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- Weitere Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Dreieichstraße/WillemerstraßeVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 167 entstanden aus Vorlage: OF 181/5 vom 11.09.2026 Betreff: Weitere Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Dreieichstraße/Willemerstraße Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Welche weiteren Verkehrsmaßnahmen sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich der Dreieichstraße und der Willemerstraße vorgesehen? 2. Wann ist vorgesehen, den derzeit gesperrten Radfahrstreifen über die Dreieichstraße zur Willemerstraße freizugeben und die Querung durch eine eigene Lichtsignalanlage für den Radverkehr zu sichern? 3. Aus welchem Grund wurden das Fahrradsymbol auf dem Radfahrstreifen durchgestrichen und an der Dreieichstraße eine Barrikade errichtet? Wann sollen diese Sperrmaßnahmen aufgehoben werden? 4. Welche künftige Nutzung ist für den ehemaligen baulichen Radweg vorgesehen? Ist dessen Beseitigung, Umgestaltung oder weitere Nutzung geplant? 5. Wie soll eine durchgängige und eindeutig erkennbare Radverkehrsführung gewährleistet werden, wenn der rote Radfahrstreifen auf der Fahrbahn am Einbahnstraßenschild endet und anschließend auf den bisherigen Radweg gewechselt werden muss? Begründung: Die Radverkehrsführung im Bereich Dreieichstraße/Willemerstraße ist derzeit nicht eindeutig erkennbar. Der neu angelegte Radfahrstreifen kann aufgrund eines durchgestrichenen Fahrradsymbols und einer Barrikade nicht genutzt werden. Gleichzeitig endet der rote Radfahrstreifen am Einbahnstraßenschild, sodass für die Weiterfahrt auf den bisherigen baulichen Radweg gewechselt werden muss. Unklar ist, ob diese Verkehrsführung lediglich während der Bauarbeiten besteht oder dauerhaft vorgesehen ist. Ebenso ist nicht erkennbar, welche Funktion der bisherige Radweg künftig übernehmen soll und ob für die Querung der Dreieichstraße noch eine Lichtsignalanlage eingerichtet wird. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Willemerschule und des hohen Aufkommens an Kindern, Fußgänger*innen sowie Radfahrenden ist eine durchgängige, sichere und zweifelsfrei erkennbare Verkehrsführung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sachstand zur Entsiegelung der Baumscheiben im HühnerwegVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 168 entstanden aus Vorlage: OF 183/5 vom 08.09.2026 Betreff: Sachstand zur Entsiegelung der Baumscheiben im Hühnerweg Vorgang: OM 3774/23 OBR 5; ST 1391/23 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, - aus welchen Gründen die bereits 2023 beschlossene Entsiegelung der Flächen zwischen den Kastanien im Hühnerweg bislang nicht umgesetzt wurde; - welche konkreten Schritte seitdem erfolgt sind und - wann die Maßnahme umgesetzt werden soll. Begründung: Im Januar 2023 wurde mit OM 3774 ein Antrag zur Entsiegelung der Flächen zwischen den Kastanien im Hühnerweg vom Ortsbeirat 5 einstimmig angenommen. Der Magistrat hat daraufhin bereits im Juni 2023 mit Stellungnahme ST 1391 eine Umsetzung nach Möglichkeitsprüfung in Aussicht gestellt. Seitdem sind mehr als drei Jahre vergangen, ohne dass über die Ergebnisse einer Prüfung berichtet, geschweige denn die Entsiegelung umgesetzt wurde. Angesichts des sich weiter verschlechternden Zustands der Bäume und zunehmender Hitze- und Trockenperioden ist eine zeitnahe Umsetzung dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3774 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1391
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Direkte Fußwegeverbindung zwischen Deutschherrnviertel und S-Bahn-Station „Mühlberg“VOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 169 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 11.09.2026 Betreff: Direkte Fußwegeverbindung zwischen Deutschherrnviertel und S-Bahn-Station "Mühlberg" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Rahmen der Planung und Neugestaltung des Geländes des ehemaligen Stadtschulamtes für das künftige Gymnasium Süd eine dauerhafte öffentliche Fußwegeverbindung zwischen dem Deutschherrnviertel und der S-Bahn-Station "Mühlberg" vorgesehen werden kann, 2. ob diese Wegeverbindung so geführt werden kann, dass sie räumlich vom eigentlichen Schulgelände und insbesondere vom Schulhof getrennt ist und somit auch während des Schulbetriebs öffentlich genutzt werden kann. Begründung: Die derzeitige Fußwegeverbindung zwischen dem Deutschherrnviertel und der S-Bahn-Station "Mühlberg" führt um den Gebäudeblock herum und bedeutet gegenüber einer direkten Verbindung einen deutlichen Umweg. Eine kürzere Verbindung über das Gelände des ehemaligen Stadtschulamtes wurde in der Vergangenheit bereits von Fußgänger*innen genutzt. Im Zuge der Neuplanung für das Gymnasium Süd sollte daher geprüft werden, ob eine separate, vom Schulgelände unabhängige öffentliche Fußwegeverbindung geschaffen werden kann. Damit könnte die Erreichbarkeit der S-Bahn-Station "Mühlberg" verbessert und zugleich eine klare Trennung zwischen öffentlichem Fußverkehr und Schulbetrieb gewährleistet werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Prüfung im Hinblick auf die Vermeidung von Rückstaus für den allgemeinen Kfz-Verkehr durch die Hedderichstraße Richtung Darmstädter LandstraßeVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 170 entstanden aus Vorlage: OF 191/5 vom 10.09.2026 Betreff: Prüfung im Hinblick auf die Vermeidung von Rückstaus für den allgemeinen Kfz-Verkehr durch die Hedderichstraße Richtung Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zu einer effektiven Vermeidung von Rückstaus in der östlichen Hedderichstraße für umsetzbar erachtet werden. Begründung: Der letzte Abschnitt der Hedderichstraße Richtung Darmstädter Landstraße darf nur vom Linienverkehr befahren werden, wie die Schilder "250-Verbot für Fahrzeuge" sowie "VZ1026-32-Linienverkehr frei" aufzeigen. Das Durchfahrtsverbot wird jedoch von Kfz-Fahrern massiv umgangen und dieser Abschnitt wird genutzt, um schneller zum Ziel zu kommen. Als Resultat bilden sich Rückstaus auf der Hedderichstraße, die eben den Linienverkehr kaum mehr durchlassen und zu einer unzumutbaren Belastung und zu Verzögerungen für den öffentlichen Nahverkehr führen. Dies führt weiterhin zu gefährlichen Situationen für Kinder auf dem Schulweg, zumal durch den Stau auch der Fußgängerüberweg Ecke Hedderichstraße/Darmstädter Landstraße häufig gerade zu den Stoßzeiten verstellt ist, zu denen sich die Kinder jedoch auch auf dem Weg zur Schule oder nach Hause befinden. Gleiches gilt für die höhere Belastung für die Anwesenden durch den Stop-and-Go-Verkehr in ihrer unmittelbaren Nähe. Fotos: privat/Christine Wendel-Roth - Gesperrter Bereich Hedderichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verlegung des Radweges hinter die Bushaltestelle „Triftstraße“VOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 171 entstanden aus Vorlage: OF 199/5 vom 06.09.2026 Betreff: Verlegung des Radweges hinter die Bushaltestelle "Triftstraße" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Bereich der Bushaltestelle "Triftstraße" ausreichend Raum vorhanden ist, um den Radweg hinter dem Wartebereich der Haltestelle zu führen. Begründung: Derzeit führt der Radweg im Bereich der Bushaltestelle Triftstraße unmittelbar am Wartebereich vorbei. Dies führt zu Konflikten zwischen Radfahrenden sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen. Sofern ausreichend Seitenraum vorhanden ist, sollte geprüft werden, den Radweg hinter dem Wartebereich der Haltestelle vorbeizuführen. Dadurch können direkte Wegekreuzungen zwischen dem Radverkehr und ein- bzw. aussteigenden Fahrgästen reduziert, die Verkehrssicherheit erhöht und die barrierefreie Nutzung der Haltestelle verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / BuchenrodestraßeVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 172 entstanden aus Vorlage: OF 202/5 vom 11.09.2026 Betreff: Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage bezüglich des Mainova-Pavillons an der Ecke Niederräder Landstraße/Buchenrodestraße zu beantworten: 1. Gibt es geeignete Farben, Beschichtungen oder Oberflächenbehandlungen, die das Aufbringen von Graffiti erschweren beziehungsweise deren Entfernung erleichtern? Begründung: Der Mainova-Pavillon wird seit Jahren wiederholt großflächig mit Graffiti und Schmierereien versehen. Auch nach einem erneuten Anstrich Ende 2025 waren die Außenflächen kurze Zeit später wieder besprüht. In der Vergangenheit befanden sich dort zudem rassistische und antisemitische Parolen. Der Standort liegt an einer wichtigen Zufahrt nach Frankfurt und prägt damit für viele Menschen den ersten Eindruck beim Eintritt in die Stadt. Der derzeitige Zustand wird dieser Lage nicht gerecht. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob geeignete Schutzbeschichtungen eine dauerhafte Verbesserung ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Prüfung und Ausweisung geeigneter Stellflächen für Camper und WohnmobileVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 173 entstanden aus Vorlage: OF 208/5 vom 06.09.2026 Betreff: Prüfung und Ausweisung geeigneter Stellflächen für Camper und Wohnmobile Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen im Ortsbezirk 5 zu identifizieren und zu prüfen, die sich für das geordnete Abstellen von Campern und Wohnmobilen eignen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Flächen ausgewiesen bzw. entsprechend ertüchtigt werden können, um das Abstellen und gegebenenfalls zeitlich begrenzte Übernachten von Campern und Wohnmobilen auf geeignete Standorte zu lenken. Begründung: Die zunehmende Nutzung von öffentlichen Parkflächen durch Camper und Wohnmobile führt insbesondere an beliebten Naherholungsgebieten zu Konflikten und Beeinträchtigungen. Durch die Schaffung geeigneter Stellmöglichkeiten können diese Fahrzeuge gezielt auf dafür geeignete Flächen gelenkt und gleichzeitig sensible Bereiche wie das Umfeld des Goetheturms entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Direkte Anbindung vom Buchrainplatz zum Stadion an Heimspieltagen von Eintracht FrankfurtVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 174 entstanden aus Vorlage: OF 209/5 vom 08.09.2026 Betreff: Direkte Anbindung vom Buchrainplatz zum Stadion an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt Vorgang: OM 7614/25 OBR 5; ST 264/26 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen ob an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt eine direkte ÖPNV-Verbindung vom Stadtteil Oberrad zum Deutsche Bank Park und nach Spielende wieder zurück eingerichtet werden kann. Dabei soll im Gegensatz zu OM 7614 vom 24.10.2025 eine Routenführung über Offenbach Kaiserlei, A661 und A3 sowie Halt an der Haltestelle Stadion Osttribüne geprüft werden. Begründung: Die Anreise zum Stadion an Spieltagen von Eintracht Frankfurt stellt für Fans seit vielen Jahren regelmäßig eine Herausforderung dar. Die Anreise mit dem ÖPNV ist häufig von stark überfüllten Bahnen und Bussen geprägt; teilweise ist aufgrund des Platzmangels bereits das Einsteigen nicht möglich. Insbesondere für Familien mit Kindern und andere vulnerable Gruppen sind diese Bedingungen nicht zumutbar. Dies führt dazu, dass Fans verstärkt auf das Auto ausweichen, was zusätzlich zum bestehenden Verkehrsaufkommen und den Staus in Niederrad beiträgt und aus ökologischer Sicht problematisch ist. Der Deutsche Bank Park verfügt mittlerweile über eine Kapazität von rund 60.000 Zuschauer*innen und ist bei Heimspielen der Eintracht regelmäßig ausverkauft. Geht man davon aus, dass etwa die Hälfte der Zuschauer*innen aus Frankfurt kommt und sich diese entsprechend der Einwohnerzahl ungefähr gleichmäßig auf die Frankfurter Stadtteile verteilen, ergibt sich für Oberrad eine Größenordnung von etwa 500 bis 600 Fans, die an jedem Spieltag zum Stadion anreisen. Es ist daher von einer entsprechenden Nachfrage nach einer direkten ÖPNV-Verbindung auszugehen. Eine direkte Anbindung Oberrads an den Deutsche Bank Park könnte dazu beitragen, die bereits stark ausgelasteten bestehenden ÖPNV-Verbindungen zu entlasten. Gleichzeitig würde eine direkte Verbindung über die Autobahn eine alternative und weniger stauanfällige Anreisemöglichkeit bieten. Dadurch könnten insbesondere Autofahrten über die stark belasteten Zufahrtswege Kennedyallee und Mörfelder Landstraße reduziert werden. Dies würde sowohl zur Entlastung des Verkehrs in Niederrad als auch zur Verringerung des Parkdrucks im Umfeld des Stadions beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7614 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 264
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der BundeswehrVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 175 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 09.09.2026 Betreff: Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Bundeswehr Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu erteilen, ob und wenn ja, an wie vielen Schulen im Ortsbezirk 5 in den vergangenen zwei Jahren es zu Besuchen von Bundeswehr-Jugendoffizieren gekommen ist? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Präventive Maßnahmen, um eine Infektion mit Malaria zu verhindernVOB 525.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.09.2026, V 176 entstanden aus Vorlage: OF 217/5 vom 22.09.2026 Betreff: Präventive Maßnahmen, um eine Infektion mit Malaria zu verhindern Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen in Kooperation mit Fraport ergriffen worden sind und ergriffen werden können, um eine Verbreitung von mit Malaria infizierten Anopheles-Mücken, insbesondere im Frankfurter Süden, zu verhindern. Begründung: Erst kürzlich kam es im Umfeld des Frankfurter Flughafens zu drei, durch Malaria ausgelösten Todesfälle. Übertragen wird Malaria durch die mit Malaria infizierte Anopheles-Mücke. Diese Mückenart gibt es weltweit, also auch in Deutschland. Durch Eindämmung von für diese Mücke günstigen Bedingungen konnten im 20. Jahrhundert Malariainfektionen stark reduziert werden. Durch den Klimawandel und den damit verbundenen steigenden Temperaturen und stehende Gewässer werden für diese Mücken günstige Bedingungen geschaffen. Auch nicht abgedeckte Regentonnen sowie Gießkannen und Vogeltränken können als Brutstätte in Frage kommen, ebenso Tümpel und Gartenteiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kommunalwahl 2026 – Vertiefende Aufklärung außergewöhnlicher Briefwahl- und Panaschiermuster sowie der WahlprüfungA24.09.2026 · BIG
S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.09.2026, A 34 Betreff: Kommunalwahl 2026 - Vertiefende Aufklärung außergewöhnlicher Briefwahl- und Panaschiermuster sowie der Wahlprüfung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21. Mai 2026 über die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 15. März 2026 entschieden. In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 27. August 2026 wurde der Magistrat bereits gefragt, wie er die auffälligen Panaschierverflechtungen bei der Stadtverordnetenwahl bewertet und ob er angesichts der hohen Konzentration von Fremdlistenstimmen auf einzelne Kandidierende sowie öffentlich berichteter Auffälligkeiten bei der Briefwahl Anlass für eine vertiefte Prüfung sieht. Ebenfalls wurde gefragt, nach welchen Kriterien der Magistrat entscheidet, ob und wann Stadtverordnetenversammlung und Öffentlichkeit über außergewöhnliche Vorgänge bei Beantragung, Versand, Rücklauf oder Prüfung von Briefwahlunterlagen informiert werden. Die vorliegende Anfrage wiederholt diese grundsätzlichen Bewertungsfragen nicht, sondern vertieft sie anhand der inzwischen vorliegenden statistischen Auswertungen, weiterer veröffentlichter Erkenntnisse sowie konkreter Fragen zu den zugrunde liegenden Stimmzettel- und Verwaltungsvorgängen. Die statistischen Auswertungen weisen sowohl bei der Stadtverordnetenwahl als auch bei der Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) außergewöhnliche Stimmenkonzentrationen und Wahlmuster auf. Bei der Stadtverordnetenwahl stammten 79,6 Prozent der IBF-Stimmen und 79,0 Prozent der ELF-Stimmen aus panaschierten Stimmzetteln. Gleichzeitig lag der Briefwahlanteil bei IBF bei rund 85 Prozent und bei ELF bei rund 87 Prozent gegenüber 42,9 Prozent im Frankfurter Durchschnitt. IBF-Stimmzettel vergaben insgesamt 47.527 Personenstimmen an Kandidatinnen und Kandidaten anderer Wahlvorschläge. Davon gingen 19.763 an GRÜNE, 11.621 an SPD und 10.659 an CDU. Besonders stark profitierten Feyyaz Çetiner, Hosai Zarif-Ander, Dijana Avdić und Avi Shefatja. Nach veröffentlichten Recherchen erhielten alle vier jeweils mehr als 6.000 Personenstimmen aus IBF-Briefwahlstimmzetteln; ohne diese Stimmen hätten sie danach kein Mandat erreicht. (hessenschau.de) Daneben besteht ein eigenständiger ELF-Prüfkomplex. Von insgesamt 39.675 ELF-Fremdstimmen entfielen 23.944 auf die SPD und 10.472 auf die CDU. Besonders auffällig sind die Listenplatzverschiebungen von Thomas Dürbeck (CDU), Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç (SPD). Das Fakten-Dossier weist Dürbeck sowie Lamjahdi und Ataç ausdrücklich als Fälle erheblicher Fremdstimmenwirkung aus. Bei Lamjahdi und Ataç ist die konkrete Mandatswirkung noch abschließend zu klären. Auch bei der KAV-Wahl zeigen die Daten erhebliche listenübergreifende Panaschierströme. Aus IBF-Stimmzetteln gingen unter anderem 5.026 Stimmen an GRÜNE, 3.146 an SPD, 1.950 an CDU, 1.221 an A.I.V. und 1.100 an AFG. Aus Stimmzetteln der Chinesischen Liste gingen insbesondere 7.309 Stimmen an AFG und 951 Stimmen an BIG. Besonders bemerkenswert ist, dass fünf Kandidierende der Afghanischen Liste aus CL-Stimmzetteln jeweils 963 und zwei weitere jeweils 960 Stimmen erhielten. Auch öffentlich wurde dieses Muster als messbar und erklärungsbedürftig eingeordnet, ohne es als Beweis für einen Wahlrechtsverstoß zu bewerten. (hessenschau.de) Panaschieren, Kumulieren und parteiübergreifende Wahlempfehlungen sind zulässige Bestandteile des hessischen Kommunalwahlrechts. Klärungsbedürftig sind nicht diese Instrumente als solche, sondern außergewöhnliche Konzentrationen, wiederkehrende Kandidatenkombinationen, erhebliche Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl sowie mögliche Auswirkungen auf die personelle Mandatsverteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: I. Erkenntnisstand und Wahlprüfung vor dem 21. Mai 2026 1.) Welche Hinweise, Beschwerden, Einsprüche, Verdachtsmomente und sonstigen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Kommunal- und KAV-Wahl 2026 waren dem Wahlamt, der Wahlleitung, dem zuständigen Dezernat oder dem Magistrat vor der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl am 21. Mai 2026 bekannt? 2.) Welche dieser Erkenntnisse wurden dem Wahlprüfungsausschuss mitgeteilt, welche nicht, und aus welchen Gründen wurden gegebenenfalls vorhandene Erkenntnisse nicht in dessen Beratung eingebracht? 3.) Wie wurden die gegen die Gültigkeit der Wahl erhobenen Einwendungen tatsächlich geprüft? Wurde lediglich untersucht, ob bereits konkret nachweisbare Wahlrechtsverstöße vorlagen, oder wurde auch bewertet, ob mehrere Auffälligkeiten in ihrer Gesamtschau Anlass zu weitergehenden Prüfungen gaben? 4.) Welche Hinweise auf mögliche Fehler, Versäumnisse oder Kontrolllücken der Stadt selbst wurden im Rahmen der Wahlprüfung untersucht? 5.) Wurde vor der Gültigkeitsentscheidung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft abgefragt, ob Anzeigen, Ermittlungsverfahren oder sonstige Erkenntnisse mit möglicher Bedeutung für die Wahl vorlagen? Falls nein: Warum nicht? 6.) Welche Konsequenzen hatte die Stadt aus bereits bekannten Auffälligkeiten früherer Wahlen für Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Kommunalwahl 2026, und welcher Austausch fand hierzu vor der Gültigkeitsentscheidung mit dem zuständigen Dezernat, der Statistikstelle, dem Land Hessen, Strafverfolgungsbehörden oder wissenschaftlicher beziehungsweise wahlstatistischer Expertise statt? II. Stadtverordnetenwahl - außergewöhnliche Fremdstimmen, Mandatswirkung und IBF-/ELF-Prüfung 7.) Welche Bewerberinnen und Bewerber erhielten mindestens 1.500 Personenstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz eines einzelnen anderen Wahlvorschlags? Für jeden Fall wird um Angabe gebeten von: · Name und eigenem Wahlvorschlag, · ursprünglichem Listenplatz und endgültigem Ergebnisplatz, · Gesamtzahl der Personenstimmen, · Gesamtzahl sämtlicher Fremdlistenstimmen, · vollständiger Aufschlüsselung nach Herkunftswahlvorschlag, · jeweils getrennt nach Brief- und Urnenwahl. 8.) Auf wie viele einzelne Stimmzettel verteilen sich diese Fremdlistenstimmen jeweils, und wie häufig erhielt die betreffende Person eine, zwei beziehungsweise drei Stimmen? 9.) Welche Kandidatenkombinationen verschiedener Wahlvorschläge traten auf diesen Stimmzetteln besonders häufig gemeinsam auf? Bitte die häufigsten Kombinationen, deren Häufigkeit, die jeweilige Kumulierungsintensität und die Verteilung auf Brief- und Urnenwahl angeben. 10.) Bei welchen gewählten Bewerberinnen und Bewerbern waren Fremdlistenstimmen rechnerisch für Ergebnisplatz oder Mandat relevant? Bitte jeweils Vergleichsberechnungen a) ohne die Stimmen des jeweils besonders auffälligen Herkunftswahlvorschlags und b) ohne sämtliche Fremdlistenstimmen vornehmen und den jeweiligen hypothetischen Ergebnisplatz angeben. 11.) Wie viele Personenstimmen aus ELF-Stimmzetteln erhielten Thomas Dürbeck, Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç jeweils insgesamt, getrennt nach Brief- und Urnenwahl? 12.) Auf wie viele einzelne ELF-Stimmzettel verteilen sich die Stimmen für Dürbeck, Lamjahdi und Ataç jeweils, und wie häufig erhielten sie eine, zwei beziehungsweise drei Stimmen? 13.) Welchen Ergebnisplatz hätten Thomas Dürbeck, Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç jeweils a) ohne die aus ELF-Stimmzetteln erhaltenen Personenstimmen und b) ohne sämtliche Fremdlistenstimmen erreicht? III. Stimmzettelscharfe Prüfung der IBF- und ELF-Briefwahl 14.) Wie viele unterschiedliche Kombinationen von Personenstimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge finden sich jeweils auf den panaschierten IBF- und ELF-Briefwahlstimmzetteln, und wie häufig kam bei jeder der beiden Listen die jeweils häufigste identische Kombination vor? 15.) Wie viele panaschierte Briefwahlstimmzettel mit IBF- beziehungsweise ELF-Listenkreuz weist der bei der Stadt vorhandene Original- oder Auswertungsdatensatz jeweils exakt aus? 16.) Auf wie vielen IBF-Briefwahlstimmzetteln wurden jeweils Dijana Avdić, Avi Shefatja, Hosai Zarif-Ander und Feyyaz Çetiner gewählt, und auf wie vielen Stimmzetteln kommen alle vier gemeinsam vor? 17.) Auf wie vielen ELF-Briefwahlstimmzetteln wurden jeweils Thomas Dürbeck, Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç gewählt, und auf wie vielen Stimmzetteln kommen zwei oder alle drei dieser Personen gemeinsam vor? 18.) Wie viele Stimmen - eine, zwei oder drei - erhielten die genannten IBF- beziehungsweise ELF-begünstigten Kandidierenden jeweils auf diesen Stimmzetteln? 19.) Lässt sich anhand der Originaldaten die projektinterne IBF-Auswertung reproduzieren, nach der von 2.147 panaschierten IBF-Briefwahlstimmzetteln rechnerisch rund 2.030 beziehungsweise etwa 94,6 Prozent die Viererkombination Avdić/Shefatja/Zarif-Ander/Çetiner enthalten sollen? Falls nein: Welche exakten Werte ergeben sich? 20.) Welche weiteren Kandidatinnen und Kandidaten treten besonders häufig gemeinsam mit der vorgenannten IBF-Viererkombination auf? 21.) Gibt es bei ELF vergleichbar stark wiederkehrende Kandidatenkombinationen? Welche Kombinationen treten dort am häufigsten auf, wie häufig kommen sie vor und wie stellt sich dies im Kontrollvergleich mit anderen Wahlvorschlägen dar? IV. Wahlempfehlungen und Plausibilität 22.) Ist dem Magistrat beziehungsweise dem Wahlamt die öffentlich bekannt gewordene Erklärung bekannt, wonach eine Wahlempfehlung für Hosai Zarif-Ander, Feyyaz Çetiner, Avi Shefatja und Dijana Avdić ausgesprochen worden sei? Wurde geprüft, ob Umfang und Reichweite einer solchen Empfehlung die Häufigkeit und Zusammensetzung der entsprechenden IBF-Briefwahlstimmzettel quantitativ plausibel erklären können? 23.) Welche der Stadt bekannten oder öffentlich dokumentierten konkreten Wahlempfehlungen gab es für Kandidierende anderer Listen bei IBF, ELF oder weiteren Wahlvorschlägen, und wurden solche Empfehlungen mit den tatsächlich festgestellten Stimmzettelmustern abgeglichen? V. Briefwahlstruktur, räumliche Konzentrationen und Plausibilitätsprüfung 24.) Wie hoch war der Briefwahlanteil jedes einzelnen Wahlvorschlags bei der Stadtverordnetenwahl 2026, insbesondere bei IBF und ELF, jeweils absolut und prozentual sowie im Vergleich zur Urnenwahl? 25.) In welchen Briefwahlbezirken wiesen IBF und ELF die größten Abweichungen gegenüber der jeweils korrespondierenden Urnenwahl auf? Bitte jeweils Briefwahlergebnis, Urnenwahlergebnis, absolute und prozentuale Differenz sowie Zahl der gültigen Stimmzettel ausweisen. Die öffentliche Berichterstattung nennt beispielsweise für einen Bereich in Sossenheim rund 13 Prozent IBF bei der Briefwahl gegenüber rund 0,4 Prozent bei der Urnenwahl. (hessenschau.de) 26.) Gibt es bei den unter den Fragen 7 sowie 11 bis 13 erfassten Kandidatinnen und Kandidaten räumliche Konzentrationen ihrer Fremdlistenstimmen? Bitte soweit unter Wahrung des Wahlgeheimnisses möglich nach Briefwahlbezirken auswerten. 27.) Welche Plausibilitätsprüfungen der Wahlergebnisse nahm die Stadt vor, die über die rechnerisch korrekte Auszählung und Einhaltung formaler Abläufe hinausgingen, insbesondere hinsichtlich außergewöhnlich hoher Briefwahlanteile, konzentrierter Panaschierströme, auffälliger Listenplatzverschiebungen, wiederkehrender Kandidatenkombinationen und rechnerisch mandatsrelevanter Fremdstimmen? 28.) Waren die Daten, aus denen sich die inzwischen öffentlich diskutierten kandidaten- und stimmzettelbezogenen Muster ergeben, bereits vor dem 21. Mai 2026 vorhanden und technisch auswertbar? Falls ja: Welche entsprechenden Auswertungen wurden vor der Gültigkeitsentscheidung vorgenommen? VI. Onlinebeantragung, Identitätsprüfung und Vollmachten 29.) Welche Möglichkeiten bestanden bei der Kommunalwahl 2026, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, und wie stellte die Stadt fest, dass der Antrag tatsächlich von der wahlberechtigten Person selbst gestellt wurde? 30.) Welche Anforderungen galten bei Beantragung eines Wahlscheins durch einen Dritten, wie konnte eine erforderliche Vollmacht beim Onlineverfahren vorgelegt beziehungsweise nachgewiesen werden und wie wurde zwischen Eigenanträgen und Anträgen Dritter unterschieden? 31.) Welche zusätzliche Sicherheit beziehungsweise Authentifizierungsfunktion hatte der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung? War zusätzlich zum Besitz beziehungsweise Zugriff auf die Wahlbenachrichtigung ein nur der wahlberechtigten Person bekanntes oder eindeutig zugeordnetes Authentifizierungsmerkmal erforderlich? 32.) War dem zuständigen Dezernat vor der Kommunalwahl bekannt, dass auch die Beantragung eines Wahlscheins durch einen Dritten eine Vollmacht voraussetzt, welche Prüfung oder Veränderung des Onlineverfahrens erfolgte daraufhin und wurde der Wahlprüfungsausschuss über das konkrete Verfahren sowie mögliche Kontrollgrenzen informiert? VII. Beantragung, Versand, Abholung und Rücklauf 33.) Welche Auffälligkeiten stellte die Stadt bei Beantragung, Versand, Abholung oder Rücklauf von Briefwahlunterlagen fest, insbesondere hinsichtlich gehäufter Anträge, Mehrfachabholungen durch Bevollmächtigte, ungewöhnlich vieler Vollmachten auf einzelne Personen, wiederkehrender Versand- oder Abholanschriften, gemeinsamer Einlieferung größerer Mengen von Wahlbriefen oder zeitlicher Häufungen? 34.) Wie viele Briefwahlunterlagen wurden an von der Meldeanschrift abweichende Anschriften versandt, in wie vielen Fällen gingen Unterlagen mehrerer Wahlberechtigter an dieselbe abweichende Anschrift und welche Plausibilitätsprüfungen erfolgten? Gab es zudem am Wahltag Wahlberechtigte, bei denen bereits ein Wahlschein vermerkt war und die erklärten, selbst keinen Wahlschein beziehungsweise keine Briefwahl beantragt zu haben? 35.) Wie viele einzelne Sachverhalte aus Beantragung, Versand, Aushändigung, Abholung, Rücklauf oder Prüfung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026 hat der Magistrat den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt, wie viele Wahlberechtigte beziehungsweise Briefwahlunterlagen waren davon insgesamt betroffen und welche weiteren Strafanzeigen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Wahl sind der Stadt bekannt, soweit eine Mitteilung rechtlich zulässig ist? VIII. KAV-Wahl und Kandidatenmuster 36.) Wie verteilen sich sämtliche Panaschierstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF, CL und AFG kandidatenscharf auf Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge? Bitte jeweils angeben: · Name und eigener Wahlvorschlag, · ursprünglicher Listenplatz und Ergebnisplatz, · Gesamtzahl der Personenstimmen, · IBF-, CL- und AFG-Stimmen, · jeweils getrennt nach Brief- und Urnenwahl, · Zahl der zugrunde liegenden einzelnen Stimmzettel, · 1-/2-/3-Stimmen-Verteilung, · besonders häufige Kandidatenkombinationen. 37.) Bei welchen KAV-Kandidatinnen und -Kandidaten waren diese Fremdstimmen rechnerisch für die Mandatsvergabe relevant oder führten zu einem Aufstieg um mindestens drei Listenplätze? Insbesondere wird gebeten darzustellen, a) auf wie viele einzelne CL-Stimmzettel sich die 7.309 Stimmen CL → AFG verteilen, b) wie häufig die ersten sieben Kandidierenden der Afghanischen Liste gemeinsam gewählt wurden und wie die Werte fünfmal 963 und zweimal 960 zustande kamen, c) welcher Anteil der 951 Stimmen CL → BIG auf Od Phumphuang entfiel, d) auf wie vielen Stimmzetteln diese Stimmen abgegeben wurden und e) welche wiederkehrenden Kandidatenkombinationen dabei vorlagen. 38.) Wurde bei besonders auffälligen KAV-Wahlmustern in einer Gesamtschau geprüft, ob neben den statistischen Mustern dokumentierte politische, organisatorische, berufliche, partnerschaftliche oder familiäre Verbindungen zwischen besonders begünstigten Personen und Akteuren der jeweiligen Herkunftslisten bestehen und ob bekannte Verbindungen oder konkrete Wahlempfehlungen die festgestellten Stimmenströme plausibel erklären können? IX. Vergleich mit der Kommunalwahl 2021 39.) Lassen sich anhand der bei der Stadt vorhandenen Daten bei der Kommunalwahl 2021 vergleichbare Muster feststellen? Insbesondere wird um Prüfung gebeten: · Welche Kandidatinnen und Kandidaten erhielten mindestens 1.500 Personenstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz eines einzelnen anderen Wahlvorschlags? · Wie hoch waren die Briefwahlanteile von IBF und ELF? · Welche Kandidierenden profitierten besonders von IBF- beziehungsweise ELF-Briefwahlstimmen? · Welche dieser Stimmen waren rechnerisch für Ergebnisplatz oder Mandat relevant? · Traten ungewöhnlich häufig wiederkehrende Kandidatenkombinationen auf? · Gab es vergleichbare räumliche Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl? X. Erkenntnisse seit der Fragestunde vom 27. August 2026 40.) Welche zusätzlichen Erkenntnisse zu den in dieser Anfrage behandelten Briefwahl- und Panaschiermustern sind dem Magistrat seit der Fragestunde vom 27. August 2026 bekannt geworden? Dabei wird insbesondere um Mitteilung gebeten, a) welche konkreten weitergehenden Prüfungen seitdem veranlasst wurden oder noch beabsichtigt sind, b) welche Ergebnisse bereits vorliegen, c) welche der inzwischen bekannten Erkenntnisse dem Magistrat beziehungsweise dem Wahlprüfungsausschuss bei der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl am 21. Mai 2026 noch nicht bekannt waren, d) ob der Magistrat bei Kenntnis dieser zusätzlichen Tatsachen seinerzeit weitere Prüfungen vor der Empfehlung zur Feststellung der Gültigkeit veranlasst hätte und e) ob aufgrund der inzwischen hinzugekommenen Erkenntnisse Anlass für zusätzliche interne, externe oder wissenschaftlich begleitete Untersuchungen gesehen wird; falls nein, warum nicht? Begründung: Die vorliegende Anfrage knüpft an die Fragen aus der Fragestunde vom 27. August 2026 an, geht jedoch über deren grundsätzliche Fragestellung hinaus. Sie zielt auf die konkreten statistischen Daten, die zugrunde liegenden Stimmzettelmuster, die Abläufe der Briefwahl, den damaligen Erkenntnisstand der zuständigen Stellen sowie die seitdem erfolgten Prüfungen. Seitdem hat sich die Erkenntnislage weiter konkretisiert. Neben den bereits bekannten außergewöhnlich hohen Briefwahl- und Panaschieranteilen stellen sich inzwischen konkrete Fragen zur tatsächlichen Zusammensetzung einzelner Stimmzettel. Dies betrifft insbesondere die IBF-Briefwahl mit den ungewöhnlich hohen Personenstimmen für Dijana Avdić, Avi Shefatja, Hosai Zarif-Ander und Feyyaz Çetiner. Zu überprüfen ist insbesondere, ob sich die projektintern ermittelte Größenordnung von rund 2.030 gemeinsamen Stimmzetteln anhand der bei der Stadt vorhandenen Originaldaten tatsächlich reproduzieren lässt. Der projektinterne Wert wird ausdrücklich nicht als amtlich bestätigte Tatsache, sondern als überprüfbarer Ausgangsbefund behandelt. Gleichrangig zu untersuchen ist die ELF-Briefwahl. Der außergewöhnlich hohe Briefwahl- und Panaschieranteil von ELF, die Konzentration von 23.944 Fremdstimmen auf die SPD und 10.472 auf die CDU sowie die erheblichen Listenplatzverschiebungen insbesondere von Thomas Dürbeck, Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç rechtfertigen eine ebenso detaillierte kandidatenscharfe und stimmzettelscharfe Auswertung. Die Fragestellung darf deshalb nicht auf die IBF-Stimmzettel beschränkt werden. Dabei ist ausdrücklich zwischen legalen Wahlempfehlungen und möglichen Unregelmäßigkeiten zu unterscheiden. Panaschieren, Kumulieren und parteiübergreifende Wahlempfehlungen sind zulässig. Eine konkrete Wahlempfehlung kann eine mögliche Erklärung für wiederkehrende Kandidatenkombinationen darstellen. Ob sie jedoch die konkrete Größenordnung, Gleichförmigkeit und Verteilung eines festgestellten Stimmzettelmusters erklärt, lässt sich anhand der vorhandenen Originaldaten überprüfen. Dasselbe gilt für die KAV-Wahl. Die erheblichen Listenströme, insbesondere zwischen CL und AFG sowie CL und BIG, sollen nicht pauschal bewertet, sondern auf die tatsächlich zugrunde liegenden Stimmzettel und Kandidatenkombinationen zurückgeführt werden. Ziel der Anfrage ist weder eine pauschale Neuauszählung noch eine Vorverurteilung einzelner Kandidatinnen, Kandidaten oder Funktionsträger. Auffällige statistische Muster beweisen für sich genommen keinen Wahlrechtsverstoß. Zu klären ist vielmehr, welche Muster tatsächlich in den Originaldaten vorliegen, welche nachvollziehbaren Erklärungen hierfür bestehen, welche Erkenntnisse der Stadt zu welchem Zeitpunkt bekannt waren und welche Prüfungen daraus folgten. Eine transparente und ergebnisoffene Aufklärung dient sowohl der Klärung möglicher Unregelmäßigkeiten als auch dem Schutz derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten, deren Mandate ordnungsgemäß zustande gekommen sind, und damit dem Vertrauen in die Integrität demokratischer Wahlen. Antragsteller: BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Externe Rechtsvertretung der Stadt Frankfurt am Main im Verfahren 11 K 2554/26.F – Entscheidungsgrundlagen, Gesprächs- und Einigungsversuche, Auswahlverfahren, Vergütung, Kosten und WirtschaftlichkeitA24.09.2026 · BIG
S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.09.2026, A 35 Betreff: Externe Rechtsvertretung der Stadt Frankfurt am Main im Verfahren 11 K 2554/26.F - Entscheidungsgrundlagen, Gesprächs- und Einigungsversuche, Auswahlverfahren, Vergütung, Kosten und Wirtschaftlichkeit Nach den der BIG vorliegenden Unterlagen hat die Stadt Frankfurt am Main im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 K 2554/26.F eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei mit ihrer rechtlichen beziehungsweise prozessualen Vertretung beauftragt. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein eigenes Rechtsamt. Zu dessen von der Stadt veröffentlichten Aufgaben gehören unter anderem die Bearbeitung städtischer Rechtsangelegenheiten und die Führung von Rechtsstreitigkeiten, soweit diese nicht anderen Ämtern zugewiesen sind. Daneben verfügt die Stadt über ein Revisionsamt, zu dessen Prüfungsmaßstäben unter anderem Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gehören. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: I. Beauftragung und Zuständigkeit 1.) Trifft es zu, dass die Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 K 2554/26.F eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei mit ihrer rechtlichen beziehungsweise prozessualen Vertretung beauftragt hat? 2.) Wann erfolgte die Beauftragung, durch welche städtische Stelle beziehungsweise entscheidungsbefugte Person und auf welcher rechtlichen beziehungsweise verwaltungsinternen Zuständigkeitsgrundlage? 3.) Welchen genauen Umfang hat das Mandat? Bezieht es sich ausschließlich auf das Verfahren 11 K 2554/26.F oder wurde die Kanzlei darüber hinaus mit weiteren rechtlichen Angelegenheiten oder Verfahren im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 beziehungsweise deren Wahlprüfung beauftragt? Falls weitere Mandate bestehen, wird um Angabe des jeweiligen Gegenstands, des Datums der Beauftragung und - soweit rechtlich zulässig - des jeweiligen Auftragsumfangs gebeten. II. Gründe für die externe Beauftragung und Nutzung des Rechtsamts 4.) Aus welchen konkreten sachlichen, fachlichen oder personellen Gründen wurde für dieses Verfahren eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, obwohl die Bearbeitung städtischer Rechtsangelegenheiten und die Führung von Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich zu den Aufgaben des Rechtsamts gehören? 5.) Wurde vor der externen Beauftragung geprüft, ob das Verfahren vollständig oder teilweise durch das städtische Rechtsamt geführt werden kann? Falls ja, wird um Mitteilung gebeten, a) durch welche Stelle die Prüfung vorgenommen wurde, b) zu welchem Ergebnis sie führte und c) aus welchen konkreten Gründen dennoch eine externe Prozessvertretung für erforderlich oder zweckmäßig gehalten wurde. 6.) Wie viele Volljuristinnen und Volljuristen waren zum Zeitpunkt der externen Beauftragung im Rechtsamt beschäftigt, und welche konkreten personellen, kapazitativen oder fachlichen Gründe standen einer Bearbeitung durch das Rechtsamt entgegen? 7.) Existiert ein schriftlicher Bedarfs-, Beauftragungs- oder Entscheidungsvermerk oder eine sonstige dokumentierte Begründung für die Notwendigkeit beziehungsweise Zweckmäßigkeit der externen Beauftragung? 8.) Wurde geprüft, ob anstelle einer vollständigen externen Prozessvertretung eine teilweise Bearbeitung durch das Rechtsamt mit lediglich punktueller externer Beratung möglich und wirtschaftlicher gewesen wäre? Falls ja: Mit welchem Ergebnis? III. Gesprächs-, Kooperations- und Einigungsbemühungen 9.) Ist dem Magistrat bekannt, ob Dr. Dr. Iranbomy vor beziehungsweise während des gerichtlichen Verfahrens gegenüber der Stadt ein Gesprächs-, Kooperations-, Erörterungs-, Verständigungs- oder sonstiges Angebot zur einvernehmlichen Klärung der streitigen Fragen unterbreitet hat? Falls ja: a) wann und gegenüber welcher städtischen Stelle ging das Angebot ein, b) welchen wesentlichen Inhalt hatte es, c) an welche Stellen wurde es innerhalb der Stadtverwaltung weitergeleitet und d) wie wurde es dokumentiert? 10.) Wurde ein solches Angebot inhaltlich geprüft? Falls ja: durch welche Stelle beziehungsweise Person, wann, anhand welcher rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen und mit welchem Ergebnis? 11.) Wer entschied darüber, ob ein Gespräch beziehungsweise eine Verständigung mit Dr. Dr. Iranbomy aufgenommen werden sollte, wann wurde diese Entscheidung getroffen und aus welchen Gründen kam gegebenenfalls kein Gespräch zustande beziehungsweise wurde ein Gesprächsangebot nicht angenommen? 12.) Wurde vor oder während des gerichtlichen Verfahrens geprüft, ob einzelne oder sämtliche Streitpunkte durch ein unmittelbares Gespräch, einen außergerichtlichen Vergleich, ein Güterichterverfahren, eine Mediation oder eine andere konsensuale Streitbeilegung geklärt werden könnten? Falls ja: Welche Möglichkeiten wurden wann geprüft und mit welchem Ergebnis? 13.) Falls ein gerichtliches Güterichter- oder Mediationsverfahren nicht zustande kam beziehungsweise nicht weiterverfolgt wurde: Aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen war dies der Fall und wer traf die entsprechende Entscheidung? IV. Auswahl- und Vergabeverfahren 14.) Welches konkrete Auswahl-, Beschaffungs- beziehungsweise Vergabeverfahren wurde für die Beauftragung der externen Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt und auf welcher vergabe-, haushalts- oder sonstigen rechtlichen Grundlage beruhte dieses Verfahren? 15.) Wurde vor der Beauftragung geprüft und dokumentiert, ob · eine wettbewerbliche Auswahl, · die Einholung mehrerer Angebote oder Vergleichsangebote, · die Ermittlung von Vergleichspreisen oder · eine sonstige Markterkundung erforderlich beziehungsweise wirtschaftlich zweckmäßig war? Falls hiervon abgesehen wurde: Aus welchen konkreten rechtlichen und tatsächlichen Gründen? 16.) Welcher Auftragswert wurde vor Einleitung des Beschaffungsvorgangs beziehungsweise vor der Beauftragung geschätzt und wurde diese Auftragswertschätzung schriftlich dokumentiert? 17.) Bestand zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits eine Rahmenvereinbarung, ein Beratungsvertrag oder eine sonstige vertragliche Grundlage zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der beauftragten Kanzlei? Falls ja, wird um Angabe von Datum, Gegenstand, Laufzeit und der Grundlage gebeten, auf der das konkrete Prozessmandat hiervon erfasst wird. 18.) Welche städtische Organisationseinheit war für die vergabe-, beschaffungs- beziehungsweise haushaltsrechtliche Prüfung der Beauftragung zuständig, und wurde diese Stelle vor Auftragserteilung beteiligt? 19.) Wurde über die Auswahl der Kanzlei und einen etwaigen Verzicht auf die Einholung weiterer Angebote ein Vergabevermerk oder eine vergleichbare schriftliche Dokumentation erstellt? V. Fachliche Auswahl der Kanzlei 20.) Nach welchen konkreten fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien wurde gerade diese Kanzlei ausgewählt? 21.) Welche besonderen Kenntnisse und nachgewiesenen Erfahrungen der konkret beauftragten Rechtsanwältinnen beziehungsweise Rechtsanwälte insbesondere im Kommunalwahlrecht, Kommunalverfassungsrecht und verwaltungsgerichtlichen Wahlprüfungsrecht waren für die Auswahlentscheidung maßgeblich? 22.) Hatte die Kanzlei oder hatten die konkret beauftragten Rechtsanwältinnen beziehungsweise Rechtsanwälte die Stadt Frankfurt am Main bereits zuvor vertreten? Falls ja: in welchen Angelegenheiten beziehungsweise Verfahren und in welchem Zeitraum? 23.) Von welchem Kanzleistandort aus wird das Mandat tatsächlich bearbeitet, und welche sachlichen Gründe waren für die Bearbeitung von diesem Standort maßgeblich? Falls die Bearbeitung von einem auswärtigen Standort erfolgt: Wurde geprüft, ob dadurch gegenüber einer Bearbeitung durch das Rechtsamt oder eine Rechtsvertretung vor Ort zusätzliche Kosten entstehen? VI. Vergütung und Kosten 24.) Auf welcher Vergütungsgrundlage erfolgt die Beauftragung? Insbesondere wird um Mitteilung gebeten, · ob nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet wird, · ob eine gesonderte Honorar- oder Vergütungsvereinbarung besteht und · welche Stundensätze oder sonstigen Vergütungssätze vereinbart wurden, sofern nach Zeitaufwand abgerechnet wird. 25.) Wie hoch war der vor Auftragserteilung geschätzte Kostenrahmen für das Mandat, und mit welchen Gesamtkosten rechnet der Magistrat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens? 26.) Wie hoch sind bislang tatsächlich Kosten entstanden? Es wird um Aufschlüsselung insbesondere nach · Anwaltshonoraren, · Auslagen, · Reise- und Fahrtkosten, · Übernachtungskosten und · sonstigen Nebenkosten gebeten. 27.) Aus welcher Haushaltsstelle beziehungsweise welchem Budget werden die Kosten der externen Rechtsvertretung getragen? VII. Wirtschaftlichkeit und Revisionsamt 28.) Welche Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde vor der Beauftragung vorgenommen und dokumentiert? Insbesondere wird um Mitteilung gebeten, a) welche Alternativen zur externen Beauftragung untersucht wurden, b) ob Kostenvergleiche durchgeführt wurden, c) welche Stelle die Prüfung vorgenommen hat und d) zu welchem Ergebnis sie gelangte. 29.) Wurde insbesondere geprüft, ob eine Vertretung durch das eigene Rechtsamt, eine teilweise interne Bearbeitung oder eine ortsansässige externe Rechtsvertretung wirtschaftlicher gewesen wäre? 30.) War beziehungsweise ist das Revisionsamt mit der externen Beauftragung, deren Auswahl, Vergütung oder Wirtschaftlichkeit befasst? Falls ja: in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Falls nein: Aus welchen Gründen erfolgte bislang keine entsprechende Prüfung? 31.) Beabsichtigt der Magistrat, die externe Beauftragung einschließlich ihrer Notwendigkeit, Auswahl, Vergütung und Wirtschaftlichkeit dem Revisionsamt zur Prüfung vorzulegen? VIII. Dokumentation und Transparenz 32.) Welche der folgenden Unterlagen liegen zu dem Vorgang vor: · Bedarfs- beziehungsweise Beauftragungsvermerk, · interne Entscheidung über die externe Beauftragung, · Auftragsschreiben beziehungsweise Mandatsvereinbarung, · Honorar- oder Vergütungsvereinbarung, · Auftragswert- beziehungsweise Kostenschätzung, · Vergabevermerk beziehungsweise Dokumentation des Auswahlverfahrens, · eingeholte Angebote, Vergleichsangebote oder Vergleichspreise, · bislang gestellte Rechnungen, · Wirtschaftlichkeitsberechnungen, · Unterlagen über etwaige Gesprächs-, Vergleichs- oder Mediationsbemühungen sowie · Unterlagen über eine etwaige Beteiligung des Revisionsamts? 33.) Können die maßgeblichen Entscheidungs-, Vergabe-, Kosten- und Prüfungsunterlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt werden? Soweit einer vollständigen Offenlegung rechtliche Gründe entgegenstehen, wird um konkrete Benennung des jeweiligen Hinderungsgrundes gebeten. Soweit lediglich einzelne Bestandteile schutzbedürftig sind, wird um Bereitstellung der übrigen Informationen unter Schwärzung ausschließlich dieser Bestandteile gebeten. Begründung: Es besteht ein berechtigtes öffentliches und kommunalpolitisches Interesse an Transparenz darüber, aus welchen Gründen im konkreten Fall externe anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen werden, obwohl die Stadt Frankfurt am Main über ein eigenes Rechtsamt verfügt, zu dessen Aufgaben grundsätzlich auch die Bearbeitung städtischer Rechtsangelegenheiten und die Führung von Rechtsstreitigkeiten gehören. Die Anfrage unterstellt weder eine unzulässige Beauftragung noch einen Vergabeverstoß. Sie dient vielmehr der Klärung, nach welchen sachlichen, fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien die Entscheidung zur externen Prozessvertretung getroffen wurde. Von besonderem Interesse sind die dokumentierte Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der externen Beauftragung, die Prüfung einer Bearbeitung durch das städtische Rechtsamt, die Auswahlentscheidung, das angewandte Auswahl- beziehungsweise Vergabeverfahren, die fachlichen Kriterien, der vorab geschätzte Auftragswert, die vereinbarte Vergütung sowie die bislang entstandenen und künftig zu erwartenden Kosten. Ebenso ist von Interesse, ob und in welcher Form vor beziehungsweise während des gerichtlichen Verfahrens Möglichkeiten einer einvernehmlichen Klärung geprüft wurden. Dies betrifft insbesondere etwaige Gesprächs- oder Kooperationsangebote sowie die Frage, ob ein Vergleich, ein Güterichterverfahren, eine Mediation oder andere Formen konsensualer Streitbeilegung ernsthaft geprüft wurden. Dieser Prüfgegenstand war auch im Ausgangsentwurf bereits ausdrücklich vorgesehen. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist ferner von Bedeutung, ob Alternativen zur vollständigen externen Prozessvertretung untersucht, Kosten miteinander verglichen und gegebenenfalls Angebote, Vergleichspreise oder sonstige Marktinformationen eingeholt wurden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch eine externe Prozessvertretung zusätzliche Haushaltsmittel gebunden werden können. Die Anfrage soll deshalb nachvollziehbar machen, wer die Entscheidung getroffen hat, auf welcher Grundlage sie getroffen wurde, welche Alternativen geprüft wurden und welche finanziellen Folgen daraus für die Stadt entstehen. Auch vor dem Hintergrund der Aufgaben des Revisionsamts besteht ein Interesse an einer nachvollziehbaren Dokumentation der Entscheidung und ihrer wirtschaftlichen Grundlagen. Ziel der Anfrage ist eine sachliche und transparente Klärung der Entscheidungsgrundlagen, der Prüfung von Einigungsalternativen, des Auswahlverfahrens, der fachlichen Kriterien, der Kosten und der Wirtschaftlichkeit der externen Prozessvertretung. Antragsteller: BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Operative Defizite und Krisenmanagement der Frankfurter SchulbauoffensiveA24.09.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.09.2026, A 36 Betreff: Operative Defizite und Krisenmanagement der Frankfurter Schulbauoffensive Trotz intensiver Bautätigkeiten in den Sommerferien an 66 Standorten durch das ABI und die neu gegründete Bildungsbaugesellschaft (BBG) verdeutlicht der Schulentwicklungsplan für den Herbst 2026 einen ungedeckten Bedarf von insgesamt 25 zusätzlichen Schulen und einer Förderschule. Gleichzeitig belasten anhaltende Bauverzögerungen, Mängel bei Prestigeprojekten sowie erhebliche Risiken bei Schadstofffunden und Denkmalschutzauflagen die Schulgemeinden massiv. Wie Presseberichte im September zeigen, musste an der vollständig unter Denkmalschutz stehenden Julius-Leber-Schule sowie deren Außenstelle (ehemalige Friedrich-Stoltze-Schule) ein zwischenzeitlicher Baustopp verhängt werden. Wegen massiver Staub- und Lärmbelastung sowie Funden von gefährlichen Schadstoffen wie Asbest, PAK und KMF während des laufenden Betriebs musste die gesamte berufliche Schule in die Lateral Towers ausgelagert werden. Die Kosten für die seit Februar 2025 laufende Kernsanierung der Außenstelle belaufen sich auf 26,3 Millionen Euro, während die Endsumme für das Hauptgebäude nach dem Baustopp völlig offen ist (ursprünglich 36 Millionen Euro). Im drastischen Gegensatz zu diesen jahrelangen Verzögerungen im staatlichen Schulbau zeigt das Beispiel des privaten Erweiterungsbaus der Anna-Schmidt-Schule: Hier konnte nach nur zweieinhalb Monaten Bauzeit bereits das Richtfest für die neue gymnasiale Oberstufe gefeiert werden; das Projekt läuft exakt im Zeit- und Budgetplan für das Schuljahr 2027/28. Für die Akzeptanz und den Erfolg der städtischen Schulbauoffensive (SBO) ist eine transparente Aufarbeitung dieser operativen Fehlplanungen, der Schadstoffrisiken und des Systemunterschieds zum privaten Bauen zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche konkreten rechtlich-vertraglichen und operativ-logistischen Vorkehrungen hat die Bildungsbaugesellschaft getroffen, um die stetig wachsenden, strukturellen Verzögerungen bei Schulbauprojekten effektiv zu durchbrechen und eine beschleunigte Umsetzung zu garantieren? 2. Wie sieht das Risikomanagement grundsätzlich bei drohenden Bauzeitverlängerungen aus? 3. Wie löst die BBG den strukturellen Konflikt zwischen dem Ziel der Schulbauoffensive, durch z. B. Modulbauten die Prozesse zu beschleunigen, und den strengen Auflagen des Denkmalschutzes an historischen Frankfurter Schulstandorten? 4. Welche Verträge wurden für die ersten Maßnahmen bereits mit externen Handwerksbetrieben und Bauunternehmen geschlossen und welche sind noch geplant? 5. Nach welchen exakten Vergabekriterien und Gewichtungen (Verhältnis von Preis zu qualitativen Kriterien wie Bauzeitgarantie, Logistikkonzept) schreiben das Amt für Bau und Immobilien, die ABG Frankfurt Holding im Rahmen ihrer Schulbau-Rahmenverträge sowie die Bildungsbaugesellschaft ihre Bauleistungen für die Schulbauoffensive jeweils aus? 6. Wie rechtfertigt der Magistrat, dass bei einem städtischen Großprojekt wie der Johanna-Tesch-Schule mit einem Investitionsvolumen von 147 Millionen Euro auf einen offenen Architektenwettbewerb verzichtet wurde, und wie wurde ohne ein solches Verfahren die städtebauliche und funktionale Qualität des Entwurfs unabhängig geprüft? 7. Welche Interimsmaßnahmen greifen aktuell für die Johanna-Tesch-Schule, da der Neubau an der Homburger Landstraße zum Beginn des Schuljahres 2026/27 erwartbar nicht fertiggestellt werden konnte und wie stellt sich der aktuelle Budget- und Zeitplan bis zur finalen Fertigstellung des 147-Millionen-Euro-Projekts dar? 8. Wie stellt die BBG eine transparente, zeitnahe Bürger- und Schulgemeindebeteiligung (z. B. Einbindung von Schulleitungen und Schulelternbeiräten) sowie der Ortsbeiräte bei den anstehenden Planungen und Bauphasen sicher, um Akzeptanzprobleme oder Fehlplanungen am Bedarf vorbei zu verhindern? 9. Welche Sanierungs- oder Baumaßnahmen wurden mit welcher Begründung priorisiert und konkret angesteuert bzw. bereits umgesetzt? 10. An welchen Schulen wurde seit dem 1. Juli 2026 bereits mit konkreten Baumaßnahmen oder vorbereitenden Planungen begonnen? Wir bitten um namentliche Nennung unter Angabe des aktuellen Sachstands. 11. Welche konkreten organisatorischen Vorbereitungen wurden und werden von der BBG bereits getroffen, um den reibungslosen Übergang von Interimsschulgebäuden und die damit verbundenen Schulumzüge zum neu gestarteten Schuljahr zu gewährleisten? 12. Wann genau beabsichtigt der Magistrat, den Abriss des leerstehenden Altgebäudes der Martin-Buber-Schule in die Wege zu leiten, und zieht der Magistrat - wie vom Ortsbeirat 5 gefordert - einen vorgezogenen Abriss vor dem eigentlichen Baubeginn des Neubaus in Betracht, um weiteren Vandalismus und laufende Sicherungskosten zu stoppen? 13. Wer trägt die rechtliche und finanzielle Verantwortung für die schwerwiegenden Mängel beim Neubau der Schule am Ried (z. B. falsch verlegte Stromleitungen, Insolvenz der Glaskuppel-Firma), welche Regressansprüche macht die Stadt Frankfurt hier geltend, und welche kurzfristigen Übergangslösungen werden eingerichtet, um den Zustand von 400 Metern Fußweg zur Toilette für Schüler und Lehrkräfte sofort abzumildern, bzw. bis wann genau wird eine provisorische Containerlösung voll funktionsfähig bereitgestellt sein? 14. Warum verweigerte die anwesende Vertretung des ABI bei der feierlichen Teilinbetriebnahme der Schule am Ried am 14. August jegliche Stellungnahme gegenüber der betroffenen Schulgemeinde? 15. Aus welchen Gründen wurden die schwerwiegenden Schadstoffbelastungen (Asbest, PAK, KMF) an der Julius-Leber-Schule und der Friedrich-Stoltze-Schule erst während des geplanten Bauens im laufenden Schulbetrieb identifiziert, und warum wurde kein umfassendes baubegleitendes Schadstoffscreening im Vorfeld durchgeführt? 16. Wie hoch beziffert der Magistrat die durch den verhängten Baustopp, die Umplanungen und die vollständige Evakuierung der Julius-Leber-Schule in die Lateral Towers entstehenden finanziellen Mehrkosten (aufgeteilt nach Mietkosten für die Interimslösung, Logistik und erwarteten Baukostensteigerungen beim Hauptgebäude)? 17. Welche Lehren zieht der Magistrat aus dem eklatanten Geschwindigkeitsunterschied zwischen städtischen Schulbauprojekten und dem privaten Erweiterungsbau der Anna-Schmidt-Schule (Richtfest nach 2,5 Monaten)? 18. Wie lange ist die Unterbringung der Julius-Leber-Schule in den Lateral Towers vertraglich und kapazitätsmäßig abgesichert und wie beeinflusst der dortige Zuzug die dort bereits untergebrachten Schulen (Neues Gymnasium Frankfurt und Stadtgymnasium Frankfurt)? 19. Wann genau erhielten das Bildungsdezernat sowie das Amt für Bau und Immobilien jeweils Kenntnis von den spezifischen Verzögerungen und Planungsänderungen bei den genannten Großprojekten, aus welchen Gründen erfolgte keine zeitnahe und transparente Information der betroffenen Schulgemeinden sowie der Ortsbeiräte, und wie wird durch neu definierte Informationsketten zukünftig ein verlässlicher Informationsfluss sichergestellt, um weitere behördliche Defizite und damit einhergehende Bauzeitverlängerungen zu vermeiden? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Erste Bilanz: Strategische Ausrichtung, Finanzen, Personalstruktur der neuen Bildungsbaugesellschaft (BBG)A24.09.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.09.2026, A 37 Betreff: Erste Bilanz: Strategische Ausrichtung, Finanzen, Personalstruktur der neuen Bildungsbaugesellschaft (BBG) Über 100 Schulstandorte in Frankfurt müssen dringend erneuert oder saniert werden. Viele Bauprojekte wiesen in der Vergangenheit im Schnitt fünf Jahre Verzögerung auf, während durch den ab 2026 greifenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler der Druck massiv steigt. Um den Sanierungsstau schneller aufzulösen und das Amt für Bau und Immobilien (ABI) strukturell zu entlasten, wurde Ende 2025 die Bildungsbaugesellschaft (BBG) als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt gegründet. Zum offiziellen operativen Start am 1. Juli 2026 übernahm die BBG die Verantwortung für erste Liegenschaften. Da dieses Projekt einen zentralen Baustein zur Bewältigung der Frankfurter Schulplatzkrise darstellt, ist eine lückenlose Überprüfung der wirtschaftlichen und personellen Tragfähigkeit dieser Ausgründung von erheblichem öffentlichem und parlamentarischem Interesse. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. In welchem Umfang und mit welcher personellen sowie technischen Ausstattung ist die BBG pünktlich zum 1. Juli 2026 operativ vollumfänglich arbeitsfähig an den Start gegangen? 2. Welche konkreten Schulstandorte wurden zum 1. Juli 2026 rechtswirksam in die operativ bauliche Verantwortung, (inkl. Angabe Eigentum oder Projektträgerschaft) der BBG übergeben? 3. Nach welchen transparenten Kriterien (z. B. Sanierungsstau, akuter Platzmangel, Erreichung des Ganztagsanspruchs, baurechtliche Vorlaufzeit) erfolgt die Priorisierung und Auswahl der weiteren an die BBG zu übertragenden Projekte? 4. Inwieweit ist die BBG bereits in die Herrichtung und Planung von Interimsstandorten eingebunden, um dem akuten Platzmangel kurzfristig zu begegnen? 5. Wie viele Stellen sind mit Stand der Beantwortung bei der BBG tatsächlich besetzt, wie viele befinden sich noch im Ausschreibungsverfahren, und wie gliedert sich die personelle Aufteilung auf die Bereiche Bauleitung, Projektsteuerung, Verwaltung? 6. Gab es interne Wechsel von Mitarbeitern vom Amt für Bau und Immobilien oder anderen städtischen Gesellschaften zur BBG und wie stellt der Magistrat sicher, dass der Personalaufbau der BBG nicht zu einer Schwächung der personellen Kapazitäten im ABI führt? 7. Wie gestaltet sich die laufende Abstimmung und Abgrenzung zwischen der BBG, dem ABI und dem Bildungsdezernat im Alltag und wie sind die Kompetenzen sowie die leitenden Stellen verteilt? 8. Wie hoch belaufen sich die jährlichen personellen und sachlichen Verwaltungskosten für die Geschäftsführung, die zentralen Dienste und die Infrastruktur der BBG? 9. Wie viele Mittel des für das Rumpfjahr 2026 vorgesehenen Budgets der BBG wurden seit dem operativen Start am 1. Juli 2026 bis zum Datenstichtag der Antwort dieser Anfrage bereits fest vertraglich gebunden und wie viele Verträge befinden sich aktuell in der Ausschreibungs- und Vergabephase? 10. Auf welcher kalkulatorischen Basis wurden die seit 2024 kumulierten Baupreissteigerungen im aktuellen Wirtschaftsplan der BBG berücksichtigt und wie hoch beziffert der Magistrat das finanzielle Risiko von Budgetüberschreitungen? 11. Wie gestaltet sich das Ausschreibungsverfahren für Bauleistungen und nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe? 12. Wie ist die Haftung und Gewährleistung für Baumängel rechtlich geregelt, die bei Projekten auftreten, die vom ABI begonnen aber von der BBG fertiggestellt werden? 13. Wer trägt das finanzielle und rechtliche Risiko für unvorhergesehene Altlasten, Schadstoffe oder Baugrundrisiken bei den übertragenen Liegenschaften? 14. Auf welcher betriebswirtschaftlichen Grundlage und mit welcher Art des Controllings wird überwacht, ob die BBG die Sanierungsmaßnahmen kosteneffizienter und schneller umsetzt, als es im Rahmen der klassischen Behördenstruktur des ABI möglich gewesen wäre? 15. Anhand welcher konkreten Kennzahlen (KPIs) zu Bauzeitverkürzung, Einhaltung Budgetobergrenzen, Mängelquoten und Kosteneinsparung wird der Erfolg der BBG im Vergleich zum ABI gemessen? 16. Für welchen genauen Zeitpunkt ist die Vorlage des ersten Wirtschaftlichkeitsberichts der BBG für das Rumpfjahr 2026 an die Stadtverordnetenversammlung terminiert? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Die diesjährige Bevölkerungsschutzübung „ÜB’s! 2026“ mit der Katastrophenschutzübung „Frankopia“ hat eindrucksvoll gezeiF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 269 Die diesjährige Bevölkerungsschutzübung "ÜB's! 2026" mit der Katastrophenschutzübung "Frankopia" hat eindrucksvoll gezeigt, dass Frankfurt über leistungsfähige Strukturen, engagierte Einsatzkräfte und eine gute organisationsübergreifende Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz verfügt. Unter realitätsnahen Bedingungen konnten komplexe Gefahrenlagen erprobt und das Zusammenspiel zahlreicher haupt- und ehrenamtlicher Kräfte erfolgreich trainiert werden. Daher frage ich den Magistrat: Welche konkreten Erkenntnisse hat der Magistrat aus der diesjährigen Großübung für den Frankfurter Bevölkerungsschutz gewonnen, und welche Konsequenzen sollen daraus für die künftige Einsatzplanung, Zusammenarbeit, Ausbildung und Ausstattung gezogen werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Evangelia Georgalis Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Laut Mietspiegel lag bei rund 80 Prozent der Mietverhältnisse die Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen VergF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 270 Laut Mietspiegel lag bei rund 80 Prozent der Mietverhältnisse die Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, bei 28 Prozent mehr als 50 Prozent. Ab 20 Prozent kann die Stadt nach § 5 WiStrG ein Bußgeld verhängen, muss aber im Einzelfall nachweisen, dass die individuelle Notlage durch ein geringes Angebot ausgenutzt wurde. Der Bundesrat will diese Hürde abschaffen, Drucksache 21/1397. Die Bundesregierung wartet die Expert*innengruppe Mietrecht ab. Ich frage den Magistrat: Mit welchen Forderungen, zum Beispiel zu § 5 oder zum rechtssicheren Ausschluss überhöhter Mieten aus dem Mietspiegel, bringt er sich beim Bund ein, und in wie vielen Fällen konnte die Stadt überhöhte Mieten nicht ahnden, weil das individuelle Ausnutzen nicht nachweisbar war? Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Investition von Sanofi in eine neue Insulinproduktion am Standort Frankfurt-Höchst ist ein großer industrie-, gesundF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 271 Die Investition von Sanofi in eine neue Insulinproduktion am Standort Frankfurt-Höchst ist ein großer industrie-, gesundheits- und arbeitsmarktpolitischer Erfolg. Sie zeigt, was möglich ist, wenn die Stadt Frankfurt, das Land Hessen und der Bund gemeinsam und über politische Ebenen hinweg für einen bedeutenden Industriestandort eintreten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche nächsten Schritte wird die Stadt gemeinsam mit dem Land und dem Bund unternehmen, um die zügige Umsetzung der Sanofi-Investition zu unterstützen, und wie wird der Magistrat dieses Vorhaben zugleich im Standortmarketing der Stadt sichtbar machen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dijana Avdic-Cetiner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen, BiF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 272 Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen, Bildungsassistenz in Kitas und Schulen künftig stärker als infrastrukturelles Gruppenangebot zu organisieren. Individuelle Assistenz soll bestehen bleiben, wenn der persönliche Bedarf dadurch nicht gedeckt werden kann. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten in Frankfurt derzeit individuelle Schul- oder Kita-Assistenz, und wie will der Magistrat bei einer Umsetzung der Reform sicherstellen, dass infrastrukturelle Gruppenangebote nicht aus Kostengründen notwendige individuelle Hilfen ersetzen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die FAZ berichtete am 02.09.2026, dass die Pläne des Bildungsdezernats, die Berta-Jourdan-Berufsschule in die frühere ZeF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 273 Die FAZ berichtete am 02.09.2026, dass die Pläne des Bildungsdezernats, die Berta-Jourdan-Berufsschule in die frühere Zentrale der Deutschen Bahn im Gallusviertel zu verlagern, gescheitert sind. So habe die Finanzmarktaufsichtsbehörde Bafin große Teile des Gebäudes gemietet, sodass es dort nun nicht mehr genügend Platz für die größte Berufsschule der Stadt gibt. An dieser werden Erzieher ausgebildet. Die Schule im Nordend leide seit Jahren unter Raummangel. Die Leidtragenden seien nun die Schüler und Lehrer. Ich frage den Magistrat: Welche Lehren ziehen der Magistrat und das Bildungsdezernat aus diesem Fiasko? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Zusammenhang mit den Malariafällen am Frankfurter Flughafen sind mehrere Menschen verstorben, zuletzt auch eine PersoF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 274 Im Zusammenhang mit den Malariafällen am Frankfurter Flughafen sind mehrere Menschen verstorben, zuletzt auch eine Person aus Schwanheim, die weder am Flughafen arbeitete noch zuvor ein Risikogebiet bereist hatte. Diese Fälle zeigen, wie ernst auch in Deutschland bislang seltene Infektionskrankheiten zu nehmen sind. Die schnelle Reaktion des Gesundheitsamtes ist positiv zu bewerten. Zugleich können die Klimakrise und internationaler Personen- und Warenverkehr das vermehrte Auftreten vektorübertragener Erkrankungen begünstigen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet er die langfristige Vorbereitung der Stadt auf diese Entwicklung, und welche Möglichkeiten sieht er, insbesondere Monitoring, Prävention und Reaktionswege weiter auszubauen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Tiara-Maria Mengel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Bericht zum „Zukunftslabor Juridicum“ nennt einen jährlichen Subventionierungsbedarf von 20 bis 30 Millionen Euro beF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 275 Der Bericht zum "Zukunftslabor Juridicum" nennt einen jährlichen Subventionierungsbedarf von 20 bis 30 Millionen Euro bei einer Wohnnutzung des Gebäudes. Hinzu kommt, dass unklar ist, ob in den für eine gastronomische und kulturelle Mischnutzung angedachten Sockelbereichen überhaupt annähernd kostendeckende Mieten erzielt werden können. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat, um vor einer weiteren Planung belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erstellen, und wie soll sichergestellt werden, dass die Stadt diese dauerhaften Zuschüsse im Rahmen der ohnehin angespannten Haushaltslage tragen kann? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingrid A. Häußler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Aufgrund internationaler Sanktionen gegen den Eigentümer der Immobilie droht nicht nur dem historischen Stadtbad Mitte dF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 276 Aufgrund internationaler Sanktionen gegen den Eigentümer der Immobilie droht nicht nur dem historischen Stadtbad Mitte das Aus, auch der Weiterbetrieb des Hilton Frankfurt City Centre Hotels scheint massiv gefährdet zu sein. Das dort ebenfalls befindliche Fitnessstudio schließt bereits zum 12. Oktober 2026. Darauf, wie es mit dem Schwimmbad weitergehe, habe man keinen Einfluss, heißt es vonseiten des Betreibers. Ich frage den Magistrat: Welchen Kenntnisstand hat der Magistrat zu dieser für Frankfurt äußerst ungünstigen Entwicklung, und was konkret unternimmt er, um den Fortbestand des 1995 an einen privaten Investor verkauften Stadtbads Mitte zu sichern und dieses auch weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten? Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Friedrich-Naumann-Stiftung kündigt an, ihren Freiheitspreis am 7. November 2026 in der Frankfurter Paulskirche dem iF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 277 Die Friedrich-Naumann-Stiftung kündigt an, ihren Freiheitspreis am 7. November 2026 in der Frankfurter Paulskirche dem iranischen Volk zu verleihen. Entgegennehmen soll ihn ausgerechnet Reza Pahlavi, der Sohn des letzten Schahs. Die Ehrung soll den Menschen gelten, die im Iran für Freiheit und Demokratie kämpfen. Ich frage den Magistrat: Welche Begründung ist dem Magistrat für die Auswahl Reza Pahlavis als treuhänderischem Empfänger bekannt, und wie bewertet er, dass in der Paulskirche der Sohn des Schah stellvertretend für die iranische Freiheitsbewegung auftreten soll? Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Hessische Rundfunk teilt mit, dass die ehemaligen Grundstücke der B’nai B’rith-Loge im Jahr 1952 mit 160.000 DM entsF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 278 Der Hessische Rundfunk teilt mit, dass die ehemaligen Grundstücke der B'nai B'rith-Loge im Jahr 1952 mit 160.000 DM entschädigt wurden. Bereits 1953 verkaufte der hr ein Immobilienpaket von über 15.000 Quadratmeter für drei Millionen DM an die Stadt Frankfurt. Darin befanden sich 4.732 Quadratmeter ehemalige Logengrundstücke. Dies entspricht rund 31,5 Prozent der Gesamtfläche des Immobilienpakets. Ich frage den Magistrat: War der Stadt beim Erwerb bekannt, dass diese Flächen kurz zuvor mit 160.000 DM entschädigt worden waren, und wie wurde der Kaufpreis für das Gesamtpaket von drei Millionen DM damals begründet beziehungsweise bewertet? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die kommunale Statistikstelle dokumentiert für die Stadtverordnetenwahl 2026, dass Wählerinnen und Wähler mit einem IBF-F24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 279 Die kommunale Statistikstelle dokumentiert für die Stadtverordnetenwahl 2026, dass Wählerinnen und Wähler mit einem IBF-Listenkreuz insgesamt 47.527 Personenstimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge vergaben. Ich frage den Magistrat: Wie viele unterschiedliche Kombinationen von Personenstimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge finden sich auf den panaschierten IBF-Briefwahlstimmzetteln der Stadtverordnetenwahl 2026 und wie häufig kam die am häufigsten vorkommende identische Kombination vor? Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bereits im Juni habe ich davor gewarnt, dass Vermieterinnen und Vermieter mit dem Stift in der Hand auf den neuen MietspF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 280 Bereits im Juni habe ich davor gewarnt, dass Vermieterinnen und Vermieter mit dem Stift in der Hand auf den neuen Mietspiegel warten. Die Koalition hat ihn dennoch beschlossen. Nun zeigt eine Auswertung des Amtes für Wohnungswesen, dass zahlreiche Mieten deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen - teilweise um mehr als 50 Prozent. Ich frage den Magistrat: Wie rechtfertigt der Magistrat einen Mietspiegel, dessen Datengrundlage zahlreiche überhöhte Mieten enthält, und wie will er verhindern, dass diese das Mietniveau in Frankfurt weiter nach oben treiben? Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Wo illegale, oft gewerbliche Müllablagerungen im öffentlichen Raum, auf städtischen und privaten Grundstücken auftauchenF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 281 Wo illegale, oft gewerbliche Müllablagerungen im öffentlichen Raum, auf städtischen und privaten Grundstücken auftauchen, beeinträchtigen sie das Erscheinungsbild der Stadtteile. Darüber hinaus sind auch Gewässer davon betroffen. Die Entsorgung fällt schwer und ist zudem nicht immer umgehend möglich. Ich frage den Magistrat, welche technischen Hilfsmittel er für die Überwachung von Müll-Hotspots sieht und wie künftig illegalen Müllablagerungen in Frankfurt besser begegnet werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Talstraße 107 in Kalbach befindet sich die einzige noch erhaltene Baracke, in der während der Zeit des NationalsoF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 282 In der Talstraße 107 in Kalbach befindet sich die einzige noch erhaltene Baracke, in der während der Zeit des Nationalsozialismus Zwangsarbeiter untergebracht waren, welche in der Carbone-Fabrik arbeiten mussten. Im DenkXweb findet sich bislang kein Eintrag zur Denkmalwürdigkeit dieses historischen Ortes. Ich frage den Magistrat: Warum ist dieses einzigartige geschichtliche Zeugnis noch nicht unter Denkmalschutz gestellt worden, und wann gedenkt der Magistrat dies nachzuholen, um diesen Ort als einen würdigen Gedenkort zu sichern? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Momsen Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Für den 6. November 2026 ist ein Auftritt des Stand-up-Comedians Nikolai Binner in Bergen-Enkheim angekündigt. Als ComedF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 284 Für den 6. November 2026 ist ein Auftritt des Stand-up-Comedians Nikolai Binner in Bergen-Enkheim angekündigt. Als Comedian der "Neuen Rechten" ist Nikolai Binner in der Vergangenheit mehrfach durch antisemitische, rassistische und sexistische Bühnenauftritte aufgefallen. In seinen Shows hetzt Binner gegen Minderheiten und tarnt menschenverachtende Aussagen mit einem vermeintlich humoristischen Anstrich. Ich frage den Magistrat: Findet der Auftritt von Nikolai Binner am 6. November 2026 in einer der Veranstaltungsstätten der Saalbau GmbH statt, und wenn ja, wird der Magistrat verhindern, dass ein städtischer Veranstaltungsort zur Bühne für rechte Hetze und Menschenverachtung wird? Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die FNP veröffentlichte am 11.09.2026 ein Interview mit dem neuen Mobilitätsdezernenten Yannick Schwander, in welchem diF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 285 Die FNP veröffentlichte am 11.09.2026 ein Interview mit dem neuen Mobilitätsdezernenten Yannick Schwander, in welchem dieser unter anderem Folgendes sagte: "(...) Ich glaube aber, wir werden schon hier und da einen Radweg zurücknehmen müssen, wenn wir dort einen Engpass haben. Gerade auch für den Wirtschaftsverkehr." Ich frage den Magistrat: Was versteht der Magistrat unter einem solchen "Engpass", und welche Radwege sind gegebenenfalls schon identifiziert, bei denen ein solcher angenommen wird? Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt ist international ein gefragter Drehort für Filmschaffende. Die Situation rund um Drehgenehmigungen wird von dF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 286 Frankfurt ist international ein gefragter Drehort für Filmschaffende. Die Situation rund um Drehgenehmigungen wird von den Filmschaffenden aber häufig als kompliziert eingestuft. Zuletzt musste ein asiatischer Automobilhersteller einen Werbedreh fast abbrechen und ohne Ergebnis zurückfliegen, weil es Unstimmigkeiten mit einer Anweisung der Ordnungsbehörde gab. Nur durch einen zufälligen Kontakt zur hessischen Filmförderung konnte der Dreh doch noch stattfinden. Ich frage den Magistrat: Welche Vorschläge macht er - auch im Vorfeld der Umsetzung der NR 1452/25 -, um die Zusammenarbeit mit den Filmschaffenden konstruktiv zu gestalten, und wie kann für die Ordnungsbehörde und die Filmschaffenden die Zusammenarbeit effizient gestaltet werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Philipp Winghart Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Freiraumsatzung verpflichtet bei baulichen Änderungen zur Begrünung von Dächern mit einer Neigung bis 20 Grad. Bei dF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 287 Die Freiraumsatzung verpflichtet bei baulichen Änderungen zur Begrünung von Dächern mit einer Neigung bis 20 Grad. Bei der Kleinmarkthalle soll eine Dachbegrünung trotz einer Dachneigung von rund 18 Grad aus statischen Gründen nicht möglich sein; stattdessen sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel zusätzliche Baumpflanzungen oder Strauchflächen auf dem Baugrundstück. Ich frage den Magistrat: Bei welchen weiteren Bau- oder Sanierungsvorhaben wurde die Freiraumsatzung seit ihrem Inkrafttreten angewandt, bei denen eine Dach- oder Fassadenbegrünung aus technischen, statischen oder sonstigen Gründen nicht umsetzbar war, und warum wurde bei der Kleinmarkthalle nicht auf Ausgleichsmaßnahmen verzichtet? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Presseberichten zufolge plant die Stadt eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Frankfurter Schulen hitzefest zu machen. AktF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 288 Presseberichten zufolge plant die Stadt eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Frankfurter Schulen hitzefest zu machen. Aktive Kühlsysteme sollen dabei jedoch möglichst vermieden werden und nur im allerletzten Notfall zum Einsatz kommen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Einschätzung, dass passive Maßnahmen alleine für einen genügenden Hitzeschutz an Schulen zukünftig nicht mehr ausreichend sein werden, und wird er - in Anbetracht der beiden letzten Hitzesommer - seine ideologisch motivierte Haltung diesbezüglich überdenken, insbesondere im Hinblick auf Schulgebäude, die bereits über funktionsfähige aktive Kühlsysteme verfügen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurts Schulgemeinden haben auch in diesem Sommer wieder unter sehr hohen Raumtemperaturen in den Schulgebäuden geliF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 289 Frankfurts Schulgemeinden haben auch in diesem Sommer wieder unter sehr hohen Raumtemperaturen in den Schulgebäuden gelitten, die das Lernen erheblich erschwerten. Manche Schulen, insbesondere in Containern, in denen andere Lösungen zur Kühlung nicht möglich waren oder keine ausreichenden Effekt erzielen konnten, verfügen daher über mobile oder fest verbaute Klimaanlagen. Daher frage ich den Magistrat: Welche Schulen verfügen bereits über eine aktive Klimatisierung, und an welchen Schulen ist eine Anlage vorhanden, die aber nicht genutzt wird? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der aktuelle Verfassungsschutzbericht Hessen 2025 benennt den Rechtsextremismus weiterhin als größte Bedrohung für die fF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 290 Der aktuelle Verfassungsschutzbericht Hessen 2025 benennt den Rechtsextremismus weiterhin als größte Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Zugleich verzeichnet er eine Zunahme linksextremistischer Gewalt und islamistischer Straftaten und weist Frankfurt als besonderen Zielort ausländischer Nachrichtendienste aus. Daher frage ich den Magistrat: Welche konkreten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht der Magistrat aus dem Verfassungsschutzbericht Hessen 2025 für Frankfurt am Main, insbesondere mit Blick auf die genannten Phänomenbereiche, und welchen Handlungsbedarf leitet der Magistrat daraus für die städtischen Präventions-, Bildungs- und Sicherheitskonzepte ab? Antragstellende Person(en): Stadtv. Emre Telyakar Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bei der Sanierung des Goldsteinparks im nächsten Jahr soll die vorhandene Beleuchtung abgebaut werden. Auf diesen Weg siF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 291 Bei der Sanierung des Goldsteinparks im nächsten Jahr soll die vorhandene Beleuchtung abgebaut werden. Auf diesen Weg sind jedoch viele Kinder sowie Seniorinnen und Senioren dringend angewiesen, um sicher aus Richtung Heisenrath zur Schule, den Betreuungseinrichtungen und aus Richtung Seniorenwohnanlage und Siedlung zum noch vorhandenen Einzelhandel hin und zurück zu laufen. Alternative Wege sind nicht nur länger, sondern durch hohes Verkehrsaufkommen sowie zu enge und zugeparkte Bürgersteige viel gefährlicher. Daher meine Frage an den Magistrat: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, hier im Sinne der Goldsteinerinnen und Goldsteiner zu handeln und die Beleuchtung zu erhalten, zum Beispiel indem er den Weg in die Schulwegplanung aufnimmt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Unlängst hat der hessische Verwaltungsgerichtshof die Wahl von Aufsichtsräten des Zweckverbandes Oberhessische VersorgunF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 292 Unlängst hat der hessische Verwaltungsgerichtshof die Wahl von Aufsichtsräten des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe, ZOV, für ungültig erklärt. Bei "mehreren gleichartigen unbesoldeten Stellen" i. S. d. § 55 Abs. 1 Satz 1 HGO greife nicht das Mehrheitswahlrecht, sondern das Verhältniswahlrecht. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkung hat dieses Urteil auf vergangene und zukünftige Wahlen von Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften und Beteiligungen beziehungsweise weiterer Aufsichtsräte, für die Vertreter:innen der Stadt Frankfurt satzungsgemäß vorgesehen sind? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Haushaltsplan 2026 wurde bereits am 5. März 2026 beschlossen und befindet sich seitdem im Prüfungsverfahren durch diF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 293 Der Haushaltsplan 2026 wurde bereits am 5. März 2026 beschlossen und befindet sich seitdem im Prüfungsverfahren durch die Kommunalaufsicht des Landes. Da im weiteren Verlauf des Jahres nachträgliche Budgetüberschreitungen aus verschiedenen Dezernaten bekannt wurden, ist von einer Änderung des Haushaltsentwurfs 2026 und der Erklärung, wie die weiteren Defizite aufgefüllt werden können, auszugehen. Ich frage den Magistrat: Bis wann rechnet der Magistrat mit dem Abschluss der Verhandlungen zur Genehmigung des Haushalts 2026? Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Bericht B 261/26 teilt der Magistrat unter anderem mit, dass die Zahl der Abfallermittlungen und eingeleiteten Buß- uF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 294 Im Bericht B 261/26 teilt der Magistrat unter anderem mit, dass die Zahl der Abfallermittlungen und eingeleiteten Buß- und Verwarngeldverfahren bei einem hohen Niveau von Beschwerden gesunken sind. Es wird mit weiter ansteigender Zahl von Beschwerden gerechnet. Die personellen Ressourcen sind stark beansprucht, und aus Sicht des Ordnungsamts wären sowohl eine personelle Verstärkung als auch eine Verbesserung der digitalen Ausstattung sinnvoll und geeignet, die Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Ich frage den Magistrat: Inwiefern kann er unterstützend tätig werden, um die personelle Situation, die digitale Ausstattung sowie die ämterübergreifende Arbeit zu verbessern, und sind aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht weitere Maßnahmen geplant? Antragstellende Person(en): Stadtv. Grit Winkler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Zum zweiten Schulhalbjahr 2026/2027 führt das Land Hessen für die Jahrgangsstufen drei und vier ein tägliches „Leseband“F24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 295 Zum zweiten Schulhalbjahr 2026/2027 führt das Land Hessen für die Jahrgangsstufen drei und vier ein tägliches "Leseband" von 20 bis 25 Minuten ein. In Frankfurt nehmen nach Angaben des Magistrats jedoch nur die 27 reinen Grundschulen und fünf verbundenen Schulen des Startchancen-Programms daran teil; die Teilnahme ist freiwillig und wird nicht zentral erfasst. Ich frage den Magistrat: Wie stellt der Magistrat angesichts der schwachen Ergebnisse bei der Lesekompetenz, wie sie zuletzt in der PISA-Studie gezeigt wurden, sicher, dass auch Grundschulen außerhalb des Startchancen-Programms von einer verbindlichen und wirksamen Leseförderung profitieren, und welche eigenen Maßnahmen wird er hierfür ergreifen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Wie im Bericht B 221/26 beschrieben, setzt der Magistrat bereits eine Reihe von Maßnahmen um, um den Hitzeschutz an FranF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 297 Wie im Bericht B 221/26 beschrieben, setzt der Magistrat bereits eine Reihe von Maßnahmen um, um den Hitzeschutz an Frankfurter Schulen zu verbessern. Angesichts der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten und der zum Teil erheblichen Wärmebelastung einzelner Schulgebäude ist es erforderlich, besonders betroffene Standorte gezielt in den Blick zu nehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Nach welchen Kriterien priorisiert der Magistrat die Frankfurter Schulen hinsichtlich des Bedarfs an Hitzeschutzmaßnahmen, und welche Schulstandorte haben danach derzeit den höchsten Handlungsbedarf? Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Wolff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Film- und Serienproduktionen sind für Städte bekanntlich ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Auswärtige CrewmitgliedeF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 298 Film- und Serienproduktionen sind für Städte bekanntlich ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Auswärtige Crewmitglieder übernachten in Hotels und sorgen für zusätzliche Umsätze in der Gastronomie. Darüber hinaus profitieren zahlreiche lokale Arbeitskräfte und Unternehmen von den Dreharbeiten vor Ort. Im Sommer gab das ZDF bekannt, dass die langjährige Frankfurter Serie "Ein Fall für Zwei" nach der kommenden Staffel eingestellt werden soll. Gründe für diese Entscheidung wurden bislang nicht genannt. Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat zwischenzeitlich Kontakt mit dem ZDF aufgenommen, um die Gründe für die Einstellung der Serie zu erfragen und gegebenenfalls auf eine Fortführung hinzuwirken, falls nein, beabsichtigt er dies noch zu tun? Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Frankfurt-Höchst steht das erste nach Passivhausstandards errichtete Krankenhaus. Der diesjährige Sommer war von sehrF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 299 In Frankfurt-Höchst steht das erste nach Passivhausstandards errichtete Krankenhaus. Der diesjährige Sommer war von sehr heißen Temperaturen und langen Hitzephasen geprägt. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich für die Patient:innen und Mitarbeiter:innen der Passivhausstandard im Vergleich zur herkömmlichen Bauart in diesem sehr heißen Sommer ausgewirkt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Reaktion auf den offenen Brief der palästinensischen Gemeinde luden vor einem knappen Dreivierteljahr OberbürgermeistF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 300 In Reaktion auf den offenen Brief der palästinensischen Gemeinde luden vor einem knappen Dreivierteljahr Oberbürgermeister Mike Josef, SPD, und die damalige Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner, GRÜNE, Jehad Ahmad, stellvertretender Vorsitzender der palästinensischen Gemeinde, zu einem Gespräch ein, an dem auch zwei Mitarbeitende des Oberbürgermeisters und/oder der damaligen Stadtverordnetenvorsteherin teilnahmen. Der palästinensischen Gemeinde wurde explizit untersagt, eine weitere Vertretung zu entsenden. Ich frage den Magistrat: Was waren Inhalte des Gesprächs, und welche Maßnahmen wurden verabredet, um den Forderungen der Gemeinde nach Anerkennung ihrer Trauer und Sichtbarkeit im städtischen Raum nachzukommen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Deniz Avan Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die wissenschaftliche Nachbereitung der Coronajahre hat gezeigt, dass tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen erheblichF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 301 Die wissenschaftliche Nachbereitung der Coronajahre hat gezeigt, dass tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen erhebliche soziale, psychologische und wirtschaftliche Kollateralschäden verursachten. Es gilt zu klären, ob die Stadt Frankfurt bei künftigen Erregern eine veränderte Marschrichtung forciert, die den Fokus stärker auf den Schutz vulnerabler Gruppen und verhältnismäßige, grundrechtsschonende Empfehlungen legt. Ich frage den Magistrat: Inwiefern fließen die mittlerweile vorliegenden Erkenntnisse und Aufarbeitungen zur COVID-19-Pandemie, insbesondere die Kritik an teils unverhältnismäßigen oder als zu übergriffig bewerteten Maßnahmen - wie zum Beispiel lokale Überwachung -, in die strategische Neuausrichtung des aktuellen Pandemieplans ein? Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Offenbach setzt seit September 2026 einen mobilen, datenschutzkonformen „Müllblitzer“ ein, der an bekannten MüF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 302 Die Stadt Offenbach setzt seit September 2026 einen mobilen, datenschutzkonformen "Müllblitzer" ein, der an bekannten Müllablagerungs-Hotspots anlassbezogen Beweise sichert und damit Bußgeldverfahren ermöglichen soll. Auch Frankfurt verzeichnet erhebliche Belastungen durch illegale Ablagerungen: Nach Presseangaben werden monatlich rund 470 wilde Müllhalden gemeldet, wobei die Ermittlungen nach den Tätern oft ohne Ergebnis bleiben. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die Erfolgsquote bei der Ermittlung von Verantwortlichen illegaler Müllablagerungen zu verbessern, und hält er ein zeitlich befristetes, datenschutzkonformes Pilotprojekt mit mobilen "Müllblitzern" an besonders belasteten Standorten für geeignet? Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Deutsch-Israelische Freundschaftstag setzt in Frankfurt am Main ein wichtiges Zeichen für die enge Verbundenheit mitF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 303 Der Deutsch-Israelische Freundschaftstag setzt in Frankfurt am Main ein wichtiges Zeichen für die enge Verbundenheit mit Israel, für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. Seit 2013 wird er in Frankfurt jährlich mit einem vielfältigen Programm unter Einbindung von Schulen und Vereinen gefeiert. Gerade in der gegenwärtigen Zeit kommt der Fortführung dieser Veranstaltung eine besondere Bedeutung zu. Ich frage den Magistrat: Wann und in welchem Rahmen soll der nächste Deutsch-Israelische Freundschaftstag in Frankfurt am Main stattfinden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Altenwohnanlagen der ABG werden zumindest in Einzelfällen den Mieter*innen keine außenliegenden Rollläden genehmigt;F24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 304 In Altenwohnanlagen der ABG werden zumindest in Einzelfällen den Mieter*innen keine außenliegenden Rollläden genehmigt; begründet wird dies mit dem einheitlichen Erscheinungsbild der Fassaden. Ältere Menschen sind durch Hitze gesundheitlich besonders gefährdet. Zugleich verfügen Mietparteien in den Anlagen teilweise bereits über außenliegende Rollläden, sodass ein einheitliches Erscheinungsbild ohnehin nicht mehr besteht. Ich frage den Magistrat: Hält er es angesichts der zunehmenden Hitzebelastung und bei Temperaturen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen können, für angemessen, dass die ABG so vorgeht, und wird er darauf hinwirken, dass außenliegender Sonnenschutz künftig genehmigt wird? Antragstellende Person(en): Stadtv. Desislava Zhecheva Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die zuletzt veröffentlichte PISA-Studie vom September 2026 hat erneut deutlich gemacht, vor welchen Herausforderungen unF24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 305 Die zuletzt veröffentlichte PISA-Studie vom September 2026 hat erneut deutlich gemacht, vor welchen Herausforderungen unser Bildungssystem steht. Bildung darf dabei nicht nur im Klassenzimmer gedacht werden - gerade politische Bildung und demokratische Werte sind wichtige außerschulische Lernfelder. Das im Dezember 2025 beschlossene Kinder- und Jugendparlament wird jungen Menschen hierfür einen konkreten Raum zur Mitgestaltung unserer Stadt geben. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung, und wann ist mit der Wahl des Kinder- und Jugendparlaments zu rechnen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Abdenassar Gannoukh Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Hitzesommer hat gezeigt, wie wichtig Begrünung und Verschattung in Frankfurt ist. Ein wichtiger Baustein sind Bäume.F24.09.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 24.09.2026, F 306 Der Hitzesommer hat gezeigt, wie wichtig Begrünung und Verschattung in Frankfurt ist. Ein wichtiger Baustein sind Bäume. Der Magistrat will bis 2030 insgesamt 10.000 neue Bäume pflanzen. Zwischenberichte halten fest, dass man dem Ziel wegen fehlender Personalressourcen weit hinterherhinkt. Dasselbe gilt für die Pflege der Bestandsbäume, vor allem das Wässern in heißen und trockenen Perioden. Ich frage den Magistrat: Wie viele Mitarbeiter:innen welcher Stellen des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung, ASE, sind derzeit mit der Pflege und Neupflanzung von Bäumen beschäftigt und wie viele zusätzliche Personalstellen bräuchte es, um das Tempo der Pflanzungen signifikant zu erhöhen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Heike Leitschuh Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich.