition abgewickelt wird, c. für den zweiten und dritten Bauabschnitt der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit eine weitere Bau- und Finanzierungsvorlage vorgelegt wird. Darin wird auch über die Umsetzung des ersten Bauabschnittes berichtet, d. aufgrund einer beantragten Vertragsverlängerung um (maximal) 1 Jahr zusätzliche Personalkosten i.H.v. ca. 550 T€ in den Jahren 2028/2029 anfallen werden, die im Budget des Dezernates gedeckt werden, e. über ein Dachverpachtungsmodell mit der Mainova AG vergünstigte Strompreise erzielt werden, f. Jahresfolgekosten in Höhe von 487 T€ (s. E Kosten Ziffer 4) zukünftige Haushalte belasten, g. sowohl Landes-, als auch Bundesfördermittel beantragt werden. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 02.05.2024, § 4688, die Offensive zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Gebäuden beschlossen. Darüber hinaus wurde der Bewerbung um Förderung aus dem Programm "European Local Energy Assistance (ELENA) der Europäischen Investitionsbank (EIB) zugestimmt. Die Bewerbung mündete am 10.12.2024 in einem Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der EIB, der neben einer Förderung von 2.430 T€ (90% der Personalkosten von neun befristeten Stellen, fünf davon im Amt für Bau und Immobilien, 4 im Klimareferat) seitens der EIB auch eine Verpflichtung für die Stadt Frankfurt enthält. Die Stadt Frankfurt verpflichtete sich dazu Investments i.H.v. 61.500 T€ bis 2030 umzusetzen, aufgeteilt auf das Amt für Bau und Immobilien [ABI]: 36.000 T€ und das Klimareferat [KR]: 25.500 T€. Hierfür werden förderfähige Investments i.H.v. 36.000 T€ (Anteil ABI) für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden erforderlich. Um nicht nur den vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt gegenüber der EIB gerecht zu werden, sondern auch den Vorgaben der Stadtverordneten bzgl. der Klimaneutralität bis 2035, ist zeitnah eine Entscheidung zu treffen, investive Mittel (Tranche 1 = 10.911 T€) zur Verfügung zu stellen. Für die Tranche 2 und (ggf.) Tranche 3 werden gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt hat sich verpflichtet, das förderfähige Investment fristgerecht für die energetische Sanierung von öffentlichen Bestandsgebäuden zu tätigen und damit eine Energieeinsparung von 18.750 MWh vorzunehmen. Des Weiteren sind 4 GWh/a an erneuerbaren Energien zu generieren (PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden). B. Alternativen Alternativ kann die Stadt Frankfurt die erhaltenen Fördergelder an die Europäische Investitionsbank zurückzahlen. Dem Amt für Bau und Immobilien würden Personalkosten i.H.v. 1.269 T€ entstehen. C. Lösung Das ELENA - Team wird energetische Sanierungen für Wohngebäude, Gewerbeimmobilien und auch Schulen & Kitas vornehmlich durch serielles Sanieren mit Holzrahmenmodulen durchführen. Dies umfasst neben der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach) primär auch Heizungs- und Lüftungstechnik. Ebenso werden PV-Anlagen (ggf. auch mit Ertüchtigung von Elektrotechnik) über ein Dachverpachtungsmodell mit dem Partner Mainova AG in Betrieb genommen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der Europäischen Investitionsbank (EIB) sieht vor, dass das förderfähige Investment während des definierten Projektzeitrahmen (01.01.2025-31.12.2027) nachweislich beauftragt wird. Eine Verlängerung des Projektzeitrahmens wird um (max.) ein Jahr im 1. Quartal 2027 bei der EIB beantragt werden. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a. Der ELENA-Investitionsbedarf (für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden) beläuft sich auf 36.000 T€. Die Gesamtsumme der erforderlichen investiven Mittel ist in 3 Tranchen unterteilt. b. Die Beantragung zur haushaltskonformen Freigabe von Tranche 1 (= 10.911 T€) erfolgt für das Finanzjahr 2026 (=Mittelverpflichtung aus dem Budget "Energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden"). Tranche 2 (= 21.630 T€) wird gesondert für das Finanzjahr 2027 vorgetragen bzw. beantragt und dient hier ausschließlich zur Kenntnis. Sollte Tranche 3 (= 3.460 T€) erforderlich werden, so wird auch diese gesondert und für das Finanzjahr 2028 über den Magistrat vorgetragen und beantragt. c. Die Verausgabung der investiven Auszahlungen aus Tranche 1 in Höhe von 10.910.644 € erfolgt auf einem neuen Projekt der Produktgruppe 34.04. Der ELENA-Investitionsbedarf unterteilt sich auf drei Gebäude-Typen (Wohngebäude, Gewerbeimmobilien und Schulen). d. In Tranche 1 sind die drei Wohngebäude W01 (Zobelstrasse 9, Riederspießstrasse 7-9, Seehofstrasse 50-52) und eine Gewerbeimmobilie (G01=Hanauer Landstrasse 521) zur Ausschreibung vorgemerkt. Subcontracting Identification PDS001-099 = ABI PDS100-999 = KR Short description of scope Sub-contracts value (signed) [EUR]3 Prelim Values W-I-P / INCL VAT Duration of sub-contracts [start date] LP1-LP5 / Traditional Work-In-Progress (Serial To Follow) Duration of sub-contracts [end date] LP1-LP5 / Traditional Work-In-Progress (Serial To Follow) Procurement Procedure Applied Prelim Procedure 260612 - KS - Rev05a Kosten- Schätzung Brutto (Inkl Unvorhergesehenes Inflation 3x4% 2026-2028 Inflation 4% 2029 (wo erford.) PDS001_ZOS Zobelstrasse 9 W01 Envelope, Windows, Roof, Direct Heat & Ventillation w/ Heat Recovery, Thermoly Decoupled Balkony 361.300 € 19.09.2027 28.03.2028 Verhandlungs-vergabe mit Teilnahme-wettbewerb -Deutschlandweit- 1.445.201 € PDS004_HLS Hanauer Landstr.521 G01 Envelope, Windows, Roof, Air-To-Water Heat Pump & Ventillation w/ Heat Recovery, PV 1.361.819 € 05.09.2027 12.03.2028 Verhandlungs-vergabe mit Teilnahme-wettbewerb -Deutschlandweit- 5.447.274 € PDS008_RIE Riederspießstr 7-9 W01 Envelope, Windows, Roof, Air-To-Water Heat Pump OR DH & Ventillation w/ Heat Recovery, PV 495.292 € 19.09.2027 28.03.2028 Verhandlungs-vergabe mit Teilnahme-wettbewerb -Deutschlandweit- 1.981.170 € PDS009_SEE Seehofstrasse 50-52 W01 Envelope, Windows, Roof, Air-To-Water Heat Pump OR DH & Ventillation w/ Heat Recovery, PV 509.250 € 19.09.2027 28.03.2028 Verhandlungs-vergabe mit Teilnahme-wettbewerb -Deutschlandweit- 2.037.000 € 2.727.661€ 10.910.644 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der Finanzierungsbedarfszeitraum der investiven Mittel aus Tranche 1 setzen sich wie folgt zusammen: Investiv Projekte 2026 2027 2028 2029 2030 SUBTOTAL (Brutto) W01 ZOS-RIE-SEE Payment Tranche 1 - € 368.777 € 5.094.593 € - € - € 5.463.370 € G01 HLS Payment Tranche 1 - € 367.691 € 5.079.583 € - € - € 5.447.274 € 10.910.644 € 2027 736.468 € 2028 10.174.176 €: Es dient zur Kenntnis: Die darüber hinaus gehenden Projekte aus Tranche 2 sind bereits definiert: - Bettinaschule - der Altbau der Anne-Frank-Schule - Sozialrathaus Höchst Diese werden separat nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums: Es werden keine zugehörige Folgeinvestition erforderlich. 4. Jahresfolgekosten: a. Personalaufwendungen Durch die erforderlich werdenden Vertragsverlängerung von einem Jahr sind auch die befristeten fünf Stellen des Amtes für Bau und Immobilien um 12 Monate zu verlängern. Dadurch werden für die Jahre 2028+2029 ungeplante Personalkosten in Höhe von 550 T EUR einmalig erforderlich, die im Budget des Dezernates gedeckt werden. b. Sachkosten: Rechtzeitig vor der Erneuerung der Heizung und Lüftung werden für die Wartung bestehende Verträge fristgerecht gekündigt und neue zeitnah abgeschlossen. c. Kapitalkosten Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Jahresfolgekosten an. Das Gegenteil wird der Fall sein, da die energetische Sanierung mit Kosteneinsparungen der Betriebskosten einhergehen. d. Kapitalkosten: 1. Kalkulatorische Verzinsung 10.910.644 € / 2 * 2,25% 122.744,75 € * Zinssatz für den Haushalt 2026 gemäß HH-Rundschreiben vom 03.09.2024 2. Abschreibung 10.910.644 € / 30 Jahre 363.688,13 € 5. Jahreserträge: a. Durch einen Dachnutzungsvertrag zwischen dem Amt für Bau und Immobilien und der Mainova erhält die Stadt Frankfurt vergünstigte Strompreise. Im Gegenzug dazu stellt die Mainova die PV-Anlage und deckt pauschal anfallende Kosten für Sachverständige zur Prüfung des Daches in Höhe von 3,5 T€. 6. Leistungen Dritter: a. Ziel ist es, nicht nur die maximal möglichen Förderungen des Landes Hessen (Klimarichtlinie für Wohngebäude) sondern auch die des Bundes zu beantragen (KfW464). b. Vorbehaltlich vorhandener Fördermittel bei der WI-Bank bzw. der KfW und der Einhaltung von Standards (KfW40 und Passivhaus im Bestand) wird von Förderungen > 50% der förderfähigen Baukosten ausgegangen. Das Passivhaus Institut in Darmstadt ist derzeit beauftragt, die Energiebilanz (KfW40) zu erstellen. Ergebnisse zu Fördermittelanträgen (Zuwendungsbescheide) werden Anfang Oktober 2026 erwartet. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: /. 8. Sonstiges: ./. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 11 Versandpaket: 30.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 134 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 134 auf die Tagesordnung II der 5. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf den Revisionsbericht); AfD (= Enthaltung) und FDP (= Enthaltung unter Hinweis auf den Revisionsbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Haushaltsjahr 2026M25.09.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2026, M 135 Betreff: Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Haushaltsjahr 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (E 143) I. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushalt 2026 für den Verlustausgleich der SWFH 100,00 Mio. € ab 2026 veranschlagt sind. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143/2022, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. II. Der Magistrat wird beauftragt - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026 -, für das Jahr 2026 eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum IV. Quartal 2026 und höchstens im Rahmen des im Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3, Kontengruppe 71, veranschlagten Mittel in Höhe von 100.000.000,00 € zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2025 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2025 wird hierbei verrechnet. Begründung: Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Auf Basis der vorgenannten Etatanträge wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen für die Jahre 2019 bis 2025 Zuzahlungen von insgesamt 426.286.734,46 € in die Kapitalrücklage der SWFH geleistet. Basierend auf dem E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum IV. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet. Der testierte Jahresabschluss 2025 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 72.565.029,57 € abgeschlossen (Magistratsbeschluss Nr. 679 vom 19.06.2026). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2025 i. H. v. 92.655.456,63 €, die sich aus der Hochrechnung des IV. Quartals 2025 (- 72.319.513,94 €) und der Unterzahlung aus 2024 (- 20.335.942,69 €.) errechnet, ergibt sich somit eine Unterzahlung für das Jahr 2025 i. H. v. - 245.515,63 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2026 auf Basis des IV. Quartals 2026 berücksichtigt und ausgeglichen. Für die Zahlung 2026 ist nun erneut für den Haushalt 2026 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitaleinlage auszahlen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 30.09.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Besetzung der Betriebskommission in der XX. Wahlperiode; Mitglieder der PersonalvertretungM25.09.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2026, M 136 Betreff: Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Besetzung der Betriebskommission in der XX. Wahlperiode; Mitglieder der Personalvertretung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1088 (M 15) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Mitglieder der Personalvertretung für die Dauer der Wahlzeit in die Betriebskommission gewählt werden. II. Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden für die Dauer der Wahlzeit der Personalvertretung Herr Stephan Morche (Personalratsvorsitzender) und Frau Doris Hinkelmann (stellv. Personalratsvorsitzende) in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst gewählt. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes i. d. F. vom 09.06.1989 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst vom 16.06.2011 beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der angehören: a) drei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, b) der/die Oberbürgermeister/in kraft Amtes oder in seiner/ihrer Vertretung ein/e von ihm/ihr bestimmte/r Beigeordnete/r (Stadtrat/Stadträtin), der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin und ein/eine weitere(r) Beigeordnete(r) (Stadtrat/Stadträtin) sowie c) zwei Mitglieder der Personalvertretung des Eigenbetriebes. Die Mitglieder der Personalvertretung werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit der Personalvertretung gewählt. B. Alternativen Keine. C. Lösung Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Mitglieder der Personalvertretung. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 30.09.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Konsolidierter Gesamtabschluss 2025 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)M25.09.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2026, M 137 Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2025 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6977 (M 152) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2025 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 29.384,50 Mio. €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von -202,68 Mio. €, und den Konzernbilanzgewinn von 1.260,59 Mio. €. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse. Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2025 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung/Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert. Der konsolidierte Gesamtabschluss 2025 wird an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. A. Zielsetzung Fehlanzeige B. Alternativen Fehlanzeige C. Lösung Fehlanzeige D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Fehlanzeige 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen b) Sachkosten wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2. Abschreibung 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Fehlanzeige 8. Sonstiges: Fehlanzeige Anlage _Konsol_Gesamtabschluss_2025 (ca. 6,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 30.09.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Fußgängerschild an der Kreuzung Gießener Straße / Ecke Homburger LandstraßeOFOB 1025.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2026, OF 100/10 Betreff: Fußgängerschild an der Kreuzung Gießener Straße / Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Schild mit der Aufschrift "Achtung Fußgänger" an der o.g. Ecke aufgestellt werden kann, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Beim Abbiegen von der Gießener Straße in die Homburger Landstraße wird oft so schnell gefahren, dass kaum Zeit zum Abbremsen bleibt, wenn dort Schulkinder die Straße überqueren wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielplatz Karl-Kirchner-SiedlungOFOB 1025.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2026, OF 125/10 Betreff: Spielplatz Karl-Kirchner-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten inwieweit das Grünflächenamt bei der Spielplatz-Sanierung in der Karl-Kirchner-Siedlung vorankommt und warum sich das ganze schon über drei Jahre hinzieht, ohne dass man einen Beginn der Arbeiten sieht. Begründung: Das Sanierungsprojekt "Spielplatz in der Karl-Kirchner-Siedlung" wurde vom Grünflächenamt, mit Hilfe des Quartiersmanagements, vor drei Jahren geplant. Den Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung wurde damals ein kurzfristigen Baubeginn zugesichert. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Der Spielplatz ist in einem desolaten Zustand. Auf Nachfrage des Quartiersmanagements gab das Grünflächenamt an, es wären noch Unterlagen bei dem Stadtplanungsamt einzureichen. Die Bürgerinnen und Bürger äußern ihr Unverständnis hinsichtlich dieser schleppenden Bearbeitung. Wir bitten um zügige Bearbeitung und schnelle Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sindlingen: Spielplätze instand setzenOFOB 625.09.2026 · SPD, GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2026, OF 165/6 Betreff: Sindlingen: Spielplätze instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen a) Der Ortsbeirat begrüßt die Sanierungen der Spiel- und Bolzplätze! b) Er bittet aber den Magistrat, - das Quartiersmanagement und Kinderbeauftragten in den Stadtteilen, sowie die Kinder- und Jugendeinrichtungen rechtzeitig vor einer Sperrung eines Spiel- oder Bolzplatzes zu informieren, so dass geplante Veranstaltungen oder Ferienspiele entsprechend geplant werden können. - Auch sollen an den Baustellen und Sperrungen der Spielplätze direkt vor Ort gut sichtbar Informationstafeln angebracht werden. Z.B. wurde am Basketballplatz Hermann-Brill-Straße eine komplett neue Spielanlage im Boden verankert, wahrscheinlich im Jahr 2025. Die Sperrung erfolgte ohne Information im Stadtteil an die Kinder- und Jugendeinrichtungen, zeitüberschneidend mit der Sanierung des Bolzplatzes, so dass über den Sommer keine Spielmöglichkeit zur Verfügung stand. Weitere aktuelle Beispiele im Folgenden. c) Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die bei der Begehung der Sindlinger Spiel- und Bolzplätze am 08.09.2026 festgestellten Mängel zu beseitigen. Das Protokoll der Begehung wird dem Magistrat gesondert zur Verfügung gestellt: 1. Bolzplatz Hermann-Brill-Straße - Ecken im Material des Bodens waren gerissen, nun sind 2 Ecken abgeschnitten und entfernt. Dadurch besteht Stolpergefahr an der Kante, die durch eine geeignete Maßnahme (Abschrägen o.ä.) beseitigt werden muss. - Die Spielfeld-Linien sind fast verblasst, bitte wieder markieren. - Ein Seil am Tor ist aus dem Plastik gerissen - bitte reparieren. 2. Fitness-Anlage (8015) Hermann-Brill-Straße - Rücken-Trainer und Schulter-Trainer sind schwergängig und lassen sich nicht gut bewegen- Fitnessgeräte bitte leichtgängiger machen und ggf. ölen - Hinweisschild Station Schulter-Rücken beschädigt - bitte erneuern - Die Slackline weist einen Riss von 2 cm auf, der sich weiter ausdehnt - bitte erneuern - Insbesondere in der Mittagszeit liegt die Anlage in der Sonne- bitte mehr Beschattung anbringen 3. Spielplatz (0186) Hermann-Brill-Straße - Schaukel: Loch im Material des Bodens mit ca. 5 cm Durchmesser - Nestschaukel: Wellen im Material des Bodens, Platten lose - bitte austauschen - Der Sandspielplatz ist mit einem Bauzaun eingezäunt. Es liegen den Anwesenden keine näheren Informationen vor und vor Ort gibt es auch keine Information über die Dauer der Schließung - bitte um Angabe der geplanten Baumaßnahmen und Umsetzungszeit - Verbeultes Metallnetz an der Tischtennisplatte - bitte austauschen - Wenig Schatten zur Mittagszeit - Bäume oder Sonnensegel anbringen 4. Spielplatz (0262), am Main im Naherholungsgebiet - Die Röhrenrutsche des Rutschen-Turms liegt auf der Westseite und damit den ganzen Tag in direkter Sonne. Ist die gefahrlose Nutzung durch Kinder im Sommer, insbesondere bei heißen Sonnentagen möglich oder kann der Turm gedreht bzw. die Rutsche auf der Nord-Ostseite angebracht werden? Ggf. Sonnenschutz anbringen. - Bauschutt auf der Seite zwischen Spielplatz und Industriepark: bitte entfernen - Anbringen eines Ballfangschutzes zwischen den Fußballtoren und Main, damit die Bälle nicht verlorengehen. - Aufwertung des Spielplatzes durch Liegen, Picknicktische, Grillmöglichkeiten sowie Angebote für Boule oder Schach und z.B. ein Baucontainer mit ausleihbaren Spielgeräten. 5. Spielplatz (0261) Sindlinger Bahnstraße - Der Kleinkindbereich ist mit einem Bauzaun eingezäunt. Es liegen keine Informationen vor über die Dauer der Schließung - bitte um Angabe der geplanten Baumaßnahmen und Umsetzungszeit - Büsche werden als Toilette genutzt (Toilettenpapier sichtbar), Aufstellen einer Komposttoilette o.Ä. - Loch im Fallschutz unter der Schaukel bitte reparieren - Bänke unter dem Laubengang sind häufig durch Vogelkot verschmutzt, die Vögel sitzen auf den unbewachsenen Balken- bitte durch Bepflanzung oder Abdeckung Abhilfe schaffen. - Anbringen von Schattensegeln über dem Sandspielbereich - Aufstellen einer weiteren Tisch-Bank-Garnitur, da vor allem am Nachmittag und am Wochenende der Spielplatz/Park sehr gut besucht ist und Familien/ältere Menschen dort gerne picknicken 6. Tisch-Bank-Garnituren - zwischen Küferstraße 15 und Johann-Sittig-Straße 20 steht nur noch ein Tisch - bitte Bänke oder andere Sitzmöglichkeiten anbringen - Hermann-Brill-Straße 2 - Tisch-Bankgarnitur erhalten, dort belassen oder mitteilen, an welchem Standort diese besser aufgestellt werden soll. Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: im Stadtpark Hunde und Radfahrer schützenOFOB 625.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2026, OF 184/6 Betreff: Höchst: im Stadtpark Hunde und Radfahrer schützen der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslauffläche im Höchster Stadtpark entlang des Radwegs durch einen Zaun oder Bepflanzung so abzugrenzen, dass sich Hunde und Radfahrende nicht in die Quere kommen. Begründung: Es gibt wenig Auslaufflächen in Frankfurt für Hunde, an denen diese ohne Leine toben und spielen können, in Wald und Feld oft und richtig aus Wildtier-Schutzgründen, in der Stadt zum eigenen und Schutz anderer. Die Hundeauslauffläche im Stadtpark ist daher eine einzige Möglichkeit für Hunde zu toben. Da der Radweg jedoch östlich entlangführt, könnten Hunde und Radfahrende sich in die Quere kommen und verunfallen. Eine Abgrenzung entlang des Radwegs ist daher für beide hilfreich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ronneburgstraße / Ecke Hoherodskopfstraße und Freie SchuleOFOB 1025.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2026, OF 98/10 Betreff: Ronneburgstraße / Ecke Hoherodskopfstraße und Freie Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man an der Ecke Ronneburgstrasse / Hoherodskopfstrasse die Ecken abmarkieren kann, und Tempo 30 Symbole auf die Straße aufbringen kann, damit man dort nicht mit zu schnellem Tempo um die Kurve fährt. Begründung: Die Kinder, die die Freie Schule in der Ronneburgstraße besuchen, haben Angst, diese Kreuzung zu queren, da dort immer wieder Autofahrende zu schnell in beide Richtungen abbiegen. Auch könnte ein Tempo 30 Symbol auf der Ronneburgstraße dazu führen, dass Autofahrende dort langsamer fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten – Unterstützung der Kampagne 2026/2027 der KG Wespen von 1887 e. V.OIBOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.09.2026, OIB 38 entstanden aus Vorlage: OF 161/5 vom 06.09.2026 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten - Unterstützung der Kampagne 2026/2027 der KG Wespen von 1887 e. V. Der Magistrat wird gebeten, die Kampagne 2026/2027 der KG Wespen von 1887 e. V. finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 800 Euro. Begründung: Die KG Wespen von 1887 e. V. leistet eine hervorragende Vereinsarbeit zur Förderung des karnevalistischen Brauchtums und verfügt über neun Garden und Tanzgruppen, die alle Altersklassen ab vier Jahren abdecken. Der Unterhalt der Garden und Tanzgruppen ist mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Der Ortsbeirat möchte diese Arbeit unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 5Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten – Restaurierung und Konservierung der Skulptur „Oberräder Gärtnersfrau“OIBOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.09.2026, OIB 39 entstanden aus Vorlage: OF 162/5 vom 06.09.2026 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten - Restaurierung und Konservierung der Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerverein Oberrad e. V. finanziell bei der Restaurierung und Konservierung der Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Die Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" weist deutliche Witterungsschäden und Risse auf. Die Gärtnersfrau ist das Wahrzeichen von Oberrad und soll daher erhalten und restauriert werden. Eine zeitnahe Instandsetzung ist erforderlich, um weitere Schäden zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 5Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Förderung der Weihnachtsmärkte in KalbachRiedberg im Rahmen des Programms „Vielfalt leben – Stadtteilfeste unterstützen“OIOB 1225.09.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.09.2026, OI 33 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 14.09.2026 Betreff: Förderung der Weihnachtsmärkte in Kalbach-Riedberg im Rahmen des Programms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160), gebeten, im Jahr 2026 den Weihnachtsmarkt Kalbach und den Weihnachtsmarkt der IG Riedberg im Rahmen des Förderprogramms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" mit einem Betrag von jeweils 6.000 Euro zu fördern. Veranstalter des Weihnachtsmarktes Kalbach ist der Kerbeverein Kalbach e. V. Die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. veranstaltet den Weihnachtsmarkt Riedberg. Der Zuschuss für den Kerbeverein Kalbach steht unter dem Vorbehalt, dass für den Weihnachtsmarkt ein geeigneter Veranstaltungsort gefunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 30.09.2026
OIOB 12Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll.