In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321, Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsb
Zusammenfassung
Der Magistrat wird sich zeitnah mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund abstimmen, um die Nachrüstung der barrierefreien Ampelanlage voranzutreiben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung kann jedoch noch nicht genannt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321, Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße, führt dieser aus, dass die "Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen (ZEB) [...] nicht zeitgleich mit der kurzfristig notwendigen Schadenbehebung umgesetzt werden [konnte], da hierfür erhebliche Tiefbauarbeiten erforderlich sind. Die Nachrüstung der ZEB muss daher im Nachgang erfolgen."
Daher frage ich den Magistrat:
Ist absehbar, wann mit der Nachrüstung der oben genannten LSA gerechnet werden kann?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat bedauert, dass die Nachrüstung noch nicht erfolgt ist. Er wird sich zeitnah intern und auch mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund abstimmen. Ein konkreter Zeitpunkt kann daher leider noch nicht genannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.