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Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfen

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Im Bericht wird vorgeschlagen, die Machbarkeit schwimmender Strömungskraftwerke im Main zu prüfen. Dies geschieht durch eine umfassende Analyse technischer, rechtlicher und ökologischer Aspekte, um die nötigen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Technologie zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Die Anregung konnte im zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, da eine umfassende Prüfung der technischen, rechtlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zum Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke nach dem Prinzip "Energyfish" des Herstellers Energyminer zeitaufwändig ist und die Beteiligung verschiedener Stellen erfordert. Neben der o.g. Prüfung der Machbarkeit wäre bei positivem Ausgang auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Gewässereigentümer des Mains und Betreiber der Bundeswasserstraße zu beteiligen. Zu den rechtlichen Voraussetzungen lässt sich nach Beteiligung der zuständigen Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, bereits sagen, dass das Einbringen von Strömungskraftwerken in Gewässer sowie deren Nutzung wasserrechtlich erlaubnispflichtig sind. Im Verfahren ist dann u.a. auch die Verträglichkeit mit der Gewässerökologie und der Fischfauna zu prüfen und nachzuweisen. Aus technischer Sicht können gemäß der Herstellerangaben die Turbinen derzeit nur in Flüssen eingesetzt werden, die gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen u.a. eine Mindesttiefe von 1 Meter sowie eine Mindestfließgeschwindigkeit von 1 m/s. Aus diesem Grund kommen im Stadtgebiet Frankfurt nur Main und Nidda in Frage. Da der Main als Bundeswasserstraße auf dem Stadtgebiet staugeregelt ist, beträgt seine durchschnittliche Fließgeschwindigkeit bei einem mittleren Abfluss ca. 0,5 m/s. Das bedeutet, dass für den Großteil des Jahres keine ausreichende Fließgeschwindigkeit für den Betrieb der Strömungskraftwerke vorhanden ist. Dies gilt analog für die Nidda, die im Unterlauf ebenfalls staugeregelt ist oder sich im Rückstaubereich des Mains befindet. Eine finale Einschätzung zur Machbarkeit wird nach Vorliegen aller Stellungnahmen abgegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2026OFOF 1/1Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Mai 2026OAOA 1Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfenAnregung
  3. 25. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 291Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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