Pflege und ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen im Lyoner Quartier
Zusammenfassung
Die Anregung des Ortsbeirats 5 an den Magistrat zielt auf eine verbesserte Pflege und ökologische Weiterentwicklung der Grünflächen im Lyoner Quartier ab. Es wird gefordert, Pflegemaßnahmen zu organisieren und Möglichkeiten für die Anlage artenreicher Wiesen zu prüfen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Grünflächen, Gehwegrandbereiche und sonstigen städtischen Grünflächen im Lyoner Quartier entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung und Funktion zu pflegen und dauerhaft in einem angemessenen Zustand zu halten.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten,
- wie die turnusmäßigen Pflegemaßnahmen in den öffentlichen Grünflächen und Gehwegrandbereichen des Lyoner Quartiers derzeit organisiert sind;
- wann mit der vollständigen Durchführung der anstehenden Pflegemaßnahmen in den derzeit besonders hoch bewachsenen Bereichen zu rechnen ist und
- ob die bestehenden Pflegeintervalle unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung und Funktion der Flächen angemessen sind.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich geeignete öffentliche Grünflächen im Lyoner Quartier für die Anlage artenreicher Blumen- und Wildwiesen eignen und wie diese Flächen entsprechend ökologisch aufgewertet werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob bislang als Rasen- oder sonstige Grünflächen unterhaltene Bereiche durch eine standortgerechte Bepflanzung und angepasste Pflege zu ökologisch wertvollen Blühflächen entwickelt werden können, ohne die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit von Gehwegen und Aufenthaltsbereichen einzuschränken.
Begründung
Im Lyoner Quartier gibt es zahlreiche öffentliche Grünflächen und Randbereiche, die je nach Standort und Nutzungszweck unterschiedlichen Anforderungen an die Pflege unterliegen. An einzelnen Stellen ist der Bewuchs derzeit deutlich höher, als es für stark genutzte Gehwegbereiche und deren Umfeld wünschenswert ist. Eine bedarfsgerechte und regelmäßige Pflege dieser Bereiche trägt zur Verkehrssicherheit, zur Aufenthaltsqualität und zu einem ansprechenden Erscheinungsbild des Quartiers bei.
Gleichzeitig bietet die Pflege und Weiterentwicklung der Grünflächen die Möglichkeit, geeignete Bereiche des Lyoner Quartiers ökologisch aufzuwerten. Artenreiche Blumen- und Wildwiesen können insbesondere Insekten und anderen Tierarten zusätzlichen Lebensraum und Nahrung bieten und damit einen Beitrag zur biologischen Vielfalt im dicht bebauten Quartier leisten. Dabei sollte zwischen stark genutzten und verkehrlich relevanten Flächen einerseits und geeigneten, weniger intensiv genutzten Grünflächen andererseits unterschieden werden. Während insbesondere Gehwegränder, Sichtbereiche und sonstige für die Verkehrssicherheit relevante Bereiche bedarfsgerecht gepflegt werden müssen, können geeignete Grünflächen bewusst naturnaher entwickelt und mit angepassten Pflegeintervallen unterhalten werden. Ziel sollte daher eine ausgewogene Grünflächenpflege sein, die sowohl den Anforderungen an Sauberkeit, Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit als auch den Möglichkeiten einer ökologisch wertvollen Gestaltung öffentlicher Grünflächen Rechnung trägt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2026OFOF 203/5Pflege und ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen im Lyoner QuartierOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Linke
- 25. September 2026Sie sind hierOMOM 790Pflege und ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen im Lyoner QuartierDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats