Ausgewogene Nutzung der Fahrradabstellanlage vor der Holbeinstraße 46 und 48
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Nutzung der Fahrradabstellanlage vor den Häusern Holbeinstraße 46 und 48 so zu regeln, dass sowohl private Fahrräder als auch Leihfahrräder vorhanden sind. Es sollen Lösungen gefunden werden, um den Zugang für Anwohner zu den Abstellmöglichkeiten zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 18.12.2026 antworten. Noch 62 Tage.Warum?
Holbeinstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Baumpflanzungen in der Textorstraße und der Holbeinstraße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Regeln einhalten, Kinder schützen – Verkehrssicherheit in der Oskar-Sommer-Straße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kanalneubau Entlastung Bergsammler, Frankfurt-Sachsenhausen hier: Baumfällvorlage14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung der Fahrradabstellanlage vor den Häusern Holbeinstraße 46 und 48 zu prüfen und gemeinsam mit der Deutschen Bahn beziehungsweise dem Betreiber von DB Call a Bike eine Lösung zu entwickeln, durch die die Abstellmöglichkeiten sowohl für private Fahrräder als auch für Leihfahrräder nutzbar bleiben.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
- ob die Fahrradabstellanlage als regulärer Abstellort für Fahrräder von DB Call a Bike vorgesehen oder beim Anbieter entsprechend ausgewiesen ist;
- wie verhindert werden kann, dass die vorhandenen Fahrradständer überwiegend oder vollständig durch Leihfahrräder eines einzelnen Anbieters belegt werden;
- ob ein Teil der vorhandenen Fläche eindeutig für private Fahrräder freigehalten werden kann;
- ob für die Leihfahrräder eine gesondert gekennzeichnete Abstellfläche am bestehenden Standort eingerichtet werden kann;
- ob alternativ in unmittelbarer Nähe ein geeigneter Standort für die gebündelte Abstellung der Leihfahrräder gefunden werden kann.
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung und der Gespräche mit dem Betreiber zu informieren.
Begründung
Die Fahrradabstellanlage vor den Häusern Holbeinstraße 46 und 48 wird regelmäßig in erheblichem Umfang durch Leihfahrräder, insbesondere von DB Call a Bike, belegt. Dadurch stehen Anwohnenden und anderen Personen zeitweise nur wenige oder keine geeigneten Abstellmöglichkeiten für private Fahrräder zur Verfügung (s. Fotos untenstehend).
Bikesharing ist eine sinnvolle Ergänzung des Mobilitätsangebots. Gleichzeitig sollten öffentlich zugängliche Fahrradständer nicht dauerhaft überwiegend durch die Fahrzeuge eines einzelnen gewerblichen Anbieters in Anspruch genommen werden.
Ziel ist deshalb keine Einschränkung des Bikesharing-Angebots, sondern eine geordnete und ausgewogene Nutzung der vorhandenen Fläche. Eine klare Aufteilung der Abstellmöglichkeiten oder eine gesonderte Fläche für Leihfahrräder könnte den Nutzungskonflikt mit überschaubarem Aufwand lösen.
Der begrenzte öffentliche Raum sollte effizient und nachvollziehbar genutzt werden. Dabei müssen unterschiedliche Mobilitätsangebote berücksichtigt und zugleich ausreichende Abstellmöglichkeiten für die Menschen aus dem Quartier erhalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2026OFOF 138/5Ausgewogene Nutzung der Fahrradabstellanlage vor der Holbeinstraße 46 und 48Ortsbeiratsantrag · FDP
- 25. September 2026Sie sind hierOMOM 762Ausgewogene Nutzung der Fahrradabstellanlage vor der Holbeinstraße 46 und 48Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats