Die Freiraumsatzung verpflichtet bei baulichen Änderungen zur Begrünung von Dächern mit einer Neigung bis 20 Grad. Bei d
Zusammenfassung
In der Frage wird die Anwendung der Freiraumsatzung bei Bau- und Sanierungsvorhaben hinterfragt, bei denen Dach- oder Fassadenbegrünung aus verschiedenen Gründen nicht möglich war, insbesondere bei der Kleinmarkthalle. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Freiraumsatzung verpflichtet bei baulichen Änderungen zur Begrünung von Dächern mit einer Neigung bis 20 Grad. Bei der Kleinmarkthalle soll eine Dachbegrünung trotz einer Dachneigung von rund 18 Grad aus statischen Gründen nicht möglich sein; stattdessen sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel zusätzliche Baumpflanzungen oder Strauchflächen auf dem Baugrundstück.
Ich frage den Magistrat:
Bei welchen weiteren Bau- oder Sanierungsvorhaben wurde die Freiraumsatzung seit ihrem Inkrafttreten angewandt, bei denen eine Dach- oder Fassadenbegrünung aus technischen, statischen oder sonstigen Gründen nicht umsetzbar war, und warum wurde bei der Kleinmarkthalle nicht auf Ausgleichsmaßnahmen verzichtet?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.