Herbert-Boehm-Straße - Beschränkung auf Anliegerverkehr
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert, die Zufahrt zur Herbert-Böhm-Straße nur für Anliegerinnen und Anlieger zuzulassen, um den Parkdruck durch Ortsfremde zu verringern. Dies soll durch entsprechende Beschilderung erreicht werden. Die Maßnahme schützt die Interessen der Anwohner und reduziert den Parkplatzverkehr.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat an der Einfahrt in die Herbert-Böhm-Straße durch eine entsprechende Beschilderung anzuordnen, dass die Zufahrt zur Herbert-Böhm-Straße nur für Anliegerinnen und Anlieger zulässig ist.
Begründung
Die Herbert-Böhm-Straße wird immer wieder von Ortsfremden zum Abstellen ihrer Fahrzeuge genutzt. Dies betrifft insbesondere Personen, die von dort aus zum Frankfurter Flughafen weiterreisen, aber auch Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion. Hierdurch entsteht insbesondere zu entsprechenden Reise- und Veranstaltungszeiten ein erheblicher Parkdruck zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner. Bei der Herbert-Böhm-Straße handelt es sich im Wesentlichen um eine reine Anliegerstraße. Für den allgemeinen Durchgangsverkehr hat sie keine Bedeutung. Personen, die dort weder wohnen noch ein sonstiges Anliegen haben, sind daher auf die Nutzung der Straße grundsätzlich nicht angewiesen. Eine Beschränkung der Zufahrt auf den Anliegerverkehr würde deshalb keine wesentlichen Nachteile für den allgemeinen Verkehr mit sich bringen. Zugleich könnte hierdurch verhindert werden, dass die Straße in erheblichem Umfang von Ortsfremden als Abstellmöglichkeit für ihre Fahrzeuge genutzt wird. Die entsprechende Beschilderung würde damit die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und dazu beitragen, den übermäßigen Parksuch- und Parkplatzverkehr in der Herbert-Böhm-Straße zu reduzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. August 2026 brachten CDU, SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.