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  • Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der Mainbrü
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3315 Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der Mainbrücke B40 und der Stadtgrenze zu Okriftel. Um den Zustand des Deiches regelmäßig zu dokumentieren und notwendige Instandhaltungen und Sanierungen vorzunehmen, ist dafür eine jährliche Deichschau vorgeschrieben. Diese ist gemeinsam von den verantwortlichen Ämtern unter Einbindung der Wasserwehr durchzuführen. Ich frage den Magistrat: Was hat die letzte ordentliche Deichschau bezüglich des Zustands dieses Bauwerkes ergeben, und mit welchem Investitionsbedarf wird gerechnet? Antwort des Magistrats: Die Zuständigkeit für die Unterhaltung des Winterdeichs am Main auf dem Frankfurter Stadtgebiet liegt beim Grünflächenamt der Stadt als grundstücksverwaltende Stelle. Gemäß § 63 Hessisches Wassergesetz, HWG, i.V.m. § 1 Nr. 13 der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden, WasserZustVO, obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt als obere Wasserbehörde, OWB, die Deichaufsicht über den Deichabschnitt. Sie führt auch die regelmäßigen Deichschauen durch, um die Deiche sowie ihre Sonderbauwerke auf ihren Zustand sowie ihre Funktionssicherheit zu überprüfen. Die letzte Deichschau wurde am 14.11.2024 durchgeführt. Das Ergebnis ist, dass dieser Deichabschnitt nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie in der DIN 19712 - DIN-Norm für den Neubau, die Sanierung, Unterhaltung, Überwachung und Verteidigung von Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern - sowie dem DWA Merkblatt 507-1 - Deiche an Fließgewässern - festgelegt sind, entspricht. Im Vorplanungsbeschluss § 5401 vom 27. Februar 2020 wurde auf Basis der Deicherkundungen der vollständige Rückbau des Deiches beschlossen. Damit kann das Hinterland als Retentionsraum bei Mainhochwasser dienen. Ab einem fünf- bis achtjährlichen Hochwasserereignis erfolgt die Flutung des Hinterlandes in entsprechender Ausdehnung. Für den Rückbau des Deichs ist ein Planfeststellungsbeschluss des RP Darmstadt erforderlich. Das derzeit laufende Verfahren wird voraussichtlich bis 2026 dauern. Ein Rückbau kann demnach ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden ARA Sindlingen - Kläranlage - erfolgen. Es ist mit einem Investitionsbedarf von circa 2,5 Millionen Euro zu rechnen, die in kommenden Haushalten Berücksichtigung finden müssten. Eine Bau- und Finanzierungsvorlage wird zeitnah nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.07.2025, OF 1258/6 Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1241

  • Die Stadt Frankfurt am Main ist Mitglied des Frankfurt Main Finance e. V. und ist durch den Kämmerer auch im Vorstand/Pr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3316 Die Stadt Frankfurt am Main ist Mitglied des Frankfurt Main Finance e. V. und ist durch den Kämmerer auch im Vorstand/Präsidium des Vereins vertreten. Ich frage den Magistrat: In welcher Höhe und Regelmäßigkeit trägt die Stadt Frankfurt zum Budget des Vereins bei beziehungsweise hat initial beigetragen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dalhoff, meine Damen und Herren! Die Stadt Frankfurt am Main zahlt für ihre ordentliche Mitgliedschaft im Frankfurt Main Finance e. V. seit jeher unverändert einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 75.000 Euro. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Das Frankfurter Waldstadion ist Ort jahrelanger Tradition. Auch viele Seniorinnen und Senioren oder Personen, die nicht
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3317 Das Frankfurter Waldstadion ist Ort jahrelanger Tradition. Auch viele Seniorinnen und Senioren oder Personen, die nicht gut zu Fuß sind, nehmen an Veranstaltungen im Stadion teil. Leider sind viele Wege für diese Personengruppen erschwert, da es nicht genügend Festhaltemöglichkeiten gibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Gibt es im Zuge von perspektivischen Sanierungsmaßnahmen Pläne oder Möglichkeiten, das Waldstadion mit Festhaltemöglichkeiten, wie zum Beispiel Geländern, auszustatten? Antwort des Magistrats: Technisch handelt es sich bei den Treppenanlagen auf den Tribünen um sogenannte Stufengänge, die gemäß der Versammlungsstättenverordnung als bauliche Rettungswege fungieren. Diese unterliegen spezifischen Anforderungen hinsichtlich ihrer Breite, Durchgängigkeit und Nutzbarkeit im Evakuierungsfall. Die vorhandenen Stufengänge wurden gemäß geltendem Baurecht und den Vorschriften für Versammlungsstätten ausgeführt. Eine Nachrüstung mit Handläufen in diesen Bereichen ist nur unter Einhaltung der Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung sowie baurechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen möglich. Die Anbringung von Handläufen an den Stufengängen wurde aus mehreren Gründen verworfen. Seitlich angebrachte Geländer würden die Zugänglichkeit zu den Sitzreihen einschränken und könnten im Notfall die zügige Entfluchtung aus den Reihen behindern. Mittig angebrachte Handläufe würden die geforderte Mindestbreite der Fluchtwege unterschreiten und die Anforderungen an eine mögliche liegende Evakuierung nicht mehr erfüllen. Die technischen Möglichkeiten eine Verbesserung der Zugänglichkeit herzustellen, sind daher aus Sicherheitsgründen beschränkt. Das Anliegen, auch für diese Personengruppen ein sicheres Stadionerlebnis zu ermöglichen, teilt der Magistrat ausdrücklich. Die zuständige Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH wird die Anbringung von Festhaltemöglichkeiten bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen so prüfen, dass sie mit den Sicherheitsvorgaben kompatibel sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • Seitdem der erste Bücherschrank in Frankfurt im Jahr 2009 unter Verkehrsdezernent Lutz Sikorski am Merianplatz aufgestel
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3318 Seitdem der erste Bücherschrank in Frankfurt im Jahr 2009 unter Verkehrsdezernent Lutz Sikorski am Merianplatz aufgestellt wurde, erfreuen sich diese immer weiter zunehmender Beliebtheit. Über 70 davon existieren mittlerweile im Stadtgebiet und die Wunschliste der Ortsbeiräte mit weiteren Standorten ist noch lang. Doch nun ist vom Amt für Straßenbau und Erschließung, ASE, zu hören, dass vorerst keine neuen Schränke mehr aufgestellt werden sollen. Ich frage den Magistrat: Für welchen Zeitraum soll dieser Stopp voraussichtlich gelten und ist der Magistrat dazu bereit, diese Entscheidung des ASE noch einmal zu überdenken, zumal Bücherschränke auch ein barrierefreies Informations- und Bildungsangebot für Jung und Alt darstellen? Antwort des Magistrats: Für das Thema Bücherschränke stehen seit geraumer Zeit lediglich eingeschränkte Bearbeitungskapazitäten zur Verfügung. Der Magistrat fokussiert sich daher aktuell auf die Unterhaltung bestehender Bücherschränke und auf laufende Vorbereitungen zur Aufstellung bereits beantragter Bücherschränke. Die schon laufenden Vorbereitungen und Abstimmungen werden im Rahmen des Möglichen weitergeführt. Es gibt also keinen Zeitrahmen, in dem nicht an zusätzlichen Bücherschränken gearbeitet wird. Derzeit wird die Aufstellung von fünf weiteren, bereits gefertigten Schränken vorbereitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frankfurter Neue Presse berichtete am 22.05.2025 unter der Überschrift „Anwohner fordern Informationen“ über die let
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3319 Die Frankfurter Neue Presse berichtete am 22.05.2025 unter der Überschrift "Anwohner fordern Informationen" über die letzte Sitzung des Ortsbeirats 10. In dieser habe es eine Debatte über die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Homburger Landstraße gegenüber dem IB Hotel Friedberger Warte gegeben. Rund 50 Bewohner aus dem Wohngebiet rund um die Walter-Hesselbach-Straße seien in die Sitzung gekommen. Unter anderem sei befürchtet worden, dass Fakten geschaffen würden, bevor mit den Anwohner gesprochen werde. Hierzu sagte ein Dezernatssprecher, dass eine Bürgerbeteiligung im engeren Sinne einer Mitbestimmung nicht vorgesehen sei. Ich frage den Magistrat: Inwiefern würde der Magistrat eine solche Bürgerbeteiligung befürworten? Antwort des Magistrats: Der Magistrat erfüllt mit der Errichtung von Unterkünften für schutzsuchende Personen einen gesetzlichen Auftrag. Laut der Richtlinie zu Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main kommt hierbei die Beteiligungsform "Information" zum Tragen. Hinweise und Anregungen aus der Nachbarschaft können nur bedingt angenommen werden. Der Magistrat begrüßt ausdrücklich die Beteiligung von Bürger:innen im Rahmen ehrenamtlichem Engagements. Der Einsatz engagierter Bürger:innen trägt maßgeblich zur Integration der Bewohner:innen bei und wirkt sich positiv auf den Zusammenhalt in den Stadtteilen aus. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Als Begleitprogramm zur Michelin Guide Ceremony findet in Frankfurt ein Restaurantfestival statt. Dieses bietet in den W
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3320 Als Begleitprogramm zur Michelin Guide Ceremony findet in Frankfurt ein Restaurantfestival statt. Dieses bietet in den Wochen vor der Ceremony die Möglichkeit, in ausgewählten Restaurants an je einem Abend ein spezielles Menü zu einem günstigeren Preis zu testen. Die schnell ausgebuchten Tickets zeugen davon, dass das Interesse daran, die besonders guten Restaurants Frankfurts kennenzulernen, sehr groß ist. Die Stadt Frankfurt unterstützt die gesamte Veranstaltung erheblich finanziell. Ich frage: Plant der Magistrat eine Verstetigung solch eines Restaurantfestivals und gegebenenfalls eine Anpassung, sodass mehr Menschen der Zugang ermöglicht wird, wie das beispielsweise beim Happening Gourmand in Montreal der Fall ist? Antwort des Magistrats: Die Gastronomiebranche ist ein zentraler Bestandteil der urbanen Lebensqualität, der touristischen Attraktivität und der wirtschaftlichen Dynamik Frankfurts. Außerdem ist eine attraktive und einzigartige Bar- und Restaurant-Szene auch ein wichtiger Faktor für den MICE-Standort Frankfurt. Sie prägt das Bild der Stadt im Alltag wie auch bei internationalen Gästen, schafft Arbeitsplätze, trägt zur Vielfalt des öffentlichen Raums bei und ist ein entscheidender Faktor für die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und den Stadtteilen. Der Magistrat misst der Branche daher hohe strategische Relevanz bei und setzt sich aktiv für deren Förderung und Sichtbarmachung ein. Im September 2024 hat das Wirtschaftsdezernat gegenüber der Michelin Reifenwerke AG &Co. KGaA das Interesse der Stadt Frankfurt am Main an der Austragung der Michelin Guide Ceremony 2025 und 2026 bekundet. Ziel dieser Unterstützung ist es, Frankfurt als attraktiven und leistungsfähigen Gastronomiestandort national wie international und als Erlebnisdestination zu positionieren. Besonderen Wert wurde dabei auf die Teilhabe möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gelegt. Die Michelin Guide Ceremony soll ausdrücklich keine rein elitäre Einzelveranstaltung darstellen. Vielmehr ist es Anliegen des Magistrats, das Event in die Stadtgesellschaft hinein zu öffnen und die Bedeutung der Verleihung der Michelin-Sterne für den Standort Frankfurt erlebbar zu machen. Vor diesem Hintergrund wurde die Veranstaltungsreihe "Sterne über Frankfurt" entwickelt, die vom 1. bis 17. Juni 2025 stattfindet. Diese umfasst ein vielfältiges, öffentlich zugängliches Rahmenprogramm, das die Themen Gastronomie, Hotellerie und Kulinarik in den Mittelpunkt stellt und zahlreiche lokale Akteure sowie die breite Öffentlichkeit einbindet. Ob und in welcher Form Formate wie das Restaurantfestival verstetigt und weiterentwickelt werden können, wird im Nachgang durch eine umfassende Evaluation zu prüfen sein. Hierbei werden Reichweite, Resonanz und Wirkung der einzelnen Formate ebenso einbezogen wie die Frage nach tragfähigen Partnerschaften für eine nachhaltige Umsetzung. Der Magistrat verfolgt das klare Ziel, das Hotel- und Gaststättengewerbe in Frankfurt am Main weiter zu stärken - als unverzichtbare Säule der MICE- und Tourismusdestination und des Wirtschaftsstandorts Frankfurt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • Im Februar waren Schüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte und ESB der Günderrodeschule im Bildungsausschuss, um auf die große
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3321 Im Februar waren Schüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte und ESB der Günderrodeschule im Bildungsausschuss, um auf die große Raumnot aufmerksam zu machen. Sie baten um Nutzung der Container der Grundschule Europaviertel, die im Sommer umziehen soll. Der Magistrat lehnte dies bisher mit Verweis auf den Bebauungsplan Nr. 850 ab. Im Ausschuss wurde der Schule jedoch zugesagt, eine Änderung des Plans zu prüfen, damit die Container doch länger genutzt werden können: entweder für die Günderrodeschule oder die Eröffnung der neu zu gründenden Grundschule im Gallus. Daher frage ich den Magistrat: Welche baurechtlichen Schritte sind für eine verlängerte Nutzung der Schulcontainer nötig, und was wurde seitens des Dezernats/ABI bereits unternommen? Antwort des Magistrats: Wie bereits in der Stellungnahme B 336 vom 09.09.2024 dargelegt, ist aus baurechtlichen Gründen eine Verlängerung der Genehmigung ausgeschlossen. Diesbezüglich fand bereits innerhalb des Magistrats zwischen den zuständigen Fachämtern, der Bauaufsicht sowie dem Amt für Bau und Immobilien, eine finale Abstimmung statt. Zur Erläuterung: Die Containeranlage wurde bedingt durch eine spätere Erweiterung in zwei getrennt voneinander genehmigten Bauabschnitten errichtet und wird somit seitens Bauaufsichtsbehörde unter zwei Aktenzeichen geführt. Die Baugenehmigung B-2019-681-5 wurde mit folgender Nebenbestimmung versehen: Die Baugenehmigung wird gemäß §75 (4) HBO befristet erteilt. Nach Ablauf der Genehmigungsfrist ist die Containeranlage vollständig zurückzubauen. Die in Anspruch genommenen Flächen sind in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und die bestehende Grünanlage ist wiederherzustellen. Die Baugenehmigung B-2016-926-5 enthält folgenden Passus: Das Benehmen nach §18 (3) BNatSchG wird unter folgender Auflage hergestellt: Die in Anspruch genommenen Flächen sind nach Ablauf der Genehmigungsfrist in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und die bestehende Grünanlage ist wiederherzustellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Das Papageno ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Musiktheater für Familien. Aktuell benötigt das Theater so schnell wie m
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3322 Das Papageno ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Musiktheater für Familien. Aktuell benötigt das Theater so schnell wie möglich Finanzmittel in Höhe von etwa 350.000 Euro für eine dringend notwendige Dachsanierung und ist hierfür auf städtische Unterstützung angewiesen. Ich frage den Magistrat: Wie wird der Magistrat dem Theater in dieser schwierigen Situation helfen, um den Spielbetrieb dauerhaft zu sichern und notwendige Investitionen finanziell zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller! Dem Magistrat ist die herausfordernde Situation durch die anstehende Dachsanierung bekannt. Deswegen hat bereits vor kurzem ein Ortstermin unter Beteiligung des für die Förderung zuständigen Kulturamtes stattgefunden. Das Papageno-Theater erhält eine regelmäßige institutionelle Förderung, welche zur Unterstützung der Betriebskosten gewährt wird. Darüber hinaus wurden jüngst Zuwendungen auf der Basis von Etatanträgen zur Erneuerung der Klimaanlage gewährt. Aktuell wird auf verschiedenen Ebenen beraten, ob beispielsweise auf Basis eines zinslosen städtischen Darlehens die Dachsanierung des Papageno-Theaters unterstützt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frage Nr. 3208 vom 08.05.2025 nach der Vergabe einer Zwischennutzung der „Weinstube im Römer“ hat der Magistrat leid
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3323 Die Frage Nr. 3208 vom 08.05.2025 nach der Vergabe einer Zwischennutzung der "Weinstube im Römer" hat der Magistrat leider komplett unbeantwortet gelassen. Dass nach einem Leerstand des Objekts zum Sommer 2024 ein diesbezüglicher Pachtvertrag geschlossen wurde, war der Fragestellerin und auch der Öffentlichkeit hinlänglich bekannt, ebenso die Tatsache, dass es sich dabei um eine Zwischennutzung handelt. Daher frage ich den Magistrat erneut: Wie wurde der Pachtvertrag für die Zwischennutzung der Gastronomie in der "Weinstube im Römer" ausgeschrieben, und nach welchen Auswahlkriterien erfolgte diese Vergabe? Antwort des Magistrats: Da es sich um eine Zwischennutzung handelt, wurde diese nicht ausgeschrieben. Allen Gastronomen, die dem Magistrat als suchend bekannt waren und von anderen Stellen als suchend gemeldet wurden, wurde die Absicht zur Zwischennutzung bekannt gemacht. Der Magistrat hat die Rahmenbedingungen - unsanierte Fläche, zeitliche Begrenzung der Nutzung - beschrieben und die Gastronomen aufgefordert, ein Konzept einzureichen. Die eingereichten Konzepte wurden bewertet und daraufhin eine Auswahl vorgenommen. Die meisten vorgelegten Konzepte konnten nicht berücksichtigt werden, da für die Umsetzung eine Vollküche notwendig gewesen wäre. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Die FNP berichtete am 15.04.2025, dass die Nachfrage nach Freizeitgärten ungebrochen sei. Dem Magistrat lägen aktuell 81
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3324 Die FNP berichtete am 15.04.2025, dass die Nachfrage nach Freizeitgärten ungebrochen sei. Dem Magistrat lägen aktuell 813 Bewerbungen für eine Anpachtung vor, die Wartezeit für einen Freizeitgarten betrage derzeit fünf bis sechs Jahre. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, durch eine Neuausweisung von Flächen für Freizeitgärten diese Wartezeit zu verringern und so dem offensichtlichen Bedürfnis vieler Menschen nach einem Freizeitgarten entgegen zukommen? Antwort des Magistrats: Im Zuge der Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie (Kleingartenentwicklungskonzept, KEK) wurde im gesamtstädtischen Kontext untersucht, welche Entwicklungsmöglichkeiten in Frankfurt für diese Gartenformen bestehen. Dabei wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass keine neuen Freizeitgärten ausgewiesen werden sollen. Ein Grund dafür ist die Größe der Parzellen, die häufig zwischen 800 bis 1.000 Quadratmeter beträgt. Zum Vergleich: Die Durchschnittsgröße von Kleingartenparzellen liegt bei 250 Quadratmetern. Daher bietet sich die Möglichkeit bei Neuverpachtung von Freizeitgärten, die Parzellen auf mehrere Nutzer:innen aufzuteilen. So kann dem Bedürfnis mehrerer Menschen entsprochen werden, ohne neue Freizeitgärten auszuweisen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Am 14.05.2024 fand zum 21. Mal die Sitzung der Ständigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktkonferenz, SWAK, im Römer statt. O
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3325 Am 14.05.2024 fand zum 21. Mal die Sitzung der Ständigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktkonferenz, SWAK, im Römer statt. Oberbürgermeister Josef hatte den Vorsitz. Anwesend waren Vertreterinnen und Vertreter des Magistrates, regionaler Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Akteurinnen und Akteure der lokalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sowie Einrichtungen der Beschäftigungsförderung. Im Frühjahr 2025 sollte es laut Pressemitteilung die nächste SWAK geben. Daher frage ich den Magistrat: Für wann ist die SWAK 2025 geplant, und wie oft hat der Arbeitsausschuss der SWAK seit der letzten Sitzung getagt? Antwort des Magistrats: Die ursprünglich für Mai 2025 angesetzte SWAK-Plenarsitzung, der der Oberbürgermeister vorsteht, musste verschoben werden. Aktuell befindet sich der Magistrat in der Abstimmung eines neuen Sitzungstermins für das zweite Halbjahr. Der Arbeitsausschuss hat seit der letzten SWAK-Sitzung zweimal getagt. Außerdem wurde im November 2024 eine Befragung unter den Arbeitsausschussmitgliedern zur Fachkräftethematik durchgeführt. In Vorbereitung auf die nächste Sitzung wurde im Frühjahr 2025 eine umfangreiche Analyse aller Angebote beziehungsweise Maßnahmen für Fachkräfte in Frankfurt am Main durch die Wirtschaftsförderung erstellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • Die städtische Vergabe-Kontrollstelle prüft die vertraglichen Verpflichtungen von Auftragnehmer:innen öffentlicher Aussc
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3326 Die städtische Vergabe-Kontrollstelle prüft die vertraglichen Verpflichtungen von Auftragnehmer:innen öffentlicher Ausschreibungen und deren Nachunternehmen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Vergabeprozesse der Stadt Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Wie viele Betriebe wurden in 2024 geprüft, und wie hoch war die Quote von Vertragsverletzungen/Sanktionierungen von Auftragnehmer:innen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Im Jahr 2024 wurden insgesamt 152 Kontrollen im Bereich der Kontrolle von Mindestlohn und Tariftreue bei 100 Unternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wurde in insgesamt 60 Fällen die vertraglich geforderte Anwesenheitsliste nicht oder nicht ausreichend geführt. Die Anwesenheitsliste ist die vertragliche Basis für eine entsprechende Überprüfung des eingesetzten Personals und der Zahlung von Mindest- oder Tariflohn. Die Unternehmen kamen somit ihrer vertraglichen Verpflichtung zunächst nicht nach. Die Unternehmen haben in diesem Fall die Möglichkeit, die Verpflichtungen im Rahmen einer Nachkontrolle umzusetzen. Sofern dies geschieht, stehen Sanktionierungen nicht zur Verfügung. Abmahnungen sind lediglich in solchen Fällen möglich, in denen die Pflichten auch bei einer Nachkontrolle nicht erfüllt sind. In 44 Fällen waren die Mängel, die bei der ersten Kontrolle aufgetreten sind im Rahmen der Nachbesserung behoben. Letztlich erfolgten so aus den festgestellten Vertragsverletzungen insgesamt 16 Abmahnungen an die entsprechenden Unternehmen. Die Quote der Vertragsverletzungen lag demnach bei circa 39,5 Prozent sowie die Quote der Sanktionierungen bei 10,5 Prozent. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Seit dem Einsturz der Mauer des Alten Hausener Friedhofs im Jahr 2019 befindet sich das Areal nach wie vor in einem unzu
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3327 Seit dem Einsturz der Mauer des Alten Hausener Friedhofs im Jahr 2019 befindet sich das Areal nach wie vor in einem unzumutbaren Zustand. Nach jahrelangem Stillstand und wiederholter Ankündigung haben Vertreter des Grünflächenamtes zuletzt im Rahmen eines Ortstermins vom 6. März dieses Jahres mitgeteilt, jetzt ein Gutachten zum Zustand der Mauer einholen zu wollen. Dies hatte der Magistrat allerdings schon in seiner Stellungnahme ST 313 vom 27.01.2023 in Aussicht gestellt. Ich frage den Magistrat: Ist dieses Gutachten zwischenzeitlich in Auftrag gegeben worden, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Antwort des Magistrats: Ein Gutachten zum Zustand der Mauer sowie zum weiteren Ablauf ist im Herbst 2024 bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben worden. Als vorbereitende Maßnahme war es jedoch erforderlich zunächst den Bewuchs an den Mauern zu entfernen. Die erforderlichen Arbeiten wurden im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Im Anschluss erfolgte eine Flächensondierung, um zu klären, ob Bodendenkmäler und/oder mögliche Kampfmittel vorhanden sind. Die Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Anschließend erfolgt eine umfassende Schadensaufnahme sowie die erforderliche Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde. Eine finale Beurteilung als Entscheidungsgrundlage zum weiteren Vorgehen wird im Herbst 2025 erwartet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Im Bericht B 163/25, welcher sich auf die Anfrage A 335/25 bezieht, äußerte sich der Magistrat zu den Fragen 10 und 11 u
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3328 Im Bericht B 163/25, welcher sich auf die Anfrage A 335/25 bezieht, äußerte sich der Magistrat zu den Fragen 10 und 11 unter anderem: "(...) so hat sich beispielsweise die Bettelei zwischen Fahrzeugen, während der Rotphase an einer Lichtzeichenanlage, etabliert. Dieses Verhalten wird von der derzeitigen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main nicht als ordnungswidrig eingestuft, jedoch könnte eine derartige Darbietung einen Verstoß nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 24 a i. V. m. 25 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, da der/die Darbietende als Fußgänger die Pflicht zur Nutzung des Gehweges missachtet." Ich frage den Magistrat: Sollte es nicht im Interesse der Stadt Frankfurt sein, hierüber eine Klärung zu erreichen? Antwort des Magistrats: Die Stadtpolizei kontrolliert im Rahmen Ihrer Streifengänge die bekannten Kreuzungsbereiche in Frankfurt gezielt auf Bettelaktivitäten zwischen den Fahrzeugen. Festgestellte Verstöße werden mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen geahndet. Die Betroffen erhalten einen Platzverweis, da sie eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Die Einleitung von Maßnahmen setzt stets voraus, dass die betroffene Person in flagranti beim Fehlverhalten angetroffen wird. Eine statistische Erfassung der geahndeten Fälle erfolgt nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Als beliebter Ausflugsort, aber auch als Lernort genießt der Palmengarten eine hohe Reputation in Frankfurt und der Regi
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3329 Als beliebter Ausflugsort, aber auch als Lernort genießt der Palmengarten eine hohe Reputation in Frankfurt und der Region. Vor über einem Jahr wurden die Eintrittspreise für den Palmengarten angepasst, zum Teil erhöht und vorige Möglichkeiten wie Familienjahreskarten abgeschafft. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse hat er nach über einem Jahr dieser Anpassungen der Ticketpreise, und wie waren die Rückmeldungen hierzu von den Besuchern? Antwort des Magistrats: Die Preisanpassung der Eintrittspreise war nach über zehn Jahren Preisstabilität aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung nötig geworden. Im Palmengarten mit seinen Schauhäusern schlug insbesondere die Erhöhung der Energiekosten zu Buche. Die Mehreinnahmen aus der Preisanpassung dienen der Konsolidierung des städtischen Haushalts. In den vergangenen zehn Jahren etablierte der Palmengarten zudem neue, im Eintrittspreis inkludierte Angebote wie das Blüten- und Schmetterlingshaus und nahm zahlreiche kostenintensive Modernisierungen an den Schauhäusern und im Freiland vor. Der reguläre Eintritt für Erwachsene erhöhte sich von sieben auf neun Euro. Tickets für Ermäßigungsberechtigte kosten nun fünf statt drei Euro. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren erhalten seitdem - analog zu den städtischen Museen - freien Eintritt. Dadurch ist die bisherige Familienkarte weggefallen. Inhaber:innen eines Frankfurt-Passes oder eines Kulturpasses besuchen den Palmengarten jetzt kostenfrei. Neu eingeführt wurde darüber hinaus von März bis Oktober ein Feierabendticket für fünf Euro, das von Montag bis Freitag jeweils ab 18:30 Uhr gilt und den Gartenbesuch an Werktagen attraktiver macht. Im Vergleich mit anderen Botanischen Gärten liegt der Palmengarten auch mit der Erhöhung eher unter dem Durchschnitt. Insgesamt konnten die Einnahmen aufgrund der Preisanpassung um 16 Prozent gesteigert werden. Im Kassenbereich und online wurden vereinzelte Rückmeldungen aufgrund der Preiserhöhungen verzeichnet: Insbesondere Tageskartenbesucher:innen meldeten sich meist mit positive Anmerkungen dazu, dass Kinder und Jugendliche jetzt freien Eintritt haben. Bei Jahreskartenbesitzer:innen gab es hin und wieder Kritik aufgrund des Wegfalls der Familienjahreskarte und der damit verbundenen Mehrkosten, sobald zwei Erwachsene mit Kindern den Garten besuchen. Bei den Jahreskarten wurden entsprechend in vergleichbaren Zeiträumen etwa 25 Prozent weniger verkauft. Allerdings zeigten die Besucher:innen im Gespräch mit den Mitarbeitenden Verständnis über die dahinterliegenden Gründe. Das neu eingeführte Feierabendticket wurde gut angenommen und im ersten Jahr der Einführung 1301-mal genutzt. Insgesamt besuchten im vergangenen Jahr über 651.000 Menschen den Garten - die höchste Zahl seit 2014. Fazit: Die Veränderung der Preisstruktur hat bei den Besucher:innen zu keinem Rückgang geführt. Im Gegenteil - die Besucher:innenzahlen zeigen, dass sich der Palmengarten nach wie vor ungebrochener Beliebtheit erfreut. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Zwangsräumungen entziehen den Betroffenen eine wichtige Lebensgrundlage und sind daher existenzgefährdend. Für viele Men
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    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3330 Zwangsräumungen entziehen den Betroffenen eine wichtige Lebensgrundlage und sind daher existenzgefährdend. Für viele Menschen folgt auf eine Zwangsräumung die Unterbringung in einer Notunterkunft - oder sogar Wohnungslosigkeit. Ich frage den Magistrat: Wie viele Zwangsräumungen wurden - aus Wohnungen der ABG Holding, stadtnahen und unselbstständigen Stiftungen der Stadt Frankfurt und insgesamt - mit Kenntnis des Sozialamtes in Frankfurt in den Jahren 2023 und 2024 jeweils angedroht beziehungsweise durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Vermietenden. Antwort des Magistrats: 2023 Im Jahr 2023 wurden insgesamt 664 Zwangsräumungen terminiert, davon 165 von der ABG Holding in Auftrag gegeben. Insgesamt 404 Zwangsräumungen wurden durchgeführt, 82 davon im Auftrag der ABG. Daten über Zwangsräumungen aus Wohnungen von stadtnahen und unselbständigen Stiftungen der Stadt Frankfurt wurden in der Statistik des Jugend- und Sozialamtes nicht erfasst, da es sich erfahrungsgemäß um Einzelfälle handelt. Im Jahr 2023 waren zwei Fälle bekannt. 2024 Im Jahr 2024 wurden insgesamt 668 Zwangsräumungen terminiert, davon 172 von der ABG Holding in Auftrag gegeben. Insgesamt 420 Zwangsräumungen wurden durchgeführt, 91 davon im Auftrag der ABG. Insgesamt vier Zwangsräumungen wurden von der Stiftung Waisenhaus in Auftrag gegeben und davon drei durchgeführt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Im Juni 2025 wird ein Preisgericht über die Beiträge zum offenen Ideenwettbewerb für ein räumliches Gesamtkonzept "Haus
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    28.05.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3331 Im Juni 2025 wird ein Preisgericht über die Beiträge zum offenen Ideenwettbewerb für ein räumliches Gesamtkonzept "Haus der Demokratie" befinden. Für viele Frankfurter ist der Paulsplatz als möglicher Standort dafür unvorste llbar, da dieser nicht nur beliebter Aufenthaltsort ist, sondern auch Freiraum für traditionsreiche Veranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt und zahlreiche andere Festivitäten sowie Demonstrationen bietet. Ich frage den Magistrat: Inwieweit wird der Magistrat im Rahmen des vorgesehenen Beteiligungsprozesses zum Haus der Demokratie die Belange der Frankfurter Bevölkerung ernsthaft berücksichtigen und beim Realisierungswettbewerb eine Bebauung des Paulsplatzes gegebenenfalls von vorneherein ausschließen? Antwort des Magistrats: Der Oberbürgermeister hat mehrfach verdeutlicht, dass die Verortung des Gebäudes des Hauses der Demokratie auf dem Paulsplatz nicht seine Zustimmung finden wird, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Zum Haus der Demokratie hat der Magistrat einen Ideenwettbewerb ausgelobt. Das Preisgericht wird keine Rangfolge bestimmen, sondern zehn gleichwertige Entwürfe auszeichnen. Voraussichtlich werden diese zehn Entwürfe ein breites Spektrum unterschiedlicher städtebaulicher, freiraumplanerischer und architektonischer Ansätze abbilden. Die Arbeiten werden vom 18. August bis 30. September 2025 für sechs Wochen öffentlich in der Paulskirche ausgestellt und im Rahmen einer umfassenden Bürger:innenbeteiligung diskutiert und qualitativ bewertet. Die Bürger:innen werden die Gelegenheit erhalten sich zu allen relevanten Fragestellungen zu äußern beispielsweise zur Freiraumgestaltung, dem Zusammenhang von bestehender und neuer architektonischer Gestaltung, zu Fragen des sozialen Zusammenhalts und des Klimaschutzes. Die Ergebnisse der Beteiligung werden ausgewertet und in einen Abwägungsvorschlag eingearbeitet, der die Grundlage für den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für den Realisierungswettbewerb bildet. Durch die Bürger:innenbeteilugung wird sichergestellt, dass alle Perspektiven und Anliegen der Stadtgesellschaft bei der politischen Willensbildung gehört wurden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Sportvereine beklagen den Zustand im Saalbau Zeilsheim. Die Mängelliste ist lang: Verstopfungen, Kanalfliegen, tropfende
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    28.05.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3332 Sportvereine beklagen den Zustand im Saalbau Zeilsheim. Die Mängelliste ist lang: Verstopfungen, Kanalfliegen, tropfende Armaturen, nur kaltes Wasser, defektes Parkett et cetera. Im B 432 vom 18.11.2024 wurde mitgeteilt, es sei kein Problem, kleinere Schönheitsreparaturen durch das Personal vor Ort durchzuführen, und die SAALBAU setze sich gerne mit den Vereinen zusammen, wenn dies erforderlich sei. Beides scheint nicht gegeben. Das Personal behebt die Mängel nicht und in einem Schreiben hält die ABG Frankfurt Holding einen gemeinsamen "Vor-Ort-Termin als auch die Einrichtung eines Runden Tisches für entbehrlich". Ich frage den Magistrat: Warum arbeiten die ABG und ihre Tochter SAALBAU nicht enger mit den Vereinen vor Ort zusammen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Friedrich! Die ABG Frankfurt Holding teilt auf Nachfrage Folgendes mit: Am 6. Februar 2025 fand ein Treffen der Geschäftsleitung der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH mit dem damals noch 1. Vorsitzenden des Vereinsrings Zeilsheim und seiner designierten Nachfolgerin statt. In diesem Treffen wurden diverse Fragen zu Ausstattung und Nutzung der Stadthalle Zeilsheim umfassend erörtert. Bei dem genannten Treffen wurde der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH ein Beschwerdeschreiben der Turngemeinde Frankfurt am Main-Zeilsheim 1885 e. V. überreicht, das am 06.03.2025 von der ABG als Eigentümerin der Stadthalle ausführlich und detailliert beantwortet wurde. Nachfolgend einige wesentliche Punkte: "Die Duschen wurden im letzten Herbst alle entkalkt und schienen zu funktionieren. Es stellte sich aber im Nachhinein heraus, dass die festgestellten Probleme weiterhin auftraten, sobald viele der Duschen gleichzeitig in Betrieb waren. Nun wird eine Druckerhöhungsanlage eingebaut." "Das Parkett im Feldbergsaal ist voll funktionstüchtig, auch wenn die reparierten Stellen zu erkennen sind." "Die tropfenden Armaturen in den Sanitärräumen wurden im Februar repariert." "Die Verstopfung wurde zeitnah beseitigt, entsprechend gibt es auch keine Kanalfliegen mehr." Zu den Duschen ist hinzuzufügen, dass die Druckerhöhungsanlage bereits seit längerer Zeit bestellt, ein Liefertermin aber noch nicht bekannt ist. Außerdem wird in einigen Duschen seit einigen Tagen das Wasser nicht richtig heiß, eine Fachfirma arbeitet bereits an der Problembehebung. ABG und SAALBAU sind immer bemüht, festgestellte Mängel in der Stadthalle Zeilsheim zeitnah zu beseitigen. Aber nicht immer ist die benötigte Fachfirma sofort verfügbar und oftmals müssen technische Komponenten beschafft werden, für die es längere Lieferzeiten gibt. Dies ist auch den Vereinen bekannt, die die Stadthalle Zeilsheim nutzen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer des Wohn- und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Pläne, das Gebäude durch einen
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    28.05.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3333 Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer des Wohn- und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Pläne, das Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Im Erdgeschoss befindet sich eine alteingesessene Gastronomie mit Garten, deren Rückkehr nach den Baumaßnahmen im Stadtteil Niederursel sehr begrüßt würde. Die drei großen Kastanien im Garten stehen nicht unter dem Schutz des vorhandenen Bebauungsplanes. Ich frage den Magistrat: Trifft es zu, dass auf der Liegenschaft ein Neubau geplant ist, und wird der Magistrat gegebenenfalls den Erhalt der drei Bäume zur Auflage machen? Antwort des Magistrats: Bisher liegen der Bauaufsicht weder Bauanträge zu einer Neubebauung der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 vor noch hat sie hierzu Bauberatungen - siehe auch Stellungnahme ST 651 vom 22.04.2025 - durchgeführt. Die Bäume sind im Bebauungsplan nicht gesichert. Der Magistrat begrüßt jedoch den Erhalt der ortsbildprägenden Bäume und wird sich um den Erhalt der Kastanien bemühen. Es gilt im Übrigen die Baumschutzsatzung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Sowohl analoge als auch digitale Informationen über städtische Angebote sind für Bürgerinnen und Bürger zentral. Das Dez
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    28.05.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3334 Sowohl analoge als auch digitale Informationen über städtische Angebote sind für Bürgerinnen und Bürger zentral. Das Dezernat V für Bürger:innen, Digitales und Internationales hat in diesem Zusammenhang seine Präsenz auf Webseiten und in den sozialen Medien stark ausgebaut. Ich frage den Magistrat: Welche Gesamtausgaben - aufgeschlüsselt nach Jahr und Plattform - hatte das Dezernat V seit seiner inhaltlichen Neuausrichtung im Jahr 2021 für Webseiten, Social-Media-Auftritte und Podcasts, und welche Ziele verfolgt der Magistrat mit dem Auftritt auf der jeweiligen Plattform? Antwort des Magistrats: Die Kommunikation städtischer Inhalte muss sich im Wandel der Zeit stetig weiterentwickeln. Neben der klassischen Pressearbeit ist es heute unerlässlich, auch auf digitalen Plattformen präsent zu sein. Nur so gelingt es, unterschiedliche Zielgruppen niederschwellig und zielgerichtet zu erreichen. Unser Ziel ist es, städtisches Handeln zu Themen des Dezernats transparenter zu machen, Beteiligung zu ermöglichen und die Bürger:innen dort abzuholen, wo sie sich häufig im Alltag aufhalten - im Netz. Besonders wichtig ist uns dabei, politische Prozesse verständlich und zugänglich zu erklären. Digitale Kanäle bieten uns die Möglichkeit, gerade junge Menschen zu erreichen und zur aktiven Auseinandersetzung mit kommunalpolitischen Themen zu ermutigen. Dieser Ansatz zeigt bereits klare Wirkung: Instagram nutzen wir gezielt, um mit einer jüngeren Zielgruppe in den Dialog zu treten. Die visuelle Aufbereitung, kurze Videos und Stories ermöglichen es uns, Informationen ansprechend und niedrigschwellig zu vermitteln. So verzeichnet das Dezernat allein im Jahr 2025 weit über 200.000 Aufrufe. Etwa 70 Prozent der Follower stammen direkt aus Frankfurt. LinkedIn setzen wir ein, um Fachöffentlichkeit, städtische Partner:innen und engagierte Bürger:innen zu erreichen. Die Plattform eignet sich besonders gut, um Hintergründe zu Projekten und strategische Überlegungen zu teilen. In 2025 konnten wir mit rund 40.000 Impressionen und einem ebenfalls ähnlich hohen Anteil Frankfurter Follower eine große Reichweite erzielen. Unser Podcast bietet Raum für ausführliche Gespräche über komplexe Themen. Er richtet sich gezielt an Frankfurter:innen und ermöglicht tiefere Einblicke in Entscheidungsprozesse und Projekte aus der Stadtverwaltung. Durch dieses Format erreichen wir Menschen, die sich für Hintergründe interessieren. Unser Anspruch mit der Ausweitung der Online-Präsenz ist es, das Verwaltungshandeln für die Menschen in Frankfurt nachvollziehbar zu machen. Die digitalen Kanäle sind eine zeitgemäße und wirkungsvolle Ergänzung, die insbesondere auch Partizipation ermöglicht. Nutzer:innen können direkt reagieren, kommentieren und sich einbringen. Kosten: Im Jahr 2021 sowie 2022 fielen keine Ausgaben für digitale Kommunikationsmaßnahmen an. Im Jahr 2023 wurden 16.225,65 Euro in Anspruch genommen, vor allem für Social-Media-Begleitung durch externe Dienstleister. Im Jahr 2024 belaufen sich die bisherigen Ausgaben auf 15.528,50 Euro, ebenfalls überwiegend für Social Media. Im Jahr 2025 wurden bislang 22.519,54 Euro aufgewendet. Darin enthalten sind unter anderem 12.202,24 Euro für Social Media und 10.317,30 Euro laut Angebot für die Podcast-Produktion. Erstmals wurde im Jahr 2025 auch eine eigene Website für den Digitaltag in Frankfurt am Main eingerichtet: www.digitaltag-frankfurt.de. Der Digitaltag ist eine deutschlandweite Initiative, die digitale Teilhabe fördert und aufzeigt, wie Digitalisierung unser Leben beeinflusst. Frankfurt beteiligt sich seit dem vergangenen Jahr aktiv an diesem Format und wird dies künftig jährlich fortführen. Ziel ist es, auf niedrigschwellige und alltagsnahe Weise sichtbar zu machen, wie viel Digitalisierung bereits heute in unserer Stadt steckt - und wo sie im Alltag oft unbemerkt bleibt. Die Kosten von 24.728,20 Euro beziehen sich auf die Konzeption und Umsetzung der Website, die langfristig weiter genutzt und jährlich aktualisiert werden soll. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321, Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsb
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    28.05.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 28.05.2025, F 3335 In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321, Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße, führt dieser aus, dass die "Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen (ZEB) [...] nicht zeitgleich mit der kurzfristig notwendigen Schadenbehebung umgesetzt werden [konnte], da hierfür erhebliche Tiefbauarbeiten erforderlich sind. Die Nachrüstung der ZEB muss daher im Nachgang erfolgen." Daher frage ich den Magistrat: Ist absehbar, wann mit der Nachrüstung der oben genannten LSA gerechnet werden kann? Antwort des Magistrats: Der Magistrat bedauert, dass die Nachrüstung noch nicht erfolgt ist. Er wird sich zeitnah intern und auch mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund abstimmen. Ein konkreter Zeitpunkt kann daher leider noch nicht genannt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Europäische Schule im Umland errichten
    NR
    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1258 Betreff: Europäische Schule im Umland errichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat sucht in Abstimmung mit den umliegenden Kommunen einen geeigneten Ort für die Europäische Schule außerhalb von Frankfurt. Sämtliche Pläne, die Europäische Schule auf dem Festplatz am Ratsweg zu errichten, werden verworfen und damit der Bestand der Dippemess am jetzigen Standort gesichert. Begründung: Die Suche nach einem geeigneten Standort für die Europäische Schule innerhalb des Stadtgebiets von Frankfurt ist gescheitert. Die lange favorisierte Lösung am Ratsweg, die zur Vernichtung von Kleingärten geführt hätte, scheitert an einem Ausweichstandort für die dort stattfindende traditionelle Dippemess. Eine Verlagerung des Festes wird von den Schausteller*innen und den Besucher*innen abgelehnt. Mögliche alternative Standorte für die Dippemess, wie der Niddapark oder das Rebstockgelände, stoßen aufgrund von Naturschutzbedenken und der jeweiligen Verkehrsanbindungen auf Ablehnung auch durch die betroffenen Ortsbeiräte. Um dennoch einen geeigneten Standort für die Europäische Schule zu finden, müssen neue Wege gefunden werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Europäische Schule direkt in Frankfurt errichtet wird. Aufgrund dessen ist es notwendig, dass der Magistrat auf die umliegenden Kommunen zugeht, um in Kooperation mit diesen einen geeigneten Standort für die Schule im Umland zu finden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1258 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1258 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FRAKTION gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1258 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage NR 1258 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); Volt (= Enthaltung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1258 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Baier, Wollkopf, Yildiz, Kunze, Steinhardt, Schwichtenberg und Schnitzler sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6358, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 40-3

  • Öffentlichkeitsbeteiligung bei ÖPNV-Planung sicherstellen!
    NR
    28.05.2025 · FRAKTION

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1259 Betreff: Öffentlichkeitsbeteiligung bei ÖPNV-Planung sicherstellen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Straßenbahn am Hauptbahnhof und in der Gutleutstraße alle Träger Öffentlicher Belange (TÖB) angemessen zu beteiligen. Ebenso soll sichergestellt werden, dass Einzelpersonen die Möglichkeit erhalten, Stellungnahmen einzureichen. Begründung: Die Bedeutung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im kommunalen Planungsprozess muss gestärkt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Planfeststellungsverfahren trägt wesentlich zur Qualität, Akzeptanz und Rechtssicherheit von Projekten bei. Eine frühzeitige und umfassende Einbindung der Öffentlichkeit schafft Vertrauen in politische Entscheidungen und ermöglicht es den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Anliegen, Erfahrungen und Kenntnisse aktiv in die Planung einzubringen. Auch die Träger öffentlicher Belange - wie Umweltbehörden, Denkmalschutz oder Wasserwirtschaft - leisten mit ihrem fachlichen Input einen entscheidenden Beitrag dazu, dass relevante gesetzliche Anforderungen berücksichtigt und mögliche Konflikte frühzeitig erkannt werden können. Darüber hinaus lassen sich durch die Beteiligung potenzielle Planungslücken oder örtliche Besonderheiten identifizieren, die im weiteren Verfahren berücksichtigt und in die Ausgestaltung eines Vorhabens eingebunden werden können. Dies führt nicht nur zu besseren und tragfähigeren Lösungen, sondern reduziert langfristig auch das Risiko von Verzögerungen, Einsprüchen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nicht zuletzt ermöglicht die Beteiligung auch eine frühzeitige Bewertung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen und ist somit ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvoller kommunaler Mobilitätspolitik. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Stadtv. Falko Görres Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1259 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1259 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage NR 1259 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei (= Kenntnis) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1259 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6374, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Hortsterben beenden: Schließung der „Dachsburg“ verhindern
    NR
    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1260 Betreff: Hortsterben beenden: Schließung der "Dachsburg" verhindern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Schließung des Schülerladens "Dachsburg" in Berkersheim zum 31. Juli 2025 zu verhindern und die Fortführung des Betriebs sicherzustellen; 2. das Angebot des Trägers 55 zur Übernahme der "Dachsburg" sowie des dort arbeitenden Personals umgehend zu prüfen und eine Übernahme der Trägerschaft positiv zu begleiten; 3. nach Klärung der Trägerschaft die elektronische Anmeldung über das Kindernet umgehend wieder freizuschalten; 4. die Eltern und das pädagogische Personal in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen und regelmäßige Austauschgespräche zu führen; 5. eine Übergangslösung zu entwickeln, falls eine sofortige Fortführung des Betriebs nicht möglich sein sollte, um die Betreuung der betroffenen Kinder sicherzustellen, bis die Dachsburg ihre Arbeit wiederaufnehmen kann. Begründung: Die Schließung des Hortes "Dachsburg" in Berkersheim stellt einen erheblichen Verlust für die betroffenen Familien dar. Die Einrichtung bietet eine individuelle und inklusive Betreuung, die insbesondere für Kinder mit besonderen Bedürfnissen von großer Bedeutung ist. Die Schließung würde nicht nur das Angebot an Betreuungsplätzen in Berkersheim erheblich reduzieren und die Versorgungsquote von 65 % auf 56 % senken, sondern auch das Wahlrecht der Eltern einschränken. Die Stadt Frankfurt muss ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass auch in Zukunft vielfältige und bedarfsgerechte Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Horte bilden hierfür einen elementaren Baustein. Der Träger 55 hat - als anerkannter Träger von sieben weiteren Betreuungseinrichtungen in Frankfurt - am 26.05.2025 eine Bewerbung um die Trägerschaft des "Dachsburg" beim zuständigen Dezernat eingereicht. Der Träger bekräftigt den Willen, den Betrieb sicherzustellen und das dortige Personal zu übernehmen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Horts favorisieren diese Lösung. Eine schnelle Prüfung des Angebots im Sinne der Familien ist nun geboten. Der Magistrat muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Schließung des Schülerladens zu verhindern und einen nahtlosen Weiterbetrieb der Einrichtung mit den vorhandenen Mitarbeitern und Kindern zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1260 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 1260 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Aufnahme auf die Tagesordnung) 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1260 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1260 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6375, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0

  • Kinder- und Jugendtheater am Zoo kostenbewusst planen
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    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1266 Betreff: Kinder- und Jugendtheater am Zoo kostenbewusst planen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule wird ausdrücklich begrüßt. 2. Der Magistratsvortrag M 86 vom 16.05.2025 "Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule . ." wird an den Magistrat mit der Maßgabe zurückverwiesen, folgende Punkte zu überarbeiten: a) Ausstattung der Veranstaltungstechnik b) Erhalt der vorhandenen Bausubstanz c) Größere Dimensionierung der Lagermöglichkeiten d) Erhöhung der Anzahl der Lastenaufzüge Begründung: Die Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters ist ausdrücklich zu begrüßen. Im Haushaltsplan für 2025 sind für das Kinder- und Jugendtheater und den Umbau im Zoogesellschaftshaus die voraussichtlichen Gesamtkosten mit 61 Mio. € beziffert (Projekt 5.007844). Die unter Ziffer 3 der M 86/2025 aufgeführten Baukosten der Gesamtmaßnahme sind bereits mit 94 Mio. € brutto angesetzt. Dies führt zu einer unverhältnismäßigen Kostensteigerung des Minimalansatzes um das mindestens 1,54-fache. Bestimmte Teile des Projektes müssen daher erneut auf ihre Notwendigkeit und wirtschaftliche Finanzierbarkeit geprüft werden, zum Beispiel die Veranstaltungstechnik (Bühne, Licht, Ton). Aber auch die logistischen Kapazitäten des Hauses müssen im Betrieb eine optimale Auslastung der Spielstätte gewährleisten. Auch hier gibt es noch Verbesserungsbedarf. Zudem soll mit dem Ziel der Kostenminderung untersucht werden, welche Teile der historischen Bausubstanz zusätzlich erhalten werden können. Um zusätzliche Einsparungspotentiale ausfindig zu machen, ist die Vorlage an den Magistrat zurückzuverweisen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 86 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 86 = Enthaltung, NR 1266 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 86 = Annahme, NR 1266 = Ablehnung) Gartenpartei (M 86 und NR 1266 = Annahme) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und fraktionslos gegen CDU, dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, CDU, Linke, dFfm und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, Volt und fraktionslos (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 26.06.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 86 und NR 1266 = Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 86 = Annahme, NR 1266 = Ablehnung) Gartenpartei (M 86 = Enthaltung, NR 1266 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 26.06.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 26.06.2025 zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Dr. Langner, Friedrich, Paulsen, Müller und Momsen sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6357, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 41

  • DigitalTruck: Angebot endlich auch Frankfurter Schulen ermöglichen
    NR
    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1267 Betreff: DigitalTruck: Angebot endlich auch Frankfurter Schulen ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Einsatz des DigitalTrucks an den folgenden Schulen, die großes Interesse an der Nutzung des Angebotes haben, zu ermöglichen: · Konrad-Haenisch-Schule · Merianschule · Niddaschule Sollte eine Aufstellung des DigitalTrucks direkt auf dem Schulgelände nicht möglich sein, wird vorgeschlagen, auf den bereits zweimal genutzten Standort am Parkplatz der Schule am Hang in Enkheim auszuweichen. Der Magistrat berichtet binnen drei Monaten, wann der DigitalTruck den jeweiligen Schulen für den Unterricht zur Verfügung stehen wird (oder aus welchen Gründen der Magistrat keine Bereitstellung ermöglicht). Begründung: Der DigitalTruck des Landes Hessen ist ein zentrales Bildungsprojekt, das Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften praxisnahe digitale Kompetenzen vermittelt. Seit 2021 tourt der DigitalTruck durch alle 15 hessischen Schulamtsbezirke und besucht dabei Grundschulen sowie seit 2025 auch weiterführende Schulen der Klassen fünf und sechs. Warum ist der DigitalTruck für Schulen so wichtig? 1. Frühe Förderung digitaler Kompetenzen: Der DigitalTruck ermöglicht es Kindern, frühzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien zu erlernen. Sie sammeln erste Erfahrungen in Bereichen wie Programmierung, Robotik und Künstlicher Intelligenz (KI). 2. Praxisnahe und interaktive Lernumgebung: Als "rollendes Klassenzimmer" bietet der DigitalTruck eine moderne Lernumgebung, in der Schülerinnen und Schüler aktiv mit digitalen Tools arbeiten können. Sie erstellen beispielsweise Stop-Motion-Videos oder programmieren kleine Roboter. 3. Unterstützung für Lehrkräfte: Neben Workshops für Schülerinnen und Schüler bietet der DigitalTruck auch kostenfreie Fortbildungen für Lehrkräfte an. Diese vermitteln praxisnahe Ansätze für den Unterricht in Bereichen wie KI, Cyber-Sicherheit und nachhaltige Technologien. 4. Förderung der Medienkompetenz: Durch die Angebote des DigitalTrucks wird die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt, was sie auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereitet. Der DigitalTruck erreicht Schulen in ganz Hessen, unabhängig von ihrer Ausstattung oder Lage. Das Angebot trägt dazu bei, die digitale Bildung in Hessen voranzutreiben und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf die Herausforderungen und Chancen der digitalen Welt vorzubereiten. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Frankfurter Schülerinnen und Schülern dieser Zugang zu digitaler Bildung verwehrt bleiben soll. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 3, 6, 11, 16 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1267 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage NR 1267 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1267 wird im Rahmen der Vorlage B 199 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1267 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage NR 1267 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1267 wird im Rahmen der Vorlage B 199 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage NR 1267 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke Beschlussausfertigung(en): § 6379, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025

  • Missbrauch von Lachgas unterbinden - Konsumverbot umsetzen
    NR
    28.05.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1268 Betreff: Missbrauch von Lachgas unterbinden - Konsumverbot umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zum räumlichen Konsumverbot von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konsumverbot soll insbesondere für Spiel- und Sportplätze, Grün- und Parkanlagen, Fußgängerzonen, ÖPNV-Haltestellen und Orte, an denen in der Vergangenheit ein vermehrter Konsum der Droge festgestellt wurde, gelten. Begründung: Der Konsum von Lachgas hat insbesondere für Minderjährige schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Dazu zählen unter anderem Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit, langfristige neurologische Schäden und im Falle falscher Handhabung Erfrierungen. Die Stadtregierung hat im ordnungspolitischen Bereich wiederholt versäumt, zeitnah auf die Gefahren durch Lachgas zu reagieren. Dies gefährdet die Gesundheit der Menschen und die Sicherheit im öffentlichen Raum und untergräbt gleichzeitig das Vertrauen der Bürger in eine handlungsfähige Kommunalpolitik. Ziel der Gefahrenabwehrverordnung zum räumlichen Konsumverbot von Lachgas ist es, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren bzw. auszuschließen. Andere Kommunen haben längst reagiert und räumliche Konsumverbote umgesetzt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Verena David Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1268 wird im Rahmen der Vorlage M 89 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1268 wird im Rahmen der Vorlage M 89 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 1268 wird im Rahmen der Vorlage M 89 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6380, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichern
    NR
    28.05.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1269 Betreff: Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich das Zielabweichungsverfahren für den Standort "Vor der Wasserlach" einzuleiten, um dort die Ansiedlung eines Nahversorgers zu ermöglichen. Begründung: Die Nahversorgungslage in Harheim ist unzureichend - und das seit Jahren. Die Bevölkerung wächst, der Bedarf ist offensichtlich, doch passiert ist: nichts. Der Fall Harheim steht exemplarisch für die systematische Überforderung des Magistrats in der Stadtplanung. Bebauungspläne bleiben liegen, Verfahren werden verschleppt und notwendige Entwicklungen kommen einfach nicht voran, sei es beim Wohnungsbau oder in der Nahversorgung. In Harheim wurden alle alternativen Flächen geprüft: Sie sind entweder nicht verfügbar oder planungsrechtlich blockiert. "Vor der Wasserlach" ist die einzige realistische Option. Doch statt zu handeln, verliert sich der Magistrat erneut im Klein-Klein verwaltungstechnischer Hürden. Die Menschen im Stadtteil erleben hautnah, wie politische Untätigkeit zu ganz praktischen Problemen führt, etwa bei der Frage, wo sie einkaufen können. Harheim braucht endlich Taten statt weiterer Prüfaufträge. Dieses Verfahren muss jetzt auf den Weg gebracht werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 353 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 14 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 1269 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6280, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 92-31

  • Sicherung der Zukunft des Kulturraumes „Netzwerk Seilerei“
    NR
    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1270 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 17.09.2025, 16.01.2026 und 20.03.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kulturraum "Netzwerk Seilerei" einen Stufenplan zur Umsetzung der Brandschutzauflagen der Stadt Frankfurt am Main zu erarbeiten. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u.a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen der Magistrat und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 1270 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 1270 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1270 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die Rechtslage berichtet. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1270 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die Rechtslage berichtet. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1270 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1270 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um eine Woche) Beschlussausfertigung(en): § 6381, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 § 6738, 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.11.2025 § 7276, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026

  • Saubere und funktionsfähige Grillplätze
    NR
    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1271 Betreff: Saubere und funktionsfähige Grillplätze Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf einem geeigneten Frankfurter Grillplatz ein Pilotprojekt zur verpflichtenden Onlinereservierung von Grillstellen zu initiieren. Ziel soll es sein, Vandalismus und Verschmutzungen von Grillplätzen zu vermeiden, indem Grillplätze lediglich nach vorheriger abgeschlossener Onlinereservierung genutzt werden können, Nutzerinnen und Nutzer feste Zeitslots erhalten und die Einhaltung der Grillregeln kontrolliert wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: · Die notwendige Online-Reservierung ist kostenfrei. · Grillen ist nur mit einer Grillmarke zulässig, das Verwenden eigener Grills ist möglich. Hierfür erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Grillmarke gegen einen festzulegenden Pfandbetrag. · Die Rückerstattung des Pfandbetrags geschieht bei Einhaltung der Grillregeln. · Die Ausgabe der Grillmarke und eine etwaige Vermietung von Biertischgarnituren oder Leihgrills erfolgt über ein Café, ein Kiosk oder eigens eingerichtete Anlaufstellen. Das Pilotprojekt soll zwei Jahre laufen und danach evaluiert werden. Begründung: Öffentliche Grillplätze in Frankfurt sind sehr beliebt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen eigenen Garten oder Balkon mit Grillmöglichkeit verfügen, sind sie Anlaufstellen, um bei gutem Wetter mit Freunden und Familie gesellig zusammen zu sein. Leider aber gibt es immer wieder Probleme mit Vandalismus und Verschmutzungen auf den Plätzen und um diese herum, die so weit gehen können, dass die weitere Nutzbarkeit der Grillplätze gefährdet ist, die Vegetation ernsthaften Schaden nimmt und die Aufenthaltsqualität der umgebenden Grünanlagen leidet. Anwohnerinnen und Anwohner klagen über Lärm und insbesondere über die großen Mengen an Abfall, die hinterlassen werden. Unsachgemäß verwendete Einweggrills führen zu Schäden auf den Wiesen, nicht ordentlich genutzte Grills und nicht ausreichend ausgekühlte Kohle können zudem zu extremen Konsequenzen wie Bränden führen. Ein besonders abschreckendes Beispiel für solche Fehlentwicklungen ist der Grillplatz an der Schwanheimer Bahnstraße. Doch ein Grillverbot und eine Schließung dieser für viele Frankfurterinnen und Frankfurter wichtigen Freizeitanlagen wäre der falsche Weg. Daher sollte der Magistrat in einem Pilotprojekt den Versuch starten, das Grillen auf Grillplätzen nur nach Reservierung zu erlauben und über diese Vergabe auch das Einhalten der Grillregeln besser zu kontrollieren. Dies könnte dazu beitragen, die Grillplätze und die Natur in einem Zustand zu erhalten, der auch nachfolgenden Nutzerinnen und Nutzern das Grillen auf einem funktionsfähigen, sauberen Gelände in einer angenehmen und intakten Umgebung erlaubt. Etwaig geeignete Standorte wären der Cäcilia-Lauth-Park in Sossenheim, der Nordpark in Bonames oder der Lohrberg in Seckbach. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 363 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 98 Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 173 Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 290 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 11 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1271 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1271 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und BFF 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 1271 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1271 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, AfD und fraktionslos gegen SPD, Linke und FDP (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6281, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025

  • Hortsterben beenden und der „Roten Eule“ eine Zukunft geben
    NR
    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1272 Betreff: Hortsterben beenden und der "Roten Eule" eine Zukunft geben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Standort der "Roten Eule" im Nordend kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Erhalt der "Roten Eule" zu prüfen; 2. umgehend die Gesamtsanierung des maroden Gebäudes zu planen, entsprechende Haushaltsmittel dafür bereitzustellen und einen konkreten Ablauf- und Zeitplan zu entwickeln; 3. als Interim für die Generalsanierung einen alternativen Standort für eine Containeranlage auszuweisen oder ein alternatives Gebäude herzurichten; 4. Kontakt mit dem bisherigen Träger bezüglich der Fortführung der Betreuung (wenn möglich, im bestehenden Team) über das Jahresende 2025 hinaus aufzunehmen oder eine Trägerschaft durch die Stadt Frankfurt zu prüfen; 5. mit aktuellen Daten exakt darzulegen, wie der Wegfall der Kindergarten- und Hortplätze in 2026 vollumfänglich durch andere Einrichtungen aufgefangen werden soll, sollte der Fortbestand der Roten Eule nicht gewährleistet werden können: a) Müssen und können in den umliegenden Kindergärten zusätzliche Betreuungskapazitäten geschaffen werden? Wenn, ja in welchem Umfang und wie soll dies geschehen? i. Wo bestehen konkrete personelle und räumliche Kapazitäten zur Erweiterung von Einrichtungen? ii. Ist geplant, Krippen- in Kindergartenplätze umzuwandeln, um den Bedarf abzudecken? b) Wie soll der komplette Bedarf an Ganztagsplätzen für die Grundschulkinder über die ESB der Heinrich-Seliger-Schule abgebildet werden, die bislang noch keine Kenntnis über diese Pläne besaß und zum kommenden Schuljahr voraussichtlich eine Sechszügigkeit räumlich abbilden muss? c) Wo genau sollen die zusätzlichen Ganztagskinder an der Heinrich-Seliger-Schule betreut werden angesichts der Tatsache, dass das Atrium, in dem die ESB untergebracht war, bereits wegen statischer Probleme geschlossen werden musste und die Kinder schon jetzt auf Keller und Klassenräume ausweichen müssen? d) Wie wird gewährleistet, dass Kinder mit besonderen Förderbedarfen, die besonders von kleinen Gruppengrößen profitieren, auch in der Nachmittagsbetreuung adäquat gefördert werden? Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung, dem zuständigen Ortsbeirat sowie dem Träger und den Eltern des Kinderladens binnen drei Monaten einen Bericht zum Stand der Umsetzung vor. Begründung: Der Ortsbeirat und Bildungsausschuss wurden über die Schließung der Kindertagesstätte "Rote Eule" im Nordend informiert. Grund ist der schlechte bauliche Zustand des Gebäudes. Die Stadt weigert sich, die Sanierungskosten von über 300.000 Euro oder eine finanzielle Unterstützung für den Träger zu übernehmen. Daraufhin kündigte der Träger den Betreuungsvertrag. Der Schülerladen für Grundschulkinder schließt zum Jahresende, der Kinderladen für Drei- bis Sechsjährige bereits zum 31. Juli 2025. Insgesamt entfallen 20 Hort- und 20 Kindergartenplätze. Nach der Schließung der Kita St. Michael ist dies die zweite Einrichtung im Nordend innerhalb weniger Monate, die wegen baulicher Mängel schließt. Besonders problematisch ist der Wegfall von Hortplätzen angesichts des ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Der Magistrat berichtete am 8. Mai 2025, alternative Standorte würden geprüft. Langfristig soll am jetzigen Standort wieder eine bedarfsgerechte Kita nach § 45 SGB VIII entstehen. Konkrete Informationen zu geprüften Standorten fehlen jedoch. Wie bei der Dachsburg und anderen ähnlichen Fällen wird auf Kapazitäten der ESB umliegender Grundschulen verwiesen. Die ESB an der Heinrich-Seliger-Schule soll die Kinder aufnehmen. Der Ausbau echter Ganztagsbeschulung stockt jedoch allerorts wegen fehlender Infrastruktur und Ressourcen. Viele Kinder mit besonderem Förderbedarf sind zudem auf kleinere, familiärere Nachmittagsbetreuungen angewiesen. Der Magistrat muss die städtische Vielfalt an Betreuungsangeboten endlich ausbauen und fördern, statt tatenlos zuzusehen, wie immer mehr Horte geschlossen werden. Auch muss der Magistrat frühzeitig dafür Sorge tragen, städtische Bildungseinrichtungen instand zu halten, anstatt sie bis zur unabwendbaren Schließung herunterzuwirtschaften. Im Jahr 2024 wurden von 470 Mio. € verfügbaren Investitionsmitteln im Bildungsbereich nur 124 Mio. € ausgegeben. Vor diesem Hintergrund ist es schwer vermittelbar, weshalb kein Geld für eine sinnvolle Prioritätensetzung und die Sanierung der Roten Eule vorhanden sein soll. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 371 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 3, 9 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage NR 1272 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1272 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 1272 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) c) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 1272 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, Linke, FDP und Volt (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 1272 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD und fraktionslos (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage NR 1272 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1272 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 1272 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) c) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6382, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Verkehrssicherheit erhöhen, Verkehrspolizei verstärken
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    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1273 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen, Verkehrspolizei verstärken Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Personalsituation bei der städtischen Verkehrspolizei zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu verbessern. Dabei ist auch zu prüfen, wie die Attraktivität der Stellen erhöht (z. B. Vergütung, Dienstplangestaltung) werden kann. Der Stadtverordnetenversammlung ist innerhalb eines Jahres über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: In der Bevölkerung wächst der Unmut über Verkehrsgefährdungen, etwa durch auf Gehwegen oder in Feuerwehrzufahrten geparkte Autos. Aber auch Falschparker auf Anwohnerparkplätzen nehmen zu. Derzeit ist festzustellen, dass viele Bereiche - insbesondere in Wohngebieten - kaum von der städtischen Verkehrspolizei kontrolliert werden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine kommunale Aufgabe. Zuständig ist nicht die Landespolizei, sondern primär die Kommune selbst. Die Landespolizei kann nur subsidiär tätig werden, etwa bei akuter Gefährdungslage oder wenn sie im Rahmen anderer Einsätze Verstöße feststellt. Umso wichtiger ist eine funktionierende und personell gut aufgestellte städtische Verkehrsüberwachung. Die Stadt muss hier ihrer Verantwortung nachkommen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 367 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1273 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6282, 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.06.2025 Aktenzeichen: 11-0

  • Illegale Müllentsorgung: Müllsünder endlich überführen
    NR
    28.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1274 Betreff: Illegale Müllentsorgung: Müllsünder endlich überführen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einrichtung einer zeitlich befristeten, mobilen Videoüberwachung an so genannten Müllhotspots zu prüfen und im Anschluss umzusetzen. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten und ein Evaluationskonzept zur Überprüfung der Effektivität der Maßnahme zu erarbeiten. Außerdem ist eine Informationskampagne zu entwickeln, welche auf die unterschiedlichen negativen Auswirkungen von illegalen Müllablagerungen hinweist. Begründung: Kühlschränke, Autoreifen und Massen an Hausmüll: Illegale Abfallablagerungen sind ein großes Problem in Frankfurt. Die Vermüllung des Stadtgebietes strapaziert nicht nur die Finanzen der Stadt, die die teure Entsorgung veranlassen muss. Vielmehr werden durch den abgestellten Abfall die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Oftmals besteht sogar - insbesondere für Kinder - Verletzungsgefahr. Hinzu kommen massive Gefahren für die Umwelt. Abfälle, die achtlos weggeworfen werden, schädigen außerdem das Stadtbild. Neuralgische Orte für derlei Ablagerungen gibt es im gesamten Stadtgebiet. Seit Jahren befindet sich ein entsprechender Hotspot in Nied, auch im Frankfurter Stadtwald führen illegale Ablagerungen zu Ärgernissen. Rund um den Saalbau Gutleut werden immer wieder größere Mengen an Sperrmüll abgelagert und die Felder im Frankfurter Osten und Norden sind zu häufig mit größeren Müllablagerungen versehen. In anderen Städten wurden bereits positive Erfahrungen mit der Einführung temporärer Videoüberwachung gemacht, um gegen Müllsünder vorzugehen. Diese Maßnahmen führten sowohl zur Aufklärung von Straftaten als auch zur Abschreckung potenzieller Müllsünder. Die Bekämpfung von Müllsündern stellt eine dringend notwendige Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität in Frankfurt dar. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Robert Lange Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6383, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 79-2

  • Klar strukturierte Suchthilfe
    NR
    28.05.2025 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, NR 1275 Betreff: Klar strukturierte Suchthilfe Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 83 vom 16.05.2025 wird abgelehnt und an den Magistrat mit der Maßgabe zurückverwiesen, ein Konzept für eine zentrale Hilfseinrichtung zu entwickeln, die einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, medizinischer, pflegerischer und psychiatrischer Versorgung sowie Begleitung in weiterführende Hilfen bietet. Raum für den Konsum von Drogen wie insbesondere Crack ist nicht in dieser Einrichtung, sondern dezentral an anderen Stellen vorzusehen, vorzugsweise in bestehenden Einrichtungen. Begründung: Ein wirksames Hilfesystem für Suchtkranke ist notwendig - das vorgelegte Konzept ist es nicht. Die Magistratsvorlage M 83/25 lässt wesentliche Fragen unbeantwortet und überzeugt aufgrund mehrfacher Defizite nicht. Zum einen vermischt das vorgelegte Konzept die notwendigen neuen Hilfsangebote mit neuen Konsumräumen. Zum anderen bestehen grundlegende Bedenken hinsichtlich · der fehlenden Einbettung in eine Gesamtstrategie, insbesondere mangels ergänzender Wohn- und Betreuungsangebote, · der Wirksamkeit für das Bahnhofsviertel, · der Belastung für Anwohner und Gewerbetreibende, · der fehlenden Wirtschaftlichkeitsbewertung und langfristigen Tragfähigkeit sowie · der Verhältnismäßigkeit der Kosten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Verena David Stadtv. Christian Becker Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 83 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1282 wird zurückgewiesen. 4. Die Vorlage NR 1284 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Linke und Die Partei (= Kenntnis) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 53-3

  • Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied
    OFOB 6
    28.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

  • Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg
    OFOB 3
    28.05.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 741/11 Betreff: Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg Vorgang: V 788/23 OBR 11; ST 1440/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, statt des per ST 1440/24 verworfenen Verkehrskonzepts für den Lohrberg, ein eigenes Verkehrskonzept spätestens für die Saison 2026 zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 11 noch im Jahr 2025 vorzustellen. Begründung: Das bei einer Ortsbegehung am 17.01.2023 vereinbarte Verkehrskonzept wurde aufgrund von Schwierigkeiten mit der Busführung per Stellungnahme vom 29.07.2024 ST 1440 verworfen. Das seit nunmehr über 20 Jahre bestehende Verkehrschaos auf dem Lohrberg muss endlich beendet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 788 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1440 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7087 2025 Die Vorlage OF 741/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Industriestraßen Seckbach
    OFOB 11
    28.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 744/11 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Vor der noch viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet ist der verkehrssichere Zustand der Straßen wiederherzustellen Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung, ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sind gemäß folgenden Prioritäten zu erneuern bzw. auszubessern: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der St 818/23 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche Industriestraßen werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde im Gespräch mit Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7090 2025 Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“
    OFOB 11
    28.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 745/11 Betreff: Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: An der U-Bahn Haltestelle Gwinnerstraße einen Rollerparkplatz einzurichten und die Anzahl der Fahrradbügel an der U-Bahnstation massiv zu erhöhen. Begründung: An der U-Bahn Station reicht die Anzahl der Fahrradbügel nicht aus. Nutzer finden oft keinen Platz um Fahrräder anzuschließen. An der Haltestelle stehen sehr viele Roller und die Nutzungsquote ist sehr hoch an diesem Ort. Die Roller werden überall wild abgestellt und blockieren die Fußwege und die Radwege. Es wäre sehr sinnvoll dort einen Platz zu finden für die zentrale Abgabe und Entleihung von Rollern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7091 2025 Die Vorlage OF 745/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hunderten Mieter*innen die Sorgen nehmen - Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand überführen
    NR
    27.05.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, NR 1257 Betreff: Hunderten Mieter*innen die Sorgen nehmen - Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand überführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt geht aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu, um die Wohnungen im Oeder Weg 74-78, in der Adlerflychtstraße 35-41, im Röderbergweg 199 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a zeitnah zu kaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben. 2. Alternativ soll die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah einen sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in in die Wege leiten. 3. Die Stadt Frankfurt führt mit der VBL weitere Gespräche über zum Verkauf stehende Immobilien, wie zum Beispiel in der Waldschmidtstraße 55, mit dem Ziel des Ankaufs durch die unter 1. und 2. aufgeführten Akteur*innen. 4. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Nach dem Verkauf sollen zeitnah notwendige Modernisierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnqualität durchgeführt werden. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35-41, im Röderbergweg 199 und in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a am Oeder Weg befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird und sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August/September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert: Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 354 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1257 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die ABG gebeten wird, in dieser Hinsicht mit der VBL Gespräche zu führen. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1257 werden abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 4. Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 1257 wird zugestimmt. Abstimmung: Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU, FDP und dFfm (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage NR 1257 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1257 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die ABG gebeten wird, in dieser Hinsicht mit der VBL Gespräche zu führen. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1257 werden abgelehnt. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung), Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6373, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 92-40

  • Bänke am Heiligenstockweg
    OFOB 10
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1064/10 Betreff: Bänke am Heiligenstockweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Gebiet Heiligenstockweg in der Gemarkung Berkersheim einige Bänke für nicht so mobile Bürger aufstellen kann. (siehe Screenshots anbei). Begründung: Viele unserer älteren Bürger gehen gerne in dem Gebiet zwischen Frankfurter Bogen/Berkersheim und Bad Vilbel spazieren. Gerne würden sie sich dazu auch einmal auf Bänken ausruhen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1064/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1064/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1064/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und Linke gegen GRÜNE und AfD (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

  • Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg
    OFOB 9
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1068/10 Betreff: Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Bänke im Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg erneuern kann. Begründung: Die Bänke sind teilweise vermodert oder es fehlen Holzteile, sie sind rissig oder splitterig und keine gute Sitzmöglichkeit für die Bewohner der Altenwohnanlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7124 2025 Die Vorlage OF 1068/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule
    OFOB 9
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1070/10 Betreff: Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Grundstück der Carlo-Mierendorff-Schule oder nahe bei eine offizielle Abstellmöglichkeit für e-Roller herstellen kann. Begründung: Viele Schüler kommen mit e-Rollern zur Schule, welche dann entweder an der Straßenbahnhaltestelle Alkmenestraße oder in der näheren Umgebung abgestellt werden, gern auch einmal in den Grünanlagen rings herum. Es ist zu erwarten, dass dies Unfall-Schwerpunkte für Fußgänger darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7116 2025 Die Vorlage OF 1070/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

  • Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern
    OFOB 2
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1157/2 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg von Franckeschule und Johanna-Tesch-Schule besser zu schützen und dafür folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Den letzten Parkplatz vor der Kreuzung Franz-Rücker-Allee und Bernusstraße zu entwidmen und das Schild "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)" um diesen Parkplatz zurückzuversetzen, damit die Schüler*innen freie Sicht auf die Kreuzung haben. 2. An der Bernusstraße / Ecke Franz-Rücker-Allee soll der 5-Meter-Bereich auf der Bernusstraße schraffiert werden, um illegales Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: Das letzte Fahrzeug am Ende des Parkraums an der Franz-Rücker-Allee unterbricht den Schulweg (siehe Anlage). Schüler und Schülerinnen müssen an dieser Stelle um den Baum herumlaufen. Dadurch können sie abbiegende Fahrzeuge in die Bernusstraße nur sehr spät erkennen, da keine Sichtbeziehung besteht. Schulweg Franckeschule/Johanna-Tesch-Schule (Quelle: Google Maps) Dieser Parkplatz sollte entwidmet und die Beschilderung um eine Parkplatzlänge nach hinten versetzt werden. Schild: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung recht (Ende) 5-Meter-Bereich an der Ecke Bernusstraße sollte kenntlich gemacht und illegales Parken dort verhindert werden. (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7141 2025 Die Vorlage OF 1157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und 1 Linke

  • Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
    OFOB 2
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1164/2 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: - Zwischen der Konrad-Broßwitz Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) die Bürgersteige zu begrünen und/oder - wenn möglich, Baumstandorte auf dem Abschnitt festzulegen und entsprechend zu pflanzen und - auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Auf die OM 1616 aus 2022 wird hingewiesen, die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7146 2025 Die Vorlage OF 1164/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Punkt zwei wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte Prüfungsergebnis zu erinnern." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke und bei Abwesenheit 1 SPD

  • Höchst: Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“
    OFOB 6
    27.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1247/6 Betreff: Höchst: Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" Immer wieder ist zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Kleinanzeigen, Veranstaltungshinweise und sonstige Aushänge an Laternen, Stromkästen, Bushaltestellen und Schaufenstern anbringen. Dies zeigt den Bedarf nach niederschwelligen Möglichkeiten, Informationen im Stadtteil sichtbar zu machen. Eine Litfaßsäule oder eine ähnliche öffentliche Fläche würde hier Abhilfe schaffen. Sie bietet die Möglichkeit, private oder nachbarschaftliche Informationen legal und geordnet zu verbreiten. Gleichzeitig würde sie dazu beitragen, das Erscheinungsbild des Stadtteils zu verbessern, da Wildplakatierungen zurückgehen könnten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Südseite des Bahnhofs Frankfurt-Höchst eine Litfaßsäule oder eine vergleichbare Fläche für kostenlose Bürgerplakatierung zu errichten. Begründung: Ein Vorbild für eine solche Maßnahme ist Stockholm: Dort gibt es im öffentlichen Raum zahlreiche Flächen für nicht-kommerzielle Aushänge, die rege genutzt werden und das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Eine ähnliche Lösung wäre auch für Frankfurt-Höchst ein Gewinn. Anlage Foto: Antragssteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7107 2025 Die Vorlage OF 1247/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30
    OFOB 5
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1445/5 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Balduinstraße in Frankfurt-Oberrad wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone zu ergreifen. Insbesondere wird um Prüfung und Berichten folgender Punkte gebeten: 1. Anbringen von Fahrbahnverengungen (z. B. Berliner Kissen oder Fahrbahnteiler) zur Tempodrosselung, insbesondere in der abschüssigen Fahrtrichtung. 2. Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) oder häufiger Einsatz mobiler Geschwindigkeitsüberwachung durch das Straßenverkehrsamt. 3. Anordnung eines temporären oder dauerhaften Durchfahrtsverbots für LKW (insbesondere für Baufahrzeuge, sofern dies möglich ist). 4. Aufstellen eines Dialog-Displays ("Sie fahren ... km/h") zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden. Begründung: In der Balduinstraße wird trotz bestehender Tempo-30-Regelung regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Dies wird sich noch verschlimmern, wenn die Gruneliusschule in die Offenbacher Landstraße umgezogen ist. Bei Verkehrsmessungen wurden innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Überschreitungen festgestellt. Die aktuelle Situation stellt eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner dar, insbesondere im abschüssigen Bereich der Straße. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend und müssen durch effektive Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1445/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7405 2025 Die Vorlage OF 1445/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 1. und 3. des Antragstenors gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays
    OFOB 5
    27.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1452/5 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein wichtiger Schulweg und als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrssituation an der genannten Stelle wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Eltern haben wiederholt auf die Gefährdung hingewiesen. Ein Dialog-Display, das Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam macht, kann präventiv wirken und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Es sensibilisiert alle Verkehrsteilnehmer und schafft mehr Aufmerksamkeit für das Tempo-30-Gebot. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7219 2025 Die Vorlage OF 1452/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Quartiersplatz Albusstraße in „Anni-und-Erwin-Levi-Platz“ benennen
    OFOB 1
    27.05.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1661/1 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (OI) aufgefordert, den neu entstehenden Quartiersplatz Albusstraße Ecke Breite Gasse in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" zu benennen. Begründung: Die Benennung ehrt die Eheleute Erwin und Anni Levi, die in der Nähe des neu zu gestaltenden Platzes in der Allerheiligenstraße 20 gewohnt haben und gedenkt den Repressalien und der Verfolgung der Familie Levi im Holocaust. Die Ehrung berücksichtigt insbesondere auch die Leistungen von Anni Levi als Witwe und Mutter von acht Kindern nach dem Zweiten Weltkrieg. Erwin Levi wurde am 24. Februar 1909 in Berlin geboren, lebte ab 1914 in Frankfurt am Main und war unter anderem als Packer und Autoschlosser bei der Firma "Ford" tätig. Infolge seiner Deportation aus Frankfurt am 6. April 1943 wurde Levi in Auschwitz durch die Nationalsozialisten ermordet. Sein genaues Todesdatum ist unbekannt. Für ihn liegt bereits seit 2008 ein Stolperstein vor seinem letzten Wohnsitz in der Allerheiligenstraße 20. Anni Levi wurde 1911 geboren, arbeitete als Verkäuferin und lernte Erwin Levi im Café Rumpelmayer am Opernplatz kennen. Beide heirateten am 9. November 1933. Nach nationalsozialistischer Definition handelte es sich um eine sogenannte "Mischehe", da Anni Levi nichtjüdisch und evangelisch war. Beide bekamen zwischen 1932 und 1943 fünf Söhne und drei Töchter. Die Familie wurde Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und Entrechtung. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste Anni Levi die Tatsache verkraften, dass ihr Ehemann das Naziregime nicht überlebt hatte und stand nach Aussage ihrer Hinterbliebenen vor dem materiellen Nichts. In dieser schwierigen Lage erzog sie ihre Kinder nach dem Motto: "Jetzt lerne ich meinen Kindern das Lachen und nicht das Hassen." Anni Levi ist am 2. Oktober 1998 verstorben. Der Ortsbeirat 1 würdigt mit der Benennung das Leben der beiden Geehrten, gedenkt der Ermordung von Erwin Levi und erinnert an die positive, demokratische Erziehungsarbeit von Anni Levi. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 107 2025 Die Vorlage OF 1661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Quartiersplatz Albusstraße gestalten und Ehrung von Anni und Erwin Levi ermöglichen
    OFOB 1
    27.05.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1662/1 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße gestalten und Ehrung von Anni und Erwin Levi ermöglichen Vorgang: V 829/24 OBR 1; ST 273/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (OM) aufgefordert, die Planungen zur Umgestaltung des Quartiersplatzes Albusstraße Ecke Breite Gasse zügig voranzutreiben, der vom Ortsbeirat 1 in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" benannt wurde. Der Magistrat möge außerdem auf den Projektentwickler des angrenzenden Mainyard-Areals zugehen, um Möglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen, die bis zur endgültigen Einrichtung des Platzes auf die Geschichte und die Leben der Geehrten Anni und Erwin Levi hinweisen. Begründung: Die Fläche des Quartiersplatzes Albusstraße wird derzeit noch als Einrichtungsfläche des angrenzenden Mainyard-Areals benutzt, kann jedoch mit Abschluss der Bauarbeiten im kommenden Jahr seiner eigentlichen Bestimmung als öffentlicher Quartiersplatz zugeführt werden. Der Magistrat sollte daher zügig die Umgestaltung nach den Vorgaben des Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung vorantreiben. Weiterhin beschreibt der Magistrat in ST 237 vom 17. Februar 2025, dass der Investor des Mainyard-Areals sein Interesse bekundet hat, gegebenenfalls temporäre Maßnahmen zur Bespielung des Platzes nach seiner Freimachung von der Baustelleneinrichtung einzubringen. Dies sollte auch eine vorläufige Ehrung von Anni und Erwin Levi beinhalten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 829 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 273 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7169 2025 Die Vorlage OF 1662/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Warnschild am Abzweig L 3008/Niederschbacher Straße
    OFOB 8
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 206/13 Betreff: Warnschild am Abzweig L 3008/Niederschbacher Straße Der Magistrat möge beschließen, am Abzweig L3008/Niedereschbacher Straße (aus Richtung Bad Vilbel kommend) ein Warnschild aufzustellen, das auf kreuzende Radfahrer und Fußgänger hinweist. Begründung: Der Fußgängerübergang in der Einmündung ist zugleich Übergang für den Radweg, der zur Schule nach Nieder-Eschbach führt. Am Beginn der Einmündung sind dort wartende Fußgänger durch den Bewuchs der Lärmschutzwand nicht sofort sichtbar. Da die Fußgängerampel mit der Ampel über die L3008 nicht synchronisiert ist, ist die Versuchung grade für die Schulkinder groß, den Überweg bei rot zu überqueren. Herankommende Autos sind jedoch vom Füßgängerüberweg aus erst spät zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7078 2025 Die Vorlage OF 206/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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