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Industriestraßen Seckbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS OM_3208_2022
24.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS ST_818_2023
28.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Industriestraßen Seckbach

Details im PARLIS OF_744-11_2025
16.06.2025

Anregung Ortsbeirat

Industriestraßen Seckbach

Details im PARLIS OM_7090_2025
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.05.2025, OF 744/11

Betreff: Industriestraßen Seckbach
Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Vor der noch viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet ist der verkehrssichere Zustand der Straßen wiederherzustellen Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung, ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sind gemäß folgenden Prioritäten zu erneuern bzw. auszubessern: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke)

Begründung:

In der St 818/23 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche Industriestraßen werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde im Gespräch mit Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208
Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7090 2025 Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme