Die Lauterbacher Straße 4 muss eine Seniorenwohnanlage bleiben
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Erhalt der Seniorenwohnanlage in der Lauterbacher Straße 4 und ein Umdenken bei der Vergabe von Wohnungen, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Mieter:innen einziehen können. Dies soll dazu beitragen, die Lebensqualität der älteren Bewohner:innen zu erhalten und die spezifischen Bedürfnisse dieser Gemeinschaft zu berücksichtigen.
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Antwort steht aus
Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 17.01.2027.Warum?
Lauterbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Am Zebrastreifen des Übergangs Wächtersbacher Straße / Kaufland eine parallele Radfurt für Fahrradfahrer zur Birsteiner Straße einrichten29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einrichtung einer nachhaltigen Lichtquelle zwischen den Häusern in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße – Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentr16.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Seniorenwohnanlage in der Lauterbacher Straße 4 als solche zu erhalten. Die ABG Frankfurt Holding wird aufgefordert, bei Neuvermietungen den Charakter der Anlage zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass neue Mieter:innen die Voraussetzungen für den Einzug in eine Seniorenwohnanlage erfüllen.
Begründung
Bei der Lauterbacher Straße 4 handelt es sich um eine Seniorenwohnanlage. Das Haus ist zwar bereits aus der sozialen Bindung herausgefallen, wird aber überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern bewohnt, die älter als 60 Jahre sind und nur geringen Unterstützungsbedarf haben.
Voraussetzungen für den Einzug in eine solche Anlage sind,
- ein Mindestalter von 60 Jahren; - ein aktueller Wohnsitz in Frankfurt oder ein nachweisbarer enger Bezug zur Stadt (z. B. Kinder, die in Frankfurt leben); - ein Wohnberechtigungsschein oder Registrierschein; - sowie ggf. weitere Kriterien.
Gegenwärtig werden Wohnungen jedoch auch an Personen unter 60 Jahren vermietet. Zudem werden Wohnungen "frei gehalten", statt sie an Berechtigte zu vergeben. Bezahlbarer Wohnraum für Senior:innen ist in Frankfurt am Main kaum zu finden und nur sehr schwer zu bekommen. Die ABG Frankfurt Holding muss daher dazu angehalten werden, die Wohnungen auch künftig ausschließlich an den Personenkreis zu vermieten, der zum Einzug in eine Seniorenwohnanlage berechtigt ist.
Hinzu kommt: Die häusliche Pflege wird erheblich erleichtert, wenn mobile Pflegedienste an einem Ort mehrere Personen versorgen können und nicht täglich zahlreiche, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Adressen, anfahren müssen. Die ABG Frankfurt Holding hält dafür vor Ort bereits zwei zusätzliche Parkplätze für Pflegedienste vor. Nicht zuletzt verbindet die Hausgemeinschaft die Bewohner:innen. Man kennt sich, hilft sich gegenseitig im Alltag und verbringt gemeinsam Zeit miteinander. Diese gewachsene Gemeinschaft gilt es zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2026 brachte der Ortsbeirat 11 diese Anregung ein.