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Förderung der "Indian Culture and Sports Association e. V." auf den Prüfstand

Vorlagentyp: ABFF-DFRA-FREIE WÄHLER
3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Überprüfung der Fördermittel für die Indian Culture and Sports Association e. V., die 2024 und 2026 beantragt wurden. Es sollen gerichtliche und verwaltungstechnische Fragen geklärt werden, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der zugewiesenen Mittel und möglicher Interessenkonflikte.

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Antwort steht aus

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Fragen an den Magistrat

Laut Antragsbegründung plante der Verein, in seiner Sportabteilung eine Koordinations-App zu etablieren, um Trainingseinheiten besser zu steuern. Laut Presseberichten hat die Stadt diesen Zuschuss ausgezahlt. Zugleich ist öffentlich bekannt geworden, dass die ICSA zum Zeitpunkt der Berichterstattung weder nachweisbare Sportangebote noch Training, Spielbetrieb, Geschäftsräume oder eine Website unterhielt. Der Vereinsvorsitzende Kishan Agarwal erklärte, die beschriebene Infrastruktur werde man "mit der Zeit" aufbauen; die weitere Umsetzung sei wegen Verzögerungen beim geplanten Cricket-Platz in Frankfurt-Griesheim zurückgestellt worden. Eine existierende App hat er dabei nicht bestätigt. Gleichwohl wurde mit Etatantrag E 299 der Koalition aus GRÜNEN, SPD und Volt vom 26. Januar 2026 eine weitere einmalige Zuwendung von 10.000 Euro an dieselbe Vereinigung "zur Weiterentwicklung der Vereins-App" in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. In der Begründung heißt es, die App werde von den Vereinsmitgliedern "sehr rege genutzt". Die Auszahlung dieser Mittel steht derzeit noch aus, da die Genehmigung des Haushalts 2026 durch das Hessische Innenministerium aussteht. Beide Anträge hat der damalige Stadtverordnete Rahul Kumar (SPD) nach Angaben der SPD-Fraktion in deren interne Vorberatungen eingebracht. Die Fraktion hat sich nach eigener Darstellung auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen. Im Vorstand der ICSA saßen zum Zeitpunkt der fraglichen Vorgänge laut Presseberichten der Vater und der Bruder Kumars. Ob der Stadtverordnete Kumar einen möglichen Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO angezeigt hat, ist öffentlich nicht bekannt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Fördermittel aus Etatantrag E 188 vom 06.06.2024 1.) Zu welchem Termin und an welche juristische Person (genaue Bezeichnung, Registergericht, VR-Nummer, Anschrift, gesetzliche Vertretung) wurden die mit Etatantrag E 188 vom 06.06.2024 beschlossenen Mittel ausgezahlt? 2.) Unter welchem Zuwendungsbescheid und mit welchen Auflagen ist diese Auszahlung erfolgt? 3.) Welche Unterlagen wurden seitens der städtischen Verwaltung vor Bewilligung bzw. Auszahlung dieser Fördersumme geprüft (Satzung, Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeitsbescheid, Mitgliederzahl, Tätigkeitsberichte, Kostenvoranschlag/Angebot zur App, Finanzierungsplan, Vertretungsnachweis)? 4.) War der städtischen Verwaltung bei Bewilligung bzw. Auszahlung der Fördermittel bekannt, dass sowohl der Vater als auch der Bruder des damaligen Stadtverordneten Rahul Kumar (SPD) zu diesem Zeitpunkt dem ICSA-Vorstand angehörten? 5.) Welches städtische Amt war fachlich zuständig und durch wen wurde intern die Förderfähigkeit der ICSA bejaht? 6.) Liegt ein vollständiger, fristgerechter Verwendungsnachweis für diese Fördermittel vor? Falls nein: welche Frist wurde gesetzt, welche Mahnungen erfolgten, welche Konsequenzen sind vorgesehen? 7.) Wurde die im Antrag beschriebene Koordinations-App tatsächlich entwickelt und in Betrieb genommen? Falls ja: Wann, durch wen, zu welchen Kosten, und welche Nachweise (Vertrag, Rechnung, Abnahme, Nutzerzahlen) liegen vor? 8.) Welche konkreten Prüfungen der Mittelverwendung hat die Verwaltung nach Auszahlung vorgenommen? 9.) Sieht der Magistrat Anhaltspunkte für einen Rückforderungsanspruch nach den städtischen Zuwendungsrichtlinien? Wenn ja: in welcher Höhe und in welchem Verfahrensstand befindet sich dieser? 10.) Wurde der Vorgang nach erfolgter Presseberichterstattung bereits dem Revisions- und/oder dem Rechtsamt vorgelegt? Falls ja: wie ist hier der Verfahrensstand?
  2. Fördermittel aus Etatantrag E 299 vom 26.01.2026 1.) Welchen aktuellen Verfahrensstand hat der Etatantrag E 299 "Weiterentwicklung Vereinsapp - Indian Culture and Sports Association e. V.", über den weitere 10.000 EUR Fördermittel an diesen Verein ausgezahlt werden sollen? 2.) Auf welcher tatsächlichen Grundlage steht die Antragsbegründung, die App werde "von den Vereinsmitgliedern sehr rege genutzt", obwohl der Vereinsvorsitzende nach Presseberichten erklärt hat, die App existiere noch nicht? 3.) Wird der Magistrat die Auszahlung dieser Fördermittel aussetzen, bis a) der Verwendungsnachweis 2024 vollständig geprüft, b) die Existenz und Nutzung der App nachgewiesen und c) eine mögliche Rückforderung der 2024 erfolgten Zuwendung entschieden ist? 4.) Welche rechtlichen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, einen bereits beschlossenen, aber noch nicht ausbezahlten Etatantrag nicht auszuführen oder der Stadtverordnetenversammlung eine Aufhebung bzw. Sperre vorzuschlagen? 5.) Wurde dieser Vorgang nach erfolgter Presseberichterstattung bereits dem Revisions- und/oder dem Rechtsamt vorgelegt? Falls ja: wie ist hier der Verfahrensstand?
  3. Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO 1.) Hat der Stadtverordnete Rahul Kumar (SPD) an der Beratung oder Abstimmung über die Etatanträge E 188 / 2024 und/oder E 299 / 2026 in der Stadtverordnetenversammlung teilgenommen? 2.) Liegt zu diesen Beratungen bzw. Abstimmungen eine Mitteilung des Stadtverordneten Rahul Kumar (SPD) nach § 25 Abs. 4 HGO an die jeweilige Vorsitzende bzw. den jeweiligen Vorsitzenden vor, dass ein Widerstreit der Interessen vorliegen könnte? Falls ja: wann und mit welchem Inhalt? Falls nein: Ist dem Magistrat bekannt, warum eine solche Anzeige unterblieben ist? 3.) Wie bewertet der Magistrat - ggf. nach Beteiligung des Rechtsamts - die Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 HGO, insbesondere Nr. 1 (unmittelbarer Vor- oder Nachteil), Nr. 2 (Angehörige) und Nr. 6 (Tätigwerden in anderer als öffentlicher Eigenschaft) im Hinblick auf die Tatsache, dass ein Stadtverordneter Zuschüsse an einen Verein anstößt, in dessen Vorstand nahe Angehörige sitzen? 4.) Wie bewertet der Magistrat die beiden vorliegenden Fälle im Hinblick auf das Urteil des Hess. VGH (Urteil vom 28.11.2013; Az. 8 A 865/12), nach dem auch derjenige als in einem Interessenwiderstreit befindlich gilt, der ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat? 5.) Welche Rechtsfolgen sieht der Magistrat aufgrund der - sowohl im Falle des Etatantrags E188 / 2024 und E299 / 2026 durch den Stadtverordneten Rahul Kumar (SPD) offensichtlich unterbliebenen Anzeigen nach § 25 Abs. 4 HGO - einschließlich der Unwirksamkeitsregel des § 25 Abs. 6 HGO - für diese beiden Haushaltsbeschlüsse?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2024EE 188Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Digitalisierungsförderung - Indian Culture and Sports Association e. V.Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. Januar 2026EE 299Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Weiterentwicklung Vereinsapp - Indian Culture and Sports Association e. V.Etatantrag · GRÜNE, SPD, Volt
  3. 29. September 2026Sie sind hier
    AA 38Förderung der „Indian Culture and Sports Association e. V.“ auf den Prüfstand
    STVV-Anfrage · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ältestenausschusses
Sitzung 4 · 01.10.2026
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 38 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVolt
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt gegen FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

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