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- Kirchengrundriss und Segmentbrunnen unter Denkmalschutz stellenOMOB 1526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7039 entstanden aus Vorlage: OF 235/14 vom 09.04.2025 Betreff: Kirchengrundriss und Segmentbrunnen unter Denkmalschutz stellen Der Magistrat wird gebeten, das Ensemble Kirchengrundriss mit Kruzifix sowie den Segmentbrunnen mit der Figur des Apostels Jakobus unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Der Kirchengrund ist seit Jahrhunderten ein Ort religiöser Verehrung, dessen Traditionen bis ins 8. Jahrhundert und die Überführung des Apostels Bonifatius von Mainz nach Fulda zurückzureichen. Hier stand bis 1936/37 die 1686 erbaute barocke St. Jakobuskirche. Mit über 600 Unterschriften setzten sich die Harheimer 1983 dafür ein, dass der Alte Kirchplatz in Erinnerung an seine kirchliche Tradition gestaltet wird. Die Gestaltung des Platzes orientierte sich am Kirchengrundriss und weist als wesentliche Elemente ein Kruzifix und einen Segmentbrunnen mit der Figur des Apostels Jakobus des Älteren, des Kirchenpatrons, auf. Die Fertigstellung erfolgte 1986 zur 1200-Jahr-Feier des Stadtteils. Anlässlich der Fronleichnamsprozession werden Andachten abgehalten, es finden regelmäßige Musikkonzerte und der Weihnachtsmarkt mit seinen lebensgroßen Krippenfiguren statt. Daher sollte das Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1416 Aktenzeichen: 60-3
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18OMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 10.05.2025 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (siehe auch Fotos in der Begründung) jeweils Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße (drei bis vier Fahrradbügel); 2. Kiesstraße 18 (zwei bis drei Fahrradbügel). Begründung: Anwohnende der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 26 wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Auch die Anregung für Fahrradparkplätze in der Kiesstraße kommt aus der Anwohnerschaft. Beide Standorte liegen zwischen einem Blumenbeet und einer Hofeinfahrt. Es ergibt sich hier an beiden Standorten die Situation, dass der Bereich der jeweiligen Hofeinfahrten durch parkende Pkws beeinträchtigt wird. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen dem Ortsbeirat beide Standorte als sehr geeignet für Fahrradparkplätze. Lediglich im Falle der Jordanstraße 26 geht ein Pkw-Stellplatz verloren. Am Standort der Kiesstraße 18 reicht der wegfallende Stellraum kaum für einen Pkw. Das auf dem Foto zu sehende Lastenfahrrad soll offensichtlich momentan den Raum für ordnungswidrig parkende Pkws sperren. Kiesstraße 18 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1597 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigenOMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7053 entstanden aus Vorlage: OF 1126/2 vom 10.04.2025 Betreff: Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, die Rasenteilfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz, die bis ca. 2022 als Interimsstandort einer Kita diente, im Laufe des Frühjahrs 2025 bzw. möglichst bald wieder den Nutzerinnen und Nutzern der Grünanlage freizugeben bzw. die Umzäunung um die Rasenfläche zu beseitigen. Begründung: Nach Rückbau des Interimsstandorts einer Kita wurde die Rasenfläche im Frühjahr 2023 fachgerecht eingeebnet und aufgelockert. Anschließend wurde Rasen eingesät, der zwischenzeitlich gut die Fläche wieder begrünt. Allerdings ist der Bereich immer noch durch eine Umzäunung gesperrt (siehe Foto). Viele anwohnende Nutzerinnen und Nutzer des Parks (klein und groß, alt und jung) wünschen die kurzfristige Freigabe der Rasenfläche für das Frühjahr 2025. Zwischenzeitlich hat das zuständige Amt im Laufe des Aprils die Rasenfläche teilweise neu vertikutiert und nochmals gesät, was der Ortsbeirat anerkennt und daher in seinem Beschluss berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1672 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleistenOMOB 226.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054 entstanden aus Vorlage: OF 1129/2 vom 08.04.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch Pkws wirksam zu unterbinden. Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei Pkws als auch zwischen Pkws und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!OMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 251 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Antrag auf Aufnahme in das Projekt „Schulstraße“ in FrankfurtOMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7056 entstanden aus Vorlage: OF 1146/2 vom 06.05.2025 Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Projekt "Schulstraße" in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die neue Außenstelle (Grundschule) der Georg-Büchner-Schule (GBS) an der Kaufunger Straße/Ecke Schloßstraße, ehemals DIPF, die am 15. August 2025 eröffnet werden soll, in das Projekt "Schulstraßen" in Frankfurt aufzunehmen. Die Schulleitung der GBS unterstützt diesen Antrag. Begründung: Sogenannte "Schulstraßen" sind Straßen im Umfeld von Schulen, die zur Hauptverkehrszeit, also zu Schulbeginn, je eine Stunde lang für den Autoverkehr gesperrt sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Elterntaxis, die Kinder morgens eilig zur Schule bringen, sind eine Gefahrenquelle für alle Kinder außerhalb des Autos. Weniger Pkws bedeuten also mehr Sicherheit für diese Kinder. Kommen Kinder stattdessen mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule, fördert das zudem ihre Selbstständigkeit, ihre Gesundheit, soziale Kontakte und nachweislich auch die Aufmerksamkeit später in der Schulstunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1598 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/SchloßstraßeOMOB 226.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7057 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 30.01.2025 Betreff: Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Umbauarbeiten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Bockenheimer Grundschule ist und den Zeitplan für Umbau und Bezug vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie soll das Verkehrskonzept für die neue Grundschule aussehen? 2. Wo werden sich die Pkw-Parkplätze für Lehrer auf dem Gelände befinden? Wie viele Pkw-Parkplätze sind geplant? 3. Wo werden sich die Fahrradstellplätze für die Schulgemeinde befinden? Wie viele Fahrradstellplätze sind geplant? 4. Wann werden die gegenwärtig durch die Bauarbeiten blockierten Pkw-Parkplätze auf der Kaufunger Straße wieder freigegeben? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung der Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhenOMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellenOMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7059 entstanden aus Vorlage: OF 1151/2 vom 12.05.2025 Betreff: Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, das Informationsschild an der Baustelle so aufzustellen, dass es auch lesbar ist. Begründung: Das Schild ist derzeit mitten auf der Baustelle montiert, die die Bürger nicht betreten dürfen. Es ist nur lesbar, wenn man das Verbot missachtet oder ein Fernglas benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1390
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbindenOMOB 226.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7060 entstanden aus Vorlage: OF 1156/2 vom 26.05.2025 Betreff: Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Falkstraße, zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, ein Parken auf der nordöstlichen Seite zwischen den beiden Halteverbotsschildern durch Poller zu verhindern; 2. zu prüfen und zu berichten, ob auf Höhe der Clemensstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und diesen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Bürger*innen berichten dem Ortsbeirat über die anhaltende und inakzeptable Parksituation in der Falkstraße/Ecke Gräfstraße. Trotz einer deutlich gekennzeichneten absoluten Halteverbotszone parken täglich bis zu sieben Fahrzeuge in dieser Zone, teilweise sogar bis in den Kreuzungsbereich Gräfstraße hinein. Dies behindert den Verkehr, der von der Gräfstraße in die Falkstraße einbiegen möchte. Fahrzeugführer*innen berichten, dass sie nicht in die Falkstraße einbiegen konnten, weil in der Halteverbotszone Autos standen und auf der Gegenfahrbahn Autos an der roten Ampel warteten. Diese Situation besteht nun schon seit Jahren und hat sich im Laufe der Zeit verschlimmert. Obwohl die Stadtverwaltung gelegentlich "Knöllchen" verteilt, hat dies keine nachhaltige Verbesserung gebracht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1384 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhenOMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7061 entstanden aus Vorlage: OF 1154/2 vom 05.05.2025 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang entsprechende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung direkt an der Einmündung zur Grempstraße; 2. Ergreifen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße vor dem Café Butter/Stattcafé/Spiel-Café Zebulon; 3. Freihalten des Einmündungsbereichs vor dem Café Butter, Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Grempstraße mit geeigneten Maßnahmen, sodass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Abfallentsorgung problemlos abbiegen können. Begründung: Die Grempstraße erfreut sich an gut frequentieren Cafés wie das Stattcafé, das Kindercafé Zebulon und auch dem neuen Café Butter. Zudem erreicht man über die Grempstraße auch direkt den Spielplatz Hans-Eick-Weg wie auch das Rote-Beete-Gelände. Gleichzeitig dient die Grempstraße inkl. Parkhaus als Ausfallstraße der Leipziger Straße und wird stark frequentiert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität an den genannten Stellen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1713 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessernOMOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 1141/2 vom 08.05.2025 Betreff: Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. zu veranlassen, dass die Bushaltestelle "Kettenhofweg" der Buslinie 50 vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 60 mit einer Überdachung ausgestattet wird; 2. die gegenüberliegende Haltestelle vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 63 mit einer Sitzgelegenheit und einer Überdachung auszustatten. Sollte eine Nachrüstung mit ortsfesten Bauten kurzfristig nicht möglich sein, sollen mobile Wartehallen geprüft werden. Begründung: Viele Anwohner*innen in Westend-Süd benutzen regelmäßig die Buslinie 50. Auf der einen Straßenseite fehlt eine Unterstellmöglichkeit bei schlechtem Wetter und auf der anderen Seite fehlen Sitz- und Unterstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1626 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Konsolidierung von OIB-AnträgenSTOB 226.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 827 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Zu 1. OIB 66 vom 02.12.2021 Die Mittel wurden durch die Kinderbeauftragten nicht abgerufen. Die Spielmobileinsätze konnten wegen der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Mittel in Höhe von 6.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu 2. OIB 146 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2447) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu 3. OIB 147 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2451) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu 4. OIB 148 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2450) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu 5. OIB 149 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2445) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu 6. OIB 150 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023 (ST 616) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu 7. OIB 151 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2432) wird der Anregung entsprochen und ein Balancier-Parcours beschafft und aufgebaut. Nach Mitteilung des ausführenden Grünflächenamtes wurden die Arbeiten bereits ausgeführt. Der Balancier-Parcours befindet sich bereits seit längerem in Gebrauch. Die Aufhebung des Beschlusses OIB 151 ist deshalb nicht möglich. Zu 8. OIB 336 vom 04.07.2024 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025 (ST 233) wurde der OIB-Beschluss bearbeitet und die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro mit Zuschussbescheid vom 27.02.2025 an den Zuschussempfänger ausgezahlt. Die Aufhebung des Beschlusses OIB 336 ist deshalb nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6574 Antrag vom 20.08.2025, OF 1094/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planungsstatus für den Ausbau des GlasfasernetzesSTOB 226.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 828 Betreff: Planungsstatus für den Ausbau des Glasfasernetzes Für das Stadtgebiet Frankfurt am Main kann seitens der Kommune kein Unternehmen mit dem Glasfaserausbau beauftragt oder dazu verpflichtet werden. Die interessierten Telekommunikationsunternehmen betreiben den Ausbau eigenwirtschaftlich, finanzieren ihn demnach selbst. Die dazu geltende Rechtsgrundlage (Grundgesetz in Verbindung mit Telekommunikationsgesetz) verpflichtet die Kommunen allen interessierten Unternehmen, die entsprechenden Wege und Trassen zur Verfügung zu stellen. Die im August vergangenen Jahres im Dezernat V - Bürger:innen, Digitales und Internationales eingerichtete Stabsstelle "Gigabit Performance-Center", steht sowohl mit der für die Metropolregion Rhein-Main gegründeten Gesellschaft "GigabitregionFRM" als auch mit mehreren interessierten Unternehmen für das Frankfurter Stadtgebiet in guten Gesprächen. Teil dieser Gespräche ist auch der Ausbau in Eckenheim. Eine erste Informationsveranstaltung für alle Ortsvorsteher:innen wurde am 03. Dezember 2024 angeboten und im Römer durchgeführt. Die verwendeten Unterlagen sind im Anschluss per Mail zur Verfügung gestellt worden. Wie zwischenzeitlich abgestimmt, wird die Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" an der Ortsbeiratssitzung am 20. Mai 2025 teilnehmen und berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6482
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen InternetseiteSTOB 326.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 829 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Magistrat unterstützt die Arbeit der Stolpersteininitiative mit einer digitalen Plattform, ist jedoch nicht für die inhaltliche Bearbeitung der Biografien zuständig und bittet den Ortsbeirat darum, sich mit seinem Anliegen an die Initiative, deren Mitglieder ehrenamtlich eine Vielzahl von Anfragen bearbeiten und hiermit einen besonders wertvollen Beitrag zur städtischen Erinnerungskultur leisten, zu wenden. Was die Reinigung der Stolpersteine betrifft, erklärt der Magistrat seine Bereitschaft, in Absprache mit dem Ortsbeirat den Vorstand des Cassella-Chemieparks Frankfurt zu kontaktieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6470
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9STOB 926.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates, welche sich für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß §4c HGO ausspricht. Partizipation junger Menschen ist von großer Bedeutung und unverzichtbar für demokratische Prozesse. Die Anregung des Ortsbeirats bezieht sich explizit auf Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 während der laufenden Wahlperiode. Fokus sind hier Projekte der Stadtplanung, Grünflächen, Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Spielplätze im Dornbusch, in Ginnheim sowie Eschersheim. Die Planungen betreffen somit mehrere Dezernate. Grundsätzlich befürworten alle Ämter und Dezernate der Stadt Frankfurt am Main sowohl die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 4c HGO bei Planungsvorhaben als auch die Beteiligung gemäß UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 ("Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.") So finden regelmäßig Beteiligungsprozesse der oben genannten Ämter statt, zum Beispiel im Rahmen der Spielplatzplanung, durch die Kinderbeauftragten sowie die stadtweite Aktionswoche "Stadt der Kinder." Alle Menschen - so auch Kinder und Jugendliche - sollen sich möglichst niedrigschwellig zu stadtpolitischen Themen einbringen können. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist für Frankfurt ein Kinder- und Jugendparlament in Planung. Aktuell wird die Verantwortung zur Beteiligung nach §4c HGO dezentral in den beteiligten Ämtern oder in Kooperation organisiert. Konkrete Beteiligungsprozesse im Ortsbezirk 9: Straßenverkehrsamt (Die Straßenverkehrsbehörde vollzieht Bundesrecht nach landesrechtlicher Weisung und unterliegt insofern keinen weitergehenden Verpflichtungen aus Beschlüssen oder Verfahren der gemeindlichen Selbstverwaltung. Im Bereich des Straßenverkehrsrechts sehen weder die StVO noch die VwV-StVO (bislang) explizit eine Kindeswohlprüfung oder Ähnliches vor, auch eine entsprechende Erlasslage der Obersten Straßenverkehrsbehörde für das Bundesland Hessen ist nicht bekannt. Implizit nimmt die Kindeswohlprüfung gleichwohl großen Stellenwert in der straßenverkehrsbehördlichen Ermessens-ausübung ein, handelt es sich bei Kindern doch um die vulnerabelste und schätzenswerteste Gruppe von Verkehrsteilnehmenden. Weitergehende Beteiligungsverfahren sind hierbei jedoch weder vorgesehen und auch nicht leistbar, erstens aufgrund des mitunter eng gesetzten Ermessensrahmens, zweitens wegen des mitunter anspruchsvollen Grades an Fachlichkeit und Evidenzorientierung sowie vor allem drittens mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Mit dem Frankfurter Kinderbüro wurde daher vereinbart, dass die Straßenverkehrsbehörde im Bereich der sogenannten Daueranordnungen zukünftig eine Kindeswohlprüfung als regelhaften Bestandteil in die Begründung ihrer straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen aufnimmt und so dokumentiert, wo und wie das Kindeswohl in der Ermessensausübung berücksichtigt wurde.): Zu 1.: Die Mobilitätswende in Frankfurt am Main voranzutreiben und positiv zu gestalten ist eine Herausforderung, die die ganze Stadtgesellschaft betrifft. Daher hat ein breites Beteiligungsverfahren den gesamten Prozess der Erstellung des Masterplans Mobilität begleitet. Als strategische Langzeitaufgabe ist die Mobilitätswende für die heute junge Generation von besonderer Bedeutung. Kinder und Jugendliche wurden daher direkt beteiligt. In einem auf diese Zielgruppen zugeschnittenen Format konnten von April bis Juni 2022 junge Frankfurter:innen ihre Mobilitätsbedürfnisse für eine zukünftige Mobilität und Ideen für die Gestaltung des öffentlichen Raumes unmittelbar einbringen. Zu 2.: Hierzu wurden von Umweltlernen in Frankfurt e.V. in Kooperation mit dem Frankfurter Kinderbüro und dem Frankfurter Jugendring altersgerechte Materialien für Grundschulen, weiterführende Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen entwickelt. Damit wurde sichergestellt, dass Materialien und Vorgehensweise an das Thema, die Akteur:innen und die Rahmenbedingungen angepasst sind. Im April 2022 wurde zu den Materialien eine digitale Fortbildung für interessierte Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte durchgeführt. Anschließend wurden bis Juni 2022 personengeleitete Workshops durchgeführt durch: - Umweltlernen in Frankfurt e.V. in Schulen, zum Teil im Rahmen schon vorhandener Schulprogramme (zum Beispiel Schuljahr der Nachhaltigkeit sowie Projektwoche Nachhaltigkeit) - Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Schulen - Pädagogische Fachkräfte in Kinder- und Jugendeinrichtungen Dabei befassten sich die Kinder und Jugendlichen zunächst mit ihrer eigenen Mobilität sowie ihren Erfahrungen und Beobachtungen im öffentlichen Raum. So zeichneten sie mit Hilfe des "Schulwegchecks" eine Woche lang ihre Mobilität, also ihre Wege auf. Sie überlegten, wo und wie sie unterwegs sind. Außerdem tauschten sie sich darüber aus, was ihnen an ihrem Schulweg gefällt, was ihnen nicht gefällt, aber auch wie der Straßenraum vor ihrer Schule und auf dem Weg dorthin gestaltet ist beziehungsweise gestaltet werden könnte. Anschließend diskutierten sie über die Herausforderungen einer zukunftsfähigen Mobilität und sammelten Ideen, die sie für Frankfurt am Main haben. Diese Einheiten waren für Grundschüler:innen auf 4 Stunden angelegt, für weiterführende Schulen auf 2 Stunden. Am Ende der Einheiten stimmten die Kinder und Jugendlichen über verschiedene Maßnahmen ab. Hierzu wurden Bildkarten verwendet, die zunächst mit den Kindern und Jugendlichen besprochen wurden. Die Einheit endete mit einer individuellen Abstimmung mit Klebepunkten. Diese Vorgehensweise wurde vorab erläutert und abgestimmt. Zu 3.: Insgesamt wurden stadtweit rund 1.700 Kinder und Jugendliche in 35 Schulen und Einrichtungen beteiligt. Zu 4.: Die Beteiligungsergebnisse wurden im Juli 2022 beim 3. Mobilitätsforum im Haus am Dom präsentiert. Eine Ausstellung zeigte die von den Schüler:innen gewünschten Mobilitätsmaßnahmen für Frankfurt am Main und weitere Eindrücke aus dem Prozess. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion diskutierten 12 Kinder und Jugendliche aus fünf Schulen lebhaft über ihre Erfahrungen und Ideen. Die frühzeitige Durchführung der Kinder- und Jugendbeteiligung erlaubte es, die Rückmeldungen bei der Fertigstellung des Masterplans Mobilität Frankfurt am Main zu berücksichtigen. Die Meinungen und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen finden sich im Masterplan Mobilität an verschiedenen Stellen vom Leitbild über die Handlungsleitlinien bis zu den Schlüsselmaßnahmen wieder. So wurde eine Mitgestaltung der zukünftigen Mobilität in der Stadt gewährleistet. Stadtschulamt: An einer Vielzahl von Schulen im Ortsbezirk 9 werden Förderprogramme der Jugendhilfe und der Sozialpädagogischen Förderung vom Stadtschulamt finanziert. Im genannten Bezirk werden an den folgenden Schulstandorten Förderprogramme umgesetzt: - Jugendhilfe in der Grundschule: Astrid-Lindgren-Schule, Diesterwegschule und Ludwig-Richter-Schule - Jugendhilfe in der Schule: Anne-Frank-Schule, IGS Eschersheim und Johann-Hinrich-Wichern-Schule - Jugendhilfe in der Förderschule: Viktor-Frankl-Schule - Sozialpädagogische Förderung: Franz-Böhm-Schule Die Förderung der Kinderrechte und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist stets im Interesse der Jugendhilfe. Partizipation und Inklusion sind Grundprinzipien der Angebote vor Ort und bei der Angebotsgestaltung werden alle Schüler:innen aktiv miteinbezogen. Die Fachkräfte vor Ort stärken und etablieren schulinterne Beteiligungsformate wie den Klassenrat und unterstützen die Schüler:innen dabei, ihre Interessen und Wünsche einzubringen und an geeignete Stellen weiterzutragen. Diese schulinternen Strukturen münden in stadtweite Gremien wie dem Stadtschüler:innenrat. Die Regionalkoordination des Stadtschulamtes greift wichtige Themen der Kinder und Jugendlichen auf und ist mit dem Quartiersmanagement, den Kinderbeauftragten sowie den Stadtteilarbeitskreisen vernetzt. Die Regionalkoordination kann darüber hinaus eine Rückkopplung an die Schulen sowie die politischen Gremien vollziehen und ist bei der Entwicklung von kommunalen Projekten beteiligt. Das Stadtschulamt hat weiter im Rahmen des Integrierten Bildungsplans 2030 den Dialogprozess Bildungsplanung integriert durchgeführt. Hierzu fanden verschiedene Workshops statt, in denen auch Kinder und Jugendliche ihre Wünsche und Bedarfe einbringen konnten. Bezogen auf den Ortsbezirk 9 sind dem Stadtschulamt folgende Beispiele bekannt, in denen Kinder und Jugendliche in der laufenden Wahlperiode bei größeren Vorhaben beteiligt wurden und werden: - Erneuerung des grünen Klassenzimmers an der Wöhlerschule, - 2023/2024: Beteiligung im Rahmen des Masterplans Mobilität an der Heinrich-Seliger-Schule unter Beteiligung der Kinderbeauftragten, - Beteiligungsverfahren an der Ziehenschule im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Neubauplanung durch das Architekturbüro "die Baupiloten", - Beteiligungsprozess an der Ludwig-Richter-Schule zur Gestaltung eines Klettergerüsts auf dem Schulhof. Jugend- und Sozialamt Partizipation ist ein Schlüssel für gelingende Aneignungs- und Bildungsprozesse. Wie bereits angeführt, ist Partizipation somit ein grundlegendes Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe. In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit findet Demokratielernen statt, junge Menschen werden in ihrem Selbstausdruck gefördert und befähigt sowie ermutigt an demokratischen Prozessen teilzuhaben. Schlussbemerkung Das Kinderbüro meldet für den Ortsbezirk 9 zurück, dass nach Erfahrung der Kinderbeauftragten generell immer wieder versucht wird, Kinder zu beteiligen. Allerdings scheine das eher punktuell zu geschehen. Bei intensiveren Beteiligungsprozessen scheitere die Umsetzbarkeit der Wünsche von Kindern - nach Beobachtung der Kinderbeauftragten - häufig an Kosten oder einzuhaltenden Fristen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trainingsstangen für den Spielplatz am WassersturmSTOB 126.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 831 Betreff: Trainingsstangen für den Spielplatz am Wassersturm Das Fachamt begrüßt die Anregung des Ortsbeirats. Eine Umsetzung wird, abhängig von den Lieferungen der Geräte, zeitnah erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6561
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern!STOB 126.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 832 Betreff: Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern! Mit Bezug auf die genannten Fragestellungen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1 Am 25.04.2025 fand ein durch das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, das Stadtschulamt sowie das Amt für Bau und Immobilien vorbereiteter "Runder Tisch" statt, um mit der Trägervertretung der gemeinnützigen BVZ GmbH und der Elternvertretung des Kinder- und Schülerladens in den Dialog zu treten. Ein Informationsaustausch fand statt und potenzielle Lösungen wurden skizziert. Es wurde verabredet, dass es ein Regionaltreffen mit den Hortleitungen aus dem Heinrich-Seliger-Schulbezirk, der BVZ und dem Stadtschulamt geben wird, um die Versorgung der Kinder im Grundschulalter nach dem 31.12.2025 zu klären. Die Eltern werden über die Ergebnisse dieses Treffens vor der Sommerpause informiert. Darüber hinaus wurde von Seiten des Magistrats zugesagt, mit den Eltern zu den geplanten baulichen Prüfungen im Austausch zu bleiben. Zu 2 Der "Runde Tisch" mit dem Dezernat, den zuständigen Ämtern, der Trägervertretung und der Elternschaft hatte zum Ziel, die bereits mit der Trägervertretung geführten Gespräche fortzusetzen und zu vertiefen. Für den Erhalt der Kindertagesstätte werden zunächst die baulichen Voraussetzungen und erforderliche Maßnahmen mit der Trägervertretung definiert und abgestimmt werden. Eine Zeitplanung wird im Zuge der Maßnahmenplanung erfolgen. Zu 3 Die beteiligten Ämter beabsichtigen, gemeinsam mit der gemeinnützigen BVZ GmbH, einen Maßnahmenplan auszuarbeiten, der den Weiterbetrieb der Kindertagesstätte "Rote Eule" sicherstellen soll. Eine erneute Prüfung der Liegenschaft findet vor diesem Hintergrund statt, ebenso die Möglichkeit einer Auslagerung. Zu 4 Der Erhalt der Einrichtung "Rote Eule" ist das Ziel der aktuellen Gespräche und ämterübergreifenden Planungen und soll nach Wunsch des Magistrats mit der gemeinnützigen BVZ GmbH verwirklicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6690
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulessen im Ortsbezirk 10STOB 126.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 833 Betreff: Schulessen im Ortsbezirk 10 Zu 1.: Alle Schulen im Ortsbezirk 10 verfügen über eine eigene Mischküche welche durch einen vom Stadtschulamt beauftragen Caterer bewirtschaftet wird. Zu 2.: Aktuell liegen keine Beschwerden vor. Zu 3.: Aktuell laufen Ausschreibungen neuer Dienstleistungskonzessionen für die Carlo-Mierendorff-Schule und die Münzenbergerschule ab dem Schuljahr 25/26. Ein Ergebnis gibt es noch nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6644
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze unter der Bundesautobahn 661STOB 326.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 834 Betreff: Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze unter der Bundesautobahn 661 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6478
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenSTOB 326.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 835 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Defibrillator am Bürgeramt anbringenSTOB 526.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und TeilhabeSTOB 326.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 837 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe Zu Frage 1.und 2 Die gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund der Digitalisierung und die daraus resultierenden Lern- und Hilfsbedarfe von älteren Menschen sind für die Stadt Frankfurt wichtiges Thema. Es gilt, Bürger:innen im gesellschaftlichen Wandel durch die Digitalisierung zu unterstützen. Der Magistrat ist sich der Verantwortung bewusst, Bürger:innen durch digitale und nicht-digitale Rahmenbedingungen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Mit gezielten Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen reagiert die Stadt Frankfurt sowohl auf den Wunsch einer immer größer werdenden Gruppe älterer Menschen sich digital informieren zu wollen, als auch auf die Bedürfnisse und Rechte von analog lebenden Menschen, denen Zugang zu Informationen nicht vorenthalten werden darf. Aktuell gibt es im gesamten Stadtbereich 23 Anlaufstellen für ältere Menschen rund um das Thema Digitalisierung. Ein Großteil der Angebote wird in Form von Einzelhilfe umgesetzt. Ein konkretes Lern- und Hilfsangebote bei digitalen Fragen und Herausforderungen für ältere Menschen im Ortsbezirk 15 besteht im Begegnungs- und Servicezentrum Niedereschbach des Frankfurter Verbandes für Alten- und Behindertenhilfe e.V., Ben-Gurion-Ring 20, 60437 Frankfurt am Main. Die kostenfreie Einzelhilfe erfolgt auf Nachfrage. Ansprechpartnerin ist hier Frau Jeanette Nold (Telefon 069 299 807 2010, E-Mail jeannette.nold@frankfurter-verband.de, Internet https://frankfurter-verband.de/nieder-eschbach). Einer der Knotenpunkte im Bereich der digitalen Angebote für ältere Menschen ist die Volkshochschule (VHS) Frankfurt am Main. Die VHS, bietet das Programm "Aktiv im Alter" an. Unter der Rubrik Computer und Internet werden vielfältige Kurse, Workshops und Einzelhilfen in verschiedenen Stadtteilen (Ostend, Höchst, Nordweststadt) sowie in der Zentrale der VHS Frankfurt, Sonnemannstr. 13, angeboten. Menschen; die Sozialhilfe beziehen oder einen Frankfurt-Pass besitzen, erhalten eine Ermäßigung von 50%. Auch die Stadtbücherei bietet, in Zusammenarbeit mit den Maltesern, monatlich ein kostenfreies digitales Café in der Hauptstelle (Hasengasse 4,60311 Frankfurt am Main) an, welches rege nachgefragt wird. Das Angebot ist Teil der Di@Lotsen des Land Hessen. Aktuell wird das Angebot auf weitere Stadtteilbüchereien ausgeweitet. Zu Frage 3. Über die bestehenden Angebote werden ältere Menschen in den Stadtteilen über das Programm der Einrichtungen informiert. Das Programm ist sowohl als Printversion, als auch online verfügbar. Die jährlich stattfindende "Aktionswoche Älterwerden" der Stadt Frankfurt am Main bietet eine niedrigschwellige Struktur, um auf Angebote aufmerksam zu machen und diese unverbindlich auszuprobieren. Die Träger sind sich der Strahlkraft des Programms bewusst und reichen jedes Jahr eine Vielzahl von Angeboten zu digitalen Themen ein. Im ersten Halbjahr 2025 wird eine Übersicht der digitalen Angebote für ältere Menschen auf "frankfurt.de" und auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellt werden. Geplant ist zudem, den Fachkräften in den zahlreichen Angeboten der Altenhilfe und -arbeit als Multiplikator:innen Printversionen zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 4 Für Fragen rund um das Freiwilligenmanagement stehen die Ehrenamts- bzw. Freiwilligenagentur der AWO Frankfurt am Main sowie das Bürgerinstitut zur Verfügung. Zudem nutzen verschiedene Träger Internetplattformen wie "nebenan.de", um Ehrenamtliche für eine digitale Unterstützung von Senior:innen zu gewinnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1125
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-StadtSTOB 326.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 838 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-ErlenbachSTOB 326.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 839 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1068
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neue Stühle für das Vereinshaus HeddernheimSTOB 826.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 840 Betreff: Neue Stühle für das Vereinshaus Heddernheim Auf Nachfrage teilte die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) Folgendes mit: Laut Überlassungsvertrag vom 13.12./17.12.1994 zwischen der ABG FRANKFURT HOLDING als Rechtsnachfolgerin der SAALBAU GmbH und dem Bürgerverein Heddernheim gehört die Bestuhlung im Vereinshaus Heddernheim zu den Inventargegenständen, deren Instandhaltung, Instandsetzung und ggf. Erneuerung dem Bürgerverein Heddernheim obliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6752
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwertenSTOB 826.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 841 Betreff: Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten Vorläufige Stellungnahme: Der Nutzungsvertrag mit der Messe Frankfurt besteht seit 29.04.1983 und beinhaltet die Nutzung der Flächen im Rebstockpark sowie auf dem Gelände nördlich der Max-Pruss-Straße. Zur Beantwortung der weiteren Fragen besteht noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Magistrat und der Messe Frankfurt GmbH. Sobald diese vorliegen, wird der Magistrat zu den Fragen Stellung nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6536
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisierenSTOB 826.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisenSTOB 826.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Für eine fußgängerfreundliche WiesenstraßeSTOB 826.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 844 Betreff: Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße Zu a) Die Richtlinien zur Außengastronomie vom 01.04.2023 regeln, dass Parkflächen ganzjährig genutzt werden können. Ein Antrag auf Außengastronomie wurde bisher nicht eingereicht. Sobald ein entsprechender Antrag vorliegt, wird dieser geprüft und - sofern straßenrechtlich keine Bedenken bestehen - genehmigt. Auf der genannten Parkfläche ist eine Tiefe von maximal 1,50 Meter für Außengastronomie möglich. Zu b) Der Magistrat entspricht der Anregung, das Gehwegparken im genannten Abschnitt aufzuheben. Eine bauliche Absicherung, die künftig ordnungswidriges Parken in diesem Bereich verhindert, ist aufgrund des schmal ausgebauten Gehweges allerdings nicht möglich. Zu c) Der Magistrat kann diesen Punkt leider nicht umsetzen. Aufgrund der geringen Gehwegbreite ist eine Begrünung in der Wiesenstraße nicht möglich. Baumpflanzungen im Fahrbahnbereich kommen aufgrund der geringen Breite der Straße und der bestehenden Leitungstrassen der Versorgungsunternehmen ebenfalls nicht in Betracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6333
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ergänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fuß- und RadverkehrSTOB 826.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 845 Betreff: Ergänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr Grundsätzlich erfordert die Ergänzung der angesprochenen Querungsmöglichkeit eine vollständige Überplanung des Knotenpunkts. Im direkten Querungsbereich müssen Aufstellbereiche und Bordsteinabsenkungen geschaffen werden, ebenso müssen neue Maststandorte für die Lichtsignalanlage gefunden werden. Eine komplette Überplanung des Knotenpunktes wird erst vorgenommen, wenn die Maßnahmen am Hauptbahnhof und am Baseler Platz realisiert worden sind, die aus den Projekten viergleisiger Haltestellenumbau Haltestelle Hauptbahnhof und Straßenbahn Gutleutstraße erfolgen. Beide Maßnahmen werden zu Querschnittsveränderungen auf der Strecke führen, die dann eventuell die notwendigen Spielräume für eine Umgestaltung des Knotenpunktes am Südende der Friedensbrücke ermöglichen. Bedingt durch den sehr breiten Straßenraum mit vier Fahrspuren und zweigleisiger Gleistrasse sowie beiderseitigen Bordsteinradwegen ist eine Querung zumindest des Fußgängerverkehrs in einem Zug nicht umsetzbar. Der hierfür benötigte Zeitraum, bestehend aus Grün- und Räumzeit, würde nahezu 50% eines Signalumlaufs in Anspruch nehmen. Insofern müssen hier Aufstellflächen (Inseln) im Straßenraum gefunden und geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6095
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführenSTOB 826.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 846 Betreff: Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen In allen 148 Einrichtungen des städtischen Trägers Kita Frankfurt, wird mit Smartphones aller Beteiligten wie folgt verfahren: Private Smartphones werden im Haus generell nicht genutzt (es sei denn von Mitarbeitenden in ihrer Pause). Eltern werden per Aushang, aber auch im persönlichen Austausch, eindringlich gebeten, ihre Smartphones im Haus nicht zu nutzen. Wenn Kinder mit Smartphones in die Einrichtung kommen, gilt die Regel, diese in ihren Spind (oder ggf. an anderer sicherer Stelle) abzulegen, einzuschließen und erst bei Verlassen des Hauses wieder zu sich zu nehmen. In den Einrichtungen kommen Handys nur zum Einsatz, wenn sie für die pädagogische Arbeit, Ausflüge oder Veranstaltungen gezielt genutzt werden (Fotos, Videodokumentationen oder Kreativarbeit, Musik, Marte Meo, Ausflugsnotfallnutzung u.v.m.). Es entspricht dem medienpädagogischen Ziel in Einrichtungen von Kita Frankfurt, sich mit Kindern über die Nutzung von digitalen Geräten, also auch Smartphones o.ä. aktiv auseinanderzusetzen. Diese Geräte nehmen immer mehr Raum in dem Alltag von Familien und Kindern ein. Entwicklungsangemessen und vertrauensvoll sollen Kinder in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden. Hierzu werden unterschiedliche Angebote entwickelt und in den Einrichtungen altersentsprechend angeboten. Vor dem Hintergrund des Rechtes eines jeden Kindes auf digitale Bildung, setzt Kita Frankfurt Tablets, Laptops oder Handy in der pädagogischen Arbeit, bei der Hausaufgabenbewältigung, bei der Sprachbildung oder kreativem Gestalten gezielt und begleitet ein. Eine sehr große Rolle spielt hierbei die Zusammenarbeit und Kommunikation mit Eltern. Sie sollen mit Hilfe von Beratungen in den Kinderzentren dabei unterstützt werden, die Mediennutzung und die Nutzung von Wearables, Smartwatches, Smartphones etc. vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung ihres Kindes bewusst und aktiv zu gestalten. Kita Frankfurt möchte Eltern ermutigen, von einer kontinuierlichen Kontrolle der Kinder abzusehen, sondern die Kinder vielmehr durch Vertrauensbildung, durch Förderung ihrer Selbstständigkeit, ihrer Selbstverantwortung und ihrer Problemlösekompetenz zu stärken. Es wird Eltern empfohlen die Standortbestimmung in einem Notfall nicht durch Trackinggeräte, sondern durch telefonische Nachfrage in der pädagogischen Einrichtung einzuholen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6582
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachenSTOB 1026.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 HSOG können die Polizeibehörden öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen. Das Frankfurter Bahnhofsgebiet, zu dem der Karlsplatz gehört, ist ein Kriminalitätsbrennpunkt, welcher durch die jüngst veröffentlichen Fallzahlen der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (9871 Straftaten in 2024) belegbar ist. Im Konkreten erfasst die 360-Grad-Kamera am VSA-Standort Karlsplatz nur den unmittelbaren Nahbereich. Das "NiKa-Haus" in der Niddastr. 57 wird von dieser gar nicht erfasst. Lediglich mit der dort ebenfalls verbauten PTZ-Kamera (Schwenk-Neige-Zoom) kann das Gebäude erfasst werden. Allerdings ist dieses Gebäude bei dieser Kamera komplett verpixelt." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Pilotisierung von E-Tickets für den PalmengartenSTOB 1126.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 848 Betreff: Pilotisierung von E-Tickets für den Palmengarten Der Magistrat ist sich bewusst, dass Besucher:innen des beliebten Palmengartens heutzutage ein zeitgemäßes und unkompliziertes Kassensystem zu Recht erwarten können. Bereits 2020 hat der Palmengarten daher vorgesehen, zusätzlich zu der Möglichkeit an den Eintrittskassen ein Ticket zu lösen, einen Onlineshop einzurichten. Über diesen sollten unter anderem auch Tageskarten bequem online erworben werden können. Im Rahmen der Anschaffung des neuen Kassensystems, das seit 2021 in Betrieb ist, wurde daher die Installation eines Onlineshops eingeplant. Dieses konnte jedoch bisher technisch nicht umgesetzt werden. Auch stadtweit bieten derzeit weder die Museen noch der Zoo einen eigenen Onlineshop für Eintrittskarten an. Für die Winterlichter-Veranstaltung nutzt der Palmengarten für den Onlineverkauf von Tickets (aufgrund begrenzter Kartenkontingente) daher die Plattform des Anbieters "Frankfurt Ticket RheinMain". Der Palmengarten steht in der Frage, eine entsprechende Lösung für einen Onlineshop zu finden, im ständigen Austausch mit dem für die entsprechende Beschaffung zuständigen Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. Nach den aktuellen Planungen soll offenbar noch in diesem Jahr ein einheitliches Kassensystem für alle städtischen Eingangskassen ausgeschrieben und beschafft werden. Es wird zukünftig - unabhängig eines Onlineshops - weiterhin möglich sein, Tickets auch im analogen Format und per Barzahlung zu erwerben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6539
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Pflege und Unterhalt des Oppenheimer PlatzesSTOB 926.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 849 Betreff: Pflege und Unterhalt des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird die Anregung des OBR 5 umsetzen, muss dabei aber in Teilen auf die Jahreszeiten und die damit verbundenen naturschutzrechtlichen Belange Rücksicht nehmen. - Die Tags und Kritzeleien werden zeitnah entfernt oder übermalt. - Die Büsche werden im Herbst 2025 wieder fachgerecht zurückgeschnitten. - Die Fehlbestände an Bodendeckern werden ebenfalls in der Pflanzperiode, Herbst 2025, ergänzt. Die Auswahl der Pflanzen wird dabei überdacht und die Hinweise aus dem Ortsbeirat berücksichtigt. - Die Rasenfläche wird an nötigen Stellen und in Teilabschnitten überarbeitet. Ausführungszeitraum wird Spätsommer/Herbst 2025 sein, da die Rasenflächen nicht im Hochsommer bei großer Hitze erneuert werden sollten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6694
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beendenSTOB 926.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 850 Betreff: Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen sind bereits vor ca. 120 Jahren verstorben. Seitdem wurden die Eigentumsverhältnisse seitens des Nachlassgerichts bzw. des Grundbuchamtes nicht neu festgestellt. Aufgrund vorhandener Erbscheine ist jedoch davon auszugehen, dass es sogenannte Erbeserben gibt. Die Feststellung, wer mittlerweile Eigentümer:in des Grundstücks ist, obliegt dem Amtsgericht. Zur Klärung der Eigentumsverhältnisse steht das Umweltamt seit Monaten erfolglos in regelmäßigem Kontakt mit dem Amtsgericht. In der Vergangenheit wurde durch einen Aushang an dem Grundstück versucht, Hinweise auf eine verantwortliche Person zu erhalten. Hierauf gab es Hinweise, die jedoch alle nach Überprüfung und Kontaktaufnahme zu keinem Ergebnis führten. Die Ersatzvornahme ist rechtlich gesehen ein Zwangsmittel, das festgesetzt werden kann, wenn ein rechtskräftiger Verwaltungsakt nicht befolgt wird. Da die Eigentumsverhältnisse derzeit unklar sind, steht niemand zur Verfügung, an wen das Umweltamt eine Beseitigungsverfügung erlassen könnte. Die Beräumung des eingezäunten Grundstückes ohne eine vorherige Verfügung würde ein Eingriff in die Grundrechte der tatsächlichen Eigentümer:in darstellen und kann daher nicht in Betracht gezogen werden. Der Magistrat wird umgehend tätig werden, nachdem die Klärung der Eigentumsverhältnisse durch das Amtsgericht abgeschlossen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1118
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und StandortwahlSTOB 1026.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 851 Betreff: Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl Zu 1.: Die Aufstellung der Baustelleneinrichtung hat das Kulturamt als Bauherr der Alten Oper Frankfurt (AOF) über das Amt für Bau und Immobilien (ABI) beauftragt. Zu 2.: Die Baustelleneinrichtung ist durch Baugenehmigung B-2018-287-4 von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main genehmigt. Weiterhin besteht zwischen dem Grünflächenamt und dem Kulturamt ein Gestattungsvertrag (Vereinbarung 2035-A) über die Nutzung der Grünfläche in den Wallanlagen (Bockenheimer Anlage) als Baustelleneinrichtungsfläche, über die Maßnahmen zum Schutz der dort vorhandenen Bäume und Grünflächen sowie auch über die bauliche Wiederherstellung der Grünflächen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt nach Abschluss der Brandschutzsanierung. Zu 3.: Bei einem gemeinsamen Ortstermin (Teilnehmer: ABI, AOF, beauftragtes Architekturbüro, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt) am 27.03.2017 wurde festgelegt, für die Baustelleneinrichtung die gleiche Fläche wie bei der Fassadensanierung Anfang der 2000er zu nutzen. Generell müssen rund um die Alte Oper Bewegungsflächen für die Feuerwehr permanent freigehalten werden. Zugleich sind während der gesamten Bauzeit Flächen für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der AOF zu gewährleisten, die mit Restaurantbetrieb, Catering, Werkstätten und Anlieferungen für die Produktionen ebenfalls einen umfänglichen Bedarf an Freiflächen weitestgehend auf der West-, Ost- und Nordseite benötigen. Eine versiegelte Fläche in der für die Baustelleneinrichtung benötigten Größe ist in der Umgebung der Alten Oper nicht vorhanden. Ungeeignet ist die Ostseite mit dem vorhandenen Baumhain bzw. der Außenwirtschaft der vorhandenen Gastronomiebetriebe. Die Eingangsseite im Süden mit dem Opernplatz ist sicherlich nicht als Baustelleneinrichtung genehmigungsfähig. Von einer Baustelleneinrichtung im Norden der Alten Oper wurde von Seiten des Stadtplanungsamts wegen Unverträglichkeit mit der Hotelnutzung im Nordosten abgeraten. Zu 4.: Die Brandschutzsanierung an der Alten Oper wird frühestens 2031 fertiggestellt sein. Die Baustelleneinrichtung verbleibt bis zum Abschluss des Projekts. Zu 5.: Nach Abschluss des Projekts wird die Grünfläche in Abstimmung mit dem Grünflächenamt wiederhergestellt. Zu 6.: Bei jedem Bauprojekt wird sehr sorgfältig geprüft, welche Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung stehen. Dabei hat der Schutz der Grünflächen, aber auch die möglichst geringe Beeinträchtigung der Umgebung und vor allem die Sicherheit eine sehr hohe Priorität. Leider lässt es sich, vor allem im beengten innerstädtischen Bereich, nicht immer vermeiden, Teile von Grünflächen zu nutzen. Dabei wird so schonend wie möglich vorgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6666
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des KulturcampusSTOB 1126.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 852 Betreff: Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus Die Hessische Landesregierung und der Magistrat haben in konstruktiven Gesprächen eine städtebauliche Lösung gefunden, die sowohl die Unterbringung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf dem Campus sicherstellt, als auch Raum für das im Bebauungsplan vorgesehene Wohnen sowie die Ansiedlung des Frankfurt LAB lässt. Die Planungen wurden am 17. März 2025 im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Demnach wird für die Hochschule auf einen zusammenhängenden Baukörper im südlichen Baufeld verzichtet und das Raumprogramm stattdessen auf mehrere Gebäude auf dem Areal der Dondorf-Druckerei im Norden und auf ein weiteres Baufeld jenseits der Bockenheimer Landstraße verteilt. Ein Studierendenwohnheim, das eine Mensa im Erdgeschoss beherbergen könnte, soll dabei als verbindendes Element dienen und wird auf dem sog. "Tortengrundstück" nahe dem Bockenheimer Depot angesiedelt. Die bauliche Realisierung des Vorhabens wird im Rahmen eines Architekturwettbewerbs des Landes erfolgen, der noch in diesem Jahr ausgelobt werden soll. Das Hauptgebäude ist gegenüber der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg südlich der Bockenheimer Landstraße geplant. Hierfür hat das Land eine Bauvoranfrage gestellt und Anfang dieses Jahres einen positiven Bauvorbescheid von der Bauaufsicht erhalten. Die Entscheidung des Landes ist sowohl ein klares Bekenntnis für den Standort Frankfurt als auch die Grundlage für konkrete Planungen des Magistrats zur Ansiedlung des Frankfurt LAB. Dieses könnte auf dem Gelände der ehemaligen Kunstbibliothek nach einer Phase der Zwischennutzung neu gebaut werden. Fest steht, dass der Platz reicht. Eine Probebühne sowie ein ebenerdiger großer Saal, der direkt zugänglich und anlieferbar ist, wären an dieser Stelle zu realisieren. Somit würden alle Raumbedarfe des LAB erfüllt, und die Situation verbesserte sich im Vergleich zur aktuellen Situation in der Schmidtstraße im Frankfurter Stadtteil Gallus maßgeblich. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird auf Basis dieser Einigung daher einen Grundlagenbeschluss zum Bau des Frankfurt LAB erarbeiten. Entsprechende Planungsmittel sind bereits in den städtischen Haushalten eingestellt. Die Studie zum Juridicum von AS+P und Bauart befindet sich derzeit in der magistratsinternen Abstimmung. Der Magistrat wird sich dazu anschließend unaufgefordert äußern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6532
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in BürgerhäusernSTOB 1626.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 853 Betreff: Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern Die Zuschüsse an die Vereine zur Anmietung von Veranstaltungsräumen, die von der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH verwaltet werden, sind nicht gedeckelt. Außerdem wird das Haus der Jugend in Sachsenhausen nicht von der SAALBAU verwaltet. Der reduzierte Mietpreis für das Haus der Jugend wird zudem nicht aus städtischen Mitteln finanziert, sondern vom Haus der Jugend aus eigenen Mitteln in Analogie zu den städtischen Bestimmungen angeboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2025, V 1137
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dauerbaustelle „160 PARK VIEW“VOB 1126.05.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.05.2025, V 1199 entstanden aus Vorlage: OF 1140/2 vom 11.05.2025 Betreff: Dauerbaustelle "160 PARK VIEW" Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wann werden die Arbeiten am 160 PARK VIEW inkl. Außenanlagen final fertiggestellt? - Wann wurde die Baumaßnahme genehmigt und wann sollte sie ursprünglich fertig gestellt werden? Begründung: Es handelt sich um ein Auskunftsersuchen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Das 1975 erbaute und 1985 fertiggestellte Hochhaus 160 PARK VIEW (urspr. Westendcenter, bis 2016 Hochhaus am Park) am ehemaligen Mitscherlichplatz, ist eines der markantesten Gebäude im nördlichen Westend. Es wurde 2016 nach langem Leerstand durch den Projektentwickler RFR erworben. Im höheren der beiden Gebäudeteile sollen ca. 130 Miet- und Eigentumswohnungen, im niedrigeren ein Hotel entstehen. Die entsprechenden Umbauarbeiten haben sich in der Vergangenheit wiederholt und erheblich verzögert. Ursprünglich war geplant, die insgesamt 129 Eigentumswohnungen in der ersten Jahreshälfte 2020 an die Käufer zu übergeben, danach wurde eine Fertigstellung bis März 2021 garantiert, danach für das erste Halbjahr 2023. Die Verzögerungen der Arbeiten tangieren nicht nur Käufer, bzw. Investoren, sie sind auch insbesondere für die Nachbarinnen und Nachbarn eine sehr große Belastung, die seit nunmehr knapp neun Jahren großem Baulärm, Dreck und Verkehr ausgesetzt sind. Öffentliches Parken ist auch in dem o. g. Bereich extrem knapp, auf dem Baustellengrundstück stehen kaum Parkflächen zur Verfügung, sodass auch dieser Aspekt im umliegenden Bereich extrem verschärft wird. Parkeinschränkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1309 Aktenzeichen: 63-0
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze OffenbachOFOB 525.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 1444/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt und durchgesetzt wird. Begründung: Die Gerbermühlstraße ist im genannten Abschnitt durch ein dauerhaft hohes Verkehrsaufkommen und ein hohes Tempodurchschnittsniveau geprägt. Die derzeitige Regelung begünstigt eine schnelle Fahrweise, was das Unfallrisiko erhöht und die Verkehrssituation insgesamt belastet. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h bis zur Stadtgrenze zu Offenbach würde zur Verkehrsberuhigung beitragen, Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Besonders problematisch ist die zu kleine Mittelinsel an der Ampelanlage Gerbermühlstraße/Wehrstraße. Radfahrende, Kinder und Personen mit Kinderwagen müssen dort häufig in mehreren Etappen queren. Aufgrund der geringen Fläche der Mittelinsel stehen sie teilweise direkt auf der Fahrbahn - mit kaum Abstand zu vorbeifahrenden Autos, die dort oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Das stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Zudem verläuft der Radweg direkt an der Fahrbahn ohne ausreichenden Sicherheits-abstand, was das Risiko für Radfahrende deutlich erhöht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche auf dem Weg zu den Sportplätzen regelmäßig die Gerbermühlstraße nutzen. Eine Temporeduzierung würde die Sicherheit der Jugendlichen deutlich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützenOFOB 125.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 1643/1 Betreff: Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fragt den Magistrat: 1. Welche Kriterien wendet der Magistrat an bei der finanziellen Unterstützung privatwirtschaftlich organisierter Feste und Veranstal-tungen in Frankfurt? 2. Wie errechnet der Magistrat die Höhe der finanziellen Zuwendung und wie stellt der Magistrat sicher, dass kein Empfänger benachteiligt oder bevorzugt wird? 3. Welche finanzielle Unterstützung kommt dem Grüne Soße Festival zu? 4. In welcher Höhe erhält der Magistrat finanzielle Unterstützung aus dem hessischen Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen"? Begründung: Der Ortsbeirat 1 stellt fest, dass Veranstaltungen und Feste in Frankfurt durch den Magistrat in unterschiedlicher Höhe finanziell unterstützt werden. Eine finanzielle Unterstützung auf Grund gestiegener Kosten für Sicherheitsaufwendungen ist nachvollziehbar, sollte aber transparent offengelegt werden. Der Magistrat sollte einen einheitlichen Maßstab an alle Veranstalter anlegen und bei einer finanziellen Unterstützung auf niedrige, erschwingliche Eintrittspreise achten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1612/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1202 2025 1. Die Vorlage OF 1583/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1612/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1643/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, 2 SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der MaßbornstraßeOFOB 425.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 238/14 Betreff: Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Maßbornstraße, zwischen der Straße In den Aspen und der Maßbornstraße 60, parkenden Fahrzeuge tierschutzgerecht mit minimalem Eingriff vor Vogelkot zu schützen, indem Folgendes umgesetzt wird: Auf den 5 Straßenlaternen, unter denen sich Parkplätze befinden, sollen auf dem Ausleger der Laternen ca. 2 Meter lange Verschrägungen (Winkel) angebracht werden, die an diesen Stellen ein Aufsitzen von Vögeln über den Parkbuchten verhindern. Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme ist das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. aufgrund der Expertise aus ähnlichen Umsetzungen einzubeziehen. Begründung: Laternen sind ideale Absitzpunkte für flugfähige Wildtiere, wie Rabenvögel, Elstern und Ringeltauben. Aufgrund des eng bemessenen Parkraums haben Anwohnende und Betroffene den Ortsbeirat zur Hilfe gerufen, da die Kosten für die Reinigung der Fahrzeuge in keinem Verhältnis zu einer kleinen tierschutzgerechten Maßnahme stehen. Im Rahmen einer minimalen Vergrämung sollen Alu-Verschrägungen (Winkel) mittels metallenen Kabelbindern (Schellen) angebracht werden, die im Gegensatz zu geklebten Spikes und Spanndrähten haltbarer und ästhetischer anzusehen sind. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.05.2025, OF 237/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 237/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 238/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7125 2025 1. Die Vorlage OF 237/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 238/14 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und BFF mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der letzte Halbsatz vom ersten Satz folgenden Wortlaut erhält: ". ., sodass an diesen Stellen ein Aufsitzen von Vögeln über den Parkbuchten verhindert wird." Der letzte Satz des Tenors wird gestrichen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenOFOB 325.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 748/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: B339/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzer nicht ausreichen, weil die Einsätze der Sondereinheit KART dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus, bei der Landespolizei anregen. Begründung: Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von der Borsigallee in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser: McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. - Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis hin zur Mainkur lautstarke "Rennen" statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 563 2025 Die Vorlage OF 748/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kitastandort in Rödelheim nicht leichtfertig aufgebenNR23.05.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2025, NR 1253 Betreff: Kitastandort in Rödelheim nicht leichtfertig aufgeben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung (Kita) im Rödelheimer Parkweg 6 eine Sanierungsvereinbarung zu schließen und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten den Neubetrieb einer Kita auf dem Gelände zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Sachverhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen entsprechenden, detailliert aufgeschlüsselten Bericht, inklusive Umsetzungszeitraum, vorzulegen: 1. Wie kann das Gebäude im Rödelheimer Parkweg 6 für die Wiederaufnahme des Betriebes einer Kindertageseinrichtung umfassend saniert werden? 2. Welche realistischen, zeitnah umsetzbaren Alternativen und zusätzlichen Räumlichkeiten sieht der Magistrat als mögliche Standorte für den Ausbau des Krabbelstuben- und Kindertageseinrichtungsangebots in Rödelheim? 3. Was genau unternimmt die Stadt, um in unterversorgten Stadtteilen wie Rödelheim Betreuungsplätze für Krabbelstuben-, Kindergarten und Hortkinder zu erhalten und neu zu schaffen? Begründung: Die Kita "Parklöwen" im Stadtteil Rödelheim soll geschlossen werden. Hintergrund ist die fehlende Bereitschaft zur Sanierung des Gebäudes durch den Eigentümer, wodurch sich der Trägerverein gezwungen sah den Standort aufzugeben, der eine Krabbelstube, einen Kindergarten und einen Hort inklusive Außengelände unter einem Dach beherbergte. Damit würde Frankfurt eine weitere Betreuungseinrichtung und 40 dringend benötigte Betreuungsplätze verloren gehen. Der Stadtteil Rödelheim weist bei den Betreuungsplätzen für unter Dreijährige, sowie für Kinder zwischen drei und sechs Jahren und am eklatanstesten für Kinder im Grundschulalter laut Kindertagesstättenentwicklungsplanung schon seit 2022 eine Unterversorgung auf. Vor ca. 2 Jahren schloss bereits die Kita "Niddazwerge" im Industriehof 15, weil Trägerverein und Eigentümer sich nach einem massiven Wasserschaden nicht hinsichtlich der Kostenübernahme einigen konnten. Es ist die Aufgabe der Stadt zu verhindern, dass die unerlässliche pädagogische Arbeit mit den Kindern unserer Stadt durch gemeinnützige Vereine an geeigneten und korrekt instandgesetzten Räumlichkeiten scheitert. Um dies zu ändern, müssen vorhandene Plätze erhalten und der Ausbau neuer realisiert werden. Für diesen Zweck ist es erforderlich, dass die Stadt Frankfurt eine Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer der Kita-Liegenschaft im Rödelheimer Parkweg 6 schließt und den Ausbau neuer Plätze in Rödelheim vorantreibt. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 375 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1253 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos (= Zustimmung) 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der erste Absatz der Vorlage NR 1253 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1253 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Der erste Absatz der Vorlage NR 1253 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1253 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6370, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 40-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75OAOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.05.2025, OA 561 entstanden aus Vorlage: OF 1429/5 vom 20.05.2025 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße auf der nördlichen Straßenseite vor dem Gebäude Gartenstraße 24 anstelle der dort vorgesehenen Fahrradabstellplätze eine Lieferzone einzurichten. In dem Gebäude befindet sich seit Jahrzehnten ein Blumenladen, der regelmäßig beliefert werden muss. Begründung: Im Zuge der geplanten Umgestaltung der östlichen Gartenstraße werden zahlreiche Parkmöglichkeiten entfallen. Eine Belieferung der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte muss jedoch weiterhin möglich sein - ohne dass Lieferfahrzeuge mangels Alternativen auf dem Radweg halten müssen und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Die vorhandene Infrastruktur sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1558 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 75 = Annahme, OA 561 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 = Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 75 = Annahme, OA 561= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 75 = Annahme, OA 561 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 75 = Ablehnung, OA 561 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 und OA 561 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6268, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 32-1
OAOB 5Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Traglufthalle für das StadionbadOFOB 523.05.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2025, OF 1431/5 Betreff: Traglufthalle für das Stadionbad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, das Stadionbad ab der kommenden Wintersaison mit einer Traglufthalle zu versehen und dafür alle notwendigen technischen und finanziellen Mittel bereitzustellen. Begründung: Die Eltern vieler Schülerinnen und Schüler, die im Süden der Stadt eine Schule besuchen, beschweren sich zu Recht über den Mangel an überdachten Schwimmbädern in der Nähe. Während es im Norden bereits mehrere solcher Angebote gibt, fehlen diese in Niederrad komplett. Der Frankfurter Süden insgesamt hat nur ein einziges, während es eine solche Überdachung sowohl in Bergen-Enkheim, Nieder-Eschbach als auch in Hausen gibt. Dass hier ein Bedarf existiert, zeigt auch die Initiative "Traglufthalle für das Stadionbad", die bereits über 360 Unterstützer*innen hat. Obwohl der Geschäftsführer der Bäderbetriebe, Boris Zielinski, eine Umsetzung für kompliziert hält, lässt sich die Sanierung veralteter Anlagen mit dem Bau einer Traglufthalle sinnvoll kombinieren. Und auch wenn eine Vollsanierung nicht in Frage kommt, ist eine provisorische Lösung durchaus umsetzbar. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.04.2025, OF 1408/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7012 2025 1. Die Vorlage OF 1408/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird aufgefordert, das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten wie Frühjahr und Herbst nutzbar zu machen." 2. Die Vorlage OF 1431/5 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bedarfsampel zur Überquerung der AtzelbergstraßeOFOB 323.05.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2025, OF 743/11 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Atzelbergstraße, vor der Einmündung in die Arolser Straße, eine Bedarfsampel zu installieren. Sollte die Installation einer Bedarfsampel durch den Magistrat abgelehnt werden, so erwartet der Ortsbeirat 11 vom Magistrat einen Vorschlag, wie die Querung der Straße für Fußgänger/innen risikoarm bewerkstelligt werden kann. Begründung: Durch die Rechtskurve von der Arolser Straße in die Atzelbergstraße ist der Verkehrsfluss für Fußgänger nicht einsehbar. Es kommt daher im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7089 2025 Die Vorlage OF 743/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schattendachplanung RiedbergplatzOMOB 1223.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.05.2025 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz Vorgang: M 63/25; OA 548/25 OBR 12 In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der Anregung OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg. Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen anstelle oder ergänzend zu den dort bisher befindlichen Einzelspielgeräten. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen sollen dabei beibehalten oder sogar erweitert werden. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Anregung vom 25.04.2025, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 722 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachpflanzung von acht Stadtbäumen in der Elly-Heuss-Knapp-StraßeOMOB 123.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7000 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 03.05.2025 Betreff: Nachpflanzung von acht Stadtbäumen in der Elly-Heuss-Knapp-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Elly-Heuss-Knapp-Straße die acht abgestorbenen und entfernten Stadtbäume in den jeweiligen Pflanzinseln durch Nachpflanzungen zu ersetzen und dafür Sorge zu tragen, dass eine regelmäßige Bewässerung sichergestellt wird. Begründung: Um für mehr Biodiversität sowie Verdunstung und damit Senkung der Stadt-Temperatur zu sorgen, sind die fehlenden Bäume möglichst zeitnah zu ersetzen. Gerade die vielseitig bepflanzten Baumscheiben sorgen für ein gutes Anwachsen der neuen Bäume und steigern darüber hinaus damit die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und das städtische Erscheinungsbild. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1337 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.