Mietpreisbremse in Frankfurt: Transparenz bei Kontrollen, Datenaustausch und Kosten
Zusammenfassung
Die Hessische Landesregierung plant die Fortführung der Mietpreisbremse in Frankfurt und die Ausweitung auf 71 Kommunen. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen zu möglichen Verstößen gegen die Mietpreisbremse und deren Handhabung durch das zuständige Amt für Wohnungswesen zu erhalten.
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Der Magistrat muss bis zum 29.12.2026 antworten. Noch 81 Tage.Warum?
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Die Hessische Landesregierung hat am 24. September 2026 den Entwurf einer neuen Mieterschutzverordnung vorgestellt. Danach soll die Mietpreisbremse in Frankfurt am Main fortgeführt und der Geltungsbereich der Regelungen auf insgesamt 71 Kommunen ausgeweitet werden. Mit der geplanten Fortführung der Mietpreisbremse stellt sich für Frankfurt am Main die Frage, wie mögliche Verstöße in der Praxis erkannt, erfasst und verfolgt werden. Von besonderem Interesse ist dabei, aus welchen Quellen die entsprechenden Hinweise stammen, ob und wie das Amt für Wohnungswesen Erkenntnisse aus dem Leistungsbezug nach dem SGB II nutzt und wie die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Frankfurt am Main sowie dem Jugend- und Sozialamt ausgestaltet ist. Darüber hinaus bedarf es der Klärung, auf welcher rechtlichen Grundlage ein möglicher Austausch von Sozialdaten erfolgt, ob die Herkunft der Meldungen und die Ergebnisse der Verfahren systematisch dokumentiert werden und welche finanziellen Auswirkungen erfolgreiche Verfahren auf die von der Stadt zu tragenden Kosten der Unterkunft haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Anzeigen und Hinweise wegen eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) sind beim Amt für Wohnungswesen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils eingegangen?
- Wie verteilen sich diese Eingänge jeweils auf die Anzeigenden:
- Mieterinnen und Mieter selbst,
- Mieterorganisationen und Rechtsanwälte,
- das Jobcenter Frankfurt am Main,
- das Jugend- und Sozialamt einschließlich der Sozialrathäuser,
- sonstige städtische Stellen,
- eigene Recherche des Amtes (Mietenmonitor),
- sonstige?
Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent.
- Dieselbe Aufschlüsselung wird für die Verfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und § 291 StGB erbeten.
- Erfasst das Amt für Wohnungswesen die Herkunft der Eingänge systematisch? Falls nein: seit wann nicht, und ist beabsichtigt, eine solche Erfassung einzuführen?
- Wie viele der in den Jahren 2022 bis 2025 eingegangenen Hinweise führten jeweils zu einer Prüfung durch das Amt für Wohnungswesen, zur Aufnahme eines förmlichen Verfahrens und zu einem abgeschlossenen Verfahren?
- Wie viele der seit 2022 abgeschlossenen Verfahren führten zu einer tatsächlichen Rückzahlung oder Rückforderung zu viel gezahlter Miete beziehungsweise zu einer sonstigen rechtlich oder finanziell wirksamen Anpassung des Mietverhältnisses?
- Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien beurteilt das Amt für Wohnungswesen, ob ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt, und wie wird sichergestellt, dass daraus abgeleitete Rückforderungen oder Anpassungen der Miethöhe rechtssicher und vor den zuständigen Gerichten belastbar sind?
- Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat zur Wirksamkeit des Mietenmonitors vor, insbesondere im Hinblick auf die Zahl der dadurch angestoßenen Prüfungen, Verfahren und erfolgreichen Abschlüsse?
- Besteht zwischen dem Jobcenter Frankfurt am Main und dem Amt für Wohnungswesen eine Vereinbarung, Dienstanweisung, Arbeitshilfe oder sonstige Absprache über die Weitergabe von Mietverhältnissen mit auffälliger Miethöhe? Falls ja: Seit wann besteht sie, und wird sie der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?
- Findet zwischen dem Jobcenter Frankfurt am Main, dem Amt für Wohnungswesen und dem Jugend- und Sozialamt ein Austausch personenbezogener oder sozialer Daten im Zusammenhang mit auffälligen Miethöhen oder möglichen Verstößen gegen die Mietpreisbremse statt? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dieser, welche datenschutzrechtlichen Prüfungen und Beteiligungen haben stattgefunden und wie werden die betroffenen Personen über eine entsprechende Datenverarbeitung informiert?
- In wie vielen Fällen hat umgekehrt das Amt für Wohnungswesen in den Jahren 2022 bis 2025 Daten beim Jobcenter oder beim Jugend- und Sozialamt angefordert?
- Werden im Leistungsverfahren Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Frankfurter Mietspiegel um mehr als zehn beziehungsweise zwanzig Prozent übersteigen, systematisch oder IT-gestützt gekennzeichnet? Wenn ja, seit wann?
- Wie hat sich die Stadt Frankfurt am Main in der Trägerversammlung des Jobcenters zu diesem Verfahren positioniert? Soweit dem Magistrat Angaben zum Jobcenter nicht unmittelbar vorliegen: Ist er bereit, sie in seiner Eigenschaft als Trägerin nach § 44b SGB II zu erheben und nachzuliefern?
- In welcher Höhe haben sich aus abgeschlossenen Verfahren des Amtes für Wohnungswesen Minderungen der von der Stadt zu tragenden Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II ergeben? Werden solche Effekte überhaupt erfasst?
- Wurde die Herkunftsstruktur der Meldungen bei der Darstellung der Frankfurter Verfahrenszahlen gegenüber Bundesgremien offengelegt? Falls nein: aus welchem Grund?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. September 2026 brachte FDP diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.