Interdisziplinäre Förderung an Schulen dauerhaft sichern
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die dauerhafte Sicherung der interdisziplinären Förderung an Schulen für Schüler*innen mit speziellen Unterstützungsbedarfen über den 31. Dezember 2026 hinaus. Die Maßnahme ist notwendig, um eine kontinuierliche Unterstützung durch notwendige Therapien im Schulalltag zu gewährleisten. Dies sichert die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die bedarfsgerechte Finanzierung der Maßnahmen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, die Interdisziplinäre Förderung an Schulen des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. / der vae gGmbH (vae) an den beteiligten Frankfurter Schulen über den 31. Dezember 2026 hinaus ohne Unterbrechung zu sichern und ihre rechtskonforme, bedarfsgerechte Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.
Begründung
Die "Interdisziplinäre Förderung an Schulen" ermöglicht Schüler*innen mit sonderpädagogischem und therapeutischem Unterstützungsbedarf, notwendige Therapien im Schulalltag zu erhalten. Die vae übernimmt dabei insbesondere die Elternarbeit, die Abstimmung mit den Schulen und die interdisziplinäre Koordination. Gemäß der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 336 der 4. Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026 wird die Leistung derzeit hinsichtlich ihrer Rechtskonformität nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geprüft. Finanziert wird sie bislang aus Mitteln der Krankenkassen, aus Landesmitteln sowie aus städtischen Mitteln der Eingliederungshilfe. Eine Zusicherung, dass die Einrichtung über den 31. Dezember 2026 hinaus weiterfinanziert wird, hat der Magistrat nicht gegeben. Eine rechtliche Prüfung darf nicht zu einer Unterbrechung der Förderung zulasten der betroffenen Schüler*innen und ihrer Familien führen. Der Magistrat muss deshalb rechtzeitig eine rechtskonforme Anschlussregelung schaffen und die bedarfsgerechte Finanzierung dauerhaft gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Oktober 2026 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.