Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der Mainbrü
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant den Rückbau eines Deichabschnitts am Main, um das Hinterland als Retentionsraum bei Hochwasser zu nutzen. Die letzte Deichschau ergab, dass der Deich nicht den technischen Standards entspricht, was einen Investitionsbedarf von circa 2,5 Millionen Euro zur Folge hat.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der Mainbrücke B40 und der Stadtgrenze zu Okriftel. Um den Zustand des Deiches regelmäßig zu dokumentieren und notwendige Instandhaltungen und Sanierungen vorzunehmen, ist dafür eine jährliche Deichschau vorgeschrieben. Diese ist gemeinsam von den verantwortlichen Ämtern unter Einbindung der Wasserwehr durchzuführen.
Ich frage den Magistrat:
Was hat die letzte ordentliche Deichschau bezüglich des Zustands dieses Bauwerkes ergeben, und mit welchem Investitionsbedarf wird gerechnet?
Antwort des Magistrats
Die Zuständigkeit für die Unterhaltung des Winterdeichs am Main auf dem Frankfurter Stadtgebiet liegt beim Grünflächenamt der Stadt als grundstücksverwaltende Stelle. Gemäß § 63 Hessisches Wassergesetz, HWG, i.V.m. § 1 Nr. 13 der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden, WasserZustVO, obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt als obere Wasserbehörde, OWB, die Deichaufsicht über den Deichabschnitt. Sie führt auch die regelmäßigen Deichschauen durch, um die Deiche sowie ihre Sonderbauwerke auf ihren Zustand sowie ihre Funktionssicherheit zu überprüfen.
Die letzte Deichschau wurde am 14.11.2024 durchgeführt.
Das Ergebnis ist, dass dieser Deichabschnitt nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie in der DIN 19712 - DIN-Norm für den Neubau, die Sanierung, Unterhaltung, Überwachung und Verteidigung von Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern - sowie dem DWA Merkblatt 507-1 - Deiche an Fließgewässern - festgelegt sind, entspricht.
Im Vorplanungsbeschluss § 5401 vom
27. Februar 2020 wurde auf Basis der Deicherkundungen der vollständige Rückbau des Deiches beschlossen. Damit kann das Hinterland als Retentionsraum bei Mainhochwasser dienen. Ab einem fünf- bis achtjährlichen Hochwasserereignis erfolgt die Flutung des Hinterlandes in entsprechender Ausdehnung.
Für den Rückbau des Deichs ist ein Planfeststellungsbeschluss des RP Darmstadt erforderlich. Das derzeit laufende Verfahren wird voraussichtlich bis 2026 dauern. Ein Rückbau kann demnach ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden ARA Sindlingen - Kläranlage - erfolgen.
Es ist mit einem Investitionsbedarf von circa 2,5 Millionen Euro zu rechnen, die in kommenden Haushalten Berücksichtigung finden müssten. Eine Bau- und Finanzierungsvorlage wird zeitnah nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2025Sie sind hierFF 3315Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der MainbrüFragestunde-Frage
- 21. Juli 2025OFOF 1258/6Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller SachstandOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2025VV 1241Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller SachstandAnfrage
- 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1970Rückbau des Maindeiches Sindlingen - aktueller SachstandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet