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  • Industrie- und Gewerbegebiet Talstraße erhalten
    OMOB 12
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 24.09.2026 Betreff: Industrie- und Gewerbegebiet Talstraße erhalten Seit dem 1. Juli 2026 befindet sich das Unternehmen AVO Carbon Germany GmbH - auf dem südlichen Bereich des ehemaligen Carbon Geländes ansässig - im Insolvenzverfahren. Dieses wird nach drei Monaten abgeschlossen sein und endet voraussichtlich am 30.09.2026. Es sind rund 100 industrielle Arbeitsplätze betroffen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, gegebenenfalls mit seiner Wirtschaftsförderung, für einen weiteren Betrieb am Standort einzusetzen; 2. alle Möglichkeiten für den Erhalt der Arbeitsplätze an diesem Standort auszuschöpfen und 3. neue Unternehmen im industriellen/gewerblichen Bereich im Falle der Betriebsauflösung für diesen Standort zu gewinnen. Begründung: Das seit Ende des 19. Jahrhunderts in Kalbach ansässige Industrieunternehmen Deutsche Carbone am Standort Talstraße war immer wirtschaftlich und stadtteilprägend von Bedeutung. Zudem bietet der neu aufgestellte Bebauungsplan Nr. 947 (Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße) mit seinen planerischen Festsetzungen den Rahmen für eine weitere industrielle und/oder gewerbliche Nutzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

  • Niederrad: Begrünung Deutschordenstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 760 entstanden aus Vorlage: OF 102/5 vom 06.08.2026 Betreff: Niederrad: Begrünung Deutschordenstraße Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Fläche in der Deutschordenstraße entlang der Gleise der ehemaligen Haltestelle auf Höhe der Heinrich-Hoffmann-Straße zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Bis Anfang der 2000er-Jahre befand sich die Haltestelle "Blutspendedienst" etwa 100 Meter weiter nördlich in der Deutschordensstraße. Zur Fußballweltmeisterschaft 2006 wurde die Haltestelle barrierefrei umgebaut, weiter nach Süden verlegt und mit Fußgängerampeln versehen. Aus dieser Zeit existieren dort noch ein Absperrgitter sowie rechts und links davon eine gepflasterte Fläche. Diese ungenutzte Fläche sollte zu einer Grünfläche umgewandelt und somit attraktiver gestaltet werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Bindingstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 761 entstanden aus Vorlage: OF 119/5 vom 01.08.2026 Betreff: Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Bindingstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchem Grund die neuen Fahrbahnmarkierungen vor der Bindingstraße 13 in der vorgenommenen Form angebracht wurden; 2. auf welcher verkehrsrechtlichen Anordnung diese Markierung beruht; 3. ob die verbliebene Restfläche zwischen Sperrfläche und Grundstückseinfahrt bewusst als nutzbare Parkfläche vorgesehen ist; 4. ob durch die derzeitige Markierung das sichere Ein- und Ausfahren aus den Grundstücken beeinträchtigt wird; 5. ob die Sperrfläche bis zur gedachten Verlängerung der vorhandenen weißen Pflastersteine erweitert werden sollte, um Missverständnisse hinsichtlich einer Parkmöglichkeit zu vermeiden, und 6. ob er die Anordnung des Verkehrszeichens 315 (Parken auf Gehwegen) oder eines anderen geeigneten Verkehrszeichens an dieser Stelle für erforderlich oder empfehlenswert hält, um die Parksituation eindeutig zu regeln. Begründung: Vor der Bindingstraße 13 wurden kürzlich neue Fahrbahnmarkierungen angebracht. Die Grundstückseinfahrten waren bislang durch weiße Pflastersteine so abgegrenzt, dass ausreichend Rangierfläche zum sicheren Ein- und Ausfahren vorhanden war. Im Zuge der neuen Markierung wurde die Sperrfläche verändert und ein bisher vorhandener Parkstand verkürzt. Dadurch verbleibt eine Restfläche, die inzwischen regelmäßig als Parkplatz genutzt wird, obwohl sie für einen gewöhnlichen Pkw nur eingeschränkt geeignet erscheint. Dies kann das Ein- und Ausfahren der Anwohnerinnen und Anwohner erschweren. Gegenüber der Grundstückseinfahrt wurde zudem ein neuer Parkplatz markiert. Auch hierfür ist den Anwohnerinnen und Anwohnern der Hintergrund der Maßnahme nicht bekannt. Der Magistrat wird daher um Prüfung gebeten, ob die derzeitige Markierung der verkehrlichen Zielsetzung entspricht oder ob durch eine Anpassung der Sperrfläche beziehungsweise eine eindeutige Beschilderung eine klarere und sicherere Verkehrsführung erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Ausgewogene Nutzung der Fahrradabstellanlage vor der Holbeinstraße 46 und 48
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 762 entstanden aus Vorlage: OF 138/5 vom 05.08.2026 Betreff: Ausgewogene Nutzung der Fahrradabstellanlage vor der Holbeinstraße 46 und 48 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung der Fahrradabstellanlage vor den Häusern Holbeinstraße 46 und 48 zu prüfen und gemeinsam mit der Deutschen Bahn beziehungsweise dem Betreiber von DB Call a Bike eine Lösung zu entwickeln, durch die die Abstellmöglichkeiten sowohl für private Fahrräder als auch für Leihfahrräder nutzbar bleiben. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fahrradabstellanlage als regulärer Abstellort für Fahrräder von DB Call a Bike vorgesehen oder beim Anbieter entsprechend ausgewiesen ist; 2. wie verhindert werden kann, dass die vorhandenen Fahrradständer überwiegend oder vollständig durch Leihfahrräder eines einzelnen Anbieters belegt werden; 3. ob ein Teil der vorhandenen Fläche eindeutig für private Fahrräder freigehalten werden kann; 4. ob für die Leihfahrräder eine gesondert gekennzeichnete Abstellfläche am bestehenden Standort eingerichtet werden kann; 5. ob alternativ in unmittelbarer Nähe ein geeigneter Standort für die gebündelte Abstellung der Leihfahrräder gefunden werden kann. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung und der Gespräche mit dem Betreiber zu informieren. Begründung: Die Fahrradabstellanlage vor den Häusern Holbeinstraße 46 und 48 wird regelmäßig in erheblichem Umfang durch Leihfahrräder, insbesondere von DB Call a Bike, belegt. Dadurch stehen Anwohnenden und anderen Personen zeitweise nur wenige oder keine geeigneten Abstellmöglichkeiten für private Fahrräder zur Verfügung (s. Fotos untenstehend). Bikesharing ist eine sinnvolle Ergänzung des Mobilitätsangebots. Gleichzeitig sollten öffentlich zugängliche Fahrradständer nicht dauerhaft überwiegend durch die Fahrzeuge eines einzelnen gewerblichen Anbieters in Anspruch genommen werden. Ziel ist deshalb keine Einschränkung des Bikesharing-Angebots, sondern eine geordnete und ausgewogene Nutzung der vorhandenen Fläche. Eine klare Aufteilung der Abstellmöglichkeiten oder eine gesonderte Fläche für Leihfahrräder könnte den Nutzungskonflikt mit überschaubarem Aufwand lösen. Der begrenzte öffentliche Raum sollte effizient und nachvollziehbar genutzt werden. Dabei müssen unterschiedliche Mobilitätsangebote berücksichtigt und zugleich ausreichende Abstellmöglichkeiten für die Menschen aus dem Quartier erhalten werden. Fotos (Quelle Lorenzo Giannetti privat): Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Bänke für den Holbeinkreisel
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 763 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 03.08.2026 Betreff: Bänke für den Holbeinkreisel Der Magistrat wird gebeten, an der Ost- und Westseite des o. g. Platzes jeweils eine Bank aufzustellen. Begründung: Am Holbeinkreisel befindet sich keine Bank. Gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht jedoch das Bedürfnis, sich dort auch hinzusetzen und auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Rauch- und aerosolfreie Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 5
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 764 entstanden aus Vorlage: OF 148/5 vom 01.08.2026 Betreff: Rauch- und aerosolfreie Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein zeitlich befristetes Pilotprojekt zur Einführung einer rauch- und aerosolfreien Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 5 eingerichtet werden kann, und welche rechtlichen, organisatorischen sowie praktischen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. Begründung: Die Nutzung öffentlicher Plätze durch Außengastronomie trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität und Belebung des öffentlichen Raums bei. Die Belastung durch Tabakrauch und Aerosole beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität insbesondere für Kinder, Jugendliche, gesundheitlich vorbelastete Personen und andere schutzbedürftige Menschen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in der Außengastronomie zu erhöhen und Passivrauch und Aerosolbelastung zu reduzieren, Kinder und vulnerable Personen besser zu schützen und den öffentlichen Raum sauberer und inklusiver zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Bindingstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 765 entstanden aus Vorlage: OF 159/5 vom 09.09.2026 Betreff: Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Bindingstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Bindingstraße im Abschnitt zwischen der Darmstädter Landstraße und dem Grethenweg die Beschilderung des ruhenden Verkehrs wie folgt zu prüfen und entsprechend anzuordnen: Rechte Einbahnstraßenseite: Aufstellung von Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" für halbseitiges Parken auf dem Gehweg. Linke Einbahnstraßenseite: Beibehaltung des bestehenden Zeichens 286 "Eingeschränktes Haltverbot" mit den Zusatzschildern: - Mo-Fr 7-10 h und 16-19 h - nur Bewohner mit Parkausweis Nr. 32 sowie ergänzend die Aufstellung von Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" für halbseitiges Parken auf dem Gehweg mit den Zusatzschildern: - Mo-Fr 10-16 h und 19-7 h - Bewohner mit Parkausweis Nr. 32. Begründung: Im Einbahnstraßenabschnitt der Bindingstraße zwischen der Darmstädter Landstraße und dem Grethenweg wird auf beiden Straßenseiten geparkt. Die bisherige Situation hat trotz des ruhenden Verkehrs einen ausreichenden Verkehrsfluss ermöglicht. Durch die zunehmende Nutzung der Straße durch Fahrräder, insbesondere durch Lastenräder, sowie durch die inzwischen verstärkte Ahndung des Gehwegparkens hat sich die Situation verändert. Dadurch wird die Durchfahrt insbesondere für den fließenden Verkehr und größere Fahrzeuge, beispielsweise die Müllabfuhr, zunehmend erschwert. Gleichzeitig besteht für die Anwohner eine erhebliche Unsicherheit darüber, welches Parkverhalten zulässig ist. Dies wird dadurch verstärkt, dass auf der rechten Straßenseite eine Fahrbahnmarkierung das halbseitige Parken auf dem Gehweg nahelegt, ohne dass dort bislang eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Die zunehmende Ahndung des bisherigen Parkverhaltens hat damit zu einer veränderten Situation geführt, auf die aus Sicht des Ortsbeirats mit einer klaren und praktikablen Neuordnung reagiert werden sollte. Mit einer eindeutigen und zeitlich abgestimmten Beschilderung kann der vorhandene Straßenraum besser genutzt werden. Ziel ist es, ausreichenden Raum für den fließenden Verkehr einschließlich des Radverkehrs zu schaffen, gleichzeitig eine ausreichende Gehwegbreite sicherzustellen und die Parkmöglichkeiten für die Anwohner angemessen zu erhalten. Die vorgeschlagene Regelung schafft damit mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer und verbindet die Interessen des ruhenden und des fließenden Verkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Einrichtung eines Gehweges im Goldbergweg hier: zwischen Alfred-Delp-Straße und Reversbrunnenweg
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 160/5 vom 06.09.2026 Betreff: Einrichtung eines Gehweges im Goldbergweg hier: zwischen Alfred-Delp-Straße und Reversbrunnenweg Der Magistrat wird gebeten, im Goldbergweg zwischen der Einmündung der Alfred-Delp-Straße und der Einmündung des Reversbrunnenweges zeitnah einen durchgängigen Gehstreifen auf der nördlichen Seite einzurichten. Der Gehweg soll sich in seiner Wahrnehmbarkeit und ggf. in seiner Gestaltung klar von der Fahrbahn unterscheiden, sodass für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig erkennbar ist, welcher Bereich dem Fußverkehr vorbehalten ist. Der Magistrat wird gebeten, hierfür unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine geeignete bauliche und gestalterische Lösung zu entwickeln und dem Ortsbeirat zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Der Goldbergweg stellt eine wichtige Verbindung für den Fußverkehr zwischen dem Reversbrunnenweg und der Alfred-Delp-Straße dar. Derzeit fehlt in diesem Abschnitt ein durchgängiger, eindeutig erkennbarer Gehweg. Fußgänger*innen müssen sich den Straßenraum daher mit dem motorisierten Verkehr teilen. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen problematisch. Ein klar abgegrenzter und durchgängiger Gehbereich würde die Sicherheit erhöhen und die Nutzung des Goldbergwegs für den Fußverkehr deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Maßnahmen gegen nächtliche Lärmbelästigung durch Motorradfahrer auf der Gerbermühlstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 767 entstanden aus Vorlage: OF 163/5 vom 06.09.2026 Betreff: Maßnahmen gegen nächtliche Lärmbelästigung durch Motorradfahrer auf der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die zunehmende nächtliche Lärmbelästigung durch Motorradfahrer auf der Gerbermühlstraße wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit mehreren Wochen kommt es auf der Gerbermühlstraße insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu erheblicher Lärmbelästigung durch Motorradfahrer. An Wochenenden dauern die Störungen teilweise bis in die frühen Morgenstunden an und beeinträchtigen die Nachtruhe der Anwohner erheblich. Der Magistrat wird daher aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen durch verstärkte Kontrollen und geeignete Maßnahmen gegen die vermeidbare Lärmbelästigung vorzugehen und den Anwohnern wieder eine ungestörte Nachtruhe zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Scharfkantigen Splitt vom Spielplatz Spatzengasse entfernen
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 164/5 vom 07.09.2026 Betreff: Scharfkantigen Splitt vom Spielplatz Spatzengasse entfernen Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der baustellenbedingt ausgelegte scharfkantige feine Splitt mit der Wiedereröffnung der Spielplatzanlage wieder vom Spielplatz Spatzengasse / Villa Bonn in Oberrad entfernt wird. Begründung: Eltern haben den scharfkantigen Splitt bei der Kindersprechstunde am Goetheturmfest angemahnt. Dieser befindet sich sogar am Ende der Gleitfläche der Rutsche. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Verletzungsgefahr ist Splitt nicht als Bodenbelag für Spielplätze und Bolzplätze geeignet. Genutzt werden dürfen nur normgerechte Materialien (gem. DIN EN 1176/1177). Scharfkantiger Splitt hingegen darf u. a. aufgrund der Verletzungsgefahr - beispielsweise für die Augen - nicht als Fallschutz, auf Spielflächen und Bolzplätzen verwendet werden, sondern beispielsweise nur als Wegebelag. Fotos: Quelle privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 771

  • Verlegung des Verkehrszeichens 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ an der Offenbacher Landstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 769 entstanden aus Vorlage: OF 165/5 vom 06.09.2026 Betreff: Verlegung des Verkehrszeichens 286 "Eingeschränktes Haltverbot" an der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, das derzeit gegenüber dem Geschäft "Tommis Laden" im Bereich der Offenbacher Landstraße 326 vorhandene Verkehrszeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot" zu entfernen und stattdessen vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 285 aufzustellen. Begründung: Aufgrund des Umzugs der Postfiliale haben sich die örtlichen Rahmenbedingungen für den ruhenden und den Lieferverkehr in diesem Bereich der Offenbacher Landstraße verändert. Das derzeit gegenüber dem Geschäft "Tommis Laden" im Bereich der Offenbacher Landstraße 326 angeordnete eingeschränkte Haltverbot entspricht nach dem Umzug der Postfiliale nicht mehr den aktuellen örtlichen Gegebenheiten. Durch die Verlegung des Verkehrszeichens vor die Offenbacher Landstraße 285 kann die Verkehrsregelung an die veränderte Situation angepasst und der dort bestehende Bedarf berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-Apotheke
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 770 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 06.09.2026 Betreff: Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, den derzeit in der Brunnenstraße befindlichen Behindertenparkplatz unmittelbar vor die Brunnen-Apotheke in die Offenbacher Landstraße zu verlegen. Begründung: Die Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die neue Brunnen-Apotheke würde die Erreichbarkeit derselben für mobilitätseingeschränkte Menschen deutlich verbessern. Ein Stellplatz unmittelbar vor dem Eingang ermöglicht kurze, barrierearme Wege und erleichtert insbesondere älteren und gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Apotheke. Der Standort in der Offenbacher Landstraße ist hierfür besser geeignet und entspricht dem Ziel, öffentliche Infrastruktur möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 771 entstanden aus Vorlage: OF 167/5 vom 08.09.2026 Betreff: Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen Vorgang: OM 8059/26 OBR 5; ST 874/26; OM 768/26 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 18.05.2026, ST 874, positiv geprüfte Ausweitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Gerbermühlstraße bis zur Osthafenbrücke und die dazu erforderliche Veränderung der Ampelphase umzusetzen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage OM 768 ausgeführt, befindet sich auf dem Gebiet die Sportanlage Mainwasen, die von vielen Kindern und Jugendlichen besucht wird. Zu ihrer Sicherheit und zur Sicherheit weiterer Verkehrsteilnehmenden würde eine Ausweitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8059 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 874 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 768

  • Herbert-Boehm-Straße – Beschränkung auf Anliegerverkehr
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 169/5 vom 30.08.2026 Betreff: Herbert-Boehm-Straße - Beschränkung auf Anliegerverkehr Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt in die Herbert-Boehm-Straße durch eine entsprechende Beschilderung anzuordnen, dass die Zufahrt zur Herbert-Boehm-Straße nur für Anliegerinnen und Anlieger zulässig ist. Begründung: Die Herbert-Boehm-Straße wird immer wieder von Ortsfremden zum Abstellen ihrer Fahrzeuge genutzt. Dies betrifft insbesondere Personen, die von dort aus zum Frankfurter Flughafen weiterreisen, aber auch Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion. Hierdurch entsteht insbesondere zu entsprechenden Reise- und Veranstaltungszeiten ein erheblicher Parkdruck zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner. Bei der Herbert-Boehm-Straße handelt es sich im Wesentlichen um eine reine Anliegerstraße. Für den allgemeinen Durchgangsverkehr hat sie keine Bedeutung. Personen, die dort weder wohnen noch ein sonstiges Anliegen haben, sind daher auf die Nutzung der Straße grundsätzlich nicht angewiesen. Eine Beschränkung der Zufahrt auf den Anliegerverkehr würde deshalb keine wesentlichen Nachteile für den allgemeinen Verkehr mit sich bringen. Zugleich könnte hierdurch verhindert werden, dass die Straße in erheblichem Umfang von Ortsfremden als Abstellmöglichkeit für ihre Fahrzeuge genutzt wird. Die entsprechende Beschilderung würde damit die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und dazu beitragen, den übermäßigen Parksuch- und Parkplatzverkehr in der Herbert-Boehm-Straße zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Beleuchtung auf dem Schulweg von der Heimatsiedlung zur Riedhofschule überprüfen und verbessern
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 773 entstanden aus Vorlage: OF 170/5 vom 06.09.2026 Betreff: Beleuchtung auf dem Schulweg von der Heimatsiedlung zur Riedhofschule überprüfen und verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die bestehende Beleuchtung auf den von Schülerinnen und Schülern genutzten Wegeverbindungen von der Heimatsiedlung zur Riedhofschule ausreichend ist. Sofern auf einzelnen Abschnitten eine nicht ausreichende Ausleuchtung festgestellt wird, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob vorhandene Beleuchtung optimiert oder durch zusätzliche Leuchten ergänzt werden kann. Begründung: Kinder und Eltern aus der Heimatsiedlung haben auf eine aus ihrer Sicht unzureichende Beleuchtung auf dem Weg zur Riedhofschule hingewiesen und den Wunsch nach einer besseren Ausleuchtung geäußert. Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten legen viele Schülerinnen und Schüler ihren Schulweg in den frühen Morgenstunden bei Dunkelheit zurück. Eine ausreichende Beleuchtung der regelmäßig genutzten Schulwege trägt sowohl zur Verkehrssicherheit als auch zum subjektiven Sicherheitsgefühl der Kinder bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Unhaltbare Zustände durch dauerhaft abgestellte Camper und Wohnmobile am Goetheturm beenden
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 774 entstanden aus Vorlage: OF 171/5 vom 06.09.2026 Betreff: Unhaltbare Zustände durch dauerhaft abgestellte Camper und Wohnmobile am Goetheturm beenden Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit zunehmende Nutzung der Parkflächen rund um den Goetheturm durch dauerhaft abgestellte Camper und Wohnmobile unterbunden wird. Begründung: Insbesondere an den Wochenenden werden im Bereich des Goetheturms und der umliegenden Parkplätze zunehmend zahlreiche Camper und Wohnmobile abgestellt. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität des beliebten Naherholungsgebiets. Der Magistrat wird daher gebeten, die Situation zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine dauerhafte bzw. nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Parkflächen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Schnelle Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung der Schulwegsituation rund um die Mühlbergschule
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 775 entstanden aus Vorlage: OF 173/5 vom 08.09.2026 Betreff: Schnelle Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung der Schulwegsituation rund um die Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten, folgende bei der vergangenen Schulwegbegehung rund um die Mühlbergschule besprochenen Maßnahmen zügig umzusetzen und einen Zeitplan für die Umsetzung zu übermitteln: - Vor der Schuleinfahrt im Lettigkautweg 8 soll eine Zickzackmarkierung gesetzt werden, um das Park- und Halteverbot effektiver durchzusetzen. - Die Ampelmarkierungen sollen erneuert werden. - Die Markierung des Fußgängerwegs Lettigkautweg/Wendelsweg soll zeitnah erneuert werden. - An der Ecke Gemündener Straße / Wendelsweg soll das Schild "Parken Anfang" (314-10) zeitnah ein wenig nach oben in Richtung Hausnummer 52 versetzt werden und die Kurvenbereiche (neben den Bäumen) sollen beidseitig abgepollert werden. Bezüglich der Miltenberger Straße / Wendelsweg: Auf Höhe des Hainer Wegs/Untersten Zwerchwegs soll auf der Höhe der Bordsteinabsenkung ein Zebrastreifen gesetzt werden. Der Bereich Wendelsweg ist auf der Höhe der Miltenberger Straße mit der seit langem geforderten Ampelanlage zu versehen. Beleuchtungsprobleme sind durch eine Ertüchtigung der vorhandenen Straßenlaterne (stärkeres Leuchtmittel/Lichtkegel sinnvoll ausrichten) oder durch eine Erneuerung derselben zu regeln. Der Kreuzungsbereich soll umgestaltet und mit einer Mittelinsel versehen werden. Begründung: Eltern der Mühlbergschule fordern die o. g. Maßnahmen seit Jahren. Eine kürzlich durchgeführte Schulwegbegehung in dem Bereich hat deren Sinnhaftigkeit ergeben. Es geht um die schwächsten Verkehrsteilnehmer und deren Sicherheit genauso wie um den Anspruch, dass Kinder ohne Begleitung die Grundschule zu Fuß erreichen können. Es ist an der Zeit, sich nicht mehr an Hinderungsgründen zu orientieren, sondern die gefundenen Lösungen schnell und effektiv umzusetzen. Foto: privat Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße - Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verkehrsführung im Bereich Paul-Ehrlich-Straße/Sandhofschleife prüfen
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 776 entstanden aus Vorlage: OF 176/5 vom 06.09.2026 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Paul-Ehrlich-Straße/Sandhofschleife prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die derzeitige temporäre Baustellenausfahrt im Bereich Paul-Ehrlich-Straße/Sandhofschleife so verändert beziehungsweise verlegt werden kann, dass die Ausfahrt des Baustellenverkehrs nicht über die Paul-Ehrlich-Straße, sondern unmittelbar auf die Kennedyallee erfolgt. Sollte eine direkte Ausfahrt auf die Kennedyallee aus verkehrlichen, baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin durchzuführen. Ziel soll es sein, eine geeignete Lösung für die Verkehrsführung zu entwickeln und dieses in ein abgestimmtes Quartierskonzept für den Bereich Sandhofschleife/Paul-Ehrlich-Straße einzubetten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben gegenüber dem Ortsbeirat auf die derzeitige Verkehrsführung im Bereich der temporären Baustellenausfahrt hingewiesen. Eine direkte Führung des Baustellenverkehrs auf die Kennedyallee könnte dazu beitragen, die Paul-Ehrlich-Straße und das angrenzende Wohnquartier von zusätzlichem Baustellenverkehr zu entlasten. Sollte eine solche Verkehrsführung nicht umsetzbar sein, sollen die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig in die Suche nach einer tragfähigen Lösung für den Bereich einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Bäume in der Oppenheimer Landstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 777 entstanden aus Vorlage: OF 179/5 vom 09.09.2026 Betreff: Bäume in der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Lücken in der Baumreihe in der Oppenheimer Landstraße zwischen Schwanthaler Straße und dem Kreisel auf der Ostseite durch Neupflanzungen zu ergänzen. 2. Die Einfassungen der Baumscheiben der noch vorhandenen Bäume zu erhöhen und zu vergrößern. Begründung: Durch Wurzelanhebungen können die Bäume in der Oppenheimer Landstraße nicht mehr optimal mit Wasser versorgt werden, weil das Wasser nicht in den Boden versickert, sondern in Richtung Gehweg und Fahrbahn fließt. Durch eine neue, höhere und größere Einfassung könnte das Regenwasser oder auch Gießwasser wieder in den unversiegelten Boden fließen und würde nicht nutzlos auf die Fahrbahn abgeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 778 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 11.09.2026 Betreff: Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Kreuzung Ziegelhüttenweg/Gablonzer Straße insbesondere in den Randbereichen zu begrünen und soweit möglich zu entsiegeln. Dabei soll sichergestellt werden, dass keine bestehenden Parkplätze entfallen. Begründung: Der Parkplatz an der Kreuzung Ziegelhüttenweg/Gablonzer Straße ist derzeit als Schotterfläche gestaltet und wirkt entsprechend wenig ansprechend. Gleichzeitig bietet insbesondere der Randbereich Potenzial für eine Begrünung und teilweise Entsiegelung, ohne dass dafür Parkplätze entfallen müssen. Angesichts zunehmend heißer Sommer und der Folgen des Klimawandels ist es wichtig, vorhandene Möglichkeiten zu nutzen, um mehr Grün in den Stadtraum zu bringen. Begrünte Flächen können zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, insbesondere durch Verschattung und Verdunstung, und zugleich das Erscheinungsbild des Parkplatzes deutlich aufwerten. Die Begrünung des Randbereichs wäre daher eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, den Parkplatz ökologisch und gestalterisch aufzuwerten, ohne die vorhandenen Parkmöglichkeiten einzuschränken. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 182/5 vom 06.09.2026 Betreff: Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 5 vorliegenden Erkenntnisse und Verkehrsdaten für die Hedderichstraße im Abschnitt zwischen Holbeinkreisel und Schweizer Straße zur Verfügung zu stellen und insbesondere über - das Kfz-Verkehrsaufkommen; - Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kfz sowie - gegebenenfalls weitere Erkenntnisse zur Verkehrssituation zu berichten. Sollten für diesen Abschnitt bislang keine entsprechenden Daten vorliegen, wird der Magistrat gebeten, diese einzuholen. Begründung: Aus der Anwohnerschaft wird wiederholt berichtet, dass Fahrzeuge die westliche Hedderichstraße zwischen dem Holbeinkreisel und der Schweizer Straße in beide Richtungen sehr häufig mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit befahren. Um den bestehenden Handlungsbedarf genauer zu beurteilen und die geeignetste Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssituation bestimmen zu können, sind belastbare Daten zum Verkehrsaufkommen und zu den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten hilfreich. Insbesondere die Zahl und das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitungen können dabei Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verkehrssicherheit und Radverkehr im Bodenbacher Weg stärken
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 780 entstanden aus Vorlage: OF 187/5 vom 06.09.2026 Betreff: Verkehrssicherheit und Radverkehr im Bodenbacher Weg stärken Der Magistrat wird gebeten, 1. die Beschilderung der Tempo-30-Zone im Bodenbacher Weg in der Weise zu verbessern, dass das Schild links weiter nach vorne versetzt wird; 2. den Bodenbacher Weg für den Radverkehr in beide Richtungen zu öffnen. Begründung: Der Bodenbacher Weg liegt in einem von Wohnbebauung geprägten und kinderreichen Gebiet. Aus der Anwohnerschaft wird wiederholt von unangemessen hohen Geschwindigkeiten und einem zunehmenden Unsicherheitsgefühl berichtet. Eine gut sichtbare und eindeutig wahrnehmbare Beschilderung der Tempo-30-Zone ist daher von besonderer Bedeutung. Das derzeitige Schild auf der linken Seite ist teilweise verdeckt und wird dadurch leicht übersehen. Eine bessere Positionierung und gegebenenfalls eine zusätzliche Beschilderung auf der rechten Seite würden die Wahrnehmbarkeit der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung verbessern und damit zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Darüber hinaus sollte der Bodenbacher Weg für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden. Dies würde eine sichere und direkte Befahrbarkeit für Radfahrende ermöglichen und zugleich eine einheitliche Regelung mit den parallel verlaufenden Wohnstraßen schaffen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche bietet eine solche Regelung eine bessere Möglichkeit, den Bodenbacher Weg sicher mit dem Fahrrad zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Schallschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke entlang der Heimatsiedlung
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 188/5 vom 30.08.2026 Betreff: Schallschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke entlang der Heimatsiedlung Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass an der Bahnstrecke entlang der Heimatsiedlung effektive Schallschutzmaßnahmen auch seitens der Deutschen Bahn vorgenommen werden, wie z. B. höhere Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer und/oder eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für Güterzüge. Begründung: Die Anwohner und Anwohnerinnen der Heimatsiedlung, besonders die des Heimatrings, sind gleich dreifach erheblichem Lärm ausgesetzt; Straßen-, Flug- und Bahnlärm. Besonders in der Nacht, wenn Straßen- und Fluglärm abnehmen sind sie weiterhin dem Bahnlärm ausgesetzt. Diesen kann man mit Maßnahmen wie höheren Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern und/oder einer Geschwindigkeitsreduzierung erheblich reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 782 entstanden aus Vorlage: OF 189/5 vom 30.08.2026 Betreff: Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. zu Beginn des Bodenbacher Wegs das Schild "Anlieger frei" aufzustellen; 2. die Einbahnstraße im Bodenbacher Weg für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben und die Beschilderung entsprechend anzupassen, insbesondere durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" zu Zeichen 267; 3. darauf hinzuwirken, dass der im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg 88 und Bodenbacher Weg 2 wiederholt abgelagerte Sperrmüll künftig regelmäßig und zeitnah abgeholt wird. Zugleich soll gemeinsam mit der FES und der Nassauischen Heimstätte geprüft werden, ob zwischen den dortigen Häusern ein geordneter, möglichst eingehauster und abschließbarer oder anderweitig gegen unbefugte Ablagerungen gesicherter Sperrmüllsammelplatz eingerichtet werden kann. Begründung: Anwohner:innen des Bodenbacher Wegs haben auf mehrere Belastungen und Gefährdungen im unmittelbaren Wohnumfeld hingewiesen. Der Bodenbacher Weg wird regelmäßig von Kindern auf dem Weg zur Kita oder Schule genutzt. Eine Reduzierung auf Tempo 30 würde die Verkehrssicherheit erhöhen. Zugleich sollte der Radverkehr die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung legal nutzen können. Die derzeitige Beschilderung führt nach Angaben der Anwohner wiederholt zu Konflikten mit Kraftfahrzeugführern. Zwischen Ziegelhüttenweg 88 und Bodenbacher Weg 2 wird nach Angaben der Anwohner wiederholt Sperrmüll abgelagert, der teilweise über längere Zeit liegen bleibt und Ratten anzieht. Eine verlässliche Abholung sowie ein klar definierter und gegen unbefugte Ablagerungen gesicherter Sammelplatz könnten die Situation dauerhaft ordnen und die Belastung für die Nachbarschaft reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Witterungs- und sonnengeschütztes Wartehäuschen für die Bushaltestelle „Affentorplatz“ (stadteinwärts)
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 783 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 05.09.2026 Betreff: Witterungs- und sonnengeschütztes Wartehäuschen für die Bushaltestelle "Affentorplatz" (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Bushaltestelle "Affentorplatz" stadteinwärts (Buslinien 30 und 36) einen Witterungs- und Sonnenschutz, idealerweise in Form eines Wartehäuschens mit UV- und Witterungsschutz, erhält. Begründung: Im Gegensatz zu der Haltestelle "Affentorplatz" stadtauswärts, die bereits ein Wartehäuschen erhalten hat, verfügt die Haltestelle "Affentorplatz" stadteinwärts noch über keines. Bei Regen und Schnee ist dort gar kein Schutz verfügbar. In der prallen Sonne weichen daher viele Wartende bis um die Ecke des Affentorhauses aus und laufen dabei noch Gefahr, den Bus zu verpassen. Dies erschwert den Umstieg auf den ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Baumpflanzungen in der Textorstraße und der Holbeinstraße
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 784 entstanden aus Vorlage: OF 192/5 vom 30.08.2026 Betreff: Baumpflanzungen in der Textorstraße und der Holbeinstraße Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass sowohl in der Textorstraße vor den Hausnummern 36 bis 38 in den schon vorhandenen Bauminseln als auch in der Holbeinstraße an Stellen bereits gefällter Bäume Nachpflanzungen vorgenommen werden. Begründung: Anwohner und Anwohnerinnen der Textor- und Holbeinstraße fragen sich, warum an bereits vorhandenen Standorten wie in den Bauminseln in der Textorstraße, vor den Hausnummern 36 bis 38 und ebenso in der Holbeinstraße, anstelle bereits gefällter Bäume, kaum bis gar keine Nachpflanzungen vorgenommen wurden. Es ist schwer verständlich, dass in Zeiten des Klimawandels diese Pflanzungen nicht schon längst erfolgt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Beschattung der Bushaltestelle „Niersteiner Straße“
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 785 entstanden aus Vorlage: OF 193/5 vom 30.08.2026 Betreff: Beschattung der Bushaltestelle "Niersteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Bushaltestelle "Niersteiner Straße" (Bus Nr. 45) mit einem Sonnenschutz, entweder durch die Pflanzung eines Baumes oder durch ein Wartehäuschen, versehen wird. Begründung: Die Bushaltestelle "Niersteiner Straße" ist leider voll der Sonne ausgesetzt. Der Bus wird von vielen älteren Menschen, teilweise mit Rollatoren, genutzt. Diese können sich nicht entfernte Schattenplätze suchen. Ältere Menschen sind sowieso schon bei extremer Hitze gefährdet und sollten nicht noch zusätzlich ungeschützt in der prallen Sonne auf den Bus warten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Fußgängerüberweg an der Darmstädter Landstraße sichern
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 195/5 vom 30.08.2026 Betreff: Fußgängerüberweg an der Darmstädter Landstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Fußgängerüberweg über die Darmstädter Landstraße im Bereich der Kreuzung Textorstraße/Heisterstraße auf der westlichen Straßenseite (vor dem Venus Hairstudio) wirksam gegen das Zuparken durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Hierzu soll insbesondere geprüft werden, ob durch das Aufstellen von Pollern, Fahrradständern oder vergleichbaren baulichen Maßnahmen verhindert werden kann, dass der für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehene Bereich als Stellfläche genutzt wird. Begründung: Im Zuge des Umbaus der Kreuzung Textorstraße/Darmstädter Landstraße wurde auf der Westseite der Darmstädter Landstraße ein niveaugleich gestalteter Bereich geschaffen. Der Zugang zum Fußgängerüberweg in Richtung Heisterstraße wird dort im Wesentlichen durch einen Materialwechsel gekennzeichnet. In der Praxis erweist sich diese Kennzeichnung als nicht ausreichend. Der für den Zugang zum Fußgängerüberweg vorgesehene Bereich wird regelmäßig durch abgestellte Kraftfahrzeuge blockiert. Der Fußgängerüberweg stellt eine wichtige Verbindung dar. Er wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zur Willemerschule und zur Sporthalle Süd sowie von älteren Menschen auf dem Weg zu den Geschäften und zum Ärztehaus auf der gegenüberliegenden Straßenseite genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Lücken im Straßenbaumbestand der Textorstraße schließen
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 787 entstanden aus Vorlage: OF 197/5 vom 03.09.2026 Betreff: Lücken im Straßenbaumbestand der Textorstraße schließen Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Lücken im Straßenbaumbestand in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummern 36 bis 38 zeitnah schließen zu lassen. Begründung: An der genannten Stelle befinden sich zwei vorhandene Bauminseln, in denen die ursprünglich vorhandenen Straßenbäume fehlen. Die dafür vorgesehenen Standorte sind somit bereits vorhanden und entsprechend in den Straßenraum integriert. Dennoch wurden die beiden Bäume seit Jahren nicht nachgepflanzt. Angesichts des Klimawandels ist es erforderlich, den Straßenbaumbestand in Frankfurt zu erhalten und zu entwickeln, wo sich eine Gelegenheit bietet. Hier hätte längst gehandelt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 788 entstanden aus Vorlage: OF 200/5 vom 06.09.2026 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf für zusätzliche Abfallbehälter an den nachfolgend genannten Standorten zu prüfen und bei festgestelltem Bedarf eine zeitnahe Aufstellung zu veranlassen: 1. Lyoner Straße: Entlang des Fußwegs an der Sportanlage in Richtung der ÖPNV-Haltestellen. 2. Rund um den Friedhof: Am Haupteingang in der Hahnstraße sowie im Bereich der Lyoner Straße. 3. Bahnunterführung Goldsteinstraße: An den Ein- und Ausgängen der Unterführung. 4. Bahndamm in Richtung Stadtwald: Insbesondere in den von Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Zuschauerinnen und Zuschauern bei Spielen der Eintracht bzw. Großveranstaltungen, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern stark frequentierten Bereichen. Begründung: In den genannten Bereichen kommt es regelmäßig zu Vermüllungen im öffentlichen Raum. Bei Müllsammelaktionen und durch Beobachtungen von Anwohnenden wurde deutlich, dass insbesondere neben vorhandenen Abfallbehältern sowie auf Grünflächen und Wegen regelmäßig Abfälle zurückgelassen werden. Hierzu zählen beispielsweise Zigarettenkippen, Flaschen, Verpackungen, Papiertücher und sonstiger Kleinmüll. Eine unzureichende Anzahl geeigneter Abfallbehälter kann dazu führen, dass Abfälle auf Wegen und Grünflächen zurückbleiben. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Stadtteils und die Aufenthaltsqualität und kann zudem zu hygienischen Problemen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Ecke Buchenrodestraße gegen die Nutzung als Schlafplatz sichern
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 789 entstanden aus Vorlage: OF 201/5 vom 06.09.2026 Betreff: Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Ecke Buchenrodestraße gegen die Nutzung als Schlafplatz sichern Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich und gemeinsam mit den NetzDiensten Rhein-Main und der Mainova kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um die nächtliche Nutzung des Stromverteilerhäuschens in der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße als Schlafplatz durch obdachlose Personen zu unterbinden und möglichen Gefahren für die Anwohnerschaft entgegenzuwirken. Dazu gehören insbesondere - die koordinierte Ansprache der betroffenen Personen durch die Straßensozialarbeit mit Vermittlung in bestehende Hilfsangebote; - die Sicherung gegen unbefugten Zutritt (abschließbare Türen, technische Sicherung); - die regelmäßige Kontrolle und Reinigung des Bereichs. Begründung: Das Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße wird wiederholt von obdachlosen Personen als nächtlicher Schlafplatz genutzt. Die Nutzung erfolgt ohne Genehmigung und stellt eine unbefugte Inanspruchnahme technischer Infrastruktur dar. Für die direkte Anwohnerschaft ergeben sich daraus erhebliche Belastungen, dazu gehören: - Sicherheitsrisiken und Verunsicherung durch improvisierte Beleuchtung und Feuerquellen, da die Nähe elektronischer Anlagen ein Brand- und Unfallrisiko darstellt. - Verunsicherung von Familien mit Kindern und älteren Menschen durch die nächtliche Präsenz unbekannter Personen im unmittelbaren Wohnumfeld. - Hygienische Probleme wie zurückgelassene Abfälle, Lebensmittelreste und Exkremente führen zu Geruchsbelästigungen und ziehen Ungeziefer an. - Lärmbelästigungen wie laute Gespräche und Bewegungen in den Abend- und Nachtstunden führen zu Ruhe- und Schlafstörungen mit gesundheitlichen Folgen für die Anwohner. - Einschränkung des öffentlichen Raums, insbesondere für Kinder und Senioren, aus Angst vor Konflikten, was die Lebensqualität im Quartier mindert. Gleichzeitig befinden sich die betroffenen Personen in einer sozialen Notsituation. Eine rein ordnungsrechtliche Räumung ohne begleitende Angebote würde die Probleme lediglich verlagern. Daher ist ein koordiniertes Vorgehen aus der Sicherung der Infrastruktur und der Einbindung bestehender Hilfsangebote erforderlich, um sowohl die Wohnqualität der Anwohnerschaft als auch die Situation der obdachlosen Menschen nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Pflege und ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen im Lyoner Quartier
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 790 entstanden aus Vorlage: OF 203/5 vom 11.09.2026 Betreff: Pflege und ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen im Lyoner Quartier Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Grünflächen, Gehwegrandbereiche und sonstigen städtischen Grünflächen im Lyoner Quartier entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung und Funktion zu pflegen und dauerhaft in einem angemessenen Zustand zu halten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, - wie die turnusmäßigen Pflegemaßnahmen in den öffentlichen Grünflächen und Gehwegrandbereichen des Lyoner Quartiers derzeit organisiert sind; - wann mit der vollständigen Durchführung der anstehenden Pflegemaßnahmen in den derzeit besonders hoch bewachsenen Bereichen zu rechnen ist und - ob die bestehenden Pflegeintervalle unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung und Funktion der Flächen angemessen sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich geeignete öffentliche Grünflächen im Lyoner Quartier für die Anlage artenreicher Blumen- und Wildwiesen eignen und wie diese Flächen entsprechend ökologisch aufgewertet werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob bislang als Rasen- oder sonstige Grünflächen unterhaltene Bereiche durch eine standortgerechte Bepflanzung und angepasste Pflege zu ökologisch wertvollen Blühflächen entwickelt werden können, ohne die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit von Gehwegen und Aufenthaltsbereichen einzuschränken. Begründung: Im Lyoner Quartier gibt es zahlreiche öffentliche Grünflächen und Randbereiche, die je nach Standort und Nutzungszweck unterschiedlichen Anforderungen an die Pflege unterliegen. An einzelnen Stellen ist der Bewuchs derzeit deutlich höher, als es für stark genutzte Gehwegbereiche und deren Umfeld wünschenswert ist. Eine bedarfsgerechte und regelmäßige Pflege dieser Bereiche trägt zur Verkehrssicherheit, zur Aufenthaltsqualität und zu einem ansprechenden Erscheinungsbild des Quartiers bei. Gleichzeitig bietet die Pflege und Weiterentwicklung der Grünflächen die Möglichkeit, geeignete Bereiche des Lyoner Quartiers ökologisch aufzuwerten. Artenreiche Blumen- und Wildwiesen können insbesondere Insekten und anderen Tierarten zusätzlichen Lebensraum und Nahrung bieten und damit einen Beitrag zur biologischen Vielfalt im dicht bebauten Quartier leisten. Dabei sollte zwischen stark genutzten und verkehrlich relevanten Flächen einerseits und geeigneten, weniger intensiv genutzten Grünflächen andererseits unterschieden werden. Während insbesondere Gehwegränder, Sichtbereiche und sonstige für die Verkehrssicherheit relevante Bereiche bedarfsgerecht gepflegt werden müssen, können geeignete Grünflächen bewusst naturnäher entwickelt und mit angepassten Pflegeintervallen unterhalten werden. Ziel sollte daher eine ausgewogene Grünflächenpflege sein, die sowohl den Anforderungen an Sauberkeit, Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit als auch den Möglichkeiten einer ökologisch wertvollen Gestaltung öffentlicher Grünflächen Rechnung trägt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Eindeutige Verkehrsführung in der Schwarzwaldstraße in Richtung Oberforsthaus
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 791 entstanden aus Vorlage: OF 204/5 vom 01.09.2026 Betreff: Eindeutige Verkehrsführung in der Schwarzwaldstraße in Richtung Oberforsthaus Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Schwarzwaldstraße in Fahrtrichtung Oberforsthaus im Bereich der Straßenbahngleise zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, die für den Kfz-Verkehr eine eindeutige und frühzeitig erkennbare Führung gewährleisten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine auffällige und dauerhafte Fahrbahnmarkierung, beispielsweise durch eine farbliche oder anderweitig deutlich hervorgehobene Gestaltung der für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Fahrtrichtung, verhindert werden kann, dass Fahrzeuge irrtümlich den Straßenbahngleisen folgend geradeaus fahren. Begründung: In der Schwarzwaldstraße in Fahrtrichtung Oberforsthaus entsteht durch die dort verlaufenden Straßenbahngleise eine für den Kfz-Verkehr missverständliche Verkehrssituation. Die Gleise führen optisch deutlich erkennbar geradeaus und vermitteln dadurch den Eindruck einer regulären Fahrspur. Tatsächlich ist für den Kfz-Verkehr an dieser Stelle eine Weiterfahrt geradeaus nicht vorgesehen; die Fahrzeuge müssen entsprechend der Verkehrsführung nach links abbiegen. Immer wieder fahren dennoch Fahrzeuge geradeaus auf die Straßenbahngleise. Dadurch entstehen Situationen, in denen Fahrzeuge auf den Gleisen stehen bleiben und insbesondere beim Herannahen einer Straßenbahn nicht mehr wissen, wie sie sich verhalten sollen. Dies kann zu Konflikten zwischen Straßenbahn- und Kfz-Verkehr sowie zu gefährlichen Situationen führen. Die bestehende Beschilderung reicht offenbar nicht aus, um die vorgesehene Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig und intuitiv erkennbar zu machen. Eine zusätzliche bzw. deutlichere optische Führung auf der Fahrbahn könnte bereits frühzeitig vermitteln, dass die Gleise hier nicht als Geradeausspur für den Kfz-Verkehr vorgesehen sind. Der Magistrat wird daher gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, wie die Verkehrsführung an dieser Stelle dauerhaft und eindeutig kenntlich gemacht werden kann, insbesondere durch eine gut sichtbare Fahrbahnmarkierung oder eine vergleichbare gestalterische Maßnahme. Fotos: Privat Abbildung 1.: Keine rechtzeitige Beschilderung. Abbildung 2.: Ein Auto, das sich aufgrund der missverständlichen Verkehrsführung auf den Straßenbahngleisen wiederfindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Parkplatzsituation am Rennbahnpark/Rennbahnstraße in Niederrad
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 792 entstanden aus Vorlage: OF 206/5 vom 09.09.2026 Betreff: Parkplatzsituation am Rennbahnpark/Rennbahnstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, - eine geplante Gebührenpflicht der bisher kostenfreien Stellplätze gegenüber der Straßenbahnhaltestelle "Niederräder Landstraße" unter Berücksichtigung der bestehenden Parkplatzsituation zu überprüfen; - darzustellen, welche Auswirkungen der aktuelle und weitere Stellplatzverlust, insbesondere durch die Neugestaltung des Eingangsbereichs zum Rennbahnpark, auf die Anwohner hat und ob hierfür geeignete Ausweichflächen geprüft und berücksichtigt wurden; - die besondere Parkplatzbelastung bei Veranstaltungen im nahegelegenen Stadion bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und - mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation für die Anwohner in Niederrad zu prüfen und, soweit möglich, zu erschließen. Begründung: Die Parkplatzsituation in Frankfurt-Niederrad ist seit längerer Zeit besonders angespannt und hat sich durch den stetigen Wegfall von Stellplätzen weiter verschärft. Im Bereich der Haltestelle Niederräder Landstraße sind bereits zahlreiche Parkmöglichkeiten weggefallen, unter anderem durch Fahrradabstellanlagen sowie durch den Wegfall einer Fläche, auf der zuvor rund 20 Fahrzeuge abgestellt werden konnten. Durch die Neugestaltung des Eingangsbereichs zum Rennbahnpark fallen nun weitere Stellplätze weg. Link hierzu: https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/eingangsbereich-des-rennba hnparks/ Gleichzeitig wird der vorhandene Parkraum durch Pendler und teilweise länger abgestellte Fahrzeuge zusätzlich beansprucht. Für die Anwohner wird es dadurch zunehmend schwieriger, einen Parkplatz in Wohnungsnähe zu finden. Besonders problematisch ist die Situation bei Veranstaltungen im nahegelegenen Stadion. Dann wird der ohnehin begrenzte Parkraum zusätzlich durch Besucherfahrzeuge belastet, sodass für Anwohner nur noch wenige Stellplätze zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sollen nun an der Niederräder Landstraße weitere bisher kostenfreie Stellplätze - etwa sieben bis acht - künftig zwischen 8 und 18 Uhr kostenpflichtig werden. Mit dem weiteren Wegfall beziehungsweise der zusätzlichen Bewirtschaftung von Stellplätzen stellt sich daher die Frage, wie die Interessen der Anwohner bei der Neugestaltung des öffentlichen Raums berücksichtigt werden und ob ausreichende Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Grundsätzlich besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern Verständnis dafür, dass der öffentliche Straßenraum unterschiedlichen Nutzungen und Interessen dienen muss. Angesichts der bereits angespannten Parkplatzsituation und der zusätzlichen Belastung Niederrads durch den Veranstaltungsverkehr sollten weitere Veränderungen des Parkraums jedoch mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Anwohner besonders betrachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Wasserspielplätze mit digitalen Öffnungszeitentafeln ausstatten
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 793 entstanden aus Vorlage: OF 207/5 vom 06.09.2026 Betreff: Wasserspielplätze mit digitalen Öffnungszeitentafeln ausstatten Der Magistrat wird gebeten, die im Ortsbezirk 5 gelegenen Wasserspielplätze mit gut sichtbaren digitalen Öffnungszeitentafeln auszustatten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die aktuellen Öffnungszeiten der Wasserspielplätze auf der Homepage der Stadt Frankfurt schnell auffindbar und barrierefrei zugänglich darzustellen. Begründung: Vor Ort finden sich derzeit keinerlei bzw. nur unzureichende Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten der Wasserspielplätze. Für Bürgerinnen und Bürger ist es daher häufig nicht erkennbar, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit ein Wasserspielplatz geöffnet ist. Da es insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Problemen oder Witterungsbedingungen immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten oder Schließungen kommen kann, ist eine transparente und aktuelle Information besonders wichtig. Ergänzend sollten die aktuellen Öffnungszeiten auf der Homepage zentral, schnell auffindbar und barrierefrei bereitstehen. Eine solche transparente Kommunikation würde, die Planung für viele Familien erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Kriterienkatalog für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 794 entstanden aus Vorlage: OF 210/5 vom 06.09.2026 Betreff: Kriterienkatalog für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, einen Kriterienkatalog für die Aufstellung von mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln (Dialog-Displays) vorzulegen und nachvollziehbar darzustellen, wie über die Auswahl und Priorisierung der Standorte entschieden wird. Dabei wird der Magistrat insbesondere gebeten darzustellen, - welche konkreten Kriterien bei der Prüfung eines vorgeschlagenen Standorts zugrunde gelegt werden; - wie die Gefahrenlage sowie technische und örtliche Machbarkeit bewertet werden; - wie verschiedene Standortvorschläge gegeneinander priorisiert werden; - welche Dienstposten innerhalb der Verwaltung für die Prüfung zuständig sind, und - welche Dienstposten innerhalb der Verwaltung für die finale Entscheidung zuständig sind. Begründung: Nach Auskunft des Mobilitätsdezernats stehen der Stadt 19 mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln zur Verfügung. Diese werden in der Regel für acht Wochen an einem Standort eingesetzt und anschließend im Rotationsverfahren gemäß einer Standortliste umgesetzt. Zum Einsatz kommen sie insbesondere in sensiblen Bereichen wie Schulwegen, Wohngebieten sowie vor Kitas oder Senioreneinrichtungen. Anträge auf Dialogdisplays können unter anderem von Bürger*innen, lokalen Initiativen, Schulelternbeiräten oder den Ortsbeiräten an das Straßenverkehrsamt gerichtet werden. Nach bisheriger Auskunft werden dort die Gefahrenlage und die Machbarkeit geprüft und anschließend über den Einsatz entschieden. Für die Ortsbeiräte ist jedoch bislang nicht nachvollziehbar, nach welchen konkreten Kriterien diese Entscheidung getroffen wird und wer innerhalb der Verwaltung über die Priorisierung und den Einsatz entscheidet. Ein transparenter Kriterienkatalog würde es den Ortsbeiräten ermöglichen, Anträge für Dialogdisplays sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Ein Konzept entwickeln zur Lösung der Probleme, die für viele Anwohner*innen im Ortsbezirk 5 durch ortsfremde Dauerparker und durch die Nichtbeachtung der Verkehrsregeln zum Schutz der Interessen der ortsansässigen Verkehrsteilnehmer entstehen
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 795 entstanden aus Vorlage: OF 213/5 vom 03.09.2026 Betreff: Ein Konzept entwickeln zur Lösung der Probleme, die für viele Anwohner*innen im Ortsbezirk 5 durch ortsfremde Dauerparker und durch die Nichtbeachtung der Verkehrsregeln zum Schutz der Interessen der ortsansässigen Verkehrsteilnehmer entstehen Der Magistrat wird gebeten, dass die zuständigen Ämter ein Konzept entwickeln, bekannt machen und umsetzen, das die Probleme löst, die seit vielen Jahren bekannt sind und immer wieder neu entstehen, weil ortsfremde Dauerparker und Besucher*innen von Großveranstaltungen im Ortsbezirk die Verkehrsregeln zum Schutz der Interessen der ortsansässigen Verkehrsteilnehmer nicht beachten. Begründung: Seit vielen Jahren werden die im Antrag dargestellten Probleme, die besonders in Niederrad regelmäßig zu absolut unzumutbaren Situationen für die Anwohner und ortsansässigen Verkehrsteilnehmer führen im Ortsbeirat vorgetragen und den zuständigen Ämtern und dem Magistrat dargestellt, ohne dass an Lösungen gearbeitet wird. Dieser für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk unzumutbare Zustand muss ein Ende haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verkehrssicherheit am Zebrastreifen Triftstraße/Frauenhofstraße verbessern
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 796 entstanden aus Vorlage: OF 218/5 vom 24.09.2026 Betreff: Verkehrssicherheit am Zebrastreifen Triftstraße/Frauenhofstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Zebrastreifen an der Ecke Triftstraße/Frauenhofstraße in Niederrad ein deutlich sichtbares Hinweisschild anzubringen, das die Verkehrsteilnehmer*innen frühzeitig auf den bevorstehenden Zebrastreifen aufmerksam macht; 2. zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an diesem Zebrastreifen ergriffen werden können, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Sichtverhältnisse im Bereich des dortigen gastronomischen Außenbereichs. Begründung: Aufgrund der Verkehrsführung in diesem Bereich ist der Zebrastreifen an der Ecke Triftstraße/Frauenhofstraße für den Kfz-Verkehr nicht ausreichend frühzeitig erkennbar. Durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse kommt es zu gefährlichen Situationen mit Fußgänger*innen. Da die Querungsstelle auch von Kindern und Schulkindern genutzt wird, ist eine frühzeitige Wahrnehmung des Zebrastreifens durch den Kfz-Verkehr besonders wichtig. Ein Hinweisschild könnte dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer*innen rechtzeitig auf den Zebrastreifen zu lenken. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle erforderlich und geeignet sind. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Änderung der Linienführung und des Fahrtakts der Buslinie 62
    OMOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2026, OM 797 entstanden aus Vorlage: OF 75/6 vom 21.07.2026 Betreff: Änderung der Linienführung und des Fahrtakts der Buslinie 62 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Fahrplanwechsel des RMV im Herbst 2026 umzusetzen: 1. Der Stadtbezirk Gateway Gardens im Stadtteil Flughafen und die dort gelegene S-Bahn-Station sollen auch mit der Buslinie 62 angefahren werden. 2. Der Takt der Buslinie 62 soll zumindest zu den Zeiten der Schichtwechsel am Flughafen von halbstündlich auf viertelstündlich erhöht werden. 3. An der Bushaltestelle "Flughafen Tor 3" in Fahrtrichtung Terminal 1 sollen eine Überdachung zum Schutz vor Regen, Nässe und Wind und ausreichende Sitzgelegenheiten eingerichtet werden. Begründung: Für diejenigen, die an sieben Tagen im Schichtdienst am und rund um den Flughafen arbeiten, ist ein halbstündlicher Fahrtakt zu wenig. Der Frankfurter Flughafen ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland, der über den ÖPNV deutlich besser angebunden werden sollte. Eine Linienführung der Buslinie 62 über die S-Bahn-Station Gateway Gardens würde nicht nur eine Verbesserung für die Menschen bieten, die in diesem Areal arbeiten (mittlerweile bis zu 18.000), sondern auch, mit Umstieg, für die Beschäftigten im Terminal 3 und die Arbeiter in der CargoCity Süd, sowie für Hotelgäste. An der Bushaltestelle "Flughafen Tor 3" in Fahrtrichtung Terminal 1 steigen stündlich ca. 100 Fahrgäste aus. Diese Fahrgäste nutzen beim Umsteigen die Linien in Richtung Kelsterbach, Rüsselsheim, Walldorf und Lufthansa Tor 21, Lufthansa Zentrale (LAC), Lufthansa Tor 25, Flight-Training, Lufthansa Technik, Cargo-Center Nord usw. Trotz dieser hohen Zahl an Umsteigenden bietet die Haltestelle keine Überdachung zum Schutz vor Regen, Nässe, Wind und auch keine ausreichenden Sitzgelegenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Unterstützung der Mediengruppe des RaUMs für Kinder & Teenies und zur Anschaffung von Möbeln für den Partyraum
    STOB 7
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1439 Betreff: Unterstützung der Mediengruppe des RaUMs für Kinder & Teenies und zur Anschaffung von Möbeln für den Partyraum Der Magistrat stellt dem RaUM für Kinder & Teenies des Evangelischen Vereins für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro als Unterstützung für die Arbeit der Mediengruppe und für die Neueinrichtung des Partyraumes in der Wolf-Heidenheim-Straße 7 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 495

  • Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park
    STOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1440 Betreff: Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park Vorläufige Stellungnahme: Die Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park werden im Vorfeld immissionsschutzrechtlich eingemessen und während der Durchführung regelmäßig durch den Immissionsschutz der Stadtpolizei begleitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Sollten Anwohnerinnen und Anwohner dennoch den Eindruck haben, dass es zu unzulässigen Lärmbelästigungen bzw. Überschreitungen kommt, besteht die Möglichkeit, sich direkt mit dem Immissionsschutz der Stadtpolizei in Verbindung zu setzen. Im Einzelfall kann eine Schallpegelmessung vor Ort veranlasst werden, um die tatsächliche Lärmsituation zu überprüfen. Die zunehmenden Vermüllungen im öffentlichen Raum sind Ausdruck eines nachlassenden Verantwortungsbewusstseins Einzelner gegenüber dem Allgemeineigentum und können mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen allein nicht vollständig verhindert werden. Nur wenn ein gesellschaftliches Umdenken stattfindet, wird es nachhaltig zu einschneidenden Verbesserungen beim Allgemeinwohl kommen können. Die Veränderung beginnt bereits mit der Erziehung und der damit verbundenen Vorbildfunktion und Verantwortung als Eltern und kann nicht alleine durch die Exekutive erreicht werden. Ohne gesellschaftlichen Wandel werden restriktive Maßnahmen der Sicherheitsbehörden immer nur für Einzelfälle greifen, aber grundlegende Missstände nicht beheben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 281

  • Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
    STOB 2
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1441 Betreff: Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen Durch den Wegfall der Notunterkunft im Verkehrsbau Eschenheimer Tor und die in der Folge als temporäre Gefahrenabwehrmaßnahme errichtete Zeltunterkunft in der Bockenheimer Anlage haben sich die Bedingungen für die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Frankfurt in großen Teilen verändert. Es wurden und werden derzeit neue Unterkünfte entwickelt, die gezielt auf die Bedarfe von besonders vulnerable Personengruppen ausgerichtet werden und anstelle der Zeltunterkunft treten. So kann eine bessere Versorgung durch kleinere, spezialisierte Angebote sichergestellt werden. Ein umfassendes Handlungskonzept im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe wird ausgearbeitet. Zielsetzung ist die Schaffung menschenwürdiger, geschützter und bedarfsgerechter Versorgungsangebote für obdachlose, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die eine Integration in die Stadtgesellschaft ermöglichen und die Bedürfnisse aller Menschen in Frankfurt berücksichtigt. Zu 1: Als Ausdruck sozialer, gesundheitlicher und struktureller Notlagen sind die Gründe für Obdachlosigkeit so vielfältig, wie die Menschen die sie betrifft. Vor diesem Hintergrund gibt es ein stufenweises, bedarfsorientiertes Konzept, dass betroffene Personen auffängt und stabilisiert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Prävention von Wohnungsverlust, da der Erhalt der Wohnung ein wesentlicher Faktor für Stabilität bedeutet. Menschen mit psychiatrischen Problemen können in Wohnung durch den sozialpsychiatrischen Dienst (SPDI) des Gesundheitsamts aufgesucht und betreut werden. Die Hilfen zur Wohnraumsicherung (HzW) versuchen, auch bei erfolgter Kündigung den Wohnraum weiter zu erhalten. Bei bereits erfolgtem Wohnungsverlust greift ein Netzwerk aus städtischen Übergangsunterkünften, die akute Bedarfe der betroffenen Personen erkennen und zu bedienen. Diese Unterkünfte können eigenen Wohnraum nicht ersetzen, sie sind eine Übergangslösung. Sobald eine Person obdachlos geworden ist, gibt es weitere Unterstützungsangebote. Die Grundlage der ordnungsrechtlichen Unterbringung verpflichtet uns, im Stadtgebiet genügend Notbetten und Unterkünfte vorzuhalten. Die Evaluierung dieser Bedarfe geschieht laufend. All diese genannten Maßnahmen und Dienste arbeiten Hand in Hand. Die Koordination liegt hier beim Jugend- und Sozialamt, besonderen Dienst 3- Wohnungslosigkeit und Sucht. In den letzten Jahren wurden insbesondere die medizinischen/psychiatrischen aufsuchenden Angebote erweitert. Derzeit befinden sich auch weitere konkrete Angebote für besonders vulnerable Personengruppen in der Entwicklung oder Umsetzung. Zu 2: Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet bereits jetzt sehr eng mit den Trägern der Drogen- und Wohnungsnotfallhilfe sowie weiteren Akteuren im Netzwerk zusammen. Synergien werden genutzt und Zusammenarbeit aktiv in unterschiedlichen Austauschformaten gepflegt. Fachwissen auf struktureller und operativer Ebene ausgetauscht, Bedarfe eruiert und Versorgungslücken benannt. Im Netzwerk sind alle im Bereich Wohnungsnotfall- und Drogenhilfe tätigen Träger vertreten. Zu 3: Die Einrichtung von interdisziplinären Streetwork-Einheiten wird derzeit erweitert und gefördert. Eine im Auftrag des Magistrats vom Gesundheitsamt Frankfurt am Main durchgeführte Analyse zeigt, dass psychisch erkrankte Menschen ohne festen Wohnsitz in Frankfurt am Main häufig nur erschwert Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung finden. Zugangsbarrieren im Versorgungssystem sowie wiederholte Versorgungsabbrüche sprechen deutlich für den Ausbau aufsuchender, multiprofessioneller Strukturen. Das Gesundheitsamt, die Träger der Wohnungsnotfallhilfe und der Drogenhilfe sowie das Jugend und Sozialamt bilden bereits jetzt multiprofessionelle Teams, um obdachlose Personen aufzusuchen und zu versorgen. Spezialisierte Dienste wie OSSIP (Offensive Sozialarbeit Sicherheit Intervention und Prä vention) für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit, mobile Wundversorgung durch Fachpersonal der Elisabeth Straßenambulanz und aufsuchende medizinische und psychiatrische Arbeit durch Ärzte der Malteser ergänzen das Angebot der aufsuchenden Dienste. Das Jugend- und Sozialamt wird seine Dienste zukünftig noch ausbauen und hat zwei Stellen geschaffen, um dem gewachsenen Bedarf an aufsuchender Sozialarbeit gerecht zu werden. Zusammen mit dem aufsuchenden psychiatrischen Angebot des Gesundheitsamts kann hier ein besonderer Synergieeffekt geschaffen werden. Zu 4: Angebote der Wohnungsnotfallhilfe basieren immer auf Freiwilligkeit der Adressaten. Keines der Angebote, die durch das Dezernat Soziales und Gesundheit und die angeschlossenen Ämter sowie durch die Träger der Wohnungsnotfallhilfe für obdachlose Menschen bereitgestellt werden, ist befugt Zwang auszuüben. Die Erfassung von Lagerstätten und Aufenthaltsorten obdachloser Personen erfolgt durch die aufsuchenden sozialen und medizinischen Dienste und wird stetig aktualisiert. Nur so ist die Arbeit im Netzwerk der Wohnungsnotfallhilfe möglich. Rein ordnungsrechtliche Eingriffe wie Räumung von Lagerstätten und Platzverweise obliegen dem Ordnungsamt. Grundsätzlich ist zu prüfen, inwieweit die allgemeine Infrastruktur im öffentlichen Raum verbessert werden kann. Eine flächendeckendere Bereitstellung öffentlicher Toiletten, Trinkwasserbrunnen und hygienisch vertretbarer Aufenthaltsmöglichkeiten kommt nicht ausschließlich obdachlosen Menschen, sondern allen Menschen in der Stadt zugute. Zu 5: Die Prüfung zusätzlicher betreuter Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII ist aus rechtlicher und struktureller Sicht im Zuständigkeitsbereich des Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) zu verorten. Nach § 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB XII (HAG/SGB XII) obliegt dem LWV Hessen als überörtlichem Träger die sachliche Zuständigkeit für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Eine konzeptionelle Weiterentwicklung zusätzlicher Langzeitplätze mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten kann daher ausschließlich in enger Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie den jeweiligen Leistungserbringern erfolgen. Ein Ausbau dieser Hilfsangebote sowie die Etablierung von spezialisierten Pilotprojekten für psychisch erkrankte Personen durch den LWV wären ausdrücklich zu begrüßen. Zu 6: Der Ausbau des Housing-First-Ansatzes als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ist fachlich sinnvoll und sozialpolitisch geboten. Housing First ergänzt das bestehende Hilfesystem wirksam und zollt dem Bedürfnis vieler Betroffener Tribut, einen eigenen Rückzugsraum zu haben. Derzeit setzen mehrere Träger in Frankfurt den Housing First Ansatz um. Hierbei stellen alle Träger in den Mittelpunkt, Menschen einen eigenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ohne dass dieser Wohnraum an weitere Bedingungen geknüpft ist. Ein Austausch zwischen den unterschiedlichen Trägern der Angebote findet regelhaft statt. Eine Förderung durch das Land Hessen erhält die Diakonie Frankfurt und Offenbach seit letztem Jahr. Die verschiedenen Projekte zielen auf unterschiedliche Bedarfsgruppen ab. Voraussetzung für einen weiteren erfolgreichen Ausbau von Housing First in Frankfurt am Main sind ausreichend verfügbarer Wohnraum sowie die Bereitschaft zur Kooperationen mit der Stadt, durch Wohnungswirtschaft und soziale Träger. Zu 7: Das Anliegen eines zeitnahen Fortschrittsberichts ist nachvollziehbar und wird inhaltlich unterstützt. Allerdings erscheint ein Zeitraum von drei Monaten für eine belastbare und aussagekräftige Berichterstattung zu Entwicklungen als zu knapp. Weiter bindet eine solch kleinteilige Berichterstattung viele Ressourcen im Hilfesystem. Da es sich um komplexe fachliche, organisatorische und finanzielle Prozesse handelt, die sich auf die gesamte Stadt beziehen, sollte dies auch in einem Bericht abgebildet werden. Aus fachlicher Sicht erscheint ein regelmäßiger, beispielsweise, jährlicher Bericht zweckmäßig, der Entwicklungen systematisch dokumentiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8010

  • „Kein Täter werden“ – Prävention und Therapie statt Strafe
    STOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1442 Betreff: "Kein Täter werden" - Prävention und Therapie statt Strafe Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat mit dem Universitätsklinikum Frankfurt Kontakt aufgenommen. Die Rückmeldung steht derzeit noch aus. Das Therapie- und Forschungsprojekt "Kein Täter werden" ist ein bundesweites Präventionsangebot für Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern, die darunter leiden und freiwillig therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, um keine sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu begehen. Das Angebot richtet sich an Personen, die bislang keine Straftaten begangen haben, aber eine Gefährdung für sich selbst sehen, und an Personen, die bereits entsprechende Taten begangen haben und bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Die Behandlung erfolgt kostenfrei, vertraulich und unter ärztlicher Schweigepflicht. Im Mittelpunkt stehen psychotherapeutische und medizinische Behandlungsangebote, die den Betroffenen Strategien vermitteln sollen, ihre sexuellen Impulse dauerhaft zu kontrollieren und ein straffreies Leben zu führen. Ziel des Projekts ist es, sexualisierten Missbrauch von Kindern präventiv zu verhindern und damit potenzielle Opfer zu schützen. Aus fachlicher Sicht handelt es sich grundsätzlich um einen sinnvollen und wichtigen präventiven Ansatz. Das Projekt schließt eine Versorgungslücke, indem es Menschen erreicht, bevor Straftaten begangen werden und verfolgt damit einen konsequent opferorientierten Präventionsgedanken. Prävention, die möglichst früh ansetzt und die Inanspruchnahme therapeutischer Unterstützung ermöglicht, kann einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern leisten. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder stellt auch im Kinderschutz der Stadt Frankfurt am Main einen relevanten Arbeitsbereich dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bekannt gewordenen Fälle, die im Rahmen einer Gefährdungsmeldung bearbeitet werden, aufgrund des erheblichen Dunkelfeldes das tatsächliche Ausmaß der Übergriffe und Handlungen nur eingeschränkt abbilden. Ein niedrigschwelliges, spezialisiertes Präventionsangebot kann dazu beitragen, sexuelle Übergriffe bereits im Vorfeld zu verhindern und die bestehenden Maßnahmen des Kinderschutzes sinnvoll zu ergänzen. Das Angebot beruht ausschließlich auf der freiwilligen Inanspruchnahme. Es erreicht daher nur diejenigen Personen, die ihre sexuelle Präferenz selbst als behandlungsbedürftig erkennen, Veränderungsbereitschaft mitbringen und eigeninitiativ Hilfe suchen. Personen ohne entsprechende Krankheitseinsicht oder Therapiemotivation werden durch das Angebot regelmäßig nicht erreicht. Nach Angaben des Projekts befinden sich bundesweit derzeit insgesamt 717 Personen in Behandlung, Beratung oder Nachsorge (387 in Therapie, 183 in Beratung beziehungsweise Psychoedukation und 147 in der Nachsorge). Diese Zahlen unterstreichen einerseits den Bedarf an einem spezialisierten Angebot, verdeutlichen andererseits jedoch, dass es sich aufgrund der freiwilligen Teilnahme bundesweit um eine vergleichsweise kleine und spezifische Zielgruppe handelt. Das Netzwerk "Kein Täter werden" ist bereits an mehreren Standorten im erweiterten Rhein-Main-Gebiet vertreten. Behandlungsangebote bestehen unter anderem in Mainz und Gießen. Damit stehen auch Menschen aus Frankfurt grundsätzlich bereits heute entsprechende Therapieangebote in zumutbarer räumlicher Entfernung zur Verfügung. Frankfurt am Main als größte Kommune Hessens verfügt über keine Forensisch-Psychiatrische Ambulanz- während "Kein Täter werden" auf freiwillige Primärprävention setzt, liegt dort der Schwerpunkt auf Behandlung und Risikomanagement bereits auffälliger Personen und damit auf Rückfallprävention. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass mit der Schließung des Frankfurter Instituts für Sexualwissenschaft im Jahr 2006 eine bedeutende wissenschaftliche Einrichtung auf diesem Fachgebiet verloren gegangen ist. Zwar bestehen sexualmedizinische Angebote an der Universitätsmedizin fort, jedoch wurde das Institut als eigenständige wissenschaftliche Einrichtung leider nicht weitergeführt. Sobald eine Rückmeldung des Universitätsklinikums Frankfurt vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 280

  • Ausblick statt Bauzaun - Außengastronomie im Europagarten erhalten
    STOB 1
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1443 Betreff: Ausblick statt Bauzaun - Außengastronomie im Europagarten erhalten Die Flächen vor der Terrasse der Parkgastronomie sind Teil der öffentlichen Grünanlage Europagarten. Aktuell ist der Park aufgrund laufenden Bodensanierungsmaßnahmen mit einem umlaufenden Bauzaun abgesperrt, um das Betreten des tiefengelockerten Bodens zu verhindern. Der Magistrat kann die Anregung des OBR 1 nach fachlicher Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten leider nicht umsetzen. Auch wenn der derzeit notwendige Ruhephase des Bodengefüges keine landschaftsbaulichen Tätigkeiten durchgeführt werden, ist der 1. Bauabschnitt zum klimaresilienten Umbau der Grünanlage noch nicht abgeschlossen. Gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften ist eine Absenkung der Bauzaunhöhe auf unter 1,80 m leider nicht möglich. Da der Zaun weder mit einem Banner noch mit einer Plane bespannt ist, bleibt die Sicht auf die Grünanlage erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 8

  • Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-Platz
    STOB 1
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1444 Betreff: Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-Platz Derzeit stehen den Bürger:innen im gesamten Frankfurter Stadtgebiet 29 öffentliche Trinkbrunnen zur Verfügung. Darüber hinaus konnten für 17 weitere Standorte Fördermittel eingeworben werden, sodass das Trinkbrunnennetz in den kommenden Jahren sukzessive erweitert wird. Einer dieser geplanten Standorte ist der Tel-Aviv-Platz im Europagarten. Dort ist vorgesehen, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Europagartens einen öffentlichen Trinkbrunnen zu errichten. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Gesamtmaßnahme und in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern. Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen jedoch noch keine näheren Planungsdetails vor, sodass noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, wann die Umsetzung erfolgen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 184

  • Baumspenden auch in Frankfurt einfacher machen
    STOB 3
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1445 Betreff: Baumspenden auch in Frankfurt einfacher machen Das Grünflächenamt nimmt regelmäßig Anfragen zu Baumspenden aus der Bürgerschaft entgegen. Um die Möglichkeit einer Baumspende künftig einfacher und niedrigschwelliger zugänglich zu machen, wird derzeit geprüft, wie der bisherige Ablauf digital unterstützt und über die Homepage der Stadt Frankfurt abgebildet werden kann. Ziel ist es, interessierten Bürger:innen einen einfachen und transparenten Zugang zu den Informationen und zur Anmeldung einer Baumspende zu ermöglichen. Dabei werden auch die Erfahrungen anderer Städte mit entsprechenden Online-Angeboten, beispielsweise der Stadt Darmstadt, berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 237

  • Den Südfriedhof zu einem Modellprojekt der Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet machen
    STOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1446 Betreff: Den Südfriedhof zu einem Modellprojekt der Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet machen Nach Auffassung des Magistrats ist der Südfriedhof nicht als Modell für eine Aufforstung im Stadtgebiet geeignet. Der Südfriedhof, ebenso wie viele andere Frankfurter Friedhöfe, verfügt bereits über einen hohen, dichten Baumbestand. Darüber hinaus gehende Flächen, die als freie Grünflächen wahrgenommen werden, werden oftmals bereits als Rasenurnengrabfelder genutzt oder sind perspektivisch für besondere Grabfelder vorgesehen Insgesamt stehen auf den Frankfurter Friedhöfen auf 256 Hektar mehr als 21.000 Bäume. Bei notwendigen Fällungen werden in der Regel Ersatzpflanzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden bei der Neu- und Umgestaltung von Flächen zusätzliche Bäume gepflanzt. Die bereits vorhandene Dichte des Baumbestandes übertrifft auf vielen Friedhöfen bereits den parkartigen Charakter und befindet sich am Übergang zum waldartigen Bestand. Im Hinblick auf den verringerten Flächenbedarf bei den großen Friedhöfen wurden schon vor Jahren Entwicklungskonzepte erarbeitet. Ziel ist es, die Bestattungsflächen zu zentrieren und sich aus der Peripherie zurückzuziehen. Dies ist jedoch wegen der Laufzeiten der Grabrechte ein langfristiger Prozess, zumal die Nutzungsrechte an bestehenden Wahlgrabstätten immer wieder verlängert werden können. Überhangflächen werden ökologisch wertvoll angelegt, vorzugsweise als insektenfreundliche Wildwiesen. Diese haben den Vorteil, dass sie bei Bedarf problemlos für eine andere Nutzung umgestaltet werden können. Erfahrungsgemäß werden für Bestattungen - und die sind nun einmal der originäre Auftrag des Friedhofs - immer wieder neue Flächen benötigt, z.B. für gärtnerbetreute oder für muslimische Grabfelder oder für neue Grabarten. Dafür sind größere zusammenhängende Bereiche erforderlich. Bäume reduzieren allerdings durch ihre Wurzeln die Bestattungsmöglichkeiten, da Graböffnungen zu Schäden an den Wurzeln führen können, was zum Erhalt des Baumes unbedingt zu vermeiden ist. Dieses Problem zeigt sich zunehmend bei bereits bestehenden Gräbern und führt zu Unmut bei den Personen, die "ihre" Grabstätte nicht so nutzen können, wie es beim Erwerb vorgesehen war. Das heißt, dass gewünschte Bestattungen im Sarg aufgrund eines benachbarten Baumes gegebenenfalls nicht möglich sind. Das Angebot an naturnahen Beisetzungsmöglichkeiten wurde ausgebaut. Mittlerweile gibt es zwei Trauerwälder - vergleichbar mit den vorgeschlagenen Friedparks - in den Waldfriedhöfen Oberrad und Goldstein, die stetig erweitert werden. Auf Friedhöfen mit geeigneten Flächen werden Trauerhaine durch Neupflanzungen ausgeweitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 63

  • Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105
    STOB 9
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1447 Betreff: Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105 Der Magistrat hat geprüft, ob sich der vorgeschlagene Standort in der Niedwiesenstraße, Höhe Hausnummer 105 für eine Baumpflanzung eignet. Die bestehende Pflanzscheibe müsste für eine Baumpflanzung deutlich vergrößert werden. Aufgrund von unterirdischen Trassen in unmittelbarer Nähe zur Pflanzscheibe und weil der Gehweg sich durch eine Erweiterung stark verengen würde, ist eine solche Erweiterung nicht möglich. Anstelle eines Baumes wird daher im Zuge der nächsten Pflanzarbeiten durch den zuständigen Unterhaltungsbezirk ein Strauch gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7977

  • Sachstand zur Sanierung der Sachsenhäuser Warte
    VOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 165 entstanden aus Vorlage: OF 168/5 vom 06.09.2026 Betreff: Sachstand zur Sanierung der Sachsenhäuser Warte Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand zur Sachsenhäuser Warte zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, 1. wie die vertraglichen Modalitäten derzeit sind; 2. in welchem Zustand sich das Gebäude derzeit befindet; 3. welche Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind; 4. ob bereits konkrete Planungen oder Prüfungen eingeleitet wurden; 5. in welchem zeitlichen Rahmen mit einer Sanierung beziehungsweise deren Beginn zu rechnen ist und 6. ob unabhängig von einer umfassenden Sanierung kurzfristig zumindest das Tor instand gesetzt werden kann. Begründung: Die Sachsenhäuser Warte ist ein prägendes historisches Gebäude im Frankfurter Süden. Seit längerer Zeit besteht Unklarheit darüber, wie mit dem bestehenden Sanierungsbedarf weiter verfahren wird. Für den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger ist es daher von Interesse, welchen Stand die bisherigen Überlegungen und Planungen erreicht haben und wann mit konkreten Maßnahmen zu rechnen ist. Unabhängig von einer umfassenden Sanierung sollte zudem geprüft werden, ob einzelne, deutlich sichtbare Schäden bereits kurzfristig behoben werden können. Dies betrifft insbesondere das Tor, dessen Instandsetzung gegebenenfalls auch vor einer Gesamtsanierung möglich sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Lösungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit der Willemerschule (Querung der Kreuzungen Willemerstraße/Darmstädter Landstraße/Textorstraße/Dreieichstraße/ Hedderichstraße/Affentorplatz)
    VOB 5
    25.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 166 entstanden aus Vorlage: OF 172/5 vom 07.09.2026 Betreff: Lösungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit der Willemerschule (Querung der Kreuzungen Willemerstraße/Darmstädter Landstraße/Textorstraße/Dreieichstraße/ Hedderichstraße/Affentorplatz) Vorgang: OM 6190/24 OBR 5; ST 917/25 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit der Willemerschule unternommen werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger und vor allem Eltern der Willemerschule mahnen weiterhin massiv den Rückstau auf der Kreuzung Darmstädter Landstraße/Textorstraße/Dreieichstraße/Hedderichstraße/Affentor platz an. Das Problem wird von Eltern bereits seit Jahren angemahnt (z.B. ST 517/28.03.2025). Selbst in den fast schon befremdlich wirkenden Zeiten, in denen es in diesem Bereich keine Baustelle gibt, sind die Fußgängerüberwege zu Stoßzeiten, zu denen auch die Schulanfangs- und Endzeiten gehören, im Rahmen der diversen Rückstaus auch während der Grünphasen verstellt. Unter anderem die Grundschulkinder der Willemerschule müssen sich zwischen den Autos durchschlängeln. Dies führt zu lebensgefährlichen Situationen. Der Verweis auf die fehlende Unfallhäufung, wie in der obigen Stellungnahme geschehen, erscheint dabei abwegig, zumal dies nur auf die notgedrungene verstärkte Begleitung der Kinder durch die Eltern zurückzuführen ist. Es sind jedoch Lösungsansätze zu entwickeln, um dem Anspruch, dass Kinder den Schulweg selbstständig und ohne Begleitung absolvieren können, gerecht zu werden. Foto: privat/Christine Wendel-Roth Fußgängerüberweg Textorstraße/Darmstädter Landstraße aufgrund von Stau verstellt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517

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