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Die FNP berichtete am 15.04.2025, dass die Nachfrage nach Freizeitgärten ungebrochen sei. Dem Magistrat lägen aktuell 81

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, welche Möglichkeiten bestehen, die Wartezeit für Freizeitgärten durch Neuausweisung von Flächen zu verringern. Der Magistrat hat jedoch beschlossen, keine neuen Freizeitgärten auszuweisen, da die Parzellen zu groß sind. Stattdessen wird vorgeschlagen, bestehende Parzellen auf mehrere Nutzer:innen aufzuteilen.

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Frage an den Magistrat

Die FNP berichtete am 15.04.2025, dass die Nachfrage nach Freizeitgärten ungebrochen sei. Dem Magistrat lägen aktuell 813 Bewerbungen für eine Anpachtung vor, die Wartezeit für einen Freizeitgarten betrage derzeit fünf bis sechs Jahre.

Ich frage den Magistrat:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, durch eine Neuausweisung von Flächen für Freizeitgärten diese Wartezeit zu verringern und so dem offensichtlichen Bedürfnis vieler Menschen nach einem Freizeitgarten entgegen zukommen?

Antwort des Magistrats

Im Zuge der Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie (Kleingartenentwicklungskonzept, KEK) wurde im gesamtstädtischen Kontext untersucht, welche Entwicklungsmöglichkeiten in Frankfurt für diese Gartenformen bestehen.

Dabei wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass keine neuen Freizeitgärten ausgewiesen werden sollen.

Ein Grund dafür ist die Größe der Parzellen, die häufig zwischen 800 bis 1.000 Quadratmeter beträgt. Zum Vergleich: Die Durchschnittsgröße von Kleingartenparzellen liegt bei 250 Quadratmetern.

Daher bietet sich die Möglichkeit bei Neuverpachtung von Freizeitgärten, die Parzellen auf mehrere Nutzer:innen aufzuteilen. So kann dem Bedürfnis mehrerer Menschen entsprochen werden, ohne neue Freizeitgärten auszuweisen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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