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- Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12OMOB 1223.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7001 entstanden aus Vorlage: OF 610/12 vom 06.05.2025 Betreff: Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12 Der Magistrat wird gebeten, in den Schulen des Ortsbezirkes 12 AGs für Gebärdensprache anzubieten und hierbei die Organisations- und Erfahrungsressourcen der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige zu nutzen. Begründung: Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige machte in einer ihrer letzten Sitzungen darauf aufmerksam, dass der Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, doch es gibt bei Weitem nicht genug Dolmetscher, um den Bedarf zu decken. Tatsache ist, dass bei Konferenzen, Sitzungen usw. immer zwei Dolmetscher engagiert werden müssen, weil das Dolmetschen in Gebärdensprache eben auch eine körperliche Anstrengung ist. Da Kinder sehr schnell diese körperlich aktive Sprache erlernen, sollte man ihnen schon aus Gründen der Allgemeinbildung und dann auch in weiser Voraussicht für einen solchen Beruf die Möglichkeit geben, diese Sprache kennenzulernen. Hinzu kommt, dass in fast jeder Klasse ein/e Schüler/in ist, der/die Hörprobleme hat. Im Rahmen der Inklusion ist es durchaus erforderlich und sinnvoll, die Gebärdensprache in der Schule zu berücksichtigen. Wie heißt es im Artikel 28 der Kinderrechtskonvention? Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40-3
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Skateranlage für den RiedbergOMOB 1223.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002 entstanden aus Vorlage: OF 611/12 vom 10.05.2025 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Vorgang: V 17/21 OBR 12; ST 1347/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Voraussetzungen für den Bau einer Skateranlage auf dem Riedberg erfüllt sein müssen und welche geeigneten Flächen für die Realisierung einer solchen Anlage infrage kommen. Begründung: Der Wunsch nach einer eigenen Skateranlage auf dem Riedberg besteht seit Jahren und wird von vielen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien regelmäßig an den Ortsbeirat herangetragen. Eine solche Anlage würde das Freizeit- und Bewegungsangebot im Stadtteil deutlich aufwerten und insbesondere für ältere Kinder, Jugendliche und sportlich aktive Erwachsene ein attraktives, niederschwelliges Angebot schaffen. Die Ablehnung der Realisierung auf der geplanten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (vgl. ST 1347) hat das Bedürfnis keineswegs reduziert - im Gegenteil: Der fertiggestellte Riedberg mit der hohen Anzahl an dort lebenden Familien und Jugendlichen erhöht den Druck auf vorhandene Freizeitflächen. Gerade in einem doch jungen Stadtteil wie dem Riedberg braucht es dezidierte Orte, an denen Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander möglich sind. Die starke Auslastung bestehender Skateranlagen im Frankfurter Stadtgebiet und in Kalbach zeigt deutlich: Es besteht ein echter Bedarf. Die Prüfung möglicher Standorte und Voraussetzungen ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung konstruktiv zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2021, V 17 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 816 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesOMOB 1223.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7003 entstanden aus Vorlage: OF 613/12 vom 12.05.2025 Betreff: Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes Der Magistrat wird gebeten, den unteren Teil des Elisabeth-Selbert-Platzes für die öffentliche Nutzung wieder instand zu setzen und aufzuwerten, konkret - die vorhandenen Bänke auf Nutzbarkeit zu prüfen und ggf. die Holzplanken zu erneuern; - den Boden von Bewuchs zu reinigen und insbesondere für Boule-Spiele zu ertüchtigen (Südseite der Fläche); - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch einfache, robuste Fitnessgeräte wie z. B. Klimmzugstangen weitere Nutzungsanreize insbesondere in Richtung Sport und Ertüchtigung zu setzen. Schön gelegen, aber leider etwas heruntergekommen. Quelle: Eigene Aufnahme, vom östlichen Eingang nach Südwest fotografiert. Begründung: Der Elisabeth-Selbert-Platz ist günstig im Quartier Schöne Aussicht gelegen. Während der nördlich angrenzende Spielplatz in Kürze wohl durch eine Tischtennisplatte noch aufgewertet wird, mangelt es dem südlichen, unteren Teil an Anreizen und Impulsen für eine intensivere Nutzung durch die Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1535 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 780 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem RiedbergOMOB 123.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7004 entstanden aus Vorlage: OF 614/12 vom 29.04.2025 Betreff: Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg Vorgang: OIB 104/22 OBR 12; OM 2122/22 OBR 12; ST 1596/22; OM 5428/24 OBR 8; ST 1359/24 Der Magistrat wird aufgefordert, mit der federführenden Geo Agentur der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die den Geolehrpfad initiiert hat, Kontakt aufzunehmen, um die beschädigten und teilweise zerstörten Geopfadständer u. a. am Kätcheslachweiher und Bonifatiuspark zu erneuern. Begründung: Die im Zuge der Entstehung des Geolehrpfades aufgestellten Hinweisschilder - beginnend in der Römerstadt über die Nordweststadt zum Riedberg führend - sind im Laufe ihres Bestehens durch Vandalismus und Verwitterung stark beschädigt und unlesbar geworden. Daher sind diese nach rund 18 Jahren durch neue, gegebenenfalls aktualisierte Schilder zu ersetzen. Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 18.03.2022, OIB 104, bereits Mittel in Höhe von 180 Euro zzgl. Mehrwertsteuer beschlossen. Hierzu ist der Ortsbeirat 8 weiterhin einzubeziehen, da der Großteil der Schilder in diesem Ortsbezirk steht und die Idee für den Geolehrpfad in diesem entwickelt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.03.2022, OIB 104 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2122 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1596 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5428 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1359 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4OMOB 1223.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 entstanden aus Vorlage: OF 615/12 vom 22.05.2025 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedbergs im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbachs ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 Prozent Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teile des Riedbergs unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A 66 graben sollen . Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erdaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte eine alternative Variante geprüft werden. Auf die Bebauungspläne Nr. 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), und Nr. 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013) wird hierbei hingewiesen, entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Antrag vom 18.11.2025, OF 650/12 Anregung vom 05.12.2025, OA 585 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeidenOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7006 entstanden aus Vorlage: OF 1393/5 vom 23.03.2025 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Straßenbahnendhaltepunkt in der östlichen Hedderichstraße dauerhaft an die Kreuzung Bruchstraße verlegt werden kann. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu verkehrsgefährdenden Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Im Zuge von dazu fälligen Bautätigkeiten, könnte im Bereich der Hedderichstraße 43 bis 49 das noch vorhandene Kopfsteinpflaster durch eine Asphaltdecke ersetzt werden. Begründung: Der derzeitige Endhaltepunkt der Straßenbahn ist an der südlichen Seite direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Ebenso befinden sich dort diverse Einzelhandelsgeschäfte und Apotheken (Hedderichstraße 47). Auf der nördlichen Straßenseite ist eine Bushaltestelle. Da die Straßenbahn direkt vor der Ausfahrt des Parkhauses hält, verengt sich dieser Bereich auf eine Fahrspur. Regelmäßig kommt es dort zu verkehrsgefährdenden Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich für querende Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach VeranstaltungenOMOB 123.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7007 entstanden aus Vorlage: OF 1402/5 vom 28.04.2025 Betreff: Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen Vorgang: B 110/25 Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach Veranstaltungsende im Waldstadion die Sperrzeiten für den Individualverkehr verlängert werden und hierfür die Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei entweder verlängert oder eine zusätzliche Schicht angeordnet wird. Wenn das nicht möglich ist, soll als letzte Möglichkeit die Landespolizei eingesetzt werden. Begründung: Veranstaltungen im Waldstadion bedeuten für die AnwohnerInnen Niederrads eine erhebliche Belastung. Wenn dann auch noch direkt nach Veranstaltungsende die Städtische Verkehrspolizei Kontrollen an den Sperren nicht mehr wahrnimmt, weil die Dienstzeit zu Ende ist, kommt es zu massiven Behinderungen für Busse und Straßenbahnen. Um das zu verhindern, ist es zwingend nötig, mehr Ordnungskräfte einzusetzen. Wenn das durch die Städtische Verkehrspolizei nicht möglich ist, sollen Kräfte der Landespolizei eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 110 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1636 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. GeorgenOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7008 entstanden aus Vorlage: OF 1403/5 vom 05.05.2025 Betreff: Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen Der Magistrat wird gebeten, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Begründung: Leider kommt es auf der Offenbacher Landstraße immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen. Gegenüber der PTH St. Georgen soll in naher Zukunft die Gruneliusschule ausgelagert werden. Da gerade das an diesen Auslagerungsstandort angrenzende Grundstück an einem geraden Abschnitt der Offenbacher Landstraße liegt, ist hier mit Geschwindigkeitsübertretungen zu rechnen. Der Ortsbeirat hält es daher gerade zum jetzigen Zeitpunkt für gegeben, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1637 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherung der Zukunft des Kulturraumes „Netzwerk Seilerei“OMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7009 entstanden aus Vorlage: OF 1404/5 vom 05.05.2025 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" einen Rettungsplan für den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu erarbeiten. I. Hierbei wird u. a. erörtert, 1. in welcher Rechtsform bzw. in welchen Rechtsformen das "Netzwerk Seilerei" bzw. die Wilhelm Reutlinger GmbH & Co KG., Cayobau und der Seilerbahn Kunst- und Kulturverein e. V. die bestmögliche Förderung erfahren können; 2. welche Zuschüsse a) kurzfristig bzw. b) mittelfristig bzw. c) langfristig benötigt werden, um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu sichern; 3. welche Sicherheiten seitens des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" geboten werden können. II. Darüber hinaus wird ein Stufenplan zur Umsetzung der Brandschutzauflagen der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u. a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner PlatzOMOB 123.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7010 entstanden aus Vorlage: OF 1405/5 vom 06.05.2025 Betreff: Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz Der Magistrat wird gebeten, am Frankensteiner Platz ausreichend Sitzgelegenheiten und Papierkörbe aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt und vermissen am Frankensteiner Platz eine ausreichende Anzahl an Bänken und Papierkörbe. Bänke bieten den Menschen einen Ort, an dem sie sich ausruhen und entspannen können. Gerade in städtischen Bereichen ist es wichtig, Platz zum Verweilen zu schaffen. Insbesondere ältere Menschen sind auf eine ausreichende Zahl an Sitzgelegenheiten angewiesen. Außerdem laden Sitzmöglichkeiten dazu ein, dass Menschen zusammenkommen, miteinander kommunizieren und soziale Kontakte knüpfen. Dies kann dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil zu stärken. Papierkörbe sind entscheidend, um die Sauberkeit des Frankensteiner Platzes zu gewährleisten. Sie bieten eine bequeme Möglichkeit, Abfälle zu entsorgen, und reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Müllansammlungen und unschönen Verunreinigungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1388 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestaltenOMOB 123.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7011 entstanden aus Vorlage: OF 1406/5 vom 06.05.2025 Betreff: Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Ziegelhüttenplatz und den umliegenden Bereich neu zu gestalten und dem Ortsbeirat eine Planung vorzulegen. Bei der Planung sind insbesondere ausreichend Sitzgelegenheiten, Papierkörbe und ein Bücherschrank zu berücksichtigen. Ebenso ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Außerdem sind feste Abstellflächen für Leihfahrräder und E-Scooter einzurichten. Begründung: Der Platz wirkt derzeit trist und ungeordnet. Durch eine neue Planung und Gestaltung sollen der Ziegelhüttenplatz und seine Umgebung zukünftig attraktiver gestaltet werden. Dabei sind die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu berücksichtigen. Eine attraktive Platzgestaltung umfasst verschiedene Elemente, die zusammenwirken, um eine ansprechende, funktionale und einladende Umgebung zu schaffen. Die visuelle Attraktivität des Platzes ist entscheidend. Dies kann durch die Auswahl passender Materialien, Farben, Formen und Pflanzen erreicht werden. Ebenso sind eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Integration in das umgebende Geh- und Radwegenetz wichtig. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1640 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machenOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7012 entstanden aus Vorlage: OF 1408/5 vom 28.04.2025 Betreff: Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen Vorgang: OM 5006/19 OBR 5; ST 2339/19 Der Magistrat wird aufgefordert, das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten wie im Frühjahr und Herbst nutzbar zu machen. Begründung: Im Frankfurter Süden fehlen Schwimmbäder, die auch in kälteren Jahreszeiten genutzt werden können. Gerade für Schulklassen und Vereine, die auch Wettbewerbe austragen wollen, fehlt es an Schwimmmöglichkeiten. Auch vor dem Hintergrund, dass das Textorbad für die genannten Nutzungen zu klein ist bzw. nicht ausreichende Kapazitäten aufweist, besteht hier dringend Handlungsbedarf. Es sollte daher geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, um die Nutzbarkeit des Stadionbades zumindest zeitlich zu verlängern. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, auch seine in der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2339, mitgeteilte Einschätzung auf Aktualität zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5006 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2339 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1528 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 660 Aktenzeichen: 52-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schnelle und unbürokratische Lösungen für die IGS SüdOMOB 123.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7013 entstanden aus Vorlage: OF 1409/5 vom 29.04.2025 Betreff: Schnelle und unbürokratische Lösungen für die IGS Süd Vorgang: OM 6881/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, neben der Prüfung des Rosengärtchens auch eine Auslagerung der IGS Süd auf den Schulhof der ehemaligen Holbeinschule unter Einbeziehung der Textorstraße im Bereich der Schule als Schulhoffläche zu prüfen. Diese Zwischenlösung soll im Rahmen des bestehenden städtischen Rahmenvertrags mit Holzmodulen umgesetzt werden. Gegebenenfalls sollte in diesem Zusammenhang auch eine schrittweise Sanierung beider Schulgebäude geprüft werden. Begründung: In Ergänzung zu der Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881, soll in enger Abstimmung der beteiligten Ämter eine Auslagerung der IGS Süd auf dem Schulhof der ehemaligen Holbeinschule als weitere mögliche Option geprüft werden. Die Textorstraße im Bereich der Schule ist ohnehin als Bestandteil des zukünftigen Campus der IGS Süd vorgesehen. Ziel ist, die IGS Süd als wichtigen Bildungsstandort im Frankfurter Süden zu sichern und kurzfristig gemeinsam mit der Schulleitung eine gute und tragfähige Lösung für die gegenwärtige Situation zu finden. Die IGS Süd ist eine integrierte Gesamtschule mit dem Anspruch, jedes Kind individuell und bestmöglich zu fördern - unabhängig von Herkunft, Begabung oder Unterstützungsbedarf. Damit leistet die Schule einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in Frankfurt. Diese Arbeit braucht sichere Räume, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1754 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Monatliche Informationen über den Stand der Maßnahmen zur Realisierung der Auslagerung der IGS SüdOMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7014 entstanden aus Vorlage: OF 1410/5 vom 08.05.2025 Betreff: Monatliche Informationen über den Stand der Maßnahmen zur Realisierung der Auslagerung der IGS Süd Vorgang: OM 6881/25 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, zum 01.07.2025 und dann jeweils zum Ersten eines Quartals dem Ortsbeirat 5, der Schulleitung der IGS Süd und dem Elternbeirat der IGS Süd zu berichten, 1. welche Maßnahmen im vorangegangenen Berichtszeitraum erfolgt sind, damit wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881, gefordert, die IGS Süd spätestens im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 komplett in unmittelbarer Nähe und vorzugsweise in Holzständer-Bauweise ausgelagert wird; 2. welcher Termin aufgrund der im vorausgegangenen Berichtszeitraum erfolgten Maßnahmen für die Auslagerung realistisch zu erwarten ist. Begründung: An der IGS sind ein Drittel der Unterrichtsräume wegen Einsturzgefahr mittlerweile gesperrt. Zwei Stockwerke sind komplett gesperrt. In den restlichen Stockwerken werden die Decken mit Metallpfeilern abgestützt. Die aktuelle Situation ist weder der Schülerschaft, der Lehrerschaft noch der Elternschaft zuzumuten. Um den derzeitigen unhaltbaren Zustand in der Hoffnung auf Auslagerung im Sommer überhaupt ertragen zu können, ist für die Schulgemeinde kontinuierliche völlige Transparenz im Hinblick auf die erfolgten Maßnahmen zur Realisierung und im Hinblick auf den zu erwartenden Termin der Auslagerung von größter Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1428 Aktenzeichen: 40-30
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7015 entstanden aus Vorlage: OF 1411/5 vom 02.05.2025 Betreff: Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler Park Vorgang: OM 6101/24 OBR 5; ST 133/25 Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im Tiroler Park entlang des Weges einzuzäunen. Ab Sommer 2025 wird der Tiroler Park durch die Auslagerung des Gymnasiums Süd zusätzlich als Schulweg genutzt. Begründung: Die Ablehnung der Stadt in der Stellungnahme vom 17.01.2025, ST 133, stützt sich auf die Argumentation, in der weder die Kinder auf dem eingezäunten Spielplatz noch die Hunde durch die Straße gefährdet seien. Diese Einschätzung berücksichtigt jedoch weder die aktuelle Situation der Hundewiese direkt an einem vielgenutzten Weg durch den Park noch die Planung der Stadt in Bezug auf die Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park. Bereits jetzt wird der Fußweg durch den Park von vielen gerne genutzt. Wie Anwohnerinnen und Anwohner berichten, kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen an der Hundewiese. Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden zusätzlich täglich Hunderte von Schülerinnen und Schülern zusätzlich diesen Weg direkt an der Hundewiese nutzen - zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller. Es wäre geradezu fahrlässig, hier nicht für Sicherheit zu sorgen und die Hundewiese auch zu dem Weg hin einzuzäunen und mit entsprechenden Toren zu versehen. Eine frühzeitige Einzäunung entlang des entstehenden Schulwegs ist notwendig, um Konflikte und Gefährdungen zwischen Kindern und freilaufenden Hunden von vornherein zu vermeiden. Die Stadt ist in der Verantwortung, sichere Wege auch für Schulkinder zu schaffen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6101 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 133 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1789 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 696 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1453 Beratung im Ortsbeirat: 5
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Glasflaschenverbot in Alt-SachsenhausenOMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7016 entstanden aus Vorlage: OF 1412/5 vom 28.04.2025 Betreff: Glasflaschenverbot in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Gebiet Alt-Sachsenhausens ein generelles Verbot für den Verkauf und das Mitbringen von Glasflaschen eingeführt wird. Begründung: Ende April fand der "Runde Tisch Alt-Sachsenhausen" sowohl mit den Anwohnern als auch mit den Gastronomen statt. Bei beiden Veranstaltungen waren sich beide Parteien einig, dass ein generelles Glasflaschenverbot für Alt-Sachsenhausen verordnet werden sollte. Glasscherben sind in nicht unerheblichem Maß für die Verschmutzung der Straßen und Gassen verantwortlich, die durch ihr immer noch nicht vollständig verfugtes Kopfsteinpflaster kaum zu reinigen sind und demnach eine Gefahrenquelle darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1426 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)OMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbindenOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7018 entstanden aus Vorlage: OF 1414/5 vom 28.04.2025 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass in der Offenbacher Landstraße im Bereich Kreuzung Breulsweg bis Einmündung Balduinstraße weiterhin mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden kann. Die Offenbacher Landstraße an oben genannter Stelle verleitet viele Autofahrer zum Rasen. Trauriger Höhepunkt ist der Unfall am Morgen des 27. April 2025, bei dem eine junge Frau ihr Leben verlor. Da an der Kreuzung Breulsweg/Offenbacher Landstraße sich auch die Kita Grüne Soße befindet, ist hier Eile geboten. Begründung: Des Öfteren kommt es in dem oben genannten Bereich zum Teil zu verheerenden Unfällen. Die Straße verleitet offensichtlich einige Autofahrer dazu, diese als Rennstrecke zu nutzen. Da die Straße mit einer leichten Linkskurve und Straßenbahnschienen in der Mitte einhergeht, wird sie offensichtlich immer wieder unterschätzt. Es scheint selbst der Blitzer an der Kreuzung Lettigkautweg/Offenbacher Landstraße nicht abzuschrecken. Eine Beschilderung mit Warnhinweisen und Leitplanken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1642 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsschild in der Steinhausenstraße austauschen und Grünschnitt anordnenOMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7019 entstanden aus Vorlage: OF 1416/5 vom 05.05.2025 Betreff: Verkehrsschild in der Steinhausenstraße austauschen und Grünschnitt anordnen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Kinder" in der Steinhausenstraße zwischen den Hausnummern 9 und 11 zu erneuern, da es kaum noch zu erkennen ist. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den oder die Hausbesitzer aufzufordern, an besagter Stelle einen Grünschnitt durchführen zu lassen. Begründung: Die Steinhausenstraße ist ein wichtiger Schulweg in Richtung Mühlbergschule. Um Autofahrer auf Schulkinder hinzuweisen, ist es dringend notwendig, das Verkehrsschild zu erneuern. Ebenfalls muss der Hausbesitzer angewiesen werden, den Baum auf Höhe des Schildes zu schneiden, da dieses fast nicht mehr zu sehen ist. Foto: Oliver Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1742 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die AllgemeinheitOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7020 entstanden aus Vorlage: OF 1418/5 vom 06.05.2025 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit Der Magistrat wird gebeten, den Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule in den Schulferien und am Wochenende von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr für die Allgemeinheit zu Spielzwecken (Kinder bis 14 Jahre) zu öffnen. Begründung: Der Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule ist außerhalb der Schulzeiten verschlossen; eine Nutzung durch die Öffentlichkeit ist untersagt. Dennoch ist ein Bedürfnis der Allgemeinheit zu verzeichnen, die große Fläche zu Spielzwecken zu nutzen. Es ist vielfach zu beobachten, dass die Fläche von Kindern zum Rad- und Rollerfahren genutzt und auf den vorhandenen Platten Tischtennis gespielt wird. Die Legalisierung dieses Zustandes und die Ermöglichung der Nutzung durch Kinder würde die Lebensqualität im Viertel erhöhen, da vergleichbare und für die Allgemeinheit zugängliche Flächen - etwa zum Erlernen des Radfahrens - kaum existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 641 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sportbox für den RennbahnparkOMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7021 entstanden aus Vorlage: OF 1419/5 vom 28.04.2025 Betreff: Sportbox für den Rennbahnpark Der Magistrat wird gebeten, eine Sportbox im Rennbahnpark aufzustellen. Begründung: Eine Sportbox ist ein mobiler, öffentlich zugänglicher Container, der mit verschiedenen Sport- und Fitnessgeräten ausgestattet ist. Er kann von Bürgerinnen und Bürgern nach Registrierung über die Sportbox-App genutzt werden. Quelle: https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/sportboxen In Frankfurt gibt es solche Boxen bereits in der Sportanlage Sportpark Preungesheim und auf dem Campus Riedberg der Goethe-Universität. Eine solche könnte die Sport- und Freizeitmöglichkeiten im Rennbahnpark gut ergänzen. Weitere Einzelheiten zur Box können hier abgerufen werden: https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/sportboxen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1386 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weitere Bänke und Mülleimer für den RennbahnparkOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7022 entstanden aus Vorlage: OF 1420/5 vom 09.05.2025 Betreff: Weitere Bänke und Mülleimer für den Rennbahnpark Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass vor allem am äußeren Wegring im Rennbahnpark weitere Bänke und Mülleimer aufgestellt werden. Dies soll die Aufenthaltsqualität des sehr beliebten Parks weiter verbessern. Begründung: Für den äußeren Wegring im Rennbahnpark wünscht sich die Bevölkerung weitere Bänke und Mülleimer, um die Aufenthaltsqualität weiter zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1387 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mülleimer und Bänke an der Hundeauslauffläche Waldfriedstraße in NiederradOMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1421/5 vom 09.05.2025 Betreff: Mülleimer und Bänke an der Hundeauslauffläche Waldfriedstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an der recht neu eingezäunten Hundeauslauffläche an der Waldfriedstraße in Niederrad Mülleimer und Bänke aufgestellt werden. Diese Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität weiter verbessern. Begründung: Die Niederräder Bevölkerung ist dankbar, dass die Hundeauslauffläche an der Waldfriedstraße in Niederrad endlich eingezäunt wurde. Zur weiteren Optimierung fehlen noch Bänke und Mülleimer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1218 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einmannbunker in NiederradOMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7024 entstanden aus Vorlage: OF 1422/5 vom 28.04.2025 Betreff: Einmannbunker in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, den Einmannbunker an den Sportanlagen an der Hahnstraße in Niederrad zu einem Mahnmal für den Frieden herzurichten. Dazu gehört insbesondere die Instandsetzung des Einmannbunkers mit Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der beiden Türen und die Anbringung eines ausführlichen Informationsschildes über die Funktion und Geschichte des Einmannbunkers. Begründung: Bei Arbeiten im Bereich der Sportanlagen Hahnstraße wurde ein sogenannter Einmannbunker entdeckt, der nunmehr sichtbar für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Derartige Einmannbunker waren im Zweiten Weltkrieg zu Dutzenden im Stadtgebiet aufgestellt. Sie hatten gerade für eine bis max. zwei Personen Platz. Sie dienten dem Schutz bei einem Luftangriff, wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, um einen großen Hochbunker aufzusuchen. Der Niederräder Bunker stand in unmittelbarer Nähe zu den dortigen Bahngleisen, die immer potenzielles Angriffsobjekt während des Zweiten Weltkrieges waren. Der Bunker stammt vermutlich aus den Jahren 1943/1944 und ist Zeugnis der Schrecken des Bombenkriegs. Um hieran zu erinnern, sollte dieser Bunker zu einem Mahnmal ausgestaltet werden. Dies wäre nicht nur im Sinne einer geschichtlichen Aufarbeitung, sondern trägt auch der aktuellen weltpolitischen Situation mit den geführten Kriegen Rechnung. In einer Zeit, in der es Parteien gibt, die mit einer martialischen Kriegsrhetorik militaristisches Wording wieder hoffähig machen, ist ein Signal für den Frieden notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1424 Aktenzeichen: 60-3
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“OMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7025 entstanden aus Vorlage: OF 1423/5 vom 05.05.2025 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289, 60599 Frankfurt am Main - ehemaliger Gasthof "Zum Hirsch" -, in Kontakt zu treten, um zu erörtern, 1. welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen; 2. welche Maßnahmen a) kurzfristig b) mittelfristig c) langfristig geplant sind, um das Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen. Begründung: Die Liegenschaft des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" steht immer noch leer und es wird derzeit auch nicht der Anschein erweckt, dass sich an dem Zustand etwas ändern soll. Der Leerstand ist der Gebäudesubstanz sicherlich nicht zuträglich, daher ist es wünschenswert zu wissen, welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen. Es wäre ein Verlust für den Stadtteil Oberrad, wenn das Gebäude dem Verfall preisgegeben wäre. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass das Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt werden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1399 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen einer zweiten Parkbank am Grüne-Soße-Denkmal in OberradOMOB 923.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7026 entstanden aus Vorlage: OF 1425/5 vom 15.04.2025 Betreff: Aufstellen einer zweiten Parkbank am Grüne-Soße-Denkmal in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, am Grüne-Soße-Denkmal in Oberrad eine zweite Sitzbank aufzustellen. Begründung: Das Grüne-Soße-Denkmal ist ein Anziehungspunkt für viele Spaziergänger, die dort auch etwas verweilen wollen. Dort ist bereits eine Sitzbank aufgestellt, die im Hinblick auf die relativ hohe Anzahl der Spaziergänger jedoch oftmals besetzt ist. Es besteht deshalb Bedarf, noch eine zweite Sitzbank aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1362 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichernOMOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1426/5 vom 29.03.2025 Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten, insbesondere in der Schweizer Straße, eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmidt's Papeterie" oder die "Blumengalerie" auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden. Begründung: Seit fast 30 Jahren ist "Schmidt's Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Zum Gemalten Haus", die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist, ihre Außenbewirtschaftung, statt wie bisher jahrzehntelang von 30 Quadratmetern, nun auf eine Fläche von 11,20 Quadratmetern beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmidt's Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin der Gaststätte "Zum Gemalten Haus" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt-Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzenOMOB 323.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7028 entstanden aus Vorlage: OF 1427/5 vom 06.05.2025 Betreff: Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das Gebot des platzsparenden Parkens (§ 12 Abs. 6 StVO) im Frankfurter Süden von der Stadtpolizei kontrolliert wird und Verstöße geahndet werden. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad einen Parkplatz zu finden, ist groß. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass einige Verkehrsteilnehmer Parkfläche verschwenden, indem sie beim Einparken - fahrlässig oder vorsätzlich - Parkplatzmarkierungen nicht beachten und/oder einen unbotmäßig großen Abstand zu Hindernissen oder anderen Fahrzeugen vorsehen. Eine effektive und nachhaltige Kontrolle durch die Ordnungsbehörden ist bisher nicht zu erkennen. Hier müssen dringend die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten (§ 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO) ausgeschöpft werden, um eine optimale Parkraumnutzung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1638 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. StephanusOMOB 323.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037 entstanden aus Vorlage: OF 361/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Busfahrer der Linie HG 8 am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus nicht weiterhin ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten, insbesondere nicht an der Wand der katholischen Kirche oder im angrenzenden Gebüsch vor dem Kirchengebäude. Insofern könnte auch die Möglichkeit geprüft werden, mit der sich in der Nähe befindlichen Tankstelle zu vereinbaren, dass die dort befindliche Toilette genutzt werden kann. Die Busunternehmen sind auf jeden Fall auf die Problematik hinzuweisen und sollen zur Disziplin ihrer Fahrer angehalten werden. Begründung: In den letzten Monaten wurde wiederholt beobachtet, dass Busfahrer am genannten Haltepunkt aussteigen und ihre Notdurft - insbesondere das Urinieren - offen aus dem Bus heraus an der Kirchenwand oder in das Gebüsch vor der Kirche verrichten. Dieses Verhalten ist nicht nur unhygienisch und respektlos gegenüber dem sakralen Ort, sondern stellt auch eine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Stadtteils dar. Zudem wirkt es sich negativ auf das Ortsbild aus und könnte langfristig die Substanz des Kirchengebäudes schädigen. Auch aus Gründen des öffentlichen Anstands und der Wahrung des sozialen Miteinanders sollte diesem Verhalten Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1484 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.OMOB 1523.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 entstanden aus Vorlage: OF 362/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o. Ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o. Ä. auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1483 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107?VOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1193 entstanden aus Vorlage: OF 612/12 vom 29.04.2025 Betreff: Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107? Vorgang: OM 3954/23 OBR 12; ST 1884/23; OIB 267/23 OBR 12; ST 707/24 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand zur Anbringung der zugesagten Gedenktafel und wann mit einer Anbringung zu rechnen ist. Begründung: Mit der Vorlage vom 05.05.2023, OM 3954, hat der Ortsbeirat 12 einstimmig beschlossen, "an dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort können in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen." Mit der Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1884, befürwortete der Magistrat dieses Ansinnen und bat für eine zeitnahe Anbringung um Übernahme der Kosten in Höhe von 3.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Mit Beschluss vom 08.12.2023 wurden Mittel in Höhe von 3.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget bewilligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3954 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1884 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1407 Aktenzeichen: 41-5
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Gänsefraßschäden der Oberräder GärtnerbetriebeVOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1194 entstanden aus Vorlage: OF 1424/5 vom 15.04.2025 Betreff: Gänsefraßschäden der Oberräder Gärtnerbetriebe Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat eine Rechtsgrundlage für Entschädigungs-/Ausgleichszahlungen an Oberräder Gärtner für Schäden, die Nil- und Kanadagänse auf den Feldern der Oberräder Gärtnerbetriebe anrichten? 2. Gegen wen würden sich diese Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche richten, falls der Magistrat die Frage zu 1. bejaht? 3. Gäbe es eine Möglichkeit, durch die Erlaubnis der Bejagung der Nil- und Kanadagänse etwaige bestehende Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche der Gärtnerbetriebe zu vermeiden? Begründung: Die Oberräder Gärtner haben sich wiederholt über Schäden beschwert, die Nil- und Kanadagänse auf ihren Gemüsefeldern anrichten. Aus anderen Bundesländern sind nunmehr Fälle bekannt, in denen Landwirte Ausgleichszahlungen für Schäden, die Wildgänse auf ihren Flächen anrichten, erhalten haben. Beispielhaft ist hier ein Fall aus Niedersachsen. Mit Beschluss des Innenministeriums vom 31.07.2017 war das Land Niedersachsen dazu verpflichtet worden, eine Entschädigung an Landwirte zu zahlen, welche Schäden auf ihren Weideflächen, durch unter Naturschutz stehende Wildgänse, erlitten hatten. Dagegen hatte das Land Niedersachsen, vertreten durch das niedersächsische Umweltministerium, Klage erhoben. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 13.03.2024 (Az.: 5 A 6823/17) die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Entschädigungsfestsetzungsbeschluss des niedersächsischen Innenministeriums abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig, da es sich um einen unzulässigen "In-sich-Prozess" handelt. Da das Verwaltungsgericht die Klage bereits aus prozessualen Gründen abgewiesen hat, wurde im Urteil nicht dazu Stellung genommen, ob der Entschädigungsfestsetzungsbeschluss in der Sache materiellrechtlich richtig war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig, da das Land Niedersachsen seine beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegte Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen hat. Folge ist, dass der betroffene Landwirt nunmehr 75.000 Euro an Entschädigungszahlungen erhält. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die Oberräder Gärtner die Frage nach möglichen Entschädigungszahlungen. Der Magistrat soll eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Sinne der oben gestellten Fragen abgeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1392 Aktenzeichen: 32-0
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auskunft über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am LerchesbergVOB 523.05.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1195 entstanden aus Vorlage: OF 1430/5 vom 20.05.2025 Betreff: Auskunft über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg Der Magistrat wird um Auskunft, zu den folgenden Fragen bezüglich der Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg, gebeten: 1) Ist eine Baugenehmigung bereits erteilt worden und falls ja, wann? 2) Wurden Fördergelder beantragt und in welcher Höhe? 3) Welche Lärmemissionen werden durch das Heizen und das Druckluftgebläse zum Aufrechterhalten der Traglufthalle erwartet? 4) Wurde ein Gutachten zur durch die Hallenbeleuchtung resultierenden Lichtemissionen eingeholt und welche Ergebnisse hat dieses gebracht? 5) Welche Maßnahmen sind zur Begegnung des Regenwasserabflusses, besonders bei Starkregen, in Richtung der angrenzenden, leicht abfallenden Grundstücke vorgesehen? Begründung: Der Lerchesberg ist eine reine Wohngegend. Die Tennisplätze in seiner Mitte, die es seit vielen Jahrzehnten gibt, grenzen sowohl an bebaute Grundstücke des Nobelrings als auch an Kleingärten. Bürgerinnen und Bürger sind besorgt, dass sich durch den Bau einer Traglufthalle das Bild einer Wohnsiedlung verändern würde. Da es in letzter Zeit immer mehr Starkregenereignisse gibt, stellt sich die Frage, wo das Wasser hinläuft, da doch eine erheblich große Fläche durch die Halle versiegelt ist. Des Weiteren entsteht durch die Beleuchtung, gerade in der dunklen Jahreszeit, eine nicht unerhebliche Lichtverschmutzung. Dies ist wegen der Tatsache, dass Schulwege aus Gründen des Insektenschutzes nicht ausreichend beleuchtet werden, schwer zu verstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1651 Aktenzeichen: 63-0
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Die richtigen Dächer sanieren - keine städtischen Mittel für den „Langen Franz“NR22.05.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, NR 1251 Betreff: Die richtigen Dächer sanieren - keine städtischen Mittel für den "Langen Franz" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 73/25 wird mit folgenden Maßnahmen zugestimmt: Der Betrag von 2 Millionen Euro wird nicht für die völlig unnötige geplante Rekonstruktion der Rathausturmspitze "Langer Franz" ausgegeben, sondern stattdessen werden 350.000 Euro verwendet, um das Papageno-Theater bei der notwendigen Dachsanierung finanziell zu unterstützen und das Theater so in seiner Existenz zu sichern. Die weiteren Mittel werden für einen Kultursonderfonds verwendet. Begründung: Das Kindertheater "Papageno" hat mit einem kaputten Zeltdach zu kämpfen, was das Theater in seiner Existenz bedroht. Frankfurt hat mit dem Papageno einen kulturellen Leuchtturm für Kinder und Jugendliche, der zur Frankfurter Kulturlandschaft gehört wie das Schauspiel. Für die Rettung dieser wichtigen Spielstätte hat die Stadt Frankfurt am Main kein Geld übrig. Auch für die Förderung der freien Kulturszene gibt es bislang nur sehr wenig finanzielle Unterstützung, die dringend aufgestockt werden muss. Stattdessen werden 2 Millionen Euro verwendet, um einem intakten Dachteil des Römergebäudes eine historisierende Turmspitze zu geben. Der völlig aus der Zeit gefallene, restaurative Wiederaufbau eines alten Rathausturms ohne jeglichen öffentlichen Nutzen darf nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Das ist Ausdruck einer fehlgeleiteten Priorisierung bei der Vergabe von kommunalen Mitteln im Bereich der Kulturpolitik. Wird diese Turmspitze mit Steuergeld gebaut, wird sie ein Symbol für eine absolut falsche Geldverwendung sein. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 73 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke und FRAKTION (M 73 = Ablehnung) BFF-BIG (M73 = Annahme, NR 1251 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M73 = Ablehnung, NR 1251 = Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 73 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 73 = Annahme; NR 1251 = Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage M 73 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke (= Kenntnis); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (M 73 und NR 1251 = Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 73 = Ablehnung, NR 1251 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 73 = Annahme, NR 1251 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Dr. Langner, Dr. Kochsiek, Pfeiffer, Tschierschke, Düwel, Ditfurth und Bäppler-Wolf dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6243, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Kein Mensch ist illegal: Familie Kapoor schnellstmöglich nach Frankfurt zurückholenNR22.05.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, NR 1252 Betreff: Kein Mensch ist illegal: Familie Kapoor schnellstmöglich nach Frankfurt zurückholen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt setzt sich dafür ein, dass die vierköpfige, afghanische Familie Kapoor mit den beiden Schulkindern Gunit und Angad, die im April 2025 nach Indien abgeschoben wurde, schnellstmöglich nach Deutschland zurückkehren kann und ein dauerhaftes Bleiberecht erhält. 2. Der Magistrat trägt dafür Sorge, dass die Frankfurter Ausländerbehörde ihren Ermessenspielraum nutzt, um Abschiebungen von Minderjährigen und ihren Angehörigen zu verhindern. Insbesondere unangekündigte Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen müssen unterlassen werden. Begründung: In den Osterferien 2025 wurde die vierköpfige Familie Kapoor abgeschoben. Die beiden Kinder Gunit und Angad sind 12 und 15 Jahre alt und besuchten die Johanna-Tesch-Schule. Angad stand kurz vor seinem Abschluss. Die Familie lebte bereits seit sechs Jahren in Deutschland. Die Abschiebung erfolgte ohne jede Vorankündigung: Am 16.04.2025 ging die Familie zu einem vermeintlichen Routinetermin zur Ausländerbehörde. Anstatt jedoch eine Verlängerung ihrer Duldung zu erhalten, wurden sie unangekündigt von Polizeibeamt*innen abgeführt, in ein Flugzeug gesetzt und in das ihnen völlig unbekannte Indien abgeschoben. Sie hatten zwanzig Minuten Zeit, ihre Sachen zu packen und konnten sich weder von Freund*innen noch von Angehörigen verabschieden. Weshalb die Familie nach Indien abgeschoben wurde, ist völlig willkürlich und nicht nachvollziehbar. Gunit und Angad leben seit vielen Jahren in Deutschland, sind hier aufgewachsen, besuchen deutsche Schulen und sind Teil unserer Gesellschaft. Die Praxis, diese jungen Menschen in Länder abzuschieben, in denen sie keine Lebensperspektive haben oder deren Sprache sie nicht sprechen, ist existenzgefährdend und widerspricht dem Anspruch einer solidarischen Teilhabepolitik. Die Abschiebung in Länder mit unsicheren, unvertrauten Verhältnissen, eingeschränkten Bildungschancen, mangelhafter Gesundheitsversorgung oder struktureller Armut bedeutet für Kinder eine existenzielle Bedrohung - nicht selten mit lebenslangen Folgen. In Indien drohen ihnen Isolation und Ausgrenzung. Jede Abschiebung ist eine zu viel. Am 16. Mai 2025 fand eine große Demonstration unter dem Titel "Abschluss statt Abschiebung" statt. Hunderte Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen und zivilgesellschaftliche Initiativen gingen auf die Straße, um ihre Wut und Trauer zum Ausdruck zu bringen. Sie haben damit auch ein klares Zeichen gegen die Abschiebung gesetzt. Diese Welle der Solidarität aus der Zivilgesellschaft kann die Stadt Frankfurt nicht einfach ignorieren. Die Weltoffenheit Frankfurts wird immer wieder betont. Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) sagte: "Wir vertreiben Menschen nicht, wir heißen sie willkommen" (Rede des Frankfurter Oberbürgermeisters Mike Josef zur Kundgebung auf dem Römerberg am 20.01.2024). Dies steht im Widerspruch zur alltäglichen Abschiebepraxis, die Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche aus ihrem Leben reißt. Eine Gesellschaft, die den Schutz des Kindeswohls nicht zur Richtschnur politischen Handelns macht, verliert ihre moralische Glaubwürdigkeit. Die Stadt Frankfurt muss jetzt schnell reagieren und zeigen, dass sie es mit ihrer Weltoffenheit ernst meint. Die Linke im Römer fordert einen sofortigen und dauerhaften Abschiebestopp für Minderjährige sowie ihre Familienangehörige. Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen widersprechen fundamentalen menschenrechtlichen sowie kinderrechtlichen Standards, zu deren Einhaltung sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet hat - unter anderem durch die UN-Kinderrechtskonvention. Gunit, Angad und ihre Familie müssen sofort nach Frankfurt zurückgeholt werden und ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Die Abschiebungen, insbesondere von schulpflichtigen Kindern, müssen endlich ein Ende haben! Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1252 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.06.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1252 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1252 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1252 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6369, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 32-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Richtlinie ÖffentlichkeitsbeteiligungOFOB 922.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Preiserhöhung für FernwärmeOFOB 1122.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 574/8 Betreff: Preiserhöhung für Fernwärme Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten adäquate Lösungen zu finden. Laut diverser Presseberichte plant die Mainova eine Preiserhöhung der Fernwärmenutzung ab dem 01. Juli 2025 um bis zu 36 %. Als Grund sind für die Erhöhung der Kosten die Umstellung auf klimaneutralere Energiequellen, aber hauptsächlich der Ausbau des Fernwärmenetzes genannt. Auch steigende Rohstoffpreise sind eine Begründung für die Erhöhung des Fernwärmepreises. Für eine Musterwohnung von 70 qm könnten die Heizkosten für Fernwärme um ca 225,-- Euro steigen. Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestaltet?. Insbesondere drängt sich die Frage auf, wieso der Ausbau des Fernwärmenetzes durch die Nutzer des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden soll? Begründung: Eine Erhöhung von bis zu 225 € belastet viele Haushalte enorm. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen, die auf die Fernwärme angewiesen sind und nicht die Möglichkeit haben, Ihren Anbieter auf dem freien Markt zu wählen. Die im Ortsbezirk wohnenden Personen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch höhere Preisanpassungen im Energiesektor belastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7086 2025 Die Vorlage OF 574/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestalten? Wieso soll der Ausbau des Fernwärmenetzes durch die Nutzer des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4OFOB 322.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 615/12 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedberges im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbach ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 % Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teiles des Riedberges unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken sollen und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A66 graben. Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erbaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies voraus geschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte hier eine alternative Variante geprüft werden. Auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008) und den B-Plan 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013), wird hierbei hingewiesen entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7005 2025 Die Vorlage OF 615/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9OIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 404 entstanden aus Vorlage: OF 1007/9 vom 11.05.2025 Betreff: Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim je zwei Spielmobile aufzustellen. Im Jahr 2025 betragen die Kosten für einen Tag Spielmobil - gleich welcher Wochentag - 600 Euro. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Die Kinderbeauftragten sollen auch entscheiden, ob das Spielmobil an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen kommen soll. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 3.600 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder in den Ortsbezirk bringen. Der Einsatz geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 20.08.2026 mit 3.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 687
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9OIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 405 entstanden aus Vorlage: OF 1008/9 vom 10.05.2025 Betreff: Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat 9 unterstützt das Projekt "Mobiler Backofen" des Kinderzirkus Zarakali e. V. mit einem Betrag in Höhe von 6.000 Euro aus seinen Budgetmitteln. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kinderzirkus Zarakali e. V. mit Standort in Frankfurt-Ginnheim besteht seit 25 Jahren und bietet vorbildliche Angebote für Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt "Mobiler Backofen" möchte der Kinderzirkus Zarakali e. V. einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Ortsbezirk leisten. Der mobile Holzbackofen soll auf einem Anhänger montiert werden und sowohl auf dem Gelände des Zirkus als auch verliehen und an anderen Orten im Ortsbezirk 9 eingesetzt werden können. Durch gemeinsames Backen sollen verschiedene Gruppen und Kulturen zusammengebracht werden. In Zeiten zunehmender Vereinzelung und Anonymität schafft das Projekt einen offenen und partizipativen Raum für Begegnung und Austausch. Für das Projekt hat der Zirkus bereits 1.500 Euro durch den Stadtfinder-Award gewonnen. Diese Mittel sollen für die Aufarbeitung des bereits vorhandenen Anhängers sowie für Verbrauchsmaterial verwendet werden. Für die Anschaffung des Holzbackofens selbst werden weitere Mittel benötigt. Die gemeinsame Nutzung des Backofens durch verschiedene Gruppen, darunter die Bewohner*innen der Platensiedlung und das Urban Gardening Projekt "La Huerta" sowie die Kooperation mit dem Verein saloonY e. V., der sich für interkulturelle Öffnung und kreative Vernetzung im Stadtteil einsetzt, verstärken den positiven Effekt für den gesamten Ortsbezirk. Mit der Förderung dieses Projekts leistet der Ortsbeirat 9 einen Beitrag zur Stärkung der Nachbarschaftskultur und des sozialen Zusammenhalts in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1520
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im SinaiparkOIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 406 entstanden aus Vorlage: OF 1009/9 vom 11.05.2025 Betreff: Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Vorgang: OIB 384/25 OBR 9 Der Zuschuss für das Kinderfest der Kinderbeauftragten im Sinaipark, bewilligt mit Ortsbeiratsinitiative-Budget vom 20.02.2025, OIB 384, wird um zusätzliche 1.000 Euro aufgestockt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Buchung des Spielmobils war zu dem gewählten Datum 14.06.2025 nicht möglich. Alternativ wurde ein anderer Anbieter für Kinderschminken und andere Spielelemente gefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 384
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im ChamissoGarten unterstützenOIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 407 entstanden aus Vorlage: OF 1010/9 vom 08.05.2025 Betreff: Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im ChamissoGarten unterstützen Der Ortsbeirat unterstützt die ChamissoGarten - Initiative für Mensch & Natur gemeinnützige GmbH bei der Installation einer Trinkwasserversorgung mit einem Betrag in Höhe von 6.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, die restlichen Kosten zu übernehmen und das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der ChamissoGarten verfügt derzeit nur über oberflächennahes Grundwasser und Brauchwasser. Trinkwasser muss in Kanistern herantransportiert werden. Da immer mehr Besucher zu Veranstaltungen und Festen vorbeikommen und es geplant ist, wöchentlich Schülergruppen mit Förderbedarf aus verschiedenen Schulen im Garten zu beschäftigen, braucht der Garten dringend einen Trinkwasseranschluss. Dieser kostet etwa 13.000 Euro für - den Anschluss durch die Netzdienste Rhein-Main; - den Schacht; - den rückflusssicheren Hahn. Da dieser Betrag auch im Grünflächenamt nicht zur Verfügung steht, wäre das Team vom ChamissoGarten dankbar für die Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 894 Aktenzeichen: 91-50
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von MauerseglernOIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 408 entstanden aus Vorlage: OF 1011/9 vom 11.05.2025 Betreff: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Dem Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. wird ein Betrag in Höhe von 500 Euro zur Rettung hilfebedürftiger Mauersegler für seine Mauerseglerklinik aus dem Budget des Ortsbeirats 9 zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die bundesweit einzige und einzigartige Pflegeeinrichtung für Mauersegler ist nur deshalb momentan noch zu finanzieren, weil alle Helfer und Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Die gute finanzielle Situation, aufgrund der großen Akzeptanz bei vielen Sponsoren und Kleinspendern, versetzt den Verein in die Lage, drei halbe Stellen zu finanzieren, die natürlich keine Mitglieder sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1368
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Reich-Ranicki-SkulpturOIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 409 entstanden aus Vorlage: OF 1013/9 vom 11.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Skulptur Der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinanzhaushalt 10.000 Euro für die Erschaffung einer Skulptur des Ehepaares Reich-Ranicki zur Verfügung. Für die Umsetzung der Skulptur soll ein Künstler beauftragt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Das Ehepaar Teofila und Marcel Reich-Ranicki lebten viele Jahre in Frankfurt-Dornbusch. Der Ortsbeirat 9 ist seit Jahren bemüht, den Platz vor dem Haus Dornbusch zu verschönern und ihm den Namen Reich-Ranicki-Platz zu geben, um das Ehepaar zu würdigen. Im Ortsbeirat 9 hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die realisierbare Pläne zur Verschönerung des Platzes ausarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Nachbarschaftsprojekt „Sommergarten am Wasserturm“ unterstützenOIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 410 entstanden aus Vorlage: OF 1014/9 vom 08.05.2025 Betreff: Nachbarschaftsprojekt "Sommergarten am Wasserturm" unterstützen Vorgang: OM 2295/22 OBR 9; ST 2262/22 Der Ortsbeirat unterstützt das Nachbarschaftsprojekt "Sommergarten am Wasserturm" unter der Federführung des Tortuga Eschersheim e. V. mit 1.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In der Vergangenheit gab es bereits Initiativen, auf dem Gelände des Parks am Wasserturm in Eschersheim ein Nachbarschaftsfest in Form eines mehrtägigen Sommergartens zu realisieren. Vorausgesetzt, dass die in der Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2262, gestellten Anforderungen erfüllt wären, könnte der Ortsbeirat die Umsetzung dieses Nachbarschaftsprojekts unterstützen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 17.03.2026 mit 1.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2295 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2030
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützenOIBOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 411 entstanden aus Vorlage: OF 1019/9 vom 10.05.2025 Betreff: Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen Vorgang: NR 659/23; B 335/24; B 90/25 Der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinanzhaushalt 7.000 Euro für einen Tiny Forest zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Miniwäldchen können einen sehr wichtigen Beitrag zur Beschattung und Abkühlung des Stadtklimas leisten. Dies wird angesichts des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger. An der Bertramswiese im Ortsbezirk 9 hat sich die Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e. V. bereit erklärt, einen ca. 150 Quadratmeter großen Tiny Forest anzulegen. Der Tiny Forest wird von den Vereinsmitgliedern in Kooperation mit der Initiative MainWäldchen angelegt und gepflegt. Die Miyawaki-Methode eignet sich bereits bei einer Fläche ab 60 Quadratmeter und ist daher besonders für dicht bebaute Städte eine geeignete Methode, das Mikroklima zu verbessern und Kohlendioxid zu binden. Des Weiteren bieten die einheimischen Pflanzen einen artgerechten Lebensraum für Insekten und Vögel. Der Ortsbeirat möchte daher dieses bürgerschaftliche, ökologische Engagement unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 90 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 690
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichenOMOB 222.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9OMOB 922.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 entstanden aus Vorlage: OF 1000/9 vom 01.04.2025 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429, angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit Vortrag vom 24.01.2025, M 16, die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten; 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen, welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen; 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse, um die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks; 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird; 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt; 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert; 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten; 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahn-Stationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen; 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist; 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können. Begründung: Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats (B 429) angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station "Ginnheim" oder der U-Bahn-Station "Niddapark" zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum Erlöschen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main" abzuleiten sind, eingelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1269 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 293 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und KaiserSigmundStraße zur Erhöhung der VerkehrssicherheitOMOB 222.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 1015/9 vom 10.05.2025 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23; OM 5032/24 OBR 9; ST 883/24 Der Magistrat wird gebeten, die Querungssituation für Fußgänger*innen von der Grünfläche der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund- Straße baulich und barrierefrei umzugestalten. Hierbei soll/sollen insbesondere - abgesenkte Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Querung geschaffen werden, um einen barrierefreien Zugang zum Gehweg zu ermöglichen; - die Position der Fahrradbügel so angepasst werden, dass diese nicht direkt im Querungsbereich stehen und damit den Weg versperren; - eine Lösung für den Schutz der Grenzmarkierungen entwickelt werden, sodass auch in diesem Bereich das Falschparken verhindert wird. Begründung: Das regelmäßige Falschparken auf den Grenzmarkierungen in diesem Straßenabschnitt - häufig durch große Transporter - blockiert nicht nur den Kurvenradius, sondern nimmt auch Fußgängerinnen und Fußgängern die Sicht, was zu gefährlichen Situationen führt. Die vom Magistrat angekündigte Intensivierung der Kontrollen hat keine dauerhafte Verbesserung gebracht, wie in der Anregung vom 25.01.2024, OM 5032, bereits festgehalten wurde. Nur eine umfassende bauliche Umgestaltung kann das Problem nachhaltig lösen und die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Bereich des Ortsbezirks 9 erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Schulen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner sind auf sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Die alternativen Wegebeziehungen erfordern große Umwege und kommen nicht in Frage, um tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das beigefügte Bild aus dem Geoportal zeigt die genaue Stelle, um die es geht. Bild: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1338 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 221 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisierenOMOB 222.05.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6985 entstanden aus Vorlage: OF 1016/9 vom 06.05.2025 Betreff: Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Ulrichstraße, vor allem im Bereich südlich des Langheckenweges, zu priorisieren. Der aktuelle Zustand ist für Fahrradfahrende wegen der tiefen Löcher gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1555 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.