Die Lauterbacher Straße 4 muss eine Seniorenwohnanlage bleiben
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 in Frankfurt am Main als solche zu erhalten. Es soll sichergestellt werden, dass künftig nur geeignete Mieter:innen ab 60 Jahren in die Einrichtung einziehen. Dadurch wird der gewachsene Bewohnerzusammenhalt gefördert und die Pflege erleichtert.
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Lauterbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Am Zebrastreifen des Übergangs Wächtersbacher Straße / Kaufland eine parallele Radfurt für Fahrradfahrer zur Birsteiner Straße einrichten29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einrichtung einer nachhaltigen Lichtquelle zwischen den Häusern in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße – Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentr16.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Lauterbacher Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 soll als solche erhalten bleiben. Die ABG Frankfurt Holding wird aufgefordert, bei Neuvermietungen den Charakter der Anlage zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass neue Mieter:innen die Voraussetzungen für den Einzug in eine Seniorenwohnanlage erfüllen.
Begründung
Bei der Lauterbacher Straße 4 in Frankfurt am Main handelt es sich um eine Seniorenwohnanlage. Das Haus ist zwar bereits aus der sozialen Bindung herausgefallen, wird aber überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern bewohnt, die älter als 60 Jahre sind und nur geringen Unterstützungsbedarf haben.
Voraussetzungen für den Einzug in eine solche Anlage sind:
- ein Mindestalter von 60 Jahren, - ein aktueller Wohnsitz in Frankfurt oder ein nachweisbarer enger Bezug zur Stadt (z. B. Kinder, die in Frankfurt leben), - ein Wohnberechtigungsschein oder Registrierschein - sowie ggf. weitere Kriterien.
Gegenwärtig werden Wohnungen jedoch auch an Personen unter 60 Jahren vermietet. Zudem werden Wohnungen "freigehalten", statt sie an Berechtigte zu vergeben. Bezahlbarer Wohnraum für Senior:innen ist in Frankfurt am Main kaum zu finden und nur sehr schwer zu bekommen. Die ABG Frankfurt Holding muss daher dazu angehalten werden, die Wohnungen auch künftig ausschließlich an den Personenkreis zu vermieten, der zum Einzug in eine Seniorenwohnanlage berechtigt ist.
Hinzu kommt: Die häusliche Pflege wird erheblich erleichtert, wenn mobile Pflegedienste an einem Ort mehrere Personen versorgen können und nicht täglich zahlreiche, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Adressen anfahren müssen. Die ABG Frankfurt Holding hält dafür vor Ort bereits zwei zusätzliche Parkplätze für Pflegedienste vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. September 2026 brachte fraktionslos im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein.