Herbert-Boehm-Straße - Beschränkung auf Anliegerverkehr
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine Beschränkung des Verkehrs in der Herbert-Boehm-Straße auf Anlieger, um den Parkdruck durch Ortsfremde, insbesondere zu Reise- und Veranstaltungszeiten, zu reduzieren. Die vorgeschlagene Beschilderung soll die Interessen der Anwohner schützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt in die Herbert-Boehm-Straße durch eine entsprechende Beschilderung anzuordnen, dass die Zufahrt zur Herbert-Boehm-Straße nur für Anliegerinnen und Anlieger zulässig ist.
Begründung
Die Herbert-Boehm-Straße wird immer wieder von Ortsfremden zum Abstellen ihrer Fahrzeuge genutzt. Dies betrifft insbesondere Personen, die von dort aus zum Frankfurter Flughafen weiterreisen, aber auch Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion. Hierdurch entsteht insbesondere zu entsprechenden Reise- und Veranstaltungszeiten ein erheblicher Parkdruck zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner. Bei der Herbert-Boehm-Straße handelt es sich im Wesentlichen um eine reine Anliegerstraße. Für den allgemeinen Durchgangsverkehr hat sie keine Bedeutung. Personen, die dort weder wohnen noch ein sonstiges Anliegen haben, sind daher auf die Nutzung der Straße grundsätzlich nicht angewiesen. Eine Beschränkung der Zufahrt auf den Anliegerverkehr würde deshalb keine wesentlichen Nachteile für den allgemeinen Verkehr mit sich bringen. Zugleich könnte hierdurch verhindert werden, dass die Straße in erheblichem Umfang von Ortsfremden als Abstellmöglichkeit für ihre Fahrzeuge genutzt wird. Die entsprechende Beschilderung würde damit die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und dazu beitragen, den übermäßigen Parksuch- und Parkplatzverkehr in der Herbert-Boehm-Straße zu reduzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2026OFOF 169/5Herbert-Boehm-Straße – Beschränkung auf AnliegerverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. September 2026Sie sind hierOMOM 772Herbert-Boehm-Straße – Beschränkung auf AnliegerverkehrDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats