Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass das vorgeschlagene Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße nicht aufgestellt wird, da keine objektive Gefahrensituation nachweisbar ist und die Gefahrenzeichen nur an notwendigen Stellen angebracht werden dürfen. Die Entscheidung basiert auf der Analyse von Verkehrsunfällen in den letzten Jahren an diesem Ort.
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Gefahrzeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch aufmerksame Verkehrsteilnehmende eine Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen. Insbesondere das Verkehrszeichen (VZ) 133 ("Fußgänger") ist nur dort anzuordnen, wo der Fußverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird. Auch das VZ 138 ("Radfahrer") ist nur dort anzuordnen, wo der Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird. Eine objektive Gefahrensituation ist ungeachtet dessen an der genannten Örtlichkeit auch nicht belegbar: Von 2016 bis 2023 ereignete sich im gesamten Kreuzungsbereich kein polizeilich aufgenommener Verkehrsunfall mit Personenschaden und Radverkehrsbeteiligung. Mit Fußverkehrsbeteiligung ist im selben Zeitraum ein Verkehrsunfall aktenkundig, der sich allerdings nicht im Bereich des signalisierten Rechtsabbiegers ereignet hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2024KK 148Mehr Integration und Teilhabe durch kostengünstige Kulturprojekte und GraffitiKAV-Anregung
- 22. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1414Mehr Integration und Teilhabe durch kostengünstige Kulturprojekte und GraffitiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab