Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen zum Rückbau des Maindeichs Sindlingen gebeten. Dies ist notwendig, um die Gefahren und den aktuellen Stand der Planungen zu klären, insbesondere im Hinblick auf Hochwasserschutz und die Schaffung von Retentionsflächen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie bewertet der Magistrat die Gefahren durch den ab 2029 geplanten Rückbau vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse?
- Wie viele Eigentümer haben das Kaufangebot der Stadt angenommen und welche Flächen konnten bislang nicht von der Stadt übernommen werden?
- Einem Teil der Pächter sollten neuen Pachtverträge angeboten werden, ein Teil er Pachtverträge sollte hingegen gekündigt werden, um dort öffentlich zugängliche Retentionsflächen zu schaffen. Wie ist der aktuelle Sachstand?
- Wurde für die Schausteller ein Ersatzgelände gefunden und wo befindet sich dies?
- Wie wird der Hochwasserschutz für die Anlagen der Stadtentwässerung/Abwasserreinigung gewährleistet?
Kontext
Bereits im Jahr 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt (Deichaufsicht), den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf den schlechten baulichen Zustand und die nicht mehr gegebene Standsicherheit des Sindlinger Maindeiches hingewiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, den Deich zu sanieren oder zurückzubauen.
Mit der Vorlage M 13 hat der Magistrat deutlich gemacht, dass er den Rückbau des Maindeiches anstrebt und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt herbeiführen will.
Der Ortsbeirat wurde am 29.03.2022 über die weitere Planung informiert und hat diese positiv zur Kenntnis genommen. Vor allem der geplante öffentliche Zugang zum Mainuferweg wurde begrüßt.
Auf die Frage F 3315 vom 28.05.2025 antwortete der Magistrat, dass mit einem Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau bis 2026 gerechnet wird und ein Rückbau ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen - Kläranlage - erfolgen könne. Ziel des Rückbaus ist die Schaffung eines großen Retentionsraums. Aufgrund des geplanten Rückbaus sollten zumindest Teile der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse aufgelöst und eine Ersatzfläche für das Schaustellergelände gesucht werden. Mit dem Rückbau würde dadurch ein Teil des Gebiets wasserrechtlich als Überschwemmungsgebiet eingestuft werden.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Gerade die verstärkten Hochwasser- und Starkregenereignisse durch die Klimaveränderungen erfordern weitsichtige Anpassungen. Daher sollte die Maßnahme zügig, aber neuesten Erkenntnissen entsprechend, umgebaut werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2025FF 3315Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der MainbrüFragestunde-Frage
- 21. Juli 2025OFOF 1258/6Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller SachstandOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2025Sie sind hierVV 1241Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller SachstandAnfrage
- 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1970Rückbau des Maindeiches Sindlingen - aktueller SachstandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen