Hitze-Sofortprogramm erweitern
Zusammenfassung
Das Hitze-Sofortprogramm zielt darauf ab, Maßnahmen zur Bekämpfung der extremen Hitze in Frankfurt zu verabschieden, da der Sommer 2026 mit hohen Temperaturen und erheblichen gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung durch einen Hitzeschutzplan heraussticht. Zu den Hauptmaßnahmen gehören die Entsiegelung von Flächen, die Begrünung in der Stadt und der Schutz vulnerabler Gruppen. Das erwartet Ergebnis ist ein besserer Schutz vor zukünftigen Hitzewellen und eine lebenswertere Stadt für alle Bürger*innen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Antrag NR 67/2026 "Hitze-Sofortprogramm" wird unter Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen zugestimmt:
Das "Hitze-Sofortprogramm" der Stadt soll ab sofort umgesetzt werden. Der Magistrat schafft einen transparenten und wirksamen Rahmen für den städtischen Hitzeschutz. Ein Hitze-Sofortprogramm umfasst Not- und Sofortmaßnahmen, ein Entsiegelungs-Tachometer sowie eine Prioritätenliste von potenziellen Flächen zur Entsiegelung. Eine Entsiegelungssatzung enthält generelle Vorgaben und ergänzt die Gestaltungssatzung für Freiraum und Klima. Im Einzelnen:
- Öffentlicher Raum: Entsiegelung, Begrünung und Verschattung 1.
- Entsiegelung: Die Zielsetzung der Stadt Frankfurt bei der Entsiegelung öffentlicher Plätze und von Verkehrsflächen muss ambitionierter werden. Hierzu soll die Stadt eine Entsiegelungs-Satzung erlassen. Die Liste der nach dem Klimaplanatlas priorisierten Plätze ist verbindlich auszuweiten und um Parkplätze, überdimensionierte Straßenräume, Mittelstreifen und weitere entbehrliche Verkehrsflächen zu ergänzen. Für die Entsiegelung werden verbindliche jährliche Ziele in Quadratmetern festgelegt. Der Fortschritt wird mithilfe eines öffentlichen Entsiegelungs-Tachometers transparent gemacht. Dieses zeigt an, wie viel der festgelegten Flächen bereits entsiegelt wurden. Bei Neu- und Umbauten sollen grundsätzlich die bereits durch die Vornutzung versiegelten Flächen zurückgebaut werden, soweit dies dem Planungszwecke nicht entgegensteht. Entsiegelte Flächen sollen zugleich für die Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser genutzt werden. 1.
- Begrünung: Alle entsiegelten Flächen sollen unter Beachtung der Biodiversität begrünt werden. Neben der Arbeit des Grünflächenamts soll auch ein finanziell gefördertes Patenschaftsmodell zur Grünpflege mit interessierten Bürger*innen weiterverfolgt werden. Darüber hinaus soll die Stadt die Fassaden- und Dachbegrünung deutlich ausweiten, insbesondere an stark versiegelten und hitzebelasteten Standorten. Bei städtischen Gebäuden ist Begrünung grundsätzlich zu prüfen und (wo technisch möglich) umzusetzen. 1.
- Verschattung: Die Verschattung entsiegelter Flächen soll vorrangig durch schnell wachsende, hitzeresistente Bäume erfolgen. Sonnensegel und andere technische Lösungen sollen nur nachrangig eingesetzt werden. Das städtische Ziel von 10.000 Baumpflanzungen bis 2030 wird auf 20.000 neue Bäume verdoppelt und dafür personell und finanziell aufgestockt. In Dürreperioden ist die ausreichende Bewässerung von Neu- und Bestandsbäumen sicherzustellen. Bei der Entsiegelung von Verkehrsflächen und bei Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich Baumpflanzungen vorzusehen. 1.
- Private Flächen: Eigentümer*innen privater Flächen, die sich zur Entsiegelung eignen (insbesondere Unternehmen), werden aufgefordert, diese zu entsiegeln. 1.
- Wettbewerb: Nach dem Vorbild der niederländischen Aktion "Tegelwippen" sollen Bürger*innen mit einem Wettbewerb dazu motiviert werden, sich an Entsiegelungsmaßnahmen zu beteiligen.
- Stadtklima und Belüftung 2.
- Kaltluftschneisen & Belüftung: Bestehende Kaltluftschneisen und Gebiete, die den aufgeheizten Zonen der Stadt kühlere Frischluft zuführen, müssen von weiterer Bebauung freigehalten werden. Bei Bau- und Stadtentwicklungsprojekten ist die klimatische Durchlüftung bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Wo bestehende Barrieren die Luftzirkulation beeinträchtigen, sollen diese (wo möglich) gezielt zurückgebaut oder aufgelöst werden. 2.
- Städtische Bauprojekte: Bei allen städtischen Bauprojekten (Sanierung und Neubau) wird darauf geachtet, passive Belüftungssysteme und Verschattungsmaßnahmen vorzunehmen sowie klimafreundliche und kühlende Materialien zu verwenden. Zudem muss die Umgebung der Gebäude umfassend begrünt werden. Hierzu sollen das Umweltdezernat und das Dezernat Planen und Bauen eng zusammenarbeiten
- Wasser und Abkühlung 3.
- Trinkwasser und Abkühlung: In jedem Stadtteil wird eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasserbrunnen sichergestellt. An stark frequentierten öffentlichen Orten und Hitze-Hotspots werden zudem zusätzliche, ggf. temporäre, Trinkwasserstellen eingerichtet. Bestehende öffentliche Gebäude sollen nach Möglichkeit ebenfalls frei zugängliches Trinkwasser anbieten. Darüber hinaus sollen an besonders hitzebelasteten Orten Nebelduschen und Wasserspiele ausgebaut bzw. neu installiert werden, um niedrigschwellige Möglichkeiten zur Abkühlung im öffentlichen Raum zu schaffen. 3.
- Schwammstadt und Wasserspeicherung: Frankfurt muss das Schwammstadtkonzept konsequent umsetzen und ausbauen. Regenwasser soll vor Ort stärker zurückgehalten, gespeichert und in Trockenperioden genutzt werden. Zu diesem Zweck sind Wasserspeicher, Zisternen und Versickerungsflächen auszubauen. Wo sinnvoll und technisch möglich, sollen Brauchwassernetze aufgebaut werden, um das gespeicherte Regenwasser bspw. zur Bewässerung von Grünflächen und Bäumen zu nutzen. Neubau- und Sanierungsvorhaben sind grundsätzlich so auszurichten, dass eine möglichst weitgehende Regenwasserrückhaltung erreicht wird.
- Schutzräume und Hitzeschutz für besonders Betroffene Das Hitze-Sofortprogramm benennt die Sofortmaßnahmen bei akuter Hitze (Kühle Orte, Hitzeschutz), regelt die Anforderungen an den vorsorgenden Hitzeschutz bei besonders betroffenen Gruppen und Einrichtungen und für Arbeitsplätze. Im Einzelnen: 4.
- Kühle Orte: In allen Stadtteilen werden ausreichend öffentlich zugängliche Klimaschutzräume geschaffen bzw. bestehende Räume (Bibliotheken, Saalbau, Bürgerhäuser etc.) dafür genutzt, sofern sie geeignet sind. Sie müssen während Hitzeperioden auch abends und am Wochenende geöffnet sein. Auch private Einrichtungen wie Einkaufszentren sollen für solche Angebote gewonnen werden. 4.
- Hitzeschutz in Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, KiTas sowie provisorische (Container-)Unterkünfte, Not- und Übergangsunterkünfte sind mit wirksamen baulichem und technischem Hitzeschutz ab sofort auszustatten; soweit in privater Hand, werden die Träger zu entsprechenden Maßnahmen angehalten. 4.
- Hitzeschutz im Bestand: ABG Holding und Nassauische Heimstätte sollen den Hitzeschutz ihrer Wohnungsbestände systematisch erfassen und einen verbindlichen Sanierungsplan vorlegen, der besonders belastete Wohnungen und Haushalte mit geringem Einkommen priorisiert. Private Vermieter*innen werden dazu angehalten, Rollläden anzubringen, sofern nicht vorhanden. 4.
- Orte für vulnerable Bevölkerungsgruppen: Die Kühlbusse werden zum Hitzeschutz für wohnungslose oder suchterkrankte Menschen dauerhaft etabliert.
- Hitzeschutz bei der Arbeit und im städtischen Betrieb 5.
- Hitzeschutz für städtische Beschäftigte: Die Stadt als Arbeitgeberin muss ihre Beschäftigten wirksam vor Hitze schützen und bereits bestehende Maßnahmen zügig implementieren. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Bau, Straßen- und Gartenbau, in der Abfallentsorgung, Reinigung und im Lieferverkehr. Maßnahmen sind die Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser, Verschattung, Kühlung, angepasste Arbeitszeiten und zusätzliche Pausen. Das gilt auch für Beschäftigte von Unternehmen, die im Auftrag der Stadt arbeiten. 5.
- Zusammenarbeit mit Personalräten: Die Stadt soll in Zusammenarbeit mit den Personalräten - sofern noch nicht vorhanden - arbeitsbezogene Hitzeschutzstandards entwickeln. Diese sollen in Bezug auf Trinkwasser, Pausen, Schatten- und Ruhemöglichkeiten sowie angepasste Arbeitszeiten festgeschrieben und kontrolliert werden. 5.
- Privatwirtschaft: Die Stadt soll sich dafür einsetzen, dass auch privatwirtschaftlich Beschäftigten Hitzeschutzstandards gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise Essenslieferant*innen, Beschäftigte in der Logistik und im Flugverkehr, auf Baustellen, in der Gebäudereinigung oder in der Produktion, sofern sie in prekären und körperlich belastenden Arbeitsverhältnissen hoher Hitze ausgesetzt sind.
- Vorsorge und Finanzierung 6.
- Finanzierung: Die Umsetzung des Hitze-Sofortprogramms muss dauerhaft und ausreichend finanziert werden. Die dafür notwendigen Mittel sind im städtischen Haushalt verbindlich zu verankern und dürfen nicht von kurzfristigen Förderprogrammen abhängig sein. Für die Umsetzung sind insbesondere zusätzliche Mittel für Entsiegelung, Begrünung, Baumpflege, Trinkwasserversorgung, Hitzeschutz in Gebäuden und die Umsetzung des Schwammstadtkonzepts bereitzustellen. Die Nutzung privater Finanzierungen ist zu prüfen. 6.
- Struktur: Der Magistrat ordnet jeder Maßnahme dieses Hitze-Sofortprogramms den erforderlichen Finanzrahmen, eine zeitliche Vorgabe (bis wann erreicht) und klare Verantwortlichkeiten zu.
Begründung
Der Sommer 2026 war in jeder Hinsicht extrem. In Hessen starben schätzungsweise 1.700 Menschen an den Folgen der extremen Hitze, wie das Robert-Koch-Institut berichtet. Mit 41 °C wurde in Frankfurt ein neuer Temperaturrekord aufgestellt. Die Klimastation Frankfurt maß elf Wüstentage, das heißt Tage, an denen die Temperatur höher als 35 °C war. Die extreme Hitze und die damit verbundene Dürreperiode führten zu niedrigeren Wasserständen im Main. Dadurch verringerte sich die Fließgeschwindigkeit des Flusses und es konnten Blaualgen am Höchster Ufer nachgewiesen werden.
Dieser Sommer wird keine Ausnahme bleiben. Die Zahl der Wüstentage wird sogar noch zunehmen. Hier ist Handlungsbedarf nicht optional, sondern Pflicht. Die bisherigen Konzepte des Magistrats, der Klimaaktionsplan und der Hitzeschutzplan, sind bei weitem nicht ausreichend. Die Stadt Frankfurt muss für ihre Bürger*innen sorgen und die Stadt zukunftsfähig gestalten. Dazu gehört, sich auf den Klimawandel, auf Extremwetterlagen sowie auf immer neue Temperatur- und Trockenheitsrekorde einzustellen.
Besonders stark betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen sowie Menschen in prekären Wohnverhältnissen. Wer in schlecht gedämmten Wohnungen, im Dachgeschoss, in überbelegten Unterkünften oder ohne ausreichenden Zugang zu Grün- und Freiflächen lebt, kann sich der Hitze oft nicht entziehen. Gleichzeitig fehlt diesen Haushalten oft das Geld, um selbst für wirksamen Hitzeschutz in Form von Verschattung, Klimageräten oder einer baulichen Sanierung zu sorgen. Hitzeschutz ist deshalb auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Das Hitze-Sofortprogramm muss diese Ungleichheit berücksichtigen und Maßnahmen dort priorisieren, wo Menschen aufgrund ihrer Wohn- und Lebensverhältnisse besonders stark von Hitze betroffen sind.
Um die vulnerabelsten Gruppen zu schützen - also diejenigen, die unter Vorerkrankungen leiden, alt, arm oder obdachlos sind - muss ein Hitzeschutz-Sofortprogramm aufgestellt werden. Dies muss umfassend sein und reicht von Sonnensegeln und Entsiegelung/Begrünung bis hin zu Hitzeschutz für städtische Beschäftigte und Klimaanlagen für ältere und kranke Menschen.
Darüber hinaus muss die Stadt Frankfurt beim Klimaschutz deutlich an Fahrt aufnehmen. Ein zukunftsorientierter Hitzeschutz bedeutet vor allem, Emissionen zu vermeiden und zu reduzieren. In diesem Zusammenhang bedarf es eines Umdenkens bezüglich der Ansiedlung von Rechenzentren, des innerstädtischen Autoverkehrs, des Ausbaus der Infrastruktur für Fahrräder und Fußgänger*innen sowie des ÖPNV und des beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien. Hitzeschutzmaßnahmen erfordern zudem umfassende Maßnahmen bei Neubauten und bei der Sanierung von Gebäuden. Die Dezernate für Umwelt, Bauen und Mobilität müssen hierbei eng zusammenarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Oktober 2026 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.