In Altenwohnanlagen der ABG werden zumindest in Einzelfällen den Mieter*innen keine außenliegenden Rollläden genehmigt;
Zusammenfassung
In der Frage wird kritisch hinterfragt, dass der ABG in Altenwohnanlagen keine außenliegenden Rollläden genehmigt, was gesundheitliche Risiken für ältere Menschen im Hinblick auf Hitzebelastung zur Folge hat. Es liegt bisher keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
In Altenwohnanlagen der ABG werden zumindest in Einzelfällen den Mieter*innen keine außenliegenden Rollläden genehmigt; begründet wird dies mit dem einheitlichen Erscheinungsbild der Fassaden. Ältere Menschen sind durch Hitze gesundheitlich besonders gefährdet. Zugleich verfügen Mietparteien in den Anlagen teilweise bereits über außenliegende Rollläden, sodass ein einheitliches Erscheinungsbild ohnehin nicht mehr besteht.
Ich frage den Magistrat:
Hält er es angesichts der zunehmenden Hitzebelastung und bei Temperaturen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen können, für angemessen, dass die ABG so vorgeht, und wird er darauf hinwirken, dass außenliegender Sonnenschutz künftig genehmigt wird?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.