Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen
Zusammenfassung
In diesem Bericht wird der Vorschlag behandelt, Gutscheine zur Förderung des Mieter*innenschutzes auszustellen. Durch die Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern wurde die Grundlage geschaffen, um im Oktober 2026 mit der Ausgabe der Gutscheine zu beginnen. Dies ist notwendig, da ursprünglich veranschlagte Mittel nicht übertragen werden konnten und die Nutzung des Dezernatsbudgets erforderlich ist.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern sind inzwischen abgeschlossen. Die letzten Verfahrensfragen wurden geklärt. Mit der Ausgabe der Gutscheine wird im Oktober 2026 begonnen.
Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich veranschlagten Mittel aufgrund des Beschlusses über den Jahresabschluss 2025 nicht übertragen wurden. Die erforderlichen Aufwendungen sind daher aus dem Dezernatsbudget des Dezernats III zu finanzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024EE 66Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen (Mietrecht und Mieterschutz) Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 2. Dezember 2024BB 434Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 14. April 2025BB 148Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 1. September 2025BB 319Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 23. Januar 2026BB 27Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 8. Mai 2026BB 161Mieter*innenschutz fördern – Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 25. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 284Mieter*innenschutz fördern – Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis