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  • Fragen zur Flüchtlingsunterkunft Homburger Landstraße
    OFOB 8
    27.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 519/4 Betreff: Fragen zur Flüchtlingsunterkunft Homburger Landstraße Das Dezernat VIII möchte folgende Fragen der Bürgerinnen und Bürger vorab, vor evtl. Informationsveranstaltungen, beantworten: Welche Art der Unterkunft ist geplant? (Gemeinschaftsunterkunft oder Einzelzimmer bzw. Wohnbereiche o.a.) Welche Gebäudeform wurde beantragt? (Stockwerke, Bruttogeschoßfläche, Fassade) Wie hoch ist die Auslastung des Grundstückes? Es gibt bereits in der Nähe (Gießener Straße) eine bestehende Unterkunft mit 140 Plätzen. Führt diese nicht zur Überforderung und Überlastung der Stadtbezirke? Mit wieviel Personal / Betreuern wird für die Unterkunft gerechnet? Welche Qualifikation / beruflichen Hintergrund sollen diese haben? Wie kommt das Personal / Betreuer in die Einrichtung, gibt es ausreichend Parkplätze? Wie werden die Untergebrachten verpflegt? Wird vor Ort gekocht oder wird die Verpflegung geliefert? Wieviele freie Unterbringungsplätze gibt es in Frankfurt? Welche Argumente sprechen für die Unterkunft gerade an diesem Standort? Wurden alternative Standorte geprüft? Warum wird an einem relativ kleinen Grundstück mir solch großer Kapazität geplant (300 Plätze), wenn zur Zeit die Unterbringungszahlen rückläufig sind? Was sieht der Bebauungsplan für dieses Grundstück vor? Ist dort eine Unterkunft dieser Art zulässig? Wie sollen die Untergebrachten in ihrer Freizeit betreut werden um negative Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtbezirke zu verhindern? Begründung: Durch die kurzfristige Mitteilung des Dezernates zum Bau einer Unterkunft am Rande dreier Ortsbezirke ergeben sich zahlreiche Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürger. Diese können auf einer Informationsveranstaltung zum Bau der Unterkunft nicht in angemessener Art und Weise beantwortet werden. Eine Vorabinformation über die drängendsten Fragen ist unerläßlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 519/4 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 519/4 nicht zu befassen, wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 519/4 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU und FDP gegen Linke und fraktionslos (= Nichtbefassung mit der Vorlage); GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP und dFfm (= Enthaltung)

  • Begrünung der Spielplatzmauer Luxemburgerallee
    OFOB 8
    27.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 527/4 Betreff: Begrünung der Spielplatzmauer Luxemburgerallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob sich die Mauer auf der nördlichen Seite des Spielplatzes in der Luxemburgerallee für eine Begrünung eignet und diese bei positivem Prüfergebnis entsprechend zu veranlassen. Begründung: Auf der nördlichen Seite befindet sich zum Gehweg eine Mauer. Sie würde durch eine Begrünung nicht nur optisch deutlich aufgewertet werden, sondern auch weitere positive Aspekte bieten wie weiteren Lebensraum für Insekten, Verbesserung der Luftqualität und Reduktion der Wandtemperatur. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7135 2025 Die Vorlage OF 527/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

  • Unterstützung für „Gallus aktiv“ und „Gustav Beteiligungsprojekt“
    OIBOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.05.2025, OIB 412 entstanden aus Vorlage: OF 1630/1 vom 06.05.2025 Betreff: Unterstützung für "Gallus aktiv" und "Gustav Beteiligungsprojekt" Der Ortsbeirat bezuschusst die Projekte "Gallus aktiv" und "Gustav Beteiligungsprojekt" mit insgesamt bis zu 3.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Label "Gallus aktiv" soll die wertvolle Arbeit der sozialen Einrichtungen und Initiativen im Gallus sichtbar machen. "Gallus aktiv" wird von über 25 Institutionen getragen, die im Gallus tätig sind. Mit dem Budget sollen sichtbarmachende gebrandete Mittel erworben werden, bspw. Aufkleber, Haftnotizen, Jojos und Schlüsselringe, die im Stadtteil eingesetzt werden können. Das "Gustav Beteiligungsprojekt" richtet sich an Jugendliche im Viertel, die mit Werkstatt, Graffiti-Wall und grünen Oasen das Stadtviertel gestalten. Mit dem Budget sollen sichtbarmachende gebrandete Mittel erworben werden, bspw. Aufkleber, Beutel und ein Wackelturm, die im Stadtteil eingesetzt werden können. Die Beschaffungen werden per Rechnung nachgewiesen und eingereicht. Ansprechpartner für die Projekte ist der IB, erreichbar über das Impressum auf (https://gallus-aktiv.de/impressum/). Anlage 1 (ca. 206 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1519

  • Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße
    OMOB 15
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7040 entstanden aus Vorlage: OF 518/4 vom 08.05.2025 Betreff: Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße Vorgang: OM 5104/24 OBR 4; ST 973/24 Der Magistrat wird aufgefordert, neue, größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße aufzustellen, um dem anhaltenden Müllproblem zu begegnen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 17.05.2024, ST 973, hat der Magistrat zugesagt, den angesprochenen Bereich mit neuen Abfallbehältern auszustatten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass gemäß der Forderung des Ortsbeirats mit Magistratsanregung vom 20.02.2024, OM 5104, größere Abfallbehälter aufgestellt werden. Die Aufstellung größerer Behälter kann ein erster Schritt dahin gehend sein, dass die dort hinterlassenen Müllmengen, die sich oftmals aus Verpackungen für Take-aways zusammensetzen, nicht neben den Abfallbehältern landen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5104 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 973 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1671

  • Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen!
    OMOB 15
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7041 entstanden aus Vorlage: OF 514/4 vom 04.05.2025 Betreff: Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen! Vorgang: OM 5633/20 OBR 4; ST 771/20; OM 3204/22 OBR 4; ST 772/23 Der Magistrat wird gebeten, im obigen Kreuzungsbereich endlich das Parken an allen vier Straßenecken durch die Markierung von Sperrflächen und das Anbringen von Pollern zu verhindern und infolgedessen sicherer für alle Verkehrsteilnehmenden zu gestalten. Zusätzlich zu den oben genannten Anregungen und Stellungnahmen wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob an ein bis zwei Straßenecken eine geringe Anzahl an Fahrradbügeln, anstatt der Poller, montiert werden können. Weiterhin scheint es sinnvoll, zumindest einen Anlieferparkplatz einzurichten; hier würde sich die Ecke Ringelstraße auf der linken Seite zwischen dem Restaurant Henscheid und Café Klatsch gut eignen. Begründung: Dieser Veränderungshinweis hat bereits eine lange Tradition. Erstmals wurde im Jahr 2020 um Verbesserung an dieser Kreuzungsstelle gebeten, 2022 daran erinnert. Im dritten Quartal 2023 wurde eine zielführende Umsetzung angekündigt. In der Zwischenzeit hat sich die Dringlichkeit eher erhöht, wie auch in einer der letzten Bürgerfragestunden des Ortsbeirats eindrücklich geschildert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5633 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3204 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 772 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1633

  • Entschleunigung der Straße Am Tiergarten
    OMOB 15
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7042 entstanden aus Vorlage: OF 506/4 vom 03.05.2025 Betreff: Entschleunigung der Straße Am Tiergarten Der Magistrat wird gebeten, die Straße am Tiergarten zu entschleunigen, da hier die vorgeschriebenen 30 km/h häufig sehr deutlich überschritten werden. Eine engmaschige Geschwindigkeitskontrolle kann Aufschluss darüber bringen, wie die Verkehrslage dort ist. Vorstellbar sind zur Entschleunigung versetzte Blumenkübel (die von Anwohnern gepflegt würden) oder Verkehrsnasen ähnlich der in der Comeniusstraße, die an den Engstellen nur einspurig Verkehr durchlassen. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Straße Am Tiergarten häufig deutlich die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten wird. Dies ist vor allem dann gefährlich, wenn zu Schulbeginn oder Schulende zahlreiche Schüler mit dem Fahrrad unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1635

  • Parkschilder für Roller/Kleinkrafträder vor der Helmholtzschule entfernen
    OMOB 5
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7043 entstanden aus Vorlage: OF 507/4 vom 10.05.2025 Betreff: Parkschilder für Roller/Kleinkrafträder vor der Helmholtzschule entfernen Der Magistrat wird gebeten, die in der Habsburgerallee vor der Helmholtzschule auf zwei markierten Parkplätzen eingerichteten Parkmöglichkeiten für Kleinkrafträder/Roller (temporär an den Schultagen von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zu entfernen, da sie seit vielen Jahren kaum genutzt werden. Begründung: Die in 2013 vom Ortsbeirat initiierten Roller-Parkplätze wurden nur kurzzeitig von einem Schuljahrgang mit erhöhtem Anteil an Rollerfahrern in erkennbarem Maße genutzt. In der Beobachtung von Anwohnern wird seither nur vereinzelt ein Roller oder Mofa auf der entsprechenden Stelle platziert, diese könnten jedoch ebenso gut direkt neben den zahlreichen Fahrradbügeln abgestellt werden, ohne Probleme zu verursachen. Die Parkfläche könnte somit durch die Aufhebung der Regelung eine höhere Nutzung erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1741

  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen
    OMOB 4
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7044 entstanden aus Vorlage: OF 510/4 vom 08.05.2025 Betreff: Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Müllproblem in der Grünanlage an der Arnsburger Straße mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu begegnen. Die Grünanlage muss stärker im Fokus der Ordnungskräfte zur Ahndung unerlaubter Entsorgung von Abfällen stehen. Unterstützend sollen Schilder zur Information über die Geldbußen von nicht ordnungsgemäß entsorgtem Müll angebracht werden. Begründung: Um dem Müllproblem an dieser Stelle zu begegnen, sollten neben den in der Anregung zu neuen, größeren Müllbehältern eingeforderten Maßnahmen weitere Maßnahmen wie die Anbringung von Schildern zur Information über die Bußgelder für nicht ordnungsgemäß in der Grünanlage entsorgten Müll angebracht werden, um die Nutzer der Anlage auf die ordnungsrechtlichen Konsequenzen aufmerksam zu machen. Fokussierte Kontrollen der Ordnungskräfte sollen die Mülldelikte sanktionieren, um deutlich zu machen, dass die rechtlichen Standards auch an dieser Stelle gelten. Die genannten Maßnahmen können verhindern helfen, dass die Grünanlage für viele weiterhin zur No-go-Area verkommt, in der illegale Abfallentsorgung (oftmals in Verbindung mit Drogenkonsum) das Bild bestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1670 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 664

  • Entsorgung von Take-away-Einwegverpackungen im öffentlichen Raum, speziell in der Grünanlage an der Arnsburger Straße, eindämmen
    OMOB 4
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7045 entstanden aus Vorlage: OF 511/4 vom 08.05.2025 Betreff: Entsorgung von Take-away-Einwegverpackungen im öffentlichen Raum, speziell in der Grünanlage an der Arnsburger Straße, eindämmen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um das Entsorgen von Take-away-Einwegverpackungen im öffentlichen Raum und in der Grünanlage an der Arnsburger Straße weitestgehend einzudämmen. In eine Eindämmungsstrategie für Take-away-Einwegverpackungen sollten alle Take-aways ausgebenden Gewerbetreibenden, unabhängig von der Größe des Gewerbes, eingebunden werden. Begründung: In der Grünanlage an der Arnsburger Straße wird eine verhältnismäßig große Menge an Verpackungen von Take-aways (zum Beispiel Pizzakartons etc.) entsorgt. Da die Verpackungen für Take-aways wesentlich zum Müllproblem in der Grünanlage an der Arnsburger Straße beitragen, sollte der Magistrat mögliche Wege darlegen, diese nachhaltig einzudämmen. Die nicht ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls von Take-aways im öffentlichen Raum - oftmals mit Essensresten - stellt in der genannten Grünanlage ein ernsthaftes Hygieneproblem dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1517

  • Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger Straße
    OMOB 5
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7046 entstanden aus Vorlage: OF 512/4 vom 08.05.2025 Betreff: Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger Straße Vorgang: OM 5105/24 OBR 4; ST 978/24 Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage an der Arnsburger Straße zu sanieren und die dafür notwendigen finanziellen Mittel einzuplanen. Neben der bereits angeregten diverseren Bepflanzung steht eine Sanierung der Kieswege und eine Erneuerung der Bänke an. Begründung: Mit der Magistratsanregung vom 20.02.2024, OM 5105, hatte der Ortsbeirat beschlossen, die Grünanlage an der Arnsburger Straße vor dem Saalbau Bornheim partiell durch eine diversere Bepflanzung und Blühstreifen aufzuwerten; zu gegebenem Zeitpunkt standen allerdings nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung (Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 978). Über eine Verschönerung der Anlage mittels Sanierung der Kieswege, der Erneuerung der Bänke und der Bepflanzung kann die Aufenthaltsqualität und der Erholungswert gesteigert werden. Ein insgesamt gepflegteres Umfeld kann vorbeugend gegenüber Mülldelikten wirken. Neben den großen Parks sind gerade die kleineren Grünanlagen besonders wertvoll, da sie in dem dicht besiedelten Gebiet eine gepflegte grüne Oase bieten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5105 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 978 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1508

  • Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung
    OMOB 5
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7047 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 04.05.2025 Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung Vorgang: OM 6019/24 OBR 4; ST 364/25 Der Magistrat wird gebeten, die grundhafte Erneuerung der Throner Straße zu priorisieren, um dann in diesem Zuge eine Neuaufteilung des Straßen- und Fußwegraumes, eine Entsiegelung und Begrünung vornehmen zu können. Eine Umsetzung sollte in absehbarer Zeit avisiert werden. Um bis dahin zumindest in minimalem Umfang eine zumutbare Nutzung eines Gehweges zu gewährleisten, sollte nach vorheriger Vorstellung im Ortsbeirat auf einer Straßenseite das Quer- in Längsparken verändert werden. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 17.03.2025, ST 364, deutlich gemacht, dass die Straßengestaltung und Straßenaufteilung in der Throner Straße verbesserungsbedürftig sind. Für eine notwendige grundständige Erneuerung fehlten aber die Ressourcen. Die Anwohnenden und Passanten sollten dennoch mindestens einen der beiden Gehwege anständig nutzen können; eine rasche Veränderung der Parkordnung als Voraussetzung sollte machbar sein - auch mit knappen Personalressourcen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
    OMOB 5
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048 entstanden aus Vorlage: OF 517/4 vom 03.05.2025 Betreff: Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 1320/22; ST 2778/22; OM 4847/23 OBR 4; ST 305/25 Der Magistrat wird gebeten, zügig die bereits im November 2023 erinnerte Umsetzung der Magistratsanregung vom 15.02.2022, OM 1679, vorzunehmen, wie sie in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellt wurde. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: ". .den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . .". Trotz Erinnerung mit Magistratsanregung vom 06.11.2023, OM 4847, erfolgte die Umsetzung der Maßnahme immer noch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1632

  • Gebühren für Busumleitungen übernehmen
    OMOB 16
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7049 entstanden aus Vorlage: OF 318/16 vom 13.05.2025 Betreff: Gebühren für Busumleitungen übernehmen Der Magistrat wird gebeten, bei Straßenfesten in den Stadtteilen die Gebühren für Busumleitungen für die Vereine zu übernehmen. Begründung: Straßenfeste tragen maßgeblich zum Erhalt der Gemeinschaft und zur Förderung des Miteinanders in den Stadtteilen bei. Die Kosten für eine Busumleitung sind mittlerweile auf über 1.000 Euro pro Fest gestiegen. Sie sind für Vereine ein untragbarer Kostenfaktor geworden und bringen die Veranstalter zu Überlegungen, Straßenfeste überhaupt noch durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1415 Aktenzeichen: 41

  • U7 auch am Sonntag in voller Zuglänge
    OMOB 16
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7050 entstanden aus Vorlage: OF 319/16 vom 11.05.2025 Betreff: U7 auch am Sonntag in voller Zuglänge Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die U-Bahn-Linie 7 auch sonntags in voller Zuglänge fährt; zumindest zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr. Begründung: Die U7 fährt sonntags nach Beobachtungen häufig nur mit einem Wagen. Dies kann insbesondere auf dem Streckenabschnitt zwischen "Eissporthalle/Festplatz" und "Hauptwache" zu völlig überfüllten Zügen führen. Verschärft wird diese Situation noch mehr bei Ereignissen in der Eissporthalle oder auf dem Festplatz. Gerade an ihren freien Tagen sollten Menschen sich nicht in eine volle U-Bahn drängen müssen; insbesondere, wenn für den Laien kein Grund ersichtlich ist, warum die U-Bahn so kurz ist. Dies senkt unnötigerweise das Vertrauen in den und die Freude am öffentlichen Nahverkehr. Hinweis: Diese Anregung betrifft auch alle weiteren Stadtteile, welche von der U7 durchquert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 4 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

  • Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-Station
    OMOB 16
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7051 entstanden aus Vorlage: OF 320/16 vom 12.05.2025 Betreff: Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-Station Vorgang: OM 2682/18 OBR 16; ST 792/18; OM 3286/18 OBR 16; ST 1901/18; ST 1999/18; ST 633/19; ST 1791/19; ST 2014/19; ST 483/20; ST 1746/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahndecke an der U-Bahn-Station "Enkheim" umgehend zu sanieren und zusätzlich im Einfahrtsbereich sogenannte Speedbreaker einzubauen. In seiner Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1746, nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: "Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Fahrbahn grundlegend instandsetzen. Der Sanierung gehen umfangreiche bauvorbereitende Arbeiten voraus, darüber hinaus müssen vergaberechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Der Magistrat bedauert daher, derzeit noch nicht exakt terminieren zu können, wann die Maßnahme umgesetzt wird. Bis dahin wird die Verkehrssicherheit weiter mit einfachen Mitteln aufrechterhalten." Begründung: Trotz der Zusage des Magistrats 2020 wurde die Fahrbahndecke nicht instand gesetzt, obwohl schon in der Anregung vom 23.01.2018, OM 2682, auf die Gefahren für die Fußgänger hingewiesen wurde. Leider ist bis heute nichts passiert. Darüber hinaus musste der Ortsbeirat heute zur Kenntnis nehmen, dass ein Bürger bei der Überquerung der Fahrbahn gefallen ist und sich dabei schwer verletzt hat. Anstelle Maßnahmen zu ergreifen, wurde ein lapidares Warnschild aufgehängt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2682 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 792 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3286 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1901 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 633 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1791 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2014 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1746 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1345 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1071

  • Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III
    OMOB 5
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 1613/1 vom 11.05.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von der Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rotweiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1623

  • Mehr Fahrradstellplätze am Historischen Museum
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 1617/1 vom 06.05.2025 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze am Historischen Museum Der Magistrat wird gebeten, im unmittelbaren Umfeld des Historischen Museums zusätzliche Möglichkeiten zum sicheren Abstellen und Anschließen von Fahrrädern zu schaffen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass 1. die neuen Fahrradabstellanlagen gut sichtbar und barrierefrei erreichbar sind; 2. der Zugang zu Treppen, Geländern und Gehwegen nicht weiter durch abgestellte Fahrräder eingeschränkt wird; 3. die Gestaltung dem historischen Umfeld angemessen ist. Begründung: Das Historische Museum zählt zu den meistbesuchten Kulturorten der Frankfurter Innenstadt. Dennoch fehlt es im direkten Umfeld an ausreichenden Fahrradabstellplätzen. Aus Mangel an Alternativen werden Fahrräder derzeit häufig am Geländer der Zugangstreppe angeschlossen. Dies führt zu einer zweckentfremdeten Nutzung, die Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere ältere Menschen oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen - beim Treppensteigen behindert. Wie an anderen stark frequentierten Orten der Stadt muss auch hier dem Radverkehr die nötige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden - funktional, sicher und ästhetisch überzeugend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1537 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 474

  • Unwürdiger Hinterhof der Altstadt - Platz hinter dem Historischen Museum begrünen und aufwerten
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7065 entstanden aus Vorlage: OF 1618/1 vom 06.05.2025 Betreff: Unwürdiger Hinterhof der Altstadt - Platz hinter dem Historischen Museum begrünen und aufwerten Der Magistrat wird gebeten, den Bereich hinter dem Historischen Museum am Saalhof städtebaulich aufzuwerten und wieder einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Rückbau der derzeitigen provisorischen Parkfläche; 2. Neugestaltung der Fläche mit hoher Aufenthaltsqualität, etwa durch Begrünung, Schatten spendende Bepflanzung und Sitzgelegenheiten; 3. Verbesserung der Wegeführung für Fußgängerinnen und Fußgänger. Begründung: Der rückwärtige Bereich des Historischen Museums präsentiert sich aktuell als ungestaltete und versiegelte Fläche mit parkenden Autos - ein trostloser Kontrast zur sanierten Frankfurter Altstadt. Dabei liegt hier ein großes Potenzial: Durch eine Umgestaltung kann nicht nur dringend benötigtes Stadtgrün geschaffen werden, sondern auch ein attraktiver Aufenthaltsraum für Anwohnende, Besuchende und Touristinnen und Touristen entstehen. Das benachbarte Parkhaus bietet ausreichend Stellplätze, sodass eine Nutzung als Parkplatz nicht notwendig ist. Es ist an der Zeit, diesen prominenten Ort seiner Bedeutung entsprechend zu gestalten - als lebendigen und einladenden Teil der Altstadt. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 670

  • Bäume auf dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz von Spikes befreien
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7066 entstanden aus Vorlage: OF 1619/1 vom 06.05.2025 Betreff: Bäume auf dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz von Spikes befreien Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht restlos entfernten Spikes zur Vogelabwehr von den Bäumen des Carl-Theodor-Reiffenstein- Platzes entfernen zu lassen. Begründung: Reste der ehemaligen Vogelabwehr-Spikes an den Bäumen des Carl-Theodor-Reiffenstein-Platzes sind noch vorhanden und sollen entfernt werden, damit sie dem Wachstum der Bäume nicht mehr schaden können. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1360 Aktenzeichen: 67-0

  • Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen
    OMOB 8
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7067 entstanden aus Vorlage: OF 1621/1 vom 06.05.2025 Betreff: Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Betreibergesellschaften von innerstädtischen Parkhäusern aufzunehmen, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die nächtlichen Partys und vergleichbare Fehlnutzungen der Parkdecks außerhalb ihrer Bestimmung unterbinden. Begründung: Immer wieder kommt es in Frankfurter Parkhäusern - insbesondere auf den oberen Decks - zu nächtlichen Partys. Diese führen zu vermeidbarer Lärmbelästigung für Anwohnende und bergen erhebliche Sicherheitsrisiken für alle Beteiligten. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen mindert die Fahrtüchtigkeit, dennoch sind quietschende Reifen und aufheulende Motoren zu hören. Hinzu kommt, dass beim Feiern Gegenstände über die Mauern geworfen werden - eine potenzielle Gefahr für zufällig darunter vorbeikommende Fußgängerinnen und Fußgänger. Derartige Zustände dürfen nicht weiter geduldet werden. Die Betreibenden der Parkhäuser stehen hier in der Verantwortung, gemeinsam mit der Stadt für Abhilfe zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1496 Aktenzeichen: 32-4

  • Nachtleben in der City
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7068 entstanden aus Vorlage: OF 1622/1 vom 06.05.2025 Betreff: Nachtleben in der City Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob bestimmte öffentliche Bereiche in Frankfurt auch nach 22:00 Uhr stärker für die Außengastronomie genutzt werden können. Hierzu sollen Bereiche geprüft werden, an denen keine oder nur sehr wenige Anwohnende leben und diese nur unwesentlich gestört werden, z. B.: - Hauptwache - Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz - Zeil (zwischen Hauptwache und Konstablerwache) - Kaiserstraße (östlich der Neue Mainzer Straße) - Junghofstraße 2. zu prüfen und zu berichten, ob diese in Punkt 1 genannten Bereiche generell stärker für das Nachtleben, z. B. Innengastronomie, Klubs und Diskotheken, genutzt werden können und welche Wege es gibt, die nächtliche Wirtschaft in der City mehr in diese Bereiche zu lenken. Begründung: Die TA Lärm ist in Bezug auf die Nachtruhe sehr streng. Ein lockerer Umgang ist nur dort möglich, wo Menschen nicht gestört werden. "Party-Lärm" sollte daher in Gebiete gelenkt werden, in denen möglichst keine Anwohnenden leben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1653 Antrag vom 03.02.2026, OF 1866/1 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8195

  • Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der „Konstablerwache“ absenken
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7069 entstanden aus Vorlage: OF 1623/1 vom 06.05.2025 Betreff: Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der "Konstablerwache" absenken Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein im Bereich des Mülltonnenplatzes an der "Konstablerwache" gegenüber der Straßenbahnhaltestelle abzusenken, um die Müllentsorgung effizienter zu gestalten und Verkehrsbehinderungen zu reduzieren. Begründung: Während der Leerung der Mülltonnen im genannten Bereich blockiert das Müllfahrzeug regelmäßig die Fahrbahn - ein Überholen ist dort nicht möglich. Durch eine Absenkung des Bordsteins können die Tonnen schneller und einfacher bewegt werden, was die Dauer der Verkehrsbehinderung erheblich verkürzt. Eine solche Maßnahme trägt unmittelbar zur Verbesserung des Verkehrsflusses in einem stark frequentierten Innenstadtbereich bei und reduziert zugleich Stresssituationen für Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß Gehende. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1888 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Familie-Jürges-Platz: Gedenktafel wieder anbringen
    OMOB 8
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7070 entstanden aus Vorlage: OF 1627/1 vom 10.05.2025 Betreff: Familie-Jürges-Platz: Gedenktafel wieder anbringen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gedenktafel für Familie Jürges am Familie-Jürges-Platz wieder auf dem Sockel angebracht wird. Begründung: Seit vielen Wochen fehlt die Gedenktafel für Familie Jürges. Es gibt keine Informationen darüber, warum diese vom Sockel entfernt wurde. Ist sie gestohlen worden oder wird sie evtl. nur saniert oder gereinigt? Vielen Bewohnern ist dieser Gedenkort wichtig und sie würden sich freuen, wenn der Gedenkort möglichst schnell wiederhergestellt wird. Quelle: Wikipedia Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1401 Aktenzeichen: 41

  • Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren
    OMOB 8
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7071 entstanden aus Vorlage: OF 1628/1 vom 10.05.2025 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Deutschen Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24 Stunden, d. h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahme, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, sodass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1624

  • Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7072 entstanden aus Vorlage: OF 1631/1 vom 10.05.2025 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Quelle: privat) (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 916 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn´sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne
    OMOB 8
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1632/1 vom 06.05.2025 Betreff: Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne Vorgang: OM 5836/24 OBR 1; ST 92/25 In der Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 92, lokalisierte der Magistrat die Kita Lahn'sche Höfe in der Ecke Lahnstraße/Gustavsburgplatz. Diese Adresse gibt es aber gar nicht, weshalb sich dort auch keine Kita befinden kann. Die Kita befindet sich in der Rebstöcker Straße 20 und hat ihren Eingang zur Rebstöcker Straße, weshalb der Ortsbeirat unter anderem Tempo 30 auf der Rebstöcker Straße fordert. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Antwort zu der Anregung vom 03.09.2024, OM 5836, in den Punkten 1 bis 3 zu revidieren und das Geforderte vollständig umzusetzen. Begründung: Die Annahmen in der Stellungnahme ST 92 sind falsch. Da die Verkehrssituation folgerichtig weiterhin gefährlich ist, wird der Magistrat nochmals zum Handeln aufgefordert, die bestehenden Gefahrenpunkte vollständig zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1594 Aktenzeichen: 32-1

  • Soziales Kunstobjekt „Dach für den Garten“ wieder aufstellen
    OMOB 8
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7074 entstanden aus Vorlage: OF 1635/1 vom 06.05.2025 Betreff: Soziales Kunstobjekt "Dach für den Garten" wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, das soziale Kunstobjekt "Dach für den Garten" auf dem Mittelstreifen der Frankenallee im Bereich des Bürgergartens in Kooperation mit dem Vorstand des GallusGarten II - Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte e. V. wieder aufstellen zu lassen beziehungsweise eine Wiederaufstellung durch den Vereinsvorstand zu genehmigen. Begründung: Die Holzkonstruktion "Dach für den Garten" hat bis zu 16 Sitzplätze, eine regensichere Überdachung und eignet sich für Workshops, Gartenfeste und als Bühne im Freien. Das Kunstobjekt wurde bereits in der Vergangenheit als kreativer Raum probeweise genehmigt und für zwölf Monate auf dem Mittelstreifen der Frankenallee im Bürgergarten GallusGarten II platziert. Das Holzfundament wurde dabei auf neun Betonplatten minimal-invasiv auf dem verdichteten Boden der Grünfläche aufgestellt. Das Kunstobjekt schafft interessante Sichtachsen im GallusGarten II. Das "Dach für den Garten" hat die Nachbarschaft bereichert, wurde im November 2023 demontiert und im Hinterhaus der Frankenallee 74 eingelagert. Dort endet die Lagerungsmöglichkeit allerdings in der Mitte 2025 mit der Errichtung des Rohbaus des Miethauses im Vorderhaus. (Credit: 2023 GallusGarten-Galluswarte@web.de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1515 Aktenzeichen: 67-0

  • Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7075 entstanden aus Vorlage: OF 1637/1 vom 06.05.2025 Betreff: Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, die Haltebuchten an folgenden Haltestellen der Buslinie M46 kurzfristig temporär auf Gehweghöhe anzuheben, um einen barrierefreien Einstieg zu gewährleisten: 1. Stadtauswärts: "Platz der Einheit", "Stephensonstraße" (Ersatzhaltestelle) 2. Stadteinwärts: "Platz der Einheit" Alternativ kann an der Ersatzhaltestelle "Stephensonstraße" auch eine Verlegung an eine andere geeignete, barrierefreie Stelle erwogen werden. Begründung: Die Busse der Linie M46 halten an den oben genannten Haltestellen am Fahrbahnrand, weil die Buchten - insbesondere für die eingesetzten Gelenkbusse - zu kurz sind. Fahrgäste müssen dadurch vom Gehweg auf die Straße hinab‑ und in den höherliegenden Bus hinaufsteigen. Dies stellt zwei unüberwindbare Hürden für Rollstuhlnutzer*innen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen dar. Da die U5-Verlängerung weiter auf sich warten lässt, bleibt die Buslinie M46 auf Jahre die einzige ÖPNV‑Anbindung des Europaviertels. Eine provisorische und rückbaubare Anhebung oder Verlegung der Haltestellen ist daher die einzige kurzfristig wirksame Lösung für barrierefreies Einsteigen. Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 341 Aktenzeichen: 92-13

  • Wartefrist ade - sicher und zügig zu Fuß über die Europa-Allee
    OMOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7076 entstanden aus Vorlage: OF 1638/1 vom 06.05.2025 Betreff: Wartefrist ade - sicher und zügig zu Fuß über die Europa-Allee Der Magistrat wird gebeten, 1. die beiden hintereinanderliegenden Fußgängerampeln auf Höhe der Europa‑Allee 147 so zu synchronisieren, dass zu Fuß Gehende die gesamte Fahrbahn in einem Zug überqueren können; 2. die Synchronisation aller weiteren zu Fuß Gehenden-Ampelquerungen entlang der Europa-Allee nach gleichem Prinzip anzupassen. Begründung: Zur Überquerung der Europa‑Allee müssen zu Fuß Gehende derzeit zwei getrennte Grünphasen abwarten. Wer nach der ersten Ampel die Mittelinsel erreicht, steht anschließend vor der zweiten Ampel, die bereits wieder Rot zeigt. Diese Situation provoziert Rotlichtverstöße. Mit der bevorstehenden Eröffnung der Grundschule Europaviertel werden viele dieser Übergänge Teil des täglichen Schulwegs. Kinder sind dann besonders gefährdet. Eine längere Grünphase für zu Fuß Gehende an allen Ampeln entlang der Europa-Allee beseitigt die Zwangspause, senkt Rotlichtverstöße und erhöht so die Sicherheit für alle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1622

  • Vogeltränken im Ortsbezirk 1
    OMOB 11
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7077 entstanden aus Vorlage: OF 1641/1 vom 06.05.2025 Betreff: Vogeltränken im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbeirat 1 an besonders trockenen Orten im Sommer Vogeltränken anbringen zu lassen und falls notwendig Patinnen und Paten zum Befüllen und Reinigen zu gewinnen. Begründung: Die Sommer im Ortsbezirk 1 werden immer trockener und heißer. Wasserflächen und Mulden trocknen aus, Brunnen sind stillgelegt. Vögel und Insekten finden oft keine natürlichen Wasserressourcen mehr, was ihren Lebensraum einschränkt und ihr Überleben bedroht. Da im Ortsbezirk 1 nicht genügend natürliche und künstliche Wasserflächen bestehen, helfen Vogeltränken mit ausreichend Wasserreservoir bedrohten Tierarten über die heißen Sommermonate hinweg. Foto: NABU Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1551 Aktenzeichen: 67-0

  • Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße
    OMOB 13
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7078 entstanden aus Vorlage: OF 206/13 vom 27.05.2025 Betreff: Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Abzweigung L 3008/Niedereschbacher Straße (aus Richtung Bad Vilbel kommend) ein Warnschild aufzustellen, das auf kreuzende Radfahrer und Fußgänger hinweist. Begründung: Der Fußgängerübergang in der Einmündung ist zugleich Übergang für den Radweg, der zur Schule nach Nieder-Eschbach führt. Am Beginn der Einmündung sind dort wartende Fußgänger durch den Bewuchs an der Lärmschutzwand nicht sofort sichtbar. Da die Fußgängerampel mit der Ampel über die L 3008 nicht synchronisiert ist, ist die Versuchung gerade für die Schulkinder groß, den Überweg bei Rot zu überqueren. Herankommende Autos sind vom Fußgängerüberweg aus jedoch erst spät zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1646 Aktenzeichen: 66-7

  • Wochenmarkt am Platz im Ohlenstück
    OMOB 13
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7079 entstanden aus Vorlage: OF 205/13 vom 11.05.2025 Betreff: Wochenmarkt am Platz im Ohlenstück Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für einen Wochenmarkt, wie sie in der Sitzung vom Februar 2025 vorgestellt wurden, zu genehmigen, und gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung entsprechende Vorkehrungen zu veranlassen. Begründung: In Nieder-Erlenbach wird schon länger nach einem geeigneten Ort gesucht, um einen Wochenmarkt zu etablieren. Die Idee, diesen rund um das Plätzchen am Ohlenstück zu veranstalten, stellt eine attraktive Lösung vor. Gleichzeitig ist ein Wochenmarkt mit verschiedenen Angeboten ein idealer Ort, um nachbarschaftliche Kontakte zu knüpfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1335 Aktenzeichen: 90-1

  • Wann kommt die Boulebahn an der Luxemburgerallee?
    VOB 8
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1196 entstanden aus Vorlage: OF 508/4 vom 13.05.2025 Betreff: Wann kommt die Boulebahn an der Luxemburgerallee? Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit der versprochenen Boulebahn an der Spiel- und Grünanlage der Luxemburgera llee zu rechnen ist. Begründung: Ein Antrag im November 2022 über die Einrichtung der Boulebahn wurde zurückgezogen, da es hieß, die Boulebahn würde in Kürze fertiggestellt. In Kürze dauert mittlerweile über zwei Jahre. Wann also kommt die Bahn? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1564

  • Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellen
    VOB 8
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1197 entstanden aus Vorlage: OF 509/4 vom 13.05.2025 Betreff: Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellen Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie er die Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Gartenordnung im Ostpark gewährleisten will. Begründung: Der Ostpark ist einer der wenigen Parks in Frankfurt, in dem das Grillen noch erlaubt ist. Dies führt regelmäßig dazu, dass der Ostpark überregional frequentiert wird mit den entsprechenden Folgen der Vermüllung, der Lärm- und Geruchsbelästigung und der Verschmutzung mit Fäkalien um nur die schlimmsten zu nennen. Die Kosten der Reinigung des Parks sind immens. Ein Einschreiten der Ordnungskräfte konnte bislang nicht festgestellt werden. Dies ist den Bürgern als Dauerbelastung nicht zumutbar. Was gedenkt der Magistrat dagegen zu unternehmen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1214

  • Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße
    VOB 11
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1198 entstanden aus Vorlage: OF 515/4 vom 12.05.2025 Betreff: Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Liegt ein Antrag auf Abriss der gesamten Bebauung zu dem Areal Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße vor? Wurde der Antrag bereits genehmigt? 2. Wenn ja: Wann wird der Abriss beginnen und gibt es die Möglichkeit, die Liegenschaft für eine Zwischennutzung Interessent*innen an zubieten? Begründung: Für die Anwohnenden ist es wichtig darüber informiert zu sein, wie sich die Infrastruktur und Wohnverhältnisse im Stadtteil ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1357

  • Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
    VOB 11
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1200 entstanden aus Vorlage: OF 1620/1 vom 06.05.2025 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann mit einer Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16 gerechnet werden kann, um die städtebauliche Situation zu verbessern; 2. darzulegen, welche Schritte der Magistrat bisher unternommen hat, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen; 3. aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Bebauung aktiv voranzubringen; 4. zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung von sozialem Wohnungsbau (erste Förderung) unterstützt oder ermöglichen will. Begründung: Mitten in der Frankfurter Innenstadt klafft mit dem Grundstück Schäfergasse 16 noch immer eine unbebaute Lücke, die an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs erinnert. Dieses Areal bietet durch seine zentrale Lage eine herausragende Chance für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, insbesondere im geförderten Segment. Der Ortsbeirat sieht hier erhebliches städtebauliches Potenzial, das endlich aktiviert werden muss - im Sinne einer lebenswerten und sozial durchmischten Innenstadt für alle Frankfurterinnen und Frankfurter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1400 Aktenzeichen: 64-1

  • Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut?
    VOB 1
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1201 entstanden aus Vorlage: OF 1624/1 vom 10.05.2025 Betreff: Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut? Auf dem Schulhof der Liebfrauenschule befindet sich die Grabstätte für Catharina Elisabeth Goethe. Diese Grabstätte ist derzeit von einem Bauzaun umgeben und nicht zugänglich. Der Magistrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann steht dort der Bauzaun? 2. Gibt es einen Zeitplan für die Instandsetzung der Grabstätte? 3. Wann werden die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen sein und wie lange wird der Bauzaun noch auf dem Schulhof stehen? Begründung: Die Grabstätte befindet sich auf dem Schulhof der Liebfrauen-Grundschule. Dieser wird täglich von den Grundschülern genutzt. Der Bauzaun ist dabei hinderlich und auch kein schöner Anblick. Leider gibt es keinerlei Informationen darüber, warum die Grabstätte nun schon seit vielen Monaten eingezäunt ist und augenscheinlich keine Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden. Es wäre hilfreich, wenn wenigstens die Schule informiert werden würde, wie lange dieser Zustand noch anhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.08.2025, OF 1684/1 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1391 Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1245 Aktenzeichen: 67-0

  • Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen
    VOB 10
    27.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1202 entstanden aus Vorlage: OF 1643/1 vom 25.05.2025 Betreff: Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Kriterien wendet der Magistrat bei der finanziellen Unterstützung privatwirtschaftlich organisierter Feste und Veranstaltungen in Frankfurt an ? 2. Wie errechnet der Magistrat die Höhe der finanziellen Zuwendung und wie stellt der Magistrat sicher, dass kein Empfänger benachteiligt oder bevorzugt wird? 3. Welche finanzielle Unterstützung kommt dem Grüne Soße Festival zu? 4. In welcher Höhe erhält der Magistrat finanzielle Unterstützung aus dem hessischen Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen"? Begründung: Der Ortsbeirat 1 stellt fest, dass Veranstaltungen und Feste in Frankfurt durch den Magistrat in unterschiedlicher Höhe finanziell unterstützt werden. Eine finanzielle Unterstützung aufgrund gestiegener Kosten für Sicherheitsaufwendungen ist nachvollziehbar, sollte aber transparent offengelegt werden. Der Magistrat sollte einen einheitlichen Maßstab an alle Veranstalter anlegen und bei einer finanziellen Unterstützung auf niedrige, erschwingliche Eintrittspreise achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1654

  • Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken
    B
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 191 Betreff: Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 Anlage 13 - E 67/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 424/24 - Zwischenbericht: Von der Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, innovative Wohnprojekte im Amt für Wohnungswesen wurden Förderrichtlinien zur Umsetzung des E 67/2024 erarbeitet. Der Vortragsentwurf des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung befindet sich inklusive der Richtlinien zum Berichtszeitpunkt im Geschäftsgang. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 67 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 424 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 299 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 191 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6312, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Konzeption „Prävention legaler Drogen“
    B
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 192 Betreff: Konzeption "Prävention legaler Drogen" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2023, § 3348 - E 99/10 GRÜNE, B 204/23 - Das Drogenreferat befasst sich seit seiner Gründung 1989 unter anderem mit der Analyse von Bedarfs- und Problemlagen sowie der Entwicklung und Implementierung von neuen Maßnahmen und Angeboten, zunächst ausschließlich in Bezug auf sogenannte illegale Drogen. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss zum E 99/2010 (§ 7831 vom 25.3.2010) kamen 2010 auch die sogenannten legalen Drogen und Verhaltenssüchte dazu. Die Konzeption "Prävention nicht stoffgebundener Süchte und legaler Drogen" ist eine kontinuierliche Aufgabe für das Drogenreferat mit dem Ziel, nach Möglichkeit sämtliche Zielgruppen mit Angeboten der Prävention und Frühintervention zu erreichen und Schaden zu minimieren ("Harm Reduction"). Legale Drogen - dazu gehören u. a. Alkohol, Tabak, Lachgas und E-Produkte - sind unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterverbreitet als illegale psychoaktive Substanzen. Alkohol ist bei Jugendlichen wie Erwachsenen die beliebteste Substanz, die das zentrale Nervensystem beeinflusst. Ergebnisse der von der Geschäftsstelle des Präventionsrates regelmäßig durchgeführten Testkäufe mit geschulten Jugendlichen zeigen, dass viele der getesteten Frankfurter Gewerbetreibenden Alkohol an Minderjährige abgeben. Die leichte Verfügbarkeit und Allgegenwärtigkeit von Alkohol in unserer Gesellschaft macht das Thema Alkohol damit zu einem Hauptanliegen in der Prävention und Beratung. 2024 wurde durch eine Neuregulierung auch Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zur legalen Substanz, allerdings nur für volljährige Personen. Alkohol und Cannabis sind die beiden am häufigsten genannten Hauptprobleme, weshalb Beratungsstellen aufgesucht werden. Auch weitere riskante, problematische und süchtige Konsumformen werden im Blick behalten, so etwa sogenannte nicht stoffgebundene Suchterkrankungen. Darunter werden Verhaltensbezogene Suchterkrankungen verstanden, die nicht an eine Substanz gebunden sind. Beispiele sind: pathologisches (Glücks-)Spielen oder Computerspielstörungen bzw. problematische Online-Aktivitäten von Kindern und jungen Menschen (z.B. "Social Media"), exzessives bzw. extremes Einkaufverhalten bis hin zu Kaufzwang oder zwanghaftes Sexualverhalten. In der Prävention sind verschiedene Dialoggruppenansätze für Maßnahmen bekannt. Eine Einteilung in universelle, selektive, indizierte und umfeldbezogene Interventionen hat sich mittlerweile durchgesetzt. Auch der Ansatz der Verhaltens- und Verhältnisprävention wird genutzt. Im Folgenden werden die Dialog- bzw. Zielgruppen, auf die sich die verschiedenen Ansätze beziehen, näher beleuchtet. Jede Maßnahme, die dabei hilft, in der allgemeinen Bevölkerung oder einer gesellschaftlichen Teilgruppe künftige Suchtprobleme zu verhindern, wird als "universelle" präventive Intervention bezeichnet. Hierzu gehören z.B. Schulprogramme zur Förderung der Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen. "Selektive" präventive Interventionen sind gezielt an Personen mit riskantem Verhalten oder Risikomerkmalen gerichtet. Hierzu zählen z. B. Kinder von alkoholkranken Eltern. Maßnahmen, die an Personen gerichtet sind, die bereits ein gefestigtes Risikoverhalten aufweisen, ohne dass bereits eine Abhängigkeit nach ICD-11 zu diagnostizieren wäre, fasst man als "indizierte" präventive Interventionen zusammen. Hierzu zählen z.B. junge Erwachsene, die am Wochenende wiederholt exzessiv Alkohol trinken. Selektive und indizierte Maßnahmen können mitunter auch als Frühinterventionen bezeichnet werden, d.h. sie haben das Ziel, die ersten Anzeichen eines problematischen Verhalts zu identifizieren, einen Handlungsbedarf abzuklären und Betroffene zu unterstützen. Universelle, selektive, und indizierte Interventionen sind in der Regel verhaltenspräventiv ausgerichtet. Die Verhaltensprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Verhalten. Hierunter fallen etwa Maßnahmen, welche die eigene Risikokompetenz stärken. Das Ziel dabei ist, persönliche Risikofaktoren und riskante Verhaltensweisen zur reduzieren. Die Verhältnisprävention dagegen zielt auf das Umfeld, so zum Beispiel auf die Lebens-, Schul- und Arbeitsverhältnisse von Personen. Das Drogenreferat der Stadt Frankfurt berücksichtigt diese verschiedenen suchtpräventiven Ansätze in den Angeboten und orientiert sich dabei an den Europäischen Qualitätsstandards zur Suchtprävention des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction[1]. Gerade bei legalen Drogen und verhaltensbezogenen Problemen und nichtstofflichen Süchten ist ein Abstinenzziel oft unrealistisch, weswegen das suchtpräventive Konzept der Stadt Frankfurt vielmehr mit Methoden von "Harm Reduction" arbeitet. Menschen sollen dazu motiviert werden, risikoärmer und verantwortungsbewusst zu konsumieren. Exzessiver, problematischer Konsum und schädliche Folgen rücken bei diesem Ansatz in den Problemfokus. Die Konzeption "Prävention nicht stoffgebundener Süchte und legaler Drogen" beinhaltet eine Vielzahl von Projekten, Maßnahmen und Programmen, um unterschiedliche Dialoggruppen zu erreichen. An diesem "Policy Mix" sind verschiedene Trägervereine in Frankfurt am Main beteiligt. Im vom Drogenreferat geleiteten "Arbeitskreis Jugend und Suchtprävention" kooperieren alle Ämter und Einrichtungen, die in Frankfurt in der Suchtprävention, Frühintervention und Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig sind. Die aktuellen Projekte sowie Aktivitäten des Drogenreferats sind nachfolgend aufgeführt; der aktuelle Bericht umfasst dabei Daten von 2023 und (soweit vorliegend) aus dem Jahr 2024. 1. Monitoring-System Drogentrends (MoSyD) Grundlage für die Weiterentwicklung und Umsetzung von Konzepten sowie Maßnahmen und damit Basis unseres Handelns ist insbesondere im Bereich der Suchtprävention eine regelmäßige Sichtung und Bewertung wissenschaftlicher Untersuchungen. Nur so können Angebote auf Basis fundierter systematisch erarbeiteter wissenschaftlicher Erkenntnisse in Frankfurt schnell und bedarfsgerecht geschaffen beziehungsweise angepasst werden. Finanziell gefördert durch das Drogenreferat erstellt das Centre for Drug Research an der Goethe-Universität Frankfurt seit 2002 jährlich die Drogentrendstudie MoSyD [2] . Im Juni 2024 wechselte der Studienleiter Dr. Bernd Werse mit der Ernennung zum Professor als Leiter an das Institut für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences. Die Studie wird nun von dieser Hochschule weitergeführt. Ein zentrales Modul dabei ist eine repräsentative Schüler:innenbefragung, bei der ca. 1500 Jugendliche ab dem Alter von fünfzehn Jahren aller Schulformen zu ihrem Drogenkonsum und Freizeitverhalten befragt werden. Dank der engmaschigen Erhebung lässt sich differenziert beschreiben, welche legalen und illegalen Drogen Jugendliche in Frankfurt konsumieren, wie viele Jugendliche riskant mit Drogen umgehen und welche neuen Trends gerade beobachtbar sind. Da die Stadt Frankfurt diese Drogentrendstudie inzwischen seit mehr als zwanzig Jahren fördert, können auch mittel- und langfristige Trends dokumentiert und für die Arbeit genutzt werden. Seit Beginn der Befragung im Jahr 2002 ist ein Anstieg des Alters beim Erstkonsum der beiden meistkonsumierten Drogen, Alkohol und Tabak, zu verzeichnen. Im Jahr 2023 liegt das Durchschnittsalter beim Erstkonsum von Alkohol bei 14,1 Jahren und ist damit insgesamt seit 2002 (12,9 Jahre) deutlich gestiegen. Das Alter beim Erstkonsum von Tabak liegt 2023 bei 14,6 Jahren. 2002 lag es bei 12,8 Jahren. Das heißt, Jugendliche probieren heutzutage deutlich später Alkohol und Tabak aus als noch vor 20 Jahren. Insgesamt zeigt sich über diesen Zeitraum ein deutlicher Rückgang im Konsum von Alkohol und Tabak. Dies trifft sowohl auf den Probierkonsum, als auch auf den regelmäßigen und intensiven Konsum zu. Gleichzeitig ist die Abstinenzrate in Bezug auf den Konsum legaler und illegaler Substanzen gestiegen. 2023 waren es 46 Prozent, die in den vergangenen 30 Tagen keinerlei Drogen konsumiert haben. 26 Prozent haben sogar noch nie legale oder illegale psychoaktive Substanzen konsumiert. Im Vergleich zum Beginn der Studie 2002 hat sich die Zahl der Abstinenten somit deutlich erhöht (2002: 30 Tage: 25 %; Lebenszeit: 6 %) Im Sinne der Suchtprävention sind diese Entwicklungen sehr zu begrüßen und können als Erfolg gesehen werden. Im Weiteren dienen diese und weitere MoSyD-Zahlen als Grundlage für die präventiven Aktivitäten des Drogenreferats. 2. Alkohol Alkohol bleibt auch 2023 die mit Abstand am weitesten verbreitete psychoaktive Substanz bei Jugendlichen, wenngleich der Anteil von Jugendlichen, die jemals im Leben Alkohol getrunken haben, seit einigen Jahren deutlich sinkt und in diesem Jahr sogar noch unter das historisch niedrige Niveau des ersten Pandemiejahres 2020 fällt. 64 Prozent der 15- bis 18-jährigen Schüler:innen haben nach der aktuellen Befragung mindestens einmal in ihrem Leben Alkohol getrunken. Im Jahr 2023 gaben 45 Prozent der befragten Jugendlichen an, in den vergangenen 30 Tagen Alkohol getrunken zu haben. Der Anteil an Personen, die von Trunkenheit im letzten Monat berichten, ist unverändert bei 31 Prozent. Der Anteil der intensiv Konsumierenden ist 2023 auf ein Allzeittief gesunken (3 %). 247 Personen bis einschließlich 21 Jahre mussten 2024 medizinisch versorgt werden, weil sie stark alkoholintoxikiert waren. 75 Personen davon waren minderjährig. Im langjährigen Trend ist eine Abnahme der Einlieferungen in Krankenhäuser von jungen Menschen mit Alkoholintoxikation zu beobachten. Alkoholintoxikationen bei Personen bis 21 Jahren im Jahresverlauf (Quelle: Rettungsdienststatistik 2024, Branddirektion Stadt Frankfurt am Main) Alkoholintoxikationen 2024 nach Alter (Quelle: Rettungsdienststatistik 2024, Branddirektion Stadt Frankfurt am Main) Um dem riskanten und exzessiven Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener wirksam zu begegnen, werden verschiedene Projekte umgesetzt. Zusammen mit den beteiligten Trägern prüft das Drogenreferat die folgenden Maßnahmen jährlich und trägt zur Fortschreibung und Weiterentwicklung bei. Präventionsangebote Alkohol Auf Grundlage der MoSyD-Zahlen und der Alkoholintoxikationsstatistik setzt das Drogenreferat in der Prävention einen besonderen Fokus auf das Thema Alkohol. Im Folgenden werden Angebote und Maßnahmen vorgestellt, die die Stadt Frankfurt für ihre Bürger:innen vorhält. "Hart am Limit" (kurz: HaLT) ist ein Alkoholpräventionsprogramm für Kinder und Jugendliche, das 2002 von Präventionsfachkräften der Villa Schöpflin gGmbH - Zentrum für Suchtprävention entwickelt wurde. Das Programm wird mittlerweile deutschlandweit an mehr als 150 Standorten in 14 Bundesländern umgesetzt. Die Stadt Frankfurt beteiligt sich bereits seit 2004 an dem Projekt. Es war von 2004 bis 2007 zunächst Bundesmodellprojekt und wird seither vom Drogenreferat der Stadt Frankfurt für Frankfurt finanziert. Seit Juli 2019 wird das Projekt zusätzlich finanziert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des GKV-Bündnis für Gesundheit. HaLT ist ein Mehrkomponentenprogramm, das verschiedene Zielgruppen anspricht, berät und informiert. HaLT reaktiv wendet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einem riskanten Alkoholkonsum, insbesondere nach einer Alkoholintoxikation und zählt somit zu dem indizierten Zielgruppenansatz. HaLT proaktiv - eine selektive Maßnahme - wendet sich an Jugendliche in Freizeitsettings und fordert die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, z.B. bei Stadtfesten, Vereinsfeiern oder Zusammentreffen in der Öffentlichkeit. HaLT reaktiv wird in Frankfurt am Main von dem Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. umgesetzt. Kern des Angebots sind sogenannte Brückengespräche mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit einer Alkoholintoxikation ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Ergänzend wird ein Gespräch für deren Eltern angeboten. Seit 2012 wird eine Rufbereitschaft am Wochenende bereitgestellt. Seit 2019 wurden die Zugangswege zu HaLT erweitert. Hinweise zu den Beratungsmöglichkeiten des Projekts erfolgen nun auch über Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, Ärzte und andere Einrichtungen. 2024 wurde das Angebot von 18 Jugendlichen und 11 Elternteilen wahrgenommen. Sieben der zehn Krankenhäuser in Frankfurt am Main beteiligten sich im Berichtszeitraum an dem Projekt. Das freiwillige Angebot wurde gut angenommen. Neben Präsenzberatung wurde die Beratung über Video-Chat und Telefon etabliert. HaLT proaktiv wird in Frankfurt seit 2013 von BASiS - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V. umgesetzt. Bei Einsätzen in Parks, am Mainufer und an anderen öffentlichen Plätzen sowie durch Informationsstände in Partysettings wurden im Berichtszeitraum mehrere Hundert Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Multiplikator:innen und Gewerbetreibende erreicht, u.a. bei Workshops, Ständen auf Partys, Elternabenden und Kioskbesuchen. Die eingesetzten Peers (gleichaltrige Bezugsgruppe) v.a. im Partysetting bieten einen niedrigschwelligen Zugang zu Information und Beratung, die zu einem risikobewussten Alkoholkonsum motivieren sollen. Im Jahr 2015 wurde im Rahmen des HaLT-Projekts ein Gruppenangebot zum Thema Alkohol für Jugendliche und junge Erwachsene ins Leben gerufen, das seither meist auf Vermittlung der Jugendgerichtshilfe und anderen Institutionen vorgehalten und genutzt wird. AlFreD (Frühintervention bei erstauffälligem Alkoholkonsum) zählt somit zu den indizierten Maßnahmen. Es besteht aus einem einstündigen persönlichen Erstgespräch (Intake-Gespräch) in der Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz, sowie einem sechsstündigen Kurs mit anderen Teilnehmer:innen. Neben Informationen rund um das Thema Alkohol bietet der Kurs Raum für Selbstreflexion, Motivationsaufbau, Austausch und Diskussion. Im Jahr 2023 fand aufgrund geringer Nachfrage kein Kurs statt. Die Inhalte wurden in Einzelgesprächen vermittelt. Die Fachstelle Prävention führt im Bereich Alkoholsuchtprävention eine Reihe von interaktiven Workshops in Schulklassen durch. Allein beim speziell auf die Thematik zugeschnittenen Workshop Alkohol für Jugendliche ab der 7. Klasse wurden im Jahr 2024 fast 200 Schüler:innen erreicht. Alle Angebote der Fachstelle zusammengenommen erreichen jährlich über 5000 Personen. Hierzu sind im Bereich Alkohol z. B. auch die für Jugendliche ab der 9. Klasse konzipierten interaktiven Workshops und Aktionstage Check, wer fährt! zu nennen, die allein mehr als 1.000 Jugendliche erreichen. Die Aktionstage befassen sich mit den Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr. Des Weiteren wird mit KlarSicht ein Mitmachparcours und Arbeitskoffer für Jugendliche der 8. bis 10. Klasse angeboten, den Lehrkräfte anfragen können. Mit It's my party ergänzt BASiS e.V. das Angebot für Schulklassen um einen Workshop für Jugendliche ab der 8. Klasse, in dem eine kritische Auseinandersetzung mit Drogen gefördert wird. Dieser Workshop wurde 2023 von etwa 400 Schüler:innen besucht. Alle im Schulkontext umgesetzten Angebote sind zu den universellen Maßnahmen zu zählen. Neben diesen Angeboten gibt es noch weitere Projekte in der Alkoholsuchtprävention, die außerhalb der Schule angesiedelt sind. HaLT und AlFreD wurden im Kontext der medizinisch-behandlungsbedürftigen Alkoholintoxikationen bereits erläutert. Darüber hinaus führt BASiS e.V. das Projekt Safe Party People durch, das szenenah arbeitet und sich mit Harm-Reduction-Materialien (zum Beispiel Cup-Kondome) und "Safer-Use"-Informationen zu Partydrogen und Alkohol an Partybesucher:innen richtet. Die von Safe Party People betreuten Veranstaltungen wurden 2023 von bis zu 4.000 Personen besucht. Dieses Angebot ist mit seiner Zielgruppe in der Partyszene als selektive Maßnahmen einzuordnen. Für Eltern bietet die Fachstelle Prävention u.a. Elternabende zum Thema Alkohol- und Drogenkonsum an, darunter das Angebot Jugend und Rausch, eine universelle Maßnahme zur Alkoholprävention. Der angebotene Elternabend wird leider nur selten nachgefragt. Im Jahr 2023 konnten bei Elternabenden 45 Personen erreicht werden. Mit ELSA hielt BASiS e. V. bislang eine selektive Maßnahme vor - eine Elternberatung bei Suchtgefährdung und Abhängigkeit von Kindern und Jugendlichen. Das Angebot wurde bis zur Mitte 2023 von 25 Ratsuchenden genutzt, dann eingestellt und durch die breiter aufgestellte DigiSucht-Online-Beratung abgelöst. Das Projekt Kinder aus suchtbelasteten Familien der Fachstelle Prävention bildet als selektive Maßnahme eine Schnittstelle zwischen Eltern und Multiplikator:innen. Aus der Präventionsforschung ist bekannt, dass Kinder aus alkohol- und suchtbelasteten Familien ein statistisch 4- bis 6-fach erhöhtes Risiko aufweisen, im Verlauf ihres weiteren Lebens ebenfalls eine substanzbezogene Suchterkrankung zu entwickeln[3]. In einer umfeldbezogenen und somit verhältnispräventiven Maßnahme werden daher pädagogische Fachkräfte im Umgang mit Kindern von konsumierenden Eltern geschult. 2023 gab es für dieses Angebot keine Anfragen. Weitere Angebote für Multiplikator:innen umfassen z. B. das Unterrichtsprogramm Eigenständig werden, eine universelle Maßnahme der Lebenskompetenzförderung für Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse. Diese wird als Schulung für pädagogische Fachkräfte von der Fachstelle Prävention angeboten. Hierbei sind Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltprävention sowie Persönlichkeitsentwicklung Themen. Das Angebot wurde 2023 von 14 Multiplikator:innen wahrgenommen. Auch das universelle Alkoholplanspiel Tom & Lisa, das von der Villa Schöpflin entwickelt wurde, wird in Frankfurt durchgeführt. In einer "Train-the-Trainer"-Schulung befähigt die Fachstelle Prävention Lehrkräfte zur selbstständigen Durchführung des Planspiels. 2023 wurde das Angebot wenig nachgefragt, 6 Lehrkräfte nahmen es in Anspruch. Mit MOVE (Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen) bietet die Fachstelle Prävention Schulungen und individuelle Angebote für Multiplikator:innen an. Es handelt sich um eine selektive Maßnahme, die 2023 von insgesamt 41 Fachkräften besucht wurde. Des Weiteren zählen die universelle Maßnahme einer Infothek für Fachkräfte und die verhältnispräventive Maßnahme der begleiteten schulischen Konsumvereinbarung zu den Angeboten der Fachstelle Prävention. Ergänzt wird die Angebotspalette an Schulungen durch "Safer Nightlife", die auch unter "NachtGestalten" firmieren, einem verhältnispräventiven Workshop von BASiS e.V., der speziell Clubpersonal anspricht, um es im Umgang mit konsumierenden Partybesucher:innen zu schulen. 2023 fand ein Crew+Staff Day statt, es wurden Mitarbeitende aus vier Clubs geschult. 3. Tabak und elektronische Zigaretten Laut der MoSyD-Studie 2023 haben in den letzten 30 Tagen 23 Prozent der Frankfurter Jugendlichen Zigaretten geraucht. 10 Prozent rauchen täglich und 4 Prozent mehr als fünf Zigaretten am Tag. Insgesamt ist seit Erhebungsbeginn ein deutlicher Rückgang beim Tabakkonsum zu verzeichnen. Die Verbreitung des Shishakonsums hat 2023 weiter abgenommen. Alle Prävalenzraten sind auf neue Tiefstwerte seit Erhebungsbeginn gesunken (Lebenszeit: 28 %; 30 Tage: 12 %). Insgesamt scheint die Shisha als Konsumform für Tabak weiter an Bedeutung zu verlieren. Die seit 2014 gemessene Verbreitung von E-Zigaretten und anderen E-Produkten ist weiter gestiegen. 42 Prozent der 15- bis 18-Jährigen hatten 2023 Konsumerfahrung mit E-Produkten. Dabei wurden in den letzten 30 Tagen häufiger Produkte mit Nikotin (24 %) als ohne Nikotin (7 %) konsumiert. Eine zentrale Rolle spielen Einwegprodukte ("Disposables"): 18 Prozent aller Befragten haben im letzten Monat Einwegprodukte genutzt. 56 Prozent derer, die aktuell E-Zigaretten konsumieren, verwenden nur Einweggeräte. Nimmt man alle E-Produkte zusammen, "dampfen" 11 Prozent der Jugendlichen täglich. Damit liegt der Wert erstmals über dem Anteil der täglich Zigarette Rauchenden. Ein weiterer Trend im Bereich Tabak war 2023 der Konsum von Chewing Bags, Nikotin-Pouches und Snus. Die kleinen, oral zu konsumierenden, meist nikotinhaltigen Beutel wurden von 19 Prozent der Befragten ausprobiert, von 6 Prozent auch in den vergangenen 30 Tagen - zumeist von denjenigen, die auch anderweitig Nikotin konsumierten. Präventionsangebote Tabak Im Workshop Tabak & E-Produkte der Fachstelle Prävention für Frankfurter Schulklassen ab der 6. Jahrgangsstufe spielen je nach Zielgruppe und thematischer Ausrichtung neben herkömmlichen Zigaretten die Themen E-Zigaretten, Shisha, Tabakerhitzer, Verdampfer und Chewing Bags eine Rolle. Gerade nikotinhaltige E-Produkte werden immer beliebter bei Jugendlichen; auch die Nachfrage nach Prävention im Bereich der E-Produkte steigt. 2023 haben 658 Schüler:innen an dem Workshop teilgenommen. Neben den Workshops sind seit 2020 auch digitale Veranstaltungen buchbar. Die Fachstelle Prävention berät und begleitet Schulen bei der Umsetzung einer Schulischen Konsumvereinbarung. Dort wird auch der Umgang mit Tabak- und E-Produkten geregelt. Lachgas Der Anteil der Befragten, die Erfahrungen mit Lachgas (Distickstoffmonoxid) haben, ist nach einem sprunghaften Anstieg 2021 und nochmals 2022 erstmals seit zwei Jahren wieder gesunken. Im Jahr 2023 gaben 14 Prozent der Befragten an, Lachgas mindestens einmal ausprobiert zu haben. Auch der Konsum in den vergangenen 30 Tagen liegt mit 3 Prozent wieder auf einem niedrigeren Niveau als noch in den beiden Vorjahren. Immerhin 3 Prozent der Befragten gelten als "erfahrene Konsument:innen", da sie mindestens zehnmal im Leben Lachgas konsumiert haben. Das psychoaktive Gas wurde jeder dritten befragten Person schon einmal angeboten. Präventionsangebote Lachgas Zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Lachgas zählten im Berichtszeitraum u.a. die Erweiterung des MoSyD-Fragenbogens um zusätzliche Lachgas-Fragen, vermehrte Öffentlichkeitsarbeit, die Beantwortung diverser Anfragen, die Erstellung eines Factsheets zu Lachgas, die Verbreitung von Wissen zu Lachgas über den Arbeitskreis Jugend und Suchtprävention sowie die Sensibilisierung und Schulung vieler relevanter Akteur:innen zu der Thematik (u.a. Präventions- und Beratungsfachkräfte sowie pädagogische Fachkräfte, Beratungslehrkräfte, städtische Ämter). Die Träger der Drogen- und Suchthilfe (zum Beispiel die Fachstelle Prävention des vae) erweiterten ihr verhaltenspräventives Angebot im Bereich schulischer Präventionsworkshops, Fortbildungen, Elternabende und digitales Informationsmaterial um die Thematik Lachgas. Weiter erstellte der Träger BASIS e.V. einen Informationsflyer zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Lachgas, der insbesondere für Konsumierende konzipiert ist. Außerdem ergriff BASIS e.V. im Rahmen des bereits beschriebenen HaLT-Projekts in Abstimmung mit dem Drogenreferat verhältnispräventive Maßnahmen, indem Mitarbeitende über 60 Lachgas-Händler:innen (Kioske u. Ä.) in Frankfurt aufsuchten und für die Thematik sensibilisierten. Daraufhin sagten einige zu, Lachgas nicht länger an Jugendliche verkaufen zu wollen. Die Thematik Lachgas wird weiterhin in Gremien und Arbeitskreisen behandelt. 4. Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) Bis zum Jahresende 2022 führt die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) mehr als 930 "Neue Psychoaktive Substanzen" (NPS) auf. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) listet fünf Gruppen psychoaktiver Substanzen auf wie zum Beispiel Cannabinoidmimetika (synthetische Cannabinoide) und einige Benzodiazepine, die einem Verbot unterliegen. Viele weitere Stoffe sind jedoch noch nicht verboten. Da es sich bei den NPS, die aktuell gehandelt werden, teilweise um hochpotente Substanzen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken handelt, beobachtet das Drogenreferat die Entwicklung kontinuierlich. Seit 2020 kam es in Frankfurt und Umgebung immer wieder zu Meldungen über den Konsum von sogenanntem "Baller-CBD" bzw. "Django", einer Flüssigkeit zum Verdampfen in E-Zigaretten. Bei dem oft als vermeintlich legale Substanz auf dem Schwarzmarkt vertriebenen Produkt handelt es sich in Wirklichkeit um Liquids, die mit synthetischen Cannabinoiden versetzt wurden. Präventionsangebote NPS Die Internetpräsenz www.legal-high-inhaltsstoffe.de von BASiS e.V. wird seit 2016 durch Zuschüsse vom Bundesministerium für Gesundheit, kommunalisierte Landesmittel und Zuwendungen des Drogenreferats finanziert. In den vergangenen Jahren wurden die Angebote (Information, Beratung, Substanzanalyse) des Projekts verstärkt genutzt. Es fanden 14 Multiplikator:innen-Schulungen statt und es wurden ca. 800 Beratungen durchgeführt. Mehr als 90 Prozent der Anfragen bezogen sich dabei auf "synthetische Cannabinoide" oder Liquids für Verdampfer. Zum Projekt gehören zudem Fortbildungen für Multiplikator:innen. Medikamente 6 Prozent der 15- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schüler in Frankfurt am Main gaben im Jahr 2023 in der MoSyD-Studie an, schon einmal (nicht von Ärztinnen/Ärzten verschriebene) psychoaktiv wirkende Medikamente eingenommen zu haben, um sich zu berauschen oder Leistungen positiv zu beeinflussen, 3 Prozent auch in den letzten 30 Tagen. Die abgefragten Kategorien waren die vier Stoffgruppen Opioide, Benzodiazepine, Methylphenidat und Dextromethorphan. Medikamentenkonsum ist somit ähnlich verbreitet wie in den Vorjahren. Am häufigsten wurden Dextromethorphan/DXM und Opioide (jeweils 4 %) ausprobiert, gefolgt von Methylphenidat (Ritalin(r)) und Benzodiazepinen mit jeweils 3 Prozent. Bei den Opioiden werden am häufigsten Tilidin und Codein, bei den Benzodiazepinen am häufigsten Alprazolam (Xanax(r)) genannt. Präventionsangebote Medikamente Im Arbeitskreis Jugend und Suchtprävention werden diese und weitere Themen aufgegriffen, wie zum Beispiel das "Spiking" in der Clubszene (das heimliche Verabreichen von Substanzen an andere Personen, etwa Alkohol oder GHB/GBL). Durch die Diskussion solcher und weiterer neuer Trends kann das Drogenreferat gemeinsam mit Trägern Angebote an die Bedarfe anpassen, neue Themen einbringen und zu Harm Reduction beitragen. Cannabis Cannabis war auch 2023, also noch vor der entsprechenden Gesetzesänderung, die am weitesten verbreitete illegale Droge unter Jugendlichen. 26 Prozent der 15- bis 18-Jährigen antworteten in der Befragung, mindestens einmal im Leben Marihuana und/oder Haschisch konsumiert zu haben. 10 Prozent der Schüler:innen gaben an, auch in den vergangenen 30 Tagen konsumiert zu haben und 3 Prozent mindestens zehnmal im vergangenen Monat. Jeweils 1 % der Jugendlichen konsumiert etwa einmal pro Woche, mehrmals pro Woche oder täglich Cannabis. Alle drei aktuellen Cannabis-Prävalenzraten sind somit im Langzeitvergleich verhältnismäßig niedrig. Der Konsum in den zurückliegenden 30 Tagen erreicht sogar den niedrigsten Wert aller Erhebungen: Seit 2002 haben noch nie so wenige Schüler:innen im vergangenen Monat Cannabis konsumiert. In den Jahren 2022 und 2023 war kurzzeitig auch das synthetische Cannabinoid HHC, das THC in der Wirkung ähnlich ist, legal in Deutschland erhältlich. 9 Prozent der Befragten haben mindestens einmal HHC konsumiert, 3 Prozent auch in den letzten 30 Tagen - zumeist jene, die auch andere Cannabis-Produkte nutzten. 11 Prozent der Befragten haben schon einmal CBD-Blüten bzw. -Harz (THC-freie Bestandteile von Cannabis) ausprobiert, 2 Prozent auch im letzten Monat. Präventionsangebote Cannabis Der Workshop Cannabis der Fachstelle Prävention wird von Schulen häufig angefragt. 2023 wurden 1.257 Schüler:innen erreicht. Hier werden den Teilnehmenden ab Klassenstufe 9 aktuelle Informationen über Cannabis vermittelt. Sehr konkret werden Konsumtrends, Wirkungsweisen und Risiken des Konsums aufgezeigt. Die Fachstelle Prävention bietet außerdem mit dem Format Drogen, Sucht und Prävention einen Workshop für Jugendliche ab 14 Jahren, der neben der aktiven Auseinandersetzung und Wissenserweiterung zu legalen und illegalen Drogen (also auch Cannabis) die Auseinandersetzung mit Konsumverhalten und der Wirkung und den Folgen von Konsum beinhaltet. Diesen Workshop besuchten 2023 1.152 Jugendliche. Das Projekt Blended Counselling, Rauchmelder.Beratung.App.Community con BASiS ist ein App-Angebot mit begleitender Beratung an Cannabis konsumierende Jugendliche und junge Erwachsene in Frankfurt, die ihr Konsumverhalten reflektieren und verändern möchten. 2023 wurden 54 Beratungen durchgeführt und es gab 85 Neuanmeldungen in der App. Die Jugend- und Drogenberatungsstellen in Frankfurt werden am häufigsten gebeten, zu Cannabis zu beraten. Cannabis-Ratsuchende stellen in den vier Frankfurter Jugend- und Drogenberatungsstellen zwischen 30 und 51 Prozent aller Ratsuchenden, bei jungen Menschen bis 21 Jahren sogar bis zu 94 Prozent. Besondere Frühinterventionsprojekte sind FreD (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden) und CaBS (Casemanagement für cannabiskonsumierende Schülerinnen), die beide von der Jugendberatungsstelle Am Merianplatz (JJ) durchgeführt werden. Hier werden junge Menschen mit problematischem Cannabiskonsum in einem Kurs bzw. im Einzelsetting, angeregt ihren Konsum zu reflektieren und zur Verhaltensänderung motiviert. Im Berichtszeitraum wurde das FreD-Angebot um eine digitalen Variante sowie ein Angebot für Multiplikator:innen und einen Kurs in einfacher Sprache erweitert. FreD erreichte 2023 insgesamt 65 Personen, CaBS wurde von 33 Personen genutzt, davon überwiegend Mehrfachkontakte. 5. Medienkonsum und -sucht Die digitale Medienwelt und ihre Angebote entwickeln sich in großem Tempo weiter. Das Smartphone ist mittlerweile nicht nur zu einem vielseitig genutzten multifunktionellen Medium geworden (Telefon, Musik, Filme, Foto, Fotoalbum, Kommunikation, Suchmaschine etc.), sondern ist längst ein beliebtes Spiel(e)gerät. Dabei gibt es durch "In-App-Käufe" unter Einsatz virtueller Zahlungsmittel und Glücksspielwerbung innerhalb von Spielen inzwischen fließende Übergänge zwischen "Gaming" (Spielen) und "Gambling" (Glücksspiel) - gerade für junge Gaming-Konsumierende wird so ein einfacher Weg zum Glücksspiel geebnet. Neben negativen gesundheitlichen Konsequenzen exzessiven Spielens kann deshalb auch Verschuldung ein Thema sein. Um Trends erkennen und darauf reagieren zu können, ist das Drogenreferat Mitglied des Fachforums Mediensucht. Auch die wissenschaftliche Befragung MoSyD hat Medienkonsum im Blick. Streaming und TV Die befragten Schüler:innen verbringen durchschnittlich 24,1 Stunden pro Woche mit Fernsehen/Videos/Serien, wobei Schüler deutlich mehr Zeit dafür aufwenden als Schülerinnen. Streaming-Angebote/Pay TV (zum Beispiel Netflix) werden dazu am häufigsten genutzt, gefolgt von Mediatheken sowie Videos aus dem Internet (zum Beispiel YouTube). Klassisches Fernsehen nutzen weniger als die Hälfte der Jugendlichen. Internet Das Internet wird an einem Werktag im Schnitt etwas weniger als 1,5 Stunden für Kommunikation, eine knappe Stunde für Informationssuche und gut eine Stunde für sonstige Zwecke genutzt. Insgesamt nutzen die Schüler:innen also etwas weniger als dreieinhalb Stunden pro Werktag das Internet. Was soziale Medien und ähnliche Dienste betrifft, wird WhatsApp weiterhin am häufigsten täglich genutzt (90 %). Außerdem spielen Instagram (73 %), Snapchat (70 %) und TikTok (61 %) eine wichtige Rolle für die Jugendlichen. 63 Prozent der Befragten gaben an, öfter das Gefühl zu haben, sich länger als gewollt mit Onlineaktivitäten zu befassen. Computerspiele 84 Prozent der Befragten spielen mindestens einmal im Monat Computerspiele, wobei mit 63 % am häufigsten das Smartphone dazu genutzt wird. Durchschnittlich spielten die Befragten 7,1 Stunden pro Woche. Männliche Jugendliche wenden mit elf Stunden dafür deutlich mehr Zeit auf als ihre Mitschülerinnen (3,3 Stunden). 47 Prozent der Befragten haben mindestens einmal echtes Geld beim Computerspielen ausgegeben, zum Beispiel für In-Game-Währungen oder für "Skins", die die Spieloptik verändern. Der Anteil derer, die Computerspiele intensiv (mehr als 20 Stunden pro Woche) spielen, liegt aktuell bei 11 Prozent. Präventionsangebote Medien Seit 2008 gehört die aus Mitteln des Drogenreferates der Stadt Frankfurt finanzierte Fachberatung für Verhaltenssucht am Merianplatz des Vereins Jugendberatung und Jugendhilfe als fester Bestandteil zur Jugendberatung und Suchthilfe. Die Fachberatung spricht Konsument:innen, Angehörige und Multiplikator:innen gleichermaßen an. Klient:innen wenden sich meist an die Beratungsstelle, weil sie ihr Verhalten in Bezug auf Medien, Sexualität oder Kaufen als problematisch erleben. Vermehrt kommen auch Angehörige in die Beratung, meistens Eltern, deren Kinder einen exzessiven Medienkonsum aufweisen. Den größten Anteil der Ratsuchenden bildeten männliche Konsumierende sowie weibliche Angehörige. Thematisch dominieren die Themen Computerspiele und Social Media. In den letzten Jahren haben sich die medialen Möglichkeiten stark ausgeweitet, weshalb sich oftmals die Themen der Beratung nicht mehr klar voneinander abgrenzen lassen. Die meisten Klient:innen suchen Beratungsstellen aufgrund von negativen Folgeerscheinungen von exzessivem Computerspiel auf. 2023 wurden 51 Personen beraten, auch hier gab es überwiegend Mehrfachkontakte. Die Fachstelle Prävention des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe bietet seit 2010 im Rahmen des Projekts Digitale Medien im Kindesalter und Digitale Medien im Grundschulalter Fortbildungen für Erzieher:innen und Grundschullehrkräfte sowie Elternabende in Kitas und Grundschulen an. 2023 wurden 193 Fachkräfte erreicht. Mit der JungenMedienJury, die von der Stadtbücherei organisiert wird, unterstützt das Drogenreferat seit 2009 ein Projekt zur Medienkompetenzförderung von 13- bis 16-Jährigen. Über 40 Jugendliche werden jährlich ausgewählt, Bücher, Serien, Comics/Mangas und Computerspiele zu diskutieren, zu bewerten und Siegertitel zu finden. Unter Begleitung von Jury-Betreuer:innen und fachkundigen Expert:innen aus der Gaming-Branche diskutieren und bewerten die vom Drogenreferat geförderten Jugendlichen im dialogischen Austausch Computerspiele. Auf diese Weise werden sie dazu angeregt, spielerisch ihren Konsum zu reflektieren. 6. Glücksspiel Mindestens einmal wöchentlich beschäftigen sich 5 Prozent der befragten Jugendlichen mit Glücksspielen. Beliebt sind dabei Sportwetten sowie Onlinewetten/Internet-Glücksspiele und Poker oder andere Kartenspiele mit Geldeinsatz (jeweils 2 %). Der Anteil der Jugendlichen, der mindestens einmal wöchentlich Glücksspiele spielt, ist langfristig zurückgegangen. Männliche Jugendliche spielen nach wie vor weitaus häufiger als weibliche. Präventionsangebote Glücksspiel Das Drogenreferat hat in Kooperation mit der Evangelischen Suchtberatungsstelle im Jahr 2013 ein neues Angebot zur Frühintervention beim Glücksspiel installiert, den Fachdienst Frühintervention beim Glücksspiel. Das Projekt richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 25 Jahren, die bereits ein riskantes Glücksspielverhalten aufweisen. Neben dem klassischen "Face-to-Face"-Kontakt werden auch telefonische und schriftliche Beratungen per E-Mail angeboten. Informationsveranstaltungen in Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und anderen Institutionen gehören ebenso zur Angebotspalette. Insgesamt wurden 2023 110 junge Menschen beraten und weitere ca. 1.000 Schüler:innen bei Informationsveranstaltungen erreicht. 7. Sucht im Alter Das Drogenreferat hat im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Jugend- und Sozialamt und Fachleuten der Sucht- und Altenhilfe eine Arbeitsgruppe gegründet, um Schulungen der Altenhilfe zum Thema Sucht im Alter zu entwickeln. Aus der Altenhilfe sind die Stiftung Waldmühle (Innere Mission), die Evangelische Suchtberatung und der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat Schulungskonzepte für den ambulanten und stationären Bereich der Altenhilfe erarbeitet, die seit 2017 als Pilotprojekt in Einrichtungen erprobt wurden. Die Pilotphase wurde ausgewertet, in einem Bericht dokumentiert und als Grundlage genutzt, das Projekt fortzuführen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Hilfesysteme zu vernetzen. Im Jahr 2018 wurde das Projekt im Sozial - und Gesundheitsausschuss der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Dabei wurde auch die gemeinsam mit dem Jugend- und Sozialamt gestaltete Informationsbroschüre für Senior:innen und deren Angehörige mit Beratungs- und Hilfeangeboten ausgegeben. In den Pandemie-Jahren ab 2020 wurde das Projekt trotz erschwerter Zugänge auch zu den älteren Menschen im nicht-stationären Setting fortgeführt und um Online-Angebote erweitert. Auch eine telefonische Sprechstunde und eine offene Sprechstunde "vor Ort" wurden etabliert. Informationsplattformen Frankfurter Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen können sich digital über die bundesweite Plattform DigiSucht beraten lassen. Die Onlineberatung zu allen Fragen rund um die Themen Drogen, Sucht, Substanzkonsum, Glücksspiel und Medienkonsum ist anonym und kostenfrei. In Frankfurt führen die Träger Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. und BASIS - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V. die Beratung durch. Letztgenannter Träger bietet ebenfalls einen anonymen telefonischen Drogennotruf an. Unter der Überschrift "Souverän und selbstbestimmt - Wissen ist die beste Prävention" finden Jugendliche und Eltern auf der Informationsplattform www.be-u.info des Drogenreferats vielfältige Informationen, Selbsttests, Tipps und Hilfestellungen zu psychoaktiven Substanzen und nicht-stofflichem Risikoverhalten. BE.U! will durch sachliche Informationen ein Risikobewusstsein schaffen und jungen Menschen dabei helfen, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Das Drogenreferat hat die Webseite neugestaltet, für Suchmaschinen optimiert und 2020 durch eine eigene Seite für Multiplikatoren ergänzt. Fortlaufend werden die Inhalte der Webseite aktualisiert. Seit dem Jahr 2000 informiert die Kampagne Check, wer fährt! des Drogenreferats Fahranfänger:innen über die Risiken des Alkoholkonsums und den Gebrauch psychoaktiver Substanzen im Straßenverkehr. Ein wichtiger Bestandteil der Kampagne ist neben der von der Fachstelle Prävention durchgeführten alljährlichen Schultour mit Interaktionsmöglichkeiten für Schulklassen auch die Webseite mit ihren vielfältigen Informationen zur Thematik und eigenen Portalen für Jugendliche und Lehrkräfte. Übersicht: Träger der Präventions- und Beratungsarbeit legale Drogen Im vorliegenden Bericht wurden die wichtigsten Angebote aus dem Bereich Prävention und Beratung legaler Drogen vorgestellt. In unterschiedlichem Ausmaß und mit verschiedenen Schwerpunkten waren im Berichtszeitraum in Frankfurt folgende durch das Drogenreferat geförderten Träger zum Thema Prävention und Beratung legaler Drogen tätig: · BASiS - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V. · Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach · Guttemplerverein · Innere Mission - Stiftung Waldmühle · Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. · Therapieverbund Hessen gGmbH · Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 19.02.2010, E 99 Bericht des Magistrats vom 15.05.2023, B 204 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 192 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6313, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.06.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Kommunale Energie- und Treibhausgasbilanz 2022
    B
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 193 Betreff: Kommunale Energie- und Treibhausgasbilanz 2022 Vorgang: B 23/25 Der Magistrat lässt seit über 30 Jahren, zunächst in größeren Abschnitten, inzwischen jährlich, kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzen erstellen. Teile der Daten, die in der Bilanz zusammenlaufen, stehen häufig erst einige Jahre nach dem Bilanzjahr zur Verfügung. Die vorliegende Treibhausgasbilanz vom April 2025 bezieht sich daher auf das Bezugsjahr 2022. Sie wurde vom ifeu, dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH, erarbeitet. Energie- und Treibhausgasbilanzen - umgangssprachlich häufig als CO2-Bilanzen bezeichnet - bilden die Basis des quantitativen Monitorings und Controllings beim Klimaschutz von Kommunen. Sie geben einen Überblick, wie die Energieverbräuche und die Treibhausgasemis-sionen nach verschiedenen Sektoren (zum Beispiel für private Haushalte, Gewerbe oder Industrie) und nach Energieträgern (zum Beispiel Öl, Gas, Strom) verteilt sind. Damit helfen sie, die langfristigen Tendenzen des Energieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen aufzuzeigen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden CO₂-Äquivalente (CO2eq) berechnet, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase vergleichbar zu machen. Frankfurt hat zwischen 1990 und 2022 Fortschritte bei der Reduzierung der Treibhausgas (THG)-Emissionen erzielt, obwohl die Bevölkerung im gleichen Zeitraum um 23 % gewachsen und der Energiebedarf der Stadt gestiegen ist. Zwischen 1990 und 2022 wurden die Emissionen um 9 % reduziert. Pro Kopf ergibt sich eine Reduktion um 24 %. Die in Frankfurt umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen haben zu dieser Reduktion beigetragen. Insgesamt hat Frankfurt im Jahr 2022 rund 8,7 Millionen Tonnen an CO2-Äquivalenten mit Flugverkehr, der anteilig für Frankfurt berechnet wird, ausgestoßen. Den größten Anteil an den THG-Emissionen hatte der Verbrauchssektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) mit 35 %. Zu diesem Sektor gehören auch die Rechenzentren. Der Verkehr war für 27 % und die Industrie für 21 % der Emissionen verantwortlich. Private Haushalte hatten mit 16 % den geringsten Anteil. Für fast die Hälfte der THG-Emissionen war der Stromverbrauch (46 %) verantwortlich. Der größte Anteil ging auf das Konto von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Aber auch die Industrie, die privaten Haushalte und der Verkehr benötigen Strom. Der Strombedarf von Rechenzentren hat sich zwischen 2017 und 2022 mehr als verdoppelt und macht inzwischen knapp 30 % des städtischen Stromverbrauchs aus. Der Flugverkehr verursachte 2022 ca. 660.000 Tonnen CO2eq, das waren rund 8 % aller städtischen THG-Emissionen. Die Stadt wird sich weiterhin engagiert für den Schutz des Klimas einsetzen, um die Treibhausgase zu senken. Zum Beispiel durch Beratungen, Veranstaltungen, Kampagnen, Förderprogramme (zum Beispiel Klimabonus und Bürgerengagement für den Klimaschutz), die energetische Sanierung von stadteigenen Gebäuden, Neubau in Passivhausweise, die Installation von PV-Anlagen auf städtischen Dächern, Fernwärmeanschlüsse für städtische Liegenschaften und die Umstellung auf LED-Beleuchtung in städtischen Gebäuden und der Straßenbeleuchtung. Ein weiterer Baustein zur Treibhausgasreduzierung ist die Erstellung und anschließende Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Die vollständige Bilanz ist dem Bericht als Anlage (nur digital verfügbar) beigefügt. Anlage 1_Bilanz (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 13 am 24.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 193 wird auf Wunsch der Linken bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); Linke (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); SPD und Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6422, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Spielplätze inklusiv und sonnengeschützt gestalten
    B
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 194 Betreff: Spielplätze inklusiv und sonnengeschützt gestalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5818 - NR 1137/25 Linke - 1. Die inklusive Teilhabe von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen wird bei der Neuplanung und Sanierungen von Spielplätzen in Frankfurt umgesetzt. Der Magistrat wendet seit 2024 eine Bewertungsmatrix an, um die Planungen hinsichtlich der Anforderungen von Inklusion zu prüfen. Die barrierefreie Zugänglichkeit der Spielgeräte ist dabei eine Grundvoraussetzung. Es werden außerdem die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern mit verschiedenen Fähigkeiten und Einschränkungen berücksichtigt. Das bedeutet, für jedes Kind mindestens ein Spielangebot geschaffen wird. Zudem wird bei Inklusion die Gesamtausstattung des Spielplatzes betrachtet, nicht nur dessen Spielgeräte. Vielgestaltigkeit in Form von Bodenmodellierung, Vegetation oder Einsatz verschiedener Materialien erhöhen die Teilhabe aller Kinder. 2. Der Magistrat ist sich der Problematik zunehmend heißer Sommer mit einer steigenden Zahl von Hitzetagen bewusst. Dieser Entwicklung wird auch bei der Neuplanung und Sanierung von Spielplätzen im Stadtgebiet Rechnung getragen. Wenn kein entsprechender Baumbestand vorhanden ist, werden Neupflanzungen getätigt. Sollten die standörtlichen Gegebenheiten dies nicht zulassen, werden schattenspendende Elemente wie großflächige Sonnenschirme eingebaut. Der Magistrat hat bereits auf zahlreichen bestehenden Spielplätzen Sonnenschirme nach Erfordernis aufgestellt und wird dies sukzessiv weiterführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2025, NR 1137 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 13 am 24.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); BFF (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6423, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Recycling von Baumaterialien für den Hochbau
    B
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 195 Betreff: Recycling von Baumaterialien für den Hochbau Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5851 - NR 538/22 CDU, B 92/25 - Nach wie vor gibt es momentan kein geeignetes Abrissprojekt. Sobald sich ein entsprechendes Projekt in Planung befindet, wird der Magistrat dieses als Pilotprojekt benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2022, NR 538 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 92 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 381 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 195 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6314, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025

  • Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen
    B
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 196 Betreff: Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5425 - NR 1034/24 CDU, B 70/25 - Der Volkshochschule Frankfurt (VHS) drohen derzeit vordringlich vier kurz- und mittelfristige Risiken, die das betriebswirtschaftliche Ergebnis stark beeinflussen können: 1. Umsatzsteuerpflicht für Bildungsangebote 2. Sozialversicherungspflicht für Unterrichtstätigkeiten von Freiberuflern (Herrenberg-Urteil) 3. Auskömmliche Finanzierung für Integrationskurse und berufssprachliche Kurse 4. Kostensteigerungen für Unterrichtsräume Zu 1. Aus dem Bundesfinanzministerium wurde u.a. dem Deutschen Volkshochschulverband (DVV) ein Entwurf zur Anpassung des USt-Anwendungserlasses zur Neuregelung von § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UstG) zur Stellungnahme vorgelegt. Der Entwurf fokussiert sich sehr stark auf den beruflichen Charakter von Bildungsangeboten und ordnet viele allgemeinbildende Angebote der Volkshochschulen dem Freizeitsektor (und damit der Umsatzsteuerpflicht) zu. Dieser Entwurf steht im Gegensatz zu den Empfehlungen des AK Weiterbildung der Kultusministerkonferenz vom Herbst letzten Jahres. Der Dachverband DVV hat in Absprache mit den vhs-Landesverbänden zu dem Entwurf dezidiert Stellung genommen. Eine Abschließende Entscheidung auf Bundesebene steht noch aus. Die Auswirkungen des aktuellen Entwurfs zur Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses auf die VHS Frankfurt könnten erheblich sein: Je nach Auslegung des Begriffes "Berufsnützlichkeit" im Zusammenhang mit Bildungsangeboten könnten bis zu 90% der jährlich rund 6.000 Kursangebote der VHS von der neuen Regelung betroffen und somit künftig umsatzsteuerpflichtig werden. Eine Folge könnte ein hoher Kursausfall sein, da die Nachfrage aufgrund der Preiserhöhung sinken könnte und Kurse möglicherweise aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vermehrt abgesagt werden müssten. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Besteuerung von Bildungsangeboten auch die Tätigkeit der Kursleitenden nicht mehr steuerfrei stellt. Dies könnte die Lehrtätigkeit für viele Kursleitende unattraktiv machen, was den bereits bestehenden Fachkräftemangel weiter verschärfen und zu zusätzlichen Kursabsagen führen würde. Der Bürokratismus würde deutlich zunehmen. Auch für die Finanzämter bedeutet dies nicht unbedingt ein Mehr an Steuereinnahmen, da im Gegenzug zu der den Teilnehmenden in Rechnung zu stellenden Umsatzsteuer korrespondierend Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Die Buchhaltung würde sich damit deutlich komplexer gestalten und könnte mit dem bisherigen Personal nicht bewältigt werden. Auch um das im Fokus der Stadt stehende Tax Compliance Management System einhalten zu können, wäre es notwendig, die Buchhaltungsabteilung um eine entsprechende Fachkraft zu erweitern. Insgesamt zeigt sich, dass die geplanten Änderungen weitreichende Konsequenzen für die VHS Frankfurt haben könnten, die sowohl die Kursangebote als auch die finanzielle Situation der Institution und ihrer Mitarbeitenden betreffen. Zu 2. Seit Bekanntwerden des Herrenberg-Urteils und seiner möglichen Konsequenzen steht die VHS im laufenden Austausch mit dem Personal- und Organisationsamt (POA), dem Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei, dem Dezernat XI, anderen großstädtischen VHS´en und den zuständigen Verbänden Hessischer Volkshochschulverband (hvv) und DVV. Darüber hinaus wurden externe Rechtsexpertise und die Expertise des städtischen Rechtsamtes eingeholt, um Risiken beispielsweise bei der Gestaltung von Honorarverträgen zu minimieren. Die Risikoeinschätzung wird permanent den aktuellen Informationen im Rahmen der Vorgaben des Public Corporate Governence Codex angepasst und mit den zuständigen Wirtschaftsprüfern zuletzt für den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2024 erörtert. Mit Beschluss des Bundesrats vom 14.02.2025 zur Änderung des § 127 SGB IX hinsichtlich einer Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten besteht für die VHS bis zum 31.12.2026 eine Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Risikobewertung des Einklage Risikos von Honorarkräften. Sofern beide Vertragsparteien bei Vertragsabschluss von einer selbstständigen Leistung ausgehen, gilt hier der Status der Freiberuflichkeit. Demnach sind bis Ende 2026 vorerst keine Kostensteigerungen auf Grund von Festeinstellungen und Organisationsanpassungen absehbar, es besteht jedoch ein Restrisiko des Ertragsrückgangs in den Fällen, in denen sich die Honorarkräfte gegen die Einverständniserklärung zur selbstständigen Tätigkeit entscheiden und dieser Umstand zu einem Vertragsabbruch führt. Wie sich die Rechtsprechung nach 2026 entwickelt ist, aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbar. Zur zukünftigen Risikominimierung stellt die VHS weiterhin ihre Organisationsmodelle auf den Prüfstand, um im Anschluss an die Übergangsregelung rechtssicher den Kursbetrieb der VHS gewährleisten zu können. Der hierfür entstehende monetäre Auffand ist heute noch nicht absehbar, die VHS ist aber im stetigen Austausch und wird den Magistrat bei neuem Kenntnisstand kontinuierlich informieren. Im Wirtschaftsplan 2026/27 wurde die Festanstellung der heute arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden berechnet und als Risikoposition als Mehrbedarf ausgewiesen. In dieser Risikoeinschätzung im Rahmen des Risikomanagements wurden verschiedene Szenarien berechnet und bewertet. Die Bestrebungen, auf Bundesebene eine rechtssichere Situation zum Erhalt der Freiberuflichkeit zu schaffen, werden als hoch eingestuft. Wie diese Bemühungen letztendlich ausfallen werden, kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Aktuelle Informationen werden frühestens zur Mitte des Jahres 2025 erwartet. Zu 3. Aktuell sind durch die mehr als halbierten Bundesmittel im Jahr 2025 die Integrations- und Berufssprachkurse nicht mehr auskömmlich finanziert. Am 29. Januar beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, für Integrationskurse im Jahr 2025 rund 262 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Damit ist die Fortführung der Kurse bis Ende August 2025 zunächst einmal gewährleistet. Der Haushaltsausschuss folgte damit allerdings nur zum Teil einem Antrag der Bundesregierung auf eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 560 Mio. Euro. Eine Deckung der Kosten für die Integrationskurse über das gesamte Jahr fand keine Mehrheit. Wie verlautet, wird mit einer Finanzierungslösung für die Monate September bis Dezember 2025 nach der Konstituierung einer neuen Bundesregierung gerechnet. Die Mittel für die Berufssprachkurse wurden ebenfalls um 70 Mio. Euro gegenüber der im Haushaltsentwurf eingeplanten Summe erhöht, ohne dass damit allerdings auch nur annähernd eine Bedarfsdeckung ermöglicht würde. Auch diese Summe reicht lediglich aus, um das bereits massiv zusammengestrichene Angebot bis Ende August fortzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr können maximal 30 Prozent der 2024 durchgeführten Kurse zur berufsbezogenen Deutschförderung stattfinden. Wie stark die Einschnitte letztendlich sein werden, kann zum heutigen Tag noch nicht vorhergesagt werden. Durch die neuen Trägervereinbarungen mit dem BAMF können Kurse für den pädagogischen Sonderbedarf und Wiederholerstunden für Personen, die die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, nicht mehr angeboten werden. Der Start von Berufssprachkursen muss gesondert beantragt werden und kann nur noch weit unterhalb des tatsächlichen Bedarfs angeboten werden. Unter der Annahme, dass 40% der BAMF-Mittel wegfallen könnten, würde der VHS ein Deckungsbeitragsverlust von mehr als 700 T€ jährlich drohen. Dies könnte von einem steigenden Angebot von Selbstzahlerkursen nur zum Teil kompensiert werden, da die große Mehrheit der Teilnehmenden die Kursgebühren nicht selbst aufbringen können (458 Euro für 100 Unterrichtsstunden). Daher könnte der Deckungsbeitragsverlust nur zu einem Teil ausgeglichen werden. Zu 4: Die im Jahresvergleich steigenden Mietkosten sind unter anderem der Neuanmietung von Räumen geschuldet, beispielsweise für das TUMO-Lernzentrum, und im mittelfristigen Wirtschaftsplan der VHS budgetiert. In der Sonnemannstraße 13 (BZO) wird die VHS auch mit Ablauf des ersten Mietvertrags zum 05.12.2024 weiterhin Mieterin bleiben. Seit Beginn des ersten Mietverhältnisses (06.12.2004) unterliegt der Mietzins einer Mietpreissteigerung in Höhe von 1,5% jährlich, so dass der Mietkostensprung von 2024 auf 2025 bei 26 T€ liegt und in den folgenden Jahren um jeweils 1,5% weiter anwächst. Die VHS hat bereits Gespräche über die künftige Mietpreisgestaltung aufgenommen, die bislang jedoch nicht erfolgreich waren. In Bockenheim ist die VHS seit 1979 Mieterin in Flächen eines Gebäudekomplexes in der Leipziger Straße 67. Auf Grund eines Eigentümerwechsels kann der Mietvertrag über den 31.07.2026 nicht fortgesetzt werden, da die VHS keine Berücksichtigung in der Liegenschaftsentwicklung der neuen Eigentümerin findet. Die VHS in Bockenheim, als Standort in einem der bevölkerungsreichsten Stadtteile Frankfurts, wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt und die heutigen Kursangebote stark nachgefragt. Die VHS möchte auch zukünftig am Standort Bockenheim festhalten und sieht u.a. auch durch die Verlängerungsplanungen der Linie U4 hier den richtigen Standort, um neben den Bockenheimerinnen und Bockenheimern auch Zielgruppen aus angrenzenden und/oder weiter entfernteren Stadtteilen zu erreichen. Im Rahmen eines Marktsondierungsprozesses, bei dem synergetische Raumnutzungsmöglichkeiten mit der Musikschule sowie die Verfügbarkeit von Bestandsliegenschaften der Stadt Frankfurt geprüft wurden, hat sich eine Mietfläche in der Gräfstraße als sehr gut geeignet herauskristallisiert. Die Liegenschaft weist eine optimale Erreichbarkeit auf Grund ihrer direkten Lage an der U-Bahnhaltestelle "Bockenheimer Warte" auf und bietet eine hohe Flexibilität in der Raumgestaltung und Nutzung. Es lassen sich hier zum einen die Bestandskurse aus der Leipziger Straße 67 umziehen, zum anderen bietet sie den Raum für neue Kursformate und die Rückholung von Unterrichtsflächen, die aufgrund von Eigenbedarf der Schulen im BZO und an anderen Stellen durch die VHS nicht mehr genutzt werden können. Ebenfalls sollen Kurse aus per Einzelanmietung angemieteten Flächen, deren Betreuung auf Grund der Dezentralität und fehlenden Infrastruktur hohe Kosten verursachen, in die neue Liegenschaft integriert werden. Im Wirtschaftsplan der VHS wurden im Rahmen der Mehrbedarfsanmeldung für die Anmietung einer Ersatzliegenschaft für die Leipziger Straße 67 entsprechende Mittel vorgesehen. Darüber hinaus werden Prüfungen vorgenommen, wie Kosten für externe Unterrichtsraumanmietungen sowie begleitende Dienstleisterkosten reduziert werden können. Sollten für die in 2026 wegfallenden Unterrichtsräume in der Leipziger Straße 67 keine langfristigen Ersatzflächen in Bockenheim gefunden werden, würde sich das Bildungsangebot in diesem und angrenzenden Stadtteilen stark reduzieren, die Teilhabe an Bildung einschränken und zu Umsatzeinbußen führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2024, NR 1034 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 4 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6477, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 90-4

  • Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße)
    B
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 197 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5594 - OA 127/22 OBR 15, B 405/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.11.2025 Zwischenbericht: Dem Magistrat ist die Sanierung und anschließende Wiedereröffnung der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach bekannt. Die Maßnahme wurde auch im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept (§ 2950 vom 02.03.2023) unter den geplanten Sofortmaßnahmen aufgeführt. Der Magistrat betrachtet daher den Standort mit Priorität und steigt in die Planungen hierfür noch in 2025 ein. Das weitere Vorgehen wird entsprechend organisiert. Über den Fortgang der Arbeiten werden wir berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.01.2022, OA 127 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 405 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 78 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 197 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 197 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 197 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6424, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 § 7105, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026

  • Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken
    M
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.05.2025, M 87 Betreff: Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) - E 67/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 424/24 - 1. Den beigefügten "Richtlinien zur Förderung des juristischen Beratungsangebots für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" zur Vergabe von Projektförderungen wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass a) mit Etatantrag 67/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von für 36 T€ für 2024 und 39 T€ für 2025 eingestellt wurden. Insgesamt somit 75 T€ in der Produktgruppe 17.1 Wohnen, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen. b) die nicht verbrauchten Mittel aus 2024 von 36 T€ nach 2025 übertragen wurden und diese unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss durch den Magistrat stehen. c) die Bewilligung der Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Etatantrages erfolgt. 3. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Maßnahmen und Aktivitäten nach diesen Richtlinien zu bewilligen und zu fördern. Begründung: A. Zielsetzung Frankfurt am Main ist gemäß der Mieterschutzverordnung des Landes Hessen vom 18. November 2020 ein angespannter Wohnungsmarkt und ein Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Für Mietende ist die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten entscheidend, um in diesem schwierigen Umfeld souverän zu agieren. Aufgrund der zivilrechtlichen Natur des Mietrechts gestaltet sich dies jedoch ohne fachliche Unterstützung oft als Herausforderung. Das bedeutet, dass bestehende Ansprüche und Pflichten direkt gegenüber der Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Die Verantwortung liegt somit vor allem bei den Mietenden, formale oder sachliche Mängel zu erkennen, diese zu rügen oder gegebenenfalls ihnen zu widersprechen. Dies betrifft unter anderem Mieterhöhungsverlangen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen oder die Kündigung eines Mietverhältnisses. Eine unmittelbare öffentlich-rechtliche Kontrolle oder Intervention ist vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen. Da rund 80 % aller Haushalte in Frankfurt am Main zur Miete wohnen (Quelle: Zensus 2022), ist es das Ziel der Stadt Frankfurt am Main, über die Förderung von Projekten zur Verbesserung des juristischen Beratungsangebots für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main die bestehende Beratungskulisse zu stärken. Dadurch sollen Mietende in Frankfurt am Main auch unter dem Druck des angespannten Wohnungsmarktes ihre Rechte und Pflichten besser kennen und wahrnehmen können. Durch die Förderung juristischer Beratungsangebote wird die Missbrauchsanfälligkeit auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt reduziert, indem Mietenden ein verbesserter Zugang zu qualifizierter Unterstützung bei der Prüfung beispielsweise von Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder Kündigungen zur Verfügung steht. Dies trägt zu einer stärkeren Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt bei und stabilisiert die Mietverhältnisse nachhaltig. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Richtlinien definieren ein transparentes und offenes Verfahren im Sinne des Etatantrags, das förderfähigen Organisationen die Möglichkeit bietet, Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Beratung im Bereich des Wohnraummietrechts für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main zu beantragen. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Projektförderung mit einer Obergrenze von 15.000 Euro pro Maßnahme, die sich an lokal tätige Organisationen richtet. Die Förderung kann von Vereinen beantragt werden, die ihren Sitz oder eine Geschäftsstelle sowie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Frankfurt am Main haben und nachweisen können, dass sie juristische Beratungsleistungen für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main anbieten. Darüber hinaus wurde vom Antragstext abweichend beschlossen, dass Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung des Beratungsangebots im Bereich des Wohnraummietrechts förderfähig sind. Die im ursprünglichen Antragstext erwähnte Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen stellt lediglich eine von vielen möglichen Themen im Kontext des Wohnraummietrechts dar. Eine Einschränkung der Förderung auf diesen spezifischen Bereich würde der Vielschichtigkeit der Fragestellungen in diesem Themenfeld nicht gerecht und wäre daher nicht zielführend. Neben der Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen umfasst das Wohnraummietrecht zahlreiche weitere Themen, wie z. B. Mieterhöhungsverlangen, Kündigungsschutz oder die Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen. Anträge können ab zwei Monaten nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Amtsblatt gestellt werden. Damit erhalten antragsberechtigte Organisationen ausreichend Zeit, ihre Vorhaben zu planen und die Antragsunterlagen vorzubereiten. Die zweimonatige Vorlaufzeit ermöglicht es den Organisationen, qualifizierte und realistisch geplante Anträge einzureichen, was die Effektivität der Förderung erhöht. D. Kosten Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der in Produktgruppe 17.01 Wohnen, Gr. 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 1_Foerderrichtlinien (ca. 22 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2025, NR 1285 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Etatantrag vom 06.06.2024, E 67 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1285 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1285 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1285 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6389, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 30-0

  • Überqueren der Miquelallee während der Brückensperrung
    OFOB 2
    26.05.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2025, OF 1155/2 Betreff: Überqueren der Miquelallee während der Brückensperrung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Zeit der baubedingten Sperrung der Fußgängerbrücke über die Miquelallee eine Bedarfsampel einzurichten, in Höhe der Lücke im Grünstreifen (den die Polizei gelegentlich für Geschwindigkeitsmessungen nutzt). Begründung: Seit die Brücke gesperrt ist, wurden immer wieder Personen gesehen, die die Miquelallee unweit der Brücke ebenerdig überqueren, was beim Verkehrsaufkommen auf diesem Autobahn-Zubringer lebensgefährlich ist. Besonders an der Nordseite (zur Bundesbank hin) gibt es keinen Hinweis, wie man weiterkommt, was Passanten ratlos läßt - und eben einige dazu bewegt, statt irgendeinen Umweg zu suchen, lieber schnell über die Straße zu hetzen. (Hinweis von Bürgern.) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2025, OF 1152/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1152/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1155/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme)

  • Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden
    OFOB 2
    26.05.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2025, OF 1156/2 Betreff: Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Falkstraße, zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, ein Parken auf der nord-östlichen Seite zwischen den beiden Halteverbotsschildern durch Poller zu verhindern. 2. auf der süd-westlichen Seite der Falkstraße, ebenfalls zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, in den schraffierten Bereichen auf beiden Seiten der Gehwegnase bzw. Ampel, ein Parken durch Poller zu verhindern. 3. zu prüfen und zu berichten, ob auf Höhe der Clemensstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und ggf. umsetzen. Begründung: Bürger*innen berichten uns über die anhaltende und inakzeptable Parksituation in der Falkstraße / Ecke Gräfstraße. Trotz einer deutlich gekennzeichneten absoluten Halteverbotszone parken täglich bis zu sieben Fahrzeuge in dieser Zone, teilweise sogar bis in den Kreuzungsbereich Gräfstraße hinein. Dies behindert den Verkehr, der von der Gräfstraße in die Falkstraße einbiegen möchte. (Quelle: Die Aufnahmen stammen von Personen, die dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt sind) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.05.2025, OF 1153/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 1156/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7060 2025 1. Die Vorlage OF 1153/2 wird durch die Vorlage OF 1156/2 für erledigt erklärt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1156/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1156/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und Linke gegen 3 CDU und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Wann wird die May-Siedlung RiederwaldOst endlich saniert?
    OFOB 3
    26.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2025, OF 747/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung Riederwald-Ost endlich saniert? Vorgang: V 415/22 OBR 11; ST 2261/22; V 674/23 OBR 11; ST 2035/23 Der Ortsbeirat möge folgendes Auskunftsersuchen beschließen: Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung Riederwald Ost vorbereitet. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet. Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instandgesetzt werden. Zudem sei eine "energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften" vorgesehen. Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren. Anschließend sollten die Häuser Karl-Marx-Straße 4-16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das 4. Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden. Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan. Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist. Foto: Stefan Helming Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: - Was sind die Gründe der Verzögerung? - Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? - Wann erfolgt endlich die äußerliche und innere Sanierung der gesamten Siedlung? - Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? - Sind Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern vorgesehen? - Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? - Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2022, V 415 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2261 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1204 2025 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weitere Müllgarage für das südliche Westend
    OIOB 2
    26.05.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 26.05.2025, OI 102 entstanden aus Vorlage: OF 1143/2 vom 08.05.2025 Betreff: Weitere Müllgarage für das südliche Westend Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201) gebeten, im Rahmen des Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" am Kettenhofweg/Ecke Corneliusstraße eine Müllgarage bzw. einen größeren, krähensicheren Abfalleimer zu installieren. Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin. Die grüne Insel (siehe Fotos) mit Bänken und einem Beet lädt zum Verweilen ein. Im Frühling und Sommer sind die Bänke während der Mittagszeit, abends und vor allem am Wochenende sehr beliebt. Leider bleibt sehr viel Müll dort liegen, da der kleine aufgehängte Mülleimer ein zu geringes Fassungsvolumen aufweist. Vor allem Pizzakartons stapeln sich auf dem kleinen Mülleimer. Leider wird auch immer wieder Müll in angrenzende Gärten der Anwohnenden geworfen oder die Krähen verteilen den Müll großzügig über das Areal. Eine Müllgarage würde Abhilfe schaffen und die Aufenthaltsqualität vor Ort verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 04.06.2025

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