Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestands - Modernisierungsbonus, hier: Mehrkostenvorlage
Zusammenfassung
Das vorgeschlagene Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestands - Modernisierungsbonus zielt darauf ab, die Umsetzung energetischer Modernisierungsprojekte zu unterstützen. Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro sind notwendig, um die hohe Nachfrage zu decken, die zur Ausschöpfung der für 2026 veranschlagten Finanzmittel führen wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Den Mehrkosten in Höhe von 10.000 T€ bei der Projektdefinition 5.003613 Energetische Sanierung (Neu ab 2026 5.011051) zur Fortführung des Frankfurter Programms zur Modernisierung des Wohnungsbestands - Modernisierungsbonus wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass: - die zur Verfügung stehenden Mittel für den Modernisierungsbonus aus der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition 5.003613 Energetische Sanierung (Neu ab 2026 5.011051) Soll 3.200 T€ bei Fortschreibung des aktuellen Antragsvolumens nicht ausreichen. - die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, in der Projektdefinition 5.01232 - Wohnungsbau - Darlehen zur Verfügung stehen. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 525.000 Euro zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Zielsetzung
Das "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes - Modernisierungsbonus" soll die Umsetzung von energetischen Modernisierungsprojekten und weiteren Maßnahmen, wie die Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau oder Umwandlung von Gewerbe zu Wohnen unterstützen. Ebenso werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert. Das Förderprogramm wird stark nachgefragt, weswegen die für 2026 veranschlagten Finanzmittel von 5.400.000 Euro absehbar ausgeschöpft sein werden. Im ersten Halbjahr wurden bereits 60 Bewilligungen mit einer Gesamtförderhöhe von 4.600.000 Euro erteilt. Für weitere 50 Projekte mit einem Fördervolumen von 5.800.000 Euro liegen bereits Förderanträge vor, die bearbeitet werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit (von der Anfrage bis zur Bewilligung) von etwa 2 bis 3 Monaten und der hohen Anzahl an Anfragen, für die noch kein konkreter Förderantrag vorliegt, ist darüber hinaus bis zum Jahresende mit etwa 50 weiteren Förderanträgen und einem weiteren Fördervolumen von etwa 5.000.000 Euro zu rechnen. Auf dieser Grundlage sind zusätzlich Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro erforderlich.
Mit dieser Vorlage soll die Fortführung des Programms und die Umsetzung von zahlreichen bereits angefragten Maßnahmen ermöglicht werden. Die Fortsetzung des Programms ist für die Wahrnehmung der Stadt Frankfurt als verlässlicher Partner erforderlich.
Weitere Ziele des Förderprogramms
- Ermöglichung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus
- Sicherung der Wohnnutzung
- Begrenzung der Mieten in betroffenen Wohneinheiten auf die ortsübliche Vergleichsmiete
- Fortsetzung des Förderprogramms, Ausführung von umsetzungsreifen Projekten
B. Alternativen
Aufgrund des bisherigen Antragsvolumens und der prognostizierten zukünftigen Anfragen werden die veranschlagten Mittel absehbar ausgeschöpft. Weitere Anträge müssten abgelehnt oder erteilte Bewilligungen gekürzt werden.
C. Lösung
Die Bewilligung der zusätzlichen Mittel ermöglicht die Fortführung des Förderprogrammes ohne Unterbrechung. Die förderfähigen Maßnahmen, Zuschusshöhen und Anforderungen bleiben unverändert.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.