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Kommunalwahl 2026 - Vertiefende Aufklärung außergewöhnlicher Briefwahl- und Panaschiermuster sowie der Wahlprüfung

Vorlagentyp: ABIG

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt auf eine vertiefende Untersuchung außergewöhnlicher Stimmverteilungen und Wahlprüfungen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026. Der Magistrat wird um detaillierte Antworten zu verschiedenen spezifischen Fragen gebeten, die sich auf die Wahlabläufe und statistischen Auffälligkeiten konzentrieren.

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Fragen an den Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21. Mai 2026 über die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 15. März 2026 entschieden. In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 27. August 2026 wurde der Magistrat bereits gefragt, wie er die auffälligen Panaschierverflechtungen bei der Stadtverordnetenwahl bewertet und ob er angesichts der hohen Konzentration von Fremdlistenstimmen auf einzelne Kandidierende sowie öffentlich berichteter Auffälligkeiten bei der Briefwahl Anlass für eine vertiefte Prüfung sieht. Ebenfalls wurde gefragt, nach welchen Kriterien der Magistrat entscheidet, ob und wann Stadtverordnetenversammlung und Öffentlichkeit über außergewöhnliche Vorgänge bei Beantragung, Versand, Rücklauf oder Prüfung von Briefwahlunterlagen informiert werden. Die vorliegende Anfrage wiederholt diese grundsätzlichen Bewertungsfragen nicht, sondern vertieft sie anhand der inzwischen vorliegenden statistischen Auswertungen, weiterer veröffentlichter Erkenntnisse sowie konkreter Fragen zu den zugrunde liegenden Stimmzettel- und Verwaltungsvorgängen. Die statistischen Auswertungen weisen sowohl bei der Stadtverordnetenwahl als auch bei der Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) außergewöhnliche Stimmenkonzentrationen und Wahlmuster auf. Bei der Stadtverordnetenwahl stammten 79,6 Prozent der IBF-Stimmen und 79,0 Prozent der ELF-Stimmen aus panaschierten Stimmzetteln. Gleichzeitig lag der Briefwahlanteil bei IBF bei rund 85 Prozent und bei ELF bei rund 87 Prozent gegenüber 42,9 Prozent im Frankfurter Durchschnitt. IBF-Stimmzettel vergaben insgesamt 47.527 Personenstimmen an Kandidatinnen und Kandidaten anderer Wahlvorschläge. Davon gingen 19.763 an GRÜNE, 11.621 an SPD und 10.659 an CDU. Besonders stark profitierten Feyyaz Çetiner, Hosai Zarif-Ander, Dijana Avdić und Avi Shefatja. Nach veröffentlichten Recherchen erhielten alle vier jeweils mehr als 6.000 Personenstimmen aus IBF-Briefwahlstimmzetteln; ohne diese Stimmen hätten sie danach kein Mandat erreicht. (hessenschau.de) Daneben besteht ein eigenständiger ELF-Prüfkomplex. Von insgesamt 39.675 ELF-Fremdstimmen entfielen 23.944 auf die SPD und 10.472 auf die CDU. Besonders auffällig sind die Listenplatzverschiebungen von Thomas Dürbeck (CDU), Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç (SPD). Das Fakten-Dossier weist Dürbeck sowie Lamjahdi und Ataç ausdrücklich als Fälle erheblicher Fremdstimmenwirkung aus. Bei Lamjahdi und Ataç ist die konkrete Mandatswirkung noch abschließend zu klären. Auch bei der KAV-Wahl zeigen die Daten erhebliche listenübergreifende Panaschierströme. Aus IBF-Stimmzetteln gingen unter anderem 5.026 Stimmen an GRÜNE, 3.146 an SPD, 1.950 an CDU, 1.221 an A.I.V. und 1.100 an AFG. Aus Stimmzetteln der Chinesischen Liste gingen insbesondere 7.309 Stimmen an AFG und 951 Stimmen an BIG. Besonders bemerkenswert ist, dass fünf Kandidierende der Afghanischen Liste aus CL-Stimmzetteln jeweils 963 und zwei weitere jeweils 960 Stimmen erhielten. Auch öffentlich wurde dieses Muster als messbar und erklärungsbedürftig eingeordnet, ohne es als Beweis für einen Wahlrechtsverstoß zu bewerten. (hessenschau.de) Panaschieren, Kumulieren und parteiübergreifende Wahlempfehlungen sind zulässige Bestandteile des hessischen Kommunalwahlrechts. Klärungsbedürftig sind nicht diese Instrumente als solche, sondern außergewöhnliche Konzentrationen, wiederkehrende Kandidatenkombinationen, erhebliche Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl sowie mögliche Auswirkungen auf die personelle Mandatsverteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Erkenntnisstand und Wahlprüfung vor dem 21. Mai 2026 1.) Welche Hinweise, Beschwerden, Einsprüche, Verdachtsmomente und sonstigen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Kommunal- und KAV-Wahl 2026 waren dem Wahlamt, der Wahlleitung, dem zuständigen Dezernat oder dem Magistrat vor der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl am 21. Mai 2026 bekannt? 2.) Welche dieser Erkenntnisse wurden dem Wahlprüfungsausschuss mitgeteilt, welche nicht, und aus welchen Gründen wurden gegebenenfalls vorhandene Erkenntnisse nicht in dessen Beratung eingebracht? 3.) Wie wurden die gegen die Gültigkeit der Wahl erhobenen Einwendungen tatsächlich geprüft? Wurde lediglich untersucht, ob bereits konkret nachweisbare Wahlrechtsverstöße vorlagen, oder wurde auch bewertet, ob mehrere Auffälligkeiten in ihrer Gesamtschau Anlass zu weitergehenden Prüfungen gaben? 4.) Welche Hinweise auf mögliche Fehler, Versäumnisse oder Kontrolllücken der Stadt selbst wurden im Rahmen der Wahlprüfung untersucht? 5.) Wurde vor der Gültigkeitsentscheidung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft abgefragt, ob Anzeigen, Ermittlungsverfahren oder sonstige Erkenntnisse mit möglicher Bedeutung für die Wahl vorlagen? Falls nein: Warum nicht? 6.) Welche Konsequenzen hatte die Stadt aus bereits bekannten Auffälligkeiten früherer Wahlen für Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Kommunalwahl 2026, und welcher Austausch fand hierzu vor der Gültigkeitsentscheidung mit dem zuständigen Dezernat, der Statistikstelle, dem Land Hessen, Strafverfolgungsbehörden oder wissenschaftlicher beziehungsweise wahlstatistischer Expertise statt?
  2. Stadtverordnetenwahl - außergewöhnliche Fremdstimmen, Mandatswirkung und IBF-/ELF-Prüfung 7.) Welche Bewerberinnen und Bewerber erhielten mindestens 1.500 Personenstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz eines einzelnen anderen Wahlvorschlags? Für jeden Fall wird um Angabe gebeten von: · Name und eigenem Wahlvorschlag, · ursprünglichem Listenplatz und endgültigem Ergebnisplatz, · Gesamtzahl der Personenstimmen, · Gesamtzahl sämtlicher Fremdlistenstimmen, · vollständiger Aufschlüsselung nach Herkunftswahlvorschlag, · jeweils getrennt nach Brief- und Urnenwahl. 8.) Auf wie viele einzelne Stimmzettel verteilen sich diese Fremdlistenstimmen jeweils, und wie häufig erhielt die betreffende Person eine, zwei beziehungsweise drei Stimmen? 9.) Welche Kandidatenkombinationen verschiedener Wahlvorschläge traten auf diesen Stimmzetteln besonders häufig gemeinsam auf? Bitte die häufigsten Kombinationen, deren Häufigkeit, die jeweilige Kumulierungsintensität und die Verteilung auf Brief- und Urnenwahl angeben. 10.) Bei welchen gewählten Bewerberinnen und Bewerbern waren Fremdlistenstimmen rechnerisch für Ergebnisplatz oder Mandat relevant? Bitte jeweils Vergleichsberechnungen a) ohne die Stimmen des jeweils besonders auffälligen Herkunftswahlvorschlags und b) ohne sämtliche Fremdlistenstimmen vornehmen und den jeweiligen hypothetischen Ergebnisplatz angeben. 11.) Wie viele Personenstimmen aus ELF-Stimmzetteln erhielten Thomas Dürbeck, Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç jeweils insgesamt, getrennt nach Brief- und Urnenwahl? 12.) Auf wie viele einzelne ELF-Stimmzettel verteilen sich die Stimmen für Dürbeck, Lamjahdi und Ataç jeweils, und wie häufig erhielten sie eine, zwei beziehungsweise drei Stimmen? 13.) Welchen Ergebnisplatz hätten Thomas Dürbeck, Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç jeweils a) ohne die aus ELF-Stimmzetteln erhaltenen Personenstimmen und b) ohne sämtliche Fremdlistenstimmen erreicht?
  3. Stimmzettelscharfe Prüfung der IBF- und ELF-Briefwahl 14.) Wie viele unterschiedliche Kombinationen von Personenstimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge finden sich jeweils auf den panaschierten IBF- und ELF-Briefwahlstimmzetteln, und wie häufig kam bei jeder der beiden Listen die jeweils häufigste identische Kombination vor? 15.) Wie viele panaschierte Briefwahlstimmzettel mit IBF- beziehungsweise ELF-Listenkreuz weist der bei der Stadt vorhandene Original- oder Auswertungsdatensatz jeweils exakt aus? 16.) Auf wie vielen IBF-Briefwahlstimmzetteln wurden jeweils Dijana Avdić, Avi Shefatja, Hosai Zarif-Ander und Feyyaz Çetiner gewählt, und auf wie vielen Stimmzetteln kommen alle vier gemeinsam vor? 17.) Auf wie vielen ELF-Briefwahlstimmzetteln wurden jeweils Thomas Dürbeck, Mustapha Lamjahdi und Sarya Ataç gewählt, und auf wie vielen Stimmzetteln kommen zwei oder alle drei dieser Personen gemeinsam vor? 18.) Wie viele Stimmen - eine, zwei oder drei - erhielten die genannten IBF- beziehungsweise ELF-begünstigten Kandidierenden jeweils auf diesen Stimmzetteln? 19.) Lässt sich anhand der Originaldaten die projektinterne IBF-Auswertung reproduzieren, nach der von 2.147 panaschierten IBF-Briefwahlstimmzetteln rechnerisch rund 2.030 beziehungsweise etwa 94,6 Prozent die Viererkombination Avdić/Shefatja/Zarif-Ander/Çetiner enthalten sollen? Falls nein: Welche exakten Werte ergeben sich? 20.) Welche weiteren Kandidatinnen und Kandidaten treten besonders häufig gemeinsam mit der vorgenannten IBF-Viererkombination auf? 21.) Gibt es bei ELF vergleichbar stark wiederkehrende Kandidatenkombinationen? Welche Kombinationen treten dort am häufigsten auf, wie häufig kommen sie vor und wie stellt sich dies im Kontrollvergleich mit anderen Wahlvorschlägen dar?
  4. Wahlempfehlungen und Plausibilität 22.) Ist dem Magistrat beziehungsweise dem Wahlamt die öffentlich bekannt gewordene Erklärung bekannt, wonach eine Wahlempfehlung für Hosai Zarif-Ander, Feyyaz Çetiner, Avi Shefatja und Dijana Avdić ausgesprochen worden sei? Wurde geprüft, ob Umfang und Reichweite einer solchen Empfehlung die Häufigkeit und Zusammensetzung der entsprechenden IBF-Briefwahlstimmzettel quantitativ plausibel erklären können? 23.) Welche der Stadt bekannten oder öffentlich dokumentierten konkreten Wahlempfehlungen gab es für Kandidierende anderer Listen bei IBF, ELF oder weiteren Wahlvorschlägen, und wurden solche Empfehlungen mit den tatsächlich festgestellten Stimmzettelmustern abgeglichen?
  5. Briefwahlstruktur, räumliche Konzentrationen und Plausibilitätsprüfung 24.) Wie hoch war der Briefwahlanteil jedes einzelnen Wahlvorschlags bei der Stadtverordnetenwahl 2026, insbesondere bei IBF und ELF, jeweils absolut und prozentual sowie im Vergleich zur Urnenwahl? 25.) In welchen Briefwahlbezirken wiesen IBF und ELF die größten Abweichungen gegenüber der jeweils korrespondierenden Urnenwahl auf? Bitte jeweils Briefwahlergebnis, Urnenwahlergebnis, absolute und prozentuale Differenz sowie Zahl der gültigen Stimmzettel ausweisen. Die öffentliche Berichterstattung nennt beispielsweise für einen Bereich in Sossenheim rund 13 Prozent IBF bei der Briefwahl gegenüber rund 0,4 Prozent bei der Urnenwahl. (hessenschau.de) 26.) Gibt es bei den unter den Fragen 7 sowie 11 bis 13 erfassten Kandidatinnen und Kandidaten räumliche Konzentrationen ihrer Fremdlistenstimmen? Bitte soweit unter Wahrung des Wahlgeheimnisses möglich nach Briefwahlbezirken auswerten. 27.) Welche Plausibilitätsprüfungen der Wahlergebnisse nahm die Stadt vor, die über die rechnerisch korrekte Auszählung und Einhaltung formaler Abläufe hinausgingen, insbesondere hinsichtlich außergewöhnlich hoher Briefwahlanteile, konzentrierter Panaschierströme, auffälliger Listenplatzverschiebungen, wiederkehrender Kandidatenkombinationen und rechnerisch mandatsrelevanter Fremdstimmen? 28.) Waren die Daten, aus denen sich die inzwischen öffentlich diskutierten kandidaten- und stimmzettelbezogenen Muster ergeben, bereits vor dem 21. Mai 2026 vorhanden und technisch auswertbar? Falls ja: Welche entsprechenden Auswertungen wurden vor der Gültigkeitsentscheidung vorgenommen?
  6. Onlinebeantragung, Identitätsprüfung und Vollmachten 29.) Welche Möglichkeiten bestanden bei der Kommunalwahl 2026, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, und wie stellte die Stadt fest, dass der Antrag tatsächlich von der wahlberechtigten Person selbst gestellt wurde? 30.) Welche Anforderungen galten bei Beantragung eines Wahlscheins durch einen Dritten, wie konnte eine erforderliche Vollmacht beim Onlineverfahren vorgelegt beziehungsweise nachgewiesen werden und wie wurde zwischen Eigenanträgen und Anträgen Dritter unterschieden? 31.) Welche zusätzliche Sicherheit beziehungsweise Authentifizierungsfunktion hatte der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung? War zusätzlich zum Besitz beziehungsweise Zugriff auf die Wahlbenachrichtigung ein nur der wahlberechtigten Person bekanntes oder eindeutig zugeordnetes Authentifizierungsmerkmal erforderlich? 32.) War dem zuständigen Dezernat vor der Kommunalwahl bekannt, dass auch die Beantragung eines Wahlscheins durch einen Dritten eine Vollmacht voraussetzt, welche Prüfung oder Veränderung des Onlineverfahrens erfolgte daraufhin und wurde der Wahlprüfungsausschuss über das konkrete Verfahren sowie mögliche Kontrollgrenzen informiert?
  7. Beantragung, Versand, Abholung und Rücklauf 33.) Welche Auffälligkeiten stellte die Stadt bei Beantragung, Versand, Abholung oder Rücklauf von Briefwahlunterlagen fest, insbesondere hinsichtlich gehäufter Anträge, Mehrfachabholungen durch Bevollmächtigte, ungewöhnlich vieler Vollmachten auf einzelne Personen, wiederkehrender Versand- oder Abholanschriften, gemeinsamer Einlieferung größerer Mengen von Wahlbriefen oder zeitlicher Häufungen? 34.) Wie viele Briefwahlunterlagen wurden an von der Meldeanschrift abweichende Anschriften versandt, in wie vielen Fällen gingen Unterlagen mehrerer Wahlberechtigter an dieselbe abweichende Anschrift und welche Plausibilitätsprüfungen erfolgten? Gab es zudem am Wahltag Wahlberechtigte, bei denen bereits ein Wahlschein vermerkt war und die erklärten, selbst keinen Wahlschein beziehungsweise keine Briefwahl beantragt zu haben? 35.) Wie viele einzelne Sachverhalte aus Beantragung, Versand, Aushändigung, Abholung, Rücklauf oder Prüfung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026 hat der Magistrat den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt, wie viele Wahlberechtigte beziehungsweise Briefwahlunterlagen waren davon insgesamt betroffen und welche weiteren Strafanzeigen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Wahl sind der Stadt bekannt, soweit eine Mitteilung rechtlich zulässig ist?
  8. KAV-Wahl und Kandidatenmuster 36.) Wie verteilen sich sämtliche Panaschierstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF, CL und AFG kandidatenscharf auf Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge? Bitte jeweils angeben: · Name und eigener Wahlvorschlag, · ursprünglicher Listenplatz und Ergebnisplatz, · Gesamtzahl der Personenstimmen, · IBF-, CL- und AFG-Stimmen, · jeweils getrennt nach Brief- und Urnenwahl, · Zahl der zugrunde liegenden einzelnen Stimmzettel, · 1-/2-/3-Stimmen-Verteilung, · besonders häufige Kandidatenkombinationen. 37.) Bei welchen KAV-Kandidatinnen und -Kandidaten waren diese Fremdstimmen rechnerisch für die Mandatsvergabe relevant oder führten zu einem Aufstieg um mindestens drei Listenplätze? Insbesondere wird gebeten darzustellen, a) auf wie viele einzelne CL-Stimmzettel sich die 7.309 Stimmen CL → AFG verteilen, b) wie häufig die ersten sieben Kandidierenden der Afghanischen Liste gemeinsam gewählt wurden und wie die Werte fünfmal 963 und zweimal 960 zustande kamen, c) welcher Anteil der 951 Stimmen CL → BIG auf Od Phumphuang entfiel, d) auf wie vielen Stimmzetteln diese Stimmen abgegeben wurden und e) welche wiederkehrenden Kandidatenkombinationen dabei vorlagen. 38.) Wurde bei besonders auffälligen KAV-Wahlmustern in einer Gesamtschau geprüft, ob neben den statistischen Mustern dokumentierte politische, organisatorische, berufliche, partnerschaftliche oder familiäre Verbindungen zwischen besonders begünstigten Personen und Akteuren der jeweiligen Herkunftslisten bestehen und ob bekannte Verbindungen oder konkrete Wahlempfehlungen die festgestellten Stimmenströme plausibel erklären können?
  9. Vergleich mit der Kommunalwahl 2021 39.) Lassen sich anhand der bei der Stadt vorhandenen Daten bei der Kommunalwahl 2021 vergleichbare Muster feststellen? Insbesondere wird um Prüfung gebeten: · Welche Kandidatinnen und Kandidaten erhielten mindestens 1.500 Personenstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz eines einzelnen anderen Wahlvorschlags? · Wie hoch waren die Briefwahlanteile von IBF und ELF? · Welche Kandidierenden profitierten besonders von IBF- beziehungsweise ELF-Briefwahlstimmen? · Welche dieser Stimmen waren rechnerisch für Ergebnisplatz oder Mandat relevant? · Traten ungewöhnlich häufig wiederkehrende Kandidatenkombinationen auf? · Gab es vergleichbare räumliche Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl?
  10. Erkenntnisse seit der Fragestunde vom 27. August 2026 40.) Welche zusätzlichen Erkenntnisse zu den in dieser Anfrage behandelten Briefwahl- und Panaschiermustern sind dem Magistrat seit der Fragestunde vom 27. August 2026 bekannt geworden? Dabei wird insbesondere um Mitteilung gebeten, a) welche konkreten weitergehenden Prüfungen seitdem veranlasst wurden oder noch beabsichtigt sind, b) welche Ergebnisse bereits vorliegen, c) welche der inzwischen bekannten Erkenntnisse dem Magistrat beziehungsweise dem Wahlprüfungsausschuss bei der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl am 21. Mai 2026 noch nicht bekannt waren, d) ob der Magistrat bei Kenntnis dieser zusätzlichen Tatsachen seinerzeit weitere Prüfungen vor der Empfehlung zur Feststellung der Gültigkeit veranlasst hätte und e) ob aufgrund der inzwischen hinzugekommenen Erkenntnisse Anlass für zusätzliche interne, externe oder wissenschaftlich begleitete Untersuchungen gesehen wird; falls nein, warum nicht?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. September 2026 brachte BIG diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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