Laut Mietspiegel lag bei rund 80 Prozent der Mietverhältnisse die Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Verg
Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit den Forderungen an den Bund bezüglich überhöhter Mieten und den Fällen, in denen die Stadt keine Bußgelder verhängen konnte. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Laut Mietspiegel lag bei rund 80 Prozent der Mietverhältnisse die Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, bei 28 Prozent mehr als 50 Prozent. Ab 20 Prozent kann die Stadt nach § 5 WiStrG ein Bußgeld verhängen, muss aber im Einzelfall nachweisen, dass die individuelle Notlage durch ein geringes Angebot ausgenutzt wurde. Der Bundesrat will diese Hürde abschaffen, Drucksache 21/1397. Die Bundesregierung wartet die Expert*innengruppe Mietrecht ab.
Ich frage den Magistrat:
Mit welchen Forderungen, zum Beispiel zu § 5 oder zum rechtssicheren Ausschluss überhöhter Mieten aus dem Mietspiegel, bringt er sich beim Bund ein, und in wie vielen Fällen konnte die Stadt überhöhte Mieten nicht ahnden, weil das individuelle Ausnutzen nicht nachweisbar war?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.