Prüfung und Ausweisung geeigneter Stellflächen für Camper und Wohnmobile
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, geeignete Flächen im Ortsbezirk 5 für das Abstellen und Übernachten von Campern und Wohnmobilen zu identifizieren und zu prüfen. Dies ist notwendig, um Konflikte an beliebten Naherholungsgebieten zu vermeiden und sensitive Bereiche zu entlasten. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung ausgewiesener Stellplätze, die die Nutzung öffentlicher Parkflächen reguliert.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen im Ortsbezirk 5 zu identifizieren und zu prüfen, die sich für das geordnete Abstellen von Campern und Wohnmobilen eignen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Flächen ausgewiesen bzw. entsprechend ertüchtigt werden können, um das Abstellen und gegebenenfalls zeitlich begrenzte Übernachten von Campern und Wohnmobilen auf geeignete Standorte zu lenken.
Begründung
Die zunehmende Nutzung von öffentlichen Parkflächen durch Camper und Wohnmobile führt insbesondere an beliebten Naherholungsgebieten zu Konflikten und Beeinträchtigungen. Durch die Schaffung geeigneter Stellmöglichkeiten können diese Fahrzeuge gezielt auf dafür geeignete Flächen gelenkt und gleichzeitig sensible Bereiche wie das Umfeld des Goetheturms entlastet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2026OFOF 208/5Prüfung und Ausweisung geeigneter Stellflächen für Camper und WohnmobileOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. September 2026Sie sind hierVV 173Prüfung und Ausweisung geeigneter Stellflächen für Camper und WohnmobileAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen