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  • Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen
    OMOB 9
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1017/9 vom 07.05.2025 Betreff: Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass zwischen den Fahrradständern vor der Eschersheimer Landstraße 224 Autos abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1552 Aktenzeichen: 66-2

  • Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen
    OMOB 2
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1018/9 vom 21.04.2025 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Gegenüber der Astrid-Lindgren-Schule werden meist zu Unterrichtsbeginn und -schluss regelmäßig Fahrzeuge zunächst über die erhöhte Bordsteinkante sowie den Fahrradweg gelenkt und schließlich auf dem Gehweg geparkt. Der Magistrat wird gebeten, hier Kontrollen vorzunehmen. Begründung: Hier zu parken ist unzulässig und gefährdet die Passanten, vor allem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1549 Aktenzeichen: 32-3

  • Reich-Ranicki-Platz umgestalten
    OMOB 9
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

  • Sicherung von Radfahrern
    OMOB 2
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727 Aktenzeichen: 32-1

  • Bank am Radweg an der Nidda
    OMOB 2
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6990 entstanden aus Vorlage: OF 1022/9 vom 07.05.2025 Betreff: Bank am Radweg an der Nidda Der Magistrat wird gebeten, die Bank am Radweg an der Nidda zwischen Eschersheimer Freibad und Autobahn (50°10'01.9"N 8°39'01.1"E) zu erneuern. Begründung: Die Bank ist vollkommen zerstört und so nicht mehr zu gebrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1336 Aktenzeichen: 67-0

  • Sanierung JohannHinrichWichernSchule
    OMOB 2
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6991 entstanden aus Vorlage: OF 1023/9 vom 09.05.2025 Betreff: Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule umgehend durchzuführen. Dies sind: 1. Wiedereröffnung der Turnhalle, die seit über zwei Jahren gesperrt ist und nur kurzfristig geöffnet war; 2. Auslagerung des Archivs und Umbau in einen Klassenraum für die Außenklasse GE "Tukan"; 3. Entfernung der Edelstahlküche aus dem Raum der Außenklasse GE "Papagei"; 4. Instandsetzung der Regenrinne des Containers; 5. Entfernung des Geröllhaufens/Schotters vom Schulhof; 6. Entfernung des Schimmels im Raum 02; 7. Vergrößerung der Toilettenanlage für Damen, z. Z. zwei Toiletten für knapp 90 Frauen und Mädchen; 8. Instandsetzung des Fahnenmastes; 9. Zugang der Schulleitung zu allen Räumen der Schule. Begründung: Das meiste ist selbsterklärend. Die Kinder der autistischen Klassen sollen den Innenhof nutzen können, sodass sie sich nicht vom Schulgelände entfernen können, wie das in Weilburg passierte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1619 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

  • Landwehrgraben
    OMOB 9
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6992 entstanden aus Vorlage: OF 1024/9 vom 09.05.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Magistrat wird gebeten, bei Maßnahmen gemäß EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur die Renaturierung des Landwehrgrabens in Eschersheim zu berücksichtigen. Begründung: Früher gab es einen beschaulichen Weg von der Gärtnerei Werner bis zur Nidda, neben einem Bach, den Landwehrgraben. Später wurde der Bach in ein Rohr unter der Erde verbannt. Mit der Rückverlegung des Baches in sein Bachbett könnte der Lebensraum von Pflanzen und Tiere verbessert werden und auch ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1842 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

  • Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern
    OMOB 1
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578 Aktenzeichen: 66-0

  • Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim
    OMOB 1
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 1026/9 vom 07.05.2025 Betreff: Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, dem Nachbarschaftsbüro einen Schlüssel für den Stromkasten im Grünen Ypsilon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Herbst 2024 wurde dem Ortsbeirat vom Grünflächenamt mitgeteilt, dass am Kinderzirkus Zarakali ein Stromkasten für die Strombereitstellung bei Feierlichkeiten von öffentlicher Seite installiert wurde. Da im Nachbarschaftsbüro Ginnheim sowohl der Quartiersmanager als auch die Aktive Nachbarschaft Zugriff auf diesen Schlüssel hätten, wird dieser Ort als geeignet angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1792 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln
    OMOB 9
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6995 entstanden aus Vorlage: OF 1027/9 vom 21.04.2025 Betreff: Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Straße Auf der Schloßhecke von der Ginnheimer Waldgasse bis zur Woogstraße auch offiziell in eine Spielstraße umzuwandeln. Begründung: Auf der Schloßhecke ist eine ideale Spielstraße. Hier gehen Familien spazieren, Kinder fahren Roller, es ist der Schulkinderweg zum Sportunterricht etc. An der Strecke befindet sich der Standort der ausgelagerten Diesterwegschule, die Kita Am Wiesenrain und ein Spielgelände einer Kinder-/Krippengruppe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1546 Aktenzeichen: 32-1

  • Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark
    OMOB 9
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 1028/9 vom 10.05.2025 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiterzuverfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter GrünGürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des GrünGürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des GrünGürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des GrünGürtels in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9
    OMOB 9
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 609

  • Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße
    OMOB 1
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543 Aktenzeichen: 32-1

  • Geflüchtetenunterkunft an der Friedberger Warte: Anwohnende schon vor Abschluss der Bauplanung einbeziehen
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7029 entstanden aus Vorlage: OF 878/3 vom 08.05.2025 Betreff: Geflüchtetenunterkunft an der Friedberger Warte: Anwohnende schon vor Abschluss der Bauplanung einbeziehen In der Sitzung des Ortsbeirats 3 im April hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Anwohnenden frühzeitig und umfassend über die Pläne zur Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete an der Friedberger Warte zu informieren und den Dialog mit der Nachbarschaft aktiv zu suchen. Kurz nach dieser Sitzung berichtete die Presse über das Vorhaben. Dem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 6. Mai 2025 ist zu entnehmen, dass die Stadt offenbar beabsichtigt, die Öffentlichkeit erst nach Abschluss der bauplanerischen Verfahren zu informieren. (Quelle: https://www.fr.de/frankfurt/stadt-plant-unterkunft-fuer-gefluechtete-an-friedber ger-warte-93700429.html) Dies würde aus Sicht des Ortsbeirats dem Anliegen einer offenen, frühzeitigen und transparenten Kommunikation zuwiderlaufen. Gerade bei einem so sensiblen Thema ist es entscheidend, frühzeitig Vertrauen aufzubauen, Fragen und Hinweise aus der Nachbarschaft ernst zu nehmen und jeden Eindruck zu entkräften, dass die Meinungen und Hinweise der Anwohnenden von vornherein keine Rolle spielen und sie lediglich mit vollendeten Tatsachen konfrontiert werden. Bereits jetzt entsteht der Eindruck, dass die Informationspolitik in diesem Fall nicht proaktiv, sondern zögerlich und nur auf Nachfrage verläuft. Der Ortsbeirat 3 hält es daher für zwingend notwendig, dass der Magistrat frühzeitig kommuniziert und Hinweise aus der Nachbarschaft bereits in die Planungsphase einbezieht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat geforderte Informationsveranstaltung über die geplante Unterkunft für Geflüchtete noch vor Abschluss der Bauplanung durchzuführen. Dabei soll der Magistrat bereit sein, Hinweise und Fragen aus der Nachbarschaft aufzunehmen und in die weitere Planung einfließen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1106 Aktenzeichen: 51

  • Pollerreihe Ecke Wielandstraße/Friedberger Landstraße schließen
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7030 entstanden aus Vorlage: OF 879/3 vom 08.05.2025 Betreff: Pollerreihe Ecke Wielandstraße/Friedberger Landstraße schließen Der Magistrat wird gebeten, die Pollerreihe an der Ecke Wielandstraße/Friedberger Landstraße auf den gesamten Bereich des Halteverbots auszuweiten. Die nördliche Ecke des Einmündungsbereiches wird bisher durch acht Poller vor Falschparkenden geschützt. In der Wielandstraße sollen in westlicher Richtung weitere Poller aufgestellt werden. Zwei zusätzliche Fahrradbügel am westlichen Ende der Halteverbotszone sollen den markierten Bereich abschließen. Begründung: Der Einmündungsbereich der Wielandstraße in die Friedberger Landstraße ist sehr eng und unübersichtlich. Die aufgebrachten Markierungen schrecken nicht alle Falschparkenden ab. Diese stellen eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit dar, insbesondere für die Radfahrenden in Gegenrichtung des Einbahnstraßenverlaufs der Wielandstraße sowie für die Querung der Wielandstraße zu Fuß bzw. für Kinder, die mit Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Um die Sicherheit zu erhöhen, soll die bestehende Pollerreihe erweitert werden und gleichzeitig dem steigenden Bedarf nach Fahrradbügeln entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1323 Aktenzeichen: 66-3

  • Mittelweg endlich verkehrssicher gestalten
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7031 entstanden aus Vorlage: OF 880/3 vom 10.04.2025 Betreff: Mittelweg endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22; ST 143/22 Der Magistrat wird gebeten, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich und vor allem verkehrssicher zu gestalten. Als erste Maßnahme wird der Magistrat gebeten, die verkehrsberuhigenden und -sichernden Maßnahmen durchzuführen, die der Ortsbeirat 3 im Jahr 2020 beschlossen hat und für die auch nun seit vier Jahre ein Aufstellungsbeschluss vorliegt. Zur Erinnerung nochmals die beschlossenen Maßnahmen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, im Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Desweiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, durch Fahrradständer ersetzt werden kann. Begründung: Da Pläne für verkehrsberuhigende bzw. sichernde Maßnahmen (bessere Sichtachsen vor allem für die Kinder, die in den engen Straßen leben und diese als Schulweg nutzen) dem Magistrat bereits seit vier Jahren vorliegen, wäre es angesichts der zunehmend unsicheren Verkehrslage angebracht, diese nach nunmehr fünf Jahren in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 143 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1367 Aktenzeichen: 32-1

  • Fahrradständer auf dem Jina-Mahsa-Amini-Platz
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7032 entstanden aus Vorlage: OF 881/3 vom 06.05.2025 Betreff: Fahrradständer auf dem Jina-Mahsa-Amini-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Jina-Mahsa-Amini-Platz, z. B. im Bereich der Altglascontainer, zwei bis drei Fahrradständer zu installieren. Begründung: Im gesamten Umfeld des Eingangsbereiches zum Günthersburgpark gibt es keine Fahrradständer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

  • Defekte Bank auf dem Maria-Ward-Platz reparieren
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7033 entstanden aus Vorlage: OF 885/3 vom 06.05.2025 Betreff: Defekte Bank auf dem Maria-Ward-Platz reparieren Der Magistrat wird gebeten, die defekte Bank auf dem Maria-Ward-Platz zu reparieren. Begründung: Die Bank wird von vielen älteren Menschen gerne genutzt, weil sie im Sommer im Schatten liegt. Leider fehlen aktuell seit Längerem Bretter auf der Sitzfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1562 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-0

  • Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7034 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 20.05.2025 Betreff: Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel Vorgang: M 11/24; NR 1222/25 Gartenpartei Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun eine Unverträglichkeit von drei Freizeitgärten und dem in der Erweiterung des Parks vorgesehenen künstlichen Hügel entstanden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der künstliche Hügel in Form und Höhe so gestaltet werden kann, dass die Freizeitgärten erhalten bleiben können. Ein Ortstermin mit den Betroffenen, Ortsbeiratsmitgliedern und dem Grünflächenamt soll der Veranschaulichung der Situation dienen und eventuelle Alternativen eruieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Antrag vom 30.04.2025, NR 1222 Antrag vom 10.06.2025, NR 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1803 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-1

  • Obststand auf dem Merianplatz
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7035 entstanden aus Vorlage: OF 889/3 vom 19.05.2025 Betreff: Obststand auf dem Merianplatz Der Magistrat wird gebeten, die jährlich befristetete Genehmigung des seit fast 40 Jahren auf dem Merianplatz befindlichen Obst- und Gemüsestands von Herrn Michael Brinkmann auch seinem Nachfolger zu erteilen. Begründung: Es ist nachvollziehbar, dass die Obst- und Gemüsestände in der Stadt auf Saisonstände beschränkt bleiben sollen. Am Merianplatz hat der Obst- und Gemüsestand jedoch eine jahrzehntelange Tradition und auch eine soziale Komponente - man trifft sich auf einen Plausch am Stand. Die Bevölkerung schätzt darüber hinaus das frische Obst- und Gemüseangebot. Der aktuelle Betreiber geht nun in den Ruhestand und hat einen Nachfolger gefunden, der den Stand übernehmen würde. Allerdings kam vom Amt für Straßenbau und Erschließung die Aussage, dass keine neuen Stände mit Jahresverträgen genehmigt werden. Deshalb setzt sich der Ortsbeirat 3 für den Erhalt des Obst- und Gemüsestands ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
    OMOB 3
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64-0

  • Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
    OMOB 11
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7080 entstanden aus Vorlage: OF 551/8 vom 31.03.2025 Betreff: Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren Der Magistrat wird gebeten, dazu beizutragen, dass auf dem Heddernheimer Wochenmarkt wieder ein Obst- und Gemüsestand vertreten ist. Begründung: Seit etwa neun Monaten ist auf dem Heddernheimer Wochenmarkt kein Obst- und Gemüsestand mehr vertreten. Bis zum Ausscheiden des bisherigen Betreibers erfreute sich auch dieses Angebot großer Beliebtheit. Da ein solcher Stand aufgrund seines Sortiments auf einem Wochenmarkt als selbstverständlich erachtet wird, schmälert sein Fehlen die Attraktivität und verleitet potenzielle Besucher dazu, ihren Wocheneinkauf im nahe gelegenen Supermarkt zu erledigen. Dem Vernehmen nach würde der bisherige Betreiber dort sehr gerne wieder seine Waren anbieten. Dies ist jedoch aufgrund einer fehlenden Lagerfläche von etwa fünf Quadratmetern in räumlicher Nähe derzeit nicht möglich. Eventuell kann auch hierfür eine Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1191

  • Maßnahmen am „Zebraspielplatz“ in der Von-Riedt-Anlage
    OMOB 11
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7081 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 28.04.2025 Betreff: Maßnahmen am "Zebraspielplatz" in der Von-Riedt-Anlage Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den oben genannten Spielplatz zu prüfen und zu berichten, ob 1. ein Wasseranschluss auf dem Gelände vorhanden ist; 2. ein Drängelgitter oder etwas Vergleichbares an den südlichen Ausgang zur Nidda hin angebracht werden kann. Begründung: Viele Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes würden sich über einen kleinen Brunnen für Wassererfrischungen an besonders heißen Tagen freuen. Dazu soll geprüft werden, ob in der Anlage eine Wasserleitung vorhanden wäre. Das Drängelgitter am südlichen Ausgang aus der Anlage wird benötigt, damit die Kinder nicht ohne Weiteres den Spielplatz Richtung Nidda verlassen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1339

  • Radbügel entlang der Straße In der Römerstadt
    OMOB 11
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7082 entstanden aus Vorlage: OF 565/8 vom 28.04.2025 Betreff: Radbügel entlang der Straße In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Einmündungen der Straßen Am Forum, Im Heidenfeld und An der Ringmauer anstelle der vorhandenen Poller - wie in beigefügter Darstellung gezeigt - je zwei Radbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern angebracht werden können. Begründung: Entlang der Straße In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Einen Bedarf gibt es zum Beispiel durch die Arztpraxis in der Straße An der Ringmauer Hausnummer 4. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1242

  • E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer Steg
    OMOB 10
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7083 entstanden aus Vorlage: OF 566/8 vom 28.04.2025 Betreff: E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer Steg Der Magistrat wird gebeten, eine E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer Steg einzurichten. Begründung: Aktuell werden die Kleinfahrzeuge ungeordnet im Bereich des Steges abgestellt und es kommt zu Behinderungen der Fußgänger am Treppenzugang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1536 Aktenzeichen: 66-2

  • Vermüllung der „Versorgungsleitungsplätze“ im Hammarskjöldring dauerhaft unterbinden
    OMOB 8
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7084 entstanden aus Vorlage: OF 567/8 vom 28.04.2025 Betreff: Vermüllung der "Versorgungsleitungsplätze" im Hammarskjöldring dauerhaft unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die extra zur besseren Handhabung von Versorgungsleitungen angelegten beiden Plätze im Hammarskjöldring (im Bereich der Hausnummern 1 und 61) dauerhaft vor Müllablagerungen zu schützen und bis dahin die Bereiche engmaschig von Unrat zu befreien. Foto: Ralf Porsche (Höhe: Hammarskjöldring 1) Begründung: Offenbar zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Wartbarkeit unterirdischer Versorgungsleitungen (unter anderem Wasserleitungen) wurden zwei "müllplatzähnliche" Einbuchtungen in die Böschung gemauert und gepflastert. Bedauerlicherweise werden diese Bereiche entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung zweckentfremdet. In diesen Mulden entlang der Straße sammelt sich nun Abfall an. Eine einmalige Abfuhr erscheint nicht zweckdienlich, da derartige Plätze leider kontinuierlich genutzt werden. Darüber hinaus ist auch eine regelmäßige Abfuhr problematisch, da entlang dieser Einbuchtungen regelmäßig geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-4

  • Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen
    OMOB 10
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7085 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 05.05.2025 Betreff: Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, um die im Ortsbezirk 8 aufgestellten Buswartehäuschen mit einem besseren Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung auszustatten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die genormten Tonnendächer aus Acrylglas, z. B. durch weiter auskragende, sonnenlichtundurchlässige Bauteile zu ersetzen sind. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob verschattende Grünpflanzen an den Seiten- oder Rückwänden hochwachsen könnten, die durch Drainagen im Boden oder im Dach mit Feuchtigkeit versorgt werden. Begründung: Die Wartehäuschen einiger Bushaltestellen (U-Bahnhof Heddernheim, Niederurseler Landstraße, Ernst-Kahn-Straße, Mithrasstraße, Praunheimer Weg) im Ortsbezirk sind im Sommer während der Mittagszeit starker Hitze ausgesetzt, vor allem, wenn in der südwestlichen Richtung keine Schatten spendende Pflanzung und auch keine Bebauung ist, die einen Schatten wirft. Steigen die Temperaturen z. B. über 30 Grad, kann die Wartezeit für Ältere und körperlich eingeschränkte Personen sehr anstrengend und gesundheitsgefährdend sein. Die eingefärbten Tonnendächer sind sehr kurz, ein Luft- und Temperaturausgleich findet kaum statt. Zudem bieten sie auch keinen Schutz gegen plötzlichen Starkregen. Grünpflanzen könnten an einem Spalier an einer Seite des Wartehäuschens emporwachsen, sie brauchen wenig Feuchtigkeit, sorgen aber für CO2- und Ozonabbau und verbessern die Luft durch Abgabe von Sauerstoff. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1532 Aktenzeichen: 92-13

  • Preiserhöhung für Fernwärme
    OMOB 10
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 574/8 vom 22.05.2025 Betreff: Preiserhöhung für Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der untenstehenden Thematik adäquate Lösungen zu finden. Laut diverser Presseberichte plant die Mainova eine Preiserhöhung der Fernwärmenutzung ab dem 1. Juli 2025 um bis zu 36 Prozent. Als Gründe für die Erhöhung der Kosten werden die Umstellung auf klimaneutralere Energiequellen, aber hauptsächlich der Ausbau des Fernwärmenetzes genannt. Auch steigende Rohstoffpreise sind ein Grund für die Erhöhung des Fernwärmepreises. Für eine Musterwohnung von 70 Quadratmetern könnten die Heizkosten für Fernwärme um circa 225 Euro steigen. Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestaltet? Wieso soll der Ausbau des Fernwärmenetzes von den Nutzern des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden? Begründung: Eine Erhöhung von bis zu 225 Euro belastet viele Haushalte enorm. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen, die auf die Fernwärme angewiesen sind und nicht die Möglichkeit haben, ihren Anbieter auf dem freien Markt zu wählen. Die im Ortsbezirk wohnenden Personen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch höhere Preisanpassungen im Energiesektor belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1333 Aktenzeichen: 91-50

  • Bebauungspläne im Ortsbezirk 8
    VOB 7
    22.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.05.2025, V 1203 entstanden aus Vorlage: OF 563/8 vom 28.04.2025 Betreff: Bebauungspläne im Ortsbezirk 8 Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten) Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne? 2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten? 3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein? 4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1418 Aktenzeichen: 61-00

  • Neugestaltung Münchener Straße
    NR
    21.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2025, NR 1254 Betreff: Neugestaltung Münchener Straße Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof auch den Abschnitt der Münchener Straße zwischen Moselstraße und Am Hauptbahnhof umzugestalten und dabei insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Münchener Straße / Am Hauptbahnhof inklusive taktiler Leitelemente, niveaugleicher Bahnsteige und ausreichend Wartefläche für mobilitätseingeschränkte Personen. 2. Neuordnung des Straßenraums zugunsten folgender Nutzungen unter Berücksichtigung eines ausreichend breiten Fußgängerwegs: · Lade- und Lieferzonen · Abstellflächen für E-Scooter · Außengastronomie · Pflanzung von Stadtbäumen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Aufenthaltsqualität. 3. Prüfung eines städtebaulich angemessenen Gestaltungskonzepts zur Aufwertung des Straßenbilds und zur Verbesserung von Sauberkeit und Verkehrssicherheit. Begründung: Der Abschnitt der Münchener Straße zwischen Moselstraße und Am Hauptbahnhof stellt ein erhebliches städtebauliches und verkehrliches Problem dar. Die Haltestelle Münchener Straße / Am Hauptbahnhof ist derzeit weder barrierefrei noch zuverlässig zugänglich, da sie häufig zugeparkt wird. Trotz Sackgassensituation kommt es regelmäßig zu Suchverkehr und Behinderungen durch Lieferverkehr. Zugleich macht die Straße einen ungepflegten Eindruck und wird ihrer zentralen Lage im Bahnhofsviertel nicht gerecht. Im Rahmen des ohnehin geplanten viergleisigen Ausbaus der Haltestelle Hauptbahnhof bietet sich die Chance, den Straßenraum neu zu ordnen, ihn für verschiedene Nutzergruppen funktional und attraktiv zu gestalten und gleichzeitig die Erreichbarkeit für Anlieger und Lieferanten zu sichern. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1254 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage NR 1254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage NR 1254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6585, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Uhlandschule: Ganztag und steigenden Schülerzahlen Raum geben
    NR
    21.05.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2025, NR 1255 Betreff: Uhlandschule: Ganztag und steigenden Schülerzahlen Raum geben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Raumkapazitäten der Uhlandschule im Ostend kurzfristig und dauerhaft zu erweitern, um der steigenden Schülerzahl sowie dem wachsenden Bedarf an Ganztagsbetreuung gerecht zu werden; 2. die Nutzung weiterer Räume der Abendhaupt- und Abendrealschule (AHRS) für Unterricht und Betreuung an der Uhlandschule zu ermöglichen. Dies ist als vorrangige Lösung gegenüber einer Auslagerung der erweiterten schulischen Betreuung (ESB) an die Erasmusschule zu prüfen; 3. in enger Abstimmung mit der Schulleitung, dem Schulelternbeirat, den Trägern der Betreuung und dem Ortsbeirat tragfähige und transparente Lösungen zu entwickeln; 4. die Stellungnahme ST 191 vom 03.02.2025 hinsichtlich der sogenannten "Option 2" zu überarbeiten, da sie keine echten Wahlmöglichkeiten bietet und nicht kindgerecht ist; 5. eine pädagogisch sinnvolle Nutzung von Räumen und die räumliche Integration der Ganztagsbetreuung als solche sicherzustellen, die Bewegungsfreiheit, freies Spiel und angemessene Ausstattung berücksichtigt. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung, dem zuständigen Ortsbeirat und der Schulleitung binnen drei Monaten einen Bericht zum Stand der Umsetzung vor. Begründung: Die Raumnot an der Uhlandschule im Frankfurter Ostend hat sich in den letzten Jahren massiv verschärft. Die Schule steuert auf eine Fünfzügigkeit zu, ohne dass ausreichende Räume zur Verfügung stehen. Schon jetzt fehlen rund 40 Plätze. Betrachtet man die prognostizierten Zahlen, werden in den nächsten beiden Jahren über 60 Betreuungsplätze fehlen. Die kooperierenden Horte sind ausgelastet, es besteht eine Warteliste. Die vom Dezernat favorisierte "Option 2" - ein Ausweichen in die Erasmusschule - ist pädagogisch und räumlich untragbar: Es fehlt an Bewegungsflächen, Rückzugsräumen, geeigneten Sanitäranlagen und einem kindgerechten Außengelände. Freies Spiel wäre kaum mehr möglich, was insbesondere für Grundschulkinder eine erhebliche Einschränkung darstellt. Die Verlagerung würde zudem das Ganztagskonzept aushöhlen, das eigentlich gestärkt werden soll. Auch eine Frühbetreuung, wie an der Uhlandschule aktuell angeboten, wäre so nicht umsetzbar. Dagegen hat sich die temporäre Nutzung von Räumen der AHRS als tragfähig erwiesen. Sie ermöglicht sowohl eine räumlich integrierte Betreuung als auch den Erhalt der pädagogischen Qualität, insbesondere durch die Nähe zum Schulhof und die bessere Ausstattung. Auch die Träger der Betreuung sehen darin eine bessere Lösung. Die nun geplante Maßnahme würde ohne Mehrwert lediglich verlagern, nicht verbessern. Hinzu kommt: Der jahrelang herbeigesehnte, neu auf dem Schulhof aufgestellte Mensa-Container bietet nun die Möglichkeit, die Kinder vor Ort zu versorgen. Mit einer Außenstelle Erasmusschule würde diese Lösung ad absurdum geführt, denn an der Außenstelle würde wieder eine Verpflegungsmöglichkeit fehlen. Die Stadt Frankfurt ist aufgefordert, kindgerechte und praktikable Lösungen zu schaffen - gemeinsam mit allen Beteiligten. Kinder müssen im Zentrum der Planung stehen, nicht Verwaltungslösungen ohne pädagogischen Rückhalt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage NR 1255 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6371, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Wiederherstellung des vollständigen U-Bahn-Angebots
    NR
    21.05.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2025, NR 1256 Betreff: Wiederherstellung des vollständigen U-Bahn-Angebots Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der VGF sicherzustellen, dass alle U-Bahn-Linien in Frankfurt nach den Sommerferien 2025 wieder im vollen Umfang wie bis Januar 2024 verkehren, das heißt ohne die derzeitigen Angebotsreduktionen. Begründung: Seit Anfang 2024 kommt es auf nahezu allen U-Bahn-Linien in Frankfurt zu spürbaren Angebotskürzungen. Auf der U4 ist in den Hauptverkehrszeiten die Anzahl der Fahrten um 30 % reduziert, auch die Linien U2 und U8 sind insbesondere betroffen - trotz hoher Nachfrage. Das betrifft Berufspendler ebenso wie Schülerinnen, Schüler und Studierende, etwa am stark wachsenden Riedberg oder im Pendel zwischen den Universitätsstandorten Westend und Riedberg. Inzwischen kommuniziert die VGF, dass sich die Personalsituation durch ein verbessertes Gesundheitsprogramm sowie die deutliche Ausweitung der Ausbildungsaktivitäten verbessert habe. Damit ist die wesentliche Ursache der Kürzungen - Personalmangel - zunehmend entfallen. Eine Rückkehr zum vollständigen U-Bahn-Angebot ist daher möglich und notwendig, um zugunsten der Fahrgäste die Qualität und Verlässlichkeit des ÖPNV in Frankfurt wieder auf ein gutes Niveau zu bringen. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass nach den Sommerferien 2025 für die U-Bahnen wieder das volle Fahrplanangebot gilt, wie es bis Januar 2024 gefahren wurde. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1256 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1256 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6372, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 92-10

  • Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern
    OFOB 2
    21.05.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2025, OF 1241/6 Betreff: Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern Vorgang: OM 4760/23 OBR 6; ST 547/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die versprochenen Stahlabweiser gegen Falschparker in der Königsteiner Straße Höhe Hausnummer 130 - 132 endlich montiert werden oder dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum diese Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hat auf eine Anregung (OM 4760/23) des Ortsbeirates 6 in der Stellungnahme ST 547 vom 08.03.2024 angekündigt, nach Prüfung, die geforderten Stahlabweiser im Laufe des ersten Halbjahres 2024 anzubringen. Leider ist dies noch nicht geschehen und es gab auch keine weitere Information des Magistrats. Zudem hat sich die Situation vor Ort nicht gebessert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4760 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 547 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7104 2025 Die Vorlage OF 1241/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

  • Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80
    OAOB 10
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1063/10 vom 15.05.2025 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Der Magistrat teilt in seinem Vortrag M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.2024 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) 1. in der Höhe des Ben-Gurion-Rings 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2); 2. in der Höhe der Hausnummer 90 (nicht im Plan enthalten); 3. in der Höhe der Hausnummer 124 (nicht im Plan enthalten); 4. in der Höhe der Hausnummer 128 (entfällt, s. 1.1.2); 5. in der Höhe der Hausnummer 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebungen selbst in Tempo-30-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht StVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte nur rote Einfärbung wird nicht als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf das Verkehrszeichen 293 und das Verkehrsschild 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende Kinderzentrum 71 das bestehende Verkehrszeichen 293 sowie beidseitig das Verkehrsschild 350 in Höhe des Ben-Gurion-Rings 90 wenigstens erhalten bleiben oder der Fußgängerüberweg ggf . durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1815 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6273, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 66-2

  • Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln
    OAOB 7
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 558 entstanden aus Vorlage: OF 499/7 vom 07.04.2025 Betreff: Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln Vorgang: V 1433/15 OBR 7; ST 866/16; OM 2239/17 OBR 7 Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.09.2025, 12.01.2026 und 12.05.2026 Die Verlagerung der Europäischen Schule ist weiterhin ungelöst. Zwar wird ein Standort auf dem Festplatz Ratsweg favorisiert und eingehend geprüft. Allerdings könnte der erwartete Platzbedarf die Verlagerung von Kleingärten notwendig machen. Zudem gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort sehr schwierig. Zeitgleich muss der aktuelle Standort mit viel Geld nochmal erweitert und saniert werden, obwohl ein dauerhafter Verbleib dort nicht darstellbar ist. Am jetzigen Standort sind die Verkehrsprobleme zudem ungelöst und der Flächenbedarf der Europäischen Schule droht die Entwicklungsmöglichkeiten der Ernst-Reuter-Schulen zu behindern. Letztmals im Jahr 2017 (OM 2239) hat sich der Ortsbeirat 7 - in der Verantwortung für eine schnelle und nachhaltige Lösung des Standortproblems - für einen Standort im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ausgesprochen. In der vorherigen Stellungnahme ST 866 hieß es seinerzeit u. a.: "Das genannte Planungsgebiet wurde vom Magistrat hinsichtlich einer kurzfristigen Bebaubarkeit geprüft. Da dies wegen fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen verneint werden musste, wurde der Standort dem zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht als neuer Schulstandort für die Europäische Schule vorgeschlagen." Dieser Standort wurde von den Entscheidungsträgern der Europäischen Schule also nie abgelehnt, wie oftmals behauptet wird. Mittlerweile ist klar, dass der seinerzeit beabsichtigte B-Plan zu Schaffung eines Gewerbegebiets nicht weiterverfolgt wird. Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll in diesem Bereich ein Teil des Stadtteils der Quartiere entstehen. In diesem Zuge ist im Bereich Praunheim aktuell ein "urbanes Mischgebiet" vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden zudem die Besitzverhältnisse der Grundstücke neu geordnet. Nördlich der Heerstraße wird ein leistungsfähiger Verknüpfungspunkt zwischen U-Bahn und Regionaltangente West entstehen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschießen: Für den Fall, dass die Europäische Schule nicht wie geplant an den Ratsweg verlagert werden kann, z. B. weil kein Ausweichstandort für den Festplatz gefunden werden kann, wird der Magistrat gebeten, Standorte für die Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere zu prüfen. Im Gebiet des Ortsbezirks 7 sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Die Standortprüfung und Entscheidung muss vor dem Hintergrund des perspektivischen Flächenbedarfs der Europäischen Schule getroffen werden; 2. es ist zu prüfen, ob vom beabsichtigten Park-and-Ride-Parkplatz an der BAB 5 eine direkte Zuwegung zu einem Parkplatz der Europäischen Schule geschaffen werden kann, der nur über diesen Weg zu erreichen ist; 3. es ist zu prüfen, ob im Gegenzug eine weitestgehende Verkehrsberuhigung für die Heerstraße und den Bereich Alt-Praunheim realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 866 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2239 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 199 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 558 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 558 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6308, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 § 6756, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 § 7292, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026

  • Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
    OAOB 6
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 96 Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 286 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025

  • Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken
    OAOB 6
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 560 entstanden aus Vorlage: OF 1230/6 vom 20.05.2025 Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich gegenüber der Bayer AG für den Erhalt der Arbeitsplätze und Produktionsstätten im Industrieparkt Höchst über das Jahr 2028 hinaus einzusetzen. Zudem wird der Magistrat beauftragt, sich entschlossen und mit sinnvollen Maßnahmen zur Stärkung des Chemie- und Industriestandorts Industriepark Höchst einzusetzen. Begründung: Die Ankündigung der Bayer AG, ihre Betriebsstätten im Industriepark Höchst zum Ende des Jahres 2028 zu schließen und rund 500 Arbeitsplätze abzubauen, verstärkt die Sorgen um die Zukunft industrieller Arbeitsplätze in Frankfurt. Die von der Bayer AG genannten Gründe, wie aussichtsloser Wettbewerb mit ausländischen Produzenten bei diesen Produkten, lassen ein grundsätzliches Problem erkennen. Wie ähnliche Entscheidungen anderer Chemieunternehmen wie BASF zeigen, gelingt es trotz verbal gewünschter Verminderung der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und den Lieferwegen nicht, wichtige Produkte in bedeutsamen Anteilen in Deutschland zu produzieren. An der Stelle kann auch Oberbürgermeister Mike Josef seine Ankündigungen, den Chemiestandort zu unterstützen und zu fördern, Wirklichkeit werden lassen. Nicht nur beim Jahresempfang des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen drückte Mike Josef seine Verbundenheit zum Industriepark aus. Der Weggang der Bayer AG, eines alten und angesehenen Chemiebetriebs, wäre auch für den gesamten Industriepark nachteilig. Dieser Mieter ist für das gesamte Werk auch als Auftraggeber und Kunde von großer Bedeutung. Deshalb wünscht sich der Ortsbeirat, dass der Magistrat sich für eine neue Entscheidung einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 377 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 560 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6310, 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 17.06.2025 Aktenzeichen: 92-3

  • Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken
    OFOB 2
    20.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 1230/6 Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich gegenüber der Bayer AG für den Erhalt der Arbeitsplätze und Produktionsstätten im Industrieparkt Höchst über das Jahr 2028 hinaus einzusetzen. Zudem setzt sich der Magistrat entschlossen und mit sinnvollen Maßnahmen zur Stärkung des Chemie- und Industriestandorts Industriepark Höchst ein. Begründung: Die Ankündigung der Bayer AG ihre Betriebsstätten im Industriepark Höchst zum Ende des Jahre 2028 zu schließen und rund 500 Arbeitsplätze abzubauen, verstärkt die Sorgen um die Zukunft industrieller Arbeitsplätze in Frankfurt. Die von Bayer genannten Gründe wie aussichtsloser Wettbewerb mit ausländischen Produzenten bei diesen Produkten lässt ein grundsätzliches Problem erkennen. Wie ähnliche Entscheidungen anderer Chemieunternehmen wie BASF zeigen gelingt es trotz verbal gewünschter Verminderung der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und den Lieferwegen nicht, wichtige Produkte in bedeutsamen Anteilen in Deutschland zu produzieren. Hier kann auch Oberbürgermeister Mike Josef, seine Ankündigungen, den Chemiestandort zu unterstützen und zu fördern, Wirklichkeit werden lassen. Nicht nur beim Jahresempfang des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen drückte Mike Josef seine Verbundenheit zum Industriepark aus. Der Weggang der Bayer AG, eines alten und angesehenen Chemiebetriebs, wäre auch für den gesamten Industriepark nachteilig. Dieser Mieter ist für das gesamte Werk auch als Auftraggeber und Kunde von großer Bedeutung. Deshalb wünscht sich der Ortsbeirat, dass sich der Magistrat für eine neue Entscheidung einsetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 560 2025 Die Vorlage OF 1230/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24
    OFOB 5
    20.05.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 1429/5 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße auf der nördlichen Straßenseite vor dem Gebäude Gartenstraße 24 anstelle der dort vorgesehenen Fahrradabstellplätze eine Lieferzone einzurichten. In dem Gebäude befindet sich seit Jahrzehnten ein Blumenladen, der regelmäßig beliefert werden muss. Begründung: Im Zuge der geplanten Umgestaltung der östlichen Gartenstraße werden zahlreiche Parkmöglichkeiten entfallen. Eine Belieferung der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte muss jedoch weiterhin möglich sein - ohne dass Lieferfahrzeuge mangels Alternativen auf dem Radweg halten müssen und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Die vorhandene Infrastruktur sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 561 2025 1. Der Vorlage M 75 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 561 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1429/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Auskunft über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg
    OFOB 5
    20.05.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 1430/5 Betreff: Auskunft über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat Auskunft zu geben über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg. 1) Ist eine Baugenehmigung bereits erteilt worden und falls ja, wann? 2) Wurden Fördergelder beantragt und in welcher Höhe ? 3) Welche Lärmemissionen werden durch das Heizen und das Druckluftgebläse zum Aufrechterhalten der Traglufthalle erwartet? 4) Wurde ein Gutachten zur durch die Hallenbeleuchtung resultierenden Lichtemissionen eingeholt und welche Ergebnisse hat diese gebracht? 5) Welche Maßnahmen sind zur Begegnung des Regenwasserabflusses, besonders bei Starkregen, in Richtung der angrenzenden, leicht abfallenden Grundstücke vorgesehen? Begründung: Der Lerchesberg ist eine reine Wohngegend. Die Tennisplätze in seiner Mitte, die es seit vielen Jahrzehnten gibt, grenzen sowohl an bebaute Grundstücke des Nobelrings als auch an Kleingärten. Bürgerinnen und Bürger sind besorgt, dass sich durch den Bau einer Traglufthalle das Bild einer Wohnsiedlung verändern würde. Da es in letzter Zeit immer mehr Starkregenereignisse gibt, stellt sich die Frage, wo das Wasser hinläuft, da doch eine erheblich große Fläche durch die Halle versiegelt ist. Des weiteren entsteht durch die Beleuchtung, gerade in der dunklen Jahreszeit, eine nicht unerhebliche Lichtverschmutzung. Dies ist auf Grund der Tatsache, dass Schulwege aus Gründen des Insektenschutzes nicht ausreichend beleuchtet werden, schwer zu verstehen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1195 2025 Die Vorlage OF 1430/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen
    OFOB 8
    20.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 526/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 28. Juni zum vierten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Mit den Kioskpächtern von "Bellas Stübbche" besteht eine Anlaufstelle für diese ehrenamtliche Koordination. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen Kreativangeboten sowie ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von 6.200 € aus, die als Zuschuss beantragt wurden. Bereits in der OI 58/24 hatte der Ortsbeirat seine Unterstützung signalisiert. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 103 2025 Die Vorlage OF 526/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße
    OFOB 3
    20.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 746/11 Betreff: Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu beauftragen gegenüber der Ausfahrt aus dem Grundstück Bebraer Straße 14 einen Spiegel zu montieren, der den Anwohnern der Reihenhäuser auf diesem Grundstück die Einsicht in die Bebraer Straße und somit das gefahrlose ausfahren aus der Einfahrt ermöglicht. Begründung: Die Einfahrt wird häufig von PKW'S und Lastkraftwagen zugeparkt, was das Ausfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch ist, dass der Verkehr aus einer scharfen Kurve kommt, die nicht einsehbar ist. Beim Ausfahren in Richtung rechts gerät man automatisch in den Gegenverkehr. Die Situation hat sich zuletzt zugespitzt, da Lieferwagen, die früher in der parallel verlaufenden Vilbeler Landstraße geparkt haben, aufgrund neuer Parkverbotsschilder nun direkt in und vor den Kurven sowie Ausfahrten der Bebraer Straße parken. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7092 2025 Die Vorlage OF 746/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel
    OFOB 9
    20.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 887/3 Betreff: Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun eine Unverträglichkeit von drei Freizeitgärten und dem in der Erweiterung des Parks vorgesehen künstlichen Hügel entstanden. Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat prüfen und berichten, ob der künstliche Hügel in Form und Höhe so gestaltet werden kann, dass die Freizeitgärten erhalten bleiben können. Ein Ortstermin mit den Betroffenen, Ortsbeiratsmitgliedern und dem Grünflächenamt soll der Veranschaulichung der Situation dienen und eventuelle Alternativen eruieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1222 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7034 2025 1. a) Die Vorlage NR 1222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 887/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

  • Budgetantrag für den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V.
    OIBOB 10
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.05.2025, OIB 403 entstanden aus Vorlage: OF 1001/10 vom 03.03.2025 Betreff: Budgetantrag für den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat unterstützt den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. mit einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Das Geld soll für die wichtige ehrenamtliche Arbeit mit Stadttauben im Frankfurter Bogen verwendet werden. Damit sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden: 1. Das verbotene Füttern von Tauben zu unterbinden; 2. stärker als bisher einen geeigneten Umgang zur Reduktion von Tauben vor Ort zu erreichen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Reduktion von Tauben über den Einsatz von Gipseiern, die in den Nestern gegen echte Eier ausgetauscht werden, erfolgt bisher nur in einer Tiefgarage am Gravensteiner-Platz. Der Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. ist ein seit Jahren anerkannter und sehr bewährter Verein. Da die wichtige Arbeit des Vereins im Interesse der hier lebenden und arbeitenden Menschen ist, möchte der Ortsbeirat einen Zuschuss gewähren. Der Ortsbeirat 10 bedankt sich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Stadttaubenprojekts Frankfurt e. V. für die sehr gute Arbeit und möchte unverändert ein Taubenhaus in Preungesheim realisiert wissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Zeilsheim: Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ - Froschbrunnenfest 14. Juni 2025
    OIOB 6
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 20.05.2025, OI 101 entstanden aus Vorlage: OF 1227/6 vom 18.05.2025 Betreff: Zeilsheim: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" - Froschbrunnenfest 14. Juni 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl.d. Stv.-V., § 4994/24 Der Vereinsring Zeilsheim e. V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Er plant auch in diesem Jahr, am 14. Juni 2025, das traditionsreiche Froschbrunnenfest. Der Vereinsring sieht sich in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Versicherungen und technische Ausstattung ausgesetzt. Diese Kostensteigerung soll nicht auf die Standbetreiber - oft kleine Vereine oder lokale Initiativen - umgelegt werden, da dies deren Teilnahme gefährden würde. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 14. Juni 2025, welches der Vereinsring Zeilsheim e. V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro zu unterstützen. Das Fest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich zahlreiche Besucher aus Zeilsheim und auch den umliegenden Orten bzw. Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.05.2025

  • Weiter steigender Taubenbestand in Preungesheim
    OMOB 6
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1024/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weiter steigender Taubenbestand in Preungesheim Vorgang: OM 4997/24 OBR 10; ST 930/24 In der Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 930, ist zu lesen: "Aktuell befindet sich das Stadttaubenmanagement im Aufbau, die geplante befristete Stelle muss noch freigegeben und im Anschluss besetzt werden. Sobald die benötigten Ressourcen zur Verfügung stehen, erfolgt die Analyse und Priorisierungen gemäß Verschmutzungs- und Belastungssituation der zahlreichen verschiedenen betroffenen Bereiche. Bezüglich der Aufklärung der Bevölkerung wird sowohl der Regionalrat als auch das Quartiersmanagement einbezogen werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat in Zusammenarbeit mit der betroffenen Landwirtschaft vor Ort gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Ergebnisse durch die Analysen und Priorisierungen in Preungesheim erreicht werden konnten; 2. wie insgesamt eine sinnvolle Weiterbehandlung im Umgang mit dem bisher steigenden Taubenbestand in Preungesheim erreicht werden soll; 3. welche Aktivitäten für ein Taubenhaus unternommen wurden und noch werden; 4. welche alternativen Maßnahmen landwirtschaftliche Flächen schützen sollen; 5. wann ein geeignetes Konzept in einer Sitzung des Ortsbeirates vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4997 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 930 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1341 Aktenzeichen: 79-2

  • Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern
    OMOB 6
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1030/10 vom 06.04.2025 Betreff: Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern Der Magistrat wird gebeten, folgende Schilder am Beginn der Huswertstraße Richtung Frankfurter Bogen anzubringen: 1. gefährliche Doppelkurve zunächst links (Verkehrsschild 105-10) oder eine entsprechende Beschilderung; 2. zulässige Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h; 3. Fußgängerverbot (Verkehrsschild 259), auch in der Gegenrichtung an geeigneter Stelle. Stattdessen soll für Radfahrende und zu Fuß Gehende eine angemessene Verkehrsführung durch die Straßen Am Dorfgarten und Oberwiesenstraße ausgewiesen werden. Begründung: Die Huswertstraße ist in diesem Abschnitt nachts nicht beleuchtet. Besonders die Rechtskurve vor der Autobahnbrücke ist sehr eng und fällt auch noch seitlich ab. Hier fahren Busse der Linie 63. Wer die gefährliche Situation zu spät erkennt, kann in den Gegenverkehr geraten. Die erlaubten 50 km/h sind hierbei viel zu hoch. Besonders gefährdet sind Rad fahrende Personen. Fußgänger haben keinen Platz für das Ausweichen. Sie werden durch die Dunkelheit zudem viel zu spät gesehen. Ihnen steht auf der anderen Seite der Autobahn eine ungefährliche Alternative zur Verfügung, um in den Frankfurter Bogen zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1585 Aktenzeichen: 66-7

  • Dichte Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim
    OMOB 10
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6950 entstanden aus Vorlage: OF 1040/10 vom 28.04.2025 Betreff: Dichte Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, die Bepflanzung, die seit vier Jahren von den Anwohnern nachgefragt wird, vorzunehmen, damit Schallschutz gegenüber den Bewohnern der Reihenhaussiedlung Alkmenestraße 2 bis 10 hergestellt wird. Begründung: Die Bewohner haben sich mit mehreren E-Mails (04.09.2021 und 16.05.2022) an den zuständigen Sportdezernenten gewandt. Trotzdem wurde leider immer noch keine Hecke gepflanzt, die als Schallschutz für die Anwohner dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2

  • Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
    OMOB 10
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 28.04.2025 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in der Grünfläche östlich der Straße An den Drei Hohen zu organisieren, um die Problematik der Entwässerung bei Starkregenereignissen zu erörtern und geeignete Maßnahmen dagegen zu finden. In einem kurzfristig anzusetzenden Ortstermin soll die benannte Stelle begangen und die Maßnahmenumsetzung verbindlich vereinbart werden. Begründung: Bei Starkregen fließt das Regenwasser, welches nicht auf der Grünfläche versickern kann, über das natürliche Gefälle geleitet in westliche Richtung zu den angrenzenden Häusern mit den Nummern 66 bis 76. Dadurch kommt es unter anderem in den genannten Gebäuden zu Überschwemmungen. Durch entsprechende Maßnahmen kann erreicht werden, dass das Wasser auf der Grünfläche verbleibt oder ohne Schaden in andere Richtung abgeleitet wird. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

  • Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
    OMOB 10
    20.05.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1042/10 vom 05.05.2025 Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen: "Das Gewerbegebiet ‚August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können; 2. welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis; 3. warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334 Antrag vom 06.10.2025, OF 1112/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7534 Aktenzeichen: 92-3

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