Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung richtet sich an den Magistrat zur Aufstellung eines Warnschildes am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen. Besonders für Schulkinder ist die Sichtbarkeit beim Übergang gefährdet, was zu riskanten Situationen führen kann.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Abzweigung L 3008/Niedereschbacher Straße (aus Richtung Bad Vilbel kommend) ein Warnschild aufzustellen, das auf kreuzende Radfahrer und Fußgänger hinweist.
Begründung
Der Fußgängerübergang in der Einmündung ist zugleich Übergang für den Radweg, der zur Schule nach Nieder-Eschbach führt. Am Beginn der Einmündung sind dort wartende Fußgänger durch den Bewuchs an der Lärmschutzwand nicht sofort sichtbar. Da die Fußgängerampel mit der Ampel über die L 3008 nicht synchronisiert ist, ist die Versuchung gerade für die Schulkinder groß, den Überweg bei Rot zu überqueren. Herankommende Autos sind vom Fußgängerüberweg aus jedoch erst spät zu sehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2025OFOF 206/13Warnschild am Abzweig L 3008/Niederschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7078Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1646Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats