Erste Bilanz: Strategische Ausrichtung, Finanzen, Personalstruktur der neuen Bildungsbaugesellschaft (BBG)
Zusammenfassung
Die Anfrage befasst sich mit der strategischen Ausrichtung, den Finanzen und der Personalstruktur der neuen Bildungsbaugesellschaft (BBG) in Frankfurt. Ziel ist es, die Effizienz und Funktionstüchtigkeit der BBG zur Bewältigung der Schulplatzkrise zu überprüfen.
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Der Magistrat muss bis zum 23.12.2026 antworten. Noch 79 Tage.Warum?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Über 100 Schulstandorte in Frankfurt müssen dringend erneuert oder saniert werden. Viele Bauprojekte wiesen in der Vergangenheit im Schnitt fünf Jahre Verzögerung auf, während durch den ab 2026 greifenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler der Druck massiv steigt. Um den Sanierungsstau schneller aufzulösen und das Amt für Bau und Immobilien (ABI) strukturell zu entlasten, wurde Ende 2025 die Bildungsbaugesellschaft (BBG) als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt gegründet. Zum offiziellen operativen Start am
- Juli 2026 übernahm die BBG die Verantwortung für erste Liegenschaften. Da dieses Projekt einen zentralen Baustein zur Bewältigung der Frankfurter Schulplatzkrise darstellt, ist eine lückenlose Überprüfung der wirtschaftlichen und personellen Tragfähigkeit dieser Ausgründung von erheblichem öffentlichem und parlamentarischem Interesse. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- In welchem Umfang und mit welcher personellen sowie technischen Ausstattung ist die BBG pünktlich zum
- Juli 2026 operativ vollumfänglich arbeitsfähig an den Start gegangen?
- Welche konkreten Schulstandorte wurden zum
- Juli 2026 rechtswirksam in die operativ bauliche Verantwortung, (inkl. Angabe Eigentum oder Projektträgerschaft) der BBG übergeben?
- Nach welchen transparenten Kriterien (z. B. Sanierungsstau, akuter Platzmangel, Erreichung des Ganztagsanspruchs, baurechtliche Vorlaufzeit) erfolgt die Priorisierung und Auswahl der weiteren an die BBG zu übertragenden Projekte?
- Inwieweit ist die BBG bereits in die Herrichtung und Planung von Interimsstandorten eingebunden, um dem akuten Platzmangel kurzfristig zu begegnen?
- Wie viele Stellen sind mit Stand der Beantwortung bei der BBG tatsächlich besetzt, wie viele befinden sich noch im Ausschreibungsverfahren, und wie gliedert sich die personelle Aufteilung auf die Bereiche Bauleitung, Projektsteuerung, Verwaltung?
- Gab es interne Wechsel von Mitarbeitern vom Amt für Bau und Immobilien oder anderen städtischen Gesellschaften zur BBG und wie stellt der Magistrat sicher, dass der Personalaufbau der BBG nicht zu einer Schwächung der personellen Kapazitäten im ABI führt?
- Wie gestaltet sich die laufende Abstimmung und Abgrenzung zwischen der BBG, dem ABI und dem Bildungsdezernat im Alltag und wie sind die Kompetenzen sowie die leitenden Stellen verteilt?
- Wie hoch belaufen sich die jährlichen personellen und sachlichen Verwaltungskosten für die Geschäftsführung, die zentralen Dienste und die Infrastruktur der BBG?
- Wie viele Mittel des für das Rumpfjahr 2026 vorgesehenen Budgets der BBG wurden seit dem operativen Start am
- Juli 2026 bis zum Datenstichtag der Antwort dieser Anfrage bereits fest vertraglich gebunden und wie viele Verträge befinden sich aktuell in der Ausschreibungs- und Vergabephase?
- Auf welcher kalkulatorischen Basis wurden die seit 2024 kumulierten Baupreissteigerungen im aktuellen Wirtschaftsplan der BBG berücksichtigt und wie hoch beziffert der Magistrat das finanzielle Risiko von Budgetüberschreitungen?
- Wie gestaltet sich das Ausschreibungsverfahren für Bauleistungen und nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?
- Wie ist die Haftung und Gewährleistung für Baumängel rechtlich geregelt, die bei Projekten auftreten, die vom ABI begonnen aber von der BBG fertiggestellt werden?
- Wer trägt das finanzielle und rechtliche Risiko für unvorhergesehene Altlasten, Schadstoffe oder Baugrundrisiken bei den übertragenen Liegenschaften?
- Auf welcher betriebswirtschaftlichen Grundlage und mit welcher Art des Controllings wird überwacht, ob die BBG die Sanierungsmaßnahmen kosteneffizienter und schneller umsetzt, als es im Rahmen der klassischen Behördenstruktur des ABI möglich gewesen wäre?
- Anhand welcher konkreten Kennzahlen (KPIs) zu Bauzeitverkürzung, Einhaltung Budgetobergrenzen, Mängelquoten und Kosteneinsparung wird der Erfolg der BBG im Vergleich zum ABI gemessen?
- Für welchen genauen Zeitpunkt ist die Vorlage des ersten Wirtschaftlichkeitsberichts der BBG für das Rumpfjahr 2026 an die Stadtverordnetenversammlung terminiert?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.